Medienkonferenz Herzlich Willkommen
|
|
- Artur Brahms
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Medienkonferenz 2017 Kantonales St.Gallen Herzlich Willkommen Finanzdepartement
2 Programm A. Rechtliche Neuerungen Felix Sager / Billy Rohner B. Straflose Selbstanzeige und AIA Felix Sager C. Austausch mit den Steuerbehörden Billy Rohner Produktionsdaten etaxes Elektronische Steuererklärung Einreichen der Steuererklärungen - Fristen D. eservices Reto Schneider Seite 2
3 etaxes Seite 3
4 "klicken und schicken" Seite 4
5 A. Rechtliche Neuerungen Dr. Felix Sager / Billy Rohner Finanzdepartement
6 Das war neu im 2016 Seite 6
7 XI. Nachtrag zum Steuergesetz Beschränkung des Fahrkostenabzugs Kantonsebene Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf den Preis eines GA 2. Klasse für Erwachsene GA 2. Klasse: CHF (2016) Bundesebene Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf CHF Seite 7
8 XII. Nachtrag zum Steuergesetz (1) Eigenmietwert (Unternutzungsabzug sowie Härtefallregelung bei dauernd selbstgenutztem Wohneigentum) Besteuerung von Lotteriegewinnen Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung (anstelle von Weiterbildungskosten) Selbstbehalt freiwillige Zuwendungen Seite 8
9 XII. Nachtrag zum Steuergesetz (2) Besteuerungszeitpunkt Gratisaktien / Gratisnennwerterhöhung Proportionaler Steuersatz bei Kapitalabfindungen mit Vorsorgecharakter Liquidationsgewinnbesteuerung Gerichtsferien Besteuerung nach dem Aufwand Seite 9
10 B. Straflose Selbstanzeige und AIA Dr. Felix Sager Finanzdepartement
11 Straflose Selbstanzeigen Voraussetzungen: Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt Kooperation des Steuerpflichtigen Bezahlung der Nachsteuern Vorteil: keine Strafverfolgung nur Nachsteuern nur einmal im Leben Seite 11
12 Straflose Selbstanzeigen Anzahl Fälle Straflose Selbstanzeige Seite 12
13 Straflose Selbstanzeigen Rechtskräftig erledigte Fälle 700 Total davon rechtskräftig Seite 13
14 Straflose Selbstanzeigen per Hinterzogenes Vermögen in Mio. Franken In. Mio. Franken Seite 14
15 Straflose Selbstanzeigen per Mehreinnahmen aufgrund strafloser Selbstanzeigen In. Mio. Franken Kanton/Gemeinden Direkte Bundessteuer Seite 15
16 Straflose Selbstanzeigen Total eingegangene Fälle Alter (18-40) % 6.0% Alter (41-65) % 47.9% Alter (66- ) % 53.0% 2016 / 582 Fälle 2015 / 505 Fälle 0.0% 10.0% 20.0% 30.0% 40.0% 50.0% 60.0% 70.0% 80.0% 90.0% 100.0% Seite 16
17 Straflose Selbstanzeigen Total eingegangene Fälle Alleinstehende % 44.0% Verheiratete % 56.0% 2016 / 582 Fälle 2015 / 505 Fälle 0.0% 10.0% 20.0% 30.0% 40.0% 50.0% 60.0% 70.0% 80.0% 90.0% 100.0% Seite 17
18 Straflose Selbstanzeigen Reinvermögen bisher in CHF grösser 1 Mio. 25.1% 501'000-1 Mio. 28.6% 151' ' % 0-150' % / 255 Fälle 0.0% 10.0% 20.0% 30.0% 40.0% 50.0% 60.0% 70.0% 80.0% 90.0% 100.0% Seite 18
19 Hinterzogenes Vermögen (1) übriges Ausland Schweiz 14.6% (24.7 Mio.) 42.9% (72.6 Mio.) 42.5% (71.9 Mio.) Fürstentum Liechtenstein Seite 19
20 Hinterzogenes Vermögen (2) übrige ausl. Banken und VV* übriges Vermögen Ausland Liegenschaften übriges Ausland (2.9 Mio.) 1.7% 11.7% (19.8 Mio.) 1.2% (2 Mio.) FL-Stiftungen 17.8% (30.1 Mio.) 33.6% (56.8 Mio.) CH-Banken und VV 24.7% (41.8 Mio.) 9.3% (15.8 Mio.) FL-Banken und VV* übriges Vermögen CH Seite 20 *VV=Vermögensverwalter
21 Automatischer Informationsaustausch (1) Ausgangslage : OECD verabschiedet neuen globalen Standard für den internationalen Informationsaustausch (AIA-Standard), welcher auch Unterstützung durch CH findet : Die Schweiz hat mit den 28 EU-Mitgliedstaaten und weiteren Partnerstaaten wie Norwegen, Australien, Kanada etc. ein separates AIA-Abkommen unterzeichnet, welche am 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind. Weitere Staaten sollen folgen. 2018: Voraussichtlich Mitte 2018 erfolgt erstmals der gegenseitige Austausch über steuerrelevante Kunden- und Finanzdaten Seite 21
22 Automatischer Informationsaustausch (2) Inhalt und Zweck = automatischer zwischenstaatlicher Austausch von Informationen betreffend Finanzkonten, über die Personen in einem anderen Staat als dem Ansässigkeitsstaat verfügen Meldepflicht Wer: Was: Wann: Finanzinstitute sowie gewisse kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzkonten, genauer gesagt alle Kapitaleinkünfte sowie Saldo der Konten jährlich Seite 22
23 Automatischer Informationsaustausch (3) AIA und straflose Selbstanzeigen Eine der Voraussetzungen für eine straflose Selbstanzeige ist, dass eine Steuerhinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist (Art. 248bis Abs. 1 Bst. a StG). Selbstanzeigen werden bis zu dem Zeitpunkt als straflose Selbstanzeigen behandelt, in dem die ESTV effektiv über die Daten verfügt. Gemäss heutigem Stand wird dies frühestens Mitte 2018 sein. Seite 23
24 C. Austausch mit den Steuerbehörden Billy Rohner, Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen Finanzdepartement
25 Austausch mit den Steuerbehörden Produktionsdaten und Umfang etaxes elektronische Steuererklärung Einreichen der Steuererklärungen - Fristen Seite 25
26 Produktionstand Veranlagungen per Steuerperiode 2015 ~ 86 % Steuerperiode 2014 ~ 98 % Steuerperiode 2013 und älter Einzelfälle Seite 26
27 Produktion Steuererklärungen 2016 (1) Versandte Steuererklärungen rund 310'000 Reduzierter Formularversand rund 202'000 Einsparung von rund 27,2 Tonnen Papier Seite 27
28 Produktion Steuererklärungen 2016 (2) Verzicht auf Versand des Doppels der Steuererklärung Einsparung von rund 4,6 Tonnen Papier Wie kommt der interessierte Kunde bei Bedarf zu einem Doppel? Internet / Gemeindesteueramt / telefonische Bestellung Seite 28
29 Produktion vorläufige / provisorische Steuerrechnungen im Jahr 2017 (1) Staats- und Gemeindesteuern 2017 Direkte Bundessteuern 2016 Versand der Rechnungen erfolgt Mitte Januar 2017 Seite 29
30 Produktion vorläufige / provisorische Steuerrechnungen im Jahr 2017 (2) Kantons- und Gemeindesteuern: Verzinsung für Vorauszahlungen sowie nicht bezahlte vorläufige Forderungen 0,25 % (bisher 0,5 %), Verzugszins 4,0 % (unverändert) Bund; Verzugszins- und Rückerstattungszins unverändert 3,0 % Vergütungszins 0 % (bisher 0,25 %) Rückzahlungen: Automatische Umbuchung auf offene Steuerforderungen Seite 30
31 etaxes Elektronische Steuererklärung Möglichkeit der Nutzung der elektronischen Steuererklärung Seite 31
32 etaxes Einreichequote Elektronisch eingereichte Steuererklärungen im 2016: in % der möglichen elektronischen Einreichungen 52.5 % Vorjahr 51.2 % Zuwachs 1.3 % Seite 32
33 etaxes Elektronische Steuererklärung / Vorteile Assistent kein "vergessen" von Abzügen Wegleitung, Kursliste und Steuerkalkulator integriert Importfunktion von Vorjahresdaten Mandantenfähig Elektronisches Einreichen (empfohlen) Datenvorerfassung 2017 Seite 33
34 Fristen zur Einreichung Steuererklärungen 2016 Unselbständigerwerbende 31. März 2017 Selbständigerwerbende 31. Mai 2017 Fristverlängerungsmöglichkeit egovernment, efristverlängerung Seite 34
35 D. eservices Reto Schneider Finanzdepartement
36 eservices etaxes Elektronische Steuererklärung (1) 70 elektronisch eingereichte Steuererklärungen Prozent Seite 36
37 eservices etaxes Elektronische Steuererklärung (2) elektronisch eingereichte Steuererklärungen Prozent Seite 37
38 etaxes Erneuerung Seite 38
39 etaxes Erneuerung Seite 39
40 etaxes Erneuerung Seite 40
41 Informationen Fachapplikationen eservices Statistik efristverlängerung per 31. Dezember 2016 Total Fristverlängerungen (VJ ) davon efristverlängerung (VJ ) Seite 41
42 eservices equellensteuer Abrechnung für KMUs Quellensteuer-Abrechnungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt durch aktuelle Registerdaten und Tarife Elektronische Übermittlung sichere Datenübermittlung direkte Übernahme in die Quellensteuer-Fachapplikation elektronisches Prüfverfahren KMU benutzen equellensteuer Firmen rechnen bereits über Internet ab Seite 42
43 eservices etaxes Freischaltung für Privatpersonen Der Download der etaxes Version 2016 ist verfügbar ab heute Donnerstag, 19. Januar 2017 Viel Spass beim "klicken und schicken" Seite 43
44 Medienkonferenz 2017 Kantonales St.Gallen BESTEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Finanzdepartement
Medienkonferenz Herzlich Willkommen
Medienkonferenz 2018 Kantonales St.Gallen Herzlich Willkommen Finanzdepartement Programm A. Rechtliche Neuerungen Billy Rohner B. Straflose Selbstanzeige und AIA Felix Sager C. Austausch mit den Steuerbehörden
MehrMedienkonferenz Herzlich Willkommen
Medienkonferenz 2019 Kantonales St.Gallen Herzlich Willkommen Finanzdepartement Programm A. Rechtliche Neuerungen Felix Sager B. Straflose Selbstanzeige und AIA Felix Sager C. Austausch mit den Steuerbehörden
MehrKanton St.Gallen Steueramt. Medienkonferenz Kantonales Steueramt St.Gallen HERZLICH WILLKOMMEN. Finanzdepartement
Medienkonferenz 2013 Kantonales St.Gallen HERZLICH WILLKOMMEN Finanzdepartement Programm A. Rechtliche Neuerungen Felix Sager Ab dem Jahre 2012 Ab dem Jahre 2013 B. Straflose Selbstanzeige Felix Sager
MehrMedienkonferenz Herzlich Willkommen
Medienkonferenz 2014 Kantonales St.Gallen Herzlich Willkommen Finanzdepartement Programm Aktuelles equellensteuer - neuer eservice für KMU Felix Sager etaxes - Elektronische Steuererklärung Folgen der
MehrKanton St.Gallen Steueramt. Kantonales Steueramt St.Gallen HERZLICH WILLKOMMEN. Finanzdepartement
Medienkonferenz 2012 Kantonales St.Gallen HERZLICH WILLKOMMEN Finanzdepartement Programm A. Rechtliche Neuerungen Felix Sager Ab dem Jahre 2011 Ab dem Jahre 2012 B. Straflose Selbstanzeige Felix Sager
MehrB. Straflose Selbstanzeige
Kanton St.Gallen Finanzdepartement Steueramt Amtsleitung B. Straflose Selbstanzeige Dr. Felix Sager, Leiter Kantonales Steueramt 1. Straflose Selbstanzeige Seit sieben Jahren kennen wir in der ganzen Schweiz
MehrMedienkonferenz 2011
St. Gallen Herzlich willkommen Programm A. Rechtliche Neuerungen Felix Sager Ab dem Jahre 2010 Ab dem Jahre 2011 B. Straflose Selbstanzeige / Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen Hubert Hofmann C.
MehrB. Straflose Selbstanzeige
Kanton St.Gallen Finanzdepartement Steueramt Amtsleitung B. Straflose Selbstanzeige Dr. Felix Sager, Leiter Kantonales Steueramt 1. Straflose Selbstanzeige Seit neun Jahren kennen wir in der ganzen Schweiz
MehrMedienkonferenz Kantonales Steueramt St. Gallen
Medienkonferenz 2006 Kantonales Steueramt St. Gallen Medienkonferenz 2006 Rainer Zigerlig Leiter Kantonales Steueramt St. Gallen Adolf Eisenring Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen Kantonales Steueramt
MehrSteuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz
1 Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz 2 Donnerstag, 25. Januar 2018 Kapitelübersicht 1. Wissenswertes zum Steuerjahr 2017 2. Automatischer Informationsaustausch (AIA) 3. Straflose
MehrMedienkonferenz Medienkonferenz 2003
Medienkonferenz 2003 Medienkonferenz 2003 Kantonales Steueramt St.Gallen Rainer Zigerlig Leiter Kantonales Steueramt St. Gallen Primus Schlegel Hauptabteilungsleiter Organisationsentwicklung und Projekte
MehrB. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten
B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten Adolf Eisenring, Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen I. Formulare 1. Versand In diesen Tagen erhalten rund 276'000 Personen im Kanton St. Gallen die
MehrKanton Bern. Finanzdirektion Steuerverwaltung des Kantons Bern
1 Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz 2 Donnerstag, 24. Januar 2019 Kapitelübersicht 1. Wissenswertes zum Steuerjahr 2018 2. Die Steuererklärung online einreichen 3. Straflose Selbstanzeige
MehrInternationaler Informationsaustausch in Steuersachen
Internationaler Informationsaustausch in Steuersachen 1 Daniel Dzamko Steuerverwaltung des Kantons Bern Leiter Geschäftsbereich Recht + Koordination Oliver Appenzeller Steuerverwaltung des Kantons Bern
MehrDas Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können.
Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung * vom 0. November 0 (Stand. Januar 04) 64.40 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 65 Absatz des Steuergesetzes (StG) vom 30. Oktober
MehrB. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten
B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten Adolf Eisenring, Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen I. Formulare 1. Versand In diesen Tagen erhalten ungefähr 266'000 Personen im Kanton St. Gallen
MehrStraflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand März 2015) Weisung KSV /
Praxisanwendung KSV (Stand März 2015) 1 Seit 1. Januar 2010 sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche eine erste Selbstanzeige einreichen, von jeder Busse befreit. Für die Kantons- und Gemeindesteuern
MehrDr. Dave Siegrist Vorsteher, Steueramt des Kantons Aargau
www.pwc.ch/steuerforum Keynote Speech Aktuelles aus der aargauischen Steuerpraxis hinsichtlich Direkte Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern Dr. Dave Siegrist Vorsteher, Steueramt des Kantons Aargau Steuerforum
Mehr[Geschäftsnummer] Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert:
Steuergesetz (StG) Änderung vom [Datum] Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 66. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 66.
MehrKanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Neuerungen auf 1.1.2016: Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung.
Steuergesetzgebung St. Gallen Neuerungen auf 1.1.2016: Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung Finanzdepartement Inhalt A. XI. Nachtrag zum Steuergesetz Begrenzung des Fahrkostenabzugs Seite 73 Inhalt
MehrStraflose Selbstanzeige im Steuerrecht
lic. iur. Hubertus Derungs Teamleiter Dienstabteilung Spezialdienste (DASD) des Kantonalen Steueramtes Zürich Zürich, 17. Januar 2017 Inhalt Straflose Selbstanzeige Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen
Mehr135 Nr. 2 Anrechnung von Zahlungen
Anrechnung von Zahlungen 1. Rechtliche Grundlagen Die Anrechnung von Zahlungen, Rückerstattungs- oder Verrechnungssteuergutschriften hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Verzugs- oder Vergütungszinsen.
MehrHERZLICH WILLKOMMEN in St. Gallen
Infoveranstaltung HERZLICH WILLKOMMEN in St. Gallen Finanzdepartement Programm Begrüssung XI. Nachtrag zum Steuergesetz XII. Nachtrag zum Steuergesetz Änderungen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben Lotteriegewinnbesteuerung
MehrStraflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand ) Weisung KSV /
Praxisanwendung KSV (Stand 20.12.2016) 1 Seit 1. Januar 2010 sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche eine erste Selbstanzeige einreichen, von jeder Busse befreit. Für die Kantons- und Gemeindesteuern
MehrAKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN. Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug
AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug 14. September 2015 Themen FABI - steuerliche Auswirkungen Steuergesetz
MehrDer Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert:
Steuergesetz (StG) Änderung vom 28.03.208 Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 66. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 66.
MehrBundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
KOMMENTAR ZUM SCHWEIZERISCHEN STEUERRECHT Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) 3. Auflage Herausgeber Martin Zweifel Michael Beusch Helbing Lichtenhahn Verlag Vorwort zur 3. Auflage Autorinnen
MehrSteuerbuchweisungen zum XI. und XII. Nachtrag
Steuerbuchweisungen zum XI. und XII. Nachtrag Billy Rohner Hauptabteilungsleiter, Natürliche Personen Finanzdepartement Aktuelle Steuerbuch-Weisungen Eigenmietwert StB 34 Nr. 1 Lotterie- und Spielbankengewinne,
MehrSteuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF
Volkswirtschaftsdepartement Amt für Wirtschaft Wirtschaftsförderung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1187 CH-6431 Schwyz Telefon +41 41 819 16 34 Telefax +41 41 819 16 19 www.schwyz-wirtschaft.ch Grundzüge der
MehrJa zur 4. Teilrevision des Zuger Steuergesetzes per 2012
Ja zur 4. Teilrevision des Zuger Steuergesetzes per 2012 CVP Delegiertenversammlung 12. September 2011 Peter Hegglin Regierungsrat Änderungen im Überblick (Teil 1) 1. Umsetzung von Bundesrecht 1. Unternehmenssteuerreform
Mehrüber die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen
6. Beschluss vom. Februar 00 über die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 ff. des Gesetzes vom 6. Juni 000 über die direkten Kantonssteuern
MehrÜbersicht über die Newsletter
Übersicht über die Newsletter Nr. Inhalt 01/2018 Änderung der Steuerverordnung per 1. Januar 2018 Mehrwertsteuer: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung Mehrwertsteuer:
MehrKanton Basel-Stadt. Steuern Basel-Stadt. Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt. lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher
Kanton Basel-Stadt Steuern Basel-Stadt Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher Steuergesetzgebung Steuergesetzrevision 2015 Ausblick
MehrErscheinungsdatum: Mi. 10. Februar 2016
Erscheinungsdatum: Mi. 10. Februar 2016 Steuererklärungsverfahren im Jahre 2016 Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer Steuererklärung 2015 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte
MehrStraflose Selbstanzeige
Finanzen und Gesundheit Steuerverwaltung Abteilung Spezialsteuern Hauptstrasse 11/17 CH-8750 Glarus Glarus, 18. Juli 2017 Straflose Selbstanzeige 1. Rechtliche Grundlage Zeigt die steuerpflichtige Person
MehrKaum etwas braucht so viel Erklärung wie eine Steuererklärung. Brigitte Fuchs, Schweizer Autorin und Lyrikerin
Kaum etwas braucht so viel Erklärung wie eine Steuererklärung. Brigitte Fuchs, Schweizer Autorin und Lyrikerin Themen - Allgemeines - Provisorische Rechnung - Steuererklärung Deklaration - Definitive Rechnung
MehrKreisschreiben Nr. 28
Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale
MehrI. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)
Zürcher Steuerbuch Nr. 45/430 Verrechnungssteuer Rückerstattung bei Wohnsitzwechsel Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes betreffend Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Wohnsitzwechseln
MehrWeisung der Finanzdirektion über das Verfahren bei der Einschätzung von Steuerpflichtigen, die trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben
wωêåüéê=píéìéêäìåü Nr. 31/483 Verfahren bei Nichteinreichung einer Steuererklärung Weisung der Finanzdirektion über das Verfahren bei der Einschätzung von Steuerpflichtigen, die trotz Mahnung keine Steuererklärung
MehrNr. 665 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
Nr. 665 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 6. Dezember 1994* (Stand 1. Juli 2009) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes über die direkte
MehrInformationen über den Ausgleichszins
Departement Finanzen Kantonale Steuerverwaltung Steuerbezug und Rechnungswesen Informationen über den Ausgleichszins Weshalb wird ein Ausgleichszins belastet? Gutenberg-Zentrum Kasernenstrasse 2 9100 Herisau
MehrNeuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft
Steueranlass vom 1. Februar 2016 Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft Vorsteher der Steuerverwaltung BL Folie 1 Inhaltsübersicht Steueranlass vom 1. Februar 2016 Steuergesetzesrevision
MehrInformationen über den Ausgleichszins
Departement Finanzen Kantonale Steuerverwaltung Administration und Finanzen Informationen über den Ausgleichszins Gutenberg-Zentrum Kasernenstrasse 2 9100 Herisau Tel. +41 71 353 62 90 Fax +41 71 353 63
MehrRUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden
RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden 16.11.2012 Seite 0 Inhaltsverzeichnis Themenbereiche Seiten Das RUBIK-Konzept 2 RUBIK - wie funktioniert das? 4 Schematische Darstellung Vergangenheit 5 Schematische
MehrNICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN
NICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN Was tun? THOMAS SCHWAB 8. April 2016 VORSTELLUNG Danke für die Einladung Thomas Schwab Vizedirektor lic. iur. Rechtsanwalt / dipl. Steuerexperte BDO AG Münchensteinerstrasse
MehrBaselbieter Steuerinfo N 19
Baselbieter Steuerinfo N 19 Februar 2016 Neuerungen zum Steuerjahr 2016 Auch dieses Jahr sind im Internet wieder «Neuerungen zum Steuerjahr» bereit gestellt, welche in Kurzform aufzeigen, was sich gegenüber
MehrParlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates
04 00 K 11 Canton de Berne I Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 012-2015 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2015.RRGR.59 Eingereicht am:
MehrBrennpunkt Steuerstrafrecht: Schwarzgeld im Nachlass. lic. iur. Martin Plüss Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
Brennpunkt Steuerstrafrecht: Schwarzgeld im Nachlass lic. iur. Martin Plüss Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Inhalt 1. Fallbeispiel 1: Klassiker Alternative Aussitzen Alternative Offenlegen 2. Fallbeispiel
MehrVerordnung über die Quellensteuer natürlicher und juristischer Personen
Verordnung über die Quellensteuer natürlicher und juristischer Personen Vom 14. Dezember 1994 (Stand 1. Januar 2015) Der Landrat, gestützt auf Artikel 251 Absatz 1 des Steuergesetzes vom 7. Mai 2000 (StG)
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Vom 21. November 2000 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat, VI C/2/1 gestützt auf Artikel 252 Absatz 1 des Steuergesetzes (StG) 1) und Artikel
MehrAutomatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) Häufig gestellte Fragen (FAQs) Frage 1) Worum handelt es sich bei dem AIA? Frage 2) Wie funktioniert der AIA? Frage 3) Welche Länder haben sich
MehrEs gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.
Bescheinigungen: Zuständigkeiten bei den Steuerbehörden Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.
MehrVerordnung über den Steuerbezug. gestützt auf die Artikel 186 und 251 des Steuergesetzes (StG) vom 7. Mai 2000, 1) verordnet:
Verordnung über den Steuerbezug Vom 22. November 2000 (Stand 1. Januar 2012) Der Landrat, VI C/1/7 gestützt auf die Artikel 186 und 251 des Steuergesetzes (StG) vom 7. Mai 2000, 1) verordnet: Art. 1 Fälligkeitstermine
MehrPrämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018
Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018 Informationen Berechnungshilfen ALLGEMEINES 2 WARUM WERDEN KRANKENKASSENPRÄMIEN VERBILLIGT? Die Krankenkassen erheben
Mehr2. Welche Werte muss ich für die Ferienwohnung im Ausland deklarieren?
Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg T +41 26 305 32 75, F +41 26 305 32 77 www.fr.ch/kstv Häufig gestellte Fragen (FAQ)
MehrVollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
70.550 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Gestützt auf Art., Art. 4, Art. 85 Abs., Art. 89, Art. 9 Abs. 5, Art. 0, Art. 0 Abs. 4, Art. 04, Art. 09 Abs. 3, Art. Abs.,
MehrBaselbieter Steuerinfo N 14
Baselbieter Steuerinfo N 14 Juli 2014 Vorlage über die Anpassung der Eigenmietwerte, Aus- und Weiterbildungskosten sowie Vereinfachungsmassnahmen Der Baselbieter Regierungsrat hat eine Änderung des Steuergesetzes
MehrSteuerverwaltung des Kantons Bern Medienkonferenz
Steuerverwaltung des Kantons Bern Medienkonferenz Freitag, 11. Januar 2013 Inhalt 1 Infos von Bruno Knüsel (Steuerverwalter) 2 Rückblick 2012 3 Verzinsliche Vorauszahlungen 4 Straflose Selbstanzeige 5
MehrKantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer 1
Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Vom 0. Dezember 994) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 04 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer
MehrBaselbieter Steuerinfo N 1
Baselbieter Steuerinfo N 1 Februar 2010 Editorial Liebe Leserin, lieber Leser Es freut mich, Sie zu den ersten Abonnenten der Baselbieter Steuerinfo zählen zu dürfen. Mit diesem neuen Angebot sind wir
MehrSteuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz
Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz Dienstag, 24. Januar 2017 Inhalt 1 Facts & figures Steuererklärung Steuerjahr 2015 Entwicklung TaxMe Straflose Selbstanzeigen 2016 Weitere Zahlen
MehrAusführungsbestimmungen über die Gewährung eines Einschlags auf dem Eigenmietwert in Härtefällen
23.73 Ausführungsbestimmungen über die Gewährung eines Einschlags auf dem Eigenmietwert in Härtefällen vom 27. September 206 (Stand. Januar 207) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel
MehrStraflose Selbstanzeige Nicht deklarierte Elemente
Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Inspection fiscale Steuerinspektorat Joseph-Piller Strasse 13, Postfach, 1701 Freiburg T +41 26 305 34 84, F +41 26 305 32 77 www.fr.ch/scc
MehrNachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz & Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz
Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz & Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz Präsentation Informationsveranstaltung Vom 7. Februar 2019 Systematik
MehrKundenorientierung 2012
www.baettigtreuhand.ch Ettiswilerstr. 4 Tel. 041 970 44 10 6130 Willisau Fax 041 970 44 40 Kundenorientierung 2012 1. Steuern (Kanton Luzern) Der Jahreszinsfuss für die Vorauszahlungen der Steuern sinkt
MehrKanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Was geht? Dr. Henk Fenners Leiter Rechtsabteilung. Finanzdepartement
Steuergesetzgebung St. Gallen Was geht? Dr. Henk Fenners Leiter Rechtsabteilung Finanzdepartement Übersicht A. XIII. Nachtrag zum Steuergesetz B. XIV. Nachtrag zum Steuergesetz C. Mehrwertabgabe Seite
MehrZürcher Steuerbuch Nr. 24/020
Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die gemeinsame Besteuerung für die Heiratsperiode bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2014 (vom 24. Januar 2014)
MehrKanton St.Gallen Tarif 2010
Kanton St.Gallen Tarif 2010 Ist das steuerbare Einkommen höher als Fr. 500'000 für und alleinerziehende Personen, so beträgt die einfache Steuer für das ganze Einkommen 8.5 Prozent. (Für alleinstehende
MehrAbgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien
Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien Informationsveranstaltung des Kantonalen Steueramtes St. Gallen, 4. November 2011 Fabian Baumer, Vizedirektor ESTV, Leiter Steuerpolitik Inhalt
MehrVerordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand )
668. Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom 8.0.000 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 73 Absatz des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 965
MehrVerzinsung Staats- und Gemeindesteuern
Luzerner Steuerbuch Band 2a, Weisungen StG: Steuerbezug, 189-198 Nr. 8 Datum der letzten Änderung: 01.01.2017 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_2a_weisungen_stg bezug_verzinsungstaatsundgemeindesteuern.html
MehrDer elektronische Steuerauszug Konferenz esteuerauszug CH vom
Der elektronische Steuerauszug Konferenz esteuerauszug CH vom 19.6.2018 1 Inhaltsverzeichnis Rückblick auf Projektstart esteuerauszug Stand Pilot für das Steuerjahr 2016 Überblick esteuerauszug und Prozesse
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2014 KR-Nr. 364/2013 207. Anfrage (Einschätzung der Staats- und Gemeindesteuern / Abrechnungen Quellensteuern) Kantonsrat
MehrEs fallen insbesondere folgende Kapitalabfindungen in Betracht:
Kapitalabfindungen mit Vorsorgecharakter 1. Begriffe 1.1 Kapitalabfindungen Als Kapitalabfindungen mit Vorsorgecharakter gelten die aus der Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung, aus Einrichtungen
MehrEigenmietwert (Konferenz )
Eigenmietwert (Konferenz 24.11.2016) 1 Gesetzesgrundlage Figuriert im Steuergesetz seit dem Bundesratsbeschluss vom 9. Dezember 1940 DBST Art. 21 Abs. 1b. / KSTG Art. 22 Abs. 1b. : Steuerbar ist der Mietwert
MehrAufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahre 2018
Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahre 2018 (vom 26. September 2017) Veröffentlicht im Amtsblatt des Kantons Zürich Nr. 2/2018 (12. Januar 2018) und Nr. 9/2018
MehrMerkblatt über die steuerliche Behandlung von Vereinen
Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Steuerverwaltung im Internet publiziert unter: www.steuerverwaltung.bs.ch Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Vereinen vom 2. Januar 2018 (ersetzt Merkblatt
MehrB. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten
B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten Adolf Eisenring, Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen I. Formulare 1. Versand In den ersten Tagen des neuen Jahres erhalten ungefähr 260'000 Personen
MehrMedien-Zmorge Steuerverwaltung des Kantons Bern Montag, 11. Januar 2010
Medien-Zmorge Steuerverwaltung des Kantons Bern Montag, 11. Januar 2010 Inhalt 1 Rückblick / Ausblick 2 Neuerungen Steuerjahr 2009 3 Revision Steuergesetz 2011 4 Organisationsanpassung Steuerverwaltung
MehrNeujahrsbotschaft 2009
Neujahrsbotschaft 2009 Würth Treuhand AG, Zürich Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen bei der Direkten Bundessteuer Mit der Zustimmung des Volkes zum Unternehmenssteuerreformgesetz II wurde
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer Vom 21. November 2000 (Stand 1. Januar 200 Der Regierungsrat gestützt auf Artikel 252 Absatz 1 des Steuergesetzes und Artikel 73 Absatz 1 des Bundesgesetzes
MehrDepartement für Finanzen und Soziales. Medienkonferenz. Botschaft zur Steuergesetzrevision 2010
Medienkonferenz Botschaft zur Steuergesetzrevision 2010 Mittwoch, Botschaft zur Steuergesetzrevision 2010 Agenda Auswertung Vernehmlassungsverfahren Kernpunkte der Revision Interkantonaler Belastungsvergleich
MehrESTV SuisseTax egovernment-portal Benutzeranleitung
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Servicedesk egovernment ESTV SuisseTax egovernment-portal Elektronische Rückerstattungsanträge der Verrechnungssteuer (Formular
MehrSTEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL
STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Gegenstand... 3 2 Steuerfuss und Steuersätze... 3 3 Steuerveranlagungen... 3 4 Verbindlichkeit der Veranlagung... 3 5 Gemeindesteuerrechnung...
MehrEidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Servicedesk E-Government
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Servicedesk E-Government E-Government-Portal ESTV SuisseTax Elektronische MWST-Abrechnung Benutzeranleitung Herzlich willkommen
MehrSteuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil
Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil Steuerreglement Bennwil/05.12.2006 2 INHALTSVERZEICHNIS STEUERREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE BENNWIL 3 1 Gegenstand 3 2 Steuerfuss, Steuersatz 3 3 Steuerveranlagung
MehrNeuerungen Seite 1. Treuhandnews 20111
Neuerungen 2011 Seite 1 1 Referent Roman Bosetti Mandatsleiter, Treuhand Rapperswil dipl. Treuhandexperte Mitglied des Kaders OBT AG Fischmarktplatz 9 8640 Rapperswil Telefon 055 222 89 28 roman.bosetti@obt.ch
MehrKreisschreiben Nr. 40 der ESTV
EUERN UMSETZUNG USR III IN DEN 15 TANER INFORMATIONSAUSTAUSCH NGSABKOMMEN SCHWEIZ DIVIDEN ESCHÄFTSFAHRZEUGE DEBITOREN K GENSSTEUER KORREKTUR WEGLEI Z PENDLERPAUSCHALE DIREKTE STEUERN WEITERBILDU von Stefan
Mehr4. ffo Workshop 25. Juni 2013 in Zürich
4. ffo Workshop 25. Juni 2013 in Zürich Elektronische Steuererklärung Andreas Lindenmann Schweizerische Steuerkonferenz Ausgangslage Vorhaben A2.02 ffo Schweizerische Steuerkonferenz Abwicklung der Erklärung
MehrEinwohnergemeinde Zuchwil. Steuerreglement
Einwohnergemeinde Zuchwil Steuerreglement Beschluss der Gemeindeversammlung vom 0. Juli 0 Seite von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil gestützt auf 57 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern vom.
MehrOrdner Steuern. Einlageblatt «Steuern» Checkliste Steuererklärung. 2 Steuererklärung 2014 / Veranlagungsverfügung
Ordner Steuern 1 Einlageblatt «Steuern» Checkliste Steuererklärung 2 Steuererklärung 2014 / Veranlagungsverfügung 3 Steuererklärung 2015 / Veranlagungsverfügung 4 Steuererklärung 2016 / Veranlagungsverfügung
Mehr1324 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
1 von 4 1324 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Protokoll zur Abänderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der
MehrZürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung
Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur der Rücklage für Forschungs- und Entwicklungsaufträge und der für Steuern (vom 27. Januar 1999, inklusive Änderung vom 8. April 2015 ) A. Einleitung Gemäss 27 Abs.
Mehrin Ausführung von 78 der Kantonsverfassung 2, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,
Kantonsratsbeschluss zur Teilrevision des Steuergesetzes und zum Erlass eines Gesetzes über die Finanzierung des NFA-Beitrags Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung von 78 der Kantonsverfassung,
MehrZürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung
Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur Berechnung der Rücklage für Forschungs- und Entwicklungsaufträge und der Rückstellung für Steuern
MehrGEMEINDE REIGOLDSWIL
GEMEINDE REIGOLDSWIL Unterbiel 15 4418 Reigoldswil Tel. 061 945 90 10 Fax 061 945 90 11 Internet: www.reigoldswil.ch E-Mail: gemeinde@reigoldswil.bl.ch Steuerreglement der Gemeinde Reigoldswil Steuerreglement
MehrStB 66 Nr. 2. Bemessung bei unterjähriger Steuerpflicht. 1. Unterjährige Steuerpflicht
Bemessung bei unterjähriger Steuerpflicht 1. Unterjährige Steuerpflicht Unter der sogenannten unterjährigen Steuerpflicht versteht man eine Steuerpflicht, welche nur während eines Teils des Kalenderjahres
MehrSteuerordnung der Gemeinde Bettingen 1)
Steuerordnung der Gemeinde Bettingen ) Vom 7. Dezember 999 (Stand. Mai 07) Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bettingen, gestützt auf 9 des Gemeindegesetzes vom 7. Oktober 98 ) und auf der Gemeindeordnung
Mehr