Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten
|
|
- Bernhard Meissner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Westdeutschland Stand: 01. Januar 2015 A. Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage Tage 1. Samstage Sonntage Gesetzliche Feiertage, soweit nicht Samstage oder Sonntage 1) 7 4. Regionale Feiertage, soweit nicht Samstage oder Sonntage 2) 1 5. Urlaubstage nach 8 BRTV Tarifliche und gesetzliche Ausfalltage nach 4 BRTV, Betriebsverfassungsgesetz, Sozialgesetzbuch III, Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz sowie Unfallverhütungsvorschriften u. a. 4 3) 7. Ausfalltage wegen Schlechtwetter 20 abgedeckt durch Flexibilisierung -7 verbleibende Schlechtwettertage, davon mit Anspruch auf Saison-KUG Ausfalltage durch Schlechtwetter außerhalb des SW-Zeitraumes 2 davon durch Flexibilisierung abgedeckt 0 9. Ausfalltage wegen Kurzarbeit 4) 2 abgedeckt durch Flexibilisierung Krankheitstage mit Lohnfortzahlung 5) Krankheitstage ohne Lohnfortzahlung 5) 6 Summe der Ausfalltage 177 Kalendertage 365 Ausfalltage 177 Tatsächliche Arbeitstage 188 1) Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, (Tag der Deutschen Einheit), 1. / (2.) Weihnachtsfeiertag. 2) z. B. Fronleichnam, (Allerheiligen), Anzahl der Feiertage regional unterschiedlich. 3) Anzahl der Schlechtwetter-Tage regional unterschiedlich. Soweit im Rahmen einer Arbeitszeitflexibilisierung ein Arbeitszeitguthaben im Schlechtwetterzeitraum vorliegt, ist dieses vor der Inanspruchnahme von Saison-KUG aufzulösen. 4) Anzahl der Ausfalltage wegen Kurzarbeit firmenindividuell unterschiedlich. 5) Anzahl der Krankheitstage firmenindividuell unterschiedlich. In Klammern gesetzte Feiertage fallen auf einen Samstag oder Sonntag Seite 1
2 B. Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten % % % 1. Grundlöhne 100,00 2. Lohnzusatzkosten 2.1 Soziallöhne Gesetzliche und tarifliche Soziallöhne (bezahlte arbeitsfreie Tage) Feiertage (A Ziffer 3 und 4) 4,26 Feiertage x 100 tatsächl. Arbeitstage Ausfalltage (A Ziffer 6) 2,13 Ausfalltage x 100 tatsächl. Arbeitstage Krankheitstage mit Lohnfortzahlungsanspruch (A Ziffer 10) 4,26 Krankheitstage mit LFZ X 100 tatsächl. Arbeitstage Monatseinkommen 6) 4,39 72 Std - 2 Std. je Ausfalltag (Ann: 3 Ausf.-T.)*100 (tatsächl. Arbeitstage * Arb.-Std./Tag) Betriebliche Soziallöhne 1,00 Soziallöhne (Zwischensumme 1) 16,04 16,04 Grund- und Soziallöhne 116, Urlaub, zus. Urlaubsgeld 7) ((Grund- + Soziallöhne ohne Urlaubsvergütung Monatseinkommen) X 14,25) ,25 18,55 Soziallöhne (Zwischensumme 2) 18,55 18,55 Soziallöhne insgesamt 34,59 Bruttolöhne (B Ziffer 1 und 2.1) 134,59 als Basis für Sozialkosten und lohnbezogene Kosten 6) Durch den Tarifvertrag über die Gewährung des 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom i.d.f. vom besteht die Möglichkeit, das 13. Monatseinkommen auf bis zu 780 Euro abzusenken. Dieser Rechnung liegt die Annahme zugrunde, dass die Regelung im Durchschnitt aller Betriebe zu einer Absenkung auf 72 Gesamttarifstundenlöhne führte. 7) Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld sind, obwohl sie von den Sozialkassen rückvergütet werden, in die Berechnung der Löhne einzubeziehen, um hierdurch die Basis für die auf den Bruttolohn zu beziehenden Sozialkosten und lohnbezogenen Kosten zu ermitteln. Das 13. Monatseinkommen bleibt unberücksichtigt. Seite 2
3 % % % Übertrag: Soziallöhne (Zwischensumme 1) 16, Sozialkosten Gesetzliche Sozialkosten Rentenversicherung - allgemein 9,35 - Kurzarbeiter 0, Arbeitslosenversicherung 1, Krankenversicherung - allgemein 7,30 - Kurzarbeiter 0, Pflegeversicherung - allgemein 1,175 - Kurzarbeiter 0, U2-Verfahren 8) 0, Unfallversicherung 9) 6, Insolvenzgeldumlage 0, Schwerbehindertenaus- 0,44 gleich Arbeitsschutz und -sicher- 0,89 heit Winterbeschäftigungsumlage 1, Tarifliche Sozialkosten Urlaub 15, Zusatzversorgung 3, tarifliche Zusatzrente 0, Berufsbildung 2,10 20, Betriebliche Sozialkosten 0,70 2,33 Summe Ges. Sozialkosten ( ) 10) auf Basis Grundlohn 37,14 37,14 39,47 Summe Tarifliche Sozialkosten 20, auf Basis Grundlohn: 26,73 26,73 Sozialkosten 66,20 66,20 Summe Lohngebundene Kosten 82,24 8) Ausgleichsverfahren für die nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge 9) Es handelt sich um einen Vorschuss, dessen Höhe je nach Bezirksverwaltung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Gewerk unterschiedlich ist und der rückwirkend im Folgejahr festgesetzt wird. Für den Unfallversicherungsbeitrag wurden die Hauptumlage, die Lastenverteilung nach Neurenten und der interne Lastenausgleich berücksichtigt. 10) Das 13. Monatseinkommen ist für die Winterbeschäftigungsumlage nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Seite 3
4 % % % Übertrag: Summe lohngebundene Kosten 82, Lohnbezogene Kosten Haftpflichtversicherung 1, Beiträge zu den Berufsverbänden 0,60 2,10 Lohnbezogene Kosten auf Basis Grundlohn 2,83 Bruttolöhne x Lohnbezogene Kosten (Spalte1) Lohnzusatzkosten 85,07 Lohnzusatzkosten West Stand: Januar ,33% 45,50% 9,15% 26,77% 15,25% gesetzliche Soziallöhne tarifliche Soziallöhne gesetzliche Sozialkosten tarifliche Sozialkosten lohnbezogene Kosten Seite 4
5 Ende der Berechnung - Es folgt die Information zu den berechnungsrelevanten Konstanten C. Angabe der berechnungsrelevanten Konstanten (West) Monatseinkommen Anzahl der Tarifstundenlöhne 72,00 Arbeitsstunden pro Woche 40,00 daraus ergeben sich: Arbeitsstunden pro Tag 8,00 berücksichtigte Ausfalltage 3 mit je 2 Std 6, Urlaub, zus. Urlaubsgeld Faktor für Urlaubsvergütung (1,00 = kein zus. Urlaubsgeld) 1, Rentenversicherung Beitragssatz der Rentenversicherung (%) 18, Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherungsgesamtbeitrag (%) 3, Krankenversicherung Krankenversicherungsbeitrag (%) 14, Pflegeversicherung Pflegeversicherungsbeitrag 2, U-2 Verfahren 0, Unfallversicherung Gefahrklasse Hoch-, Brücken-, Tunnel- und Gerüstbau 15,12 Vorschusssatz ( / 100 Lohnsumme) 6, Insolvenzgeldumlage Vorschusssatz ( / 100 Lohnsumme) 0,150 Lohnermittlung angenommener Mittellohn 18,17 daraus ergibt sich: Jahreslohn , Schwerbehindertenausgleich Besetzung (% der Arbeitsplätze; Pflichtquote) 5,00 Ausgleichsabgabe pro Person ( ) 200, Arbeitsschutz und -sicherheit Veranschlagung der Belastungen ( /Mann-Jahr) 242, Tarifliche Zusatzrente ( / Monat) 30,68 Prozentsatz der Inanspruchnahme 10, Pauschalversteuerung des Beitrags der Arbeitgeber für die tarifvertragliche Zusatzversorgung Seite 5
6 Beitrag an die ZVK (%-Satz der Bruttolohnsumme) 3,20 Pauschalversteuerung (%) 0,000 Berücksichtigung des Sol.-Zuschlags 0,00 anteilige Kirchensteuer (%) 7,00 ergibt: Lohn- und Kirchensteuer (pauschaliert in %) 0, Beiträge zu den Berufsverbänden Anteil Bruttolohnsumme (%) 0,50 Anteil an Gesamtbauleistung (%) 0,10 Seite 6
Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten
Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Ostdeutschland Stand: 1. Januar 2017 A. Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage Tage 1. Samstage 52 2. Sonntage 53 3. Gesetzliche Feiertage,
MehrMuster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten
Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Ostdeutschland Stand: 1. Januar 2015 A. Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage Tage 1. Samstage 52 2. Sonntage 52 3. Gesetzliche Feiertage,
MehrErläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Westdeutschland Stand: 1. Januar 2015
Erläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Westdeutschland Stand: 1. Januar 015 Zu A.: Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage Diese Berechnung ist auf das Jahr 015 bezogen und,
MehrMuster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Gehaltszusatzkosten
Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für Gehaltszusatzkosten Ostdeutschland Stand: 1. Januar 2015 A. Ermittlung der tatsächlichen bzw. aufsichtsführenden Arbeitstage Angestellte Arbeitszeit Poliere
MehrErläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Westdeutschland Stand: 1. März 2018
Erläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für Lohnzusatzkosten Westdeutschland Stand: 1. März 018 Zu A.: Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage Diese Berechnung ist auf das Jahr 018 bezogen und,
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrHinweise. Kurzarbeitergeld in der Seefahrt
K n a p p s c h a f t Stand: 1. Januar 2016 Dezernat VII.1.5 Hamburg Hinweise Kurzarbeitergeld in der Seefahrt Bedingt durch die globale Finanzkrise ist auch in den Seefahrtsbetrieben die Inanspruchnahme
Mehr2.2 Bezahlung der Ausfalltage (siehe 1.2.6) 1,05 1,56 Ausfalltage x x 100 tatsächl. Arbeitstage
Anlage 1 Muster für die Berechnung des Zuschlagsatzes für die lohngebundenen Kosten Stand: 01.01.2016 Alte Bundesländer Alte Bundesländer 1. Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage 2015 Jan 2016 Jan 1.1
MehrA N T R A G. auf Auslagenersatz über fortgezahltes Arbeitsentgelt
A N T R A G auf Auslagenersatz über fortgezahltes Arbeitsentgelt von einem privaten Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Falkenberg-Höhe an einem Einsatz
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrHorizontaler Vergleich 2014
Horizontaler Vergleich 2014 Wie familiengerecht ist die Abgaben- und Steuerlast in Deutschland? Wir haben nachgerechnet und zeigen im Horizontalen Vergleich, wie stark Familien mit Abgaben und Steuern
MehrErmittlung des Stundenverrechnungssatzes (Beispielrechnung)
Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes (Beispielrechnung) I VORGABEN Jahr : 2005 Stundenlohn Meister (Lohn 1) 16,50 Ø Stundenlohn Gesellen (Lohn 2) 13,00 Ø Stundenlohn Aushilfe (Lohn 3) 10,00 Urlaubstage
MehrKalkulation der Kosten einer 24-Stunden/Tag Assistenz
Kalkulation der Kosten einer 24-Stunden/Tag Assistenz von Sabine Musterfrau erstellt am 29.09.2009 Inhalt A I. Zu deckender Jahresaufwand 2 A II. Ermittlung der bezahlten und verfügbaren Arbeitstage 2
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge
MehrUrlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern
Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Gültig ab 01. Januar 2013 Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern vom 21. November 1983; In
Mehr2.08 Stand am 1. Januar 2014
2.08 Stand am 1. Januar 2014 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung
MehrArbeitszeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel 2. Vorgehensweise. 3. Details. 4. Wichtige Informationen. 2.1. Gehaltsempfänger. 2.2.
Arbeitszeiten Bereich: LOHN - Info für Anw ender Nr. 1657 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Gehaltsempfänger 2.2. Stundenlöhner 2.3. Gehaltsempfänger + Überstunden 3. Details 3.1. Berechnung
MehrÄnderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011
ZDH-Abteilung Soziale Sicherung Dezember 2010 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2010/2011 Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 1. Krankenversicherung Der allgemeine Beitragssatz
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrRichtig kalkuliert in 8 Schritten
Richtig kalkuliert in 8 Schritten 1. Schritt: Bezahlte Stunden Ihre Mitarbeiter haben Anspruch auf Urlaub, erhalten Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Somit ist die Arbeitsstunde teurer,
Mehr2.08 Stand am 1. Januar 2011
2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung
MehrEinmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung
1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat
MehrHorizontaler Vergleich 2012
Horizontaler Vergleich 2012 Wie familiengerecht ist die Abgaben- und Steuerlast in Deutschland? Wir haben nachgerechnet und zeigen im Horizontalen Vergleich auf, wie Familien mit Abgaben und Steuern belastet
MehrBeiträge an die Arbeitslosenversicherung
2.08 Beiträge Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische
MehrArbeits- und Ruhezeiten
Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.
MehrLandwirtschaftskammer Niedersachsen. Fachbereich 3.4. Arbeitnehmerberatung und Weiterbildung. Ansprechpartner: Matthias Brandner. Mars-la-Tour Str.
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen Fachbereich 3.4 Arbeitnehmerberatung und Weiterbildung Ansprechpartner: Matthias Brandner Mars-la-Tour Str. 6 26121 Oldenburg Tel.: 0441 801-328 Fax: 0441 801-392
MehrAbgabetermine zur Intrahandelsstatistik 2016/17
Abgabetermine zur Intrahandelsstatistik 2016/17 Die Meldungen zur Intrahandelsstatistik sind spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf eines Berichtsmonats an das Statistische Bundesamt zu senden. Eine
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
MehrEine Eingabe wird nur bei Auswahl "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" UND "Splittingtabelle" berücksichtigt.
Basisrentenrechner Begriffe: BBG BU EStG HB GGF GAV GKV GRV GPV PZ VA Beitragsbemessungsgrenze Berufsunfähigkeit Einkommenssteuergesetz Höstbetrag Gesellschafter Geschäftsführer gesetzliche Arbeitslosenversicherung
MehrDie gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1
Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1 Fragebogen zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitsverhältnisses 1. Neben dieser zu prüfenden Beschäftigung wird
MehrFür das Jahr 2013 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung (SV):
Wie hoch sind die Grenz- und Rechenwerte in der SV? Werte für das Jahr 2013 Für das Jahr 2013 gelten folgende Grenzwerte und Rechengrößen innerhalb der gesetzlichen 52.200,00/4.350,00 EUR jährlich/monatlich
MehrSozialversicherung 2014
Sozialversicherung 2014 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. Meldefrist ab
MehrAnlegen einer Jahresplanung
Anlegen einer Jahresplanung 1. Gehen Sie auf den Reiter Jahresplanung.! Zeitwert empfiehlt Ihnen für die Eingaben der folgenden Seiten eine Betriebswirtschaftliche Auswertung des Vorjahres bereit zu halten.
MehrArbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele
01. Juni 2011 Arbeitszeit-, Mehrarbeits-, Überstundenund Zeitzuschlagsbeispiele für Mitarbeiter, die den Anlagen 31, 32 oder 33 zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes zugeordnet
MehrNeuregelungen zum Sozialausgleich
Neuregelungen zum Sozialausgleich Berechnung und Durchführung des Sozialausgleichs rückt näher Ab 01.01.2012 haben Sie durch den Sozialausgleich weitere Meldevorschriften zu beachten. Mit folgenden Beispielen
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
MehrSozialversicherung 2016
Sozialversicherung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 I.
MehrAnhang A Service Abonnement
Anhang A Service Abonnement zum Dienstleistungs-Rahmenvertrag Nr.: 9999-151009 1 Gegenstand 1.1 Zweck und Inhalt Das Service Abonnement bietet dem Kunden die Möglichkeit, Dienstleistungen zu günstigeren
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrBranchendaten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Gastgewerbe. Zurück zur ersten Seite
Branchendaten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Gastgewerbe Gastgewerbe in Zahlen - Betriebe 2015 - Betriebe 31 071 Beherbergungsbetriebe 7 087 Hotels 1 996 Hotel garni 459 Gasthöfe 3 800 Pensionen
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
MehrCOMPLIANCE -Zeitarbeit
Vorbemerkung Korrekte in der Zeitarbeit bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit Die Berechnung der Urlaubsbezahlung ist gesetzlich geregelt. Es muss der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen während des
MehrZVK Modul Sozialkassen in Wiesbaden
Installation Installation des ZVK / ULAK Moduls mittels der mitgelieferten Moduldiskette 1.) Diskette einlegen 2.) WINLOHN starten 3.) Im Hauptmenü den Button Zusatz Diskette importieren anklicken 4.)
MehrSozialversicherung 2012
Sozialversicherung 2012 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze... 3 III. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer... 4 IV. Sachbezugswerte... 5 V. GKV-Monatsmeldung
MehrKap. 79 ZVK / ULAK Modul. Zusatzversorgung bzw. Sozialkassen
Kap. 79 ZVK / ULAK Modul Zusatzversorgung bzw. Sozialkassen Installation Installation des ZVK / ULAK Moduls mittels der mitgelieferten Moduldiskette 1.) Diskette einlegen 2.) WINLOHN starten 3.) Im Hauptmenü
MehrDiese 5 Versicherungen nennen sich Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungen bieten Arbeitnehmern einen umfangreichen Schutz.
In Deutschland gibt es fünf gesetzliche Versicherungen. Das sind: die Gesetzliche Krankenversicherung die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung die Gesetzliche
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
MehrAuf einen Blikk 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd 3 12.04.2010 9:55:15 Uhr
Auf einen Blikk 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd 3 12.04.2010 9:55:15 Uhr 9595_IKK_Broschuere_AEB_01.indd 4 12.04.2010 9:55:18 Uhr Inhalt 1. System der sozialen Sicherung 04 2. Private Versicherung 07 3.
Mehrzu dem o.g. Thema möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen übermitteln:
Rheinische Versorgungskassen Postfach 21 09 40 50533 Köln ABCDEFGH An alle Mitglieder/Abrechnungsstellen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) Köln, im Juni 2013 Zeichen: 043 Rundschreiben 05/2013
MehrHandbuch HW Mitarbeiter
Handbuch HW Mitarbeiter HW Mitarbeiter Anwenderhandbuch In den Stammdaten, HW, HW Mitarbeiter werden Informationen, die für weitere Abläufe im BIZS essentiell sind abgespeichert. Darunter befindet sich
Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung
MehrBezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.
PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrCS-Wartung 077G vom 28.6.2013
CS-Wartung 077G vom 28.6.2013 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrMindestlohngesetz (MiLoG)
Bürger können sich jetzt auch per Telefon über den ab Anfang 2015 geltenden Mindestlohn informieren. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) startete nach Angaben ihres Ministeriums am Donnerstag eine
MehrInhaltsverzeichnis Überblick: Die wesentlichen Aufgaben der Lohn und Gehaltsabrechnung 11 Wichtige Unterlagen für die Lohn und Gehaltsabrechnung 35
1 Überblick: Die wesentlichen Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung 11 1.1 Zusammenstellen der Unterlagen für die Lohnabrechnung 12 1.2 Überblick der Bestandteile einer Lohnabrechnung 14 1.3 Meldepflichten
MehrGemeinsam sind wir stark
Gemeinsam sind wir stark auf Dich kommt es an Ihre Mitgliedschaft zählt! Ihre Mitgliedschaft zählt! Als Mitglied stehen Sie bei uns stets im Mittelpunkt. Wir stehen füreinander ein und machen uns gemeinsam
MehrPLZ, Ort, Datum... Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst (Art. 9 Abs. 1 Satz 4, Art.
Firma.... PLZ, Ort, Datum... Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen (Frei für Einlaufstempel der Gemeinde) Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst (Art.
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrInhalt Vorwort... 3 ABSCHNITT 1... 11 Arbeitspapiere im Baugewerbe... 11 ABSCHNITT 2... 17 Einstellung von gewerblichen Arbeitnehmern...
Vorwort In dem aktualisierten Ratgeber wird die komplexe Materie der Baulohnabrechnung unter Berücksichtigung der verschiedenen Lohn- und Rahmentarifverträge, ergänzend zur praktischen Lohnabrechnung,
Mehr3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind
Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrLehrplan. Kalkulation. Fachschule für Technik. Fachrichtung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Lehrplan Kalkulation Fachschule für Technik Fachrichtung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Fachrichtungsbezogener Lernbereich Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Hohenzollernstraße 60,
MehrVereinbarung zum Arbeitsverhältnis
Vereinbarung zum Arbeitsverhältnis Da der Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehört gilt ein Individuell abgeschlossener Arbeitsvertrag haben Sie einen Betriebsrat?... Befristet / unbefristet?... Welchen
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrLohntarifvertrag für
Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Westfalen-Lippe - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen - Gültig ab 01. August 2013 - 2 Lohntarifvertrag für Landarbeiter in
Mehr- 1 - H i n w e i s e
- 1 - Dezernat VII.1.5 Hamburg Millerntorplatz 1 20359 Hamburg Ihr Ansprechpartner Herr Bergel Tel. 040 30 388 1912 Fax 040 30 388 1995 E-Mail guido.bergel@kbs.de www.knappschaft.de H i n w e i s e Stand:
MehrVerordnung über Investitionshilfe für Berggebiete
Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrComeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015
Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015 Türkei Deutschland (Beispiel Industrie) Polen Schweiz Wo findet die Ausbildung statt (Ausbildungsort)? An der Berufsschule und an dem Berufsbildungszentrum.
MehrOhne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung
Ohne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung Olaf Ernst Heilbronn, 18. November 2008 Soziale Sicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung
MehrAlter bei Rentenbeginn (RV*)
Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Versichertenrenten, Anteile Anteile der der Zugangsalter Zugangsalter im jeweiligen im jeweiligen Berichtsjahr Berichtsjahr in Prozent, in 1994
MehrErklärungen auf der Gehaltsmitteilung
Erklärungen auf der Gehaltsmitteilung Bezügemitteilung Nr._/ laufende Nummer des Jahres (z.b. Nr. 01/2011) Monat Zeitraum / Bezugsmonat der vorliegenden Gehaltsmitteilung Mein Aktenzeichen ZBV-Personalnummer,
MehrBekommen Sie, was Sie verdienen?
Duits/German Sie arbeiten zeitweise in der niederländischen Baubranche Bekommen Sie, was Sie verdienen? Information für ausländische Arbeitnehmer und Zeitarbeiter Diese Information stellen Ihnen die Organisationen
MehrGehaltstarifvertrag. für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen
Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer / Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.v., Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main und dem Verband
MehrDer DSTG -Tarifausschuss informiert zur
Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,
MehrGA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele
ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen
MehrGehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen
LANDESTIERÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktischer Tierärzte
MehrDeckung des Bedarfs der Künstlersozialkasse ab dem Kalenderjahr 2015. Festsetzung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe auf 5,2 Prozent.
Bearbeitungsstand: 24.07.2014 11:17 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 A. Problem und Ziel Deckung des Bedarfs der Künstlersozialkasse
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrInformationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung
Informationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung für die Beschäftigten des Landschaftsverbandes Rheinland Köln, den 09.06.2011 Hans-Günter Terres Die Rheinischen Versorgungskassen
MehrSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info
MehrBerechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW
Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen
MehrMALER- LACKIERER- RENTE
MALER- LACKIERER- RENTE Ein Tarifmodell mit Zukunft Die Bausteine für eine attraktive Altersversorgung Die Maler-Lackierer-Rente wird gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung
MehrFreiwillige Krankenversicherung
Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
MehrDie Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.
Richtlinien über die Genehmigung von Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Genehmigung von Tagespflege 1. Voraussetzungen
MehrSeite 1 AXA Lebensversicherung AG. Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz
Seite 1 Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz Ihr Geschenk vom Staat Die wichtigsten Änderungen im Überblick KONJUNKTURPAKET II Erhöhung des Grundfreibetrages von 7.664
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10
Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Bei Nutzung der Tagespflege erhält der Versicherte den 1,5 fachen Satz (entspricht 150%) an Leistungen. Alle Leistung können einzeln nie mehr als 100 % ergeben!
MehrSozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)
Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.
Mehr