Erstmaliger automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Auswirkungen der Optionspflicht im Jahr 2013

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/12167 Erstmaliger automatischer Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit Auswirkungen der Optionspflicht im Jahr 2013 Vorbemerkung der Fragesteller DurchdieReformdesStaatsangehörigkeitsrechtsimJahr1999wurdeesin DeutschlandgeborenenKindernnichtdeutscherElternermöglicht,einedoppelteStaatsangehörigkeitzubesitzen (BGBl.IS.1618).Allerdingssetzten diefraktionendercdu/csuundfdpimgesetzgebungsverfahrenüberden BundesratdiesogenannteOptionspflichtdurch.Danachmüssensichdie deutschenstaatsangehörigennacherreichendervolljährigkeitundspätestens biszurvollendungdes23.lebensjahresgrundsätzlichfüreineihrerbeiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. MitBeginndesJahres2013werdennundieerstenoptionspflichtigenjungen Menschen23JahrealtundmüssenbiszuihremGeburtstagnachweisen,dass sieausihrerausländischenstaatangehörigkeitentlassenwurden,umdie deutschestaatsangehörigkeitbehaltenzukönnen.wenndiesernachweisnicht vorliegtunddiezuständigebehördekeinegenehmigungzurbeibehaltung ihrerausländischenstaatsangehörigkeiterteilthat,verlierensieautomatisch diedeutschestaatsangehörigkeit ( 29Absatz2desStaatsangehörigkeitsgesetzes StAG).AuchwersichgarnichtgegenüberderBehördeerklärt,verliert seine deutsche Staatsangehörigkeit automatisch. InsgesamtwerdenimJahr2013rund3300jungeDeutschedasOptionsverfahrendurchlaufenmüssen.IndenJahren2014bis2017sindhiervon jeweilsbiszu7000personenbetroffen.imjahr2018steigtdiezahlder OptionspflichtigensteilanaufzumTeildeutlichüber40000imJahr (Bundestagsdrucksache 17/8268). BereitszuJahresbeginnzeigensichdieschwerwiegendenFolgenderOptionsregelung.SohatinDarmstadteinejungeFraugegenihrenWillendiedeutsche Staatsangehörigkeitverloren,nurweilsienichtrechtzeitigdiebereits beantragteentlassungausdertürkischenstaatsangehörigkeitnachgewiesen hat (PressemitteilungdesRegierungspräsidiumsDarmstadtvom3.Januar 2013). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom11.Februar2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AuchzweivondemBundesamtfürMigrationundFlüchtlinge (BAMF)veröffentlichteStudienhabendieunzumutbarenSchwierigkeitenaufgezeigt, mitdenenoptionspflichtigekonfrontiertsind ( DieOptionsregelungim StaatsangehörigkeitsrechtausderSichtvonBetroffenen und EinbürgerungsverhaltenvonAusländerinnenundAusländerninDeutschlandsowie ErkenntnissezuOptionspflichtigen,BAMF,2012).Sowürden64Prozentder Optionspflichtigen,diesichnochnichtfüreineStaatsangehörigkeitentschiedenhaben,amliebstenbeideStaatsangehörigkeitenbehalten.Vielevon ihnenzögertendieentscheidungbewussthinaus,inderhoffnung,dassneue MehrheitenimDeutschenBundestagdenOptionszwangwiederabschaffen. AußerdemoffenbarendieStudieneklatanteInformationsmängelbeiden BetroffeneninBezugaufdieFristenimOptionsverfahrensowiedieRegelungenzurMehrstaatigkeit.34ProzentderOptionspflichtigen,dienochnicht aufdiebehördenschreibenreagierthatten,dachten,dassdieskeinerleikonsequenzen nach sich ziehen würde. DieBundesregierungweistjeglicheVerantwortungfürdieBedrängnisse dieserjungendeutschenvonsich.siebegnügtesichindervergangenheit mitdemhinweisdarauf,dassfürdiedurchführungdesoptionsverfahrens dieländerzuständigseien.aufentsprechendeanfragenhinbeantwortete diebundesregierungnicht,welchemaßnahmensieergreifen,vorschlagenoder koordinierenwolle,umdennunmehrautomatischeintretendenverlustder deutschenstaatsangehörigkeitdurchdiesogenannteoptionspflichtzuverhindern oder abzumildern (vgl. Bundestagsdrucksache 17/8268). Kenntnisse der Bundesregierung 1.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdie3316optionspflichtigendeutschenStaatsangehörigen,dieindiesemJahrdas23.Lebensjahr vollenden? AufBundesebenewirdzudenStaatsangehörigkeitsverfahrenindenLändern nurüberdiein 36desStaatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)genanntenDaten einestatistikgeführt.ergänzendhierzuhatdasbundesministeriumdesinnern imrahmenderbesprechungenderstaatsangehörigkeitsrechtsreferentendes BundesundderLänderdasBundesverwaltungsamtunddieLänderumÜbermittlungderdortvorhandenenDatenzumEntscheidungsverhaltenderOptionspflichtigenjeweilszumStichtag31.Dezembergebeten.VollständigeDaten liegenderzeitzumstichtag31.dezember2011vor.dienachfolgendenzahlen beziehensichdaheraufdieangabenderländerunddesbundesverwaltungsamteszudiesemstichtag.hierbeiistzuberücksichtigen,dassdieoptionspflichtigendesjahrgangs1990zudiesemzeitpunktnochübereinjahrzeitbis zum Abschluss ihrer Optionsverfahren hatten. a)welcheausländischenstaatsangehörigkeitenbesitzendiesepersonen (bitte aufschlüsseln)? DieAngabenzuderanderenStaatsangehörigkeitliegenfürdieOptionspflichtigen,diediedeutscheStaatsangehörigkeitgemäß 40bStAGdurchEinbürgerungerworbenhaben,nichtnachJahrgängenaufgeschlüsseltvor,sodass diesenurinsgesamtangegebenwerdenkönnen.dieübersichtbeschränktsich hierbeiaufdiesechsgrößtengruppenderanderenstaatsangehörigkeit,dieinsgesamt 90 Prozent der Optionspflichtigen ausmachen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12321 Land der weiteren Staatsangehörigkeit Türkei68,0 ehem. Jugoslawien14,5 Iran3,7 Vietnam1,5 Pakistan1,2 Afghanistan1,1 Anteil an den Optionspflichtigen nach 40b StAG (in %) b)wievielepersonenhabenbislangerklärt,ihredeutschestaatsangehörigkeit behalten zu wollen? ZumStichtag31.Dezember2011hatten2369OptionspflichtigedesGeburtsjahrgangs1990gemäß 29Absatz3StAGerklärt,diedeutscheStaatsangehörigkeit behalten zu wollen. c)wievielepersonenhabenbislangerklärt,dieausländischestaatsangehörigkeit behalten zu wollen? ZumStichtag31.Dezember2011hatten32OptionspflichtigedesGeburtsjahrgangs1990gemäß 29Absatz2StAGerklärt,dieausländischeStaatsangehörigkeit behalten zu wollen. d) Wie viele Personen haben bislang gar keine Erklärung abgegeben? ZumStichtag31.Dezember2011hatten756OptionspflichtigedesGeburtsjahrgangs 1990 noch keine Erklärung nach 29 Absatz 2 oder 3 StAG abgegeben. e)wievielepersonenhabengemäß 29Absatz3StAGeinenAntragauf Beibehaltung ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit gestellt? ZumStichtag31.Dezember2011hatten454OptionspflichtigedesGeburtsjahrgangs1990 (ca.13prozent)einenantragauferteilungeinerbeibehaltungsgenehmigung nach 29 Absatz 3 Satz 3 StAG gestellt. f)inwievielenfällenwurdedembeibehaltungsantragstattgegeben (bitte nachdemlandderjeweiligenzweitenstaatsangehörigkeitsowieder einzelnen Tatbestandsvarianten des 12 StAG aufschlüsseln)? ZumStichtag31.Dezember2011wurden195OptionspflichtigendesGeburtsjahrgangs 1990 Beibehaltungsgenehmigungen erteilt. g)wievielepersonenhabenoffenkundigeinenanspruchaufbeibehaltung ihrerausländischenstaatsangehörigkeitgemäß 29Absatz4i.V.m. 12StAG,z.B.weilsieauchStaatsangehörigeeinesMitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz sind? AngabenimZusammenhangmitderanderenStaatsangehörigkeitsindfürdie Optionspflichtigen,diediedeutscheStaatsangehörigkeitnachderÜbergangsregelungdes 40bStAGerworbenhaben,nurinsgesamtfürdieGeburtsjahrgänge1990bis1999möglich (vgl.antwortzufrage1a).vonden49216 Optionspflichtigennach 40bStAGbesitzen1704Personen (3,5Prozent)eine weiterestaatsangehörigkeiteinesanderenmitgliedstaatesdereuropäischen Unionund3424Personen (7Prozent)eineweitereStaatsangehörigkeiteines

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Staates,derrechtlichoderfaktischeineEntlassungausdessenStaatsangehörigkeitnichtzulässt.IndiesenFällenistgemäß 29Absatz4inVerbindungmit 12StAGOptionspflichtigenaufderenAntrageineBeibehaltungsgenehmigung zu erteilen. 2.WievieleoptionspflichtigejungeMenschenhabennachKenntnisder BundesregierungbislangihredeutscheStaatsangehörigkeitgemäß 29 Absatz 2 StAG automatisch verloren, weil sie a)biszurvollendungdes23.lebensjahresgarkeineerklärungabgegeben haben, b)nichtrechtzeitigbiszurvollendungdes21.lebensjahreseinebeibehaltungsgenehmigunggemäß 29Absatz3StAGbeantragtundihre ausländische Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben haben oder c)dieaufgabeihrerausländischenstaatsangehörigkeitzwarschonbeantragthaben,dasausbürgerungsverfahrenabernochnichtbeendetist? Gemäß 29Absatz6StAGwirdderFortbestandoderVerlustderdeutschen StaatsangehörigkeitvonAmtswegenfestgestellt.EineDifferenzierungderVerlustgründeerfolgtdanachnicht.ImRegisterderEntscheidungeninStaatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA)warenzumStichtag29.Januar OptionspflichtigedesGeburtsjahrgangs1990eingetragen,diediedeutsche Staatsangehörigkeitnach 29Absatz2oder3StAGverlorenhaben.Hierbeiist zuberücksichtigen,dassdiestaatsangehörigkeitsbehördenderländerzwar gemäß 33Absatz3StAGverpflichtetsind,diejeweiligenEntscheidungen unverzüglichandasestazumelden,einetagesaktuellemeldungerfolgtjedoch nicht in allen Fällen. 3.InwievielenFällenhabenOptionspflichtigenachKenntnisderBundesregierung gegen a)dieablehnungeinesantragsaufbeibehaltungihrerausländischen Staatsangehörigkeit oder b) den Verlust ihrer deutschen Staatsangehörigkeit Rechtsbehelfeeingelegt,undmitwelchemErgebnisendetendieseVerfahren? ImRahmendero.g.LänderabfragehatnurdasLandBerlinübereinVerfahren vordemverwaltungsgerichtberlinberichtet.darinhatdasverwaltungsgericht BerlindenAntragaufGewährungvonProzesskostenhilfefüreineKlageauf ErteilungeinerBeibehaltungsgenehmigungabgelehnt,dafürdieKlagedienotwendigehinreichendeErfolgsaussichtfehle.IndemBeschlussstelltdasVerwaltungsgerichtfest,dassdieimvorliegendenFallimRahmendesEntlassungsverfahrenserhobeneEntlassungsgebührbeinormativgeleiteterBetrachtungalssachgerechtangesehenwerdenkönneunddieEntlassunginsoweit nicht unzumutbar sei. Aktivitäten der Bundesregierung 4.SoferndieBundesregierungzudenindenFragen1bis3abgefragtenSachverhaltenüberkeine/keinebzw.vollständigenInformationenverfügt,hält sieesfürsinnvoll,dieseinformationenimrahmeneinerländerabfrage einzuholen? Wenn nein, warum nicht?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ SindinderRundederStaatsangehörigkeitsrechtsreferentendesBundes undderländerdieindenfragen1bis3abgefragtensachverhalteund Problemlagen thematisiert worden? a) Wenn ja, mit welcher Absicht bzw. welchem Ergebnis? b)wennnein,warumhatdiebundesregierungdiesethemendortnicht angesprochen? 6.HatdieBundesregierunginderRundederStaatsangehörigkeitsrechtsreferentendesBundesundderLänderMaßnahmenvorgeschlagen,umdiein denstudiendesbamfdeutlichgewordeneninformationsdefiziteaufseitenderoptionspflichtigenpersonenzuminimieren,damitdiebetroffenen nicht ungewollt die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren? a)wennja,wannhatderbunddenländernwelchemaßnahmenvorgeschlagen? b) Wenn nein, warum nicht? 7.WirddieBundesregierungeinekoordinierendeRollebeiderUmsetzung derbundesgesetzlichenvorschriftübernehmen undzwarhinsichtlich dererhebungundzusammenführunggeeigneterinformationenausden LändernalsauchderländerübergreifendenAbstimmunggeeigneterSteuerungsmaßnahmen? a)wennnein,washatdiebundesregierungdiesbezüglichwannunternommen? b) Wenn ja, warum fühlt sich die Bundesregierung nicht verantwortlich? DasOptionsverfahrenwirdvondenLändernnachdenArtikeln83und84des GrundgesetzesalseigeneAngelegenheitausgeführt.DieBundesregierunghat denländernmitdenvorläufigenanwendungshinweisenzumstaatsangehörigkeitsgesetz (Ziffern4.3,12und29)ausführlicheHilfestellungenzurDurchführungdesOptionsverfahrensgegeben.DarüberhinauswirddasOptionsverfahrenregelmäßigimRahmenderBesprechungenderStaatsangehörigkeitsreferentendesBundesundderLänderumfassenderörtert.IndiesemRahmen hatdasbundesministeriumdesinnerndieländerumübermittlungderwichtigstendatenzumoptionsverfahrenjeweilszumstichtag31.dezembergebeten.anhanddieserzahlenkönnendasentscheidungsverhaltendereinzelnen Jahrgänge,insbesondereauchimHinblickaufdasjeweiligeAuslaufender Fristen,beobachtetundgegebenenfallsweitereMaßnahmengeprüftwerden.In diesemzusammenhanghatderbundnachdrücklichdiebesonderebedeutung einerumfassendeninformationdererklärungspflichtigenbetont.aufvorschlag desbundesministeriumsdesinnernhabensichdieländerinsoweitdaraufverständigt,optionspflichtige,beidenenmitvollendungdes23.lebensjahrsder VerlustderdeutschenStaatsangehörigkeitdroht,mindestenssechsMonatevor diesemterminanzuschreibenundmitklarenwortenaufdieseeinschneidende KonsequenzbeieinemweiterenUntätigbleibenhinzuweisen.Dieunmittelbare individuelleansprachederbetroffenendurchdiefürsiezuständige StaatsangehörigkeitsbehördeerscheintimHinblickaufdasteilweisenochbestehendeInformationsdefizitbeidenOptionspflichtigenderzeitamerfolgversprechendsten.AngesichtsdernochrelativgeringenZahlvonbundesweit ca.3400optionspflichtigendesjahrgangs1990erscheintderaufwandvertretbar.dieländerwurdendarüberhinausaufdasauchiminternetverfügbare InformationsangebotderBeauftragtenderBundesregierungfürMigration, FlüchtlingeundIntegrationhingewiesen,dieinAbstimmungmitdemBundesministeriumdesInnernzuletztimJuli2011denFlyer Der21.Geburtstag WarumdiesesDatumsowichtigfürIhreStaatsbürgerschaftist undimjuni 2012dieBroschüre DasstaatsangehörigkeitsrechtlichOptionsverfahren herausgegeben hat.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Grundsätzliche Fragen 8.WieistdieFeststellungderBundesregierung,derGrundsatzderVermeidungvonMehrstaatigkeitsei Ausdruckdereinheits-undstaatsbildendenFunktionderStaatsangehörigkeit (Bundestagsdrucksache 17/8268, S. 12), in Einklang zu bringen a)mitdertatsache,dassauchinandereneuropäischenstaatendie EinheitundStaatsbildungnichtbedrohtist,obwohldortMehrstaatigkeit uneingeschränkt erlaubt ist sowie b)mitdertatsache,dassseitjahrenindeutschlandrund50prozent allereinbürgerungenunterhinnahmevonmehrstaatigkeiterfolgen (Migrationsbericht 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/8311)? JederStaatbestimmtvorbehaltlichallgemeinanerkanntervölkerrechtlicher GrundsätzenachseinemErmessenselbstdieGrundlagenundVoraussetzungen seinerstaatsangehörigkeit.dasdeutschestaatsangehörigkeitsrechtist,wie auchdasrechtvielerandererstaaten,durchdengrundsatzdervermeidung vonmehrstaatigkeitgeprägt.hierzugehörtdasverständnisvonstaatsangehörigkeitalseinerbesonderenbindungderbürgeranihrenstaat.istdieaufgabe deranderenstaatsangehörigkeitausrechtlichenodertatsächlichengründen nichtmöglichodernichtzumutbar,sokannhierausnichtdieschlussfolgerung gezogen werden, dass es an dieser besonderen Bindung fehlt. 9.WiekommtdieBundesregierungzuderFeststellung,dass diebindung [eineskindes]andeutschland vorrangigübereinendeutschenelternteil vermitteltwürde,anstattüberdieeigenedeutschestaatsangehörigkeit respektivedasaufwachsenindeutschland (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktionbündnis90/die GRÜNENzudenFragen30bis32aufBundestagsdrucksache17/8268)? InihrerAntwortzudenFragen29bis32derKleinenAnfragederFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN (Bundestagsdrucksache17/8268,S.12)gehtdie Bundesregierungdavonaus,dassbeispielsweiseübereinendeutschenElternteil inderregeleineengebindungandeutschlandvermitteltwird.danebenkann diesebindungauchdurcheinenlangandauerndenaufenthaltindeutschland oderaufgrundandererbeziehungenzudeutschlandentstehenoderverstärkt werden.dementsprechendistvoneinemvorrangindergenanntenantwort keine Rede. 10.WiekommtdieBundesregierungzuderFeststellung,Elternteilemitder StaatsangehörigkeitderSchweizodereinesMitgliedstaatesderEuropäischenUnionkönntenihremKindeineBindunganDeutschlandstärker vermittelnalsdrittstaatsangehörigeelternteile (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktionbündnis90/die GRÜNENzudenFragen30bis32aufBundestagsdrucksache17/8268)? DieBundesregierunghatinihrerAntwortzudenFragen29bis32der KleinenAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN (Bundestagsdrucksache17/8268,S.12)hinsichtlichderStaatsangehörigenderanderenMitgliedstaatenderEuropäischenUnionundderSchweizfestgestellt,dassdieseim HinblickaufdaszusammenwachsendeEuropaihreandereStaatsangehörigkeit nichtaufgebenmüssen.nurinsoweitwurdeaufdenvorhergehendensatz Bezug genommen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ HältdieBundesregierungesfürsinnvoll,zumindestdiejenigenPersonen vonderoptionspflichtzubefreien,dieohnehingemäß 29Absatz4 i.v.m. 12StAGeinenAnspruchaufBeibehaltungihrerausländischen Staatsangehörigkeit haben? Wennnein,warumnicht (bittenachtatbestandsvariantendes 12StAG unterscheiden)? Gemäß 29Absatz4inVerbindungmit 12Absatz2StAGisteineBeibehaltungsgenehmigungzuerteilen,wennderOptionspflichtigedieStaatsangehörigkeiteinesanderenMitgliedstaatsderEuropäischenUnionoderderSchweiz besitzt.indiesenfällen,indenenderkreisderbetroffenenfeststeht,kommt eingrundsätzlicherverzichtaufdieeinbeziehungindasoptionsverfahrenin Betracht.EinesolcheÄnderungsollteabererstaufderBasisgesicherter Erkenntnisse erwogen werden. 12.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungimHinblickauf denmitderoptionspflichtangelegtenautomatischenverlustderdeutschen Staatsangehörigkeit a)ausdemurteildeseuropäischengerichtshofesvom2.märz2010in derrechtssachejankorottmanngegenfreistaatbayern (C-135/08), indemdasgerichtklargestellthat,dassderentzugdernationalen Staatsangehörigkeit,diezumVerlustderUnionsbürgerschaftführt, nurunterwahrungdesverhältnismäßigkeitsgrundsatzeserfolgendarf und b)ausdemurteildeseuropäischengerichtshofesfürmenschenrechte vom11.oktober2011inderrechtssachegenovesevsmalta (IndividualbeschwerdeNr.53124/09),indemdasGerichtklargestellthat, dassdieverweigerungderstaatsbürgerschaftunterdenallgemeinen UmfangundGeltungsbereichdesRechtsaufAchtungdesPrivatlebensfällt,sodassdieMitgliedstaatenverpflichtetsind,ihrStaatsangehörigkeitsrechtohneDiskriminierungimSinnedesArtikels14der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen? DieOptionsregelungwurdeinsbesondereimHinblickaufdiehohenAnforderungendesArtikels16Absatz1desGrundgesetzessoausgestaltet,dassein VerlustderdeutschenStaatsangehörigkeitnureintritt,wennerdemerklärten WillendesBetroffenenentsprichtoderHandlungenzurAufgabederausländischenStaatsangehörigkeitunterlassenwerden,obwohlsiemöglichund zumutbarwären.dieswirdinsbesonderedadurchgewährleistet,dassneben dengründendes 12StAG,diedengrößtenTeilderFälleabdecken,indenen dieaufgabederausländischenstaatsangehörigkeitnichtmöglichodernichtzumutbarist,zusätzlichdiebeidenalternativenin 29Absatz4StAGaufgenommenwurden,umauchweitereFälleberücksichtigenzukönnen (vgl.begründungzumentwurfeinesgesetzeszurreformdesstaatsangehörigkeitsrechts, Bundestagsdrucksache14/533,S.16).DamitentsprichtdieRegelungauchden VorgabensowohldesEuropäischenGerichtshofesalsauchdesEuropäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

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