Steuerrechtliche Impli-kationen bei. Hoch-schulausgründungen
|
|
- Berthold Kopp
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Steuerrechtliche Impli-kationen bei Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht Hoch-schulausgründungen Vortrag im Rahmen des Seminars Unternehmen gründen und fördern Königswege des Wissenstransfers des Vereins zur Förderung des deutschen & internationalen Wissen-schaftsrechts e.v. am 17. Juni 2016 in Erfurt Steuerberater Dr. Martin Strahl
2 Inhaltsübersicht I. Ausgliederung von hoheitlichen Tätigkeiten 1. Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Ausgliederung zur Aufnahme) 2. Ausgliederung im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Veräußerung von Hoheitsvermögen) 3. Mitarbeiterbeteiligung II. Ausgliederung von dem Grunde nach gemeinnützigen Tätigkeiten 1. Weiterbildungseinrichtungen 2. Forschungseinrichtungen III. Ausgliederung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (BgA) 1. Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge 2. Ausgliederung im Wege der Einzelrechtsnachfolge
3 I. Ausgliederung von hoheitlichen Tätigkeiten
4 I/1 Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Ausgliederung zur Aufnahme) Ausgangsfall: staatliche Hochschule Servicestelle für elektronische Bibliotheksrecherche 100 % Ausgliederung mit dem Ziel der Kommerzialisierung GmbH Servicestelle Hoheitsbetrieb, da Nutzung nur von Hochschulangehörigen entgeltliche Nutzung des Recherchedienste
5 I/1 Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Ausgliederung zur Aufnahme) Möglichkeit der Ausgliederung der Servicestelle zur Aufnahme gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die neu zu gründende GmbH? Zivilrechtlicher Vorteil: langfristige abgeschlossene Verträge müssten nicht neu abgeschlossen werden, sondern gingen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH über steuerrechtlich: Veräußerung (Einbringung) von Hoheitsvermögen nicht denkbar, da nach 124 Abs. 1 UmwG übertragender Rechtsträger einer Ausgliederung nur Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sein können nicht steuerbar (R 4.4 Abs. 2 KStR 2015) staatliche Hochschulen sind zwar Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber keine Gebietskörperschaften
6 I/1 Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (Ausgliederung zur Aufnahme) Gangbarer Weg: staatliche Hochschule Einzelrechtsnachfolge, d.h. vertragliche Beziehungen (z.b. Nutzungsverträge, Darlehensverträge) sind neu zu schließen Servicestelle für elektronische Bibliotheksrecherche nicht steuerbar, da Veräußerung von Hoheitsvermögen (R 4.4 Abs. 1 KStR 2015) Übertragung der Wirtschaftsgüter Gegenleistung Gewährung von Gesellschaftsrechten Zahlung Übernahme von Verbindlichkeiten Begründung einer Forderung der Hochschule gegenüber der GmbH GmbH Servicestelle Wertansatz der Wirtschaftsgüter mit dem Verkehrswert
7 I/2 Ausgliederung im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Veräußerung von Hoheitsvermögen) Gestaltungsmöglichkeit im Hinblick auf den Abschluss von Vertragsverhältnissen: Alt-Vertragspartner Auftrag Hochschule Veräußerung der WG mit Ausnahme der Vertragsbeziehungen technische Abwicklung des Vertrags (Subunternehmer) Vertragsprolongation Neu-Vertragspartner Auftrag GmbH
8 I/3 Mitarbeiterbeteiligung Hochschule Anteile (anteilige) Übertragung Mitarbeiter GmbH Servicestelle Hochschule steuerlich nicht relevant, wenn die Beteiligung an der GmbH zur Vermögensverwaltung rechnet steuerlich relevant, wenn die Beteiligung an der GmbH zu einem BgA zählt (z.b. Hochschulangehöriger ist Geschäftsführer der GmbH): 5 % eines Veräußerungsgewinns unterliegen der KSt. und der GewSt. lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn die Übertragung nicht gegen ein fremdübliches Entgelt erfolgt
9 II. Ausgliederung von dem Grunde nach gemeinnützigen Tätigkeiten
10 II/1 Weiterbildungseinrichtungen Hochschule Weiterbildung außerhalb der hoheitlichen Lehre Ausgliederung ggmbh zwar gesetzliche Aufgabe staatlicher Hochschulen ( 2 Abs. 1 HLG) steuerlich aber nicht dem Hoheitsbetrieb zuzurechnen (Aufgabe nicht eigentümlich und vorbehalten) bei Vereinnahmung von Entgelten: BgA dieser kann bei Vergabe einer Satzung is des 60 AO aber gemeinnützig errichtet werden
11 II/1.1 Gemeinnützige Weiterbildungsgesellschaft Gestaltungsoption: Vorteile der Gemeinnützigkeit: Etwaige Überschüsse unterliegen weder der KSt. noch der GewSt. Zwar Gewinnausschüttungsverbot, aber Mittel können an Hochschule für dem Grunde nach gemeinnützige Zwecke weitergereicht werden Hochschule begründet mit Beteiligung keinen BgA Hochschule 100 % Hochschullehrer Leistungsvertrag Rahmen einer drittüblichen Vergütung darf nicht überschritten werden gemeinnützige Weiterbildungs-GmbH
12 II/1.2 Nicht gemeinnützige Weiterbildungsgesellschaft Denkbare Gestaltung Auftraggeber Hochschule Konzept Prüfung Beteiligung Unterauftrag: Durchführung Weiterbildungs- GmbH Beteiligung begründet BgA; sämtliche Einnahmen werden im Drittmittelhaushalt erfasst; etwaige Überschüsse unterliegen der Ertragbesteuerung Lehrauftrag Hochschullehrer Beteiligung
13 II/1.2 Nicht gemeinnützige Weiterbildungsgesellschaft Gestaltungsoption: Beschränkung der Hochschule auf die Stellung Als Anteilseignerin Hochschule nur Einnahmen aus der Beteiligung Beteiligung Weiterbildungs- GmbH steuerlich relevant (5 %), wenn Beteiligung zu BgA rechnet (Geschäftsführung der GmbH durch Hochschulangehörige oder Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage) steuerlich irrelevant, wenn Vermögensverwaltung Lehrauftrag Beteiligung Auftraggeber Auftrag Hochschullehrer
14 II/2.1 Ausgliederung von Forschungsleistungen Option 1: Ausgründung von Forschungsleistungen Hochschule Auftragsforschung / Anwendung gesicherter Erkenntnisse BgA kann nach Auffassung der FinVerw. nicht gemeinnützig sein Forschungs- GmbH Gemeinnützigkeit erreichbar, wenn Finanzierung überwiegend aus öffentlichen Mitteln oder Dritter (Zuschüsse) oder aus der Vermögensverwaltung Gewinne aus der Anwendung gesicherter Erkenntnisse stets steuerpflichtig
15 II/2.1 Ausgliederung von Forschungsleistungen Option 1: Ausgründung von Forschungsleistungen Hochschule Gebühr gem. HNtV Minderheitsbeteiligung Lizenz Nutzungsüberlassung Forschungsergebnis steuerpflichtig, wenn Beteiligung zu einem BgA rechnet Hochschullehrer Beratung Beratungsentgelt Verwertungsgesellschaft Nutzungsüberlassung + Beratung Gesamtentgelt Nutzender (Dritter) Mehrheitsbeteiligung voll steuerpflichtig (Gemeinnützigkeit nicht erreichbar)
16 II/2.3 Finanzierungsfragen Einsatz von Mitteln für die Vermögensausstattung einer (Tochter)-Kapitalgesellschaft der Hochschule Einsatz zeitnah zu verwendender Mittel einer gemeinnützigen Fördergesellschaft der Hochschule zulässig: Gewinne aus der Vermögensverwaltung, aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, 15 % der übrigen zeitnah zu verwendenden Mittel schädlich gemeinnützige Tochtergesellschaft steuerpflichtige Tochtergesellschaft
17 II/2.3 Finanzierungsfragen Einsatz von Mitteln für die Vermögensausstattung einer (Tochter)-Kapitalgesellschaft der Hochschule zulässig gemeinnützige Tochtergesellschaft Einsatz nicht zeitnah zu verwendender Mittel einer gemeinnützigen Fördergesellschaft zulässig steuerpflichtige Tochtergesellschaft, auf deren Geschäftsführung kein Einfluß genommen wird schädlich steuerpflichtige Tochtergesellschaft, auf deren Geschäftsführung Einfluß genommen wird zulässig allein: Mittel der freien Rücklage gem. 62 Abs. 1 Nr. 3 AO Vermögensverwaltung BgA
18 III. Ausgliederung von (BgA) wirtschaftlichen Tätigkeiten
19 III/2 Ausgliederung im Wege der Einzelrechtsnachfolge Hochschule 2 Anteile GmbH 1 BgA Forderung an GmbH Einbringung gem. 20 UmwStG zu Buchwerten = steuerlich neutral GmbH Gewährung neuer Gesellschaftsrechte Einräumung einer Gesellschafterforderung nicht schädlich, sofern diese nicht mehr als 25 % der Buchwerte oder nicht mehr als ausmacht
20 Vielen Dank Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht für Ihre Aufmerksamkeit! Steuerberater Dr. Martin Strahl Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte/Fachanwälte für Steuerrecht/Steuerberater Partnerschaft mbb kösdi-haus Aachener Straße Köln Telefon +49 (0) Telefax +49 (0)
Dr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1
Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche Grundlegung
MehrDie steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1
Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung
MehrKooperationen & Outsourcing von Hochschulen
Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids im Rahmen eines Forschungsprojekts können zur Einbindung eines Kooperationspartners
MehrSteuerliche Behandlung der Auftragsforschung
Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung 08./09. Juni 2009 Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche
MehrKooperationen & Outsourcing von Hochschulen
Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Workshop Besteuerung von Hochschulen im CHE- Hochschulkurs 13. April 2010, Berlin Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids
MehrInformationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner
Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 Tochter-GmbH Für welchen Zweck gründet man eine Tochter GmbH (Beispiele) Ø Ausgliederung umgrenzter Tätigkeiten Ø Durchführung eines jährlichen
MehrDie steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1
Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung
MehrOutsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1
Outsourcing & Beteiligungen Folie Nr. 1 Fallbeispiel: GmbH & Hochschule Hochschule Räume, Anlagen, Patente Arbeitsleistung, Know-How Gründer / Absolventen Miete, Dividenden, Veräußerungsgewinne 49 % 51
MehrErtragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1
Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen Folie Nr. 1 Beurteilungseinheiten Uni-Ball Hochschule Prof./Institut Blutalkoholuntersuchung Hörsaalvermietung
MehrVergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen. Folie Nr. 1
Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher
MehrLösungen Repetitorium
Lösungen Repetitorium Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen (jpdör) nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Vermögens- Bereich verwaltung Zweckbetrieb
MehrSteuerliche Sphären einer Hochschule. Dr. Thomas Fritz
Steuerliche Sphären einer Hochschule Dr. Thomas Fritz Hoheitsbetrieb Hoheitsbetriebe Tatbestandsmerkmale Ausübung öffentlicher Gewalt Überwiegenheitsregel eigentümliche und vorbehaltene Tätigkeit Tätigkeitsmotivation
MehrBesteuerung der Hochschulen im Steuersystem Deutschlands
Besteuerung der Hochschulen im Steuersystem Deutschlands Prof. Dr. iur. Roman Seer Ordinarius am Lehrstuhl für Steuerrecht der Ruhr-Universität Bochum Inhalt/Gliederung Steuertatbestände (KSt/GewSt/USt/GrSt)
MehrErfolgreiche Betriebsübergabe. Handwerk steuerliche Aspekte. Unternehmensnachfolge Steuerrecht. Rechtsanwalt/Steuerberater Dr.
Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht Erfolgreiche Betriebsübergabe im Handwerk steuerliche Aspekte Vortrag am 21. Juni 2017 im Rahmen der Veranstaltung der
MehrDer Gemeinnützige Sportverein
Regine Weinand Sportliche Veranstaltungen nach 67 a AO Hinweis: Zweckbetriebsgrenze sportl. Veranstaltung wurde ab 2013 von 35.000 auf 45.000 erhöht,. Der Gemeinnützige Sportverein 25.04.2013 Diskussionsthemen
MehrAktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug. Prof. Matthias Alber (Oktober 2018)
Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug Prof. Matthias Alber (Oktober 2018) Themen 1. Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 2. Mittelverwendung nach 55 AO 3. Richtige Übertragung von Vermögen
Mehr7. Freiburger Arbeitstagung
7. Freiburger Arbeitstagung 15.-16. 16. November 2006 Besteuerung von Hochschulen Leistungsbeziehungen bei Hochschulen --- Steuerliche Behandlung Dieter Kurz & Lars Leibner Finanzministerium Baden-Württemberg
MehrUmgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018
Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018 Universität Wien Einheit III 16. Oktober 2017 I. Allgemeines zur Einbringung 2 I. Allgemeines zur Einbringung Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben,
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich
Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich Selbstlosigkeit 55 Abgabenordnung (AO) Keine überwiegende Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke grds. Verbot von Zuwendungen an Mitglieder/unverhältnismäßig
MehrVermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern
Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern bfd-online-seminar Dienstag, 29. April 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Ansprechpartner bei : Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht Ingo Heuel Rechtsanwältin, Steuerberaterin Roswitha Prowatke, LL.M. 02204/9508-100 Wir vertreten überwiegend Mandanten im Raum
MehrI. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1
I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder
MehrFallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
4 1 1.1 Übersicht über die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten Die Behandlung eines Übertragungsvorgangs in ein betriebliches Gesamthandsvermögen richtet sich zunächst danach, ob Gegenstand der Übertragung
MehrVertragsgestaltung und Steuerrecht
Vertragsgestaltung und Steuerrecht von Dr. Jürgen Sontheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht VERLAG C. H. BECK MÜNCHEN 2001 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XIII 1. Teil: Vom Vertragstyp
MehrBesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften
Kristin Heidler Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften Eine Analyse am Beispiel der Hochschulen Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrÜberlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften
Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Häufig überlassen Werbefirmen gemeinnützigen Einrichtungen (Institutionen) bzw. Juristischen Personen
MehrTRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten
TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten Fit in 10 Schritten Gemeinnütziges Steuerrecht Ein Webinar-Angebot im Rahmen des Projekts Transparenzleicht-gemacht des Deutschen Spendenrats
Mehr"Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."
Steuern im Verein Aktuelle Themen 1. Vergütungen an Vorstandsmitglieder Vorstände von Vereinen sind grundsätzlich nach BGB unentgeltlich tätig. Dies ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz aufgrund einer
MehrKooperationen und Steuerrecht
Kooperationen und Steuerrecht Vortrag im Rahmen der Tagung Kooperationen im Hochschulbereich Rechtsformen, Modelle, Chancen, Risiken am 9. November 2007 in Düsseldorf Steuerberater Dr. Martin Strahl Partnerschaft
MehrInformationsveranstaltung
Informationsveranstaltung Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht Jana Seifert Steuerberaterin Rechnungslegung von Stiftungen Christoph Maaß Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Frankfurt am Main, den
MehrAktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Gliederung Dauerbrenner: ermäßigter Steuersatz nach 12 Abs. 2 Nr. 8 a) UStG bei staatlichen Hochschulen? Ort der sonstigen Leistung Auftragsforschung
MehrEine weitere steuerrechtlich relevante Sphäre stellt ein sogenannter Zweckbetrieb dar. Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn
VIII. Rechnungslegung und Prüfung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Der Verein Beispiel e.v. erzielte im letzten Jahr EUR 20.000 durch Werbung, EUR 5.000 durch Sportveranstaltungen sowie EUR 3.750 durch
MehrFördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts
Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts
MehrUmwandlungssteuerrecht
Umwandlungssteuerrecht von Prof. Dr. Roland Madl Steuerberater Professor für Betriebliches Rechnungswesen 4., neu bearbeitete Auflage 2008 SCHÄFFER-POESCHEL VERLAG STUTTGART VII Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrAuswirkungen des neuen AEAO auf Holdingstrukturen in der Sozialwirtschaft 30. Oktober 2012 in Winnenden
Auswirkungen des neuen AEAO auf Holdingstrukturen in der Sozialwirtschaft 30. Oktober 2012 in Winnenden Prof. Dr. Stefan Schick Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht 70469 Stuttgart Leitzstraße 45 Tel.:
Mehr13b UStG und. kein Ende: Wer führt die Umsatzsteuer
13b UStG und Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht kein Ende: Wer führt die Umsatzsteuer ab? Vortrag im Rahmen der Infoveranstaltung der Handwerkskammer zu
MehrPersonengesellschaft erzielt
Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte Gewinneinkünfte Gesellschafter ist Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gesellschafter ist kein Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Anteilige
MehrInhaltsverzeichnIs... VlI. Abblldunpve... lchnls... Xlll. Abkürzungsverzeichnis... xv Fragestellung und Zielsetzung... 3
Inhaltsverzeichnis InhaltsverzeichnIs... VlI Abblldunpve... lchnls... Xlll Abkürzungsverzeichnis... xv 1. Einleitung..................................................................... 1 1.1. Fragestellung
MehrGestaltende Steuerberatungspraxis
Gestaltende Steuerberatungspraxis Veranstaltungsorte: 12. Juli 2017 in München 13. Juli 2017 in Nürnberg Diplom-Kaufmann Dr. Martin Strahl Steuerberater, Köln Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden
MehrUmwandlungssteuerrecht Aktuell Dezember 2016
Dezember 2016 Raus aus der GmbH - rein in das Personenunternehmen Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Umwandlungsmotive... 4 2. Wichtige
MehrGründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft. Dagmar Stock
Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Dagmar Stock Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
MehrFAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler. Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten?
FAMILY MANAGEMENT Bankhaus Spängler Unternehmensnachfolge: Was ist aus steuerlicher Sicht zu beachten? Tauern Spa Kaprun, 17.03.2015 Vortragsinhalte: (1) Was sind die ertragsteuerlichen Folgen einer Übertragung?
MehrProblematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung
MehrSteuerliche Probleme der Hochschulmedizin aus Sicht des Finanzministeriums eines Landes
Fortbildungsseminar: Steuert das Steuerrecht die Hochschulmedizin? 08./09. Juni 2009 in Erlangen Thema: Steuerliche Probleme der Hochschulmedizin aus Sicht des Finanzministeriums eines Landes Referentin:
MehrBesteuerung im Krankenhaus
Ursula Augsten Ralph Bartmuß Stephan Rehbein Alexandra Sausmekat Besteuerung im Krankenhaus GABLER Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Literaturverzeichnis 11 Bearbeiterverzeichnis 13 1 Rechtliche Erscheinungsformen
MehrDie Verschmelzung von Unternehmen
Die Verschmelzung von Unternehmen Zivil- und steuerrechtliche Aspekte von Christophe Bader 1. Auflage Die Verschmelzung von Unternehmen Bader schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrBrückenbauer zwischen Recht und Wirtschaft
Brückenbauer zwischen Recht und Wirtschaft Max-Eyth Brücke in Stuttgart Ursula Augsten RP RICHTER & PARTNER Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte Steuerliche Behandlung von sportlichen Aktivitäten
MehrUmsatzsteuerpflicht Jagdgenossenschaften ab 2017
Umsatzsteuerpflicht Jagdgenossenschaften ab 2017 Grundsätze Bislang 2 Abs.3 UStG Umsatzsteuerpflicht bei BgA oder land- u. forstwirtschaftl. Betrieb (wirtschaftliche Betätigung) Ab 1.1.2017 wird 2 Abs.3
MehrFallkommentar zum Umwandlungsrecht
Fallkommentar zum Umwandlungsrecht Umwandlungsgesetz Umwandlungssteuergesetz von Hilbert Ballreich, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/vereid. Buchprüfer Luchterhand 1. Teil: Grundlagen des Umwandlungsrechts
MehrSteuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrHINWEISE ZU 24 UMWSTG
I HINWEISE ZU 24 UMWSTG 1 I. GRUNDSÄTZLICHE HINWEISE 1 1. Überblick 1 2. Begünstigte Einbringungsvorgänge 2 2.1 Allgemeines 2 2.2 Zivilrechtliche Formen der Einbringung 3 2.3 Einbringung in atypisch stille
MehrUniversitätsmedizin als Partner in Joint Ventures Rechtliche und administrative Herausforderungen
Universitätsmedizin als in s Rechtliche und administrative Herausforderungen Kurzprofil Peter C. Dörrfuß Peter C. Dörrfuß Steuerabteilung Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Flughafenstraße
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf. Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeit beim Praxisverkauf Michael Hanke Dipl.-Kfm. / Steuerberater Geschäftsführer Rechtliche Grundlagen des Einkommensteuergesetzes Gem. 18 Abs. 3 i.v.m. 16 EStG ist der Veräußerungsgewinn
MehrVeräußerung, Übertragung, Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis
Ott Veräußerung, Übertragung, Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis Steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten mit Vertragsmustern, Checklisten und Fallbeispielen 101. Aktualisierung April 2015
MehrBesteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen
Besteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen - Eine ökonomische Notwendigkeit - 1. Die Problemlage Überblick 2. Steuertatbestände 3. Der Forschungs- und Entwicklungsbegriff 4. Wettbewerb als Entscheidungskriterium
MehrHessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern Überblick 1. Zahlungen an Mitglieder 2. Spendenrecht 3. Mittelverwendung 4. Abgabe der Steuererklärung
MehrErweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften
Erweiterung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte um Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienkapitalgesellschaften Oliver Hubertus Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Steffen Meining, LL.M. (UCT) Rechtsanwalt
MehrUmgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M.
Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. Universität Wien Einheit II 9. Oktober 2017 I. Allgemeines Begriffsdefinitionen / Arten der Umwandlung Formwechselnde Umwandlungen "Bloße" Änderung der Rechtsform,
MehrHier kommt ein Text hin. Umwandlung von Unternehmen SS 2010 Prof. Dr. Ralf Maiterth Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Hier kommt ein Text hin Umwandlung von Unternehmen Prof. Dr. Ralf Maiterth I Einführung Literaturhinweise Klingebiel/Patt/Rasche/Krause (2008): Umwandlungssteuerrecht. PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.)
MehrDIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG
I I. DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG 1 1. Die unentgeltliche Übertragung betrieblicher Einheiten, 6 (3) EStG 1 1.1 Die Quotale Übertragung 1 1.2 Die disquotale Übertragung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen
MehrVII. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis... XV
VII Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis.... XV I. Grundsätzliches...1 1. Vorbemerkung....1 2. Klausurtechnik...1 Fall 1...2 Fall 2...3 3. Themen der Bilanzklausuren Personengesellschaften...17
MehrLÖSUNGEN zur NACHKLAUSUR Unternehmensbesteuerung und Umgründungen (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Lösung Beispiel 1
LÖSUNGEN zur NACHKLAUSUR Unternehmensbesteuerung und Umgründungen (Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner) Die Antwrten sind unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen zu begründen! Zulässiges Hilfsmittel = Gesetzestext
MehrStadtwerke im liberalisierten Energieversorgungsmarkt
Menold Herrlinger Rechtsanwälte Ernst & Young (Hrsg.) Stadtwerke im liberalisierten Energieversorgungsmarkt Betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen Nomos Verlagsgesellschaft
MehrDie vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation
Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,
MehrSteuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009
Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009 Agenda Steuerliche Grundfragen Umsatzsteuer Steuerpflicht Vorsteuerabzug Auslandsbezug
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.
MehrGemeinnützigkeit im Forschungsbereich Chance und Korsett
Gemeinnützigkeit im Forschungsbereich Chance und Korsett Vortrag im Rahmen des Workshops des Fördervereins Centrum für intelligente Sensorik e.v. (CiS) am 20. September 2006 Dr. Martin Strahl Entfaltung
MehrErtragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen
Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen Elemente eines Steuertatbestandes 1. Steuerbarkeit: Wer und was ist steuerpflichtig? Steuersubjekt
MehrRA Stefan Winheller, LL.M. Tax, Fachanwalt für Steuerrecht RA Dr. Lothar Jansen
Autoren: RA Stefan Winheller, LL.M. Tax, Fachanwalt für Steuerrecht RA Dr. Lothar Jansen Titel: Herausgeber: Die gemeinnützige GmbH Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH Behrenstraße
MehrNon-Profit-Dialog September 2012
Non-Profit-Dialog September 2012 Herausforderung für gemeinnützige Stiftungen: Mittelverwendung vs. Kapitalerhaltung Seite 2 I. Zivilrechtliche Grundlagen II. Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger
MehrJörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften
Jörg Röhner Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Theoretische und rechtliche Grundlagen sowie ökonomische Analyse ausgewählter Problemfelder
MehrBesteuerung von Sportvereinen
Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für
MehrWorkshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative?
Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative? Stiftungsforum Hamburg & der Norden `17 Hamburg, März 2017 Inhaltsübersicht Die Immobilie in der steuerlichen Sphäre 3 Die Immobilie
MehrSigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf
Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:
Mehr6b-Rücklage: Steuerfreier Verkauf von Grundstücken
Arnsberg 20. November 2018 Gelsenkirchen, 26. November 2018 Meschede, 27. November 2018 Dortmund, 28. November 2018 Hagen, 29. November 2018 Soest, 11. Dezember 2018 : Steuerfreier Verkauf von Grundstücken
MehrDeckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner
Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 (1) Basics: Schatzmeister-Checkliste Aktenstruktur (2) Basics: fachlicher Bereich Voraussetzungen Steuervergünstigungen Tätigkeitsbereiche
MehrDie Zusammenlegung von Stiftungen rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen. Stiftungsforum Westfalen 10. März 2015
Die Zusammenlegung von Stiftungen rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen Stiftungsforum Westfalen 10. März 2015 Agenda I. Ausgangspunkt: Die notleidende Stiftung II. Instrumentarien des Stiftungsrechts
MehrVereinsheime und anderen Vereinsanlagen: So werden sie steuerlich behandelt
KÖRPERSCHAFTSTEUER Vereinsheime und anderen Vereinsanlagen: So werden sie steuerlich behandelt von Steuerberater Ulrich Goetze, Wunstorf Vereinsheime, andere Immobilien und sonstige Anlagen gemeinnütziger
MehrDie Ausgründung einer GmbH aus einem eingetragenen Verein zur Wahrung der Gemeinnützigkeit am Beispiel des Deutschen Instituts für
Die Ausgründung einer GmbH aus einem eingetragenen Verein zur Wahrung der Gemeinnützigkeit am Beispiel des Deutschen Instituts für Kautschuktechnologie e. V. Bielefelder Schriften zur wirtschaftsrechtlichen
MehrErwerb eigener Anteile bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn
bei GmbH Seminar zum Körperschaftsteuerrecht für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Von: Christoph Juhn LL.M./StB, Köln Stand: 1. Januar 2015 Agenda 1. Allgemeines 2. Handelsbilanz 3. Steuerbilanz
MehrUnternehmensverkauf und -nachfolge
Unternehmensverkauf und -nachfolge am 07./ 08.09.2017 in Berlin beim DDIV Verwaltertag Referent: Alois Reutlinger, Steuerberater 1 Unternehmensverkauf Unternehmensnachfolge eines Verwaltungsunternehmens
MehrRKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax: Mail:
RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg 15 66386 St. Ingbert Telefon: 06894 9969237 Telefax: 06894 9969238 Mail: Post@RKPN.de www.rkpn.de Patrick R. Nessler Rechtsanwalt Inhaber der
MehrGewinnabführungsvertrag
Entwurf Gewinnabführungsvertrag zwischen SURTECO SE Johan-Viktor-Bausch-Straße 2, 86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen als herrschendes Unternehmen und Döllken-Weimar GmbH Stangenallee 3, 99428 Nohra als abhängige
MehrNeuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen
Neuerungen bei steuerlichen Umstrukturierungen. 08. September 2016 Düsseldorf Referenten: WP StB Prof. Dr. Ursula Ley, Köln RD Ralf Neumann, Aachen WP StB Prof. Dr. Thomas Rödder, Bonn RA StB Prof. Dr.
MehrKapitel A: Einleitung... 13
Inhaltsverzeichnis Kapitel A: Einleitung... 13 Kapitel B: Anwendungsbereich/Rückwirkung... 15 I. Anwendungsbereich... 16 1. Überblick... 16 2. Sachlicher Anwendungsbereich... 16 a) Inländische Umwandlungsvorgänge...
MehrVeräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)
Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Beispiel: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens mit folgender Steuerbilanz: Aktiva Einzelunternehmen des A Passiva PKW 10 Eigenkap. 500 Sonst. WG 890 Schulden
MehrHäufig gestellte Fragen und Antworten: Muss die Jahresabrechnung unterschrieben werden? Von wem?
Häufig gestellte Fragen und Antworten: Thema: Die Jahresabrechnung für die Stiftungsbehörde Muss die Jahresabrechnung unterschrieben werden? Von wem? Müssen Beschlüsse vorgelegt werden? Muss die Jahresabrechnung
MehrVermögensverwaltende Personengesellschaften
Vermögensverwaltende Personengesellschaften Zivilrecht - Steuerrecht, National - International Bearbeitet von Herausgegeben von Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,
Mehrfür Hochschulangehörige
Nebentätigkeitsrecht für Hochschulangehörige Grundstrukturen des Nebentätigkeitsrechts Rechtsanwalt Dr. Martin Hellfeier Düsseldorf, 8. Dezember 2011 Orientierung 1. Systematik des Nebentätigkeitsrechts
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen
Umsatzsteuer-Kartei Oberfinanzdirektion Karlsruhe S 7100 Karte 16 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 28. Januar 2009 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen,
MehrAusländische Umwandlungen und Hinzurechnungsbesteuerung
Sabine Rodel Ausländische Umwandlungen und Hinzurechnungsbesteuerung Analyse unter besonderer Berücksichtigung allgemeiner Regelungen zur Einkünftequalifikation Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Gerhard
MehrVeräußerung, Übertragung, Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis
Ott Veräußerung, Übertragung, Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis Steuersparende Gestaltungsmöglichkeiten mit Vertragsmustern, Checklisten und Fallbeispielen 111. Aktualisierung April 2017
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale
MehrUmwandlungssteuererlass UmwStE 2011
Umwandlungssteuererlass UmwStE 2011 Kommentierung Praktische Hinweise herausgegeben und erläutert von Dr. Joachim Schmitt Rechtsanwalt und Steuerberater in Bonn Dr. Stefan Schloßmacher Rechtsanwalt und
MehrÜbertragung von Wirtschaftsgütern (I)
Übertragung von Wirtschaftsgütern (I) Übertragung von Wirtschaftsgütern Grundsatz: 6 V S.1 EStG: Buchwertfortführung, wenn Übertragung zwischen einem BV in anderes BV desselben Stpfl. und Besteuerung stiller
Mehr