5. Kennzeichnung von Versandstücken

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1 Inhaltsverzeichnis 1. Klassen und Verpackungsgruppen (Spalte 4) Begrenzte Mengen (Spalte 7) Beförderungskategorie/Höchstzulässige Gesamtmenge (Spalte 8) Beförderungspapier Kennzeichnung von Versandstücken Übersicht der ADR Kennzeichnungen Bedeutung der Gefahrnummer (Spalte 10) Verladevorschriften für Gasflaschen Zusammenladeverbote Ausrüstung gemäß Schriftlicher Weisungen Feuerlöschausrüstung Sicherung (Security) von Gefahrguttransporten Erläuterung der Tankcodes (Spalte 9) Erläuterung der Sondervorschriften (Spalte 6) Numerisches Verzeichnis (Tabelle)

2 5. Kennzeichnung von Versandstücken Aufschriften 1x deutlich, dauerhaft, gut sichtbar und lesbar und der Witterung standhaltend UN + UN- Nummer (Tabelle, Spalte1) anbringen. Mindestgröße: 12 mm Versandstücke bis 30 Liter/30 kg sowie Flaschen bis 60 Liter: 6 mm, bis 5 Liter/5 kg: angemessene Größe IBC über 450 Liter Fassungsraum auf 2 gegenüberliegenden Seiten anbringen. Umverpackungen: wenn nicht sichtbar, 1x Aufschrift Umverpackung und UN + UN- Nummer aller enthaltenen gefährlicher Güter. Gefahrzettel 1x dauerhaft und der Witterung standhaltend Gefahrzettel (Tabelle, Spalte 3) anbringen. Mindestgröße von 100 x 100 mm, dürfen wegen der Größe des Versandstückes und bei Gasflaschen kleiner sein. IBC über 450 Liter Fassungsraum auf 2 gegenüberliegenden Seiten anbringen. Umverpackungen: wenn nicht sichtbar, 1x Gefahrzettel sowie ggf. Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe aller enthaltener gefährlicher Güter und ggf. 2x Ausrichtungspfeile anbringen. UMVERPACKUNG 10

3 7. Bedeutung der Gefahrnummer (Spalte 10) 2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion 3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff 4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff 5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung 6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr 7 Radioaktivität 8 Ätzwirkung 9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion 0 (an zweiter Stelle) keine weitere Gefahr X (an erster Stelle) gefährliche Reaktion mit Wasser z.b. 33 Verdoppelung der ersten Ziffer: Zunahme der Gefahr z.b. leicht entzündbarer flüssiger Stoff z.b. entzündbares Gas 13

4 11. Feuerlöschausrüstung Höchstzulässige Masse der 3,5 to >3,5 to - 7,5 to >7,5 to Mindestfassungsvermögen je mindestens ein Feuerlöscher für Motor- oder Fahrzeugbrand mindestens ein zusätzlicher Feuerlöscher 4 kg 1x 2 kg 1x 2 kg 8 kg 1x 2 kg 1x 6 kg 12 kg 1x 2 kg, (Praxis 1x 6 kg) 1x 6 kg für Beförderungen gemäß Unterabschnitt (Freistellungen im Zusammenhang mit Mengen, die je befördert werden dürfen) mindestens 2 kg. Das Fassungsvermögen bezieht sich auf Feuerlöscher mit Pulver, bei anderen Löschmitteln muss das Fassungsvermögen vergleichbar sein. Anforderung an die Feuerlöscher: Müssen mit einer Plombierung versehen sein, Müssen mit einer Aufschrift mit dem Datum der nächsten wiederkehrenden Prüfung oder des Ablaufs der höchstzulässigen Nutzungsdauer versehen sein, Müssen leicht erreichbar und gegen Witterungseinflüsse geschützt sein. 18

5 UN-Nr. Offizielle Benennung Gfz./ Kl.Code Vg Tunnelcode Sv Begr. Mg. Bef.Kat. (Hzl.Gm.) Tankcode (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) 1974 BROMCHLORDIFLUORMETHAN oder GAS ALS KÄLTEMITTEL R 12B STICKSTOFFMONOXID UND DISTICKSTOFFTETROXID, GEMISCH oder STICKSTOFFMONOXID UND STICKSTOFFDIOXID, GEMISCH 2.3 (5.1,8) (D) 0 1 (20) 1976 OCTAFLUORCYCLOBUTAN oder GAS ALS KÄLTEMITTEL RC STICKSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG 2.2 (C/E) 120 ml 3 (1000) RxBN PROPAN 2.1 (B/D) 0 2 (333) PxBN(M) TETRAFLUORMETHAN oder GAS ALS KÄLTEMITTEL R CHLOR-2,2,2-TRIFLUORETHAN oder GAS ALS KÄLTEMITTEL R 133a 1984 TRIFLUORMETHAN oder GAS ALS KÄLTEMITTEL R ALKOHOLE, ENTZÜNDBAR, GIFTIG, N.A.G. 3 (6.1) I (C/E) (20) L10CH ALKOHOLE, ENTZÜNDBAR, GIFTIG, N.A.G. 3 (6.1) II (D/E) L 2 (333) L4BH ALKOHOLE, ENTZÜNDBAR, GIFTIG, N.A.G. 3 (6.1) III (D/E) L 3 (1000) L4BH ALKOHOLE, N.A.G. 3 II (D/E) C Gef. Nr. 1 L 2 (333) L1,5BN

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