Ausführungsbestimmungen CYP Kompetenznachweise der überbetrieblichen Kurse (ük-kn)

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1 Ausführungsbestimmungen CYP Kompetenznachweise der überbetrieblichen Kurse (ük-kn) 1. Grundlagen Bildungsverordnung Kauffrau / Kaufmann vom 1. Januar 2012 Art. 18 Abs. 1: Zuständigkeit Ausbildungs- und Prüfungsbranche Art. 18 Abs. 2: Mindestdauer als Voraussetzung für die Benotung eines Kompetenznachweises Art. 22 Abs. 2 Bst. c: Erfahrungsnote betrieblicher Teil, Gewichtung Art. 22 Abs. 3 Bst. c: Erfahrungsnote betrieblicher Teil, Anzahl Beurteilungen Art. 23 Abs. 2: Wiederholungen Art. 35 Abs. 1 Bst. b: Notenberechnung (schulisch organisierte Grundbildung) Art. 45 Abs. 4 Bst. e: Aufgaben der SKBQ Bildungsplan vom 1. Januar 2012, Teil D: Qualifikationsverfahren Ziffer 1: Betrieblicher Teil: Qualifikationsbereiche, Ausgestaltung, Gewichtung Ziffer Bst. c: Branchenübergreifender Rahmen zu Erfahrungsnote betrieblicher Teil, PE Ziffer 1.1.4: Variantenwahl zu Erfahrungsnote betrieblicher Teil SwissBanking: Wegleitung Kompetenznachweise der überbetrieblichen Kurse 3 Kaufmännische Grundbildung Bank 2. Was sind ük-kompetenznachweise und warum werden solche durchgeführt? Gemäss dem Bildungsplan Branche Bank besteht das betriebliche Qualifikationsverfahren (QV) aus folgenden Elementen: - Eine mündliche und eine schriftliche Prüfung, welche je 25% der Abschlussnote betragen - 6 ALS und 2 ük-kompetenznachweise (ük-kn), welche zusammen (Durchschnitt der 8 Teilnoten) die zweite Hälfte der betrieblichen Abschlussnote ausmachen Die zwei CYP ük-kn basieren auf den Rahmenbedingungen, welche durch die SBVg in der Wegleitung festgehalten wurden. CYP als ük-organisation führt gemäss den Bestimmungen der SBVg die beiden Kompetenznachweise für Lernende während der dreijährigen Lehre durch. Beide ük-kn fliessen gleich gewichtet in die Berechnung der betrieblichen Erfahrungsnote ein und verfolgen das Ziel, fachliche Kompetenzen, die im Rahmen der ük-ausbildung erworben wurden, abzuholen und zu bewerten.

2 3. Inhalt und Aufgabenstellung eines ük-kompetenznachweises Im Rahmen der ük-kompetenznachweise werden ük-relevante Fachkompetenzen gemäss Ziff. 1.1 des Bildungsplans und gegebenenfalls ausgewählte Methoden-, Sozial und Selbstkompetenzen gemäss Ziff. 2 und 3 des Bildungsplans geprüft. Ein ük-kn umfasst die Inhalte von mindestens vier Kurstagen. Der Prüfungsstoff begrenzt sich auf die Teilfähigkeiten aus dem Baustein 4 der Lern- und Leistungsdokumentation Bank, die während des betreffenden ük- Zeitraums gemäss Kursprogramm behandelt werden. Es handelt sich um berufspraktische Inhalte, die unter dem Hauptaspekt Fachkompetenz geprüft werden. Die Inhalte und Taxonomiestufen orientieren sich an den zu Grunde liegenden Teilfähigkeiten. Ein ük-kn dauert bei CYP insgesamt 90 Minuten. Er wird in der Form einer zweiteiligen schriftlichen Prüfung abgelegt, welche einerseits aus einer Fachprüfung und andererseits aus einem Fachbericht besteht. Der Test wird in elektronischer (papierloser) Form durchgeführt. Insgesamt können maximal 20% der Punkte mittels automatisierten Fragetypen (Single- und Multiple-Choice) erreicht werden. Mindestens 80% der Punkte werden mit offenen Aufgabenstellungen erreicht. Die lernende Person erbringt die Leistung alleine und unter Aufsicht. Beim ersten ük-kn findet jeweils im Februar des ersten Lehrjahres eine Fachprüfung (erster Teil) zu den behandelten Teilfähigkeiten im Rahmen der CYP- Module statt. Jeweils im Juni des ersten Lehrjahres erstellen die Lernenden basierend auf einer kundenbezogenen Ausgangslage einen Fachbericht (zweiter Teil). Der Fachbericht behandelt schwerpunktmässig die bearbeiteten Teilfähigkeiten im Rahmen der CYP-Module, überprüft wird aber auch die Lernentwicklung bei den MSS-Kompetenzen. Die Gewichtung zwischen Fachprüfung und Fachbericht beträgt beim ersten ük-kn 40 zu 60. Beim zweiten ük-kn erfolgt jeweils im August des dritten Lehrjahres eine Kombiprüfung, welche die beiden Elemente der Fachprüfung und des Fachberichts vereint. Die Gewichtung zwischen Fachprüfung und Fachbericht beträgt 50 zu 50. Die gesamte Kombiprüfung bezieht sich auf die behandelten Teilfähigkeiten im Rahmen der CYP-Module sowie der Lernentwicklung bei den MSS-Kompetenzen des zweiten Lehrjahres. Ausgewiesene Kompetenzen MSS für Fachberichte: M Vernetztes Denken und Handeln Ich stelle mit geeigneten Methoden und Hilfsmitteln betriebswirtschaftliche Prozesse, Organisationsformen und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge verständlich dar und erkenne Abhängigkeiten und Schnittstellen. Ich stelle mit geeigneten Methoden und Hilfsmitteln betriebs und gesamtwirtschaftliche Prozesse verständlich dar. Ich stelle mit geeigneten Methoden und Hilfsmitteln Organisationsformen immer wieder verständlich dar. 2.2 M Erfolgreiches Beraten und Verhandeln (1) Ich kläre Bedürfnisse und Standpunkte, erkenne und verstehe verbale und nonverbale Botschaften der Gesprächspartner. Ich kläre laufend Bedürfnisse und Standpunkte meiner Gesprächspartner ab. 2.3

3 M Erfolgreiches Beraten und Verhandeln (2) Ich erarbeite angemessene Lösungsvorschläge und erziele für die Beteiligten gute und erfolgreiche Ergebnisse. Ich erarbeite basierend auf den Bedürfnissen und Standpunkten der Beteiligten angemessene Lösungsvorschläge. Ich erziele basierend auf den Bedürfnissen und Standpunkten der Beteiligten kontinuierlich erfolgreiche Ergebnisse. Ich entwickle stetig mein Verhalten in Beratungen und Verhandlungen weiter. 2.3 S Kommunikationsfähigkeit (2) Ich drücke mich mündlich wie schriftlich sach und adressatengerecht aus und teile meine Standpunkte und Vorschläge klar und begründet mit. Ich drücke mich schriftlich sach und adressatengerecht aus und entwickle kontinuierlich meine Kompetenzen in diesem Bereich. Ich teile meine Standpunkte und Vorschläge klar und begründet mit. 3.2 Fachliche Teilfähigkeiten (alle TF möglich, genannt zwei Beispiele zur Veranschaulichung): A Sinn und Zweck der VSB erklären Ich gebe den Inhalt der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) an. Ich zeige auf, bei welchen Kundentransaktionen sie Anwendung findet und verstehe Sinn und Zweck. Ich beschreibe mehreren Kunden oder Mitarbeitenden, weshalb die VSB notwendig ist, und welche Ziele sie beinhaltet. Ich beschreibe während des Praxiseinsatzes bankinterne Massnahmen zur Einhaltung der VSB. Ich wende die VSB bei Kundentransaktionen im Alltag B Ablauf einer Zahlung erklären Ich erkläre kundengerecht den kompletten Ablauf einer Zahlung (Kreditkarte, Maestro Karte, LSV, Dauerauftrag). Ich visualisiere mehrmals während des Einsatzes den Ablauf von verschiedenen Zahlungsarten. Ich erkläre anhand von Praxisbeispielen den Ablauf von verschiedenen Zahlungsarten. Ich erkläre die Rolle der am Ablauf beteiligten Parteien. 4. Erlaubte Hilfsmittel Als Hilfsmittel ist ein nicht programmierbarer Taschenrechner erlaubt (siehe CYP Prüfungsreglement ük-kn) 5. Aufgebot und Termine CYP legt die Zeitpunkte für die beiden ük-kn fest und teilt diese der lernenden Person rechtzeitig mit. Der erste ük-kn wird am Ende des 1. Lehrjahres abgeschlossen (Teil 1 im Februar, Teil 2 im Juni). Die Note muss bis Ende 2. Lehrjahr an die Datenbank LAP übermittelt sein. Der zweite ük-kn findet anfangs 3. Lehrjahr statt. Die Note muss bis am 15. Mai des 3. Lehrjahres an die Datenbank LAP übermittelt sein.

4 6. Durchführung der ük-kompetenznachweise CYP führt die ük-kompetenznachweise im Auftrag der Branche Bank durch. CYP stellt sicher, dass die Prüfungsleistungen als Einzelarbeiten und ohne unerlaubte Hilfsmittel absolviert werden und die Resultate gültig sind. 7. Beurteilung und Notengebung Der gesamte ük-kompetenznachweis besteht aus den Blöcken Fachprüfung und Fachbericht. Insgesamt werden maximal 100 Punkte verteilt. Maximal 40 Punkte resultieren aus der Fachprüfung, maximal 60 Punkte aus dem Fachbericht. Fachprüfung 1. ük-kn Die Fachprüfung dauert 45 Minuten und ergibt maximal 40 Punkte. Die Kandidaten absolvieren die Fachprüfung in einer schriftlichen, papierlosen und elektronischen Form. Die Fachprüfung enthält automatisierte Fragestellungen (Single- und Multiple-Choice), die mit maximal 20 Punkten bewertet werden sowie offenen Fachfragen, die ebenfalls mit maximal 20 Punkten bewertet werden. Bei den Fragestellungen werden Teilfähigkeiten berücksichtigt, die bis zum Prüfungszeitpunkt im Rahmen der CYP-Module behandelt wurden. Ebenfalls darf die Komplexität der Fragestellungen nicht über der bei der Teilfähigkeit definierten maximalen Taxonomiestufe angesetzt werden. Fachbericht 1. ük-kn Der Fachbericht dauert 45 Minuten und ergibt maximal 60 Punkte. Die Kandidaten absolvieren die Erstellung des Fachberichts in einer schriftlichen, papierlosen und elektronischen Form. Der Fachbericht enthält einen strukturierten Auftrag, eine kundenbezogene Ausgangslage sowie eine Struktur für die Erstellung unterteilt in Einleitung/ offene Fragen, Umsetzung der Teilfähigkeiten und Lösungsansatz/Vorschläge/Transfer. Der Auftrag enthält genaue Instruktionen, wie der Kandidat bei der Erstellung des Fachberichts vorgehen muss bzw. wie die vorgegebene Struktur umzusetzen ist. Maximal 15 Punkte können mit der Umsetzung von MSS-Kompetenzen erreicht werden, maximal 45 Punkte können mit der Umsetzung von fachlichen Teilfähigkeiten erreicht werden. Die Bewertung der Kompetenzen erfolgt nach einem Raster von 0-3 Punkten anhand von 9 unterschiedlichen Bewertungsbereichen mit jeweils zwei oder drei Bewertungskriterien (siehe Bewertungskriterien für Fachberichte ük-kn). Kombiprüfung 2. ük-kn Die Fachprüfung dauert 30 Minuten und ergibt maximal 50 Punkte. Der Fachbericht dauert 60 Minuten und ergibt maximal 50 Punkte. Die Kandidaten absolvieren die Kombiprüfung in einer schriftlichen, papierlosen und elektronischen Form. Die Fachprüfung enthält automatisierte Fragestellungen (Single- und Multiple-Choice), die mit maximal 20 Punkten gewichtet werden sowie offenen Fachfragen, die mit maximal 30 Punkten gewichtet werden. Bei den Fragestellungen werden Teilfähigkeiten berücksichtigt, die bis zum Prüfungszeitpunkt

5 im Rahmen der CYP-Module behandelt wurden. Ebenfalls darf die Komplexität der Fragestellungen nicht über der bei der Teilfähigkeit definierten maximalen Taxonomiestufe angesetzt werden. Der Fachbericht enthält einen strukturierten Auftrag, eine kundenbezogene Ausgangslage sowie eine Struktur für die Erstellung unterteilt in Einleitung/ offene Fragen, Umsetzung der Teilfähigkeiten und Lösungsansatz/Vorschläge/Transfer. Der Auftrag enthält genaue Instruktionen, wie der Kandidat bei der Erstellung des Fachberichts vorgehen muss bzw. wie die vorgegebene Struktur umzusetzen ist. Maximal 15 Punkte können mit der Umsetzung von MSS-Kompetenzen erreicht werden, maximal 35 Punkte können mit der Umsetzung von fachlichen Teilfähigkeiten erreicht werden. Die Bewertung der Kompetenzen erfolgt nach einem Raster von 0-3 Punkten anhand von 9 unterschiedlichen Bewertungsbereichen mit jeweils zwei oder drei Bewertungskriterien (siehe Bewertungskriterien für Fachberichte ük-kn). Notengebung und Rückmeldung Die Berechnung der Punktzahl in eine Note erfolgt nach folgender Skala, halbe Punkte werden für die Notenumrechnung auf die nächst höhere ganze Punktzahl aufgerundet: Note Punkte , , , , , Kommunikation der Noten/Resultate CYP zeigt den Lernenden im Nachgang zu den einzelnen Prüfungen die Erfolgsquote pro bearbeitete Teilfähigkeit auf. Die Kommunikation der Noten an die Lernenden und Lehrbetriebe nach der Prüfung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Notenerfassung in der Datenbank LAP erfolgt durch die prüfende ük-organisation via Schnittstelle im CYPnet.

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