Stand: , Dietmar Nitsche, ADFC-Hildesheim
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- Christin Kappel
- vor 6 Jahren
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1 Viele Fußwege haben inzwischen das weiße Zusatzschild "Radfahrer frei". Diese Wege darf der Radfahrer benutzen - muss er aber nicht. Der Radfahrer kann die Fahrbahn der Straße nutzen. Auf dem Fußweg ist er nur im "Schritttempo" geduldet. Ein "Freiklingeln" des Weges ist nicht erlaubt. Fußgänger haben immer Vorrang. Der Weg darf vom Radfahrer nur in der Richtung des Schildes "Radfahrer frei" mitbenutzt werden nicht in Gegenrichtung. Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen (bis zum 10. Lebensjahr dürfen) auf dem Gehweg fahren in beiden Richtungen. Die Polizei hat in Hildesheim die Radfahrer auf Radwegen, die in verbotener Gegenrichtung unterwegs waren, oft zur Kasse gebeten. Nach Polizeiangaben geschieht etwa jeder dritte Unfall mit Radfahrbeteiligung, weil ein Radfahrer in verbotener Gegenrichtung unterwegs war. Manche Querstraßen an Radwegen haben an dem Schild "Vorfahrt achten" ein Zusatzschild mit Fahrradsymbol und zwei entgegengesetzten Pfeilen. Dieses Zusatzschild soll die Autofahrer daran erinnern dass vor ihnen ein Radweg verläuft. Das Zusatzschild mit Fahrradsymbol und zwei entgegengesetzten Pfeilen sagt keinesfalls aus, dass der Radweg in beide Richtungen befahren werden darf! Die Wege mit dem blauen Schild und einem Fahrradsymbol müssen in der angezeigten Richtung benutzt werden. Hier oben ein Zweirichtungsradweg. Nur Radfahrer dürfen ihn benutzen! Hier unten müssen die gemeinsamen oder getrennte Wege für den Radfahrer genutzt werden. Achtung: Das Halten und Parken der Autos auf Rad-/ Gehwegen und Schutzstreifen engt die Wege ein, versperrt die Sicht und gefährdet die Nutzer. Eine Bitte an die Fahrzeugführer: Stellen sie das Fahrzeug nur dort auf den Wegen ab wo dies ausdrücklich mit einem Zusatzschild erlaubt ist. Ansonsten lassen sie das Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen.
2 Aufstellflächen Radfahrer können schnell übersehen werden wenn sie zwischen wartenden Autos vor einer roten Ampel stehen. Außerdem sind die Radfahrer den giftigen Abgase ausgesetzt. Abhilfe können Aufstellflächen mit einem kurzem Schutzstreifen schaffen. Bei Rot dürfen sich mehrere Radfahrer gut sichtbar vor den haltenden Fahrzeugen auf die Aufstellfläche aufstellen. Mit der Grünphase kommen sie zügig über die Kreuzung. Wenn die Autos, wie vorgesehen, die linke Seite der Fahrspur zum Warten vor der roten Ampel nutzen, bleibt Platz um legal rechts im Schritttempo vorbeizufahren. Beim Queren der Fahrspuren vor der Aufstellfläche muss immer der fliessende Verkehr beachtet werden. Besonders beim Umschalten der Ampel rechnet der Autofahrer nicht mit Radfahrern auf der Aufstellfläche. Schutzstreifen Viele Gehwege sind zu schmal um Radwege auf ihnen anzulegen oder ein "Radfahrer frei" anzubieten. Dann müssen wir Radfahrer auf die Fahrbahn. Um den Radfahrern auf der Straße einen gesicherten Bereich einzurichten werden verstärkt Schutzstreifen markiert. Die Sicherheit der Schutzstreifen ist in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen und wird bundesweit empfohlen. Schutzstreifen mit gestrichelter Linie dürfen vom Kfz-Verkehr zum Ausweichen überfahren werden - jedoch nicht zum Halten oder Parken missbraucht werden. Parkflächen müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu dem Schutzstreifen haben. Schutzstreifen mit durchgezogener Linie dürfen vom Kfz-Verkehr nicht überfahren werden. Wenn Radwege enden oder beginnen sollte immer eine absatzfreie Führung angeboten werden. Besonders bei Nässe oder Dunkelheit schafft das mehr Sicherheit.
3 Fahrradampeln bringen für Radfahrer viele Vorteile. Da wäre die direkte Fahrroute neben einer Fahrbahn - im Sichtfeld des Autofahrers. Das bringt mehr Sicherheit. Dann gewährt die Fahrradampel längere Grünzeiten gegenüber dem Fußgängerüberweg und der Radfahrer muss nicht mit Gegenverkehr auf der Radspur rechnen. Vor Rot kommt hier Gelb - so wird der Radler nicht unfreiwillig zum Rotsünder. Achtung: Einige Radwege werden an Kreuzungen durch die Ampel des motorisierten Verkehrs geregelt. Immer wenn ein weißer Haltebalken auf dem Radweg markiert ist sind die Lichtzeichen der Ampel zu beachten. Stand: , Dietmar Nitsche, ADFC-Hildesheim Radfahrer müssen grundsätzlich über den Zebrastreifen schieben. Das radeln ist erst erlaubt wenn wie hier neben dem Zebrastreifen ein markierter Fahrstreifen angeboten wird. Im Regelfall muss der Radfahrer an einem ampelgesteuerten Fußgängerüberweg schieben. Nur wenn die Ampelscheibe in der Querungsrichtung, neben dem Fußgängersymbol auch ein Fahrradsymbol hat darf er radeln.
4 Busspuren dürfen nur von Radfahrern befahren werden, wenn das wie hier, durch das Zusatzschild Radfahrer frei beschildert ist. Radfahrer frei bedeutet der Radfahrer darf die Busspur benutzen muss aber nicht. Auch die anderen Fahrspuren dürfen vom Radfahrer befahren werden. Die durchgezogene Trennlinie darf von dem Radfahrer überfahren werden unter Beachtung des fließenden Verkehrs. Hier führt ein Schutzstreifen für Radfahrer über eine Bushaltestelle. Am Ende wird der Schutzstreifen absatzfrei auf den Gehweg geführt. Wenn ein Bus dort hält bitte dahinter warten. Unter Beachtung des fließenden Verkehrs darf der Radler in diesem Abschnitt der Bushaltefläche auf der Fahrbahn fahren! Stand: , Dietmar Nitsche, ADFC-Hildesheim
5 Dieses Zusatzschild zeigt deutlich das Radfahrer in Gegenrichtung zugelassen sind. Einbahnstraßen Viele Einbahnstraßen sind inzwischen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Im Regelfall muss der Radfahrer in Gegenrichtung die Fahrbahn der Einbahnstraße benutzen. Autofahrer haben hier die Pflicht langsam zu fahren und immer mit entgegenkommenden Radfahrern zu rechnen. Vorsicht: Beim Herausfahren aus der Parkfläche übersehen die Autofahrer manchmal die entgegenkommenden Radfahrer. Für Radfahrer werden gelegentlich die Ein- und Ausfahrten zu den Einbahnstraßen markiert und auf Gehwegniveau absatzfrei aufgepflastert. Diese Markierungen bieten dem Radfahrer viel Sicherheit. Doch leider werden diese Bereiche häufig von Autos zugeparkt.
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