Regulierungsfragen der Biogaseinspeisung
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- Heiko Solberg
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1 Regulierungsfragen der Biogaseinspeisung Daniel Konrad, LL.M. Referent Zugang zu Gasverteilernetzen, Technische Grundsatzfragen, Versorgungsqualität Tagung Biogaseinspeisung Lüneburg, 06. Oktober
2 Inhalt Anschlusspflicht Anschlussverfahren Anschlussvertrag Transport - 2 -
3 Anschlusspflicht 1. Anschlusspflicht Vorrangprivileg von Biogas vor Erdgas Verweigerung nur wegen technisch-physikalischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit a) Kapazitätserhöhende Maßnahmen des NB zur Herstellung der technisch-physikalischen Aufnahmefähigkeit (Bsp.: Rückspeisung) Frage: Technische Umsetzbarkeit der Rückspeisung Problem: Deodorierung Erforderlichkeit? - 3 -
4 Anschlusspflicht b) Berücksichtigung einer alternativen, gesamtwirtschaftlich günstigeren Anschlussvariante Lösung 1: Uneingeschränktes Bestimmungsrecht des AN Problem: Realisierung ineffizienter Netzanschlüsse Lösung 2: Bestimmung des Anschlusspunktes nach Kostengünstigkeit Problem: Verstoß gegen allgemeinen Grundsatz des Wahlrechts des AN + Unterlaufen der Förderregelungen der GasNZV Lösung 3: Einschränkung des Bestimmungsrechts durch wirtschaftliche Zumutbarkeit + Berechnung des Kostenteils des AN anhand der Kosten des begehrten Anschlusses Realisierung des gesamtwirtschaftlich günstigsten Anschlusses unter Wahrung des Effizienzgrundsatzes Frage: Transparente Berechnung des Kostenteils des AN - 4 -
5 Anschlusspflicht c) Bewertungsmaßstab für wirtschaftliche Zumutbarkeit Frage: Betriebs- oder volkswirtschaftliche Zumutbarkeit Frage: Kosten-Nutzen-Analyse Wirtschaftliche Unzumutbarkeit, wenn Kosten des Netzanschlusses bestimmten Prozentsatz der Kosten der Biogasanlage übersteigen? Frage: Welche Kosten sind zu berücksichtigen? Investitions- und Betriebskosten? Kosten des Anschlusses, der kapazitätserhöhenden Maßnahme und sonstige Kosten des NB (bspw. Konditionierung)? Kosten der Biogasaufbereitungs- und Biogaserzeugungsanlage (einschl. Substratkosten)? - 5 -
6 Inhalt Anschlusspflicht Anschlussverfahren Anschlussvertrag Transport - 6 -
7 Anschlussverfahren 2. Verfahren a) Veröffentlichung der Angaben des 33 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GasNZV zur kostenlosen Vorabinformation des potentiellen AN b) Netzanschlussbegehren des AN an NB hinsichtlich konkretem Anschlusspunkt an bestehendes Gasversorgungsnetz des NB c) Innerhalb 1 Wo. nach Eingang des Netzanschlussbegehrens: Ggf. Anforderung des NB von zusätzlichen Angaben für Prüfung des Netzanschlussbegehrens vom AN d) Innerhalb 2 Wo. nach Eingang des Netzanschlussbegehrens oder nach Eingang der zusätzlichen Angaben: Hinweis des NB an AN bezüglich der Netzanschlussprüfung - 7 -
8 Anschlussverfahren e) Umgehend nach Eingang einer Vorschusszahlung des AN auf die Prüfkosten in Höhe von 25 %: Durchführung der Netzanschlussprüfung Frage: Umfang der Prüfungskosten Ausschließlich Prüfung der technischen Umsetzbarkeit und ggf. der wirtschaftlichen Zumutbarkeit des begehrten Netzanschlusses Abgrenzung zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten und der Planung des Netzanschlusses - 8 -
9 Anschlussverfahren f) Unverzüglich, spätestens aber 3 Mo. nach Eingang der Vorschusszahlung: Mitteilung des Prüfergebnisses g) Innerhalb von 3 Mo. nach Mitteilung des (positiven) Prüfergebnisses: Vorlage eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Netzanschlussvertrages durch NB aber: unverzüglich nach Mitteilung des Prüfergebnisses - 9 -
10 Anschlussverfahren h) Unverzüglich nach Abschluss des Netzanschlussvertrages: gemeinsame Planung des Netzanschlusses durch AN und NB i) Umfassende Offenlegung der Planungs- und Ausschreibungsunterlagen (Beschluss BK vom ) Grund: Gemeinsame Planung des Netzanschlusses Bestimmungsrecht des AN bei Bauausführung Offenlegung der Kosten für Planung und Bau j) Ordnungswidrigkeit bei Nichteinhaltung des Netzanschlussverfahrens nach 33 Abs. 4 bis 6 GasNZV, 51 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 GasNZV
11 Anschlussverfahren k) Pflicht des NB zum Abschluss eines Realisierungsfahrplans, 33 Abs. 7 GasNZV Umfang: Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeit für die einzelnen Schritte zur Herstellung des Netzanschlusses und der gesicherten Einspeisekapazität Nichteinhaltung durch Verschulden des NB: Kein Anspruch des NB gegen AN auf Übernahme der Anschlusskosten Rückzahlungsanspruch des AN Keine Umlage der Mehrkosten
12 Inhalt Anschlusspflicht Anschlussverfahren Anschlussvertrag Transport
13 Anschlussvertrag 3. Anschlussvertrag a) Bestimmung des Netzanschlusses abschließende Aufzählung des 32 Nr. 2 GasNZV Problem: Einsatzzweck Anlagenbestandteil Bsp.: Prozessgaschromatograph Brennwertmessung + Gasbeschaffenheitsmessung
14 Anschlussvertrag b) Kostentragung Netzanschluss, 33 Abs. 1 GasNZV Teilung der Planungs- und Errichtungskosten im Verhältnis 75 (NB) zu 25 (AN) Ausnahme: Verbindungsleitung ab Km % AN Kostenbeteiligung des AN in Höhe von max Euro Ausnahme: Verbindungsleitung ab Km 1 ab Km 1 hat AN Kosten der Verbindungsleitung zu 25 % in unbegrenzter Höhe zu zahlen? Oder ab Km 1 hat AN Kosten des gesamten Netzanschlusses zu 25 % in unbegrenzter Höhe zu zahlen?
15 Anschlussvertrag c) Verfügbarkeit des Netzanschlusses, 33 Abs. 2 GasNZV Pflicht des NB zur Sicherstellung der tatsächlichen Verfügbarkeit des Netzanschlusses zu 96 % Übernahme der Kosten durch NB zu 100 %? Maßstab: Kalenderjahr? Ordnungswidrigkeit bei fehlender Sicherstellung der Verfügbarkeit des Netzanschlusses nach 33 Abs. 2 GasNZV, 51 Abs. 1 Nr. 3 GasNZV
16 Anschlussvertrag d) Haftungsklausel (Beschluss BK ) Keine unmittelbare oder entsprechende Anwendung des 18 NDAV aber: Haftungsbeschränkung für einfache Fahrlässigkeit orientiert an 18 NDAV grds. zulässig Ausnahme: Garantie der Mindesteinspeisekapazität
17 Anschlussvertrag e) Kostenumlegungsklausel (Beschluss BK ) Keine nachträgliche Umlage von Kosten von NB auf AN, die nicht gem. 20b GasNEV umlagefähig sind Grund: Pflicht des NB zur Prüfung der eigenen Kostentragungspflicht vor Abschluss des Netzanschlussvertrages
18 Anschlussvertrag f) Kürzung der Mindesteinspeisekapazität Bei Nichtinbetriebnahme bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Nur zulässig bei Verschulden des Anschlussnehmers Bei Nichterreichen einer vereinbarten Einspeiseleistung Vorbehalt einer generellen Ex-Post-Kontrolle unzulässig Ausnahme: dauerhafte Nichtnutzung der Einspeiseleistung Bei nachträglichem Ausfall von Netzkapazität Unzulässig wegen Ausbauverpflichtung und Garantie der Mindesteinspeisekapazität
19 Anschlussvertrag g) Absicherung von Zahlungen Standardmäßige Sicherheitsleistung unzulässig Ausnahme: Besorgnis aufgrund Bonitätsprüfung oder anderer Umstände Sicherheitsleistung bloß auf Kostenanteil des Anschlussnehmers (25% der Planungs- und Errichtungskosten des Netzanschlusses)
20 h) Qualitätsanforderungen (Beschluss BK ) Allgemeines - Einhaltung der Anforderungen der Arbeitsblätter G 260 und G 262 des DVGW durch AN Ausnahme: Übergabedruck Aber: Kostentragung durch AN bzw. Einspeiser zu 100 %; vgl. 36 Abs. 1 S. 2 GasNZV - Einhaltung der Anforderungen des Arbeitsblattes G 685 des DVGW an den Brennwert (bspw. durch Konditionierung mit LPG) durch NB; vgl. 36 Abs. 3 GasNZV Aber: Kostentragung durch NB zu 100 % Anschlussvertrag Problem: Anlagenbestandteile mit multiplem Einsatzzweck Quotelung der Kostentragungspflicht nach Einsatzzweck
21 Anschlussvertrag h) Qualitätsanforderungen (Beschluss BK ) Brennwert Ausschließlich DVGW-Arbeitsblätter G 260/262 maßgebend Ausnahme: Einhaltung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 technisch unmöglich (Bsp.: Grenze der zulässigen LPG- Beimischung Folge: Höhere Anforderungen an Brennwert des Biogase Kein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten einer stärkeren Aufbereitung nach GasNZV Grund: Aufbereitung keine Maßnahme zur Einhaltung der Anforderungen nach G 685 Pflichtenkreis des Anlagenbetreibers
22 Anschlussvertrag h) Qualitätsanforderungen (Beschluss BK ) Wassergehalt Maßgebend: Leitungsdruck und Leitungstemperatur im Einspeisenetz einmalige Tiefsttemperaturen grds. nicht zu berücksichtigen Kohlenstoffdioxidgehalt Maßgebend: grds. nur DVGW-Arbeitsblatt G 262 Problem: Höhere Anforderungen nach EASEE-gas nicht maßgebend für Einspeiser, wenn grenzüberschreitender Gastransport nicht betroffen
23 Anschlussvertrag h) Qualitätsanforderungen (Beschluss BK ) Siliziumgehalt & Mikroorganismen Grenzwert für Siliziumgehalt nicht grds. unzulässig Klausel technisch frei von Mikroorganismen grds. zulässig Aber: Zusätzliche Maßnahmen des Einspeisers nur bei Nachweis einer Überschreitung des Grenzwertes oder des Vorliegens schädlicher Mikroorganismen durch Gasbeschaffenheitsmessung bzw. Gasanalyse des Netzbetreibers
24 Anschlussvertrag i) Pflichten des Netzbetreibers nach 36 Abs. 4 GasNZV: Odorierung und Gasbeschaffenheitsmessung Kostentragung durch NB zu 100 % Problem: Anlagenbestandteile mit multiplem Einsatzzweck (Bsp.: Prozessgaschromatograph) Quotelung der Kostentragungspflicht nach Einsatzzweck
25 Anschlussvertrag j) Dienstleistungsvereinbarungen, 33 Abs. 2 GasNZV Möglichkeit der einvernehmlichen Vereinbarung von Dienstleistungen AN en NB und zwi Bsp.: Wärmelieferungen, gemeinsamer Stromanschluss, gemeinsamer Strombezug, Gaskühlung, Brennwertanhebung über 36 GasNZV hinaus Frage: Pflicht des AN oder NB zum Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung
26 Anschlussvertrag k) Sonstige Regelungen Methanschlupf bis zum von max. 0,5% und anschließend von max. 0,2%, 36 Abs. 1 GasNZV Einmaliger Nachweis ggü. NB bestätigt durch staatlich zugelassene Stelle Problem: Rechtsfolge bei fehlendem Nachweis Kosten infolge der Umstellung der Anlage wegen Wechsel der Gasqualität im Netz bei NB, 36 Abs. 2 GasNZV Frage: Umlagefähigkeit der Kosten nach 20b GasNEV?
27 Anschlussvertrag l) Anwendbarkeit der GasNZV 2010 Kostentragungsregeln nach 33 Abs. 1 S. 2 und 3 sowie Abs. 2 S. 2 GasNZV: Fertigstellung des Netzanschlusses nach Inkrafttreten der GasNZV ggf. Geltendmachung eines Anspruchs auf Anpassung eines bereits abgeschlossenen Netzanschlussvertrages Aufstellen eines Realisierungsfahrplans nach 33 Abs. 7 GasNZV: Abschluss des Netzanschlussvertrages nach Inkrafttreten der GasNZV 2010 Sicherstellung der Verfügbarkeit des Netzanschlusses nach 33 Abs. 2 S. 1 GasNZV: Alle Anlagen ab Inkrafttreten der GasNZV
28 Inhalt Anschlusspflicht Anschlussverfahren Anschlussvertrag Transport
29 Transport 4. Transport a) Netzzugang Netzzugangspflicht Vorrangprivileg von Biogas vor Erdgas Verweigerung wegen mangelnder Netzkompatibilität im Sinne des 34 Abs. 1 GasNZV, technisch-physikalischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
30 Transport a) Netzzugang Keine Entry-Entgelte für die Einspeisung von Biogas in Fernleitungsnetze, 19 Abs. 1 GasNEV Frage: Auch bei Rückspeisung in Fernleitungsnetz? Pauschales Entgelt für vermiedene Netzkosten in Höhe von 0,007 Euro je kwh eingespeistes Biogas für zehn Jahre ab Inbetriebnahme des Netzanschlusses, 20a GasNEV
31 Transport b) Bilanzierung, 35 GasNZV Erweiterter Bilanzausgleich: Abschluss eines Bilanzkreisvertrages, in welchen der BKV ausschließlich Biogas einbringt (Biogas-Bilanzkreisvertrag) Besonderheit Biogas-Bilanzkreisvertrag: Bilanzierungszeit-raum von 12 Mo. + Flexibilitätsrahmen in Höhe von 25 %
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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