Offensiv. Winter Das Journal der younion Tirol

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1 Winter 2016 Frohe Weihnachten sowie viel Gesundheit, Glück und Erfolg im Neuen Jahr wünscht im Namen des Landesvorstandes Christof Peintner und sein Team! ZUSAMMENHALT IST UNSERE STÄRKE! Fotos:younion Offensiv Das Journal der younion Tirol Nr. 4/2016

2 Winter Seite 2 - Inhalt Leitartikel Seite 2 Nachgefragt... Sabbatical und Wochengeldaufzahlung S. 3-5 Jubilarehrung HG I Seite 6 Infos der HG II S. 7-8 Infos der HG III S Landessporttag 2017 Der Landessporttag 2017 findet im Bezirk Innsbruck-Land statt. Da bei Redaktionsschluss noch keine ganz genauen Einzelheiten bekannt waren, wird dieser gesondert per Post ergehen! Weihnachtliche Grüße der HG IV Seite 12 Infos der BGs Schwaz und Kitzbühel Seite 12 Infos der BG Imst Seite 13 Verein Sozialwerk Neuerungen und Anmeldeformulare S Vorsorge, Impressum S Liebe Kollegin, lieber Kollege! Das derzeitige Gehaltsabkommen für alle öffentlichen Bediensteten läuft mit 31. Dezember 2016 ab. Am 25. Oktober 2016 erging seitens des Vorsitzenden der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Ing. Christian Meidlinger, ein Schreiben betreffend Aufnahme von Verhandlungen über die Erhöhung der Bezüge im öffentlichen Dienst an Frau Staatssekretärin Mag.a Muna Duzdar. Darin wird ersucht, im Sinne der in der Bundesverfassung verankerten Vereinbarung bezüglich einer kooperativen Lohnpolitik aller Gebietskörperschaften sowie des Beschlusses der Landeshauptmännerkonferenz vom 12. Juni 2002, zu diesen Verhandlungen die Vertreter der Länder, des Städte- und Gemeindebundes sowie Vertreter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft einzuladen. Als Sozialpartner drängen wir weiter darauf, die Ergebnisse der Besoldungsverhandlungen, die bei den Verhandlungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der Länder, Städte- und Gemeindebund einerseits und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst mit der younion _ Die Daseinsgewerkschaft andererseits erzielt werden, ausnahmslos zu übernehmen. Durch die Streichung des Homogenitätsprinzips wurde zwar die Möglichkeit geschaffen, regionalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen und eigene Besoldungssysteme zu gestalten, die Entkoppelung von den jährlich verhandelten Erhöhungen war jedoch nicht Intention bei der Gesetzesanwendung. Daher muss das Verhandlungsergebnis für alle Gebietskörperschaften Gültigkeit haben und eine homogene Vorgehensweise im Interesse der Gemeindebediensteten muss gewährleistet sein. Die Forderungen werden wir in Absprache mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst im Zuge der Verhandlungen konkretisieren. Die nächste Verhandlungsrunde findet am statt. Sollte dort ein Gehaltsabschluss bereits zustandegekommen sein, werden wir so rasch als möglich die Gehaltstabellen für 2017 an unsere Mitglieder übermitteln. In diesem Sinne wünsche ich im Namen der younion Tirol eine ruhige Adventszeit, frohe Weihnachten und ein gesundes, erfolgreiches Jahr Euer Christof Peintner

3 Winter Seite 3 - Nachgefragt... Fotoquelle: Das Sabbatical, das für alle Gemeindebediensteten (GemeindebeamtInnen als auch für Vertragsbedienstete) gilt, ist eine zwischen DienstnehmerIn und Dienstgeber schriftlich vereinbarte Dienstfreistellung von einem Jahr gegen anteilige Kürzung des Monatsentgelts/-bezugs innerhalb einer Rahmendienstzeit von fünf Jahren. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme eines Sabbatical besteht nicht. Voraussetzung für die Gewährung eines Sabbatical: ununterbrochene Dauer des Dienstverhältnisses von fünf Jahren und keine wichtigen dienstlichen Gründe, die der Vereinbarung entgegenstehen. Während der Rahmenzeit, die sich aus der vierjährigen Dienstleistungszeit und der einjährigen Dienstfreistellung zusammensetzt, beträgt das Monatsentgelt bzw. der Monatsbezug des Bediensteten vier Fünftel, also 80 % des Monatsentgelts-/bezugs entsprechend der bisherigen entgeltrechtlichen Stellung. Eine Aliquotierung von Nebengebühren, Vergütungen und sonstigen Abgeltungen erfolgt nicht, daher gebühren sie während der Dienstleitungszeit zur Gänze und während der einjährigen Dienstfreistellung, mit Ausnahme einer allfälligen Jubiläumszuwendung, nicht. Während der Dienstfreistellung ruht zwar die Pflicht zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben, d.h. der Dienstnehmer schuldet keine Arbeitsbereitschaft, andere Verpflichtungen, wie etwa verschiedene Meldepflichten hinsichtlich des Wohnsitzes, Mitteilungen relevanter Umstände zur ordnungsgemäßen Auszahlung des Monatsentgelts/-bezugs oder die Wahrung der Amtsverschwiegenheit bestehen jedoch fort. Endet das Dienstverhältnis zum Ende der Rahmenzeit (z.b. Pensionierung) und gebührt der/dem Bediensteten eine Abfertigung Alt, so gebührt diese in dem Ausmaß, wie sie ohne die Vereinbarung eines Sabbatical gebührt hätte. Das Sabbatical kann auf Ansuchen vorzeitig beendet werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen. Das Sabbatical endet jedenfalls bei verschiedenen im Gesetz angeführten Anlassfällen, sobald feststeht, dass der jeweilige Grund die Dauer eines Monats überschreitet (z.b. Karenzurlaub, Präsenzdienst, Beschäftigungsverbot, Änderung des bisherigen Beschäftigungsausmaßes). Wird das Sabbatical vorzeitig beendet, so werden die während des abgelaufenen Teiles der Rahmendienstzeit gebührenden Bezüge unter Berücksichtigung der bis zur Beendigung tatsächlich erbrachten Dienstleistung neu berechnet. Der sich ergebende Differenzbetrag wird zum nächstmöglichen Termin ausbezahlt. Zu beachten ist, dass die einjährige Dienstfreistellung erst nach Ableistung der vierjährigen Dienstleistungszeit angetreten werden kann.

4 Winter Seite 4 - Wochengeldaufzahlung Das Urteil ist gesprochen! Dieses Mal muss ich etwas weiter ausholen, damit man die Zusammenhänge und den Werdegang besser nachvollziehen kann. Die Fakten: Die Wochengeldaufzahlung ist ein komplexes Thema, keine Frage. Daher möchte ich dieses Mal auf die Berechnung im Detail nicht eingehen, nur so viel: Dienstnehmerinnen während der Schutzfrist haben laut Gesetz Anspruch auf Ergänzungszahlung zwischen Wochengeld und ihren Bezügen. Dies wurde seit Jahrzehnten beim Bund, bei den Ländern, auch beim Land Tirol und den meisten Gemeinden so praktiziert. Im Jahr 2012 kamen zwei Anfragen von Gemeindemitarbeiterinnen auf die Gewerkschaft zu und nach einem kurzen klärenden Schriftverkehr konnten die betroffenen Gemeinden von der Rechtmäßigkeit überzeugt werden. Einzig und allein die Stadt Innsbruck hat dies ihren Dienstnehmerinnen nicht gewährt. Im Sinne einer Gleichbehandlung hat sich eine Betroffene an die Gewerkschaft gewandt. Leider hat hier die Intervention der Gewerkschaft zu keinem Erfolg geführt. Nach langem Hin und Her blieb der Dienstnehmerin nichts anderes übrig als zu klagen. Wie vorherzusehen war, ging die Entscheidung zu Gunsten der Klägerin aus. Die Stadt Innsbruck, noch immer nicht überzeugt, ging in Berufung und siehe da, das Oberlandesgericht gab der Berufung statt, ließ aber ob der generellen Rechtsfrage die ordentliche Revision zu. Nun kam es, wie es kommen musste, der OGH bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichtes und plötzlich sind Ergänzungszahlungen auf Bundes-, auf Landes- und auf Gemeindeebene in dieser Form nicht mehr zu berechnen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand! Nun sind natürlich oberstgerichtliche Entscheidungen zu akzeptieren. Soviel zum traurigen Ergebnis man wollte einer Gruppe Dienstnehmerinnen helfen, die nachweislich schlechter behandelt wurde, und hat eine Schlechterstellung für viele, für sehr viele verursacht. Daraus muss man die Lehre ziehen, jede Klage, die man als Gewerkschaft unterstützt, ist sorgsam abzuwägen. Der unrühmliche Aspekt: Natürlich muss auch ich als Landesvorsitzender die Verantwortung dafür übernehmen und ich muss mir auch vorhalten lassen, dass gut gemeint nicht immer gut getroffen ist. Gut gemeint, aber schlecht getroffen! Aber bei genauerem Hinsehen gibt es dann doch noch einige andere Personen, die zu diesem Ausgang erheblich beigetragen haben und deren uneigennütziges Vorgehen nicht unerwähnt bleiben darf. So wurde die Berufung im Innsbrucker Stadtsenat, bei einer Stimmenthaltung, einstimmig beschlossen.

5 Winter Seite 5 - Dazu muss man wissen, dass für die Auszahlung dieser Ergänzungszahlung eine positive Stellungnahme des Landes Tirol, eine positive Stellungnahme der zuständigen Abteilung Gemeindeangelegenheit, eine positive Stellungnahme des Gemeindeverbandes, eine positive Stellungnahme des Bundeskanzleramtes und ein positives erstinstanzliches Gerichtsurteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Innsbruck vorlag. Aber nein, die Vertreter/innen im Innsbrucker Stadtsenat haben trotz der positiven Aktenlage allesamt gegen die Interessen der Dienstnehmerinnen gestimmt. Diese Vorgehensweise im Innsbrucker Stadtsenat führt nun dazu, dass österreichweit Arbeitnehmerinnen während der Schutzfrist weniger Entgelt zukommt. Nun würde man ja noch nichts sagen, wenn es hier um Summen ginge, die das Budget der Gemeinden erheblich belasten, nein es hätte z. B. im Innsbrucker Stadtbudget nicht einmal ein Promille betragen. Das Leben ist nicht nur schwarz oder weiß und so besteht auch das gesellschaftliche Leben nicht nur aus seinem eigenen Mikro-Kosmos. Oft haben eben auch kleine Dinge (kleine Entscheidungen) große Auswirkungen. Wenig Hoffnung: Wie uns unsere rechtsfreundliche Beratung erklärt hat, gibt es gegen dieses weitreichende OGH Urteil keine weiteren Rechtsmittel, die wir noch ergreifen könnten. Daher bleibt einzig und allein die nahezu verschwindende Hoffnung, dass es doch noch eine Klarstellung im Gesetz Bezüge ist gleich Monatsentgelt gibt. Für Fragen und Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung: Christof Peintner, mobil: ZUSAMMENHALT IST UNSERE STÄRKE! Ihre Anliegen sind uns wichtig! Info-Hotline younion Tirol Südtiroler Platz Innsbruck Landesvorsitzender Christof Peintner Mobil: 0664/ christof.peintner@younion.at Bürozeiten: Montag bis Freitag: 7.30 Uhr bis Uhr Montag, Mittwoch u. Donnerstag: Uhr bis Uhr Dienstag: Uhr bis Uhr Ihre Ansprechpartnerinnen: Andrea Graziadei Tel. 0512/ , Fax -210 andrea.graziadei@younion.at 3. Stock, Zimmer 301 Karin Nußbaumer Tel. 0512/ , Fax -210 karin.nussbaumer@younion.at 3. Stock, Zimmer 303

6 Winter Seite 6 - Jubilarehrung der Hauptgruppe I Am 17. November 2016 fanden die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften zur Hauptgruppe I der younion _ Die Daseinsgewerkschaft Tirol im Cafe am Tivoli statt. Für eine Mitgliedschaft zur Hauptgruppe I der younion Tirol von 20 Jahren waren 9 KollegInnen und für 30 Jahre 16 KollegInnen zu ehren. Gleichzeitig wurden auch die Ehrungen für 25 Jahre und 40 Jahre Mitgliedschaft zum ÖGB durchgeführt. Insgesamt nahmen 50 KollegInnen im Kreise der FunktionärInnen am Festakt teil. Der Vorsitzende Christof Peintner betonte in seinen Grußworten, dass es ihm jedesmal eine große Freude und Ehre ist, in einem so festlichen Rahmen für die langjährige Treue DANKE sagen zu dürfen. Er berichtete, dass die erste Verhandlungsrunde zur Erhöhung der Gehälter und Zulagen 2017 zwischen den VertreterInnen der Bundesregierung sowie dem Verhandlungsteam der Gewerkschaften unter der Führung von Ing. Christian Meidlinger (younion) und Dr. Norbert Schnedl (GÖD) am 15. November 2016 stattgefunden haben. Dabei wurde das Wirtschaftswachstum für 2016 von 1,7% sowie die abgerechnete Inflation von Oktober 2015 bis September 2016 von 0,75 % von Regierungsseite und Gewerkschaft zur Kenntnis genommen und außer Streit gestellt diese Parameter bilden unter anderem die Basis für die Fortführung der Gehaltsverhandlungen. Die zweite Verhandlungsrunde findet 22. November 2016 statt. Nach Überreichung der Urkunden und Geschenke wurde im festlichen Rahmen zu einem hervorragenden Essen geladen. DANKE für deine TREUE für Jahre HG I Maria Depaoli, Siegfried Flörl, Andreas Glantschnig, Martin Kapferer, Franz Lener, Alexander Probst, Monika Schwarz, Ing. Mag. Thomas Unterkircher, Alexandra Waimann 30 Jahre HGI Walter Herburger, Jakob Lassenberger, Christian Leis, Johannes Liner, Mag. Edith Margreiter, Gerhard Markart, Maria Newerkla, Robert Orbini, Franz Plienegger, Ursula Reindl, Christian Schiestl, Wolfgang Seelaus, Wilhelm Stolz, Beate Troyer, Veronika Wibmer, Dr. Michael Wurnitsch 25 Jahre ÖGB Ing. Ernest Anthofer, Reinhard Baumgartner, Dr. Margit Bock-Kasseroller, Walter Bucher, Ernst Eller, Wolfgang Gamper, Renate Graz, Maria Heiss, Karin Hell, Maria Hrabusek, Klaus Kuppelwieser, Gerhard Lorber, Andrea Mitterer, Ursula Neuhäuserer, Andreas Nußbaumer, Erwin Pernlochner, Sylvia Pfister, Adolf Salchner, Georg Schartner, Michaela Schmidlechner, Kurt Schwarz, Brigitte Seelaus, Thomas Steixner, Susanne Thaler, Dr. Markus Warger, Marianne Wierer-Wesdorp 40 Jahre ÖGB Johann Agstner, Karl Peter Grünerbl, Brigitte Krampl, Monika Preyer, Hanspeter Skarpil Christof Peintner, VO HG I Foto v.l.: Koll. Agstner, Koll. Krampl, Koll. Grünerbl

7 Winter Seite 7 - Informationen der Hauptgruppe II Herbstausflug ins Gardaland am 17. September 2016 Wiederum bestand reges Interesse an der Teilnahme am diesjährigen Familienausflug des Sozialvereins der Hauptgruppe II der younion in den Freizeitpark Gardaland. Bei schlechtem Wetter starteten wir mit insgesamt 74 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Angehörigen sowie 22 IKB-Lehrlingen in Richtung Gardasee. Es bewahrheitete sich der Spruch: Wenn Engel reisen, wird sich das Wetter weisen. Strahlender Sonnenschein und warme Temperaturen empfingen uns am Gardasee. Nach der Ausgabe der Tickets schwärmten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in alle Richtungen innerhalb des Vergnügungsparkes aus. Hin und wieder traf man den einen oder anderen staunend bei einer der vielen Attraktionen oder auch gemütlich sitzend in einem der vielen Lokale. Lange Wartezeiten an den Achterbahnen, dem Colorado boat usw. wurden in Kauf genommen, um den Tag voll auszukosten. Pünktlich traten wir um Uhr vollzählig die Heimreise an. Ein wunderschöner, ereignisreicher Tag mit viel Spaß und südlichem Flair ging zu Ende. Ein großes Dankeschön an unsere Funktionäre Cornelia Haselberger und Andreas Probst, für die ausgezeichnete Betreuung der Mitfahrenden. Aktion Fit in den Winter für Gewerkschaftsmitglieder der Hauptgruppe II der younion Tirol Damit unsere Mitglieder Fit in den Winter starten können, verteilten wir von der Firma Darbo einen Heidelbeer-Cassis- Sirup, einen Wald- & Blütenhonig sowie ein Wild-Preiselbeeren-Kompott. Wir wünschen allen eine gesunde Winterzeit! Im Namen der FunktionärInnen der Hauptgruppe II Verena Steinlechner-Graziadei, Vorsitzende der HG II FCG-Herbstfest der HG II im DAWI-Areal Zum 1. Mal wurde von der FCG der HG II ein Herbstfest organisiert. Dafür stellte uns die Firma DAWI (100%ige Tochtergesellschaft der IKB AG) ihr Areal zur Verfügung. Über 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IKB AG, aber auch der Firma DAWI und der Firma MUSSMANN nahmen an diesem Fest teil. Zur Einstimmung gab es seitens des Obmannes der ZPV II, Michael Steixner, eigenhändig gebratene Kastanien und bei Koll. Michaela Langer konnten unsere Kolleginnen und Kollegen ihre Schätzfähigkeiten testen. Zum Schätzkönig wurde Koll. Johann Winterle dicht gefolgt von den KollegInnen Reingard Öhler und Oliver Nedl. Kulinarisch wurden unsere Gäste mit Grillhendln, Kartoffelsalat und Semmel von einem

8 Winter Seite 8 - Mitarbeiter der Abteilung AAS, Erwin Heinz und dessen Gattin, verwöhnt. Etwas Süßes durfte auch nicht fehlen, so bekamen wir von unseren MitarbeiterInnen selbst gebackene Kuchen und Torten, ein wahrer Genuss! Ein großes Dankeschön an alle fleißigen Helferinnen und Helfer, die zum gelungenen Ablauf beigetragen haben. Bericht und Fotos: Verena Steinlechner-Graziadei, Vorsitzende der FCG/HGII Wir wünschen all unseren Mitgliedern FROHE WEIHNACHTEN und ein GESUNDES, GLÜCKLICHES JAHR Verena Steinlechner-Graziadei und ihr Team! fsg der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, LG Tirol Am 26. August 2016 wurde die außerordentliche Konferenz der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Landesgruppe Tirol in Hall abgehalten. Bei dieser Konferenz wurden die neuen Statuten mit dem jetzigen Namen FSG/younion/Tirol beschlossen und der Vorstand mit dem Präsidium neu gewählt. Wir wünschen allen Mitgliedern, FunktionärInnen... schöne Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2017! Erwin Berger, Vorsitzender der fsg Das fsg-präsidium von links: Vositzender-Stellvertreter Wilhlem Plhak, Bundesvorsitzender Ing. Christian Meidlinger (Wien), Vorsitzender Erwin Berger, Schriftführerin Mag. Sabine Steffan, Kassier Gerhard Georgi, Frauenvorsitzende Evelin Juen und Vorsitzender-Stellvertreter Bernd Leidlmair

9 Winter Seite 9 - Information der Hauptgruppe III Veranstaltungsrückblick: Im Herbst ist Südtirol besonders schön. Deshalb wurde von der younion Tirol, Hauptgruppe III, am 28. September 2016 ein Ausflug nach Lana/Meran organisiert. In zwei Bussen starteten wir von Innsbruck Richtung Klausen. Hier bestand die Möglichkeit, im Gasthof Brunner ein zweites Frühstück einzunehmen. Unser nächstes Ziel war Lana. Dort schnürten wir unsere Wanderschuhe und erkundeten den Waalweg Brandis. Üppige Apfelplantagen und farbenprächtige Weinstöcke säumten unseren Weg zur kleinen Kirche St. Margareth, die durch ihre romanischen Fresken aus der Zeit um 1215 ein richtiges Kleinod darstellt. Eine interessante Führung rundete diesen Programmpunkt ab. Anschließend setzten wir unsere Wanderung fort und gelangten zu einem Wasserfall, wo Sitzbänke zur Rast einluden. Nach einem kurzen Rückweg fuhren wir weiter nach Meran. Dort bestand die Möglichkeit zum Mittagessen und zum ausgiebigen Bummeln. Bei Prachtwetter präsentierte sich die Stadt von ihrer schönsten Seite und beeindruckte einmal mehr mit ihrem südlichen Flair. Gegen Uhr traten wir die Heimreise nach Innsbruck an. Bericht Ingrid Auer, Fotos: Koll. Auer u. Ing. Link

10 Winter Seite 10 - Törggelen Bei nicht sehr einladenden äußeren Umständen machte sich am 19. Oktober 2016 ein Bus der Firma Dietrich Touristik mit 55 gut gelaunten Kolleginnen und Kollegen auf den Weg ins Tiroler Unterland. Unser Ziel war zuerst der Achensee. Von Seespitz, der Endstation der Achensee-Zahnradbahn und Schiffsanlegestelle, wanderten wir bei ganz leichtem Nieselregen auf der wunderschönen Uferpromenade nach Pertisau, wo wir nach ca. 45 Minuten in einem der wenigen geöffneten Cafe`s eine kurze Einkehr halten konnten. Pünktlich zur vereinbarten Zeit um Uhr erreichten wir anschließend unser eigentliches Ziel, den Schlosswirt Tratzberg in Stans. Die festlich gedeckte, wunderbare Gaststube erfreute uns nicht nur optisch, auch das angebotene Törggele-Menü konnte sich sehen (und schmecken) lassen. Der dargebotene Rotwein wurde fleißig nachgeschenkt, sodass die Speisen auch ordentlich rutschen konnten. Nach bester Unterhaltung und Stimmung traten wir wieder die Rückreise an und die letzten KollegInnen konnten um ca Uhr am Bahnhof in Innsbruck den Reisebus verlassen und ihre weitere Heimreise antreten. Ein gelungenes Törggelen, ein herzliches Dankeschön an alle, die zum guten Gelingen beigetragen haben. Bericht: Ing. Walter Kircher, Vorsitzender HG III Ihre Anliegen sind uns wichtig! Ihr Ansprechpartner in der HG III: Ing. Walter Kircher Fotos: Koll. Ing. Klaus Link

11 Winter Seite 11 - Gemütlicher Abend mit Jubilarehrung der HG III Am Donnerstag, dem 1. Dezember 2016, fand im Messesaal unser Gemütlicher Abend mit Jubilarehrung statt. Den Mitgliedern mit 25-, 40-, 50-, 60-, 65- und 70-jähriger Gewerkschaftszugehörigkeit wurde für die langjährige Treue Dank und Anerkennung ausgesprochen. Das altbewährte Münzerturm Echo führte uns musikalisch durch den Abend. DANKE für deine TREUE für Jahre ÖGB Agnes Anderlan, Helga Ausserhofer, Renate Buresch, Helga Gsenger, Franz Gurgisser, Edeltraud Harder, Josef Hundsbichler, Martha Kuttner, Christine Larcher, Anna-Lechner-Steenhuis, Dietlinde Lercher, Cäcilia Neuner, Christine Pinggera, Albert Reifer, Lydia Reindl, Anton Ruetz, Erika Sammer, Irene Schöll, Alfred Spanblöchl, Maria Steiner, Isolde Zauser 40 Jahre ÖGB Otto Bock, Walter Burkert, Herbert Denifle, Helmut Detassis, Franz Fischer, Albin Forcher, Karl Gapp, Ljubinka Ivanovic, Manfred Kerber, Gerhard Kneringer, Ing. Heinz Kolbitsch, Adolf Kuenzer, Siegfried Lener, Anton Lungkofler, Josef Marchi, Hemma Mark, Hansjörg Mayer, Wilfried Ottmann, Herbert Pipal, Alois Rainer, Alfred Sagmeister, Johann Salchner, Kunigunde Schabus, Franz Schrott, Friedrich Seiwald, Josef Singer, Ing. Helmut Zabernig, Marianne Zabernig 50 Jahre ÖGB Brigitte Bergles, Arnold Erhart, Ilse Gremer, Richard Gstraunthaler, Hannelore Hörtnagl, Ing. Manfred Huber, Werner Larcher, Karl Lendl, Hubert Lener, Walter Oberprantacher, Horst Possnig, Heinz Regenfelder, Rudolf Schmidt, Karl Suitner, Johann Wachter, Horst Walser, Elmar Webhofer, Cäcilia Wieser 60 Jahre ÖGB Hermann Egger, Eckhard Felber, August Göller, Johann Lener, Anton Mayr, Günther Nagele, Hansjörg Otti, Erwin Santini, Erna Tollinger, Christian Waibel 65 Jahre ÖGB Adele Bacher, Walter Schrank 70 Jahre ÖGB Ernst Suntinger, Margarethe Thurner Wir wünschen all unseren Mitgliedern FROHE WEIHNACHTEN und ein GESUNDES und GLÜCKLICHES JAHR Ing. Walter Kircher und sein Team! Foto: Karl Braun

12 Winter Seite 12 - Weihnachtliche Grüße... Der Vorstand und die Seniorengruppe der Hauptgruppe IV der younion _ Die Daseinsgewerkschaft wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Bekanntenn eine besinnliche Adventzeit, ein harmonisches Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Neues Jahr 2017 Bernd Leidlmair und Gerhard Georgi Herbstausflug der Bezirksgruppen Kitzbühel / Schwaz Am 01. Oktober 2016 luden die Bezirksgruppen Kitzbühel und Schwaz ihre Mitglieder zum Herbstausflug nach Südtirol ein. Insgesamt 68 Kolleginnen und Kollegen nahmen daran teil. Nach einer Pause bei einem ausgezeichneten Frühstück im Restaurant Lampl in Bozen ging es nach Partschins zum Dursterhof oberhalb von Meran. Dieser Bauernhof mit Jausenstation besticht durch seine eigentümliche Architektur, welche durch den ständigen An- und Ausbau des Anwesens entstanden ist. Am Dursterhof gab es daher allerhand zu besichtigen - für Kurzweiligkeit war gesorgt. Beim Mittagsmahl auf der Terrasse bei angenehmen Wetter genossen wir den Blick ins Tal auf Meran. Eben dorthin zog es uns dann am Nachmittag. In Meran hatten wir ausreichend Zeit zum Promenieren, Shoppen, Kaffee trinken Sehr erfreulich waren die positiven Rückmeldungen, die für die nächste Ausflugsplanung wieder beflügeln. Alfred Huber, Vorsitzender BG Schwaz

13 Winter Seite 13 - Informationen der Bezirksgruppe Imst Die Bezirksgruppe Imst veranstaltete am 11. August bzw. am 15. September 2016 einen Informationsabend betreffend Pension. Dazu wurden alle Mitglieder ab dem 50. Lebensjahr eingeladen. Beide Veranstaltungen wurden sehr gut besucht. Der Vortrag wurde vom Leiter der AK Imst, Mag. Günter Riezler, abgehalten. Mag. Günter Riezler hat diesen Abend trotz der schwierigen Thematik und der ständigen Änderungen in der Pensionsreform sehr spannend und interessant abgehalten. Am 09. September 2016 luden wir die Mitglieder der BG Imst zur Fahrt mit der längsten Alpenachterbahn Alpin-Coaster Imst - ein. Zuerst besuchten wir die Untermarkter Alm. Von dort fuhren wir mit dem Alpine Coaster, welcher eine Streckenlänge von m hat, zur Talstation. Das Alpine-Coasterfahren begeistert immer wieder Jung und Alt. Danach gingen wir zum Restaurant Winkler, wo wir den Abend bei Speis und Trank und angenehmen Gesprächen ausklingen haben lassen. Am 11. November 2016 fand für unsere younion-mitglieder das alljährlichen Törggelen im Imster Stadtsaal statt. Im Rahmen dieses Törggele-Abends wurden die Ehrungen durchgeführt. Der Vorsitzende der BG Imst Robert Mayr begrüßte die zahlreich erschienen Mitglieder. Es freute ihn sehr, dass doch so viele der Einladung gefolgt sind, berichtete über Neuigkeiten und bat darum, bei den Kollegen die Aufgaben der Gewerkschaft nahe zu bringen und für die Gewerkschaft zu werben. VO Robert Mayr, sein Stellvertreter Hannes Schlatter und der Schriftführer Robert Gstrein führten die Ehrungen durch. Auch der Landeskassier Koll. Erwin Berger war anwesend. Fotos: Koll. Bettina Röck DANKE für deine TREUE für Jahre Mitgliedschaft Sticker Christine, Krismer- Schöpf Sabine, Tagwerker Rudolf, Böss Klaus, Steinlechner Meinhard, Zobl Martha, Gritsch Erich, Krismer Edwin, Sedlmayr Irene 40 Jahre Mitgliedschaft Wagenhals Gisela Im Anschluss haben wir den Törggele-Abend mit Musik und Tanz ausklingen lassen.

14 Winter Seite 14 - Verein Sozialwerk der younion Tirol Neuerungen 2017 in Lazise, Camp du Parc Anmietung eines 10. Mobilheimes Der Vorstand des Vereins Sozialwerk der younion Tirol hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2016 aufgrund der großen Nachfrage beschlossen, dass für die kommende Saison 2017 in Lazise 9+1 Maxilido Superior angemietet werden. Die Preise für die kommende Saison in Lazise Du Parc wurden nicht erhöht! Des weiteren wurde beschlossen, dass die 9. Ferienwoche ( ) vorrangig an Mitglieder mit schulpflichtigen Kindern vergeben wird. Die Mobilheime haben einen Grundriss von 8,50 x 4 m und sind mit SAT-TV, Mikrowelle, Spülmaschine, Sanitäreinrichtungen, Klimaanlage, Heizung und Geschirr ausgestattet. Die Veranda ist zusätzlich mit einem Holzgeländer versehen. Für den Verein Sozialwerk der younion Tirol : Christof Peintner, Obmann Richtlinie für die Erlangung der Zuschüsse! Zur Erlangung der Zuschüsse muss das Vereinsmitglied den Aufenthalt mit den eigenen Kindern verbringen. Hiefür ist seit 2014 kein Nachweis der Kinderzulage bis zum 18. Lebensjahr mehr erforderlich. Ab dem 18. Lebensjahr muss der Bezug der Familienbeihilfe nachgewiesen werden, um den Zuschuss bekommen zu können. NEU!!! Die Sozialwerkszuschüsse werden für 2 Wochen/Saison und nur mehr gegen Vorlage der Personalcards des Camp du Parc (siehe Muster) im Nachhinein gewährt! Ihre Ansprechpartnerin: Karin Nußbaumer Tel. 0512/ , Fax -210 karin.nussbaumer@younion.at 3. Stock, Zimmer 303 Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Graziadei Tel. 0512/ , Fax -210 andrea.graziadei@younion.at 3. Stock, Zimmer 301 An den Verein Sozialwerk der younion Südtiroler Platz 14-16, 6020 Innsbruck Fax: , mail: karin.nussbaumer@younion.at Antrag um Zuschuss Name:... IBAN:... BIC:... Beilage: Personalcards

15 Sozialwerk der younion Tirol Sommer 2017 Lazise, Camp du Parc Die Reisetermine: Saison Termin younion-mitglied Saison A , Saison B Saison C Saison D , Fotos: Camp du Parc 10 MAXILIDO SUPERIOR auf dem Gelände des Campingplatzes Camp du Parc (Schwimmbad) in Lazise laden zum Urlaub ein. Maximalbelegung fünf Personen. Die fix aufgestellten Maxilidos, die um einiges größer als bisher sind, verfügen über SAT-TV, Mikrowelle, Spülmaschine, Sanitäreinrichtungen, Klimaanlage, Heizung, Grundausstattung (Geschirr) und Veranda mit Holzgeländer. Die Mietdauer beträgt grundsätzlich mind. 1Woche (auch tageweise Vermietung außerhalb der Hauptsaison möglich - mind. 3 Tage, Anfragen mind. 14 Tage vor gewünschtem Termin!) und dies jeweils von Sonntag bis Sonntag (Anreise ab Uhr, Abreise bis Uhr). In der Hauptsaison ist die Mietdauer auf höchstens zwei Wochen beschränkt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Pro Mietobjekt kann ein Pkw kostenlos abgestellt werden. Für weitere Pkw s, eine Boje oder/und einen Hund bzw. Haustier ist extra am Campingplatz zu bezahlen Die Bettwäsche sowie die Endreinigung sind im Preis inbegriffen. Zuschüsse seitens des Vereins Sozialwerk der younion Tirol Sozialwerksmitglied/Partner/Woche 42, Sozialwerksmitglied/Partner/1 Kind/Woche 77, Sozialwerksmitglied/Partner/2 Kinder/Woche 112, Sozialwerksmitglied/Partner/3 Kinder/Woche 147, Sozialwerksmitglied/Partner/4 und mehr Kinder/Woche 182, Richtlinie für die Erlangung der Zuschüsse! Zur Erlangung der Zuschüsse muss das Vereinsmitglied den Aufenthalt mit den eigenen Kindern verbringen. Hiefür ist seit 2014 kein Nachweis der Kinderzulage bis zum 18. Lebensjahr mehr erforderlich. Ab dem 18. Lebensjahr muss der Bezug der Familienbeihilfe nachgewiesen werden. NEU!!! Der Sozialwerkszuschuss wird nur für 2 Wochen/Saison und nur mehr gegen Vorlage der Personalcards des Camp du Parc im Nachhinein gewährt!

16 Verein Sozialwerk der younion Tirol Südtiroler Platz 14-16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/ oder 301, Fax: 0512/ mail: Anmeldung - Lazise Camp Du Parc Anreise: Sonntag ab Uhr - Abreise: Sonntag bis Uhr Maximialbelegung: 5 Personen!!! younion-mitglied: ja Gewünschte Zeit:... Zu- und Vorname:... Wohnadresse:... Dienststelle:... Vereinsmitglied: ja Ausweichtermin:... geb. am:... Telefon-Nr.:... Telefon-Nr.:... In Begleitung nachstehend angeführter Personen: Vor- und Zuname: geb. am:... geb. am:... geb. am:... geb. am:... Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens und der freien Kapazitäten berücksichtigt. Ich nehme folgende Reise- und Stornobedingungen zur Kenntnis: Ab Zahlscheinerhalt ist eine Anzahlung in Höhe von 100,-- zu leisten. Die Buchung wird erst mit der Entrichtung dieser Anzahlung verbindlich. Der restliche Reisebetrag ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Bis vier Wochen vor Reiseantritt ist keine Stornogebühr fällig. Ab vier Wochen vor Reiseantritt verfällt die Anzahlung und ab zwei Wochen vor Reisenantritt wird eine Stornogebühr in der Höhe von 50 % des Reisepreises fällig. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein teilnahmeberechtigter Ersatzreisender genannt wird bzw. bei schwerer Erkrankung (ärztliches Attest erforderlich) oder Tod des Buchenden, eines Mitreisenden oder nahen Angehörigen. Nur Mitglieder unserer Gewerkschaft und die vorstehend angemeldeteten Personen können Aufenthalt in den Fereineinrichtungen nehmen. Die Aufnahme anderer Personen ist auch bei vorhandenen freien Betten nicht gestattet. Nur für einen PKW steht ein kostenloser Abstellplatz zur Verfügung. Hunde und andere Haustiere dürfen mitgenommen werden. Für diese muss jedoch extra bezahlt werden. Den Anordnungen der Campingplatzverwaltung bzw. den örtlichen Benützungsordnungen ist Folge zu leisten. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Datum:... Unterschrift:... NEU!!! Der SW-Zuschuss wird nur für 2 Wochen/Saison und nur mehr gegen Vorlage der Personalcards des Camp du Parc im Nachhinein gewährt! Wohnwagennummer:

17 Sozialwerk der younion Tirol Sommer 2017 Happy Camp Zahlreiche ****Campingplätze in ITALIEN (Gardasee, nördliche Adria, mittlere Adria, Friuli/ Venezia Giulia, Toskana, Kampanien, Apulien, Kalabrien, Sardinien und Sizilien), FRANKREICH (Varredes, Mittelmeer und Atlantikküste), SPANIEN (Costa Brava), KROATIEN (Istrien und Dalmatien) und UNGARN (Plattensee). Mobilheime 3m (25 m2) und 4m (32 m2), Zelte (25 m2) und Appartments für 4 bis 6 Personen. 15% Ermäßigung für Sozialwerksmitglieder, Buchung nur über das Büro der younion Tirol _ Die Daseinsgewerkschaft möglich! Beachten sie die Allgemeine Bedingungen und Nebenkosten Kaution/ Endreinigung/ Inventar Autoabstellplatz Grill An/ Abreise/Mindestaufenthalt Währung und Wertsachen Hausstiere Betreuung Campingplatzordnung Animation Schwimmbäder Campingleben Kurtaxe Kinderbetten und Hochstühle/ Spezielle Wünsche Vor- und Nachsaison von Happy Camp. Zuschüsse seitens des Vereins Sozialwerk der younion Tirol Sozialwerksmitglied/Partner/Woche 42, Sozialwerksmitglied/Partner/1 Kind/Woche 77, Sozialwerksmitglied/Partner/2 Kinder/Woche 112, Sozialwerksmitglied/Partner/3 Kinder/Woche 147, Sozialwerksmitglied/Partner/4 und mehr Kinder/Woche 182, Richtlinie für die Erlangung der Zuschüsse! Zur Erlangung der Zuschüsse muss das Vereinsmitglied den Aufenthalt mit den eigenen Kindern verbringen. Hiefür ist seit 2014 kein Nachweis der Kinderzulage bis zum 18. Lebensjahr mehr erforderlich. Ab dem 18. Lebensjahr muss der Bezug der Familienbeihilfe nachgewiesen werden. Der Sozialwerkszuschuss wird nur für 2 Wochen/Saison und gegen Vorlage der Bestätigung am Anmeldeformular im Nachhinein gewährt!

18 Verein Sozialwerk der younion Tirol Südtiroler Platz 14-16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/ oder 301, Fax: 0512/ mail: Anmeldung - Happy Camp Homepage: younion-mitglied: ja Land: Region: Campingplatz: Vereinsmitglied: ja... ( z.b. Italien)... ( z.b. Gardasee)... (z.b. Bella Italia) Unterkunft:... (z.b. Happy Lux 4m) Anreisetag:... Abreisetag:... Zu- und Vorname:... Wohnadresse:... Dienststelle:... In Begleitung nachstehend angeführter Personen: Vor- und Zuname: geb. am:... Telefon-Nr.:... Telefon-Nr.:... geb. am:... geb. am:... geb. am:... geb. am:... geb. am:... Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von 25 % zu überweisen, der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Anreise zu überweisen. Nach Erhalt des Gesamtpreises erhalten Sie den Voucher direkt von Happy Camp. Bei Stornierungen seitens des Mitglieds fallen Stornogebühren an, die netto in Rechnung gestellt werden: ab 44. Tag bis 35. Tag vor Anreise 15 %, vom 34. Tag bis 1 Tag vor Anreise 45 %, bei Nichtanreise oder einer späteren Anreise bzw. früheren Abreise erfolgt keine Erstattung. Reklamationen müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Rückkehr des Mitglieds bei Happy Camp eingehen. Innsbruck, am... Unterschrift:...

19 Winter Seite 19 - VERSCHENKEN SIE KEINE STEUER Die steuergeförderte Zukunftssicherung 3/15. Gemeindebedienstete und younion-mitglieder haben jetzt die Möglichkeit, über die VORSORGE der österreichischen Gemeindebediensteten Steuern zu sparen. Viele unserer Gemeinden haben einen Rahmenvertrag mit der VORSORGE, wo sie die Möglichkeit haben, durch die steuerfreie Zukunftssicherung 3 (1) Zi. 15a EStG begünstigt eine 15-jährige Er- und Ablebensversicherung abzuschließen. Der Abschluss dieser Versicherung ist aufgrund der begünstigten Steuer für jede Person nur einmal möglich. Sie können bis zu EUR 300, pro Jahr beziehungsweise EUR 25, monatlich lohnsteuerfrei in Ihre Zukunftsvorsorge investieren. Normalerweise bezahlen Sie für diesen monatlichen Bruttogehaltsteil von EUR 25, Lohnsteuer (abhängig von der Höhe des Einkommens), sodass Ihnen netto entsprechend weniger verbleibt. Mit dem Modell der Zukunftssicherung wandeln Sie monatlich EUR 25, Ihres Bruttobezugs in eine Prämie für Ihr Vorsorgeprodukt um und sparen damit Lohnsteuer! BERATUNGSTAGE Unsere MitarbeiterInnen sind verstärkt für Sie zu diesem Thema in Ihren Dienststellen unterwegs und beraten Sie gern. IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK garantierte Verzinsung Die Kapitalauszahlung zum Ende der Laufzeit ist einkommensteuerfrei Abschluss und Beratung durch unsere VORSORGE- BetreuerInnen Mein persönlicher Betreuer/meine persönliche Betreuerin: Mag. (FH) Donald Kosso d.kosso@wienerstaedtische.at Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere/n VORSORGE-BeraterIn, und besuchen Sie uns auf unserer Homepage auf vorsorge-younion.at. Zweck dieses Informationsblatts ist eine kurze und geraffte Produktinformation. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Der Deckungsumfang eines Versicherungsprodukts ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den diesem zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Impressum Vorsorge der österreichischen Gemeindebediensteten, A-1020 Wien, Obere Donaustraße 63 Gestaltung Werbung Wiener Städtische Versicherung AG Bildnachweis: Shutterstock vorsorge-younion.at ZVR: (16.01 J )

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