Vorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen. 8 "Auswirkungen des Bund-länder-Kompromisses bei den Kosten

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1 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, DOsseidorf Präsidentin des landtags Nordrhein-Westfalen F rau Carina Gödecke Platz des landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERiODE VORLAGE 16/4217 /1. September 2016 Seite 1 von 1 Aktenzeichen AF I B 1 bei Antwort bitte angeben Sebastian Straub Telefon (0211) Sebastian.Straub@fm.nrw.de Vorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen Auswirkungen des Bund-Länder-Kompromisses bei den Kosten der Integration 129. Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen am ; TOP 8 Sehr geehrte Frau landtagspräsidentin, zur Information der Mitglieder des Ausschusses für Kommunalpolitik übersende ich die erbetene Vorlage vom heutigen Tage zu dem Tagesordnungspunkt 8 "Auswirkungen des Bund-länder-Kompromisses bei den Kosten der Integration" für die Sitzung am in der erforderlichen Auf- 'lagenhöhe. Mit freundlichen Grüßen Anlagen: 60 Abdrucke Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstraße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@fm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U70, U76, U77 und U79 (Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee); U71 und U83 (Haltestelle: Schadowstraße)

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3 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 4. September 2016 Seite 1 von 3 Aktenzeichen AF I B 1 bei Antwort bitte angeben Sebastian Straub Telefon (0211) Sebastian.Straub@fm.nrw.de Vorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen Auswirkungen des Bund-länder-Kompromisses bei den Kosten der Integration 129. Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein.. Westfalen am ; TOP 8 Die hohe Anzahl von Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg und Verfolgung aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellt Bund, Länder und Kommunen für einen noch nicht absehbaren Zeitraum vor große Herausforderungen, die sich nur gesamtstaatlich lösen lassen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt sich dieser Aufgabe. Neben der Aufnahme und Erstbetreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden erfordert eine gelungene Integration von Menschen mit Bleibeperspektive auch einen hohen Aufwand in den Bereichen Betreuung und Ausbildung, Gesundheitsversorgung und Schaffung von Wohnraum. Im Haushaltsplan 2016 (Entwurf des 2. Nachtrags) sind in diesem Zusammenhang Mittel für flüchtlingsbedingte Ausgaben in Höhe von 4,6 Mrd. Euro etatisiert. Der weitaus überwiegende Teil der flüchtlingsbedingten Ausgaben sind Zuweisungen an die Kommunen in einem Umfang von 2,8 Mrd. Euro. Allein 2,1 Mrd. Euro fließen den Kommunen als pauschalierte Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG - zu. Im Vergleich dazu beträgt die Beteiligung des Bundes mit knapp 1,4 Mrd. Euro gerade einmal 30 Prozent an den flüchtlingsbedingten Ausgaben des Landes und damit weniger als die Hälfte der Zahlungen des Landes an die Kommunen. Dienstgebäude und Lieferan* schrift: Jägerhofstraße DOsseidorf Telefon Telefax poststelle@fm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U70, U76, U77 und U79 (Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee); U71 und U83 (Haltestelle: SChadowstraße)

4 Die Integrationspauschale dient ihrer Zweckbestimmung zufolge dazu, die Seite 2 von 3 hohe Belastung der Länderhaushalte zu mindern. Mit der Integrationspauschale steigt die Beteiligung des Bundes an den Zuweisungen für die Kommunen gerade einmal von 21 Prozent auf 30 Prozent. Die Länder vertreten nach wie vor die Auffassung, dass eine 50%ige Beteiligung sachgerechter wäre. Mit der Beteiligung des Bundes erhält das Land also nur einen Teil dessen zurück, für das es in Vorleistung gegangen ist. Die Nettobelastung for den Landeshaushalt beträgt dann immer noch 3,2 Mrd. Euro. Genau deswegen heißt es in der Vereinbarung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration der FlOchtlinge zwischen Bund und Ländern vom 7. Juli 2016, dass die Einnahmen aus der Integrationspauschale den Ländern zu ihrer Entlastung zustehen. Im Einzelnen: Gemäß der Verständigung zwischen Bund und Ländern vom 24. September 2015 über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beteiligt sich der Bund an den Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge wie folgt:.. Erhöhung der Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung.. Einnahmen aus dem Festbetrag an der Umsatzsteuer und Unterbringung von Asylbewerbern.. Einnahmen aus dem Festbetrag an der Umsatzsteuer und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen FlOchtlingen - Einnahmen aus dem Festbetrag an der Umsatzsteuer und Unterbringung von Asylbewerbern (vorgezogene Spitzabrechnung für 2016 in 2016) 93,7 Mio. Euro 626,0 Mio. Euro 76,0 Mio. Euro 150,0 Mio. Euro Die im Haushaltsplan 2016 (Entwurf des 2. Nachtrags) veranschlagten Einnahmen aus der Beteiligung des Bundes betragen dementsprechend bislang 945,7 Mio. Euro. Nachdem Bund und Länder am 16. Juni 2016 beschlossen hatten, dass der Bund befristet für drei Jahre die Bundesbeteiligung an den Leistungen for Unterkunft und Heizung nach SGB 11 for die flochtlingsbedingten Mehrbelaso. tungen ab 2016 in Anlehnung zum Verfahren bei Leistungen für Bildung und Teilhabe auf 100 Prozent erhöht, um dadurch die Kommunen um 400 Mio. Euro in 2016 und voraussichtlich um 900 Mio. Euro in 2017 und 1,3 Mrd. Euro in 2018 zu entlasten, haben Bund und Länder zur Beteiligung des

5 Bundes an den Kosten der Integration der Flüchtlinge am 7. Juli 2016 fol- Seite 3 von 3 gende Vereinbarung geschlossen (Punkt 1 der Vereinbarung): "Über die bereits getroffenen Vereinbarungen hinaus wird der Bund den Ländern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, zusätzlich zur bereits vereinbarten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten der Kosten der Unterkunft (2,6 Milliarden Euro für den genannten Zeitraum). Dieser Betrag wird über eine entsprechende Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer an die Länder weitergegeben." Im Entwurf des 2. Nachtrags 2016 sind die aus der Verständigung vom 7. Juli 2016 von Bund und Ländern resultierenden Veränderungen noch nicht berücksichtigt, da der zweite Nachtragsentwurf bereits am 31. Mai 2016 von der Landesregierung beschlossen worden ist. Der Anteil Nordrhein-Westfalens an der Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro beträgt 434 Mio. Euro. Unter Einbeziehung dieser 434 Mio. Euro erhöht sich die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Ausgaben des Landes auf insgesamt Mio. Euro (945,7 Mio. Euro zuzüglich 434 Mio. Euro). Umsetzung: Zur Umsetzung der zwischen Bund und Ländern am 16. Juni 2016 und am 7. Juli 2016 geschlossenen Vereinbarungen wird der Bund ein entsprechendes Gesetzespaket auf den Weg bringen. Der hierzu vorgelegte Referentenentwurf gibt die Ergebnisse der Verständigung vom 16. Juni 2016 nicht vollständig wieder. Unter anderem werden die Beschlüsse zur Übernahme der sogenannten Flüchtlings-KdU nicht vereinbarungsgemäß umgesetzt. Entgegen dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 16. Juni 2016 sollen die Kommunen nicht wie vereinbart um 1,3 Mrd. Euro in 2018 entlastet werden. Vielmehr sieht der Referentenentwurf eine "Streckung ll dieses Betrages im Umfang von voraussichtlich 400 Mio. Euro nach 2019 vor. Das Finanzministerium hat dem Referentenentwurf in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen unter anderem auch aus diesem Grund widersprochen. Dr. Norbert Walter-Borjans

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