KOMPETENZZENTRUM FÜR ABGÄNGIGE PERSONEN FAHNDUNG, BETREUUNG UND PRÄVENTION BUNDESKRIMINALAMT ÖSTERREICH

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4 SEITE 4 ABGÄNGIGE IM JAHR 2014 Im Jahr 2014 wurden insgesamt Personen in Österreich abgängig gemeldet. Durch die hervorragende Arbeit der österreichischen Behörden konnte ein Großteil dieser Fälle, nämlich über 97% aufgeklärt bzw. die abgängigen Personen wiedergefunden werden. Etwa 203 Personen (2,6%) gelten nach wie vor als noch vermisst PERSONEN ZURÜCKGEKEHRT (97,4%) 203 PERSONEN WEITERHIN ABGÄNGIG (2,6%) PERSONEN VON DER POLIZEI GEFUNDEN (29,1%) PERSONEN SELBSTSTÄNDIG ZURÜCKGEKEHRT (55,8%) 402 PERSONEN MIT BEVÖLKERUNGSBETEILIGUNG AUFGEFUNDEN (5,2%) 425 PERSONEN VERLETZT ODER AUF ANDERE WEISE AUFGEFUNDEN (5,6%) 132 PERSONEN TOT AUFGEFUNDEN (1,7%) Betrachtet man die Zahlen der geklärten Abgängigkeitsanzeigen genauer, so nehmen die zurückgekehrten Personen mit den größten Teil ein (55,8%). Von der Polizei aufgegriffen bzw. der Aufenthalt des Vermissten festgestellt wurde in der Fälle (29,1%). Auch durch die Mithilfe der Bevölkerung konnte ein beachtlicher Teil von 402 Personen (5,2%) wiedergefunden werden. Etwa 425 Personen (5,6%) wurden verletzt oder auf eine andere Weise aufgefunden. In 132 Fällen (1,7%) konnten die abgängigen Personen bedauerlicherweise nur mehr tot wiedergefunden werden.

5 SEITE 5 DEN VERMISSTEN AUF DER SPUR (STICHTAG 4. MAI 2015) Es gibt viele Gründe für das Verschwinden eines Menschen: Probleme mit den Eltern oder in der Schule, Menschen, die ein anderes Leben in einer anderen Umgebung führen wollen und untertauchen, aber auch Unfälle und Verbrechen. Jedes Jahr werden in Österreich fast Abgängigkeitsanzeigen erstattet. In den meisten Fällen klärt sich der Aufenthalt der Abgängigen innerhalb weniger Tage. 866 Menschen sind derzeit im "Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystem" (EKIS) als abgängig gespeichert. ÖSTERREICH Im gesamten Bundesgebiet sind aktuell 866 Personen (583 männlich, 283 weiblich) abgängig. Davon sind 387 Personen minderjährig (239 männlich, 148 weiblich). GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT ANZAHL DER ABGÄNGIGEN MINDERJÄHRIGEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT GESAMTANZAHL DAVON MINDERJÄHRIGE

6 SEITE 6 ABGÄNGIGE IN DEN BUNDESLÄNDERN Auf den folgenden Seiten werden die im gesamten österreichischen Bundesgebiet abgängigen Personen unterteilt auf die neun Bundesländer grafisch dargestellt. Ein Drittel der Abgängigen in Österreich stammt aus der Bundeshauptstadt Wien (289 Personen), gefolgt von Niederösterreich (125 Personen) und Oberösterreich (99 Personen) ABGÄNGIGE PERSONEN INSGESAMT MINDERJÄHRIGE

7 SEITE 7 BURGENLAND Im Burgenland sind aktuell 10 Personen (9 männlich, 1 weiblich) abgängig. Davon sind 4 Personen minderjährig (3 männlich, 1 weiblich). GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT 10 9 ANZAHL DER ABGÄNGIGEN MINDERJÄHRIGEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT GESAMTANZAHL DAVON MINDERJÄHRIGE *)STICHTAG 4. MAI 2015

8 SEITE 8 KÄRNTEN In Kärnten sind aktuell 50 Personen (34 männlich, 16 weiblich) abgängig. Davon sind 21 Personen minderjährig (10 männlich, 11 weiblich). GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT ANZAHL DER ABGÄNGIGEN MINDERJÄHRIGEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT GESAMTANZAHL DAVON MINDERJÄHRIGE *)STICHTAG 4. MAI 2015

9 SEITE 9 NIEDERÖSTERREICH In Niederösterreich sind aktuell 125 Personen (93 männlich, 32 weiblich) abgängig. Davon sind 99 Personen minderjährig (78 männlich, 21 weiblich). GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT ANZAHL DER ABGÄNGIGEN MINDERJÄHRIGEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT GESAMTANZAHL DAVON MINDERJÄHRIGE *)STICHTAG 4. MAI 2015

10 SEITE 10 OBERÖSTERREICH In Oberösterreich sind aktuell 99 Personen (72 männlich, 27 weiblich) abgängig. Davon sind 29 Personen minderjährig (18 männlich, 11 weiblich). GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT ANZAHL DER ABGÄNGIGEN MINDERJÄHRIGEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT GESAMTANZAHL DAVON MINDERJÄHRIGE *)STICHTAG 4. MAI 2015

11 SEITE 11 SALZBURG In Salzburg sind aktuell 83 Personen (61 männlich, 22 weiblich) abgängig. Davon sind 7 Personen Minderjährig (4 männlich, 3 weiblich). GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT ANZAHL DER ABGÄNGIGEN MINDERJÄHRIGEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT GESAMTANZAHL DAVON MINDERJÄHRIGE *)STICHTAG 4. MAI 2015

12 SEITE 12 STEIERMARK In der Steiermark sind aktuell 85 Personen (53 männlich, 32 weiblich) abgängig. Davon sind 29 Personen Minderjährig (18 männlich, 11 weiblich). GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT ANZAHL DER ABGÄNGIGEN MINDERJÄHRIGEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT GESAMTANZAHL DAVON MINDERJÄHRIGE Abgängige_Steiermark.pdf *)STICHTAG 4. MAI 2015

13 SEITE 13 TIROL In Tirol sind aktuell 95 Personen (67 männlich, 28 weiblich) abgängig. Davon sind 16 Personen minderjährig (12 männlich, 4 weiblich). GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT ANZAHL DER ABGÄNGIGEN MINDERJÄHRIGEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT GESAMTANZAHL DAVON MINDERJÄHRIGE *)STICHTAG 4. MAI 2015

14 SEITE 14 VORARLBERG In Vorarlberg sind aktuell 21 Personen (18 männlich, 3 weiblich) abgängig. Davon sind 4 Personen minderjährig (3 männlich, 1 weiblich). GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT ANZAHL DER ABGÄNGIGEN MINDERJÄHRIGEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT GESAMTANZAHL DAVON MINDERJÄHRIGE *)STICHTAG 4. MAI 2015

15 SEITE 15 WIEN In Wien sind aktuell 298 Personen (175 männlich, 123 weiblich) abgängig. Davon sind 178 Personen minderjährig (93 männlich, 85weiblich). GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT ANZAHL DER ABGÄNGIGEN MINDERJÄHRIGEN UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT GESAMTANZAHL DAVON MINDERJÄHRIGE *)STICHTAG 4. MAI 2015

16 SEITE 16 WANN GILT EINE PERSON ALS ABGÄNGIG? In der Regel wird eine Person, die ihrem gewohnten Umfeld fernbleibt, von Angehörigen oder Bekannten bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle als abgängig gemeldet. DABEI SPIELT DIE DAUER DER ABGÄNGIGKEIT KEINE ROLLE! Die Polizei leitet sofort eine Fahndung ein, wenn befürchtet wird, dass Suizidgefahr besteht oder die abgängige Person Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalls geworden sein könnte, die abgängige Person auf Grund einer psychischen Behinderung hilflos ist oder Leben oder Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet oder wenn es sich um eine Minderjährige oder einen Minderjährigen handelt und ein Ersuchen eines berechtigten Elternteils vorliegt ( 162 Abs. 1 ABGB). WAS UNTERNIMMT DIE POLIZEI? Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung eines Vermisstenfalles durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion. Abhängig von den Umständen des Falles werden die Fahndungsmaßnahmen auch von den Landeskriminalämtern durchgeführt. Die Angaben der anzeigenden Person dienen der Polizei als Grundlage für die erste Beurteilung der Situation. Dabei ist jeder Hinweis wichtig! Basierend auf diesen Informationen werden die Suchmaßnahmen unverzüglich eingeleitet. Die Daten zur abgängigen Person werden im österreichischen Fahndungssystem (EKIS) sowie im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert und sind dadurch sofort in allen Schengen-Staaten abrufbar. Wird eine Person unter 18 Jahren als abgängig gemeldet, setzt die Polizei in jedem Fall auch ohne spezielle Gefährdungslage die ersten Schritte, sofern ein entsprechendes Ersuchen eines berechtigten Elternteils vorliegt ( 162 Abs. 1 ABGB).

17 SEITE 17 MIT FINGERSPITZENGEFÜHL Das Verschwinden einer nahestehenden Person kann für die Betroffenen ein traumatisierendes Ereignis darstellen. Jede Abgängigkeit wird daher von der Polizei mit großer Sorgfalt und Sensibilität bearbeitet. INTERNATIONALE FAHNDUNG In Vermisstenfällen, bei denen sich die abgängige Person im Ausland aufhalten könnte, wird auch das Bundeskriminalamt (.BK) tätig: die Fahndungs- oder Auskunftsersuchen werden an andere Staaten weitergeleitet und erforderlichenfalls wird eine weltweite Fahndung veranlasst. Das.BK ist umgekehrt aber auch Schnittstelle bei Ersuchen ausländischer Polizeidienststellen um Mitfahndung nach Vermissten. Die notwendigen Abgleiche mit den nationalen DNA- und Fingerabdrucksammlungen werden ebenfalls vom.bk veranlasst.

18 SEITE 18 KOMPETENZZENTRUM FÜR ABGÄNGIGE PERSONEN (KAP) Seit September 2013 besteht im.bk das Kompetenzzentrum für abgängige Personen (KAP), in dem die Abgängigenfahndung durch eine Bündelung von Informationen optimiert wird. Dazu werden auch Lagebilder zu Abgängigkeitsfällen in Österreich erstellt. Das KAP kümmert sich um Grundsatzangelegenheiten des Vermisstenwesens mit dem Ziel, die österreichischen Sicherheitsdienststellen optimal zu servicieren und zu unterstützen und dient als Ansprechstelle für alle Polizeidienststellen bei Themen wie Kindesentziehung, Sorgerechtsproblematik und anderen Fragen im Zusammenhang mit Abgängigkeit. Zu den Aufgaben zählen weiters: Erstellung von statistischen Auswertungen und Lagebildern Gestaltung und Optimierung von Geschäftsprozessen Vernetzung mit anderen Behörden und Organisationen im In- und Ausland Entwicklung und Umsetzung von Möglichkeiten der Angehörigenbetreuung Qualitäts-, Informations- und Beschwerdemanagement Mitwirkung an der Entwicklung von zielgruppenorientierten Präventionsmaßnahmen KONTAKT Bundeskriminalamt (.BK) Kompetenzzentrum für Abgängige Personen und Interpolfahndung (KAP) Josef Holaubek Platz Wien BMI-II-BK KAP@bmi.gv.at BMI-II-BK-SPOC@bmi.gv.at (24-Stunden erreichbar)

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