Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis 25. Abkürzungsverzeichnis 35. Teil 1 Einleitung 39
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- Maike Acker
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1 Julia Niebier Die Stärkung der Regionalfensterprogramme im Privaten Rundfunk als Mittel zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften
2 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 25 Abkürzungsverzeichnis 35 Teil 1 Einleitung 39 Teil 2 Regionalfensterprogramme im privaten Rundfunk - Sinnvolles Instrument zur Sicherung der Meinungsvielfalt oder verfassungsrechtlich bedenkliche Beschränkung der Programmfreiheit und der unternehmerischen Freiheit privater Rundfunkveranstalter? 47 A. Definition des Regionalfensterprogramms und Abgrenzung zu anderen Arten von Fensterprogrammen 48 I. Definition des Regionalfensterprogramms nach 2 Abs. 2 Nr. 4 RStV Allgemeine Definition eines Fensterprogramms Definition des Regionalfensterprogramms nach 2 Abs. 2 Nr. 4 RStV und Abgrenzung zu dem Satellitenfensterprogramm nach 2 Abs. 2 Nr. 3 RStV 50 a) Inhaltliche Gestaltung des Regionalfensterprogramms 50 b) Räumliche Begrenzung und technische Umsetzung dieser Begrenzung 50 c) Abgrenzung zu dem Satellitenfensterprogramm nach 2 Abs. 2 Nr. 3 RStV Das Fensterprogramm" des 25 Abs. 4 RStV als Regionalfensterprogramm" i.s.v. 2 Abs. 2 Nr. 4 RStV Definition des Veranstalters im rundfunkrechtlichen Sinn und Irrelevanz der Person des Fensterprogrammveranstalters Abgrenzung des Regionalfensterprogramms zu Zulieferungen und weiteren Formen regionaler Berichterstattung im privaten Fernsehen 55 a) Zulieferungen 55 b) Lokalprogramme und Ballungsraumprogramme Abgrenzung des Regionalfensterprogramms zum Frequenzsplitting 58
3 II. Abgrenzung des Regionalfensterprogramms nach 25 Abs. 4 RStV zu den Fensterprogrammen nach 31 RStV und 42 RStV _ Die Sendezeit für unabhängige Dritte, 31 RStV 60 a) Die Sendezeit für unabhängige Dritte nach 31 RStV als vielfaltsichernde Maßnahme im System der 25 ff. RStV _ 60 aa) Die Voraussetzungen für die Verpflichtung eines Veranstalters zur Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte nach 26 Abs. 4 und Abs. 5 RStV 61 (1) Der Tatbestand des 26 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 RStV i.v.m. 30 RStV 61 (2) Der Tatbestand des 26 Abs. 5 RStV 63 bb) Die Ausgestaltung des Fensterprogramms nach 31 RStV 65 (1) Keine Beschränkung auf regional orientierte Inhalte und keine räumliche Begrenzung nach 31 Abs. 1 Satz 1 RStV 65 (2) Redaktionelle Unabhängigkeit des Fensterprogrammanbieters, 31 Abs. 1 Satz 2 RStV 67 (3) Zwingende gesellschaftsrechtliche Trennung von Hauptprogrammveranstalter und Fensterprogrammanbieter, 31 Abs. 3 RStV 67 (4) Eigenständige Zulassung des Fensterprogrammanbieters und teilweiser Widerruf der Zulassung des Hauptprogrammveranstalters, 31 Abs. 4 und Abs. 6 RStV 69 (a) Ausschreibung des Fensterprogramms und Auswahl des Fensterprogrammanbieters 69 (aa) Fassung des 31 Abs. 4 Satz 4 und Satz 5 RStV nach dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 70 (bb) Neufassung des 31 Abs. 4 Satz 4 bis 6 RStV durch den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 70 (b) Die Vereinbarung über die Ausstrahlung des Fensterprogramms nach 31 Abs. 5 RStV und die endgültige Zulassung nach 31 Abs. 6 Satz 1 RStV 71 (c) Der teilweise Widerruf der Zulassung des Hauptprogrammveranstalters nach 31 Abs. 6 Satz 2 und 3 RStV 72
4 (5) Verpflichtung des Hauptprogrammveranstalters zur Finanzierung des Fensterprogramms, 31 Abs. 5 Satz 2 RStV 74 b) Anrechenbarkeit von Regionalfensterprogrammen auf die Sendezeit für unabhängige Dritte nach 31 Abs. 2 Satz 2 bis Satz 4 RStV 75 aa) Maximaler Umfang der zeitlichen Anrechnung von Regionalfensterprogrammen, 31 Abs. 2 Satz 2 RStV 75 bb) Redaktionelle Unabhängigkeit des Regionalfensteranbieters als Voraussetzung der Anrechnung, 31 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 RStV 76 cc) Erfüllung der Voraussetzungen des 25 Abs. 4 RStV als Voraussetzung für die Anrechenbarkeit von Regionalfensterprogrammen? 77 dd) Erforderliche Reichweite der Regionalfensterprogramme nach 31 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 und Satz 4 RStV 78 c) Die Verpflichtung zur Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte als Maßnahme der negativen" Vielfaltsicherung Sendezeit für Dritte, 42 RStV 81 a) Die Regelung des 42 RStV 81 b) Die Sendezeit für Dritte nach 42 RStV als Sonderfall des Satellitenfensterprogramms, 2 Abs. 2 Nr. 3 RStV 82 c) Fensterprogramme nach 42 RStV als vielfaltsfördernde Maßnahme? 83 d) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Sendezeit für Dritte nach 42 RStV 84 Entwicklung der Regionalfensterprogramme im Bereich des Privaten Rundfunks und die jeweils zugrunde liegenden Vorgaben durch den Gesetzgeber 85 I. Die Ausgangslage vor dem Rundfunkstaatsvertrag 1991 und die Regelung durch den Rundfunkstaatsvertrag Die Ausstrahlung regionaler Fensterprogramme als Voraussetzung für die Zuteilung terrestrischer Frequenzen Der Rundfunkstaatsvertrag II. Der Rundfunkstaatsvertrag III. Der Dritte Rundfunkänderungsstaatsvertrag 88 IV. Die Entwicklungen vor Inkrafttreten des Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrages 91 11
5 V. Der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag Die Einführung der Bonusregelung Die Aufhebung der Verknüpfung zwischen der Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen und der terrestrischen Übertragung 93 VI. Der Siebte Rundfunkänderungsstaatsvertrag Einführung der unbedingten Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen Normierung konkreter Mindestbedingungen für die Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen Einführung weitergehender landesrechtlicher Regelungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein Die Änderung der Drittsendezeitrichtlinie C. Die aktuelle Regelung des 25 Abs. 4 RStV nach der Reform durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Ausgestaltung dieser Vorschrift durch die Fernsehfensterrichtlinie (FFR) der Landesmedienanstalten 98 I. Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Regionalfensterprogrammen in der Bundesrepublik Deutschland Die Regelung im Rundfunkstaatsvertrag und in den Landesmediengesetzen 99 a) Der Rundfunkstaatsvertrag in der aktuellen Fassung des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages 99 b) Die Landesmediengesetze Die Fernsehfensterrichtlinie (FFR) der Landesmedienanstalten 103 a) Die Ermächtigung nach 33 RStV 103 b) Die Drittsendezeirrichtlinie als Vorgänger" der Fernsehfensterrichtlinie 104 c) Die Rechtsnatur und Wirkung der Fernsehfensterrichtlinie _ 105 aa) Die Rechtsnatur und Wirkung von Richtlinien im Allgemeinen Verwaltungsrecht 105 (1) Die Richtlinie als Verwaltungsvorschrift 105 (2) Arten von Verwaltungsvorschriften 106 (3) Rechtswirkung von Verwaltungsvorschriften 107 bb) Die Fernsehfensterrichtlinie der Landesmedienanstalten als Richtlinie im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsrechts? 108 (l)die Landesmedienanstalten als unabhängige und staatsferne Kontrollorgane
6 (2) Die Fernsehfensterrichtlinie als Richtlinie sui generis"? 111 cc) Die Fernsehfensterrichtlinie als norminterpretierende Richtlinie? 111 dd) Keine gesetzesvertretende Wirkung der Fernsehfensterrichtlinie 112 ee) Normkonkretisierende Wirkung der FFR? 112 II. Die Regelungsbestandteile des 25 Abs. 4 RStV in der Fassung durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und ihre jeweilige Konkretisierung durch die Fernsehfensterrichtlinie Abs. 4 Satz 1 RStV: Die Verpflichtung zur Aufnahme von Regionalfenstern 117 a) Betroffene Fernsehprogramme 118 aa) Fernsehvollprogramm 118 bb) Bundesweite Ausstrahlung und erforderliche Reichweitenstärke 119 (1) Bundesweite Verbreitung 119 (2) Die beiden reichweitenstärksten bundesweit ausgestrahlten Fernsehvollprogramme 120 cc) Art und Weise der Programm Verbreitung 122 b) Der erforderliche zeitliche und regional differenzierte Umfang der Programmaktivitäten 122 aa) Kritik der KEK an dem sog. Stichtagsprinzip 123 bb) Befürchtungen der privaten Rundfunkveranstalter RTL und SAT cc) Vorgaben für die zeitliche Gestaltung nach Ziff. 1 Abs. 2 Satz 2 bis Satz 4 FFR 125 dd) Ausnahmen" nach Ziff. 5 Abs. 2 bis 4 FFR 126 c) Inhaltliche Anforderungen an das Regionalfensterprogramm 126 aa) Eckpunkte" gemäß 25 Abs. 4 Satz 1 RStV 126 bb) Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen durch Ziff. 1 Abs. 2 Satz 5 bis 7 FFR 128 d) Problematik der Regelung in 25 Abs. 4 Satz 1 RStV Abs. 4 Satz 2 RStV: Redaktionelle Unabhängigkeit des Regionalfensterprogrammveranstalters 131 a) Die Betonung der redaktionellen Unabhängigkeit in 25 Abs. 4 Satz 2 RStV und die Vermutung nach Ziff. 3 Abs. 1 FFR 131 b) Die Voraussetzungen redaktioneller Unabhängigkeit nach Ziff. 3 Abs. 2 FFR 132
7 c) Die Regelung in Ziff. 3 Abs. 3 FFR 133 d) Problematik der Regelung in 25 Abs. 4 Satz 2 RStV Abs. 4 Satz 3 RStV: Erfordernis der gesonderten Zulassung des Regionalfensterprogrammveranstalters 134 a) Die Zulassung des Regionalfensterprogrammveranstalters durch die zuständige Landesmedienanstalt, 36 Abs. 2 Satz 1 RStV 136 aa) Die zuständige Landesmedienanstalt 137 (1) Die Regelung in Ziff. 2 Satz 1 FFR 137 (2) Ziff. 2 Abs. 1 FFR als durch 33 RStV legitimierte Ausgestaltung der 25 und 31 RStV 138 bb) Das Zulassungsverfahren 138 (l)die Durchführung des Zulassungsverfahrens nach Landesrecht 138 (2) Die gesonderte Zulassung als Mittel zur Absicherung unabhängiger Regionalberichterstattung 140 (3) Abgrenzung zu dem Zulassungsverfahren für unabhängige Dritte" nach 31 Abs. 4 RStV 141 cc) Die gesellschaftsrechtliche Entflechtung von Hauptprogrammveranstalter und Regionalfensterprogrammanbieter als zulässiges Auswahlkriterium für die Zulassung 142 b) Auswirkungen der Regelung des 25 Abs. 4 Satz 3 RStV auf die Hauptprogrammveranstalter 142 aa) Der Regionalfensterprogrammanbieter als Veranstalter im rundfunkrechtlichen Sinn 143 bb) Teilweiser Widerruf der bestehenden Zulassungen der Hauptprogrammveranstalter? ^ 143 (1) Eigenständige Zulassung des Regionalfensterprogrammveranstalters 144 (2) Verbreitung des Regionalfensterprogramms aufgrund der Zulassung des Hauptprogrammveranstalters" 145 c) Die Benehmensherstellung mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und die jeweilige Entscheidungskompetenz von Landesmedienanstalt und KEK gemäß 36 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und 36 Abs. 1 RStV 150 aa)die Benehmensherstellung nach 36 Abs. 2 Satz 3 RStV
8 (1) Die Regelung in Ziff. 2 Satz 3 FFR 150 (2) Anforderungen an das Benehmen 151 bb) Die Regelung des 36 Abs. 2 Satz 2 RStV 152 cc) Problematik der Kompetenzverteilung in 36 Abs. 2 und Abs. 1 RStV, insbesondere 36 Abs. 2 Satz 2 RStV Abs. 4 Satz 4 RStV: Gebot der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung von Hauptprogramm- und Regionalfensterprogrammveranstalter 15 7 a) Verbundene Unternehmen i.s.v. 28 RStV 158 aa) Unmittelbare Beteiligung, 28 Abs. 1 Satz 1 RStV 158 bb) Mittelbare Beteiligung, 28 Abs. 1 Satz 2 RStV 159 cc) Vergleichbare Einflussmöglichkeit, 28 Abs. 2 RStV _ 160 dd) 28 Abs. 3 und Abs. 4 RStV 161 b) 25 Abs. 4 Satz 4 RStV als soll"-vorschrift 162 aa) Die grundsätzliche Bedeutung von soll"-vorschriften im Verwaltungsrecht 163 bb) Übertragung dieser Bedeutung auf 25 Abs. 4 Satz 4 RStV 163 c) Die Regelung in Ziff. 2 Satz 2 FFR 165 d) Die derzeitige Umsetzung dieser Vorgaben durch die KEK _ 165 aa) Az. KEK Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG 165 bb) Az. KEK und RTL Nord GmbH 166 cc) Az. KEK WestCom Medien GmbH 168 dd) Az. KEK und RTL Nord GmbH 168 ee) Az. KEK TELE WEST Rheinisch-Westfälische Fernsehgesellschaft GmbH und Co. KG 169 ff) Az. KEK RTL Hessen Programmfenster GmbH _ 170 gg) Az. KEK und bzw. Az. KEK und SAT. 1 Norddeutschland GmbH 170 hh) Az. KEK und SAT.l Norddeutschland GmbH 171 ii) Az. KEK und Rhein-Neckar Fernsehen GmbH 171 jj) Fazit aus den Entscheidungen der KEK 171 e) Kritik der Freien Hansestadt Hamburg und des Landes Nordrhein-Westfalen an der Regelung des 25 Abs. 4 Satz 4 RStV 172 f) Problematik der Regelung in 25 Abs. 4 Satz 4 RStV
9 Abs. 4 Satz 5 RStV: Verpflichtung des Hauptprogrammveranstalters zur Finanzierung des Regionalfensterprogramms _ 174 a) Die Regelung in Ziff. 4 FFR 175 b) Problematik der Regelung in 25 Abs. 4 Satz 5 RStV Abs. 4 Satz 6 RStV: Abstimmung der Organisation der Regionalfensterprogramme durch die Landesmedienanstalten 178 a) Ziff. 5 Abs. 1 FFR 178 b) Ziff. 5 Abs. 2 bis 4 FFR 179 c) Ziff. 5 Abs. 5 FFR 180 d) Problematik der Regelung in 25 Abs. 4 Satz 6 RStV i.v.m. Ziff. 5 FFR 181 III. Vielfaltsichernde Funktion der Regionalfensterprogramme im System der Medienkonzentrationsvorschriften der 25 ff. RStV _ Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Entwicklung der Vielfaltsicherung in den Vorschriften des Rundrunkstaatvertrages _ Die Regelung in 25 Abs. 1 bis Abs. 3 RStV Abs. 4 RStV als besondere Maßnahme zur Sicherung der Meinungsvielfalt im System der 25 ff. RStV? 189 a) Das Vorliegen vorherrschender Meinungsmacht nach 26 RStV i.v.m. 27 RStV 189 aa) Das außenplurale Modell der 25 ff. RStV 190 bb) Die Vermutungstatbestände nach 26 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 RStV 190 cc) 26 Abs. 1 RStV als Generalklausel? 191 dd) Ermittlung der maßgeblichen Zuschaueranteile nach 27 RStV bzw. 34 RStV 193 (1) Das Verfahren nach 27 RStV 193 (2) Die Übergangsbestimmung des 34 RStV 194 b) Regionalfensterprogramme als Instrument dieses Systems Die Bonusregelung des 26 Abs. 2 Satz 3 RStV 197 a) Die Bonusgewährung nach 26 Abs. 2 Satz 3 RStV - Voraussetzungen und Durchführung 198 aa) Anknüpfung an 26 Abs. 2 Satz 2 RStV 198 bb) Art und Weise der Bonusgewährung nach 26 Abs. 2 Satz 3 RStV 198 (1) Berücksichtigung von Fensterprogrammen nach 25 Abs. 4" RStV 199 (2) Berücksichtigung von Sendezeit für unabhängige Dritte nach 31 RStV 199
10 cc) Reichweite der Verweisung von 26 Abs. 2 Satz 3 RStV auf 25 Abs. 4 RStV: Welchen Anforderungen müssen die Fensterprogramme gemäß 25 Abs. 4" genügen? 200 (1) Wortlaut des 26 Abs. 2 Satz 3 RStV (grammatische Auslegung) 200 (2) Entstehungsgeschichte des 26 Abs. 2 Satz 3 RStV (historische Auslegung) 200 (3) Systematik sowie Sinn und Zweck der Verweisung (systematische und teleologische Auslegung) 202 (4) Die Mindestreichweite der Regionalfensterprogramme nach 31 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 RStV als zusätzliche Voraussetzung für die Bonusgewährung nach 26 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 RStV? 203 b) Die im Rahmen des 26 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 RStV zur Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des 25 Abs. 4 RStV berufene Institution 205 aa) Die Regelung des 36 Abs. 2 Satz 2 RStV 205 bb) Zuständigkeit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) nach 36 Abs. 1 RStV hinsichtlich der Voraussetzungen des 25 Abs. 4 Satz 2 bis 5 RStV? Die Anrechenbarkeit von Regionalfensterprogrammen auf die Sendezeit für unabhängige Dritte 208 a) Der Zusammenhang zwischen 31 Abs. 2 Satz 2 bis 4 RStV und 26 Abs. 2 Satz 3 RStV 208 b) Regionalfensterprogramme" i.s.v. 31 Abs. 2 Satz 2 bis Satz 4 RStV als regionale Fensterprogramme i.s.v. 25 Abs. 4 Satz 1 bis Satz 5 RStV 209 c) Die im Rahmen des 26 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 RStV zur Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der 31 Abs. 2 Satz 2 bis Satz 4 und 25 Abs. 4 RStV berufene Institution Abs. 4 RStV als Ausdruck des in der Bundesrepublik Deutschland herrschenden Föderalismus-Prinzips 213 a) Rundfunkföderalismus" als Ausfluss des Bundesstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 1 GG 213 b) Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten
11 c) Regionalfensterprogramme nach 25 Abs. 4 RStV als Mittel zur Verwirklichung föderalistischer Strukturen im Bereich des bundesweiten Privatrundfunks 217 D. 25 Abs. 4 RStV - Verletzung der Grundrechte privater Rundfunkunternehmer? 219 I. Rundtunkfreiheit, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Schutzbereich 223 a) Sachlicher Schutzbereich 223 aa) Begriff des Rundfunks 223 bb) Veranstaltung von Privatrundfunk als geschütztes Verhalten 224 (1) Private Rundfunkprogramme als Teil der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkordnung 224 (2) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als subjektives Abwehrrecht der privaten Rundfunkveranstalter? 225 b) Persönlicher Schutzbereich Abs. 4 RStV - Eingriff oder zulässige Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit? Rechtfertigung der Regelungen des 25 Abs. 4 RStV als Schranken i.s.v. Art. 5 Abs. 2 GG? 231 a) 25 Abs. 4 RStV als allgemeines Gesetz" i.s.v. Art. 5 Abs. 2 GG 231 b) Verfassungsmäßige Rechtfertigung der Beschränkung 233 aa) Die Sicherung der Meinungsvielfalt als legitimer Zweck der Regelungen 234 bb) Die Geeignetheit zur Erreichung dieses Zwecks 237 (l)die Verpflichtung zur Aufnahme von Regionalfenstern und die Vorgaben für deren inhaltliche Ausgestaltung, 25 Abs. 4 Satz 1 RStV 238 (2) Das Erfordernis redaktioneller Unabhängigkeit, 25 Abs. 4 Satz 2 RStV, und das Erfordernis gesonderter Zulassung der Fensterprogrammveranstalter, 25 Abs. 4 Satz 3 RStV 239 (3) Das Gebot der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung, 25 Abs. 4 Satz 4 RStV, und die Verpflichtung zur Finanzierung des Fensterprogramms, 25 Abs. 4 Satz 5 RStV 239 (4) Die zeitlichen Vorgaben für die Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen, 25 Abs. 4 Satz 6 RStV i.v.m. Ziff. 5 FFR 240
12 cc) Die Erforderlichkeit 240 (1) Die Verpflichtung zur Aufnahme von Regionalfenstern und die Vorgaben für deren inhaltliche Ausgestaltung, 25 Abs. 4 Satz 1 RStV 240 (2) Das Erfordernis redaktioneller Unabhängigkeit der Fensterprogrammveranstalter, 25 Abs. 4 Satz 2 RStV 242 (3) Das Erfordernis gesonderter Zulassung der Fensterprogrammveranstalter, 25 Abs. 4 Satz 3 RStV 242 (4) Das Gebot der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung, 25 Abs. 4 Satz 4 RStV 242 (5) Die Verpflichtung zur Finanzierung des Fensterprogramms, 25 Abs. 4 Satz 5 RStV 243 (6) Die zeitlichen Vorgaben für die Ausstrahlung von Regionalfensterprogrammen, 25 Abs. 4 Satz 6 RStV i.v.m. Ziff. 5 FFR 244 dd) Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn 244 (1) Problem der Rückwirkung des 25 Abs. 4 Satz 3 und Satz 4 RStV 245 (a) Abgrenzung zwischen echter und unechter Rückwirkung 246 (aa) Die echte Rückwirkung 246 (bb) Die unechte Rückwirkung 246 (cc) Die Regelung in 25 Abs. 4 Satz 3 und Satz 4 RStV als Fall der unechten Rückwirkung 247 (b) Voraussetzungen der Zulässigkeit der unechten Rückwirkung 248 (c) Berücksichtigung des Bestands- bzw. Vertrauensschutzes 248 (aa) Erforderlichkeit einer Übergangsregelung? _ 250 (bb) Berücksichtigung des Vertrauensschutzes bei der Anwendung der soll"-vorschrift 251 (2) Güterabwägung im übrigen Ergebnis zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG 255 Schutz der erwerbswirtschaftlichen Betätigung durch Art. 12 Abs. 1 GG Kumulative Anwendbarkeit von Art. 12 Abs. 1 RStV und Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Schutzbereich 257
13 20 a) Persönlicher Schutzbereich 257 b) Sachlicher Schutzbereich 258 aa) Berufswahl- und Berufsausübungsfreiheit 258 bb) Gründung und Betrieb eines privaten Rundfunkunternehmens als geschützte Tätigkeit Abs. 4 RStV als Eingriff? Rechtfertigung der Regelungen des 25 Abs. 4 RStV als Schranken i.s.v. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG? 260 a) 25 Abs. 4 RStV als Gesetz i.s.v. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG 260 b) Verfassungsmäßige Rechtfertigung 261 aa) Die Sicherung der Meinungsvielfalt als durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls" legitimierter Zweck der Regelungen 261 bb) Die Verhältnismäßigkeit im übrigen Ergebnis zu Art. 12 Abs. 1 GG 262 III. Eigentumsgarantie, insb. Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Art. 14 Abs. 1 GG Schutzbereich 263 a) Persönlicher Schutzbereich 263 b) Sachlicher Schutzbereich 263 aa) Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb 263 bb) Schutz der Sendegenehmigung als öffentlich-rechtliche Position? 264 cc) Kein Schutz des bloßen Vermögens durch Art. 14 Abs. 1 GG Abs. 4 RStV als Eingriff? 266 a) Das Erfordernis gesonderter Zulassung der Fensterprogrammveranstalter, 25 Abs. 4 Satz 3 RStV 267 b) Das Gebot der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung, 25 Abs. 4 Satz 4 RStV Rechtfertigung der Regelungen des 25 Abs. 4 Satz 3 und 4 RStV als Inhalts- und Schrankenbestimmung? 267 a) Abgrenzung der Inhalts- und Schrankenbestimmung von der Enteignung 267 b) Verfassungsmäßige Rechtfertigung 268 aa) Berücksichtigung des Vertrauensschutzes der Hauptprogrammveranstalter 268 bb) Güterabwägung im übrigen Ergebnis zu Art. 14 Abs. 1 GG 270
14 IV. Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG Schutzbereich 272 a) Persönlicher Schutzbereich 272 b) Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem 272 aa) Vergleichbarkeit von privaten Rundfunkveranstaltern und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 272 bb) Ungleichbehandlung hinsichtlich der regionalen Angebote Beeinträchtigung durch 25 Abs. 4 RStV: Benachteiligung der privaten Rundfunkveranstalter? Die besondere Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb der dualen Rundfunkordnung als sachlicher Differenzierungsgrund Ergebnis zu Art. 3 Abs. 1 GG 276 Teil 3 Resümee und rechtspolitischer Ausblick 277 I. Rechtspolitischer Ausblick Mögliche Lösungsansätze Möglichkeiten der Novellierung der Regionalfensterprogramme im Zeitalter des Digitalen Fernsehens 278 a) Chancen und Grenzen der Digitalisierung im Bereich der Regionalfensterprogramme 279 b) Lösungsvorschläge: Schaffung eines digitalen Spartenkanals? Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages durch den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag 282 II. Beurteilung der Regionalfensterprogramme und der Regelung des 25 Abs. 4 RStV in der Fassung durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Zusammenfassung in Thesen Definition des Regionalfensterprogramms und Abgrenzung zu anderen Arten von Fensterprogrammen Entwicklung der Regionalfensterprogramme im Bereich des Privaten Rundfunks und die jeweils zugrunde liegenden Vorgaben durch den Gesetzgeber Die aktuelle Regelung des 25 Abs. 4 RStV nach der Reform durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Ausgestaltung dieser Vorschrift durch die Fernsehfensterrichtlinie (FFR) der Landesmedienanstalten
15 22 a) Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Regionalfensterprogrammen in der Bundesrepublik Deutschland 287 b) Die Regelungsbestandteile des 25 Abs. 4 RStV in der Fassung durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und ihre jeweilige Konkretisierung durch die Fernsehfensterrichtlinie 288 aa) 25 Abs. 4 Satz 1 RStV: Die Verpflichtung zur Aufnahme von Regionalfenstern 288 bb) 25 Abs. 4 Satz 2 RStV: Redaktionelle Unabhängigkeit des Regionalfensterprogrammveranstalters 288 cc) 25 Abs. 4 Satz 3 RStV: Erfordernis der gesonderten Zulassung des Regionalfensterprogrammveranstalters _ 289 dd) 25 Abs. 4 Satz 4 RStV: Gebot der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung von Hauptprogramm- und Regionalfensterprogrammveranstalter 291 ee) 25 Abs. 4 Satz 5 RStV: Verpflichtung des Hauptprogrammveranstalters zur Finanzierung des Regionalfensterprogramms 292 c) Vielfaltsichernde Funktion der Regionalfensterprogramme im System der Medienkonzentrationsvorschriften der 25 ff. RStV 293 aa) Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Entwicklung der Vielfaltsicherung in den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages 293 bb) 25 Abs. 4 RStV als besondere Maßnahme zur Sicherung der Meinungsvielfalt im System der 25 ff. RStV? 293 cc) Die Bonusregelung des 26 Abs. 2 Satz 3 RStV 294 dd) Die Anrechenbarkeit von Regionalfensterprogrammen auf die Sendezeit für unabhängige Dritte 295 ee) 25 Abs. 4 RStV als Ausdruck des in der Bundesrepublik Deutschland herrschenden Föderalismus-Prinzips Abs. 4 RStV - Verletzung der Grundrechte privater Rundfunkunternehmer? 297 a) Rundfunkfreiheit, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG 297 b) Schutz der erwerbswirtschaftlichen Betätigung durch Art. 12 Abs. 1 GG 300
16 c) Eigentumsgarantie, insb. Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Art. 14 Abs. 1 GG d) Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG =^ 23
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