TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 9 Kreistag öffentlich
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- Eduard Lichtenberg
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1 Amt für Schulen und öffentlichen Personennahverkehr Az.: Sitzungsvorlage KT/33/2017 Schienenpersonennahverkehr auf den Strecken S3, S31/S32 - Einschleifung der S31/S32 in das Straßenbahnnetz der Stadt Karlsruhe - Mögliche Verbesserungen des Angebotes im Rahmen der Neukonzeption ab dem Jahr 2022 TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 9 Kreistag öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Kreistag 1. bekräftigt die im aktuell gültigen Nahverkehrsplan getroffene Festlegung. Eine Entscheidung über eine Einschleifung der S31/S32 in das Straßenbahnnetz der Stadt Karlsruhe wird erst dann getroffen werden, wenn Klarheit über die Machbarkeit, die Variante, den Realisierungszeitraum, die Auswirkungen auf den Fahrplan sowie die Kostenfolgen besteht. 2. bittet das Land Baden-Württemberg darzulegen, unter welchen Voraussetzungen eine Ausschreibung des Angebotes auf der S31/S32 im Rahmen der Ausschreibung des Netzes 7 durch das Land Baden-Württemberg möglich ist. 3. fordert ein verbessertes Angebot des Schienenpersonennahverkehrs auf den Strecken Heidelberg - Bruchsal - Karlsruhe sowie Odenheim / Menzingen - Bruchsal - Karlsruhe. Hierzu gehört insbesondere ein durchgängiger 30-Minuten-Takt in beide Richtungen, der möglichst sämtliche Haltepunkte entlang der Strecke bedient. I. Sachverhalt 1. Einschleifung der S31/32 in das Stadtbahnnetz der Stadt Karlsruhe Im aktuellen Nahverkehrsplan 2014 ist bzgl. der Streckenführung der S31/S32 folgender Passus enthalten:
2 Stadtbahnlinie S 31/32, Einschleifung in die Stadt Karlsruhe Mit Inbetriebnahme der Stadtbahn S 31/32 Karlsruhe Bruchsal Menzingen (1996) und Odenheim (1998) war angedacht, auch diese Stadtbahnlinie direkt durch Karlsruhe zu führen. Das Projekt wurde zurückgestellt, da die vorhandenen Trassen keine entsprechende zusätzliche Kapazität boten. Mit dem Bau der Kombilösung und der Inbetriebnahme der Südostbahn ergeben sich hier neue planerische Spielräume. Die Stadt Karlsruhe will die Planungen für eine innenstadtnahe Führung der S 31/32 zwischen Hbf/Albtalbahnhof und Bahnhof Durlach in enger Abstimmung mit den ebenfalls betroffenen Aufgabenträgern Landkreis Karlsruhe und Land Baden-Württemberg wieder aufnehmen. Bei diesem perspektivischen Projekt geht es zunächst darum, Entscheidungsgrundlagen aus verkehrlicher und finanzieller Sicht zu erarbeiten, bevor über eine Realisierung befunden werden kann. Eine Entscheidung des Landkreises Karlsruhe für die Umsetzung der Maßnahme kann erst nach Vorliegen der finanziellen Auswirkungen frühestens im nächsten Nahverkehrsplan getroffen werden. 2. Varianten der Einschleifung der S31/S32 in die Innenstadt von Karlsruhe Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe haben hierzu erst im Februar 2017 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. In dieser Studie sollen unterschiedliche Varianten näher betrachtet werden. Hierzu gehören insbesondere: 2.1 Einschleifung am Durlacher Bahnhof Als eine Variante wird die Anbindung S31/S32 an das Straßenbahnnetz in Richtung Stadtzentrum ab der Haltestelle Hubstraße definiert und untersucht. Bei dieser Variante werden die Linien S31/S32 parallel zu den Linien S4 und S5 in die Innenstadt gefu hrt (Marktplatz u ber den City-Tunnel, dann nach Westen oder Hbf.). Die Mo glichkeiten von betrieblichen Durchbindungen mit den Linien S5/S52 (nach Westen) oder S7/S8 (zum Hauptbahnhof.) werden dabei diskutiert. Die Verknu pfung no rdlich des Durlacher Bahnhofs ist dabei nur möglich, wenn ein Abzweig auf freier Strecke mit Systemwechselstelle und Einfa delung in die bestehenden DB-Strecken vor der Hubstraße erfolgen könnte. Dafür müssten DB-Gleise gequert werden oder zusätzliche Bauwerke ein Überbzw. Unterfahren der vorhandenen hochfrequentierten DB-Gleise Karlsruhe- Bruchsal- Mannheim sicherstellen. 2.2 Su d-ost-bahn Die zweite Mo glichkeit stellt einen Anschluss der Linien S31/S32 zum Straßenbahnnetz u ber den Otto-Dullenkopf-Park und die Ludwig-Erhard-Allee dar. In dieser Variante werden die Linien S31/S32 parallel zur Linie 6 ab der Haltestelle Schloss Gottesaue/Hochschule fu r Musik in die Innenstadt verkehren. Die Mo glichkeiten fu r die Weiterfu hrung (Richtung Hauptbahnhof u ber Karlstraße oder Weststadt u ber Europaplatz) werden dabei zusätzlich untersucht. Seite 2
3 2.3 Einschleifung nach dem Hauptbahnhof über den Albtalbahnhof In diesem Planfall ist vorgesehen, die schnelle Anbindung der Linien S31/S32 zum Hauptbahnhof (Gleise 13 und 14) beizubehalten und ab Hauptbahnhof die Linien zu verla ngern. Dazu mu sste eine Verknu pfung zwischen den Eisenbahngleisen und den Straßenbahngleisen Richtung Albtalbahnhof hergestellt werden. Von dort ko nnten dann die Bahnen weiter in die Innenstadt gefu hrt werden (->am wahrscheinlichsten in Richtung Europaplatz u ber Karlstraße). Diese Variante würde den Vorteil bieten, den Fahrgästen aus Richtung Odenheim und Menzingen einen schnellen Anschluss zum Hauptbahnhof zu gewa hrleisten und ihnen gleichzeitig eine umsteigefreie Verbindung zum Stadtzentrum zu ermo glichen. 2.4 Variantenvergleich Bei allen drei Varianten muss untersucht werden, welche baulichen bzw. technischen Maßnahmen erforderlich sind. Abhängig davon sind die Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen. Bei einigen Varianten wird ein Planfestellungsverfahren notwendig werden. Zur Klärung etwaiger Fördervoraussetzungen wäre gegebenenfalls zudem eine standardisierte Bewertung vorzunehmen. Schließlich wäre zu klären, wer bei welcher Variante die zu erwartenden Kosten zu tragen hätte. Die drei Varianten müssen zudem mit dem derzeitigen Fahrplan verglichen und entsprechende Potentiale zur verkehrlichen Verbesserung aufgezeigt werden. Heute erbringen die Linien einen großen Teil ihrer Leistung zwischen Ubstadt und Karlsruhe Hauptbahnhof als geflu gelte Zu ge und bilden auf diesem Abschnitt einen Takt von 20- Minuten in den Hauptverkehrszeiten, 40-Minuten in den Nebenverkehrszeiten. Auf den Abschnitten Odenheim - Ubstadt (S31) und Menzingen - Ubstadt (S32) verkehrt ein Zug im 20-Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten und ein Zug pro Stunde in den Nebenverkehrszeiten. Bei einem Variantenvergleich müssen auch die zukünftigen Fahrzeiten zum Hauptbahnhof Karlsruhe berücksichtigt werden. Heute benötigen die Züge von Durlach zum Hauptbahnhof 5 Minuten. Bei einer Einschleifung durch die Stadt mit den Varianten Durlacher Bahnhof sowie Süd-Ost-Bahn würde sich die Fahrzeit an den Hauptbahnhof deutlich um mindestens 15 Minuten verlängern. Die entfallenden schnellen Fahrbeziehungen zum Hauptbahnhof könnten - nach heutigem Stand - auch nur sehr eingeschränkt durch die zwischen Heidelberg und Karlsruhe verkehrende S3 kompensiert werden. Denn die S3 hält an vielen Haltepunkten entlang der Strecke nur in wenigen Ausnahmefällen. Dies gilt insbesondere für die Haltepunkte Weingarten, Untergrombach und Gewerbliches Bildungszentrum (GBZ). Seite 3
4 3. Netz 7 des Landes Baden-Württemberg Einbeziehung der Linie S31/S32 Karlsruhe - Menzingen/Odenheim in die Ausschreibung des Landes Baden-Württemberg Das Verkehrsministerium beabsichtigt, Ende des Jahres 2017 das Vergabeverfahren zur Ausschreibung des Netz 7 einzuleiten. Die Leistungen sollen voraussichtlich für den Zeitraum von Dezember 2022 bis Dezember 2037 vergeben werden. Das Land Baden- Württemberg hat nun beim Landkreis Karlsruhe angefragt, ob die Linie S31/S32 vollständig vom Land Baden-Württemberg ausgeschrieben werden soll. 3.1 Ausgangslage Die Strecke S31/S32 Odenheim/Menzingen -Bruchsal - Karlsruhe ist ebenso wie die Strecke der S3 zwischen Heidelberg - Bruchsal - Karlsruhe eine Strecke für den Schienenpersonennahverkehr. Auf diesen will das Land Baden-Württemberg grundsätzlich einen landesweiten 30-Minuten-Takt realisieren. Dieser ist derzeit sowohl auf der S31/S32 wie auch auf der S3 nur eingeschränkt vorhanden. Auf der S31/S32 besteht zwar in den Hauptverkehrszeiten annähernd ein 20- Minuten-Takt. Tagsüber verkehren die Bahnen jedoch nur stündlich. Bei der S3 sind die Taktzeiten zwar regelmäßiger im 30-Minuten-Takt, nachteilig ist jedoch, dass durch die S3 nicht alle Haltepunkte entlang der Strecke bedient werden. So hält die S3 am Haltepunkt GBZ in Richtung Karlsruhe vormittags nur zweimal am Tag. In Untergrombach und Weingarten sind es ebenfalls wenige Halte. Derzeit ist es für den Fahrgast aus Weingarten am Morgen nur eingeschränkt möglich direkt mit der S-Bahn Rhein-Neckar nach Heidelberg zu fahren. Die S-Bahn fährt zwar im 30-Minuten-Takt, aber am Haltepunkt Weingarten meist ohne zu halten vorbei. Daher muss der Fahrgast überwiegend mit der S31/S32 von Weingarten nach Bruchsal fahren und dort umsteigen, um nach Heidelberg zu kommen. Die Wartezeit beim Umstieg in Bruchsal beträgt hierbei 15 bis 20 Minuten. Die Städte und Gemeinden entlang der S3 haben sich nach langen Diskussionen dazu entschlossen, die S-Bahn-Haltepunkte auszubauen. Dieser Ausbau ist vor allem deshalb erforderlich, damit zukünftig die verlängerten S-Bahnzüge an den Haltestellen überhaupt halten können. Mit der Bereitschaft zur Verlängerung der Bahnsteige war auch die Erwartung verbunden, zukünftig eine verbesserte Bedienung der Haltepunkte zu ermöglichen. Dies könnte nun mit einer der Neukonzeption des Schienenpersonennahverkehrs entlang der Strecke sichergestellt werden. Am Haltepunkt GBZ in Bruchsal steht zudem ein P&R Parkplatz zur Verfügung. Er wird derzeit aufgrund der fehlenden ständigen Bedienung von der S-Bahn-Rhein-Neckar, nur wenig genutzt. Bei einer häufigeren Bedienung des Haltepunktes GBZ wäre demgegenüber die Einbindung des P&R Parkplatz in eine vernünftige Verkehrskonzeption möglich. Seite 4
5 Ziel muss es deshalb sein, mit der Neukonzeption der Verkehre ab dem Jahr 2022 auch das Angebot auf den bestehenden Strecken zu optimieren. Hierzu gehört insbesondere ein durchgängiger 30-Minuten-Takt, der an allen Haltepunkten entlang der Strecke hält. Soweit erforderlich, könnte dieser Takt durch Verstärkerfahrten ergänzt werden. Dies wäre beispielsweise in den Morgenstunden zwischen Odenheim/ Menzingen und Bruchsal der Fall, wo die Züge bereits heute im 20-Minuten-Takt verkehren. In den anschließenden Gesprächen mit dem Verkehrsministerium wurde deutlich, dass deshalb noch viele Fragen offen sind, die vor einer abschließenden Entscheidung geklärt werden müssen. 3.2 Betriebskonzept Hier muss festgelegt sein, ob der vom Land Baden-Württemberg in den ersten Gesprächen aufgezeigte Halbstundentakt auf den BMO-Abschnitten Odenheim und Menzingen abgebildet werden könnte. Geklärt werden müsste auch, ob sich die Linie S31/S32 mit der S-Bahn Rhein-Neckar auf dem Streckenabschnitt Karlsruhe - Bruchsal so kombinieren lässt, dass alle Haltepunkte regelmäßig (halbstündlich) bedient werden können. Die tatsächlichen Fahrzeiten sollten ebenfalls an einem konkreten Fahrplan dargestellt werden. Die NVBW hat zugesagt, einen solchen Musterfahrplan für das Jahr 2022 zu erarbeiten. Die abgestimmte konkrete Umlaufplanung muss für die gesamte Strecke sowohl der S3 wie auch der S31/S32 vorliegen. Wichtig ist dabei, dass es sowohl Richtung Karlsruhe wie auch Richtung Heidelberg / Mannheim verbesserte Taktzeiten an allen Haltestellen gibt und gute Möglichkeiten der Nutzung der Schienenwege entstehen. 3.3 Einsatz von Ein-System-Fahrzeugen auf der BMO-Bahn Ubstadt-Weiher - Menzingen / Odenheim Auf dem Streckenabschnitt Ubstadt-Weiher - Menzingen / Odenheim muss geklärt werden, mit welcher Geschwindigkeit mögliche neue Einsystemfahrzeuge fahren dürften und welche möglichen infrastrukturellen Maßnahmen an den Haltepunkten oder auf der Strecke notwendig sein könnten. Des Weiteren muss geklärt sein, welche Standzeiten bei der Flügelung der Züge sowohl bei den Ein- wie auch Zwei-System-Fahrzeugen zukünftig aufgrund technischer Vorgaben notwendig sind. Dies betrifft die Haltezeit in Ubstadt-Weiher. Seite 5
6 4. Weiteres Vorgehen Nach Vorliegen des möglichen Umfangs der Bedienungen bei der Ausschreibung des Landes Baden-Württemberg müssen die Veränderungen bewertet werden. Hier kommt es hauptsächlich darauf an, ob ab 2022 ein verbessertes Angebot auf der stark beanspruchten Strecke Karlsruhe - Heidelberg mit einem Halbstundentakt auf der S31/S32 ermöglicht werden kann. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen werden die Kreisgremien informiert. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Für das Jahr 2017 muss der Landkreis für die Verkehrsleistung auf der Strecke Bruchsal - Menzingen / Odenheim rund 5 Mio. finanzieren, fu r Versta rkerfahrten insgesamt knapp 1 Mio.. III. Zuständigkeit Aufgrund der generellen Bedeutung der Thematik sowie der Tatsache, dass es sich hierbei um den ersten Schritt bei der Vergabe der Schienenleistungen ab Dezember 2022 handelt, ist hier die Zuständigkeit des Kreistages gegeben. Seite 6
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