Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten

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1 Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Westdeutschland Stand: 01. Januar 2015 A. Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage Tage 1. Samstage Sonntage Gesetzliche Feiertage, soweit nicht Samstage oder Sonntage 1) 7 4. Regionale Feiertage, soweit nicht Samstage oder Sonntage 2) 1 5. Urlaubstage nach 8 BRTV Tarifliche und gesetzliche Ausfalltage nach 4 BRTV, Betriebsverfassungsgesetz, Sozialgesetzbuch III, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz sowie Unfallverhütungsvorschriften u. a. 4 3) 7. Ausfalltage wegen Schlechtwetter 20 abgedeckt durch Flexibilisierung -7 verbleibende Schlechtwettertage, davon mit Anspruch auf Saison-KUG Ausfalltage durch Schlechtwetter außerhalb des SW-Zeitraumes 2 davon durch Flexibilisierung abgedeckt 0 9. Ausfalltage wegen Kurzarbeit 4) 2 abgedeckt durch Flexibilisierung Krankheitstage mit Lohnfortzahlung 5) Krankheitstage ohne Lohnfortzahlung 5) 6 Summe der Ausfalltage 177 Kalendertage 365 Ausfalltage 177 Tatsächliche Arbeitstage 188 1) Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, (Tag der Deutschen Einheit), 1. / (2.) Weihnachtsfeiertag. 2) z. B. Fronleichnam, (Allerheiligen), Anzahl der Feiertage regional unterschiedlich. 3) Anzahl der Schlechtwetter-Tage regional unterschiedlich. Soweit im Rahmen einer Arbeitszeitflexibilisierung ein Arbeitszeitguthaben im Schlechtwetterzeitraum vorliegt, ist dieses vor der Inanspruchnahme von Saison-KUG aufzulösen. 4) Anzahl der Ausfalltage wegen Kurzarbeit firmenindividuell unterschiedlich. 5) Anzahl der Krankheitstage firmenindividuell unterschiedlich. In Klammern gesetzte Feiertage fallen auf einen Samstag oder Sonntag Seite 1

2 B. Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten % % % 1. Grundlöhne 100,00 2. Lohnzusatzkosten 2.1 Soziallöhne Gesetzliche und tarifliche Soziallöhne (bezahlte arbeitsfreie Tage) Feiertage (A Ziffer 3 und 4) 4,26 Feiertage x 100 tatsächl. Arbeitstage Ausfalltage (A Ziffer 6) 2,13 Ausfalltage x 100 tatsächl. Arbeitstage Krankheitstage mit Lohnfortzahlungsanspruch (A Ziffer 10) 4,26 Krankheitstage mit LFZ X 100 tatsächl. Arbeitstage Monatseinkommen 6) 4,39 72 Std - 2 Std. je Ausfalltag (Ann: 3 Ausf.-T.)*100 (tatsächl. Arbeitstage * Arb.-Std./Tag) Betriebliche Soziallöhne 1,00 Soziallöhne (Zwischensumme 1) 16,04 16,04 Grund- und Soziallöhne 116, Urlaub, zus. Urlaubsgeld 7) ((Grund- + Soziallöhne ohne Urlaubsvergütung Monatseinkommen) X 14,25) ,25 18,55 Soziallöhne (Zwischensumme 2) 18,55 18,55 Soziallöhne insgesamt 34,59 Bruttolöhne (B Ziffer 1 und 2.1) 134,59 als Basis für Sozialkosten und lohnbezogene Kosten 6) Durch den Tarifvertrag über die Gewährung des 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom i.d.f. vom besteht die Möglichkeit, das 13. Monatseinkommen auf bis zu 780 Euro abzusenken. Dieser Rechnung liegt die Annahme zugrunde, dass die Regelung im Durchschnitt aller Betriebe zu einer Absenkung auf 72 Gesamttarifstundenlöhne führte. 7) Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld sind, obwohl sie von den Sozialkassen rückvergütet werden, in die Berechnung der Löhne einzubeziehen, um hierdurch die Basis für die auf den Bruttolohn zu beziehenden Sozialkosten und lohnbezogenen Kosten zu ermitteln. Das 13. Monatseinkommen bleibt unberücksichtigt. Seite 2

3 % % % Übertrag: Soziallöhne (Zwischensumme 1) 16, Sozialkosten Gesetzliche Sozialkosten Rentenversicherung - allgemein 9,35 - Kurzarbeiter 0, Arbeitslosenversicherung 1, Krankenversicherung - allgemein 7,30 - Kurzarbeiter 0, Pflegeversicherung - allgemein 1,175 - Kurzarbeiter 0, U2-Verfahren 8) 0, Unfallversicherung 9) 6, Insolvenzgeldumlage 0, Schwerbehindertenaus- 0,44 gleich Arbeitsschutz und -sicher- 0,89 heit Winterbeschäftigungsumlage 1, Tarifliche Sozialkosten Urlaub 15, Zusatzversorgung 3, tarifliche Zusatzrente 0, Berufsbildung 2,10 20, Betriebliche Sozialkosten 0,70 2,33 Summe Ges. Sozialkosten ( ) 10) auf Basis Grundlohn 37,14 37,14 39,47 Summe Tarifliche Sozialkosten 20, auf Basis Grundlohn: 26,73 26,73 Sozialkosten 66,20 66,20 Summe Lohngebundene Kosten 82,24 8) Ausgleichsverfahren für die nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge 9) Es handelt sich um einen Vorschuss, dessen Höhe je nach Bezirksverwaltung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Gewerk unterschiedlich ist und der rückwirkend im Folgejahr festgesetzt wird. Für den Unfallversicherungsbeitrag wurden die Hauptumlage, die Lastenverteilung nach Neurenten und der interne Lastenausgleich berücksichtigt. 10) Das 13. Monatseinkommen ist für die Winterbeschäftigungsumlage nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Seite 3

4 % % % Übertrag: Summe lohngebundene Kosten 82, Lohnbezogene Kosten Haftpflichtversicherung 1, Beiträge zu den Berufsverbänden 0,60 2,10 Lohnbezogene Kosten auf Basis Grundlohn 2,83 Bruttolöhne x Lohnbezogene Kosten (Spalte1) Lohnzusatzkosten 85,07 Lohnzusatzkosten West Stand: Januar ,33% 45,50% 9,15% 26,77% 15,25% gesetzliche Soziallöhne tarifliche Soziallöhne gesetzliche Sozialkosten tarifliche Sozialkosten lohnbezogene Kosten Seite 4

5 Ende der Berechnung - Es folgt die Information zu den berechnungsrelevanten Konstanten C. Angabe der berechnungsrelevanten Konstanten (West) Monatseinkommen Anzahl der Tarifstundenlöhne 72,00 Arbeitsstunden pro Woche 40,00 daraus ergeben sich: Arbeitsstunden pro Tag 8,00 berücksichtigte Ausfalltage 3 mit je 2 Std 6, Urlaub, zus. Urlaubsgeld Faktor für Urlaubsvergütung (1,00 = kein zus. Urlaubsgeld) 1, Rentenversicherung Beitragssatz der Rentenversicherung (%) 18, Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherungsgesamtbeitrag (%) 3, Krankenversicherung Krankenversicherungsbeitrag (%) 14, Pflegeversicherung Pflegeversicherungsbeitrag 2, U-2 Verfahren 0, Unfallversicherung Gefahrklasse Hoch-, Brücken-, Tunnel- und Gerüstbau 15,12 Vorschusssatz ( / 100 Lohnsumme) 6, Insolvenzgeldumlage Vorschusssatz ( / 100 Lohnsumme) 0,150 Lohnermittlung angenommener Mittellohn 18,17 daraus ergibt sich: Jahreslohn , Schwerbehindertenausgleich Besetzung (% der Arbeitsplätze; Pflichtquote) 5,00 Ausgleichsabgabe pro Person ( ) 200, Arbeitsschutz und -sicherheit Veranschlagung der Belastungen ( /Mann-Jahr) 242, Tarifliche Zusatzrente ( / Monat) 30,68 Prozentsatz der Inanspruchnahme 10, Pauschalversteuerung des Beitrags der Arbeitgeber für die tarifvertragliche Zusatzversorgung Seite 5

6 Beitrag an die ZVK (%-Satz der Bruttolohnsumme) 3,20 Pauschalversteuerung (%) 0,000 Berücksichtigung des Sol.-Zuschlags 0,00 anteilige Kirchensteuer (%) 7,00 ergibt: Lohn- und Kirchensteuer (pauschaliert in %) 0, Beiträge zu den Berufsverbänden Anteil Bruttolohnsumme (%) 0,50 Anteil an Gesamtbauleistung (%) 0,10 Seite 6

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