Vertrag zwischen. Inhaber Elke Richter-Hellmuth Eckartsrother Straße Wildflecken
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- Alfred Thomas
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1 Vertrag zwischen Hundepension Schwarze Berge Inhaber Elke Richter-Hellmuth Tel.-Nr.: 09749/226 oder 0176/ : Nachstehend Betreuer genannt und Name des Hundehalters Anschrift Telefon/Mobil Kontaktperson bei Notfällen oder Auslands- Aufenthalten Anschrift Telefon/Mobil :. :. :. :. :.. : : Nachstehend Halter genannt über nachstehende/n Hund/e
2 Name des Hundes Alter/Geburtstag des Hundes Hunde- Haftpflichtversicherungs-Nr.: Geschlecht Rasse des Hundes (bei Mischlingen sofern bekannt) Kastriert, wenn ja in welchem Alter männlich weiblich ja nein mit Monaten/Jahren Frühere Erkrankungen/OPs Aktuelle Medikamente (Medikamentenplan bitte vorlegen) Allergien/Unverträglichkeiten, wenn ja welche. Besondere/auffällige Verhaltenseigenschaften Futtergewohnheiten (Art/Menge) Haus-Tierarzt. geschlossen. Tagesbetreuung (Euro 12,50/Tag) ½ Tagesbetreuung ( 7,50/bis 5 Std.) Übernachtung ( 16,50/Übern.) Spezialtraining (Preise auf Anfrage) Vorort-Betreuung (Preis auf Anfrage) 5-er Karte Tagesbetreuung ( 55,00) 5-er Karte Übernachtung ( 75,00) 10-er Karte Tagesbetreuung ( 110,00) 10-er Karte Übernachtung ( 150,00) Alle Preise verstehen sich rein netto und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
3 Der Unterzeichner bestätigt mit nachstehender Unterschrift, die ABG s der Hundepension Schwarze Berge erhalten und verstanden zu haben. Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift Hundehalter.. Hundepension Schwarze Berge Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Identitätskontrolle Bei Neukunden ist die persönliche Buchung unter Vorlage des Personalausweises erforderlich.
4 2 Versicherung Alle Hunde sind haftpflichtversichert. Der Aufenthalt in einer Hundepension ist ausdrücklich Bestandteil der Versicherung. Der Nachweis hierüber gilt mit Vorlage einer gültigen Police als erbracht. Alle Hunde besitzen einen aktiven Impfschutz. 3 Gesundheit Der Impfschutz sollte insbesondere für Staupe, ansteckende Leberentzündung (H.c.c.), Zwingerhusten, Parvovirose, Leptospirose und Tollwut (kurz große Impfung: SHPPiLT) bestehen. Der Nachweis hierüber gilt mit Vorlage des Impfausweises als erbracht. Der Hundehalter versichert, dass der/die Hund/e frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist. Läufige Hündinnen oder solche, die es voraussichtlich während des Aufenthaltes werden, werden aus Rücksicht auf die Rüden und auf Rücksicht des eigenen Hormonstatus/-stresses der Hündin von der Hundepension nur in Ausnahmefällen/Notsituationen betreut. Der Halter ist sich über die erhöhte Gefahr eines ungewollten Deckaktes bewusst und erklärt mit Unterschrift ausdrücklich den Verzicht auf jegliche Ersatzansprüche im Falle eines ungewollten Deckaktes und dessen Folgekosten gleich welcher Art. 4 Krankheit Der Betreuer ist verpflichtet im Falle einer Erkrankung während des Aufenthaltes in der Pension, den Halter oder bei Nichterreichen desgleichen die der Pension genannte Kontaktperson telefonisch umgehend jedoch spätestens innerhalb 24 Stunden hierüber zu informieren. Der Halter erklärt sich einverstanden, dass bei einer Verletzung oder Erkrankung ein Tierarzt involviert wird. Die Tierarztkosten (Behandlung, Medikamente, OP etc.) sowie die Zeitaufwandskosten des Betreuers sind vom Halter zu begleichen. Im Falle einer ansteckenden Krankheit, ist die Pension berechtigt, zum Schutze anderer Tiere und Menschen, den Hund zu isolieren und im Bedarfsfall den Vertrag fristlos zu kündigen. Eventuelle daraus resultierende Mehrkosten (beispielswese tägliche Desinfektion etc.), gehen zu Lasten des Halters. Die Pension ist darüber hinaus in diesem Fall berechtigt, den Vertrag vorzeitig und fristlos zu kündigen. 5 Artgerechte Hundebetreuung Während des Aufenthaltes in der Pension übernimmt der Betreuer die Fütterung, Versorgung und Pflege sowie im Bedarfsfall die Medikamentengabe nach vorliegendem Medikamentenplan. Alle Hunde werden artgerecht im Rudel gehalten.
5 Das Futter kann wahlweise vom Halter mitgebracht oder von der Pension zur Verfügung gestellt werden. In der Pension wird ausschließlich glutenfreies Futter verfüttert. Die Kosten hierfür richten sich nach Art der Fütterung und werden separat abgerechnet. 6 Haftung/Schadenersatz ( 834 BGB, 833 BGB) Für die Hundepension Versicherungsschutz in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Betreuer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch Spiel- und/oder Raufverletzungen entstanden sind. Die Haftung bei Erkrankung oder Tod des Hundes/der Hunde obliegt alleinig dem Halter, sofern dieses nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln/Verhalten des Betreuers verursacht wurde. Für Personen- oder Sachschäden, Vermögensschäden oder Schäden an anderen Tieren, welche durch den/die Hund/e verursacht wurde, haftet der Halter alleinig in voller Höhe. 7 Nutzungsrechte/Urheberrechte Für Werbezwecke werden durch den Betreuer immer wieder Fotos/Videos von unseren Pensionsgästen aufnehmen. Der Halter erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung einverstanden sein und verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung hierfür. Fotos und/oder Videoaufnahmen durch den Halter sind nicht gestattet. 8 Zahlungsbedingungen Um kosten- und zeitaufwendige Mahnverfahren zu vermeiden, sind die Kosten für den Aufenthalt in der Hundepension im Voraus bar oder durch Überweisung zu leisten. Nicht vorhersehbare Kosten werden bei Abholung des Hundes zur Zahlung fällig. Eine Abweichung der Zahlungsmodalitäten bei Stammkunden obliegt der Hundepension. Bei Überweisung auf nachstehend näher bezeichnetes Konto sind unter Verwendungszweck der Name des Hundes und der Buchungszeitraum anzugeben. Kontoinhaber: Elke Richter-Hellmuth IBAN : DE BIC : GENODEF1BRK 9 Rücktritt/vorzeitige Kündigung
6 Bei Stornierung oder Teilstornierung der vertraglich vereinbarten Buchung hat der Halter Schadenersatz zu leisten, dessen Höhe wie nachstehend reguliert wird: Bei mehrtägiger Betreuung - kein Schadenersatz bei schriftlicher Stornierung oder Teilstornierung bei Eingang dergleichen von mehr als 14 Kalendertagen vor Anreisetermin - 50% Schadenersatz bei schriftlicher Stornierung oder Teilstornierung bei Eingang dergleichen von weniger als 1 Woche (7 Kalendertage) vor Anreisetermin - 90% Schadenersatz, wenn der Halter ohne vorherige schriftliche Mitteilung am Anreisetage nicht eintrifft Bei stundenweiser Betreuung/Tagesbetreuung - kein Schadenersatz bei schriftlicher Stornierung oder Teilstornierung bei Eingang dergleichen von mehr als 24 Stunden vor Anreisetermin - 90 % Schadenersatz bei schriftlicher Stornierung oder Teilstornierung bei Eingang dergleichen von weniger als 24 Stunden vor Anreisetermin Sollte die Hundepension einen Ersatz für den vertraglich vereinbarten Zeitraum finden, entfällt der Schadenersatzanspruch. 10 Verjährungsfrist Jegliche Ansprüche gegen die verjähren gemäß den gesetzlichen Richtlinien des BGB. 11 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 12 Gerichtsstand Ansprüche, welche sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht/Landgericht geltend zu machen. Gerichtsstand der ist Bad Kissingen.
Vertrag zwischen. Inhaber Elke Richter-Hellmuth Eckartsrother Straße Wildflecken
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