CORPORATE GOVERNANCE IN DER WOLFORD GRUPPE
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- Dominik Kruse
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1 CORPORATE GOVERNANCE IN DER WOLFORD GRUPPE Wolford ist überzeugt, dass sorgfältig implementierte und gelebte Corporate Governance einen wertvollen Beitrag leistet, um das Vertrauen des Kapitalmarktes zu stärken. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat im September 2002 einen Ordnungsrahmen für die verantwortungsvolle und auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle geschaffen. Dieser Ordnungsrahmen verfolgt das Ziel, die Interessen aller, deren Wohlergehen mit dem Erfolg des Unternehmens verbunden ist, zu wahren. Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex wird ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens gewonnen. Wolford bekennt sich bereits seit dem Geschäftsjahr 2002/03 zu den Prinzipien des Kodex. Der Corporate Governance Kodex in der jeweils geltenden Fassung wird veröffentlicht vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance und ist unter abrufbar. VORSTAND Dkfm. Holger Dahmen (Jahrgang 1960) und Mag. Peter Simma (Jahrgang 1960) bilden den Vorstand der Wolford Aktiengesellschaft. Die vom Aufsichtsrat erlassene Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die Arbeitsweise und Zuständigkeiten des Vorstandes. Unter laufender gegenseitiger Information lautet die Ressortverteilung wie folgt: Dkfm. Holger Dahmen Vorsitzender des Vorstandes Vorstand für die Bereiche Marketing, Vertrieb, Produktion und Technik Mitglied des Vorstandes seit 01/2004 Die Funktionsperiode von Dkfm. Dahmen als Vorstandsmitglied endet im August Dkfm. Holger Dahmen übt seit Oktober 2009 ein Mandat als Beiratsmitglied bei der Winter Holding GmbH & Co. KG in D Nußloch aus. Mag. Peter Simma Vorsitzender-Stellvertreter des Vorstandes Vorstand für die Bereiche Finanzen/Controlling, Human Resources, IT, Einkauf und Recht Mitglied des Vorstandes seit 08/2001 Corporate Governance Bericht 2012 Seite 1 von 5
2 Die Funktionsperiode von Mag. Peter Simma als Vorstandsmitglied endet auf Wunsch des Vorstandsmitglieds anstatt im August 2014 bereits am 14. September Mag. Peter Simma übt seit Dezember 2008 ein Mandat als stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats bei der Hefel Textil GmbH in 6858 Schwarzach aus. Das Vergütungssystem für den Vorstand ist grundsätzlich nach fixen und variablen Anteilen gegliedert. Der variable Anteil orientiert sich am Erfolg des Unternehmens sowie der Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder und ist insbesondere vom Erreichen der qualitativen und quantitativen Zielsetzungen sowie von nachhaltigen, langfristigen und strategischen Zielen abhängig. Es besteht kein festes Verhältnis der fixen zu den erfolgsabhängigen Bestandteilen der Vergütung für den Vorstand, da dieses von der Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr abhängig ist. Die Einzelaufgliederung der Vorstandsbezüge unterbleibt aus branchenspezifischen Wettbewerbsüberlegungen. Den aktiven Vorstandsmitgliedern steht keine Altersversorgung zu. Bei Beendigung des Vorstandsvertrages hat das ausscheidende Vorstandsmitglied in analoger Anwendung der Bestimmungen des AngG Anspruch auf Vergütung. AUFSICHTSRAT Der Aufsichtsrat der Wolford Aktiengesellschaft besteht aus vier von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern sowie zwei vom Betriebsrat entsandten Vertretern. Die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats ist von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig. Dr. Theresa Jordis (Jahrgang 1949) Emil Flückiger (Jahrgang 1939) Mag. Birgit G. Wilhelm (Jahrgang 1975) Werner Baldessarini (Jahrgang 1945) Vorsitzende, bestellt seit bis zur Entlastung für das GJ 2011/12 in der 25. HV Vorsitzende-Stellvertreter, bestellt seit bis zur Entlastung für das GJ 2012/13 in der 26. HV Mitglied seit bis zur Entlastung für das GJ 2011/12 in der 25. HV Mitglied seit bis zur Entlastung für das GJ 2012/13 in der 26. HV (Jahrgang 1960) (Jahrgang 1954) vom Betriebsrat entsandt seit vom Betriebsrat entsandt seit Corporate Governance Bericht 2012 Seite 2 von 5
3 Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat regelt die Arbeitsweise des Aufsichtsrates. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehört u.a. die Beratung und die Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes, die Erfüllung gesetzlicher und satzungsgemäßer Obliegenheiten und die Genehmigung der Geschäftsordnung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2011/12 vier Aufsichtsratssitzungen abgehalten. Folgende Ausschüsse hat der Aufsichtsrat bestellt, deren jeweilige Geschäftsordnung vom Aufsichtsrat vorgegeben ist: Präsidialausschuss (Vergütungsausschuss für Vorstandsangelegenheiten) Mitglieder Dr. Theresa Jordis (Vorsitzende) Emil Flückiger (Vorsitzende-Stellvertreter) Der Vergütungsausschuss befasst sich mit den Angelegenheiten der Vergütung der Vorstandsmitglieder, deren Nachfolgeplanung und dem Inhalt von Anstellungsverträgen mit den Vorstandsmitgliedern sowie der Überprüfung der jährlichen Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Prüfungsausschuss Diese Funktion wird vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Mitglieder Dr. Theresa Jordis (Vorsitzende) Emil Flückiger (Vorsitzende-Stellvertreter, Finanzexperte) Mag. Birgit G. Wilhelm Werner Baldessarini Der Prüfungsausschuss nimmt die in 92 Abs. 4a Aktiengesetz geregelten Aufgaben in enger Abstimmung mit dem Vorstand und Abschlussprüfer wahr. Die jeweiligen Ausschuss-Sitzungen finden mindestens zweimal im Geschäftsjahr statt. Corporate Governance Bericht 2012 Seite 3 von 5
4 Die Mehrheit der gewählten Aufsichtsratsmitglieder erfüllen die gemäß C-Regel 53 definierten Unabhängigkeitsbestimmungen sowie die Kriterien der C-Regel 54. Die Vergütung für die Tätigkeit der gewählten Aufsichtsratsmitglieder sowie allfällige Sitzungsgelder werden von der Hauptversammlung bestimmt. Für das Geschäftsjahr 2010/11 wurde im Berichtsjahr eine Vergütung von insgesamt EUR bezahlt, die sich wie folgt aufteilt: Dr. Theresa Jordis EUR Emil Flückiger EUR Mag. Birgit G. Wilhelm EUR Werner Baldessarini EUR KR Ing. Hansjörg Geiger EUR EUR 900 (Sitzungsgeld) EUR 900 (Sitzungsgeld) Die Rechtsanwaltskanzlei DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH, deren eine geschäftsführende Gesellschafterin Frau Dr. Theresa Jordis dem Aufsichtsrat der Wolford Aktiengesellschaft angehört, berät die Gesellschaft in individuellen Rechtsangelegenheiten; hierfür wurde ein marktübliches Honorar vereinbart, das nach Aufwand abgerechnet wird (Gesamtaufwand für das Wirtschaftsjahr 2011/12 EUR ,04). Für Dr. Theresa Jordis besteht aufgrund ihrer Beteiligungshöhe an der genannten Rechtsanwaltsgesellschaft kein erhebliches wirtschaftliches Interesse. Die Schweizer RCI Unternehmensberatung AG, deren Verwaltungsratsmitglied das Aufsichtsratsmitglied Herr Emil Flückiger ist, berät die Gesellschaft in betriebswirtschaftlichen Belangen; hierfür wurde ein marktübliches Honorar vereinbart, das nach Aufwand abgerechnet wird (Gesamtaufwand für das Wirtschaftsjahr 2011/12 EUR ,70). Für Herrn Emil Flückiger besteht aufgrund seiner Beteiligungshöhe an der genannten Unternehmensberatung kein erhebliches wirtschaftliches Interesse. Werner Baldessarini berät die Gesellschaft zu einzelnen Marketingfragen und erhielt dafür ein nach Aufwand abgerechnetes, marktübliches Honorar von EUR 8.000,--. Corporate Governance Bericht 2012 Seite 4 von 5
5 Zusätzlich zum Aufsichtsratsmandat bei der Wolford Aktiengesellschaft hat folgendes Mitglied weitere Mandate in anderen, von der Wolford Aktiengesellschaft unabhängigen, börsenotierten Unternehmen: Dr. Theresa Jordis Miba AG (Aufsichtsratsvorsitzende) Erste Group Bank AG (stellv. Aufsichtsratsvorsitzende) Für die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sowie für leitende Angestellte des Unternehmens existiert eine D&O-Versicherung. Außerdem besteht dieser Versicherungsschutz auch für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften im Inund Ausland. Vorstand und Aufsichtsrat betrachten die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes, vor allem die Weiterentwicklung der Marke Wolford als gemeinsames Ziel. Die Kommunikation zwischen beiden Organen ist daher besonders intensiv. Aufsichtsrat und Vorstand tauschen sich regelmäßig über aktuelle Einzelthemen aus. Die Berichterstattung durch den Vorstand an den Aufsichtsrat ist zeitnah und umfassend und erfolgt sowohl mündlich als auch schriftlich. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat unverzüglich über etwaige Abweichungen von ursprünglich vereinbarten Zielen oder Strategien. Für die in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelten zustimmungspflichtigen Geschäfte wird vorab die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die Gesellschaft wird regelmäßig eine Evaluierung durch Verwendung des vom österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance entwickelten Fragebogen zu der Einhaltung der C R- Regeln des Codex vornehmen. Die Wolford Aktiengesellschaft verfügt über keinen ausformulierten Plan für die Förderung von Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und leitenden Funktionen in der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften. Die Auswahl von KandidatInnen erfolgt jeweils in Hinblick auf die bestmögliche Besetzung freier Stellen, unabhängig vom Geschlecht, Alter und ethnischer Herkunft. Frauen sind in verschiedenen leitenden Positionen innerhalb der Wolford AG und ihrer Tochtergesellschaften tätig. Für RückkehrerInnen aus der Karenz werden attraktive Teilzeitmodelle ermöglicht, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Durch die Internationalität und fast ausschließlich für Frauen bestimmte modische Produkte besteht für die Wolford Gruppe ein Frauenanteil von rund 80%. Vorwiegend bei den Tochtergesellschaften sind Frauen in leitenden Positionen tätig. Im Aufsichtsrat der Wolford Aktiengesellschaft sind zwei der vier gewählten Kapitalvertreter Frauen, was einer Frauenquote von 50% entspricht. Corporate Governance Bericht 2012 Seite 5 von 5
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