- Breitbandversorgung im ländlichen Raum
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- Margarete Kaufman
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1 - Breitbandversorgung im ländlichen Raum Nichtförmliches Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung des Kreises Lippe mit der Stadt Detmold für die Ortsteile Rhiene, Trophagen, Brüntorf und das Gewerbegebiet Grevenmarsch der Stadt Lemgo sowie für den Ortsteile Papenhausen und Kusenbaum der Stadt Bad Salzuflen und den Ortsteil Schmedissen der Stadt Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe Die Städte Lemgo, Bad Salzuflen und Horn-Bad Meinberg sehen in der Versorgung ihrer Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Die o. g. Ortsteile und das Gewerbegebiet sind unterversorgt im Sinne der aktuellen Förderrichtlinien. Dies führt zu einer erheblichen Benachteiligung der dort wohnenden Bürger und ansässigen Betriebe. Die Erkundung des Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den Gebieten nicht möglich ist. Aus diesem Grund sind die genannten Städte bereit, auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, (Rd.Erl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II vom in der aktuellen Fassung und des hierzu veröffentlichten Leitfadens) sowie des Regionalen Wirtschaftsförderprogramms (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen Infrastrukturrichtlinie (RWP), (RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW vom IV A ) in der aktuellen Fassung eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Eine Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe verbunden. Dies kann auch dazu führen, dass die veröffentlichten Projekte nicht oder nur teilweise vergeben werden. Mit der Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Ein Aufwandsersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden. Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen eines Angebots plausibel und nachvollziehbar darzustellen. Gefördert werden nur Investitionskosten, Betriebskosten sind nicht förderfähig. Die weiteren detaillierten Anforderungen an das Angebot sind unter Punkt 5 beschrieben. 1. Zielsetzung des Auswahlverfahrens Zielsetzung des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur in den genannten Ortsteilen. Der Netzbetreiber muss eine flächendeckende Breitband-Geschwindigkeit (mind. 95% der Haushalte) von mind. 16 Mbit/s im Download auch bei Spitzenbelastung garantieren. Der Netzanbieter wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung dieser Ortsteile zur Deckung eines Bedarfs von 50 Mbit/s (im
2 Download) anzubieten. Zur Erreichung der von der Bundesregierung definierten Zielsetzung für 100% aller Haushalte eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 sicherzustellen soll die angebotene Lösung spätestens 2018 eine Versorgung von 50 Mbit/s überall dort ermöglichen, wo sie vom Kunden gewünscht wird. Im Angebot ist darzustellen, wie diese Zielsetzung erreicht werden kann und welche Zusatzkosten hierfür ggf. erforderlich sind. Die weiteren Angebotsanforderungen sind unter Punkt 5 aufgeführt. Für das Gewerbegebiet Grevenmarsch in Lemgo gilt eine Mindestversorgung von 50 Mbit/s an der Grundstücksgrenze für mindestens 95 % der Unternehmen. 2. Gebietsübersicht Die im Anhang befindliche Darstellung zeigt die Gebietsübersicht der betreffenden Ortsteile. 3. Vorhandene Infrastruktur Einzelheiten über eventuell vorhandene nutzbare Infrastrukturen sind nicht bekannt. 4. Ergebnis Bedarfsermittlung Soweit Ergebnisse einer Bedarfsermittlung vorliegen, können diese auf Nachfrage mitgeteilt werden 5. Anforderungen an das Angebot Der Netzanbieter hat in seinem Angebot zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen: 5.1 Informationen zum Anbieter Allgemeine Angaben zum Unternehmen Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikationssektor der letzten drei Geschäftsjahre Referenzliste der letzten drei Jahre über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner (Anschrift und Tel.Nr.). Angaben über die Verwendung identischer Technik durch andere Anbieter sind keine Referenz! Meldebescheinigung gem. 6 TKG über die Registrierung bei der Bundesnetzagentur Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate wird auf Verlangen nachgereicht. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots, dass er über die für den Aufbau und den Betrieb des Breitbandnetzes erforderliche Konzessionen, Lizenzen und Registrierungen tatsächlich verfügt.
3 5.2 Anforderungen zum aufzubauenden Netz und zum Netzbetrieb Ein offener und diskriminierungsfreier Netzzugang muss gewährleistet sein, d.h. das geförderte Netz muss weiteren interessierten Netz- und Dienstebetreibern auf Vorleistungsebene zur Verfügung stehen Der Netzbetreiber muss für das angebotene Ausbaugebiet eine flächendeckende Breitband- Geschwindigkeit von mind. 16 Mbit/s (für mind. 95% der Haushalte) im Download auch bei Spitzenbelastung garantieren. Der Netzanbieter wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung zur Deckung eines späteren Bedarfs von 50 Mbit/s (im Download) anzubieten. Zur Erreichung der von der Bundesregierung definierten Zielsetzung soll die angebotene Lösung spätestens 2018 eine Versorgung von 50 Mbit/s ermöglichen. Für das Gewerbegebiet Grevenmarsch in Lemgo gilt eine Mindestversorgung von 50 Mbit/s an der Grundstücksgrenze für mindestens 95 % der Unternehmen. Im Angebot ist darzustellen, wie diese Zielsetzung erreicht werden kann (sind hierzu technische Erweiterungen erforderlich?) und welche Zusatzkosten hierfür ggf. anfallen. Diensteverfügbarkeit >97 % im Jahresmittel muss garantiert werden. Das zu errichtende Netzwerk ist vom Netzbetreiber in mindestens gleicher Güte für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren (Grevenmarsch: 15 Jahre) aufrecht zu erhalten. Der Zugang zu Masten und Leerrohren ist unbefristet zu gewähren. Bei NGA-Netzen muss die Möglichkeit der vollständigen Entbündelung geboten werden. Die o.g. Anforderungen sind im Angebot verbindlich zu bestätigen. 5.3 Informationen zur technischen Lösung Beschreibung der technischen Lösung: Grafische Darstellung des Ausbaugebietes; auf welchen Komponenten basiert die Lösung (ggf. Hersteller benennen)? Wie erfolgt die Zuführung der Bandbreiten? Welche Bandbreite steht am Verteilungspunkt für die Versorgung eines Bereichs jeweils zur Verfügung? Angabe zu den Standorten von den geplanten Verteilungsstationen Beschreibung der Netztopologie und des Backbone-Zugangs Wie hoch ist die Bandbreite am Netzknoten zum Backbone-Netz? Wie soll die Verteilung der Dienste erfolgen? Welche Bandbreiten stehen dem Endkunden nach dem Netzausbau tatsächlich zur Verfügung (Mindestbandbreite, mittlere Bandbreite, maximale Bandbreite im Ausbaugebiet)? Sind symmetrische Anschlüsse für Geschäftskunden möglich? Angaben des garantierten Versorgungs- und Erschließungsgrades und Anzahl der tatsächlich erreichbaren Anschlüsse Erreichte Übertragungsraten (bei Shared-Medium-Technologien ist die wahrscheinliche Übertragungsrate bezogen auf die vom Anbieter prognostizierte Kundenanzahl anzugeben) Angaben zur Ausbaufähigkeit Ist eine Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich?
4 Ist eine Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit möglich? Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: Vorgesehene Standorte für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen (mit Ortsangaben und Angaben zur Höhe der geplanten Funkmasten) Frequenzbereich Strahlungsleistung Schutzabstände nach gültiger BImSchV Falls Leistungen oder Bereitstellungen von der Gemeinde benötigt werden, so sind diese entsprechend darzustellen (z.b. Grundstücke, Stromversorgung, Aufstellorte) 5.4 Informationen zum Angebot und zu den Diensten Werden Sprachdienste (Telefonie) angeboten? Ist Internet-Telefonie (VoIP) möglich? Beschreibung der Serviceleistungen für die Endkunden Besteht eine eigene Service-Hotline? Kostenfrei? Erreichbarkeitszeiten? Informationen zum Netzausbau: Erstellung eines nachvollziehbaren Zeitplans für die Realisierung des Projektes Darstellung der Kundentarife mit Angaben zu: Einmaligen Entgelten Monatlichen Entgelten Flatrate-Tarifen für Internetnutzung Flatrate-Tarifen für Internetnutzung und Telefonie Tarifen für Privat- und Geschäftskunden Kosten für ggf. erforderliche Geräte auf Endkundenseite Preisen für Serviceleistungen Vertragslaufzeiten Zur Herstellung einer Vergleichbarkeit der Angebote sind nach Möglichkeit auch Tarife mit 16 Mbit/s (im Download) mit Internet-Flatrate für Telefonie ins deutsche Festnetz anzubieten. 5.5 Zuschussbedarf Der Netzbetreiber hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebots plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gesamtinvestition (Linienund Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen (Entgelte der Endverbraucher / Durchleitungsgebühren u.a.) für das angebotene Projekt darzustellen. Laufende Betriebskosten sind nicht förderfähig.
5 Angebote sind auch losweise zulässig, zur Herstellung der Vergleichbarkeit wird jedoch um die Abgabe von Einzelangeboten gebeten. Sollten sich durch Kombination einzelner Angebote wirtschaftliche Vorteile ergeben, sind diese gesondert auszuweisen. 6. Gewichtungskriterien Für die Angebotsbewertung werden folgende Kriterien angewendet: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 45% niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke = 100 Punkte, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter Mindestbandbreite 15% höchste Mindestbandbreite = 100 Punkte, Relation zur Differenz zum besten Bieter die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Tarifmodell 15% niedrigster Endabnehmerpreis = 100 Punkte, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter (24 Monate zzgl. Einmalentgelt) Ausbaufähigkeit 25% höchste Bandbreite = 100 Punkte, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter 7. Abgabe und Fristen Angebote sind bis spätestens 12. November 2015, 24:00 Uhr, schriftlich unter Angabe des Umfangs und des Wertes der benötigten Beihilfe in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Nicht öffnen, Angebot Breitbandversorgung, Termin 12. November 2015, 24:00 Uhr zu senden an Kreis Lippe Stadt Detmold Der Landrat Der Bürgermeister z.h. Herrn Ulrich Stephanides z. H. Herrn Andre Gronemeier Felix-Fechenbach-Str. 5 Rosental 21 D Detmold D Detmold Telefon:05231/ Telefon: 05231/ u.stephanides@lippe.de a.gronemeier@detmold.de Die Eröffnung der Angebote findet statt am 16. November 2015 um 10:00 Uhr in den Räumen der IHK Lippe zu Detmold, Leonardo-da Vinci-Weg 2 in Detmold. Die Bekanntmachung des Ausschreibungsverfahrens wird auf den Internetseiten sowie auf der Internetseite des Kreises Lippe ( veröffentlicht.
6 Die Ansprechpartner bieten allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit eines Gesprächs, in dem den möglichen Anbietern die Situation und die Strukturen der Gemeinde möglichst umfassend erläutert wird, um den Unternehmen zu ermöglichen ihre Angebote individuell auf das Breitbandprojekt zuzuschneiden.
7 Lemgo-Rhiene <-- Lemgo-Rhiene
8 Lemgo-Brüntorf <-- Lemgo-Brüntorf
9 Lemgo-Trophagen <-- Lemgo-Trophagen
10 Gewerbegebiet Lemgo-Grevenmarsch <-- Gewerbegebiet Grevenmarsch
11 Bad Salzuflen-Papenhausen <-- Bad Salzuflen Papenhausen
12 Bad Salzuflen-Kusenbaum <-- Bad Salzuflen-Kusenbaum
13 Horn-Bad Meinberg Schmedissen <-- HBM-Schmedissen
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