Qualität sichtbar machen. Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung

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1 Qualität sichtbar machen Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung 8. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 28./ Monika Beissel-Pilzecker

2 Agenda Bedarf nach mehr Transparenz Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz Gesetzlicher Rahmen Fazit Qualität sichtbar machen - Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 2

3 Transparenzgefälle Ambulante vs. Stationäre Versorgung Stationäre Versorgung Verpflichtung zu einrichtungsbezogenen Qualitätsberichten Einrichtungsbezogene Information über Struktur- und Qualitätsdaten möglich vertragsärztl. Versorgung Struktur- und Qualitätsdaten liegen vor, werden jedoch nur hoch aggregiert auf Bundesebene berichtet Bisher keine gesetzliche Grundlage für eine einrichtungsbezogene Veröffentlichung Qualität sichtbar machen - Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 3

4 Bedarf nach mehr Transparenz Bisherige Grundlagen für Arztwahl sind u.a.: Subjektive Bewertungen in Arztbewertungsportalen Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis Informierte Entscheidung bei Arztwahl/Behandlungsprozess soll langfristig ermöglicht werden Dazu müssen möglichst objektive Informationen zur vertragsärztlichen Versorgung praxisbezogen zur Verfügung stehen Bisherige pseudonymisierte und aggregierte Berichterstattung auf Bundesebene soll ergänzt werden Qualität sichtbar machen - Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 4

5 Vorhandene Datengrundlagen in der ambulanten Versorgung Struktur- und Qualitätsdaten Angaben zu Art und Anzahl der erbrachten Leistungen (Leistungsspektrum) Erfüllung von Anforderungen u.a. an Qualifikation, Ausstattung Ergebnisse durchgeführter Qualitätsprüfungen Anwendungsbeobachtungen u.a. Ziel der AWB, beteiligte Ärzte, geleistete Zahlungen Qualität sichtbar machen - Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 5

6 Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz Um langfristig eine informierte Wahlentscheidung des Patienten zu ermöglichen, sollten Daten arzt- oder praxisbezogen zugänglich gemacht werden Möglichst praxisbezogene Veröffentlichung von: Strukturdaten (Art/Anzahl erbrachter Leistungen) Ergebnisse der Qualitätsprüfungen Daten zu Anwendungsbeobachtungen Analog zum stationären Bereich: Übermittlung der Daten an den G-BA und bundesweit einheitliche Veröffentlichung durch das IQTiG Bewertung von Arztpraxen z.b. anhand von Indikatoren ist im ersten Schritt nicht notwendig Qualität sichtbar machen - Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 6

7 Exkurs: Veröffentlichung von Medicare-Daten in den USA Gesundheitspolitische Strategie der Regierung, das Gesundheitssystem transparenter, finanziell tragbarer und verantwortungsvoller zu gestalten und die Qualität zu verbessern Veröffentlicht werden u.a. Daten zur Leistungshäufigkeit und zur Vergütung von Leistungsanbietern über finanzielle Verbindungen zwischen Ärzten und Herstellern zur Teilnahme von Ärzten am Qualitätsprogramm Dadurch werden Einblicke in die Verwendung von Medicare- Geldern und die Leistungspraxis der Anbieter ermöglicht Es werden Analysemöglichkeiten für die Öffentlichkeit geschaffen, es wird aber keine eigene Bewertung der veröffentlichten Daten vorgenommen. Qualität sichtbar machen - Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 7

8 Datenflusskonzept Qualitätsdaten Leistungsdaten Anwendungsbeobachtungen KV KV GKV-SV G-BA IQTIG praxisbezogene Datenveröffentlichung Weiterverarbeitung, Aufbereitung und Veröffentlichung Kassen Verbände Portale... Qualität sichtbar machen - Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 8

9 Erforderliche gesetzliche Rahmenbedingungen Schaffung von Rechtsgrundlagen für: die Veröffentlichung praxisbezogener Daten durch die einzelnen KVen und Übermittlung an den G-BA die Übermittlung praxisbezogener Daten zu AWB durch den GKV-Spitzenverband an den G-BA die Veröffentlichung der praxisbezogenen Daten durch das IQTiG Qualität sichtbar machen - Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 9

10 Veröffentlichung praxisbezogener Daten durch das IQTiG Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Ärzte? Verstoß gegen das Recht auf Berufsausübungsfreiheit der betroffenen Ärzte? Die Anforderungen an ein grundrechtbeschränkendes Gesetz sind erfüllt: Normenklarheit: Umfang der Regelung klar erkennbar Verhältnismäßigkeit: Datenerhebung ist für die Erreichung des angestrebten Zwecks (Transparenz) geeignet Zumutbarkeit: Keine übermäßige Belastung der Ärzte Qualität sichtbar machen - Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 10

11 Fazit Bereits vorhandene Informationen über Arztpraxen sollten öffentlich zugänglich gemacht werden. Dazu bedarf es der Schaffung der für die Datenübermittlung und veröffentlichung notwendigen Rechtsgrundlagen im SGB V und AMG. Auf diesem Wege kann eine allgemein verfügbare Daten- Basis für die Erstellung z.b. von Informations-Portalen zur vertragsärztlichen Versorgung geschaffen werden. Transparenz und informierte Wahlentscheidung der Versicherten verstärken den Wettbewerb unter den Ärzten und können die Qualität verbessern. Qualität sichtbar machen - Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 11

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Qualität sichtbar machen - Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 12

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