SC-Line Dreiecksgeschä ft

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1 SC-Line Dreiecksgeschä ft Folgende Voraussetzungen sind für ein Dreiecksgeschäft zwingend erforderlich: Es sind mindestens 3 Unternehmen beteiligt, die über denselben Gegenstand ein Liefergeschäft abschließen; Die Ware geht direkt von EU-Staat 1 in einen anderen EU-Staat 2; Die 3 Unternehmer verwenden jeweils verschiedene nationale Umsatzsteuer- Identifikationsnummern; Die erste Lieferung gilt als innergemeinschaftliche Lieferung; Der Liefergegenstand geht direkt vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer. Beispiel: Unternehmer 2 (Erwerber aus A) bestellt bei Unternehmer 1 (Lieferer aus CZ) eine Maschine mit dem Auftrag, diese direkt an seinen Kunden 3 (Empfänger in D) zu liefern. Der mittlere Unternehmer (2 Erwerber aus A) führt also eine Bestellung aus, ohne je im Besitz der Maschine gewesen zu sein. Ebenfalls möglich ist, dass Erwerber 2 die Waren bei Unternehmer 1 (Lieferer aus CZ) abholt und an Empfänger 3 ausliefert. Keinesfalls darf Empfänger 3 als letzter Unternehmer die Waren selbst abholen. Dann liegt keine innergemeinschaftliche Transaktion vor, sondern ein Inland-Inland-Geschäft, das keiner Steuerbefreiung unterliegen würde. Es sind genaue Formvorschriften gemäß 11 UStG zu beachten, insbesondere bei der Rechnungsstellung: Hinweis auf die Steuerbefreiung, für den mittleren Unternehmer und Hinweis auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäftes, Angabe der eigenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Erwerber) sowie seines direkten Abnehmers (Empfänger), Hinweis an den letzten Abnehmer, dass die Umsatzsteuerschuld auf ihn übergeht. Dieser Hinweis sollte zudem (auch) in der Sprache des Empfängerlandes aufgeführt werden. Stammdaten Der Lieferant muss in einem EU-Land ansässig sein und über eine gültige UID-Nummer verfügen. Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 1

2 Der Kunde muss ebenfalls in einem EU-Land ansässig sein und über eine gültige UID-Nummer verfügen. Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 2

3 Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 3

4 Wenn es sich um einen regulären IG-Wareneinkauf handelt, so wird beim WEK-Konto als UVA-Code 072 zugeordnet. Da es sich um ein Dreiecksgeschäft handelt, wird dem WEK-Konto für diese Dreiecksgeschäfte als UVA-Code 077 zugeordnet. Es wird kein Steuerprozentsatz hinterlegt und als Steuerart Keine zugeordnet. Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 4

5 Das Erlöskonto erhält keinen UVA Code zugeordnet, weil diese Erlöse nicht auf der UVA gemeldet werden. Es wird aber für die Zusammenfassende Meldung Dreiecksgeschäft markiert, weil diese Meldung schon erfolgen muss. Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 5

6 Da die Verbuchung von Dreiecksgeschäften auf ein anderes Fibu-WEK-Konto erfolgen soll, wird der Artikel noch einmal angelegt und im Feld WEK IG wird bei Dreiecksgeschäften die entsprechende Fibu- Kontonummer zugeordnet. Diese Vorgangsweise muss wegen des UVA Codes eingehalten werden, weil Dreiecksgeschäfte mit UVA Code 077 zu melden sind (und nicht mit 072 IG Erwrb). Eingangsrechnung Es wird in SC-Ware eine Bestellung an den Lieferanten in Tschechien angelegt. Auf der Lasche Parameter wird bereits die Lieferung an den Endkunden samt Kundennummer zugeordnet. In unserem Beispiel unser Kunde in einem anderen EU-Land (D, F, DK). Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 6

7 In der Zeilenerfassung wird nach Auswahl des Dreieck-Artikels bereits das entsprechende WEK-Konto vorgeschlagen. (Im Artikelstamm / Lasche Lieferant ist dieses Konto hinterlegt). Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 7

8 Sobald die Eingangsrechnung des Lieferanten einlangt, wird diese zur Bestellung erfasst. Diese Buchung stellt eine innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfts-Buchung dar (Erwerb ohne Steuer). In diesem Buchungs-Kontrolldialog ist darauf zu achten, dass keine Vorsteuer eingetragen ist. Es wird bei Dreiecksgeschäften nur der Nettobetrag erfasst. Mit Bestätigen von OK wird die Buchung in den Extras / Fibubuchungen-Dialog gestellt. Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 8

9 Unter Extras / Buchungen / Fibubuchungen kann die Buchungsliste noch vor der Verbuchung in SC-Fibu abgerufen werden. Mit der Überleitung der Fibubuchung in SC-Fibu erfolgt die Verbuchung der Eingangsrechnung in der Finanzbuchhaltung. Ausgangsrechnung Die Rechnung an die Empfänger hat alle Rechnungsmerkmale gemäß 11 UStG zu enthalten und ist ohne Umsatzsteuer zu legen. Weiters ist ein Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes und Übergang der Steuerschuld auf den letzten Abnehmer auf die Rechnung aufzunehmen. (z.b. steuerfreies Dreiecksgeschäft, Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Lieferung ). Auch sind die UIDs vom Erwerber und den jeweiligen Endkunden anzuführen. Nach der Auswahl des Kunden wird im Feld Rechnungsart automatisch IGL vorgeschlagen (weil der Kunde im EU-Raum ansässig ist). Diese Rechnungsart muss manuell auf nicht steuerbar umgestellt werden, da es sich um eine Rechnung für ein Dreiecksgeschäft handelt. Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 9

10 In der Lasche der Artikelzeilen ist in der Spalte UST bereits ersichtlich, dass keine Steuer berechnet wird. Unter Extras / Texte / Textblöcke wird der Hinweis auf das Dreiecksgeschäft und den Steuerübergang definiert. Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 10

11 Der Textblock wird im Verkaufsbereich in die Rechnung eingefügt. Eine Alternative dazu wäre, dass für Dreiecksgeschäfte eigene Formulare mit diesen Textinformationen definiert werden und diese bei der Rechnungsanlage ausgewählt werden. Sofern der Kunde häufig Dreiecksgeschäfte verrechnet erhält, können die Formulare auch direkt im Kundenstamm zugeordnet werden. Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 11

12 In diesem Fall wird beim Rechnungsbelegdruck diese Formulargruppe vorgeschlagen (und könnte auch hier noch gewechselt werden). Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 12

13 Die Ausgangsrechnung muss jedenfalls alle erforderlichen Punkte für ein Dreiecksgeschäft aufweisen. Mit der Verbuchung der Ausgangsrechnung stehen die Buchungen unter Extras / Fibubuchungen für die Fibu-Überleitung bereit. Das Fibu-Buchungsjournal mit der Ausgangsrechnung zeigt nach der Überleitung aus SC-Ware wie folgt: Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 13

14 Umsatzsteuervoranmeldung In der Umsatzsteuervoranmeldung ist der Betrag der Rechnungen vom Lieferer an den Erwerber ausschließlich in die Kennziffer 077 anzuführen. Die Weiterbelastung der Warenlieferungen an die Endkunden wird in der UVA gar nicht abgebildet, da es sich um einen nicht steuerbaren Vorgang handelt. Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 14

15 Es handelt sich lediglich um die Meldung des Dreieckgeschäfts auf der UVA mit dem Nettobetrag. Zusammenfassende Meldung (ZM) In der Zusammenfassenden Meldung sind die Umsätze an die Endkunden anzuführen und als Dreiecksgeschäft zu kennzeichnen. Werden in einem Meldezeitraum Geschäfte mit Endkunden sowohl als Dreiecksgeschäft als auch als innergemeinschaftliche Lieferung getätigt, so sind diese in der ZM in zwei Zeilen anzuführen. Die ZM ist entsprechend dem UVA-Meldezeitraum monatlich abzugeben. Die Abgabefrist endet mit Ablauf des auf den Kalendermonat folgenden Monats. Die ZM hat folgende Angaben zu enthalten: UID-Nr. unter der der Erwerber die Lieferung bewirkt hat; UID-Nr. des Empfängers der Lieferung (D, DK, F); Für jeden einzelnen der Empfänger die Summe der Entgelte der Lieferung. Zwecks leichterer Trennbarkeit der innergemeinschaftlichen Lieferungen von den Dreiecksgeschäften ist die Einrichtung von gesonderten Konten in der Buchhaltung empfehlenswert. Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 15

16 Intrastat-Meldung In die Intrastat-Meldung sind weder die Rechnung vom Lieferer noch die Rechnung vom Erwerber an die Endkunden aufzunehmen, da nur physisch über die Grenze gehende Warenein- und ausgänge zu erfassen sind. Meldung der grenzüberschreitenden Dienstleistungen In die Meldung der grenzüberschreitenden Dienstleistungen an die Statistik Austria sind die Dreiecksgeschäfte aufzunehmen. Diese Meldeverpflichtung besteht, wenn die Schwellenwerte (ab 2013 EUR ,- pro Jahr) für Dienstleistungsimporte und exporte überschritten werden. Die Meldungen sind vierteljährlich und jährlich zu erstatten. Die Meldung über das abgelaufene Kalenderquartal ist spätestens am 15. Kalendertag des dem Kalenderquartal unmittelbar nachfolgenden Monats einzureichen. Die Meldung über das abgelaufene Kalenderjahr ist spätestens am 15. Februar des Folgejahres zu erstatten. Fällt das Ende der Meldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich diese auf den nächstfolgenden Werktag. Es besteht die Möglichkeit, zwischen zwei Meldekonzepten auszuwählen: Meldekonzept I: Quartalsmeldungen der Dienstleistungsexporte und Dienstleistungsimporte nach Partnerländern und Jahresmeldung nach Art der Dienstleistung; Meldekonzept II: Quartalsmeldungen der Dienstleistungsexporte und Dienstleistungsimporte nach Partnerländern und nach Art der Dienstleistung (Meldeerstattung nur elektronisch möglich). Hier erhält man einen Zugangscode von der Statistik Austria und kann die Werte direkt in ein Formular auf der Homepage der Statistik Austria eingeben und melden. Der Meldeinhalt ist schlussendlich derselbe, unterschiedlich ist nur der Zeitpunkt der Angabe der erforderlichen Informationen. Wenn das Meldekonzept II gewählt wird, entfällt die Verpflichtung zur Jahresmeldung. Verstöße gegen die Meldepflicht stellen eine Verwaltungsübertretung nach 10 des Devisengesetzes 2004 dar und können mit einer Geldstrafe bis zu EUR 5.000,- geahndet werden. Zu melden bei Meldekonzept II: Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 16

17 Transithandelsankäufe und verkäufe (Dreiecksgeschäfte): Anzugeben ist der Gesamtwert (Ware und Transport) entsprechend der Rechnung (Transportkosten, welche in Rechnung gestellt wurden, sind nicht gesondert zu melden). Unter dem Code 2700 Transithandelsankäufe und verkäufe ist der Wert der eingekauften Ware bei Importen (gemäß Rechnungseingang) und der Wert der verkauften Ware bei Exporten (gemäß Rechnungsausgang) zu melden. Transithandel ist auch zu melden, wenn die Ware unverzollt auf Zolllager gelegt wird. Erklärungs- und Aufzeichnungspflichten des Lieferers (CZ) Aus der Sicht des Lieferers liegt eine normale innergemeinschaftliche Lieferung vor. Die Rechnung hat die UID-Nr. des Erwerbers (A) zu enthalten. Ein Verbringungsnachweis der Lieferung nach D, DK und F ist notwendig. In Tschechien ist eine Intrastat-Meldung vorzunehmen. Auch Geschäfte mit mehr als 3 Beteiligten gelten als Dreiecksgeschäft. Dabei wird das Dreieck ab dem Unternehmer gebildet, der den Versand veranlasst. Beispiel: Eine Ware wird von einem Spanier an einen Deutschen verkauft, der weiterverkauft an Belgier, der wiederum an Österreicher verkauft. Wenn die Ware direkt von Spanien nach Österreich geht, dann ist die Dreiecksbehandlung möglich ab der Partei, die den Versand übernimmt. Veranlasst also D den Versand, so gilt das Dreieck D-BE-AT. Eine Vereinfachung liegt für den deutschen Unternehmer allerdings in diesem Fall nicht vor, weil sich D hierfür in Spanien zur Steuer registrieren muss, da er dort nun als erster Lieferer im Dreiecksgeschäft gilt. Eine Vereinfachung ergibt sich hier nur für den belgischen Unternehmer, der als mittlerer Unternehmer keine (weiteren) Registrierungspflichten mehr hat. Es wird dringend empfohlen, der genauen Einhaltung aller Formalvorschriften größtes Augenmerk zu schenken, um das Risiko zu minimieren, dass die Anerkennung der Dreiecksgeschäfte durch die Finanzverwaltung versagt wird, was zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen könnte. Gerade die Einhaltung aller Formvorschriften bei Dreiecksgeschäften sind in letzter Zeit vermerkt ein Schwerpunkt bei abgabenbehördlichen Prüfungen. Softcard SoftwareentwicklungsgesmbH 17

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