Medienkonferenz Herzlich Willkommen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Medienkonferenz Herzlich Willkommen"

Transkript

1 Medienkonferenz 2017 Kantonales St.Gallen Herzlich Willkommen Finanzdepartement

2 Programm A. Rechtliche Neuerungen Felix Sager / Billy Rohner B. Straflose Selbstanzeige und AIA Felix Sager C. Austausch mit den Steuerbehörden Billy Rohner Produktionsdaten etaxes Elektronische Steuererklärung Einreichen der Steuererklärungen - Fristen D. eservices Reto Schneider Seite 2

3 etaxes Seite 3

4 "klicken und schicken" Seite 4

5 A. Rechtliche Neuerungen Dr. Felix Sager / Billy Rohner Finanzdepartement

6 Das war neu im 2016 Seite 6

7 XI. Nachtrag zum Steuergesetz Beschränkung des Fahrkostenabzugs Kantonsebene Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf den Preis eines GA 2. Klasse für Erwachsene GA 2. Klasse: CHF (2016) Bundesebene Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf CHF Seite 7

8 XII. Nachtrag zum Steuergesetz (1) Eigenmietwert (Unternutzungsabzug sowie Härtefallregelung bei dauernd selbstgenutztem Wohneigentum) Besteuerung von Lotteriegewinnen Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung (anstelle von Weiterbildungskosten) Selbstbehalt freiwillige Zuwendungen Seite 8

9 XII. Nachtrag zum Steuergesetz (2) Besteuerungszeitpunkt Gratisaktien / Gratisnennwerterhöhung Proportionaler Steuersatz bei Kapitalabfindungen mit Vorsorgecharakter Liquidationsgewinnbesteuerung Gerichtsferien Besteuerung nach dem Aufwand Seite 9

10 B. Straflose Selbstanzeige und AIA Dr. Felix Sager Finanzdepartement

11 Straflose Selbstanzeigen Voraussetzungen: Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt Kooperation des Steuerpflichtigen Bezahlung der Nachsteuern Vorteil: keine Strafverfolgung nur Nachsteuern nur einmal im Leben Seite 11

12 Straflose Selbstanzeigen Anzahl Fälle Straflose Selbstanzeige Seite 12

13 Straflose Selbstanzeigen Rechtskräftig erledigte Fälle 700 Total davon rechtskräftig Seite 13

14 Straflose Selbstanzeigen per Hinterzogenes Vermögen in Mio. Franken In. Mio. Franken Seite 14

15 Straflose Selbstanzeigen per Mehreinnahmen aufgrund strafloser Selbstanzeigen In. Mio. Franken Kanton/Gemeinden Direkte Bundessteuer Seite 15

16 Straflose Selbstanzeigen Total eingegangene Fälle Alter (18-40) % 6.0% Alter (41-65) % 47.9% Alter (66- ) % 53.0% 2016 / 582 Fälle 2015 / 505 Fälle 0.0% 10.0% 20.0% 30.0% 40.0% 50.0% 60.0% 70.0% 80.0% 90.0% 100.0% Seite 16

17 Straflose Selbstanzeigen Total eingegangene Fälle Alleinstehende % 44.0% Verheiratete % 56.0% 2016 / 582 Fälle 2015 / 505 Fälle 0.0% 10.0% 20.0% 30.0% 40.0% 50.0% 60.0% 70.0% 80.0% 90.0% 100.0% Seite 17

18 Straflose Selbstanzeigen Reinvermögen bisher in CHF grösser 1 Mio. 25.1% 501'000-1 Mio. 28.6% 151' ' % 0-150' % / 255 Fälle 0.0% 10.0% 20.0% 30.0% 40.0% 50.0% 60.0% 70.0% 80.0% 90.0% 100.0% Seite 18

19 Hinterzogenes Vermögen (1) übriges Ausland Schweiz 14.6% (24.7 Mio.) 42.9% (72.6 Mio.) 42.5% (71.9 Mio.) Fürstentum Liechtenstein Seite 19

20 Hinterzogenes Vermögen (2) übrige ausl. Banken und VV* übriges Vermögen Ausland Liegenschaften übriges Ausland (2.9 Mio.) 1.7% 11.7% (19.8 Mio.) 1.2% (2 Mio.) FL-Stiftungen 17.8% (30.1 Mio.) 33.6% (56.8 Mio.) CH-Banken und VV 24.7% (41.8 Mio.) 9.3% (15.8 Mio.) FL-Banken und VV* übriges Vermögen CH Seite 20 *VV=Vermögensverwalter

21 Automatischer Informationsaustausch (1) Ausgangslage : OECD verabschiedet neuen globalen Standard für den internationalen Informationsaustausch (AIA-Standard), welcher auch Unterstützung durch CH findet : Die Schweiz hat mit den 28 EU-Mitgliedstaaten und weiteren Partnerstaaten wie Norwegen, Australien, Kanada etc. ein separates AIA-Abkommen unterzeichnet, welche am 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind. Weitere Staaten sollen folgen. 2018: Voraussichtlich Mitte 2018 erfolgt erstmals der gegenseitige Austausch über steuerrelevante Kunden- und Finanzdaten Seite 21

22 Automatischer Informationsaustausch (2) Inhalt und Zweck = automatischer zwischenstaatlicher Austausch von Informationen betreffend Finanzkonten, über die Personen in einem anderen Staat als dem Ansässigkeitsstaat verfügen Meldepflicht Wer: Was: Wann: Finanzinstitute sowie gewisse kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzkonten, genauer gesagt alle Kapitaleinkünfte sowie Saldo der Konten jährlich Seite 22

23 Automatischer Informationsaustausch (3) AIA und straflose Selbstanzeigen Eine der Voraussetzungen für eine straflose Selbstanzeige ist, dass eine Steuerhinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist (Art. 248bis Abs. 1 Bst. a StG). Selbstanzeigen werden bis zu dem Zeitpunkt als straflose Selbstanzeigen behandelt, in dem die ESTV effektiv über die Daten verfügt. Gemäss heutigem Stand wird dies frühestens Mitte 2018 sein. Seite 23

24 C. Austausch mit den Steuerbehörden Billy Rohner, Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen Finanzdepartement

25 Austausch mit den Steuerbehörden Produktionsdaten und Umfang etaxes elektronische Steuererklärung Einreichen der Steuererklärungen - Fristen Seite 25

26 Produktionstand Veranlagungen per Steuerperiode 2015 ~ 86 % Steuerperiode 2014 ~ 98 % Steuerperiode 2013 und älter Einzelfälle Seite 26

27 Produktion Steuererklärungen 2016 (1) Versandte Steuererklärungen rund 310'000 Reduzierter Formularversand rund 202'000 Einsparung von rund 27,2 Tonnen Papier Seite 27

28 Produktion Steuererklärungen 2016 (2) Verzicht auf Versand des Doppels der Steuererklärung Einsparung von rund 4,6 Tonnen Papier Wie kommt der interessierte Kunde bei Bedarf zu einem Doppel? Internet / Gemeindesteueramt / telefonische Bestellung Seite 28

29 Produktion vorläufige / provisorische Steuerrechnungen im Jahr 2017 (1) Staats- und Gemeindesteuern 2017 Direkte Bundessteuern 2016 Versand der Rechnungen erfolgt Mitte Januar 2017 Seite 29

30 Produktion vorläufige / provisorische Steuerrechnungen im Jahr 2017 (2) Kantons- und Gemeindesteuern: Verzinsung für Vorauszahlungen sowie nicht bezahlte vorläufige Forderungen 0,25 % (bisher 0,5 %), Verzugszins 4,0 % (unverändert) Bund; Verzugszins- und Rückerstattungszins unverändert 3,0 % Vergütungszins 0 % (bisher 0,25 %) Rückzahlungen: Automatische Umbuchung auf offene Steuerforderungen Seite 30

31 etaxes Elektronische Steuererklärung Möglichkeit der Nutzung der elektronischen Steuererklärung Seite 31

32 etaxes Einreichequote Elektronisch eingereichte Steuererklärungen im 2016: in % der möglichen elektronischen Einreichungen 52.5 % Vorjahr 51.2 % Zuwachs 1.3 % Seite 32

33 etaxes Elektronische Steuererklärung / Vorteile Assistent kein "vergessen" von Abzügen Wegleitung, Kursliste und Steuerkalkulator integriert Importfunktion von Vorjahresdaten Mandantenfähig Elektronisches Einreichen (empfohlen) Datenvorerfassung 2017 Seite 33

34 Fristen zur Einreichung Steuererklärungen 2016 Unselbständigerwerbende 31. März 2017 Selbständigerwerbende 31. Mai 2017 Fristverlängerungsmöglichkeit egovernment, efristverlängerung Seite 34

35 D. eservices Reto Schneider Finanzdepartement

36 eservices etaxes Elektronische Steuererklärung (1) 70 elektronisch eingereichte Steuererklärungen Prozent Seite 36

37 eservices etaxes Elektronische Steuererklärung (2) elektronisch eingereichte Steuererklärungen Prozent Seite 37

38 etaxes Erneuerung Seite 38

39 etaxes Erneuerung Seite 39

40 etaxes Erneuerung Seite 40

41 Informationen Fachapplikationen eservices Statistik efristverlängerung per 31. Dezember 2016 Total Fristverlängerungen (VJ ) davon efristverlängerung (VJ ) Seite 41

42 eservices equellensteuer Abrechnung für KMUs Quellensteuer-Abrechnungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt durch aktuelle Registerdaten und Tarife Elektronische Übermittlung sichere Datenübermittlung direkte Übernahme in die Quellensteuer-Fachapplikation elektronisches Prüfverfahren KMU benutzen equellensteuer Firmen rechnen bereits über Internet ab Seite 42

43 eservices etaxes Freischaltung für Privatpersonen Der Download der etaxes Version 2016 ist verfügbar ab heute Donnerstag, 19. Januar 2017 Viel Spass beim "klicken und schicken" Seite 43

44 Medienkonferenz 2017 Kantonales St.Gallen BESTEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Finanzdepartement

Medienkonferenz Herzlich Willkommen

Medienkonferenz Herzlich Willkommen Medienkonferenz 2018 Kantonales St.Gallen Herzlich Willkommen Finanzdepartement Programm A. Rechtliche Neuerungen Billy Rohner B. Straflose Selbstanzeige und AIA Felix Sager C. Austausch mit den Steuerbehörden

Mehr

Medienkonferenz Herzlich Willkommen

Medienkonferenz Herzlich Willkommen Medienkonferenz 2019 Kantonales St.Gallen Herzlich Willkommen Finanzdepartement Programm A. Rechtliche Neuerungen Felix Sager B. Straflose Selbstanzeige und AIA Felix Sager C. Austausch mit den Steuerbehörden

Mehr

Kanton St.Gallen Steueramt. Medienkonferenz Kantonales Steueramt St.Gallen HERZLICH WILLKOMMEN. Finanzdepartement

Kanton St.Gallen Steueramt. Medienkonferenz Kantonales Steueramt St.Gallen HERZLICH WILLKOMMEN. Finanzdepartement Medienkonferenz 2013 Kantonales St.Gallen HERZLICH WILLKOMMEN Finanzdepartement Programm A. Rechtliche Neuerungen Felix Sager Ab dem Jahre 2012 Ab dem Jahre 2013 B. Straflose Selbstanzeige Felix Sager

Mehr

Medienkonferenz Herzlich Willkommen

Medienkonferenz Herzlich Willkommen Medienkonferenz 2014 Kantonales St.Gallen Herzlich Willkommen Finanzdepartement Programm Aktuelles equellensteuer - neuer eservice für KMU Felix Sager etaxes - Elektronische Steuererklärung Folgen der

Mehr

Kanton St.Gallen Steueramt. Kantonales Steueramt St.Gallen HERZLICH WILLKOMMEN. Finanzdepartement

Kanton St.Gallen Steueramt. Kantonales Steueramt St.Gallen HERZLICH WILLKOMMEN. Finanzdepartement Medienkonferenz 2012 Kantonales St.Gallen HERZLICH WILLKOMMEN Finanzdepartement Programm A. Rechtliche Neuerungen Felix Sager Ab dem Jahre 2011 Ab dem Jahre 2012 B. Straflose Selbstanzeige Felix Sager

Mehr

B. Straflose Selbstanzeige

B. Straflose Selbstanzeige Kanton St.Gallen Finanzdepartement Steueramt Amtsleitung B. Straflose Selbstanzeige Dr. Felix Sager, Leiter Kantonales Steueramt 1. Straflose Selbstanzeige Seit sieben Jahren kennen wir in der ganzen Schweiz

Mehr

Medienkonferenz 2011

Medienkonferenz 2011 St. Gallen Herzlich willkommen Programm A. Rechtliche Neuerungen Felix Sager Ab dem Jahre 2010 Ab dem Jahre 2011 B. Straflose Selbstanzeige / Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen Hubert Hofmann C.

Mehr

B. Straflose Selbstanzeige

B. Straflose Selbstanzeige Kanton St.Gallen Finanzdepartement Steueramt Amtsleitung B. Straflose Selbstanzeige Dr. Felix Sager, Leiter Kantonales Steueramt 1. Straflose Selbstanzeige Seit neun Jahren kennen wir in der ganzen Schweiz

Mehr

Medienkonferenz Kantonales Steueramt St. Gallen

Medienkonferenz Kantonales Steueramt St. Gallen Medienkonferenz 2006 Kantonales Steueramt St. Gallen Medienkonferenz 2006 Rainer Zigerlig Leiter Kantonales Steueramt St. Gallen Adolf Eisenring Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen Kantonales Steueramt

Mehr

Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz

Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz 1 Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz 2 Donnerstag, 25. Januar 2018 Kapitelübersicht 1. Wissenswertes zum Steuerjahr 2017 2. Automatischer Informationsaustausch (AIA) 3. Straflose

Mehr

Medienkonferenz Medienkonferenz 2003

Medienkonferenz Medienkonferenz 2003 Medienkonferenz 2003 Medienkonferenz 2003 Kantonales Steueramt St.Gallen Rainer Zigerlig Leiter Kantonales Steueramt St. Gallen Primus Schlegel Hauptabteilungsleiter Organisationsentwicklung und Projekte

Mehr

B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten

B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten Adolf Eisenring, Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen I. Formulare 1. Versand In diesen Tagen erhalten rund 276'000 Personen im Kanton St. Gallen die

Mehr

Kanton Bern. Finanzdirektion Steuerverwaltung des Kantons Bern

Kanton Bern. Finanzdirektion Steuerverwaltung des Kantons Bern 1 Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz 2 Donnerstag, 24. Januar 2019 Kapitelübersicht 1. Wissenswertes zum Steuerjahr 2018 2. Die Steuererklärung online einreichen 3. Straflose Selbstanzeige

Mehr

Internationaler Informationsaustausch in Steuersachen

Internationaler Informationsaustausch in Steuersachen Internationaler Informationsaustausch in Steuersachen 1 Daniel Dzamko Steuerverwaltung des Kantons Bern Leiter Geschäftsbereich Recht + Koordination Oliver Appenzeller Steuerverwaltung des Kantons Bern

Mehr

Das Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können.

Das Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können. Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung * vom 0. November 0 (Stand. Januar 04) 64.40 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 65 Absatz des Steuergesetzes (StG) vom 30. Oktober

Mehr

B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten

B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten Adolf Eisenring, Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen I. Formulare 1. Versand In diesen Tagen erhalten ungefähr 266'000 Personen im Kanton St. Gallen

Mehr

Straflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand März 2015) Weisung KSV /

Straflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand März 2015) Weisung KSV / Praxisanwendung KSV (Stand März 2015) 1 Seit 1. Januar 2010 sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche eine erste Selbstanzeige einreichen, von jeder Busse befreit. Für die Kantons- und Gemeindesteuern

Mehr

Dr. Dave Siegrist Vorsteher, Steueramt des Kantons Aargau

Dr. Dave Siegrist Vorsteher, Steueramt des Kantons Aargau www.pwc.ch/steuerforum Keynote Speech Aktuelles aus der aargauischen Steuerpraxis hinsichtlich Direkte Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern Dr. Dave Siegrist Vorsteher, Steueramt des Kantons Aargau Steuerforum

Mehr

[Geschäftsnummer] Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert:

[Geschäftsnummer] Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert: Steuergesetz (StG) Änderung vom [Datum] Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 66. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 66.

Mehr

Kanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Neuerungen auf 1.1.2016: Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung.

Kanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Neuerungen auf 1.1.2016: Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung. Steuergesetzgebung St. Gallen Neuerungen auf 1.1.2016: Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung Finanzdepartement Inhalt A. XI. Nachtrag zum Steuergesetz Begrenzung des Fahrkostenabzugs Seite 73 Inhalt

Mehr

Straflose Selbstanzeige im Steuerrecht

Straflose Selbstanzeige im Steuerrecht lic. iur. Hubertus Derungs Teamleiter Dienstabteilung Spezialdienste (DASD) des Kantonalen Steueramtes Zürich Zürich, 17. Januar 2017 Inhalt Straflose Selbstanzeige Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen

Mehr

135 Nr. 2 Anrechnung von Zahlungen

135 Nr. 2 Anrechnung von Zahlungen Anrechnung von Zahlungen 1. Rechtliche Grundlagen Die Anrechnung von Zahlungen, Rückerstattungs- oder Verrechnungssteuergutschriften hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Verzugs- oder Vergütungszinsen.

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN in St. Gallen

HERZLICH WILLKOMMEN in St. Gallen Infoveranstaltung HERZLICH WILLKOMMEN in St. Gallen Finanzdepartement Programm Begrüssung XI. Nachtrag zum Steuergesetz XII. Nachtrag zum Steuergesetz Änderungen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben Lotteriegewinnbesteuerung

Mehr

Straflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand ) Weisung KSV /

Straflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand ) Weisung KSV / Praxisanwendung KSV (Stand 20.12.2016) 1 Seit 1. Januar 2010 sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche eine erste Selbstanzeige einreichen, von jeder Busse befreit. Für die Kantons- und Gemeindesteuern

Mehr

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN. Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN. Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug 14. September 2015 Themen FABI - steuerliche Auswirkungen Steuergesetz

Mehr

Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert:

Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert: Steuergesetz (StG) Änderung vom 28.03.208 Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 66. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 66.

Mehr

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) KOMMENTAR ZUM SCHWEIZERISCHEN STEUERRECHT Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) 3. Auflage Herausgeber Martin Zweifel Michael Beusch Helbing Lichtenhahn Verlag Vorwort zur 3. Auflage Autorinnen

Mehr

Steuerbuchweisungen zum XI. und XII. Nachtrag

Steuerbuchweisungen zum XI. und XII. Nachtrag Steuerbuchweisungen zum XI. und XII. Nachtrag Billy Rohner Hauptabteilungsleiter, Natürliche Personen Finanzdepartement Aktuelle Steuerbuch-Weisungen Eigenmietwert StB 34 Nr. 1 Lotterie- und Spielbankengewinne,

Mehr

Steuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF

Steuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF Volkswirtschaftsdepartement Amt für Wirtschaft Wirtschaftsförderung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1187 CH-6431 Schwyz Telefon +41 41 819 16 34 Telefax +41 41 819 16 19 www.schwyz-wirtschaft.ch Grundzüge der

Mehr

Ja zur 4. Teilrevision des Zuger Steuergesetzes per 2012

Ja zur 4. Teilrevision des Zuger Steuergesetzes per 2012 Ja zur 4. Teilrevision des Zuger Steuergesetzes per 2012 CVP Delegiertenversammlung 12. September 2011 Peter Hegglin Regierungsrat Änderungen im Überblick (Teil 1) 1. Umsetzung von Bundesrecht 1. Unternehmenssteuerreform

Mehr

über die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen

über die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen 6. Beschluss vom. Februar 00 über die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 ff. des Gesetzes vom 6. Juni 000 über die direkten Kantonssteuern

Mehr

Übersicht über die Newsletter

Übersicht über die Newsletter Übersicht über die Newsletter Nr. Inhalt 01/2018 Änderung der Steuerverordnung per 1. Januar 2018 Mehrwertsteuer: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung Mehrwertsteuer:

Mehr

Kanton Basel-Stadt. Steuern Basel-Stadt. Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt. lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher

Kanton Basel-Stadt. Steuern Basel-Stadt. Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt. lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher Kanton Basel-Stadt Steuern Basel-Stadt Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher Steuergesetzgebung Steuergesetzrevision 2015 Ausblick

Mehr

Erscheinungsdatum: Mi. 10. Februar 2016

Erscheinungsdatum: Mi. 10. Februar 2016 Erscheinungsdatum: Mi. 10. Februar 2016 Steuererklärungsverfahren im Jahre 2016 Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer Steuererklärung 2015 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte

Mehr

Straflose Selbstanzeige

Straflose Selbstanzeige Finanzen und Gesundheit Steuerverwaltung Abteilung Spezialsteuern Hauptstrasse 11/17 CH-8750 Glarus Glarus, 18. Juli 2017 Straflose Selbstanzeige 1. Rechtliche Grundlage Zeigt die steuerpflichtige Person

Mehr

Kaum etwas braucht so viel Erklärung wie eine Steuererklärung. Brigitte Fuchs, Schweizer Autorin und Lyrikerin

Kaum etwas braucht so viel Erklärung wie eine Steuererklärung. Brigitte Fuchs, Schweizer Autorin und Lyrikerin Kaum etwas braucht so viel Erklärung wie eine Steuererklärung. Brigitte Fuchs, Schweizer Autorin und Lyrikerin Themen - Allgemeines - Provisorische Rechnung - Steuererklärung Deklaration - Definitive Rechnung

Mehr

Kreisschreiben Nr. 28

Kreisschreiben Nr. 28 Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale

Mehr

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) Zürcher Steuerbuch Nr. 45/430 Verrechnungssteuer Rückerstattung bei Wohnsitzwechsel Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes betreffend Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Wohnsitzwechseln

Mehr

Weisung der Finanzdirektion über das Verfahren bei der Einschätzung von Steuerpflichtigen, die trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben

Weisung der Finanzdirektion über das Verfahren bei der Einschätzung von Steuerpflichtigen, die trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben wωêåüéê=píéìéêäìåü Nr. 31/483 Verfahren bei Nichteinreichung einer Steuererklärung Weisung der Finanzdirektion über das Verfahren bei der Einschätzung von Steuerpflichtigen, die trotz Mahnung keine Steuererklärung

Mehr

Nr. 665 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Nr. 665 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Nr. 665 Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 6. Dezember 1994* (Stand 1. Juli 2009) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes über die direkte

Mehr

Informationen über den Ausgleichszins

Informationen über den Ausgleichszins Departement Finanzen Kantonale Steuerverwaltung Steuerbezug und Rechnungswesen Informationen über den Ausgleichszins Weshalb wird ein Ausgleichszins belastet? Gutenberg-Zentrum Kasernenstrasse 2 9100 Herisau

Mehr

Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft

Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft Steueranlass vom 1. Februar 2016 Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft Vorsteher der Steuerverwaltung BL Folie 1 Inhaltsübersicht Steueranlass vom 1. Februar 2016 Steuergesetzesrevision

Mehr

Informationen über den Ausgleichszins

Informationen über den Ausgleichszins Departement Finanzen Kantonale Steuerverwaltung Administration und Finanzen Informationen über den Ausgleichszins Gutenberg-Zentrum Kasernenstrasse 2 9100 Herisau Tel. +41 71 353 62 90 Fax +41 71 353 63

Mehr

RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden

RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden RUBIK-Abkommen Informationen für unsere Kunden 16.11.2012 Seite 0 Inhaltsverzeichnis Themenbereiche Seiten Das RUBIK-Konzept 2 RUBIK - wie funktioniert das? 4 Schematische Darstellung Vergangenheit 5 Schematische

Mehr

NICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN

NICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN NICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN Was tun? THOMAS SCHWAB 8. April 2016 VORSTELLUNG Danke für die Einladung Thomas Schwab Vizedirektor lic. iur. Rechtsanwalt / dipl. Steuerexperte BDO AG Münchensteinerstrasse

Mehr

Baselbieter Steuerinfo N 19

Baselbieter Steuerinfo N 19 Baselbieter Steuerinfo N 19 Februar 2016 Neuerungen zum Steuerjahr 2016 Auch dieses Jahr sind im Internet wieder «Neuerungen zum Steuerjahr» bereit gestellt, welche in Kurzform aufzeigen, was sich gegenüber

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates 04 00 K 11 Canton de Berne I Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 012-2015 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2015.RRGR.59 Eingereicht am:

Mehr

Brennpunkt Steuerstrafrecht: Schwarzgeld im Nachlass. lic. iur. Martin Plüss Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte

Brennpunkt Steuerstrafrecht: Schwarzgeld im Nachlass. lic. iur. Martin Plüss Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Brennpunkt Steuerstrafrecht: Schwarzgeld im Nachlass lic. iur. Martin Plüss Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte Inhalt 1. Fallbeispiel 1: Klassiker Alternative Aussitzen Alternative Offenlegen 2. Fallbeispiel

Mehr

Verordnung über die Quellensteuer natürlicher und juristischer Personen

Verordnung über die Quellensteuer natürlicher und juristischer Personen Verordnung über die Quellensteuer natürlicher und juristischer Personen Vom 14. Dezember 1994 (Stand 1. Januar 2015) Der Landrat, gestützt auf Artikel 251 Absatz 1 des Steuergesetzes vom 7. Mai 2000 (StG)

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Verordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Vom 21. November 2000 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat, VI C/2/1 gestützt auf Artikel 252 Absatz 1 des Steuergesetzes (StG) 1) und Artikel

Mehr

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) Häufig gestellte Fragen (FAQs) Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) Häufig gestellte Fragen (FAQs) Frage 1) Worum handelt es sich bei dem AIA? Frage 2) Wie funktioniert der AIA? Frage 3) Welche Länder haben sich

Mehr

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt. Bescheinigungen: Zuständigkeiten bei den Steuerbehörden Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Mehr

Verordnung über den Steuerbezug. gestützt auf die Artikel 186 und 251 des Steuergesetzes (StG) vom 7. Mai 2000, 1) verordnet:

Verordnung über den Steuerbezug. gestützt auf die Artikel 186 und 251 des Steuergesetzes (StG) vom 7. Mai 2000, 1) verordnet: Verordnung über den Steuerbezug Vom 22. November 2000 (Stand 1. Januar 2012) Der Landrat, VI C/1/7 gestützt auf die Artikel 186 und 251 des Steuergesetzes (StG) vom 7. Mai 2000, 1) verordnet: Art. 1 Fälligkeitstermine

Mehr

Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018

Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018 Prämienverbilligung 2019 im Kanton Schwyz Achtung! Eingabefrist: 30. September 2018 Informationen Berechnungshilfen ALLGEMEINES 2 WARUM WERDEN KRANKENKASSENPRÄMIEN VERBILLIGT? Die Krankenkassen erheben

Mehr

2. Welche Werte muss ich für die Ferienwohnung im Ausland deklarieren?

2. Welche Werte muss ich für die Ferienwohnung im Ausland deklarieren? Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg T +41 26 305 32 75, F +41 26 305 32 77 www.fr.ch/kstv Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mehr

Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer 70.550 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer Gestützt auf Art., Art. 4, Art. 85 Abs., Art. 89, Art. 9 Abs. 5, Art. 0, Art. 0 Abs. 4, Art. 04, Art. 09 Abs. 3, Art. Abs.,

Mehr

Baselbieter Steuerinfo N 14

Baselbieter Steuerinfo N 14 Baselbieter Steuerinfo N 14 Juli 2014 Vorlage über die Anpassung der Eigenmietwerte, Aus- und Weiterbildungskosten sowie Vereinfachungsmassnahmen Der Baselbieter Regierungsrat hat eine Änderung des Steuergesetzes

Mehr

Steuerverwaltung des Kantons Bern Medienkonferenz

Steuerverwaltung des Kantons Bern Medienkonferenz Steuerverwaltung des Kantons Bern Medienkonferenz Freitag, 11. Januar 2013 Inhalt 1 Infos von Bruno Knüsel (Steuerverwalter) 2 Rückblick 2012 3 Verzinsliche Vorauszahlungen 4 Straflose Selbstanzeige 5

Mehr

Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer 1

Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer 1 Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Vom 0. Dezember 994) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 04 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Mehr

Baselbieter Steuerinfo N 1

Baselbieter Steuerinfo N 1 Baselbieter Steuerinfo N 1 Februar 2010 Editorial Liebe Leserin, lieber Leser Es freut mich, Sie zu den ersten Abonnenten der Baselbieter Steuerinfo zählen zu dürfen. Mit diesem neuen Angebot sind wir

Mehr

Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz

Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz Steuerverwaltung des Kantons Bern Jahres-Medienkonferenz Dienstag, 24. Januar 2017 Inhalt 1 Facts & figures Steuererklärung Steuerjahr 2015 Entwicklung TaxMe Straflose Selbstanzeigen 2016 Weitere Zahlen

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Gewährung eines Einschlags auf dem Eigenmietwert in Härtefällen

Ausführungsbestimmungen über die Gewährung eines Einschlags auf dem Eigenmietwert in Härtefällen 23.73 Ausführungsbestimmungen über die Gewährung eines Einschlags auf dem Eigenmietwert in Härtefällen vom 27. September 206 (Stand. Januar 207) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel

Mehr

Straflose Selbstanzeige Nicht deklarierte Elemente

Straflose Selbstanzeige Nicht deklarierte Elemente Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Inspection fiscale Steuerinspektorat Joseph-Piller Strasse 13, Postfach, 1701 Freiburg T +41 26 305 34 84, F +41 26 305 32 77 www.fr.ch/scc

Mehr

Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz & Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz

Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz & Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz & Nachtrag zur Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz Präsentation Informationsveranstaltung Vom 7. Februar 2019 Systematik

Mehr

Kundenorientierung 2012

Kundenorientierung 2012 www.baettigtreuhand.ch Ettiswilerstr. 4 Tel. 041 970 44 10 6130 Willisau Fax 041 970 44 40 Kundenorientierung 2012 1. Steuern (Kanton Luzern) Der Jahreszinsfuss für die Vorauszahlungen der Steuern sinkt

Mehr

Kanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Was geht? Dr. Henk Fenners Leiter Rechtsabteilung. Finanzdepartement

Kanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Was geht? Dr. Henk Fenners Leiter Rechtsabteilung. Finanzdepartement Steuergesetzgebung St. Gallen Was geht? Dr. Henk Fenners Leiter Rechtsabteilung Finanzdepartement Übersicht A. XIII. Nachtrag zum Steuergesetz B. XIV. Nachtrag zum Steuergesetz C. Mehrwertabgabe Seite

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/020

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/020 Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die gemeinsame Besteuerung für die Heiratsperiode bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2014 (vom 24. Januar 2014)

Mehr

Kanton St.Gallen Tarif 2010

Kanton St.Gallen Tarif 2010 Kanton St.Gallen Tarif 2010 Ist das steuerbare Einkommen höher als Fr. 500'000 für und alleinerziehende Personen, so beträgt die einfache Steuer für das ganze Einkommen 8.5 Prozent. (Für alleinstehende

Mehr

Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien

Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien Informationsveranstaltung des Kantonalen Steueramtes St. Gallen, 4. November 2011 Fabian Baumer, Vizedirektor ESTV, Leiter Steuerpolitik Inhalt

Mehr

Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand )

Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand ) 668. Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom 8.0.000 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 73 Absatz des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 965

Mehr

Verzinsung Staats- und Gemeindesteuern

Verzinsung Staats- und Gemeindesteuern Luzerner Steuerbuch Band 2a, Weisungen StG: Steuerbezug, 189-198 Nr. 8 Datum der letzten Änderung: 01.01.2017 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_2a_weisungen_stg bezug_verzinsungstaatsundgemeindesteuern.html

Mehr

Der elektronische Steuerauszug Konferenz esteuerauszug CH vom

Der elektronische Steuerauszug Konferenz esteuerauszug CH vom Der elektronische Steuerauszug Konferenz esteuerauszug CH vom 19.6.2018 1 Inhaltsverzeichnis Rückblick auf Projektstart esteuerauszug Stand Pilot für das Steuerjahr 2016 Überblick esteuerauszug und Prozesse

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2014 KR-Nr. 364/2013 207. Anfrage (Einschätzung der Staats- und Gemeindesteuern / Abrechnungen Quellensteuern) Kantonsrat

Mehr

Es fallen insbesondere folgende Kapitalabfindungen in Betracht:

Es fallen insbesondere folgende Kapitalabfindungen in Betracht: Kapitalabfindungen mit Vorsorgecharakter 1. Begriffe 1.1 Kapitalabfindungen Als Kapitalabfindungen mit Vorsorgecharakter gelten die aus der Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung, aus Einrichtungen

Mehr

Eigenmietwert (Konferenz )

Eigenmietwert (Konferenz ) Eigenmietwert (Konferenz 24.11.2016) 1 Gesetzesgrundlage Figuriert im Steuergesetz seit dem Bundesratsbeschluss vom 9. Dezember 1940 DBST Art. 21 Abs. 1b. / KSTG Art. 22 Abs. 1b. : Steuerbar ist der Mietwert

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahre 2018

Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahre 2018 Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahre 2018 (vom 26. September 2017) Veröffentlicht im Amtsblatt des Kantons Zürich Nr. 2/2018 (12. Januar 2018) und Nr. 9/2018

Mehr

Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Vereinen

Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Vereinen Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Steuerverwaltung im Internet publiziert unter: www.steuerverwaltung.bs.ch Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Vereinen vom 2. Januar 2018 (ersetzt Merkblatt

Mehr

B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten

B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten B. Steuererklärung Veranlagung Einreichedaten Adolf Eisenring, Hauptabteilungsleiter Natürliche Personen I. Formulare 1. Versand In den ersten Tagen des neuen Jahres erhalten ungefähr 260'000 Personen

Mehr

Medien-Zmorge Steuerverwaltung des Kantons Bern Montag, 11. Januar 2010

Medien-Zmorge Steuerverwaltung des Kantons Bern Montag, 11. Januar 2010 Medien-Zmorge Steuerverwaltung des Kantons Bern Montag, 11. Januar 2010 Inhalt 1 Rückblick / Ausblick 2 Neuerungen Steuerjahr 2009 3 Revision Steuergesetz 2011 4 Organisationsanpassung Steuerverwaltung

Mehr

Neujahrsbotschaft 2009

Neujahrsbotschaft 2009 Neujahrsbotschaft 2009 Würth Treuhand AG, Zürich Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen bei der Direkten Bundessteuer Mit der Zustimmung des Volkes zum Unternehmenssteuerreformgesetz II wurde

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer

Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer Verordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer Vom 21. November 2000 (Stand 1. Januar 200 Der Regierungsrat gestützt auf Artikel 252 Absatz 1 des Steuergesetzes und Artikel 73 Absatz 1 des Bundesgesetzes

Mehr

Departement für Finanzen und Soziales. Medienkonferenz. Botschaft zur Steuergesetzrevision 2010

Departement für Finanzen und Soziales. Medienkonferenz. Botschaft zur Steuergesetzrevision 2010 Medienkonferenz Botschaft zur Steuergesetzrevision 2010 Mittwoch, Botschaft zur Steuergesetzrevision 2010 Agenda Auswertung Vernehmlassungsverfahren Kernpunkte der Revision Interkantonaler Belastungsvergleich

Mehr

ESTV SuisseTax egovernment-portal Benutzeranleitung

ESTV SuisseTax egovernment-portal Benutzeranleitung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Servicedesk egovernment ESTV SuisseTax egovernment-portal Elektronische Rückerstattungsanträge der Verrechnungssteuer (Formular

Mehr

STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL

STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Gegenstand... 3 2 Steuerfuss und Steuersätze... 3 3 Steuerveranlagungen... 3 4 Verbindlichkeit der Veranlagung... 3 5 Gemeindesteuerrechnung...

Mehr

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Servicedesk E-Government

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Servicedesk E-Government Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Servicedesk E-Government E-Government-Portal ESTV SuisseTax Elektronische MWST-Abrechnung Benutzeranleitung Herzlich willkommen

Mehr

Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil

Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil Steuerreglement Bennwil/05.12.2006 2 INHALTSVERZEICHNIS STEUERREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE BENNWIL 3 1 Gegenstand 3 2 Steuerfuss, Steuersatz 3 3 Steuerveranlagung

Mehr

Neuerungen Seite 1. Treuhandnews 20111

Neuerungen Seite 1. Treuhandnews 20111 Neuerungen 2011 Seite 1 1 Referent Roman Bosetti Mandatsleiter, Treuhand Rapperswil dipl. Treuhandexperte Mitglied des Kaders OBT AG Fischmarktplatz 9 8640 Rapperswil Telefon 055 222 89 28 roman.bosetti@obt.ch

Mehr

Kreisschreiben Nr. 40 der ESTV

Kreisschreiben Nr. 40 der ESTV EUERN UMSETZUNG USR III IN DEN 15 TANER INFORMATIONSAUSTAUSCH NGSABKOMMEN SCHWEIZ DIVIDEN ESCHÄFTSFAHRZEUGE DEBITOREN K GENSSTEUER KORREKTUR WEGLEI Z PENDLERPAUSCHALE DIREKTE STEUERN WEITERBILDU von Stefan

Mehr

4. ffo Workshop 25. Juni 2013 in Zürich

4. ffo Workshop 25. Juni 2013 in Zürich 4. ffo Workshop 25. Juni 2013 in Zürich Elektronische Steuererklärung Andreas Lindenmann Schweizerische Steuerkonferenz Ausgangslage Vorhaben A2.02 ffo Schweizerische Steuerkonferenz Abwicklung der Erklärung

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Steuerreglement

Einwohnergemeinde Zuchwil. Steuerreglement Einwohnergemeinde Zuchwil Steuerreglement Beschluss der Gemeindeversammlung vom 0. Juli 0 Seite von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil gestützt auf 57 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern vom.

Mehr

Ordner Steuern. Einlageblatt «Steuern» Checkliste Steuererklärung. 2 Steuererklärung 2014 / Veranlagungsverfügung

Ordner Steuern. Einlageblatt «Steuern» Checkliste Steuererklärung. 2 Steuererklärung 2014 / Veranlagungsverfügung Ordner Steuern 1 Einlageblatt «Steuern» Checkliste Steuererklärung 2 Steuererklärung 2014 / Veranlagungsverfügung 3 Steuererklärung 2015 / Veranlagungsverfügung 4 Steuererklärung 2016 / Veranlagungsverfügung

Mehr

1324 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

1324 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP 1 von 4 1324 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP Regierungsvorlage Protokoll zur Abänderung des am 29. Jänner 2013 in Vaduz unterzeichneten Abkommens zwischen der

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung

Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur der Rücklage für Forschungs- und Entwicklungsaufträge und der für Steuern (vom 27. Januar 1999, inklusive Änderung vom 8. April 2015 ) A. Einleitung Gemäss 27 Abs.

Mehr

in Ausführung von 78 der Kantonsverfassung 2, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,

in Ausführung von 78 der Kantonsverfassung 2, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, Kantonsratsbeschluss zur Teilrevision des Steuergesetzes und zum Erlass eines Gesetzes über die Finanzierung des NFA-Beitrags Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung von 78 der Kantonsverfassung,

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung

Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur Berechnung der Rücklage für Forschungs- und Entwicklungsaufträge und der Rückstellung für Steuern

Mehr

GEMEINDE REIGOLDSWIL

GEMEINDE REIGOLDSWIL GEMEINDE REIGOLDSWIL Unterbiel 15 4418 Reigoldswil Tel. 061 945 90 10 Fax 061 945 90 11 Internet: www.reigoldswil.ch E-Mail: gemeinde@reigoldswil.bl.ch Steuerreglement der Gemeinde Reigoldswil Steuerreglement

Mehr

StB 66 Nr. 2. Bemessung bei unterjähriger Steuerpflicht. 1. Unterjährige Steuerpflicht

StB 66 Nr. 2. Bemessung bei unterjähriger Steuerpflicht. 1. Unterjährige Steuerpflicht Bemessung bei unterjähriger Steuerpflicht 1. Unterjährige Steuerpflicht Unter der sogenannten unterjährigen Steuerpflicht versteht man eine Steuerpflicht, welche nur während eines Teils des Kalenderjahres

Mehr

Steuerordnung der Gemeinde Bettingen 1)

Steuerordnung der Gemeinde Bettingen 1) Steuerordnung der Gemeinde Bettingen ) Vom 7. Dezember 999 (Stand. Mai 07) Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bettingen, gestützt auf 9 des Gemeindegesetzes vom 7. Oktober 98 ) und auf der Gemeindeordnung

Mehr