Produktinformationsblatt Tarif vitaa1
|
|
- Alexander Linden
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Produktinformationsblatt Tarif vitaa1 T für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht abschließend sind. Der gesamte verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich aus den Bestimmungen des oben genannten Tarifs den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenzusatzversicherung (AVB/ZV 2011) dem Versicherungsschein ggf. weiteren schriftlichen Vereinbarungen sowie je nach Art des Vertragsabschlusses - Ihrer CentralAnfrage in Verbindung mit dem CentralAngebot oder - Ihrem CentralAntrag. 1. Art des Versicherungsvertrages Es handelt sich um eine Krankheitskostenzusatzversicherung zur Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes. 2. Was ist versichert? Der Tarif vitaa1 ergänzt den Versicherungsschutz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Entstehende Kosten werden wie folgt erstattet: ambulant 100 % der nach einer GKV-Vorleistung verbleibenden Aufwendungen für Sehhilfen, d.h. für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen (summenmäßige Begrenzung); für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist eine GKV-Vorleistung nachzuweisen; ambulante ärztliche Vorsorgeleistungen und Präventionskurse; Naturheilverfahren und Leistungen der alternativen Medizin einschließlich verordneter Arzneien, soweit diese von einem Arzt oder einem Heilpraktiker erbracht bzw. verordnet werden; ambulante ärztliche Leistungen einschließlich verordneter Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (summenmäßige Begrenzung). Hörgeräte (summenmäßige Begrenzung), für einen Erstattungsanspruch ist eine GKV-Vorleistung nachzuweisen. Die nachfolgenden Leistungen werden ausschließlich nach einem Unfall, durch den ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt von ununterbrochen mindestens 14 Tagen medizinisch notwendig geworden ist oder bei Vorliegen bestimmter schwerer Erkrankungen (z.b. Herzinfarkt, Krebs), erbracht. ambulante ärztliche Leistungen einschließlich verordneter Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel zur Behandlung von Unfallfolgen oder bestimmten schweren Erkrankungen Die Leistungspflicht bei einem Unfall endet, wenn nach medizinischem Befund ambulante Behandlungsbedürftigkeit für den Unfall/die Unfallfolgen nicht mehr besteht, spätestens jedoch 24 Monate nach dem Unfallereignis. Die Definition des Unfallbegriffs, der schweren Erkrankung sowie die Leistungsausschlüsse sind dem Tarif vita zu entnehmen. Gebührenordnung GOÄ Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, bei wirksamer Honorarvereinbarung auch darüber hinaus. Familienrabatt Möglichkeit eines Beitragsnachlasses für mitversicherte Kinder und Jugendliche. Optionsrechte Es bestehen flexible Optionsrechte zur vorteilhaften Anpassung des Versicherungsschutzes, sofern ab Versicherungsbeginn im central.vita gleichzeitig Versicherungsschutz nach den Tarifen vitaa, vitas und vitaz oder gleichzeitig Versicherungsschutz nach den Tarifen vitaa, vitas und vitaj oder Versicherungsschutz nach Tarif vitap besteht. Nicht versichert sind z.b. stationäre und zahnärztliche Leistungen Einzelheiten finden Sie im Tarif vita sowie im Abschnitt Versicherungsschutz in den AVB/ZV Beitrag: Höhe, Fälligkeit und Folgen bei Nichtzahlung Ihr zu zahlender Beitrag für diesen Tarif beträgt monatlich Euro. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Betrag um einen individuell zu vereinbarenden Zuschlag erhöhen kann, wenn das Ergebnis der Gesundheitsprüfung dies erfordert. Der Beitrag ist jeweils zum Monatsersten fällig, erstmals am. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz, es sei denn, der Vertrag wurde erst später geschlossen. Wird der erste Beitrag oder ein Folgebeitrag nicht oder nicht fristgerecht gezahlt, kann dies zur Einschränkung Ihres Versicherungsschutzes führen, auch wenn Sie die Zahlung später nachholen. Die Beiträge sind bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses zu zahlen. Einzelheiten finden Sie im Abschnitt Beiträge in den AVB/ZV Leistungsausschlüsse Keine Leistungspflicht besteht z.b. für: Behandlungen durch Ehegatten/Lebenspartner, Eltern oder Kinder das medizinisch notwendige Maß übersteigende Behandlungen vorsätzlich selbst herbeigeführte Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen Behandlungen, soweit die Aufwendungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen. Einzelheiten finden Sie im Tarif vita. 5. Obliegenheiten bei Vertragsschluss Die im CentralAntrag bzw. der CentralAnfrage gestellten Fragen, insbesondere zum Gesundheitszustand, sind von besonderer Bedeutung für das Zustandekommen des Vertrages. Sie sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig schriftlich zu beantworten. Dies gilt auch für Erkrankungen und Beschwerden, die Sie für unwesentlich halten. Wenn Sie diese Obliegenheiten nicht beachten, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. So können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren und wir können berechtigt sein, uns vom Vertrag zu lösen oder ihn einseitig abzuändern. Einzelheiten finden Sie in den Wichtigen Hinweisen zur Anzeigepflicht am Ende des CentralAntrags oder der CentralAnfrage und in 19 Versicherungsvertragsgesetz (siehe Kundeninformation). 6. Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit Während der Vertragslaufzeit ist es wichtig, dass Sie uns über eine Änderung Ihrer Anschrift informieren. Ansonsten gelten Einschreiben an Ihre alte Adresse drei Tage nach Absendung als zugegangen. Auch wenn eine in Ihrem Vertrag versicherte Person bei einem anderen privaten Krankenversicherer eine weitere Krankheitskostenversicherung abschließt, ist uns dies mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung dieser Obliegenheit 1
2 können wir je nach Schwere des Verschuldens ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei sein; daneben können wir berechtigt sein, das Versicherungsverhältnis fristlos zu kündigen. 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf die Mitwirkung unserer Versicherten angewiesen. Es kann im Einzelfall z.b. erforderlich sein, dass die versicherte Person ihre Behandler von der Schweigepflicht entbindet, damit wir die benötigten Informationen einholen können, sich durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen lässt. Bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten können Sie je nach Schwere des Verschuldens Ihren Leistungsanspruch ganz oder teilweise verlieren. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in Nr. 3 genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung). Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Danach besteht Versicherungsschutz für die gesamte Dauer des Versicherungsverhältnisses, also auf unbestimmte Zeit. Einzelheiten finden Sie im Abschnitt Versicherungsschutz in den AVB/ZV Ihre Möglichkeiten zur Beendigung des Vertrages Eine Kündigung ist für Sie im Allgemeinen mit Nachteilen verbunden, z.b. Verlust der Alterungsrückstellung, höheres Eintrittsalter und erneute Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel des Versicherers. Selbstverständlich können Sie aber Ihren Versicherungsvertrag unter Beachtung der Mindestvertragsdauer von zwei Versicherungsjahren ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen (ordentliche Kündigung). Zudem haben Sie in besonderen Fällen (z.b. Beitragserhöhung) ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Einzelheiten finden Sie im Abschnitt Dauer und Ende der Versicherung in den AVB/ZV
3 Produktinformationsblatt Tarif vitaa2 T für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht abschließend sind. Der gesamte verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich aus den Bestimmungen des oben genannten Tarifs den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenzusatzversicherung (AVB/ZV 2011) dem Versicherungsschein ggf. weiteren schriftlichen Vereinbarungen sowie je nach Art des Vertragsabschlusses - Ihrer CentralAnfrage in Verbindung mit dem CentralAngebot oder - Ihrem CentralAntrag. 1. Art des Versicherungsvertrages Es handelt sich um eine Krankheitskostenzusatzversicherung zur Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes. 2. Was ist versichert? Der Tarif vitaa2 ergänzt den Versicherungsschutz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Entstehende Kosten werden wie folgt erstattet: ambulant 100 % der nach einer GKV-Vorleistung verbleibenden Aufwendungen für Sehhilfen, d.h. für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen (summenmäßige Begrenzung); für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist eine GKV-Vorleistung nachzuweisen; ambulante ärztliche Vorsorgeleistungen und Präventionskurse; Naturheilverfahren und Leistungen der alternativen Medizin einschließlich verordneter Arzneien, soweit diese von einem Arzt oder einem Heilpraktiker erbracht bzw. verordnet werden (summenmäßige Begrenzung). Hörgeräte (summenmäßige Begrenzung), für einen Erstattungsanspruch ist eine GKV-Vorleistung nachzuweisen. Die nachfolgenden Leistungen werden ausschließlich nach einem Unfall, durch den ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt von ununterbrochen mindestens 14 Tagen medizinisch notwendig geworden ist, erbracht. ambulante ärztliche Leistungen einschließlich verordneter Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel zur Behandlung von Unfallfolgen. Die Leistungspflicht endet, wenn nach medizinischem Befund ambulante Behandlungsbedürftigkeit für den Unfall/die Unfallfolgen nicht mehr besteht, spätestens jedoch 24 Monate nach dem Unfallereignis. Die Definition des Unfallbegriffs sowie die Leistungsausschlüsse sind dem Tarif vita zu entnehmen. Gebührenordnung GOÄ Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ. Familienrabatt Möglichkeit eines Beitragsnachlasses für mitversicherte Kinder und Jugendliche. Optionsrechte Es bestehen flexible Optionsrechte zur vorteilhaften Anpassung des Versicherungsschutzes, sofern ab Versicherungsbeginn im central.vita gleichzeitig Versicherungsschutz nach den Tarifen vitaa, vitas und vitaz oder gleichzeitig Versicherungsschutz nach den Tarifen vitaa, vitas und vitaj oder Versicherungsschutz nach Tarif vitap besteht. Nicht versichert sind z.b. stationäre und zahnärztliche Leistungen Privatpatientenstatus bei ambulanten Behandlungen nach einer schweren Erkrankung Einzelheiten finden Sie im Tarif vita sowie im Abschnitt Versicherungsschutz in den AVB/ZV Beitrag: Höhe, Fälligkeit und Folgen bei Nichtzahlung Ihr zu zahlender Beitrag für diesen Tarif beträgt monatlich Euro. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Betrag um einen individuell zu vereinbarenden Zuschlag erhöhen kann, wenn das Ergebnis der Gesundheitsprüfung dies erfordert. Der Beitrag ist jeweils zum Monatsersten fällig, erstmals am. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz, es sei denn, der Vertrag wurde erst später geschlossen. Wird der erste Beitrag oder ein Folgebeitrag nicht oder nicht fristgerecht gezahlt, kann dies zur Einschränkung Ihres Versicherungsschutzes führen, auch wenn Sie die Zahlung später nachholen. Die Beiträge sind bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses zu zahlen. Einzelheiten finden Sie im Abschnitt Beiträge in den AVB/ZV Leistungsausschlüsse Keine Leistungspflicht besteht z.b. für: Behandlungen durch Ehegatten/Lebenspartner, Eltern oder Kinder das medizinisch notwendige Maß übersteigende Behandlungen vorsätzlich selbst herbeigeführte Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen Behandlungen, soweit die Aufwendungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen. Einzelheiten finden Sie im Tarif vita. 5. Obliegenheiten bei Vertragsschluss Die im CentralAntrag bzw. der CentralAnfrage gestellten Fragen, insbesondere zum Gesundheitszustand, sind von besonderer Bedeutung für das Zustandekommen des Vertrages. Sie sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig schriftlich zu beantworten. Dies gilt auch für Erkrankungen und Beschwerden, die Sie für unwesentlich halten. Wenn Sie diese Obliegenheiten nicht beachten, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. So können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren und wir können berechtigt sein, uns vom Vertrag zu lösen oder ihn einseitig abzuändern. Einzelheiten finden Sie in den Wichtigen Hinweisen zur Anzeigepflicht am Ende des CentralAntrags oder der CentralAnfrage und in 19 Versicherungsvertragsgesetz (siehe Kundeninformation). 6. Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit Während der Vertragslaufzeit ist es wichtig, dass Sie uns über eine Änderung Ihrer Anschrift informieren. Ansonsten gelten Einschreiben an Ihre alte Adresse drei Tage nach Absendung als zugegangen. Auch wenn eine in Ihrem Vertrag versicherte Person bei einem anderen privaten Krankenversicherer eine weitere Krankheitskostenversicherung abschließt, ist uns dies mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung dieser Obliegenheit können wir je nach Schwere des Verschuldens ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei sein; daneben können wir berechtigt sein, das Versicherungsverhältnis fristlos zu kündigen. 1
4 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf die Mitwirkung unserer Versicherten angewiesen. Es kann im Einzelfall z.b. erforderlich sein, dass die versicherte Person ihre Behandler von der Schweigepflicht entbindet, damit wir die benötigten Informationen einholen können, sich durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen lässt. Bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten können Sie je nach Schwere des Verschuldens Ihren Leistungsanspruch ganz oder teilweise verlieren. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in Nr. 3 genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung). Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Danach besteht Versicherungsschutz für die gesamte Dauer des Versicherungsverhältnisses, also auf unbestimmte Zeit. Einzelheiten finden Sie im Abschnitt Versicherungsschutz in den AVB/ZV Ihre Möglichkeiten zur Beendigung des Vertrages Eine Kündigung ist für Sie im Allgemeinen mit Nachteilen verbunden, z.b. Verlust der Alterungsrückstellung, höheres Eintrittsalter und erneute Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel des Versicherers. Selbstverständlich können Sie aber Ihren Versicherungsvertrag unter Beachtung der Mindestvertragsdauer von zwei Versicherungsjahren ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen (ordentliche Kündigung). Zudem haben Sie in besonderen Fällen (z.b. Beitragserhöhung) ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Einzelheiten finden Sie im Abschnitt Dauer und Ende der Versicherung in den AVB/ZV
5 Produktinformationsblatt Tarif vitaa3 T für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht abschließend sind. Der gesamte verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich aus den Bestimmungen des oben genannten Tarifs den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenzusatzversicherung (AVB/ZV 2011) dem Versicherungsschein ggf. weiteren schriftlichen Vereinbarungen sowie je nach Art des Vertragsabschlusses - Ihrer CentralAnfrage in Verbindung mit dem CentralAngebot oder - Ihrem CentralAntrag. 1. Art des Versicherungsvertrages Es handelt sich um eine Krankheitskostenzusatzversicherung zur Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes. 2. Was ist versichert? Der Tarif vitaa3 ergänzt den Versicherungsschutz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Entstehende Kosten werden wie folgt erstattet: ambulant 100 % der nach einer GKV-Vorleistung verbleibenden Aufwendungen für Sehhilfen, d.h. für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen (summenmäßige Begrenzung); für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist eine GKV-Vorleistung nachzuweisen; ambulante ärztliche Vorsorgeleistungen und Präventionskurse (summenmäßige Begrenzung); Die nachfolgenden Leistungen werden ausschließlich nach einem Unfall, durch den ein vollstationärer Krankenhausaufenthalt von ununterbrochen mindestens 14 Tagen medizinisch notwendig geworden ist, erbracht. ambulante ärztliche Leistungen einschließlich verordneter Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel zur Behandlung von Unfallfolgen. Die Leistungspflicht endet, wenn nach medizinischem Befund ambulante Behandlungsbedürftigkeit für den Unfall/die Unfallfolgen nicht mehr besteht, spätestens jedoch 24 Monate nach dem Unfallereignis. Die Definition des Unfallbegriffs sowie die Leistungsausschlüsse sind dem Tarif vita zu entnehmen. Gebührenordnung GOÄ Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ. Familienrabatt Möglichkeit eines Beitragsnachlasses für mitversicherte Kinder und Jugendliche. Optionsrechte Es bestehen flexible Optionsrechte zur vorteilhaften Anpassung des Versicherungsschutzes, sofern ab Versicherungsbeginn im central.vita gleichzeitig Versicherungsschutz nach den Tarifen vitaa, vitas und vitaz oder gleichzeitig Versicherungsschutz nach den Tarifen vitaa, vitas und vitaj oder Versicherungsschutz nach Tarif vitap besteht. Nicht versichert sind z.b. stationäre und zahnärztliche Leistungen Privatpatientenstatus bei ambulanten Behandlungen nach einer schweren Erkrankung Naturheilverfahren und Leistungen der alternativen Medizin durch Ärzte bzw. Heilpraktiker Hörgeräte Einzelheiten finden Sie im Tarif vita sowie im Abschnitt Versicherungsschutz in den AVB/ZV Beitrag: Höhe, Fälligkeit und Folgen bei Nichtzahlung Ihr zu zahlender Beitrag für diesen Tarif beträgt monatlich Euro. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Betrag um einen individuell zu vereinbarenden Zuschlag erhöhen kann, wenn das Ergebnis der Gesundheitsprüfung dies erfordert. Der Beitrag ist jeweils zum Monatsersten fällig, erstmals am. Ab diesem Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz, es sei denn, der Vertrag wurde erst später geschlossen. Wird der erste Beitrag oder ein Folgebeitrag nicht oder nicht fristgerecht gezahlt, kann dies zur Einschränkung Ihres Versicherungsschutzes führen, auch wenn Sie die Zahlung später nachholen. Die Beiträge sind bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses zu zahlen. Einzelheiten finden Sie im Abschnitt Beiträge in den AVB/ZV Leistungsausschlüsse Keine Leistungspflicht besteht z.b. für: Behandlungen durch Ehegatten/Lebenspartner, Eltern oder Kinder das medizinisch notwendige Maß übersteigende Behandlungen vorsätzlich selbst herbeigeführte Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen Behandlungen, soweit die Aufwendungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen. Einzelheiten finden Sie im Tarif vita. 5. Obliegenheiten bei Vertragsschluss Die im CentralAntrag bzw. der CentralAnfrage gestellten Fragen, insbesondere zum Gesundheitszustand, sind von besonderer Bedeutung für das Zustandekommen des Vertrages. Sie sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig schriftlich zu beantworten. Dies gilt auch für Erkrankungen und Beschwerden, die Sie für unwesentlich halten. Wenn Sie diese Obliegenheiten nicht beachten, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. So können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren und wir können berechtigt sein, uns vom Vertrag zu lösen oder ihn einseitig abzuändern. Einzelheiten finden Sie in den Wichtigen Hinweisen zur Anzeigepflicht am Ende des CentralAntrags oder der CentralAnfrage und in 19 Versicherungsvertragsgesetz (siehe Kundeninformation). 6. Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit Während der Vertragslaufzeit ist es wichtig, dass Sie uns über eine Änderung Ihrer Anschrift informieren. Ansonsten gelten Einschreiben an Ihre alte Adresse drei Tage nach Absendung als zugegangen. Auch wenn eine in Ihrem Vertrag versicherte Person bei einem anderen privaten Krankenversicherer eine weitere Krankheitskostenversicherung abschließt, ist uns dies mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung dieser Obliegenheit können wir je nach Schwere des Verschuldens ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei sein; daneben können wir berechtigt sein, das Versicherungsverhältnis fristlos zu kündigen. 1
6 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können, sind wir auf die Mitwirkung unserer Versicherten angewiesen. Es kann im Einzelfall z.b. erforderlich sein, dass die versicherte Person ihre Behandler von der Schweigepflicht entbindet, damit wir die benötigten Informationen einholen können, sich durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen lässt. Bei Nichtbeachtung der Obliegenheiten können Sie je nach Schwere des Verschuldens Ihren Leistungsanspruch ganz oder teilweise verlieren. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in Nr. 3 genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung). Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Danach besteht Versicherungsschutz für die gesamte Dauer des Versicherungsverhältnisses, also auf unbestimmte Zeit. Einzelheiten finden Sie im Abschnitt Versicherungsschutz in den AVB/ZV Ihre Möglichkeiten zur Beendigung des Vertrages Eine Kündigung ist für Sie im Allgemeinen mit Nachteilen verbunden, z.b. Verlust der Alterungsrückstellung, höheres Eintrittsalter und erneute Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel des Versicherers. Selbstverständlich können Sie aber Ihren Versicherungsvertrag unter Beachtung der Mindestvertragsdauer von zwei Versicherungsjahren ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen (ordentliche Kündigung). Zudem haben Sie in besonderen Fällen (z.b. Beitragserhöhung) ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Einzelheiten finden Sie im Abschnitt Dauer und Ende der Versicherung in den AVB/ZV
Produktinformationsblatt Tarif vitaz1
Produktinformationsblatt Tarif vitaz1 T556 03.11 7914 für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten
MehrARAG Zahn-Zusatzversicherung
ARAG Zahn-Zusatzversicherung Informationsblätter zu den Tarifen Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100 Stand 01.2018 A 899 Stand 1.2018 Inhalt Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Tarif Dent70...
MehrPrivate Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Private Krankenversicherung HanseMerkur Krankenversicherung AG Deutschland HRB Hamburg 101967 Tarif EZ Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz nach
MehrTarif vitaa1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit ambulanten Leistungen
Tarif vitaa1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen
MehrKrankheitskostenversicherung
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Deutschland Zahnersatz-Zusatzversicherung für Versicherte in der GKV und im Basistarif ZGU30
MehrPrivate Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten HanseMerkur Krankenversicherung AG Deutschland HRB Hamburg 101967 Tarif EZ Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen
MehrKrankheitskostenversicherung
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Deutschland Ergänzungsversicherung für Versicherte der GKV und der Freien Heilfürsorge ZahnKomfort
MehrDie HALLESCHE bietet Ihnen Versicherungsschutz im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.
Produktinformationsblatt - Tarif PRIMO.SB3 Z - für Max Muster, geb. 02.01.1972, Vers.-Beginn 01.02.2016 Produktinformationsblatt zur Krankenversicherung - Tarifgeneration Unisex Tarif PRIMO.SB3 Z In dieser
MehrProduktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung
Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene
MehrKrankheitskostenversicherung
Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Württembergische Krankenversicherung AG Deutschland Ergänzende Zahnbehandlungsversicherung Zahnbehandlung Plus (ZBE) für die Tarife
MehrDie HALLESCHE bietet Ihnen Versicherungsschutz im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.
Produktinformationsblatt - Tarif NK.4 - für Max Muster, geb. 02.01.1972, Vers.-Beginn 01.02.2016 Produktinformationsblatt zur Krankenversicherung - Tarifgeneration Unisex Tarif NK.4 In dieser Übersicht
MehrProduktinformationsblatt Visum Plus für den ausländischen Gast für Aufenthalte bis zu 365 Tagen
Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt.
MehrKundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für
Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:
MehrProduktinformationsblatt
Produktinformationsblatt In dieser Übersicht stellen wir Ihnen den Versicherungsvertrag kurz vor und geben Ihnen eine erste Orientierungshilfe über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus Ihrem Vertrag.
MehrTarif KVS3. Produktinformationsblatt zur Krankenversicherung - Tarifgeneration Unisex
Produktinformationsblatt zur Krankenversicherung - Tarifgeneration Unisex Tarif KVS3 Die folgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Merkmale der Ihnen vorgeschlagenen Kranken-
MehrProduktinformationsblatt ReisePolice VISITOR
Produktinformationsblatt ReisePolice VISITOR Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie
MehrKrankenzusatzversicherung. Informationsblatt zu arbeitnehmerfinanzierten
Krankenzusatzversicherung. Informationsblatt zu arbeitnehmerfinanzierten Versicherungsprodukten. Stand: Februar 2018 Inhaltsverzeichnis Informationsblatt zu arbeitnehmerfinanzierten Versicherungsprodukten
MehrTarif Pro. Produktinformationsblatt. Für Person: 3. Beitrag: Höhe, Fälligkeit und Folgen bei Nichtzahlung. 1. Art des Versicherungsvertrages
Tarif Pro Produktinformationsblatt Für Person: EV192 4.14 Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten Sie, dass
MehrAllgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis
Stand 2009 Seite 1 Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgrundlagen 2 2. Beginn des Versicherungsschutzes, Vertragsdauer 2 3. Beitrag 2 4. Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen
MehrARAG Kranken-Zusatzversicherung
ARAG Kranken-Zusatzversicherung Informationsblätter zu den Tarifen 11, 261, 262, 282, Z100, Z70, Z90Bonus, Z50/90, 482, 483, BJunior, KJunior, V100, FlexiPro und 37 Stand 1.2018 A 842 Stand 1.2018 Inhalt
MehrReise-Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Reise-Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Barmenia Krankenversicherung a. G. Deutschland Reise-Krankenversicherung Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie einen Überblick
MehrWir bieten Ihnen Komplett-Schutz, der auch wirklich zu Ihnen passt. für gesetzlich Kranken- versicherte!
Gesundheit erhalten Zusatzversicherung AMBULANT Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Wir bieten Ihnen Komplett-Schutz, der auch wirklich zu Ihnen passt. Gesundheit bedeutet Lebensqualität.
MehrProduktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Pflege-Zusatzversicherung Unisex
Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Pflege-Zusatzversicherung Unisex Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die
MehrWiderrufsrecht. Widerrufsfolgen. Aufsichtsbehörde
Schülerkombischutz Sachschadenversicherung (AVB SA-S 2017) Produktinformationsblatt zur Sachschadenversicherung Die Versicherung bietet Aufwendungsersatz aus der Beschädigung und dem Zerstören von dem
MehrTeil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif D85 FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung
MehrARAG Kranken-Zusatzversicherung
ARAG Kranken-Zusatzversicherung Informationsblätter zu den Tarifen 11, 261, 262, 282, Z100, Z70, Z90Bonus, Z50/90, 482, 483, BJunior, KJunior, V100, FlexiPro und 37 Stand 1.2018 A 842 Stand 1.2018 Inhalt
MehrProduktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)
Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen berechnete Risiko-Lebensversicherung
MehrProduktinformationsblatt zur privaten Krankenversicherung
Mit dem Produktinformationsblatt, den Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag und dem Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten Sie einen ersten Überblick über
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den G KombiMed Tarif DBE FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil
MehrVersicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550
Versicherungsmakler Wilfried Schöler*Postfach 1440*69497 Hemsbach Herrn Max Mustermann Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550
MehrGrundversicherung mit tarifintegrierter Beitragsentlastungskomponente
Grundversicherung mit tarifintegrierter Beitragsentlastungskomponente BEK Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ARAG Krankenversicherungs-AG Deutschland Produkt: Grundversicherung mit
MehrStand: Februar Krankenzusatzversicherung. Informationsblatt zu arbeitgeberfinanzierten Versicherungsprodukten.
Stand: Februar 2018 Krankenzusatzversicherung. Informationsblatt zu arbeitgeberfinanzierten Versicherungsprodukten. Inhaltsverzeichnis Informationsblatt zu arbeitgeberfinanzierten Versicherungsprodukten
MehrMitteilung nach 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Mitteilung nach 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag
MehrPrivate Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Gothaer Krankenversicherung AG Registriert in der Bundesrepublik Deutschland Produkt: Tarif Medi Ambulant Dieses Informationsblatt
MehrProduktinformationsblatt
Produktinformationsblatt In dieser Übersicht stellen wir Ihnen den Versicherungsvertrag kurz vor und geben Ihnen eine erste Orientierungshilfe über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus Ihrem Vertrag.
MehrIm Krankenhaus erstatten wir 100 Prozent der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen.
Produktinformationsblatt - Tarif EL Bonus-U - für Max Muster, geb. 02.01.1972, Vers.-Beginn 01.02.2016 Produktinformationsblatt zur Krankenversicherung - Tarifgeneration Unisex Tarif EL Bonus-U Mit dieser
MehrProduktinformationsblatt für die Allgemeine Unfallversicherung mit - soweit zusätzlich beantragt - Hilfs- und Pflegeleistungen (AU071_001_2_201101)
Beamten Allgemeine Versicherung AG Produktinformationsblatt für die Allgemeine Unfallversicherung mit - soweit zusätzlich beantragt - Hilfs- und Pflegeleistungen (AU071_001_2_201101) Mit den nachfolgenden
MehrDie Leistungen der Janitos Krankenzusatzversicherung Tarif: JA dental max (Stand: )
Die Leistungen der Janitos Krankenzusatzversicherung Tarif: JA dental max (Stand: 01.07.2017) JA dental max Zahnersatz * (inkl. Implantate), Inlays, Kronen, Teleskopkronen, Teilkronen, Onlays, Brücken,
MehrTarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen
Tarif vitas1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen
MehrLeistungsmerkmale KombiMed Krankenhaus. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.
. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (GRUPPENVERSICHERUNG) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu reden. Die Übersicht
MehrRisiko-Lebensversicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus
Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) (der Cosmos Lebensversicherungs-AG gemäß 4 VVG-InfoV) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen
MehrProduktinformationsblatt
Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich
MehrTeil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif HMR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung
MehrLeistungsmerkmale KombiMed Krankenhaus. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.
. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (GRUPPENVERSICHERUNG) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu reden. Die Übersicht
MehrPrivate Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Continentale Krankenversicherung a.g. Deutschland Produkt: CEJ Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den G KombiMed Tarif HMR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen für die Option nach dem Tarif YO Stand:
7e.10113/10.18 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Option nach dem Tarif YO Stand: 01.01.2019 Für den Optionstarif YO gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenund
MehrWir bieten Ihnen Komplett-Schutz, der auch wirklich zu Ihnen passt. für gesetzlich Kranken- versicherte!
Gesundheit erhalten Zusatzversicherung AMBULANT Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Wir bieten Ihnen Komplett-Schutz, der auch wirklich zu Ihnen passt. Gesundheit bedeutet Lebensqualität.
MehrLeistungsmerkmale KombiMed Krankenhaus. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.
. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (EINZELVERSICHERUNG) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu reden. Die Übersicht
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen
Ausgabe 06/2016 Allgemeine Versicherungsbedingungen Tarif AKTIV CLASSIC Tarif 510 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Grundsätze 2 Leistungen des Versicherungsvertrages 3 Einschränkung der Leistungspflicht
MehrManchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne.
Gesundheit erhalten zusatzversicherung zahn/ambulant Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Manchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne. Gesundheit bedeutet Lebensqualität. Gesetzlich
MehrPflegemonatsgeldversicherung
Pflegemonatsgeldversicherung Kurzübersicht Nachfolgende Kurzübersicht gibt einen groben Überblick über den Versicherungsschutz des Tarifs EPM Pflegemonatsgeld in gestaffelter Höhe - 10 % des vereinbarten
MehrProduktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom
Produktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom für und Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick über die gewünschte Versicherung. Sie sind nicht
MehrProduktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom
Produktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom für (Versicherungsnehmer) und (zu versichernde Person) Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick
MehrAmbulante Zusatzversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Ambulante Zusatzversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Münchener Verein Produkt: Tarife 172, 173, 176, 177, 178, Krankenversicherung a.g. 510, 515 Deutschland Sie erhalten
MehrPflegetagegeldversicherung
Pflegetagegeldversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Deutschland Produkt: Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) Dieses Informationsblatt
MehrProduktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ
Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Stand 04/2016 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Dir einen ersten Überblick über die Dir angebotene Privathaftpflichtversicherung
MehrBei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung.
Produktinformationsblatt für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Travel Protect Reiseversicherung (AVB TP Reise 2010) (Stand Dezember 2010) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir
MehrTarife. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Süddeutsche Krankenversicherung a.g. Deutschland Tarife PG1D,PG2D,PG3D,PG4D,PG5D PZ Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen
MehrProduktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom
Produktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) vom für (Versicherungsnehmer) und (zu versichernde Person) Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick
MehrDas Angebot der KV Zusatz so vielfältig wie die Wünsche Ihrer Kunden.
GEsundheit erhalten krankenzusatzversicherung Das Angebot der KV Zusatz so vielfältig wie die Wünsche Ihrer Kunden. Hochleistungs-Schutz günstiger Einstiegsbeitrag durch die pur-varianten klar definierte
MehrTarife KB, KBVV, SZ für Beihilfeberechtigte des Landes Bremen
Z IELGRUPPE Durch Kombination geeigneter Stufen der Tarife KB, KBVV und SZ kann Personen mit Beihilfeanspruch nach den Beihilfevorschriften des Bundeslandes Bremen eine bedarfsgerechte Ergänzungsabsicherung
MehrDas Angebot der KV Zusatz so vielfältig wie die Wünsche Ihrer Kunden.
GEsundheit erhalten krankenzusatzversicherung Das Angebot der KV Zusatz so vielfältig wie die Wünsche Ihrer Kunden. Hochleistungs-Schutz günstiger Einstiegsbeitrag durch die pur-varianten klar definierte
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) G ERGÄNZUNGSTARIF EKV FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG LEISTUNGEN FÜR SEHHILFEN,
MehrDer Versicherer ist unter der Nummer FL in das liechtensteinische Handelsregister eingetragen.
Information des Versicherers gemäß 1 Versicherungsvertragsgesetz-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) (ergänzend zum beigefügten Informationsblatt zu Versicherungsprodukten DentHappy und den Allgemeinen
MehrTarif vitaa1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit ambulanten Leistungen
Tarif vitaa1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit ambulanten Leistungen TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung
MehrProduktinformationsblatt
Produktinformationsblatt Jahres-Reiserücktrittsschutz Basis Plus ohne Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte
MehrTarif KTA Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer
Tarif KTA Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer gültig in Verbindung mit AVB/KTA Ausgabe 06 / 2017 ottonova Krankenversicherung AG Ottostraße 4 80333 München Servicetelefon: +49 89 12 1407 12 ottonova.de
MehrBeihilfetarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung
Beihilfetarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung Die neuen Beihilfetarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung Beihilfe kompakt Stand 18.06.2013 24.06.2013 1 Ambulante Heilbehandlung Tarif BK Leistungen
MehrWir bieten Ihnen Komplett-Schutz, der auch wirklich zu Ihnen passt. für gesetzlich Kranken- versicherte!
GESUNDHEIT ERHALTEN ZUSATZVERSICHERUNG AMBULANT Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Wir bieten Ihnen Komplett-Schutz, der auch wirklich zu Ihnen passt. Gesundheit bedeutet Lebensqualität.
MehrProduktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung
Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte
Mehrplusprivat Zusatzversicherungen der HALLESCHE Für Versicherte der mhplus HALLESCHE KRANKENVERSICHERUNG
Zusatzversicherungen der HALLESCHE Für Versicherte der mhplus HALLESCHE KRANKENVERSICHERUNG Ihr persönlicher Zusatzschutz Als Kunde der mhplus profitieren Sie bei Ihrer Gesund heitsvorsorge von vielen
MehrTarif vitaz1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit zahnärztlichen Leistungen
Tarif vitaz1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen
MehrProduktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03)
Produktinformationsblatt zur Pflegetagegeldversicherung Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) Diese Informationen geben Ihnen einen ersten Überblick über die gewünschte Versicherung. Sie sind nicht abschließend
MehrZusätzlich zu den Leistungen des Tarifs BKKA bzw. BKKAZ: 10 % (Schwellenwert GOZ) Inlays 35 % (Schwellenwert GOZ) Tarif BKKAZ.
(Tarif BKKA) beim Arzt und Zahnarzt bzw. beim Zahnarzt (Tarif BKKAZ/BKKAZ+)... beim Arzt und Zahnarzt (Tarif BKKA) bzw. beim Zahnarzt (Tarife BKKAZ/ BKKAZ+) (Tarif BKKA) beim Arzt und beim Zahnarzt oder
MehrVersicherungsbedingungen für die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz
KV_DFV_VB_0207_1711 Versicherungsbedingungen für die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz in der Fassung vom 01.09.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Art der Versicherung und Versicherungsfähigkeit
MehrProduktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung
Produktinformationsblatt Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen
MehrFÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Zahn Tarif KDBS FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr geehrter Versicherungsnehmer, diese
MehrBergische Assekuranzmakler GmbH Untergrünewalder Str. 5, Wuppertal Telefon: Fax:
Bergische Assekuranzmakler GmbH Untergrünewalder Str. 5, 42103 Wuppertal Telefon: 0202 270 97 230 - Fax: 0202 270 97 240 15.03.2016 -----------------------------------------------------------------------
MehrTarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Tarif Plan1 VERSICHERUNGSFÄH IGKE I T Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder in Deutschland einen Anspruch auf freie Heilfürsorge
MehrFÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Zahn Tarif KDBE FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr geehrter Versicherungsnehmer, diese
MehrFragen und Antworten zu den Tarifen FernWeh (ARED) für Einzelpersonen und FernWeh Familie (ARFD)
Fragen und Antworten zu den Tarifen FernWeh (ARED) für Einzelpersonen und FernWeh Familie (ARFD) Auslandsreise-Krankenversicherung Vielen Dank für Ihr Interesse an den Tarifen FernWeh und FernWeh Familie.
MehrGesundheitsschutz Excellent. Die Private Krankenversicherung für höchste Ansprüche
Gesundheitsschutz Excellent Die Private Krankenversicherung für höchste Ansprüche Bester Komfort für Ihre Gesundheit Sie wünschen sich eine private Krankenversicherung, die sich Ihren gehobenen Ansprüchen
MehrKrankheitskostenversicherung
Krankheitskostenversicherung Sonderbedingungen für die Beitragsermäßigung im Alter (gegen Einmalzahlung) - BE-E Für Personen mit Tarifen, zu denen geschlechtsabhängig kalkulierte Beiträge erhoben werden
MehrTarife BB15 bis BB50, BB20E, BB00 und BH20 bis BH 50. Tarifbeschreibung (Es gelten die AVB) Leistungen in Deutschland
Grundtarife für Beihilfeberechtigte - Tarife BB (BB15 bis BB50, BB20E, BB00) und BH (BH20 bis BH50) Die Grundtarife beinhalten ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung sowie stationäre Heilbehandlung
MehrProduktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie
Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend
MehrWesentliche Merkmale des Tarifs dentzb.100. Tarif dentzb.100 Versicherung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie Fassung Juli 2016
Wesentliche Merkmale des Tarifs dentzb.100 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 100% der Kosten für: Füllungen Wurzelbehandlungen Parodontalbehandlungen Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr
MehrAllgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015
Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.
MehrFÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Zahn Tarif KDBE FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr geehrter Versicherungsnehmer, diese
MehrKombiMed Arzneimittel. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (GRUPPENVERSICHERUNG)
KombiMed Arzneimittel. (GRUPPENVERSICHERUNG) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu reden. Die Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten
MehrTarif KTS Krankentagegeldversicherung für Selbstständige
Tarif KTS Krankentagegeldversicherung für Selbstständige gültig in Verbindung mit AVB/KTS Ausgabe 08 / 2017 ottonova Krankenversicherung AG Ottostraße 4 80333 München Servicetelefon: +49 89 12 1407 12
MehrSie sind nicht irgendwer also versichern Sie sich nicht irgendwie.
Gesundheit erhalten ambulant top Gesetzlich versichert trotzdem Privatpatient! Sie sind nicht irgendwer also versichern Sie sich nicht irgendwie. Ausreichend oder ausgezeichnet Sie entscheiden. Gesetzlich
MehrDer Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung
Wesentliche Merkmale des Tarifs dentze.90 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 80-90% der Kosten für: Zahnersatz Inlays Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr Es gelten Höchstbeträge
Mehr