So können Sie Ihre private Zukunftsvorsorge in eine steuerfreie Firmenpension umwandeln.
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- Jörg Schenck
- vor 6 Jahren
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1 So können Sie Ihre private Zukunftsvorsorge in eine steuerfreie Firmenpension umwandeln. Vorteile gegenüber einer Barauszahlung: Keine Rückzahlung der halben Prämie. Keine Nachversteuerung der Kapitalerträge. Die Pension aus prämienbegünstigten Einzahlungen ist zu 100% steuerfrei.
2 Haben Sie eine private prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge? Eingeführt wurde die private prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ( 108g EStG) im Jahr mit dem Ziel, allen Steuerpflichtigen ein attraktives privates Vorsorgeprodukt mit staatlicher Förderung zu bieten. Ziel war auch, den österreichischen Kapitalmarkt damit anzukurbeln. Das Produkt wurde in erster Linie von Versicherungen und Investmentfonds angeboten. Manche Produkte erzielten aufgrund der Entwicklung der Kapitalmärkte deutlich geringere Erträge als ursprünglich erhofft. Einige Verträge wurden sogar ausgestoppt, wodurch für zahlreiche Kunden nicht viel mehr übrig bleibt als die einbezahlten Beiträge und die staatliche Prämie.
3 Übertragung Ihrer privaten Zukunftsvorsorge ( 108g i EStG) in die VBV-Pensionskasse Voraussetzungen für eine Übertragung: 1. Ihr Anspruch kann nach zehn Jahren ab Einzahlung des ersten Beitrages in die Zukunftsvorsorge in die VBV-Pensionskasse übertragen werden. 2. Sie müssen Anwartschafts- oder Leistungsberechtigter der VBV-Pensionskasse sein. Vorteile der Übertragung: Die Übertragung des Kapitals aus der Zukunftsvorsorge in die VBV-Pensionskasse stellt immer eine widmungsgemäße Verwendung dar. Das übergeleitete Kapital unterliegt mit Einbringung in die Pensionskasse den Regeln der jeweiligen Pensionskassenzusage. D. h., Leistungen, Kosten und sämtliche anderen rechtlichen Rahmenbedingungen richten sich ab diesem Zeitpunkt nach den Verträgen des Pensionskassenmodells und nach den dafür relevanten gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Betriebspensionsgesetz und Pensionskassengesetz). Nach der Übertragung in die Pensionskasse ist eine Abfindung grundsätzlich nicht mehr möglich. Ausnahme: wenn zum Zeitpunkt der Beendigung Ihres Dienstverhältnisses bzw. des Eintritts des Leistungsfalls Ihr Gesamtkapital die dann geltende gesetzliche Abfindungsgrenze nicht überschreitet (Abfindungsgrenze 2014: EUR ,-). Wichtig: Dieses Gesamtkapital setzt sich zusammen aus den angesparten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie der Übertragung der privaten Zukunftsvorsorge. Für eingebrachte Anteile aus der Zukunftsvorsorge wird im Fall einer Abfindung eine Nachversteuerung der Kapitalerträge vorgenommen und zu Unrecht erhaltene Lohnsteuer (Hälfte der Prämie gem. 108g EStG) rückgefordert.
4 Die Übertragung der Zukunftsvorsorge erhöht Ihre zukünftige VBV-Pension! Die Pensionsleistungen aus dem übertragenen Kapital sind zur Gänze steuerfrei. (Ausgenommen sind Leistungen, die aus Einzahlungen resultieren, die über der Prämienbegünstigung lagen: Diese Leistungen sind zu 75% steuerfrei, 25% werden der Bemessungsgrundlage zur Versteuerung hinzugerechnet.) Eine gegebenenfalls noch ausständige staatliche Prämie gem. 108g EStG wird im Folgejahr an die VBV-Pensionskasse überwiesen. Vorteile gegenüber einer Barauszahlung: Keine Rückzahlung der halben Prämie. Keine Nachversteuerung der Kapitalerträge. Die Pension aus prämienbegünstigten Einzahlungen ist zu 100% steuerfrei. Tipp: Nutzen Sie den Pensionsrechner im Online-Kundenportal unter Mit nur wenigen Klicks können Sie selbst eine Prognose für Ihre Zusatzpension erstellen.
5 Wie funktioniert die Übertragung? Kontaktieren Sie bitte die VBV-Serviceline mit Ihrem Wunsch auf Übertragung Ihrer Zukunftsvorsorge. Wir schicken Ihnen dann 1. eine Bestätigung, dass Sie Berechtigter der VBV-Pensionskasse sind, 2. die Kontoverbindung zur Überweisung des Kapitals an die VBV- Pensionskasse, 3. Informationen für die Versicherung (bzw. Investmentfonds), damit die Abwicklung reibungslos funktioniert. Bei Fragen hilft Ihnen unsere Serviceline gerne weiter. Telefon: 01/ Tipp: In Ihrem Online-Kundenportal finden Sie die Performance Ihrer betrieblichen VBV-Pensionszusage. Vergleichen Sie diese mit Ihrer privaten Zukunftsvorsorge. Der Vergleich lohnt sich! Alle Angaben beziehen sich auf die aktuelle Rechtslage (Stand 2014) und erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Fotos: istockphoto.com
6 Im Online-Kundenportal unter können Sie selbst eine Prognose Ihrer Pension berechnen ,00 Obere Donaustraße Tel: 01/ Fax: 01/ Wien Firmensitz Wien FN 68567i Handelsgericht Wien DVR
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