Kinderbetreuungsgeld. für Geburten bis Mag. Gabriele Hebesberger Stand:

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1 Kinderbetreuungsgeld für Geburten bis Mag. Gabriele Hebesberger Stand:

2 Inhaltsverzeichnis Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?... 3 Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld und wie lange besteht der Anspruch... 3 Wo ist das Kinderbetreuungsgeld zu beantragen?... 5 Wechsel im Kinderbetreuungsgeldbezug?... 5 Wie wird die Zuverdienstgrenze ermittelt?... 6 Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld (nicht rückzahlbar)... 9 Steuerrechtliche Behandlung des Kinderbetreuungsgeldes... 9 Pensionsversicherung... 9 Kinderbetreuungsgeld 2/10

3 Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld? Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat ein Elternteil für sein Kind, wenn 1. für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, 2. der Elternteil mit diesem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, 3. der maßgebliche Betrag der Einkünfte, die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird und 4. die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt werden. Für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist eine Erwerbstätigkeit vor der Geburt nicht erforderlich. Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld und wie lange besteht der Anspruch Das volle Kinderbetreuungsgeld wird nur dann gewährt, wenn die vorgesehenen 10 Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen durchgeführt wurden. Ansonsten wird das Kinderbetreuungsgeld je nach gewählter Variante ab dem 25., 17., 13. bzw. 10. Lebensmonat des Kindes um 50 % reduziert. Fünf verschiedene Bezugsvarianten: Variante 1 (Pauschalvariante): Bezugsdauer max. 36 Monate (davon mind. 6 Monate durch den anderen Elternteil) - 14,53 täglich; nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, besteht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats. Variante 2 (Pauschalvariante): Bezugsdauer max. 24 Monate (davon mind. 4 Monate durch den anderen Elternteil) - 20,80 täglich; nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreu- Kinderbetreuungsgeld 3/10

4 ungsgeld in Anspruch, besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 20. Lebensmonats. Variante 3 (Pauschalvariante): Bezugsdauer max. 18 Monate (davon mind. 3 Monate durch den anderen Elternteil) - 26,60 täglich; nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, besteht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats. Variante 4 (Pauschalvariante): Bezugsdauer max. 14 Monate (davon mind. 2 Monate durch den anderen Elternteil) 33 täglich; nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, besteht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats. Variante 5 (einkommensabhängige Variante): Bezugsdauer max. 14 Monate (davon mind. 2 Monate durch den anderen Elternteil) -80 % des letzten Nettoeinkommens bzw. des Wochengeldes (mind max ); nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, besteht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats. Bei Vätern beträgt das KBG 80% des fiktiv zu berechnenden Wochengeldes. Beantragt der Kindesvater, der Landwirt ist, die einkommensabhängige Variante, so beträgt das KBG 41,66 täglich (80% des tgl. Wochengeldanspruchs ihv. 52,07 ). Der Zuverdienst ist bei dieser Variante (6.800 ab ). Ab besteht die Möglichkeit, die Kinderbetreuungsgeld-Variante binnen 14 Tagen ab Antragstellung zu ändern. Kinderbetreuungsgeld 4/10

5 Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld bei den Pauschalvarianten um 50 % des Grundbetrages für jedes weitere Mehrlingskind. Variante 1 (30 + 6) Variante 2 (20 + 4) Variante 3 (15 + 3) Variante 4 (12 + 2) Zuschlag von 7,27 täglich Zuschlag von 10,40 täglich Zuschlag von 13,30 täglich Zuschlag von 16,50 täglich Das Kinderbetreuungsgeld ruht, wenn ein Anspruch auf Wochengeld besteht, in der Höhe des Wochengeldbezuges. Wird allerdings anstatt des Wochengeldes Betriebshilfe als Sachleistung in Anspruch genommen, kommt es zu keiner Anrechnung. D.h. es kann gleichzeitig Betriebshilfe und das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen werden. Wo ist das Kinderbetreuungsgeld zu beantragen? Das Kinderbetreuungsgeld muss beim jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Der Antrag kann frühestens ab der Geburt oder der Übernahme eines Kindes in Pflege gestellt werden. Rückwirkend ist der Antrag nur bis zu 6 Monate ab Geburt des Kindes möglich. Bei Geburt eines weiteren Kindes ist immer ein neuer Antrag zu stellen. Kinderbetreuungsgeldbezieher sind während der Dauer des Kinderbetreuungsgeldes krankenversichert. Wechsel im Kinderbetreuungsgeldbezug? Ein Wechsel im Kinderbetreuungsgeldbezug kann grundsätzlich nur zwei Mal erfolgen, wobei ein Elternteil mindestens zwei Monate beanspruchen muss. Nimmt auch der zweite Elternteil Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, so verlängert sich die Höchstbezugsdauer je nach Kinderbetreuungsgeld 5/10

6 gewählter Variante bis max. zum vollendeten 36., 24., 18. bzw. 14. Lebensmonat des Kindes. Ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch beide Elternteile ist nicht möglich. Wie wird die Zuverdienstgrenze ermittelt? Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen Elternteils ab, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Die jährliche Zuverdienstgrenze beträgt entweder oder max. 60 % des Bruttoeinkommens vor der Karenz. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist ein Einkommen von max (6.800 ab ) möglich. Es zählt dabei das steuerpflichtige Erwerbseinkommen zuzüglich eines Aufschlags für die Sozialversicherung. D.h. in die Zuverdienstgrenze werden nur das Arbeitseinkommen und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit eingerechnet, nicht jedoch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte. Der Zuverdienst bei unselbständig Erwerbstätigen wird wie folgt ermittelt: 1. Ermittlung des Bruttoentgelts während des Kinderbetreuungsgeldbezuges ohne Sonderzahlungen. 2. Abzug der SV-Beiträge (Dienstnehmeranteil), steuerfreien Bezüge, Pendlerpauschale, Werbungskosten 3. Dividieren durch die Anzahl der Kinderbetreuungsgeldmonate 4. Erhöhung um 30 % 5. Multiplizieren mit 12 Kinderbetreuungsgeld 6/10

7 Berechnungsbeispiel: Angestellte, Bruttogehalt /Monat, Sonderzahlung im November von Bezugszeitraum von Kinderbetreuungsgeld von Juli Dezember 2016 Bruttogehalt (ohne SZ) SV-Beiträge (18,07 %) 1.192, ,38 : 6 = 901, % 270, ,60 x 12 = ,19 Kinderbetreuungsgeld gebührt (Zuverdienstgrenze von wird nicht überschritten) Der Zuverdienst bei pauschalierten Land- und Forstwirten wird wie folgt ermittelt: Die Einkünfte von pauschalierten Landwirten berechnen sich nach dem land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert gemäß der Pauschalierungsverordnung. Es werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft um einen Pauschalzuschlag von 30% erhöht Kinderbetreuungsgeld 7/10

8 Berechnungsbeispiel Zuverdienstgrenze Ein land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert von wird von Ehegatten gemeinsam bewirtschaftet: davon landw. EHW x 42 % Direktvermarktung Einnahmen Ausgaben 70 % abzüglich bezahlter Pachtzins bezahlte Schuldzins 575 Ausgedinge (2 Personen) bezahlte SV-Beiträge Zwischensumme Einkünfte abzüglich Grundfreibetrag (13% der Einkünfte, max ,--) 1.142,05 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 7.642,95 + Erhöhungsbetrag 30% d. Einkünfte 2.292,89 Zuverdienst für Kinderbetreuungsgeld 9.935, , ,92 Kinderbetreuungsgeld gebührt Beide Ehegatten je 4.967,92 die Zuverdienstgrenzen von und von (6.800 ab ) werden nicht überschritten. Kinderbetreuungsgeld 8/10

9 Verzicht auf Kinderbetreuungsgeld Es besteht die Möglichkeit für einen bestimmten Zeitraum im Vorhinein für mind. 1 Monat auf das Kinderbetreuungsgeld zu verzichten. Die während der Dauer des Verzichts erzielten Einkünfte bleiben dann bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze außer Ansatz. Bei pauschalierten Landwirten ist jedoch ein Verzicht nicht möglich. Gewerbetreibende und nicht pauschalierte Landwirte können nur mit Vorlage einer Zwischenbilanz rechtswirksam verzichten. Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld (nicht rückzahlbar) Eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld kann von Kinderbetreuungsgeldbeziehern mit Pauschal-Variante mit einem Zuverdienst von unter (6.800 ab ) jährlich beantragt werden. Die Höhe der Beihilfe beträgt 6,06 für max. 1 Jahr. Die Zuverdienstgrenze für den anderen Elternteil bzw. Partner im selben Haushalt beträgt max jährlich. Werden diese Grenzen während des Bezugszeitraumes der Beihilfe nicht überschritten, kommt es zu keiner Rückforderung der Beihilfe. Steuerrechtliche Behandlung des Kinderbetreuungsgeldes Das Kinderbetreuungsgeld ist einkommensteuerfrei. Pensionsversicherung Für Zeiträume der Kindererziehung ab besteht für die ersten 4 Jahre ab Geburt des Kindes eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung. Dadurch werden Beitragszeiten erworben bzw. erhöht sich der Pensionsbeitrag bei gleichzeitig ausgeübter Erwerbstätigkeit. Die Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten beträgt 1.776,70 monatlich. Kinderbetreuungsgeld 9/10

10 Kinderbetreuungsgeld 10/10

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