Versicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen
|
|
- Fritz Josef Geiger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Versicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen 1 Inhalt Versicherungsrechtliche Abgrenzung der Personenkreise Versicherungsrechtliche Beurteilung der einzelnen Personenkreise Wer steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung Duale Ausbildungsverhältnisse für Flüchtlinge Weiterführende Informationen und Angebote der DAK Gesundheit 2 1
2 Versicherungsrechtliche Abgrenzung der Personenkreise Kontigentflüchtlinge Definition: Es handelt sich um Flüchtlinge, die in festgelegten Anzahlen (Kontingente) im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion, aufgrund von Sichtvermerken (Visa) oder einer Übernahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern aufgenommen wurden. Merkmale: Erhalten eine sofortige Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen ( 23 und 24 AufenthG) Müssen kein Asylverfahren betreiben Haben kein Beschäftigungsverbot In der Regel muss eine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (wie Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie medizinische Versorgung) abgegeben werden (z.b. durch bereits in Deutschland lebende Angehörige) 3 Versicherungsrechtliche Abgrenzung der Personenkreise Sonstige Flüchtlinge (z.b. Duldung oder subsidiärer Schutz) Definition: Im Gegensatz zu den Kontingentflüchtlingen kommen diese Flüchtlinge auf nicht offiziellen Wegen nach Deutschland. Merkmale: Es besteht kein Anspruch auf Asyl Sie können trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung erlangen Hat sich die Lage im Heimatland nach Ablauf von 3 Jahren nicht geändert, kann eine unbefristeter Aufenthaltstitel beantragt werden 4 2
3 Versicherungsrechtliche Abgrenzung der Personenkreise Asylbewerber Definition: Asylbewerber sind Personen, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind, da Sie in Deutschland Schutz vor politischer, religiöser oder sonstiger Verfolgung suchen. Merkmale: Betreiben ein Asylverfahren Unterliegen in den ersten 3 Monaten einem absoluten Beschäftigungsverbot Nach Wegfall der Residenzpflicht dürfen Asylbewerber sin nach Ablauf von 3 Monaten frei in Deutschland bewegen. 5 Versicherungsrechtliche Beurteilung der einzelnen Personenkreise Kontingentflüchtlinge Grundsätzlich muss die medizinische Versorgung durch denjenigen sichergestellt werden, der sich zur Sicherung des Lebensunterhalts verpflichtet hat. Gegebenenfalls besteht für Kontingentflüchtlinge, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ein Anspruch auf ALG II, welche zur Versicherungspflicht in der Krankenversicherung führt. Versicherungspflicht nach 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V ist möglich (Beschäftigungsaufnahme) Ausnahme Kontingentflüchtlinge aus Syrien: Die meisten Sozial- und Ausländerbehörden haben mit dem Bundesministerium des Innern eine Anordnung erlassen, indem die Kostenübernahme bei Krankheit Schwangerschaft, Geburt, Pflege und Behinderung durch die zuständigen Kommunen, Kreisen oder Städten vorsieht. Dies soll die verpflichtenden Personen entlasten. 6 3
4 Versicherungsrechtliche Beurteilung der einzelnen Personenkreise Sonstige Flüchtlinge Haben grundsätzlich keine Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ärztliche Behandlung wird nach vorheriger Prüfung mit Hilfe von Behandlungsscheinen durch die Kommunen zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf von 15 Monaten besteht die Möglichkeit eines Betreuungsverhältnisses nach 264 SGB V. Versicherungspflicht nach 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V ist in besonderen Fällen (siehe Seite 9) möglich (Beschäftigungsaufnahme) Ausnahme: Nordrhein-Westfalen führte kürzlich mit Unterstützung der DAK Gesundheit die Gesundheitskarte für Flüchtlinge auch vor Ablauf von 15 Monaten ein. 7 Versicherungsrechtliche Beurteilung der einzelnen Personenkreise Asylbwerber Asylbewerber haben Anspruch auf Krankenhilfe nach 4 AsylbLG. Ein Betreuungsverhältnis nach 264 SGB V ist möglich. Versicherungspflicht nach 5 Abs.1 Nr. 1 SGB V ist in besonderen Fällen (siehe Seite 9) möglich (Beschäftigungsaufnahme). 8 4
5 Wer steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltsgenehmigung (beinhaltet auch die Asylberechtigten) stehen dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung. Der Arbeitgeber muss keine Besonderheiten beachten. Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung und sonst. Flüchtlinge (Duldung, subsidiärer Schutz) Die Ausländerbehörde kann für diese Personen nach 3 Monaten eine Arbeitserlaubnis erteilen. Es besteht grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang. Es muss also eine Erlaubnis für eine konkrete Beschäftigung bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Ausländerbehörde benötigt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Diese prüft vorab, ob nicht ungünstigere Arbeitsbedingungen als für inländische Arbeitnehmer bestehen, und ob die Stelle nicht durch einen Deutschen, einen EU-Staatsbürger oder einem ausländischen Staatsbürger mit dauerhaften Aufenthaltsstatus besetzt werden kann (Vorrangprüfung). Nach 15-monatigen Aufenthalt in Deutschland entfällt die Vorrangprüfung. Nach 4-jährigem Aufenthalt entfällt die Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit. Für Geduldete kann ein Beschäftigungsverbot bestehen. 9 Duale Ausbildungsverhältnisse für Flüchtlinge Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Beschäftigungsverhältnisse. Nachfolgende Regelungen sind bei duale Ausbildungsverhältnissen zusätzlich zu berücksichtigen: Bei staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen muss die Bundesagentur für Arbeit nicht zustimmen. Seit kann die Ausländerbehörde die Duldung für die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung zunächst für ein Jahr erteilen. Sie soll die Duldung jeweils für ein Jahr verlängern, wenn in einem angemessenen Zeitraum mit dem Abschluss der Ausbildung zu rechnen ist. Die Ausbildung muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres aufgenommen werden. Der Geduldete darf nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen (E-Mitgliedsstaaten, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien. Nach erfolgreicher Berufsausbildung können Geduldete eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie eine Stelle annehmen, die ihrem Abschluss entspricht, und die eine ausreichende Vergütung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes beinhaltet. 10 5
6 Weiterführende Informationen und Angebote der DAK Gesundheit Weiterführende Informationen zu den Thema Beschäftigung bzw. Ausbildung von Flüchtlingen erhalten Sie von den zuständigen Ausländerbehörden und der Agentur für Arbeit. Bei der Beurteilung von konkreten Beschäftigungsverhältnissen stehen ich Ihnen gern als Ansprechpartner in allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Außerdem stellen wir besondere Serviceangebote für ausländische Arbeitnehmer zur Verfügung. Hierzu zählen z.b. Formulare und Informationsmaterialien in 14 Sprachen. Telefonische Beratung auf polnisch, rumänisch und bulgarisch. 11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Markus Latzke Leiter Neukundenmanagement Oberfranken Bahnhofstr Bayreuth Tel.: Mobil: Mail: 12 6
Flüchtlinge und Asylbewerber. Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen?
Flüchtlinge und Asylbewerber Wer darf arbeiten? Wer kann eine Ausbildung machen? Wer kann ein Praktikum machen? Drei grundsätzliche Gruppen von Flüchtlingen Anerkannte Asylverfahren noch nicht abgeschlossen
MehrBeschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation
Janett Wandke- 23. November 2015 Beschäftigung von Asylsuchenden rechtliche Situation Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt Personengruppen Begriffserläuterungen Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung:
MehrArbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Oktober 2016 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge 1 Grundsatz Arbeitsmarktzugang Asylbewerber und Geduldete dürfen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufnehmen. Sie müssen
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Kommunales Integrationszentrum Hennef 27. Juni 2016 Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten BildrahmenBild einfügen: Ali Doğan Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für
MehrIntegration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Bedingungen für eine Arbeitsaufnahme, Praktikum oder Ausbildung aus Sicht der Agentur für Arbeit Landau Allgemeine Rechtliche Grundlagen Arbeitsmarktzugang
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Symposium Flüchtlinge in Arbeit Berlin, 06.07.2016 1 Überblick Aufenthaltsstatus Arbeitsmarktzugang Unterstützungsmöglichkeiten 2 Aufenthaltsstatus
MehrZugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen
Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen Überblick der rechtlichen Regelungen für Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Asylsuchende und
MehrWelche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden?
Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? 1 Asylsuchende: sind eingereist und registriert erhalten eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) nach 63a AsylG
MehrFlüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover
Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover Arbeitsmarktintegration: langwieriger Prozess "Wenn es gut läuft, werden im ersten Jahr nach der Einreise vielleicht zehn Prozent eine Arbeit
Mehr14. April Unternehmerfrühstück der Stadt Moers Wege für mehr Fachkräfte
14. April 2016 Unternehmerfrühstück der Stadt Moers Wege für mehr Fachkräfte Wege für mehr Fachkräfte 10 Handlungsfelder Schulabgänger ohne Abschluss reduzieren Ausbildungsabbrecher reduzieren Studienabbrecher
MehrZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON ASYLBEWERBERN UND GEDULDETEN
MERKBLATT ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON ASYLBEWERBERN UND GEDULDETEN Auch Personen, die sich mit einer Duldung oder zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten, können unter bestimmten
MehrVortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen. Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Vortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge 06.03.2017 in der Citykirche www.staedteregion-aachen.de 1 Ablauf Überblick Differenzierung Begriff Flüchtlinge Aufenthaltsstatus
MehrLeitfaden für Spediteure zur Beschäftigung geflüchteter Menschen
Leitfaden für Spediteure zur Beschäftigung geflüchteter Menschen Neue Wege gehen?! Die mediale Debatte um Flüchtlinge reißt nicht ab. Kein Tag vergeht, an dem nicht ein Politiker, ein Wirtschaftsvertreter,
MehrBESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN
BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN 1 Bei der ist nach folgenden Personenkreisen zu unterscheiden: Asylsuchende mit noch nicht abgeschlossenen Verfahren (Aufenthaltsgestattung liegt vor) Geduldete Menschen,
MehrEinstellungskriterien für ausländische Arbeitnehmer
Einstellungskriterien für ausländische Arbeitnehmer Einstellungskriterien ausländischer Arbeitnehmer EU-Bürger, EWR-Bürger und Schweizer Bürger Alle freizügigkeitsberechtigten Bürger der Europäischen Union
MehrArbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015
Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Klaus Faust, GO Arbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo
MehrPraktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:
Monatlich sind mindestens zu zahlen: Einstiegsqualifizierung (EQ) > 216 Euro Vergütung, > 108 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Beide Beiträge von der Arbeitsagentur refinanziert werden. Es steht Ihnen
MehrRAinCornelia Rupp-Hafner
Beschäftigung von Flüchtlingen was ist zu beachten? RAinCornelia Rupp-Hafner Geschäftsführerin Holzbau Baden e.v. proholz Schwarzwald www.pro-holz-schwarzwald.com Flüchtlingswelle Ende 2014: weltweit 60
MehrFlüchtlinge und Arbeit
Delegiertenversammlung IG Metall Ulm 16.09.2015 Flüchtlinge und Arbeit Anna Wüstefeld, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Agenda Begrifflichkeiten Zugang zum Arbeitsmarkt Hospitation Praktikum
MehrBeschäftigung geflüchteter Menschen
Impulsvortrag bei Fa. WAGO am 04.07.2017 Sina Thomaschky - Migrationsbeauftragte Beschäftigung geflüchteter Menschen Ausweisdokumente im Asylverfahren SGB II = Jobcenter Aufenthaltstitel Einreise BRD positiver
MehrHERZLICH WILLKOMMEN zur WEBINARREIHE Asylbewerber und Flüchtlinge für den regionalen Arbeitsmarkt
HERZLICH WILLKOMMEN zur WEBINARREIHE Asylbewerber und Flüchtlinge für den regionalen Arbeitsmarkt Unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Informationen der Bundesagentur
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Jobmesse im Rathaus Pankow
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - Jobmesse im Rathaus Pankow Berlin, 12.04.2016 1 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds
MehrDas kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit
Unternehmensservice W.I.R Stand: 25.08.16 Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit Information für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Flüchtlinge suchen Schutz in Deutschland:
MehrWege für Geflüchtete in die duale Ausbildung
Alexander Busenbender, Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Hamburg Wege für Geflüchtete in die duale Ausbildung Dialogforum Integration in Ausbildung und Arbeit am 21.April 2017 Agenda Aufenthaltsstatus
MehrHerzlich willkommen im Forum III RECHTLICHE FRAGEN BEIM ARBEITSMARKTZUGANG VON FLÜCHTLINGEN. Timmo Scherenberg Hessischer Flüchtlingsrat
Herzlich willkommen im Forum III RECHTLICHE FRAGEN BEIM ARBEITSMARKTZUGANG VON FLÜCHTLINGEN Timmo Scherenberg Hessischer Flüchtlingsrat WELCHES PAPIER BEDEUTET WAS? Aufenthaltsgestattung = Während des
MehrBrigitte Strebel, Teamleiterin Arbeitgeber-Service. Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber
Brigitte Strebel, Teamleiterin Arbeitgeber-Service Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber Integrationsgesetz seit Anfang August 2016 in Kraft Aussetzen der Vorrangprüfung für
MehrReferentin: Katharina Conrad. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Referentin: Katharina Conrad Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Rechtliche Regelungen - Zuständigkeit Asylbewerber/innen und geduldete Personen: ab dem 4. Monat Vermittlung und Eingliederungsleistungen
MehrFlüchtlinge beschäftigen. - wie geht das?
Flüchtlinge beschäftigen - wie geht das? 1 Rechtliche Grundlagen Aufenthaltsgesetz Asylgesetz Beschäftigungsverordnung 2 Ablauf eines Asylverfahrens Einreise in das Bundesgebiet Meldung als Asylsuchender
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - TALENTUM Fachtagung
Rechtliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung Geflüchteter - TALENTUM Fachtagung Berlin, 20.04.2016 1 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds Überblick
Mehr21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung. Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer
21. Juni 2016, Thomas Wünsche, Fachtag Zuwanderung Zugang und Förderung von Arbeit und Ausbildung für humanitäre Zuwanderer 5-stufiger Prozess im Ankunftszentrum Leistungsberechnung/Zuweisung Unterkunft
MehrArbeitsmarktzugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden
Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden Rechtliche Grundlagen DGB-Tagung, Fachkraft Flüchtling? 01.12.2015 Franziska Voges, passage ggmbh Meilensteine auf dem Weg bis heute Seit Anfang 2000:
MehrBeschäftigung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten Ehrenamtstreffen Landratsamt Enzkreis
Beschäftigung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten Ehrenamtstreffen 09.06.2016 Landratsamt Enzkreis Seite 1 Personenkreis Asylsuchende/r Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)
MehrZugang zu Ausbildung
Flüchtlingspolitik solidarisch, demokratisch und gerecht Zugang zu Ausbildung DGB-Tag der Berufsausbildung 3./4. November 2016 Workshop: Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für Geflüchtete Inhalt 1.
MehrPotenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen. Informationen für Arbeitgeber
Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen Informationen für Arbeitgeber Warum lohnt es sich für Betriebe, geflüchtete Menschen zu beschäftigen? Im Wettbewerb um Fachkräfte und Auszubildende
MehrPraktika für Flüchtlinge Folgende Praktika und weitere Maßnahmen können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:
Einstiegsqualifizierung (EQ) Es ist eine angemessene Vergütung vorgesehen. Anteile der Vergütung (bis zu 231 Euro monatlich) der Sozialversicherung (116 Euro monatlich) von der Arbeitsagentur refinanziert
MehrZugang Arbeitsmarkt..
Zugang Arbeitsmarkt.. aus der Sicht der Ausländerbehörde 23.07.2015 Das Zuwanderungsgesetz Das Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und
MehrPraktika für Flüchtlinge Folgende Praktika können Sie als Unternehmen mit Flüchtlingen durchführen:
Monatlich sind mindestens zu zahlen: Einstiegsqualifizierung (EQ) > 216 Euro Vergütung, > 108 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Beide Beiträge von der Arbeitsagentur refinanziert werden. Es steht Ihnen
MehrBeschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeber-Service Oberberg 21.03.2016 Beschäftigung geflüchteter Menschen- Informationen für Arbeitgeber Informationsveranstaltung in Hückeswagen Übersicht Themen des heutigen Abend: 1. Personenkreise
MehrArbeitsmarktzugang für Asylbewerber/innen, Geduldete und Flüchtlinge
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) November 2013 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber/innen, Geduldete und Flüchtlinge Grundsätzliches Staatsangehörige aus Staaten, die nicht der Europäischen
MehrVerfahren zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen
Verfahren zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung Arbeitsverbote Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten, die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag
MehrIntegration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung - Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen. Seite 1
Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung - Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Chancen Seite 1 Integration von Schutzsuchenden in Arbeit, Ausbildung und Praktika nur mit Ihnen den Unternehmerinnen
Mehr, Regionalforum Personal. Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
14.04.2016, Regionalforum Personal Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt Agenda Grundbegriffe: Wer kommt, wer bleibt, wer darf arbeiten? Integration in den Arbeitsmarkt Integration
MehrEntscheidung BAMF. Zeitablauf Asylverfahren ASYLBEWERBER. Ankunft. Registrierung. Asylantrag. Asylberechtigt. Flüchtling
Entscheidung BAMF Zeitablauf Asylverfahren ASYLBEWERBER Ankunft in Deutschland Registrierung Regierung v. Oberbayern Asylantrag BAMF Asylberechtigt Flüchtling Keine Registrierung Sog. BÜMA Aufenthaltsgestattung
MehrMärz Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt
März 2016 Frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt Agenda Integration in den Arbeitsmarkt: Wer, wie und was ist zu beachten? Derzeitige Situation im Kreis Paderborn Was sind die Aktivitäten
MehrAusbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen:
Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen: Übersicht über ausgewählte, für den Arbeitsmarktzugang wesentliche rechtliche Änderungen mit dem Integrationsgesetz und der Verordnung zum Integrationsgesetz
MehrAgentur für Arbeit Bad Oldesloe. Arbeitsmarktzugang und Angebote zur beruflichen Integration für Flüchtlinge
09.02.2016 Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Arbeitsmarktzugang und Angebote zur beruflichen Integration für Flüchtlinge Asylverfahren: grundsätzlicher Ablauf Zuständigkeit Jobcenter Zuständigkeit bei der
MehrDIE REGELUNG. Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung HAMBURG
DIE 3 + 2 - REGELUNG Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung 05.04.2017 HAMBURG Was ist die 3+2 Regelung überhaupt? Flüchtlinge mit unsicherem Aufenthaltsstatus
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Bad Honnef, 17. Mai 2016 Ali Doğan Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW Laut BAMF wurden 2015 im EASY-System
MehrArbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Flüchtlinge
Arbeitsvoraussetzung für Flüchtlinge Informationen für Arbeitgeber Marc Bleimeister Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Flüchtlinge 21.06.2016 Agenda 1. Welche Personenkreise werden unterschieden und
MehrMerkblatt zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Ausländern
Merkblatt zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Ausländern Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern Grundsatz: Asylbewerber dürfen grundsätzlich nur nach Genehmigung der Ausländerbehörde
MehrArbeitsmarktzugang mit Aufenthaltstitel
Arbeitsmarktzugang mit Aufenthaltstitel Arbeitsmarktzugang für Aufenthaltsdokument Das bedeutet für die genannten Gruppen Asylberechtigte Zuwanderinnen und Zuwanderer mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft
MehrAusbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe?
Ausbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen - Welche Möglichkeiten haben Handwerksbetriebe? Handwerkskammer Berlin Berlin, 16.11.2015 1 Überblick Flüchtlinge Kurzüberblick Wer darf arbeiten
MehrCaritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v., Postfach 16 04, 49006 Osnabrück Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Weiser Telefon-Durchwahl 0541 349698-19 bweiser@caritas-os.de
MehrÜberblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN
Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN 1. Ausbildung und Beschäftigung im noch laufenden Asylverfahren Während des laufenden Asylverfahrens haben die
MehrArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeit, Ausbildung, Praktikum)
Beschäftigungsmöglichkeiten Informationsveranstaltung Tipps für Unternehmen ausländischer zur Integration von Geflüchteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeit, Ausbildung, Praktikum) Stand: 20.03.2018
MehrGemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen
Gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen Zuständigkeit: Agentur für Arbeit Asylbewerber/innen: haben einen Asylantrag
MehrArbeitsmarkt für Flüchtlinge und Anerkennung von Abschlüssen
Asylbewerber und Flüchtlinge Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und Anerkennung von Abschlüssen M. Wortmann BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Koordinator
MehrBeschäftigungsvoraussetzungen für Asylsuchende und Flüchtlinge - Potentiale nutzen, Integration fördern
Veranstaltung des Landkreises Harburg am 08.02.2016 Kreishaus Winsen/Luhe Bernd Passier Beschäftigungsvoraussetzungen für Asylsuchende und Flüchtlinge - Potentiale nutzen, Integration fördern Dem Sehnsuchtsort
MehrStand: Oktober 2015 Menschen mit Fluchthintergrund
Stand: Oktober 2015 Menschen mit Fluchthintergrund Zugang zum Arbeitsmarkt Arbeit Ausbildung - Praktikum Arbeitserlaubnisverfahren und Zugang zu Förderleistungen Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt
MehrAsylbewerber für den Arbeitsmarkt
23.11.2015 Agentur für Arbeit Freiburg Asylbewerber für den Arbeitsmarkt Diana König Dipl. Verwaltungswirtin (FH) WeGebAU- und Qualifizierungsberaterin im Arbeitgeber-Service Freiburg Unser Haus Aufenthaltserlaubnis
MehrJC Deutsche Weinstraße, AA Landau. Bleibeberechtigte und Flüchtlinge
JC Deutsche Weinstraße, AA Landau Bleibeberechtigte und Flüchtlinge Die aktuelle Situation im Rechtskreis SGB II und SGB III Die Zugänge an Asylbewerbern in den Kommunen verdoppeln sich lt. Schlüsselzahlen
MehrArbeitsmarkt und Flüchtlinge
Arbeitsmarkt und Flüchtlinge Kurzinformation für Unternehmen in Niedersachsen: Wie kann ich Flüchtlinge beschäftigen? Hotline: 0160-364 0 364 hotline-auf@caritas-os.de BITTE unbedingt BEACHTEN! Bei der
MehrArbeitsmarktprüfung Vorrangprüfung Prüfung der Beschäftigungsbedingungen Vorabzustimmung
Arbeitsmarktzulassung Edmund Ludigs, Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Arbeitsmarktprüfung Vorrangprüfung Prüfung der Beschäftigungsbedingungen Vorabzustimmung 31.01.2018 Bottrop Integration von Geflüchteten
MehrStand Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Stand 24.11.2015 Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge Warum ist das Thema Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge so wichtig? Seite 2 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
MehrDAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN
DAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN GLIEDERUNG Ablauf des Asylverfahrens Positive Entscheidung und Aufenthaltsverfestigung Negative Entscheidung Aufenthaltsbeendigung Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und abgelehnte
MehrSechs wichtige Fakten für Unternehmer, die Flüchtlinge einstellen wollen
https://klardenker.kpmg.de/sechs-wichtige-fakten-fuer-unternehmer-die-fluechtlinge-einstellen-wollen/ Sechs wichtige Fakten für Unternehmer, die Flüchtlinge einstellen wollen KEYFACTS - Geflüchtete dürfen
MehrFlüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung
Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und Ausbildung Ausbilderfrühstück für Druckberufe Berlin, 17.11.2015 Ellahe Amir-Haeri bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge - Kurzüberblick Wer
MehrAusbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen:
Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen: Übersicht über ausgewählte, für den Arbeitsmarktzugang wesentliche rechtliche Änderungen mit dem Integrationsgesetz und der Verordnung zum Integrationsgesetz
MehrRechtliche Fragen zur Integration von Flüchtlingen in Unternehmen
Rechtliche Fragen zur Integration von Flüchtlingen in Unternehmen Agenda 1 2 3 4 Flüchtlingsgruppen und Aufenthaltstitel Praktika, Ausbildung, Beschäftigung Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis Unterstützung
MehrZugang zum Arbeitsmarkt von Asylsuchenden und Geduldeten
GEWERBERECHT G79 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Ass. Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Zugang zum Arbeitsmarkt von Asylsuchenden
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Deutscher Bundestag WD /15
Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24. September 2015 Fachbereich: WD 3: Verfassung
MehrRechts- und Ordnungsamt. Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland
Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland Quelle: BAMF Rechts- und Ordnungsamt 3-Stufiges Unterbringungssystem Rechts- und Ordnungsamt Erstaufnahme Zuständig: RP Registrierung, Gesundheitsuntersuchung,
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Vorab per E-Mail (anfragen@bayern.landtag.de) Präsidentin des Bayer.
MehrFlüchtlinge für Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung gewinnen: Informationen für Betriebe im Handwerk. Stand: Dezember 2016
Flüchtlinge für Praktikum, Ausbildung, Beschäftigung gewinnen: Informationen für Betriebe im Handwerk Stand: Dezember 2016 1. Warum lohnt sich für Betriebe die Beschäftigung geflüchteter Menschen? Weltweit
MehrZugang zum Arbeitsmarkt (abhängig Beschäftigte) ARBEITSERLAUBNIS Ohne Status Flüchtling oder Schutzstatus Arbeitsmarktzugang (Auswirkungen, Folgen)
Zugang zum Arbeitsmarkt (abhängig Beschäftigte) ARBEITSERLAUBNIS Ohne Status Flüchtling oder Schutzstatus Arbeitsmarktzugang (Auswirkungen, Folgen) Zuwanderung ohne Status Flüchtling oder Personen mit
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt AQ Ausländerrechtliche Qualifizierung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Aufenthalt nach dem
MehrFlüchtlinge am deutschen Arbeitsmarkt
Torsten Krahn, Nadine Immeke, Bob Krebs Agentur für Arbeit 11. Jan. 2016 Flüchtlinge am deutschen Arbeitsmarkt Treffen für Ehrenamtliche, VHS Bodenseekreis Einleitung Begriffsdefinitionen Asylbewerber/in
MehrProjekt Mehr Land in Sicht -Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig Holstein Teilprojekt Ankommen Perspektive Job. Geflüchtete Menschen beschäftigen
Projekt Mehr Land in Sicht -Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig Holstein Teilprojekt Ankommen Perspektive Job Geflüchtete Menschen beschäftigen Projekt Mehr Land in Sicht Ziel: Asylbewerber und Geduldete
MehrAsylsuchende und geduldete Flüchtlinge und Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikum und Mindestlohn
Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge und Freiwilliges Soziales Jahr, Praktikum und Mindestlohn Servicestelle IQ Sachsen-Anhalt Süd SPI - Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbh Stand Mai
MehrÄnderungen bei Sozialleistungen in den letzten zwei Jahren für Ausländer
Änderungen bei Sozialleistungen in den letzten zwei Jahren für Ausländer 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Änderungen bei Sozialleistungen in den letzten zwei Jahren für Ausländer Aktenzeichen: Abschluss
MehrAgentur für Arbeit Fürstenfeldbruck. Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsund. Ausbildungsmarkt
Agentur für Arbeit Fürstenfeldbruck Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsund Ausbildungsmarkt Agenda Überblick Asylverfahren - Beschäftigung Integration in Arbeit und Ausbildung Zusammenarbeit
MehrStand: Asylbewerber. Arbeitsmarktzugang Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
1. Asylbewerber (Gestattete/Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) beantragt haben) während der ersten 3 Monate des Aufenthalts
MehrWirtschaft & Asyl. Asylbewerber für den regionalen Arbeitsmarkt. Informationsveranstaltung am Dienstag, 10. November 2015
Wirtschaft & Asyl Asylbewerber für den regionalen Arbeitsmarkt Informationsveranstaltung am Dienstag, 10. November 2015 1. Darstellung der Situation im Landkreis Sozialamt und Jugendamt 2. Flüchtlingsstatus
MehrArbeitgeber-Service. Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber
Arbeitgeber-Service Beschäftigung geflüchteter Menschen Informationen für Arbeitgeber Warum sind geflüchtete Menschen ein Gewinn für die Wirtschaft in Deutschland? Weil der Arbeitsmarkt sich verändert:
MehrIrina Bohn, Tina Alicke WIE KANN INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN GELINGEN, DAMIT DIE STIMMUNG NICHT KIPPT? Eine Expertise
Irina Bohn, Tina Alicke WIE KANN INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN GELINGEN, DAMIT DIE STIMMUNG NICHT KIPPT? Eine Expertise auf kommunaler Ebene 19 ggf. schon vor Abschluss des Asylverfahrens berufsbezogene
MehrPotenziale nutzen Flüchtlinge beschäftigen. Agentur für Arbeit Potsdam
Potenziale nutzen Flüchtlinge beschäftigen Agentur für Arbeit Potsdam Der Rechtsstatus geflüchteter Menschen im Überblick Status: Aufenthaltsgestattung Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und
MehrBeschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz. Susanne Twesten HANSESTADT LÜNEBURG - Bürgeramt -
Beschäftigung nach dem Aufenthaltsgesetz Susanne Twesten HANSESTADT LÜNEBURG - Bürgeramt - Erwerbstätigkeit Grundsätzliches für Gestattungs- oder Duldungsinhaber 1. Genereller Zugang zum Arbeitsmarkt Wer
MehrAusländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen
Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Nicole Streitz Dezernentin des Landkreises Stade Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen und Gesundheit Regionalausschuss der IHK Stade am 14.09.2015
MehrArbeitsmarkt-Zugang für Flüchtlinge Chancen für Unternehmen.
09.03.2016 Arbeitsmarkt-Zugang für Flüchtlinge Chancen für Unternehmen. Warum ist das Thema Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber und Flüchtlinge so wichtig? Seite 2 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
MehrAuch vor dem Hintergrund der aktuellen Fachkräfteengpässe sollte das Potenzial von Flüchtlingen für den Arbeitsmarkt genutzt werden.
Merkblatt Flüchtlinge Stand: 21.01.2016 Information für Arbeitgeber die Zahl der Flüchtlinge, die auch in unserer Region Schutz vor Verfolgung suchen, ist in den letzten Monaten stark gestiegen und das
MehrArbeitsmarkt und Flüchtlinge
Arbeitsmarkt und Flüchtlinge Kurzinformation für Unternehmen in Niedersachsen: Wie kann ich Flüchtlinge beschäftigen? Hotline: 0160-364 0 364 hotline-auf@caritas-os.de BITTE unbedingt BEACHTEN! Bei der
MehrVon diesen Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich > siehe nächste Seite.
Aufenthaltsverfestigung bei einem Aufenthalt nach 25 Abs. 1 (Asylberechtigung) oder Abs. 2 Satz 1 1. Alt. (Flüchtlingseigenschaft) (Anmerkung: Paragraphen ohne Gesetzesnennung sind im Folgenden solche
MehrIntegration in Lüneburg Potential nutzen. 22. Feburar 2016
Integration in Lüneburg Potential nutzen 22. Feburar 2016 Veranstaltung Wirtschaftsförderungs-GmbH Lüneburg WLG 22. Februar 2016 Integration in Lüneburg Potential nutzen Integration in Lüneburg Potential
MehrÜberblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten
Geschäftsstelle Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart Fon: 0711-55 32 83-4 Fax: 0711-55 32 83-5 info@fluechtlingsrat-bw.de www.fluechtlingsrat-bw.de Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus
MehrFlüchtlinge / Zuwanderung in Bremerhaven
Flüchtlinge / Zuwanderung in Bremerhaven Aktuelle Zahlen / Entwicklungen / Herausforderungen Personengruppen Status Asylbewerber/innen im Verfahren (in Übergangsunterbringung oder eigene angemietete Wohnung)
Mehr