der 1. Klasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des
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- Felix Arnold
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2 der 1. Klasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 70 v.h. in Betracht. Voraussetzung ist, dass deren Zustand bei Reisen ständig die Unterbringung in der 1. Klasse erfordert. Für schwerkriegsbeschädigte Empfänger der drei höchsten Pflegezulagestufen, außerdem Kriegsblinde, kriegsbeschädigte Ohnhänder und kriegsbeschädigte Querschnittsgelähmte gilt eine Ausnahme: Bei diesen wird stets angenommen, dass die Unterbringung in der 1. Klasse erforderlich ist. Dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit einem Merkzeichen gleichgestellt Erforderlich für diesen Nachteilsausgleich ist die Beeinträchtigung der Fähigkeit, sich körperlich zu bewegen. Eine solche Beeinträchtigung kann unter anderem auf einem Schaden des Stütz- und Bewegungsapparates beruhen, und zwar auch dann, wenn dieser für sich allein noch keinen GdB von wenigstens 30 ausmacht und sich ein Gesamt-GdB von 30 oder 40 erst durch das Zusammentreffen mit weiteren Beeinträchtigungen ergibt. Eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit kann in besonderen Fällen auch bei inneren Krankheiten, z. B. bei Herz- und Lungenfunktionsstörungen mit einem GdB von 30, oder bei Schäden an den Sinnesorganen etwa bei einer Seh- oder Hörbehinderung mit einem GdB von 30 gegeben sein. Stellt das
3 Versorgungsamt die dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit fest, können Sie einen Freibetrag bei der Einkommensteuer erhalten. Den Zusatz vermerkt das Versorgungsamt im Bescheid, mit dem Sie dann beim Finanzamt den Antrag auf den Pauschbetrag stellen können. Wie lange und wo gilt der Ausweis? Grundsätzlich wird der Schwerbehindertenausweis für fünf Jahre ausgestellt, er ist also fünf Jahre lang gültig. Eine zweimalige Verlängerung ist möglich, wenn nach wie vor eine Behinderung mit dem entsprechenden Grad besteht. Zur Verlängerung ist kein Antrag notwendig. Es genügt, wenn Sie den Ausweis ca. zwei Monate vor dem Gültigkeitsende an die Behörde senden, die ihn verlängert. Nach zweimaliger Verlängerung muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Ist hinsichtlich der Art und Schwere der Behinderung keine Änderung zu erwarten, stellt die Behörde den Ausweis auch unbefristet aus, etwa bei einer Querschnittlähmung. Im grenzüberschreitenden Europa stellt sich die Frage, ob der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland gilt. Nein, dort gilt er nicht! Die Nachteilsausgleiche gelten nur in der Bundesrepublik Deutschland. Teilweise gibt es im Ausland aber Kulanzregelungen, wenn ein Schwerbehindertenausweis vorgezeigt wird. Fragen Sie vor einem Auslandsaufenthalt Ihre Behörde, ob Sie eine Bestätigung über Ihre Schwerbehinderung in der jeweiligen Fremdsprache erhalten.
4 Übersicht: Die wichtigsten Nachteilsausgleiche Nachteilsausgleiche für alle Schwerbehinderten im Arbeitsleben: Sonderkündigungsschutz Zusatzurlaub Befreiung von Mehrarbeit besonderer Schutz von Heimarbeitern bevorzugte Zulassung zur selbstständigen Berufstätigkeit besondere Hilfen bei Erlangung oder Bewahrung eines Arbeitsplatzes durch Integrationsämter und Arbeitsagenturen Steuerrechtlich: Behinderten-Pauschbeträge bei der Einkommensteuer Befreiung oder Minderung von der Kfz-Steuer in der Renten- und Krankenversicherung: vorzeitiger Rentenbezug ohne Abschläge / mit Abschlägen teilweise Befreiung von Zuzahlungen bei chronisch Kranken und GdB 60
5 besonderes Beitrittsrecht zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung Zusätzliche Nachteilsausgleiche für Merkzeichen ag Parkerleichterungen unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Wertmarke und Kfz-Steuerbefreiung B Bl Eine Begleitperson darf kostenlos mitfahren. Unentgeltliche Beförderung im ÖPNV mit kostenlosem Erwerb der Wertmarke und Kfz- Steuerbefreiung Steuervergünstigungen Parkerleichterungen Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht G Gl H unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Nahverkehrsmitteln (Wertmarke) oder 50 % Kfz-Steuerermäßigung Wie G unentgeltliche Beförderung im ÖPNV mit kostenlosem Erwerb der Wertmarke und Kfz- Steuerbefreiung Steuervergünstigungen (wie Bl)
6 RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Wenn sich Ihr Gesundheitszustand ändert Es ist möglich, dass Sie zunächst einen positiven Bescheid erhalten und der GdB sowie die Merkzeichen erwartungsgemäß festgestellt werden. Im Lauf der Zeit kann es aber sein, dass sich bei Ihnen Änderungen ergeben, die einen höheren GdB oder weitere Merkzeichen rechtfertigen. Dann können Sie einen sog. Folgeantrag stellen und damit eine Erhöhung des GdB und/oder die Erteilung weiterer Merkzeichen beantragen. Die entsprechenden Änderungsanträge finden Sie für Ihr jeweiliges Bundesland unter: Wichtig Geben Sie das Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen des Erstantrags an, damit Ihre Angelegenheit gleich zugeordnet und somit auch zügig bearbeitet werden kann. Andererseits kann es auch sein, dass Sie den Ausweis z. B. nur befristet ausgestellt bekommen haben und das Versorgungsamt vor der Verlängerung dann prüft, ob sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat. Sollte das Amt zu diesem Schluss kommen, stuft es Ihren GdB herab. W enn der GdB von 50 auf 40, 30 oder 20 sinkt, gelten die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht mehr, allerdings erst drei Monate, nachdem der Bescheid, mit dem die
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