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1 Die Bürgerstiftung Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 WIKOM - Ausfertigung vom 20. September / /

2 Die Bürgerstiftung Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag... 1 B. Grundsätzliche Feststellungen... 2 I. Erläuterung zur Geschäftsentwicklung... 2 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung... 3 D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung... 5 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Jahresabschluss... 5 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen... 6 E. Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage... 6 F. Feststellungen aus der Prüfung des Erhalts des Stiftungsvermögens und der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel... 6 I. Erhalt des Stiftungsvermögens... 6 II. Satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel... 7 G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung... 8 I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks... 8 II. Schlussbemerkung... 9 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis) / / I - Druckdatum

3 Die Bürgerstiftung Abkürzungsverzeichnis AO Abgabenordnung GBO GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbh Offenbach HGB Handelsgesetzbuch IDW Institut der Wirtschaftsprüfer KStG Körperschaftsteuergesetz SOH Stadtwerke Offenbach Holding GmbH StiftG Hess Stiftungsgesetz Hessen / / II - Druckdatum

4 Die Bürgerstiftung A. Prüfungsauftrag 1. Vom Kuratorium der Bürgerstiftung, (im Folgenden Bürgerstiftung oder Stiftung ), wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt. Daraufhin erteilte uns der Vorstandsvorsitzende, Herr Winfried Männche, mit Schreiben vom 05. April 2012 den Auftrag, den Jahresabschluss der Bürgerstiftung, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Einnahmen- und Ausgabenrechnung (entsprechend der handelsrechtlichen Kapitalflussrechnung), für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 unter Einbeziehung der Buchführung für dieses Geschäftsjahr gemäß 316 ff. HGB zu prüfen. 2. Die Bürgerstiftung ist mit Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26. November 2008 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt worden. 3. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage von 6 Abs. 6 der Stiftungssatzung nach den Vorschriften der 316 ff. HGB. 4. Die Stiftung hat keinen Lagebericht aufgestellt, da dies gesetzlich und nach der Satzung nicht vorgeschrieben ist. 5. Darüber hinaus waren wir entsprechend 12 StiftG Hess und 6 Abs. 7 der Stiftungssatzung beauftragt, im Rahmen der Abschlussprüfung auch den Erhalt des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel zu prüfen und hierüber entsprechend 321 Abs. 4 HGB zu berichten. Wir weisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt F. hin. 6. Wir bestätigen gemäß 321 Abs. 4 a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. 7. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002 vereinbart. 8. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) diesen Bericht, dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie die geprüfte Einnahmen- und Ausgabenrechnung als Anlagen 1 bis 3 beigefügt sind / / Druckdatum

5 Die Bürgerstiftung B. Grundsätzliche Feststellungen I. Erläuterung zur Geschäftsentwicklung 9. Die Aufstellung eines Lageberichts ist nach Gesetz und Satzung nicht erforderlich. Daher nehmen wir als Abschlussprüfer zur Beurteilung der Lage der Stiftung durch den Vorstand - wie sie ansonsten im Lagebericht zum Ausdruck käme - nicht nach 321 Abs. 1 Satz 2 HGB Stellung. 10. Der als Anlage 4 dem Bericht beigefügte Tätigkeitsbericht war formal nicht Gegenstand unserer Prüfung. Wir haben uns jedoch davon überzeugt, dass die Angaben des Vorstands im Tätigkeitsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen. 11. Aus dem - unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ( 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) - aufgestellten Jahresabschluss sowie den sonstigen uns vorgelegten Unterlagen heben wir folgende Aspekte hervor, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Stiftung von Bedeutung sind: Das Stiftungskapital von T 250 wurde am 17. März 2009 von der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH auf das Konto der Bürgerstiftung eingezahlt. Weitere Zustiftungen erfolgten bis zum 31. Dezember 2011 in Höhe von T 28, insbesondere in Höhe von T 25 durch den Eigenbetrieb Stadt (ESO),. Das ursprüngliche Stiftungskapital (T 250) wurde in einem Sparkassenbrief angelegt, der sich mit 3 % p. a. verzinst und eine Laufzeit bis zum 23. Februar 2015 hat. Die Zustiftungen des Berichtsjahres wurden ebenfalls in einem Sparkassenbrief angelegt, der sich mit 1 % p. a. verzinst und eine Laufzeit bis zum 30. November 2012 hat. Aus diesen Sparkassenbriefen erzielte die Stiftung im Geschäftsjahr 2011 Erträge in Höhe von T 8. Die laufenden Verwaltungskosten der Stiftung werden bis Ende 2012 von der GBO übernommen. C. Rechtliche Grundlagen 12. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung, Erziehung und Sport, Kunst und Kultur sowie Völkerverständigung, Umwelt- und Naturschutz, Landschafts- und Denkmalpflege, / / Druckdatum

6 Die Bürgerstiftung Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitswesen, Brauchtum und Stadtgeschichte und die Förderung des bürgerlichen Engagements. D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 13. Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung und der nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung und Jahresabschluss trägt der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Unsere Aufgabe war es, diese Unterlagen einer Prüfung dahingehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet worden sind. 14. Ferner war unsere Prüfung auftragsgemäß darauf ausgerichtet, festzustellen, ob das Stiftungsvermögen im Berichtsjahr entsprechend 6 StiftG Hess ungeschmälert erhalten geblieben ist und die Stiftungsmittel satzungsgemäß verwendet wurden. 15. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes der Gesellschaft war nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. 16. Unsere Prüfung haben wir im August 2012 im Wesentlichen in den Geschäftsräumen der GBO, die im Auftrag der Stiftung deren Bücher geführt und den Jahresabschluss erstellt hat, in Offenbach am Main durchgeführt. Die Schlussbearbeitung des Auftrages erfolgte in unseren Geschäftsräumen. 17. Ausgangspunkt war der von der Pricewaterhouse Coopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der 316 ff. HGB und die in den Prüfungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konnten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie zum Beispiel Unterschlagungen oder sonstige Untreuehand / / Druckdatum

7 Die Bürgerstiftung lungen, oder außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Vorstands. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungslegung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die Verantwortung für die Vermeidung und die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten liegt bei dem Vorstand der Stiftung. Die Überwachung des Vorstands obliegt dem Kuratorium, dass dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berücksichtigt. 19. Die Stiftung war im Berichtsjahr im Wesentlichen vermögensverwaltend tätig. Daher haben wir unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Prüfungsdurchführung im Wesentlichen Einzelfallprüfungshandlungen auf der Basis von Stichproben durchgeführt. Eine Beurteilung des internen Kontrollsystems haben wir insoweit vorgenommen, als sie zur Bestimmung des Risikos wesentlicher Fehler in der Rechnungslegung erforderlich war. 20. Prüfungsschwerpunkt waren im Berichtsjahr das Finanzanlagevermögen sowie das Bankguthaben. 21. Zur Prüfung der Posten des Jahresabschlusses der Gesellschaft haben wir u. a. Kontoauszüge sowie sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen. Daneben haben wir uns eine Bankbestätigung zukommen lassen. 22. Die Eröffnungsbilanzwerte haben wir daraufhin geprüft, ob sie ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen wurden. Wir haben zusätzliche Prüfungshandlungen durchgeführt, um eine hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, dass die nicht von uns geprüften Eröffnungsbilanzwerte keine wesentlichen Fehler enthalten. 23. Vom Vorstand und den von ihm beauftragten Mitarbeitern sind uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden. 24. Der Vorstand hat uns in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht sind / / Druckdatum

8 Die Bürgerstiftung E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 25. Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. 26. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von der Stiftung und der GBO getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. 27. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. 2. Jahresabschluss 28. Im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 der Stiftung wurden die gesetzlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet. 29. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Einnahmen- und Ausgabenrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde beachtet. Die im Anhang gemachten Angaben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 30. Der Jahresabschluss insgesamt vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Stiftung / / Druckdatum

9 Die Bürgerstiftung 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung 31. Die Bewertung der unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Sparkassenbriefe erfolgt zum Nennwert. 32. Die Bankguthaben werden ebenfalls zum Nennwert ausgewiesen. 33. Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben. 3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 34. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit einem wesentlichen Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses lagen im Berichtsjahr nicht vor. F. Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 35. Das Anlagevermögen (T 278) besteht aus dem in zwei Sparkassenbriefen angelegten Stiftungsvermögen. Im Umlaufvermögen ist das Bankguthaben (T 13) ausgewiesen. 36. Das Eigenkapital setzt sich aus dem Stiftungskapital (T 278), dem Gewinnvortrag (T 8) und dem Jahresüberschuss (T 5) zusammen. 37. Die sonstigen betrieblichen Erträge (T 3,0) betreffen ausschließlich Spenden. 38. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T 5,5) betreffen ausschließlich die finanzielle Unterstützung von insgesamt fünf Stipendiaten. 39. Die Verwaltungskosten wurden von der GBO getragen, sodass sich aufgrund der Zinserträge (T 7,5) insgesamt ein Jahresüberschuss in Höhe von T 5 ergibt. G. Feststellungen aus der Prüfung des Erhalts des Stiftungsvermögens und der satzungsgemäßen Verwendung der Stiftungsmittel I. Erhalt des Stiftungsvermögens 40. Nach 6 Abs. 1 StiftG Hess ist das Stiftungsvermögen ungeschmälert in seinem Bestand zu erhalten. Als Stiftungsvermögen im Sinne des Gesetzes wird das Grundstockvermögen verstanden, welches das Vermögen umfasst, das der Stiftung anlässlich ihrer Errichtung übertragen wurde, sowie die danach erhaltenen Zustiftungen / / Druckdatum

10 Die Bürgerstiftung 41. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung steht am 31. Dezember 2011 das Grundstockvermögen in Höhe von ,00 ungeschmälert zur Verfügung. Weiterhin waren im Berichtjahr Zustiftungen in Höhe von ,00 zu verzeichnen. II. Satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel 42. Die Mittelverwendungen des Berichtsjahres entsprechen der Satzung der Stiftung / / Druckdatum

11 Die Bürgerstiftung H. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 43. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 15. August 2012 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Bürgerstiftung, : Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Einnahmen- und Ausgabenrechnung - unter Einbeziehung der Buchführung der Bürgerstiftung,, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Auftragsgemäß wurde entsprechend 12 StiftG Hess der Prüfungsgegenstand auf die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die satzungsmäßige Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und der sonstigen Stiftungsmittel erweitert. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Stiftungssatzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Stiftung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 12 StiftG Hess unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach 12 StiftG Hess ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stiftung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt / / Druckdatum

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13 Die Bürgerstiftung Anlagen Anlage Bilanz 1 Gewinn- und Verlustrechnung 2 Einnahmen- und Ausgabenrechnung 3 Bestätigungsvermerk 4 Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 Tätigkeitsbericht 6 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften / / Druckdatum

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19 Geschäftsstelle: Jacques-Offenbach Str Offenbach Tel.: Fax.: Web: buergerstiftung-offenbach.de ro-ah Tätigkeitsbericht 2011 Nach den Gründungs- und Ingangsetzungsaktivitäten der Vorjahre konnte die Bürgerstiftung in 2011 auf ein normales Geschäftsjahr zurückblicken. Im Januar wurde nach Genehmigung durch das Kuratorium die Internetseite der Stiftung unter der Adresse freigeschaltet. Auf der Homepage werden die Aktivitäten der Stiftung, die Stiftungsidee und die Projekte vorgestellt und verbreitet. Des Weiteren wurde die Bürgerstiftung durch eine Presseveröffentlichung der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Im Jahr 2011 konnten 2 Stifter neu hinzugewonnen werden, das Stiftungskapital hat sich um ,00 auf ,00 erhöht. Weiterhin sind der Eingang einer zweckgebundenen Spende von 2.500,00 zur Anschubfinanzierung des Gustav-Wald-Projekts sowie einer Spende ohne Zweckbindung von 500,00 zu verzeichnen. Im Jahr 2011 fanden eine Sitzung des Vorstandes und zwei Sitzungen des Kuratoriums statt. Beschlossen wurde unter anderem das erste Förderprojekt der Stiftung. Die Förderidee hierbei ist es, Familien mit Migrationshintergrund und geringem Einkommen, die aus finanziellen Gründen der schulischen Laufbahn ihrer Kinder oft skeptisch gegenüber stehen, den Besuch ihrer Kinder in einer weitergehenden Schule zu ermöglichen Vorstand: Winfried Männche, Dipl.- Jurist Dipl.Betriebswirt, Vorsitzender Sitz der Stiftung: Elisabeth Fritz (Stellv. Vorstandsvorsitzende) Jacques-Offenbach-Str. 22 Dr. Michael Pletzsch Offenbach Schatzmeister: Clemens Rosenberger Vorsitzende des Kuratoriums: Eva Dude Anlage 06

20 - 2 - Deshalb hat die Bürgerstiftung das Patenschaftsmodell Offenbach, PMO, ein Kooperationsprojekt des Evangelischen Dekanats Offenbach und der Jugendberufshilfe KJK Sandgasse in der Form unterstützt, dass 5 jugendliche Hauptschüler aus dem PMO ein Jahr lang mit 100,00 monatlich unterstützt werden, um diesen die Erlangung des Realschulabschlusses zu ermöglichen. Zusätzlich wird diesen Schülern ein Laptop zur Verfügung gestellt, den sie nach einem Jahr erfolgreichen Schulbesuch geschenkt bekommen. Finanzlage/Wirtschaftliche Lage Das Stiftungskapital betrug zum ,00. Die Einnahmen aus dem angelegten Stiftungskapital bzw. der Verzinsung des Girokontos sowie der eingegangenen Spenden betrugen ,58. Die Kosten für das erste Förderprojekt belaufen sich in 2011 auf 5.426,80. Verwaltungskosten sind der Stiftung, aufgrund der Übernahmeerklärung der GBO für den Zeitraum bis Ende 2012, keine entstanden. Damit verbleibt ein Jahresüberschuss von 5.238,78, der als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen wird., den Winfried Männche Vorstandsvorsitzender Vorstand: Winfried Männche, Dipl.- Jurist Dipl.Betriebswirt, Vorsitzender Sitz der Stiftung: Elisabeth Fritz (Stellv. Vorstandsvorsitzende) Jacques-Offenbach-Str. 22 Dr. Michael Pletzsch Offenbach Schatzmeister: Clemens Rosenberger Vorsitzende des Kuratoriums: Eva Dude Anlage 06

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