Qualitätsbeauftragter GDF
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- Jakob Heidrich
- vor 6 Jahren
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1 Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF
2 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421
3 Musterbauordnung (MBO) Öffentliches Baurecht - kein Gesetz, sondern Basis der Bauordnungen der Länder - von der Bauministerkonferenz mit dem Ziel einer Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts beschlossen - unterschiedliche Umsetzung durch die Bundesländer, insbesondere in Verfahrensfragen Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010 zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2014 (In Kraft seit ) - Grundsatzanforderungen der LBO werden konkretisiert durch die bauaufsichtliche Einführung Technischer Baubestimmungen ( 3 LBO)
4 BISLANG: Technische Baubestimmungen Die Bekanntmachung der technischen Baubestimmungen erfolgte je nach Inhalt- über: Liste der Technischen Baustimmungen (LTB) (diente der Bemessung und Ausführung baulicher Anlagen) Grundlage war die länderübergreifend abgestimmte Musterliste der Technischen Baubestimmungen (MLTB) Anlagen zur LTB unbedingt beachten! (z.t. waren bestimmte Normanteile von der Einführung ausgenommen oder zusätzliche Anforderungen festgelegt) Bauregelliste A, zusammen mit Bauregelliste B und C (betreffend die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten) Veröffentlichung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)
5 BISLANG! Technische Baubestimmungen Landesbauordnung (LBO) Bauregelliste (BRL) Regelt: Bauprodukte Ggf. Einschränkungen durch LTB Liste der techn. Baubestimmungen (LTB) Regelt: Bemessung und Ausführung Enthält: geregelte Bauprodukte (Normen vorhanden) nicht geregelte Bauprodukte; Regelung über: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Zustimmung im Einzelfall aufgrund des Bauproduktengesetzes eingeführte Bauprodukte (CE-Zeichen), Regelung über: harmonisierter europäischer Norm europäischer technischer Zulassung (ETA)
6 Technische Baubestimmungen EuGH-Urteil vom in der Rechtssache C-100/13 - Deutschland verstößt mit seinen nationalen Nachregelungen für drei Produkte gegen europäisches Recht. - Deutschland hätte die europäischen Verfahren zur Verbesserung oder Verhinderung mangelhafter Normen nutzen müssen. Seit keine Ü-Zeichen mehr auf Produkte, die bereits ein CE- Zeichen haben. (Mineralwolle, Klammern)
7 Technische Baubestimmungen Künftig (ab ca. Jahreswechsel 17/18): Neue MBO bzw. LBO bereits erarbeitet, wesentliche Änderung: Keine Anforderungen mehr an Bauprodukte, nur noch Grundanforderungen an Bauwerke ( 3) und Bauarten ( 16a) Folge: Mehr Planungsaufwand welche Produkte wo verwendet werden dürfen Erstellung einer Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) von Gremien der Bauministerkonferenz. LBO verweist wahrscheinlich auf VV TB, die von den Ländern eingeführt wird. Noch viele Änderungen denkbar.
8 Derzeit Technische Baubestimmungen Bauregelliste eingefroren (letzte Änderung ) Vollzugshinweise der einzelnen Bundesländer zur Umsetzung des EuGH- Urteils (Zusammenstellung auf Soweit der Bauherr, der Entwurfsverfasser oder der beauftragte Unternehmer zum Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen beabsichtigt, Produktleistungen durch freiwillige Herstellerangaben darzulegen, ist dies grundsätzlich möglich.
9 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421
10 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Notwendigkeit für eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung: Ungeregeltes Bauprodukt mit bautechnischer Bedeutung. Ablauf der Erteilung: Antrag beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin Angebot bei einem Institut Prüfplan wird vom Sachverständigenausschuss (SVA) geprüft (2x jährliche Sitzung) Prüfung des Produktes beim Institut Prüfbericht und Gutachten gehen an SVA DIBt erstellt abz nach Empfehlung des SVA
11 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nur die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat baurechtliche Relevanz keine Prospekte, Mappen etc. Die ganze Zulassung soll gelesen werden, da insgesamt gültig. Abschnitte die üblicherweise besonders von Interesse sind: 1.2: Anwendungsgebiet Einschränkung Nutzungsklassen? Gefährdungsklassen DIN 68800? 2.x: Kennzeichnung Was muss auf das Produkt, Lieferschein, Verpackung? Wo muss Ü-Zeichen aufgeführt werden? 4. Bestimmung für die Ausführung
12 Beispiele: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
13 Beispiele: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
14 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421
15 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Ü-Zeichen: Übereinstimmungszeichen Lohmann GmbH DIN S10 Lohmann GmbH DIN Vollholz mit Keilzinkenstoß S10 CE-Zeichen: "Communauté Européene (Europäische Gemeinschaft) Konformitätszeichen FMPA Übereinstimmungszeichen des Herstellers (ÜH) Das Ü-Zeichen regelt die Verwendbarkeit Übereinstimmungszeichen nach vorheriger Zertifizierung (ÜZ) Das CE-Zeichen regelt die Handelbarkeit; Verwendbarkeit wird über BRL oder LTB geregelt, künftig über VV TB
16 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Übereinstimmungszeichen gemäß der Übereinstimmungszeichenverordnung (ÜZVO) der Länder: Wird das Ü-Zeichen auf einem Beipackzettel, der Verpackung, dem Lieferschein oder einer Anlage zum Lieferschein angebracht, so darf der Buchstabe»Ü«ohne oder mit einem Teil der Angaben nach Absatz 1 zusätzlich auf dem Bauprodukt angebracht werden. Kennzeichnung der Produkte: Ü + Norm/Zulassung Kennzeichnung gemäß der jeweiligen Norm bzw. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
17 Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten CE-Zeichen gemäß Bauprodukten- Verordnung Kennzeichnung der Produkte: CE + Leistungserklärung (DoP) Ausführliche Leistungserklärung, für gewöhnlich zum Download bereitgestellt
18 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421
19 Überwachungsrichtlinie Die Richtlinie für die Überwachung von Wand-, Decken- und Dachtafeln für Holzhäuser in Tafelbauart nach DIN 1052 Teil 1 bis 3 von Juni 1992 regelt: - Umfang der Eigenüberwachung - Umfang der Fremdüberwachung Überarbeitete Fassung vom Mai 2007 ist vom DIBt nicht eingeführt. Bereits von den Gütegemeinschaften eingeführt. Derzeit Überarbeitung der DIN um dort die Tafeln einzuarbeiten.
20 Wesentliche Veränderung: Überwachungsrichtlinie Einführung der Elementdatenblätter zur Kontrolle der verwendeten Materialien
21 Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421
22 Güte- und Prüfbestimmungen Grundsätzlich - Die Güte- und Prüfbestimmungen(G+P) wurden von den Gütegemeinschaften erstellt um einen höheren Standard als die normativen Anforderungen zu erzielen. - Verleihung des RAL- Gütezeichens bei Einhaltung der Anforderungen
23 RAL 422 Holzhaus Güte- und Prüfbestimmungen Wesentliche Anforderungen: - Erstellung eines Luftdichtheitskonzepts - Erstellung eines Holzschutzkonzept - Lüftungskonzept nach DIN (z.b. Lüftungsanlage) - Überwachung und Erfassung von offenen Tafeln in der Eigenüberwachung - Verwendung von Holzwerkstoffen mit einer Formaldehyd-Emission von weniger als 0,03 ppm - U-Werte (Wand 0,22; Dach 0,20) für Bauteile > 5m² - mind. 2 Blower-Door-Tests pro Jahr - Estrich in Leistungsumfang (Trittschall) - Rohbau- und Endabnahme des Holzhauses - Fremdüberwachung der Montage einmal im Jahr - Führung einer Eigenüberwachung der Montage
24 Güte- und Prüfbestimmungen RAL 421 Holzrohelementherstellung Wesentliche Anforderungen: - Überwachung und Erfassung von offenen Tafeln in der Eigenüberwachung - Verwendung von Holzwerkstoffen mit einer Formaldehyd-Emission von weniger als 0,03 ppm
25 Links zum Baurecht Landesbauordnungen: Liste der technischen Baubestimmungen: Bauregelliste: Vollzugshinweise zum EuGH-Urteil: Normen (kostenpflichtig):
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