Berufsfachschulvereinbarung Anhang
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1 Berufsfachschulvereinbarung Anhang Anhang zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) 1) 2013/ Angebote und Tarife Brückenangebote Schulischer Anteil ,5 Tage pro Woche Schulischer Anteil Tage pro Woche Berufsfachschule Einzeljahreslektion 3) reslektion Teilzeit 4) Duale Lehre (1 2 Tage), mit oder ohne lehrbegleitende Berufsmaturität, Nachholbildung (inkl. individuelle Begleitung EBA) 4) Berufsmaturität nach der Lehre Vollzeit Lehrwerkstätten, HMS, Basislehrjahr (inkl. ük und individuelle Begleitung EBA) Vollzeit 1 Jahr 5) berufsbegleitend, Jahre 5) 1) Entscheid der Konferenz der Vereinbarungskantone BFSV vom 28. Oktober 2011, 2) Die Basis für die Beiträge bilden die Ergebnisse der Erhebung des BBT für die Jahre 2008 bis ) Beim Besuch von weniger als 8 Lektionen pro Woche kommt der Einzellektionentarif zur Anwendung. 4) In Fällen, in denen der berufliche und der allgemeinbildende Unterricht an zwei verschiedenen ausserkantonalen Orten stattfindet, ist maximal der ordentliche Tarif fällig. Die Aufteilung wird zwischen den beteiligten Kantonen geregelt. 5) Andere Formen: Beitrag je nach Dauer (Gesamtbeitrag über die ganze Dauer CHF 14'700). 1
2 Anhang 1 Schulgeld / Schulabkommen / Anerkennungsabkommen überbetriebliche Kurse (ük) Interkantonale Fachkurse (IFK) Pauschale pro ük-teilnehmertag Klärung durch SBBK (Art. Klärung durch SBBK (Art. Qualifikationsverfahren Pauschale für administrativen Aufwand Teilpauschalen pro Phase 7) 150 pro Qualifikationsverfahren Maximal 7'500 pro Reguläres Verfahren Art. 30 BBV Art. 31 BBV In diesen Beiträgen ist ein pauschaler Infrastrukturaufwand in der Höhe von 10% der Nettobetriebskosten enthalten ( 5 Abs. 2 lit. b). 2. Stichdatum Stichdatum für die Ermittlung der Schülerzahl ist der 15. November. 7) Gemäss Empfehlung SBBK-Vorstand vom 15. März 2012 betreffend interkantonale Abgeltung von. 2
3 Berufsfachschulvereinbarung Anhang Anhang zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) 1) 2014/ Angebote und Tarife Brückenangebote Schulischer Anteil 1 2,5 Tage pro Woche Schulischer Anteil Tage pro Woche Berufsfachschule Einzeljahreslektion 3) reslektion Teilzeit 4) Duale Lehre (1 2 Tage), mit oder ohne lehrbegleitende Berufsmaturität, Nachholbildung (inkl. individuelle Begleitung EBA) 4) Berufsmaturität nach der Lehre Vollzeit Lehrwerkstätten, HMS, Basislehrjahr (inkl. ük und individuelle Begleitung EBA) Vollzeit 1 Jahr 5) berufsbegleitend, 2 Jahre 5) 1) Inkrafttreten per 1. August ) Die Basis für die Beiträge bilden die Ergebnisse der Erhebung des BBT für die Jahre 2009 bis ) Beim Besuch von weniger als 8 Lektionen pro Woche kommt der Einzellektionentarif zur Anwendung. 4) In Fällen, in denen der berufliche und der allgemeinbildende Unterricht an zwei verschiedenen ausserkantonalen Orten stattfindet, ist maximal der ordentliche Tarif fällig. Die Aufteilung wird zwischen den beteiligten Kantonen geregelt. 5) Andere Formen: Beitrag je nach Dauer (Gesamtbeitrag über die ganze Dauer CHF 13'200). 1
4 Anhang 2 Schulgeld / Schulabkommen / Anerkennungsabkommen überbetriebliche Kurse (ük) Interkantonale Fachkurse (IFK) Pauschale pro ük-teilnehmertag Klärung durch SBBK (Art. Klärung durch SBBK (Art. Qualifikationsverfahren Pauschale für administrativen Aufwand Teilpauschalen pro Phase 7) 150 pro Qualifikationsverfahren Maximal 7'300 pro Reguläres Verfahren Art. 30 BBV Art. 31 BBV In diesen Beiträgen ist ein pauschaler Infrastrukturaufwand in der Höhe von 10% der Nettobetriebskosten enthalten ( 5 Abs. 2 lit. b). 2. Stichdatum Stichdatum für die Ermittlung der Schülerzahl ist der 15. November. 7) Gemäss Empfehlung SBBK-Vorstand vom 15. März 2012 betreffend interkantonale Abgeltung von. 2
5 Berufsfachschulvereinbarung Anhang Anhang zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) 1) 2015/ Angebote und Tarife Brückenangebote Schulischer Anteil 1 2,5 Tage pro Woche Schulischer Anteil Tage pro Woche Berufsfachschule Einzeljahreslektion 3) reslektion Teilzeit 4) Duale Lehre (1 2 Tage), mit oder ohne lehrbegleitende Berufsmaturität, Nachholbildung (inkl. individuelle Begleitung EBA) 4) Berufsmaturität nach der Lehre Vollzeit Lehrwerkstätten, HMS, Basislehrjahr (inkl. ük und individuelle Begleitung EBA) Vollzeit 1 Jahr 5) berufsbegleitend, 2 Jahre 5) 1) Entscheid der Vereinbarungskantone BFSV vom 25. Oktober 2013, Inkrafttreten per 1. August ) Die Basis für die Beiträge bilden die Ergebnisse der Erhebung des BBT für die Jahre 2010 bis ) Beim Besuch von weniger als 8 Lektionen pro Woche kommt der Einzellektionentarif zur Anwendung. 4) In Fällen, in denen der berufliche und der allgemeinbildende Unterricht an zwei verschiedenen ausserkantonalen Orten stattfindet, ist maximal der ordentliche Tarif fällig. Die Aufteilung wird zwischen den beteiligten Kantonen geregelt. 5) Andere Formen: Beitrag je nach Dauer (Gesamtbeitrag über die ganze Dauer CHF 12'400). 1
6 Anhang 3 Schulgeld / Schulabkommen / Anerkennungsabkommen überbetriebliche Kurse (ük) Interkantonale Fachkurse (IFK) Qualifikationsverfahren 7) Pauschale pro ük-teilnehmertag Pauschale für administrativen Aufwand Teilpauschalen pro Phase 8) Tarif festgelegt aufgrund Vorjahresrechnung Reglement zur Subventionierung von ük vom 16. September 2010 Leistungsvereinbarungen zwischen Anbieter und SBBK Reguläres Verfahren Art. 30 BBV Art. 31 BBV sbbk.ch/dyn/ php sbbk.ch/dyn/ php 150 pro Qualifikationsverfahren Maximal 7'300 pro In diesen Beiträgen ist ein pauschaler Infrastrukturaufwand in der Höhe von 10% der Nettobetriebskosten enthalten ( 5 Abs. 2 lit. b). 2. Stichdatum Stichdatum für die Ermittlung der Schülerzahl ist der 15. November. 7) 8) Entscheid der Konferenz der Vereinbarungskantone BFSV vom 26. Oktober Gemäss Empfehlung SBBK-Vorstand vom 15. März 2012 betreffend interkantonale Abgeltung von. 2
7 Berufsfachschulvereinbarung Anhang Anhang zur Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) 1) 2017/ Angebote und Tarife Brückenangebote Schulischer Anteil ,5 Tage pro Woche Berufsfachschule 3) Berufsmaturität nach der Lehre Schulischer Anteil 3 5 Tage pro Woche Einzeljahreslektion 1 7 Jahreslektionen 950 pro Jahreslektion Teilzeit 5) Duale Lehre (1 2 Tage) oder Nachholbildung Art. 32 BBV Vollzeit Lehrwerkstätten, HMS, Basislehrjahr Vollzeit 1 Jahr berufsbegleitend, Jahre 1) Entscheid der Vereinbarungskantone BFSV vom 30. Oktober 2015, Inkrafttreten per 1. August ) Die Basis für die Beiträge bilden die Ergebnisse der Erhebung des SBFI und des BfS für die Jahre 2012 bis In diesen Beiträgen ist ein pauschaler Infrastrukturaufwand in der Höhe von 10% der Nettobetriebskosten enthalten ( Art. 5 Abs. 2 lit. b). 3) Das schulische Grundangebot der beruflichen Grundbildung ist vollumfänglich in den Tarifen enthalten. Dieses umfasst folgende Leistungen, die für die Lernenden unentgeltlich zu erbringen sind: - lehrbegleitende Berufsmaturität - individuelle Begleitung (bei EBA-Ausbildungen) - ük (bei Vollzeitausbildungen) 4) Beim Besuch von weniger als 8 Lektionen pro Woche kommt der Einzellektionentarif zur Anwendung. 5) In Fällen, in denen der berufliche und der allgemeinbildende Unterricht an zwei verschiedenen ausserkantonalen Orten stattfindet, ist maximal der ordentliche Tarif fällig. Die Aufteilung wird zwischen den beteiligten Kantonen geregelt. Andere Formen: Beitrag je nach Dauer (Gesamtbeitrag über die ganze Dauer CHF 14'700). 1
8 Anhang 4 Schulgeld / Schulabkommen / Anerkennungsabkommen überbetriebliche Kurse (ük) Interkantonale Fachkurse (IFK) Qualifikationsverfahren 8) Pauschale pro ük- Teilnehmertag 7) Tarif festgelegt aufgrund Vorjahresrechnung Pauschale für administrativen Aufwand Teilpauschalen pro Phase 9) Reglement zur Subventionierung von ük vom Leistungsvereinbarungen zwischen Anbieter und SBBK Reguläres Verfahren Art. 30 BBV sbbk.ch/dyn/ php 150 pro Qualifikationsverfahren Maximal 7'700 pro Art. 31 BBV sbbk.ch/dyn/ php 2. Stichdatum Stichdatum für die Ermittlung der Schülerzahl ist der 15. November. 7) Entscheid der Konferenz der Vereinbarungskantone BFSV vom 26. Oktober ) 9) Gemäss Empfehlung SBBK-Vorstand vom 15. März 2012 betreffend interkantonale Abgeltung von. 2
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