Montag, 02. Februar 2015, Uhr,
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- Heike Winkler
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1 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Am Montag, 02. Februar 2015, Uhr, findet im Bürgersaal des Rathauses in Friesenheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates mit nachfolgender Tagesordnung statt: 1. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung 2. Änderung der Schulorganisation und Neugliederung der Schulbezirke - Verlagerung der Außenstelle Heiligenzell von der Grundschule Friesenheim zur Grundschule Oberweier ( 30 Abs. 4 Schulgesetz von Baden-Württemberg) -Drucksache Nr. 3.1/ Frageviertelstunde Armin Roesner Bürgermeister
2 Gemeinde Friesenheim DRUCKSACHE 3.1/2015 BESCHLUSS-VORLAGE Amt/Abteilung Sachbearbeiter: Tel.Nr.: Datum: Hauptamt Stephan Kanzinger Betreff: Änderung der Schulorganisation und Neugliederung der Schulbezirke - Verlagerung der Außenstelle Heiligenzell von der Grundschule Friesenheim zur Grundschule Oberweier ( 30 Abs. 4 Schulgesetz von Baden-Württemberg) Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Anhörung Empfehlung Beschluss Gemeinderat X X Ortschaftsräte Oberschopfheim X X Schuttern X X Heiligenzell X X Oberweier X X Gemeinderat X X Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen der Schulorganisation und Grundschulbezirke: 1. Die bisherige Außenstelle Heiligenzell der Grundschule Friesenheim wird gemäß 30 Abs. 4 Schulgesetz-BW ab dem Schuljahr 2015/2016 schulorganisatorisch der Grundschule Oberweier zugeordnet. 2. Die Außenstelle Schuttern bleibt Außenstelle der Grundschule Friesenheim. 3. Der Schulbezirk der Grundschule Oberschopfheim bleibt unverändert. 4. Der Gemeinderat unterstützt die Absicht, nach einer Bedarfsermittlung und den entsprechenden Beschlüssen der Schulgremien, für die Grundschule Friesenheim mit der Außenstelle Schuttern einen Antrag zur Einrichtung einer Ganztagsschule zu stellen. Die Grundschule Oberweier mit der Außenstelle Heiligenzell soll weiterhin als Halbtagsschule geführt werden. 1
3 Sachverhalt 1. Aktuelle Schulsituation (Anlage 1) In der Gemeinde Friesenheim gibt es derzeit drei selbständige Grundschulen. Dies sind die Grundschule Friesenheim (159 Schüler/2-zügig/8 Klassen) mit den Außenstellen Schuttern (48 Schüler/1-zügig/3 Klassen - davon 1 Kombiklasse) und Heiligenzell (64 Schüler/1-zügig/4 Klassen), die Grundschule Oberschopfheim (98 Schüler/1-zügig/5 Klassen) und die Grundschule Oberweier (56 Schüler/1-zügig/ 3 Klassen - davon 1 Kombiklasse). Alle Grundschulen werden schulorganisatorisch als Halbtagsschulen geführt. Die Gemeinde Friesenheim als Schulträger bietet derzeit für alle Grundschulstandorte folgende Betreuungsangebote an (Verlässliche Grundschule): - Oberweier, Schuttern und Heiligenzell in den Randzeiten 7.30 Uhr bis Uhr. - Oberschopfheim in den Randzeiten 7.30 Uhr bis 13 Uhr. Ab Uhr Nachmittagsbetreuung, Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung bis Uhr. - In Friesenheim in den Randzeiten 7.00 Uhr bis Uhr. Ab Uhr Nachmittagsbetreuung, Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung bis Uhr (Modulsystem). Die Schulleitungsstellen sind derzeit wie folgt besetzt: - Friesenheim mit Außenstellen: kommissarische Leitung Konrektorin Barbara Heck; Schulleiterstelle wird neu besetzt (laufendes Ausschreibungsverfahren). - Oberweier: in Annerose Lauer; geht voraussichtlich zum in Ruhestand. - Oberschopfheim: in Cordula Hollerbach-Malutzki. 2. Schulsituation ab Schuljahr 2015/16 (Anlage 2) Ab dem Schuljahr 2015/16 soll die Außenstelle Heiligenzell schulorganisatorisch der Grundschule Oberweier zugeordnet werden. Die Grundschule Friesenheim behält weiterhin die Außenstelle Schuttern. Der Schulbezirk der Grundschule Oberschopfheim bleibt unverändert. Anhörung und Stellungnahmen der schulischen Gremien Zu den Änderungen sind nach 30 Schulgesetz-BW bzw. 47 Schulgesetz-BW vor der Beschlussfassung im Gemeinderat die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz der betroffenen Schulen anzuhören. Dies ist mittlerweile geschehen; alle Gremien haben zugestimmt. 2
4 Bei den bisher geführten Gesprächen zwischen dem Staatlichen Schulamt Offenburg, den Schulleitungen (einschließlich Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz) und dem Bürgermeister besteht Konsens in folgenden Punkten: a) Der Standort Friesenheim mit Außenstelle Schuttern kann bei entsprechendem Bedarf als gebundene Ganztagsschule beantragt werden. Zusammen mit der Ganztagsschule der Werkreal- und Realschule Friesenheim und der derzeit entstehenden Infrastruktur können Synergieeffekte erzielt werden. In der Grundschule Friesenheim mit der Außenstelle Schuttern wird weiterhin die Stelle eines s und die Stelle eines Konrektors zu besetzen sein. Nach Einrichtung eines Flüchtlingsheims in der Gemeinde Friesenheim wird in der Grundschulaußenstelle Schuttern in Kooperation mit der Werkrealschule / Realschule Friesenheim (vorbehaltlich der Genehmigung durch das Staatliche Schulamt und dem Regierungspräsidium) eine Vorbereitungsklasse eingerichtet. Zwischenzeitlich wurde ein weiteres Deputat genehmigt. b) Die Grundschule Oberweier mit neuer Außenstelle Heiligenzell soll als Halbtagsschule mit der aktuellen Nachmittagsbetreuung bis weitergeführt werden. Es wird auch weiterhin die Stelle eines s zu besetzen sein. c) Die Grundschule Oberschopfheim behält die bisherige Organisationsform bei (Nachmittagsbetreuung bis Uhr). Es wird auch weiterhin die Stelle eines s zu besetzen sein. Innerhalb der Gemeinde Friesenheim entsteht eine umfangreiche Angebotspalette. Die Familien haben die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Betreuungsangeboten zu wählen. Alle Grundschulstandorte können erhalten bleiben. Jede Grundschule kann aufgrund der planbaren Schülerzahlen mittelfristig zumindest eine stabile Einzügigkeit aufweisen. Anhörung und Stellungnahme der Ortschaftsräte Die Ortschaftsräte haben in der Woche vom bis in ihren jeweiligen Sitzungen die Thematik beraten. Die Anhörungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt. Finanzierung: Außer den dringend erforderlichen Sanierungsaufwendungen verursacht die veränderte Zuordnung der Grundschulbezirke zunächst keine neuen Kosten. Kurz- bis mittelfristig können bei gravierenden Änderungen der Schülerzahlen Kosten anfallen, über deren notwendige Finanzierung der Gemeinderat zu beschließen hat. Anlagen: Anlage 1 Derzeitige Schulbezirkszuordnung Anlage 2 Geplante Zuordnung der Schulbezirke 3
5 Grundschulen in Friesenheim (jetziger Stand 2014/15) Oberschopfheim NBbis15Uhr 98 Schüler Oberweier 56 Schüler Schuttern 48 Schüler Friesenheim NB 17 Uhr 159 Schüler Heiligenzell 64 Schüler Stand: Gemeinde Friesenheim BM Roesner/Kanzinger Anlage 1
6 Grundschulen in Friesenheim (ab Schuljahr 201x/1x) Oberschopfheim NB bis 15 Uhr Oberweier Schuttern Konrektor GTGS NB 17 Uhr Friesenheim GTGS/Inklusion NB 17 Uhr Heiligenzell NB bis Uhr Stand: Gemeinde Friesenheim BM Roesner/Kanzinger Anlage 2
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