VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld

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1 VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld Auswirkungen des EuGH-Urteils für Bauprodukte mit Ü-Kennzeichnung Erläuterung des Urteils, betroffene Regelwerke und zukünftige Ausrichtung Dipl.-Ing. Stefan Zwolinski 1

2 Formales Thema aus Baurecht und Co Keine technischen Änderungen keine Panik 2

3 Landesbauordnung Bauregelliste Normen allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zertifizierung Bauproduktenverordnung Liste der technischen Baubestimmungen Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen 2016 Musterbauordnung

4 Landesbauordnung Bauregelliste Normen allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Zertifizierung Bauproduktenverordnung Liste der technischen Baubestimmungen Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen 2016 NEU Musterbauordnung 2016 Private Zeichen 4

5 Exkurs.2012 ff. der Hersteller der Fremdüberwacher 5

6 Exkurs.2014 ff. EUROPA 6

7 Exkurs.2014 ff. 7

8 Exkurs.2014 ff. 8

9 Exkurs.2014 ff. 9

10 wir Alle 10

11 Exkurs Ach, fehlt was?? DIBt & Co.? der Kunde 11

12 Exkurs.2016 ff. Super Logo Super Logo 12

13 ? Ach so, alles gut!! der Kunde Super Logo 13

14 14

15 Exkurs ENDE 15

16 Bauproduktenverordnung: Gilt NICHT für alles am Bau, z.b. dafür NICHT: DIN EN DIN DIN /EN Gartengestaltung Fertigteile ohne CE Transportbeton Es muss eine harmonisierte europäische Norm vorhanden sein,d.h. sie hat einen Anhang ZA Liste der hen s beim DIBt: 16

17 Bsp.: Suchbegriff Bordstein Beton Naturstein In Liste enthalten, d.h. BauPVO gilt! 17

18 Bsp. Tranportbeton: Ü-Zeichen bleibt, alles bleibt! Beton nach Eigenschaften 18

19 Bsp. bei Betonteilen- Balkone: Ü-Zeichen bleibt! DIN Tragende Fertigteile aus Beton, Stahlbeton oder Spannbeton, welche nicht den harmonisierten Produktnormen entsprechen : Keine separate EN-Produktnorm vorhanden! Kein CE-Zeichen! DIN Übereinstimungszertifikat von einer anerkannten Stelle: 19

20 Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Ü-Zeichen

21 Bisheriges Verfahren in Deutschland war es, zusätzliche Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Bauregellisten zu stellen, wenn Anforderungen, die den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt tangieren, in diesbezüglich lückenhaften Europäischen Normen fehlen. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom festgestellt, dass Deutschland damit gegen seine Verpflichtungen aus der Bauproduktenrichtlinie verstoßen hat. [ 21

22 22

23 23

24 Beispiele für Betonfertigteile 24

25 25

26 26

27 NEU: Musterbauordnung (MBO) Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen (VVTB) 27

28 Gesteinskörnung DIN EN Zusatzmittel DIN EN 934 Flugasche DIN EN 450 Fertigteile: Stütze, Wände, Treppen usw. Alkali- Richtlinie Zulassung (Umwelt) Anlage 1.50 BRL A T 1 Zulassungen, wenn DIN

29 Gesteinskörnung DIN EN Zusatzmittel DIN EN 934 Flugasche DIN EN 450 Fertigteile: Stütze, Wände, Treppen usw. irgendein Nachweis Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen VVTB 29

30 Gütezeichen freiwillige Überwachung im nicht bauaufsichtlichen Bereich CE-Zeichen Kennzeichen europäisch genormter Produkte, Überwachung in verschiedenen Konformitäts- Nachweis-Systemen Übereinstimmungszeichen gesetzlich vorgeschriebene Überwachung im bauaufsichtlichen Bereich 30

31 Gütezeichen freiwillige Überwachung im nicht bauaufsichtlichen Bereich CE-Zeichen Kennzeichen europäisch genormter Produkte, Überwachung in verschiedenen Konformitäts- Nachweis-Systemen Übereinstimmungszeichen gesetzlich vorgeschriebene Überwachung im bauaufsichtlichen Bereich 31

32 Gütezeichen freiwillige Überwachung im nicht bauaufsichtlichen Bereich CE-Zeichen Kennzeichen europäisch genormter Produkte, Überwachung in verschiedenen Konformitäts- Nachweis-Systemen Übereinstimmungs- Gütezeichen freiwillige zeichen Überwachung im gesetzlich nicht bauaufsichtlichen vorgeschriebene Überwachung Bereich im bauaufsichtlichen Bereich 32

33 Bauregellisten (BRL) verankert in der BauO NRW ( 20) Herausgabe durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin die Bauregellisten A,B und C dienen der Bekanntmachung der zu beachtenden technischer Regeln für Bauprodukte nicht geregelte (~genormte) Bauprodukte stehen nicht in der BRL, sie benötigen i.a. ein allgemeine bauaufsichtliche Zulassung 33

34 Betonfertigteile 34

35 35

36 Bisherige technische Anforderungen bleiben bestehen Die Fundstellen, die das regeln, ändert sich nur Die Art der Nachweise darüber ist ein wenig unklar. 36

37 37

38 Verwaltungsvorschrift techn. Baubest. VVTB 38

39 39

40 40

41 41

42 42

43 43

44 Zukünftige Nachweise, Dokumente, Zertifikate 44

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49 49

50 und ein tolles Zertifikat! 50

51 Und ein tolles Zertifikat! Einbau-Wisch Stabförmige Bauteile nach EN Chef-Betonteile GmbH Anforderungsdokument und VVTB 51

52 Eine ganz andere Meinung: 52

53 Bedeutet: schnell gute Normen machen 53

54 Was macht das Ausland denn so? 54

55 55

56 56

57 Verwendbarkeitsregeln: DIN [beton 12/2006] Außerdem: Unterschiede in Betondeckung, Anrechenbarkeit v. Zusatzstoffen (Kalksteinmehl in Frankreich) 57

58 Was macht das Ausland denn so? 58

59 Was macht das Ausland denn so? 59

60 60

61 Was macht das Inland denn so? 61

62 Was macht das Inland denn so? 62

63 Ablauf: Ü-Zertifikate für Bauprodukte mit CE verlieren ihre Gültigkeit ab dem Amtliche Bekanntmachung des DIBt hierzu steht unmittelbar bevor Bauregelliste B wird zurückgezogen (Bauregelliste A Teil 1 wird überarbeitet (?)) Einführung VVTB in allen Bundesländern Umsetzung der MBO in allen Bundsländern (? ?) In 2016: Beginn privatrechtlich vereinbarter Anforderungen: neue Dokumente, private Zertifikate, Labels 63

64 64

65 Weiterführende Links: (Anforderungen an Bauprodukte in Deutschland) (Symposien zur Bauproduktenverordnung) (Anhörung zur Musterbauordnung, VV techn. Baubest.) (Musterbauordnung, Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen-VVtb) 65

66 VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld Auswirkungen des EuGH-Urteils für Bauprodukte mit Ü-Kennzeichnung Erläuterung des Urteils, betroffene Regelwerke und zukünftige Ausrichtung Dipl.-Ing. Stefan Zwolinski 66

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