Biotop-Fonds der Jägerschaft Oldenburg / Delmenhorst e.v.

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1 Biotop-Fonds der Jägerschaft Oldenburg / Delmenhorst e.v. Allgemeiner Pflanzenschutztechnik 2016

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5 Blühstreifenaktion des Biotopfonds der JS OL/DEL Im Landkreis Oldenburg ha ha ha ha ha bei ca. 150 Landwirte Landwirte stellen Flächen zur Verfügung und säen aus Saatgut wird kostenlos zur Verfügung gestellt aus Fördermitteln des Landkreises.

6 Aussaat möglichst überbetrieblich organisieren!! Sägerät nur 1x abdrehen zeitliche Entlastung der Flächenbewirtschafter Saatgut kann zentral besorgt und gelagert werden Bodenbearbeitung und Saat in einem Arbeitsgang

7 `Pufferstreifen` an Schattenrändern am Wald Ertragsausfall begrenzt

8 Greening Waldrandstreifen Übersicht aus 4 Standorten und 2 Jahren (`12/`13) Surwold, Haselünne, Handrup/Langen, Lohne 100 % 65 % 29 % Reihe Reihe Reihe 18m m

9 Anlage und Nutzen von Blüh- und Pufferstreifen in der Kulturlandschaft Dr. Josef Kuhlmann

10 Anlage und Nutzen von Blüh- und Pufferstreifen in der Kulturlandschaft Gliederung Einleitung / Biodiversität Ziele von Blüh-und Pufferstreifen Förderprogramme Pflanzenarten Praktische Umsetzung Nutzen / Schaden - Zielkonflikte Ausblick

11 `Biodiversität` in aller Munde - Forschung - Förderprogramme z.b. 40 % der Fläche aller Flächenprogramme BRD - PSM-Zulassungsverfahren - Agrar- / Umweltverwaltung - NGOs - Pflanzenschutzfirmen -..

12 Welche Ebene? - Schlag - Betrieb - Region - oder alles? Was meint Biodiversität? Welche Dimension? - Raum - Zeit - oder beides Welche Vielfalt? - Flora - Fauna - Genetik - oder alles?

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14 Blüh-/Pufferstreifen Wieso? Auflockerung des Landschaftsbildes Imagepflege, Öffentlichkeitsarbeit Landwirtschaft Imagepflege Dörfer, Gemeinden Tourismus Mehr biologische Vielfalt - Pflanzen / Insekten Schutzfunktion für Tierarten Nahrungsquelle Bodenbrüter / Wildtiere Brut- und Setz-Habitat für Wildtiere `Entschärfung` von Gewässerauflagen ( Düngung, Pflanzenschutz )

15 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (MU ) Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie geleistet werden. Diesem Ziel dienen insbesondere: Einführung von 5m- Gewässerrandstreifen an allen Gewässern außer Grüppen Die Einführung von Gewässerrandstreifen auch an Gewässern dritter Ordnung soll Belastungen der Gewässer durch diffuse Quellen sowie Stoffeinträge verringern. Da das landwirtschaftliche Fachrecht insbesondere in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft allein nicht ausreicht, um die Bewirtschaftungsziele nach WHG zu erreichen, werden Verbote zum Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in Gewässerrandstreifen im Wasserrecht verankert.

16 Maßnahmenkulisse zur Reduzierung des Nitrateintrages Maßnahmenkulisse Grundwasserschutz Grundwasserkörper-Grenzen Trinkwassergewinnungsgebiete innerhalb der Maßnahmenkulisse Grundwasserschutz

17 Dr. Birgit Vollrath

18 Randstreifen Immer wichtiger!!

19 90% der Junghasen werden am Randstreifen gesetzt! Projekt Junghase, U.Voigt 2009

20 Blühstreifen im Sommer: wertvolle Tracht für Bienen und Hummeln

21 Was benötigen Honig- und Wildbienen: Eine ganzjährig, durchgehend stabile und reichhaltige Nektar- und Pollenversorgung. Dazu reichen wenige nacheinander blühende Pflanzenarten ( meistens Kulturpflanzen) / Spättracht wichtig Wildbienen benötigen zudem Nisthabitate und strukturen in unmittelbarer Nähe zu den Nektar- und Pollenquellen Beide Grundvoraussetzungen sollten in möglichst vielen Landschaftsstrukturen und Siedlungsbereichen vorhanden sein bzw. geschaffen werde Mit allen Maßnahmen zur Förderung von Honig- und Wildbienen werden gleichzeitig auch die Lebensbedingungen vieler anderer Lebewesen verbessert.

22 Phacelia, gute Bienenweide

23 Strukturierte Blühstreifen: 1. Jahr mehrjährige Saatmischung ganzflächig 2. Jahr Nachsaat einj. Saatmischung auf halber Fläche

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25 Wie im Projekt mit Naturschutzstiftung Oldenburg Besichtigung , 16:00 Hof Brüning, Mahlstedt Begleitung durch faunistische Erhebungen Uni OL

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30 ITAW zu Situation Fasan Es erhärtet sich der Verdacht, dass die erhöhte Kükensterblichkeit als Schlüsselfaktor im Populationsrückgang des Fasans anzusehen ist. Weiterhin wird die Hypothese aufgestellt, dass die hohe Sterblichkeit bei den Fasanenküken mit einem geringen Nahrungsangebot in Zusammenhang steht. So müssten die Küken einen größeren Radius bei ihrer Futtersuche ablaufen, wodurch es schließlich zu einer Mangelernährung und verzögerten Entwicklung käme. Auch das Immunsystem würde geschwächt, woraus eine erhöhte Anfälligkeit für sonst harmlose Erreger resultieren würde. Darüber hinaus wären geschwächte Küken eine leichtere Beute für Prädatoren. Die Populationen von Fasan und Rebhuhn scheinen von diesem Seuchenzug der Vogelgrippe nicht betroffen zu sein. Der Zusammenhang zwischen Glyphosat und geringer Reproduktionsleistung beim Fasan oder Hasen ist nicht belegt, wird aber durch den Artikel und Kommentar im `Nieders. Jäger` impliziert. Das ITAW betont jedoch ausdrücklich, dass die Untersuchungen und Ergebnisse von Frau Prof. Dr. M. Krüger nicht angezweifelt werden und ausführliche Untersuchungen zum Wirkungsgefüge zwischen Magen-Darm-Flora und Glyphosat beim Vogel nachgegangen werden sollte.

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32 Staatl. Förderung

33 Greening Ökologische Vorrangfläche Auf 5 % der Ackerfläche Ökologische Vorrangfläche Erhalt von Dauergrünland Greening Anbaudiversifizierung

34 Ökologische Vorrangfläche Gewichtungsfaktor Brachliegende Flächen auf Ackerland 1 Hecken und Knicks (CC), Baumreihen (CC) 2 Feldgehölze (CC), Einzelbäume (CC) LE an Ackerflächen 1,5 Feuchtgebiete (CC) 1 Feldränder, Pufferstreifen, Streifen an Waldrändern 1,5 Kurzumtriebsplantagen 0,3 Zwischenfruchtanbau 0,3 Eiweißpflanzen 0,7

35 Anlage von Blüh-/ Hegestreifen 2017 In diesem Jahr ist nach großem Protest durch die Antragsteller wieder eine Codierung mit 177 (Blüh- und Bejagungsschneisen an Maisflächen) möglich: Nicht als ökologische Vorrangfläche anrechenbar : Keine Einschränkungen bzgl. Aussaattermin!! a) Blüh- und Bejagungsschneiden (Code 177): - werden an Maisflächen angelegt - dürfen nicht mehr als 25 % des gesamten Schlages betragen - werden zusammen mit der Maisfläche eingezeichnet und beantragt (ein Schlag) - Düngung und Pflanzenschutz sind möglich a) Wildäsungsflächen (Code 910): - Mindestschlaggröße von 0,10 ha ist einzuhalten - Keine Größenbegrenzung - Düngung und Pflanzenschutz sind möglich Als ökologische Vorrangfläche anrechenbar : Die Aussaat muss bis zum erfolgt sein!! a) Feldrandstreifen (Faktor 1,5) dürfen nur mit einer maximalen Breite von 20 m angelegt werden. Diese Streifen sind entlang der landwirtschaftlichen Kultur anzulegen. a) Brachefläche (Faktor 1,0), hierfür gelten keine Größenbegrenzungen. Eine Mindestschlaggröße von 0,10 ha ist einzuhalten

36 Greeningfähige Agrarumweltmaßnahmen (Auswahl) AL 2.1 Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten (75 /ha) AL 2.2 Anbau von winterharten ZF und Untersaaten (120 /ha) BS 1.1 Einjährige Blühstreifen 700 bis 800* /ha) BS 1.2 Strukturreicher Blühstreifen (875 bis 975* /ha) BS 2 Mehrjährige Blühstreifen (875 bis 975 /ha) * = mit Imkerbeteiligung ( Abstimmung der Saatmischung) Aussaat bis zum !!

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40 LJN Mischung Sand

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42 `Ammerländer Mischung`( Fa. Rieger-Hofmann) 20 Arten: 40 Prozent Wildkräuter ( W )und 60 Prozent Kulturpflanzen ( K) : Kornblume (12%), W Ackersenf (2%) K Buchweizen (10%), K Saatwucherblume (4%) W Luzerne (8%), K Borretsch (2%), K Klatschmohn (7%), W Ackerspörgel (2%), W Saatmohn (3%), K Weiße Lichtnelke (4%), W Vogelwicke (8%), K Kresse (2%), K Phacelia (5%), K Ackerhundskamille (1%) W Ringelblume (6%), W Ackervergissmeinicht (1%) W Lein (6%), K Echte Kamille (1%). W Graukresse (5%), K Dill (6%), K Sonnenblumen (5%), K Kosten ca. 350 /ha

43 Ähnliche Veranstaltung Kreislandvolk Oldenburg mit Biotop-Fonds am geplant

44 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

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