L I E F E R A N T E N R A H M E N V E R T R A G Anlage 1

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1 L I E F E R A N T E N R A H M E N V E R T R A G Anlage 1 Netznutzungsentgelte Strom gemäß Genehmigung der Landesregulierungsbehörde NRW gültig ab 01. Januar 2017 beinhaltet die reduzierten Netzentgelte des vorgelagerten Netzbetreibers Stadtwerke Kempen GmbH Heinrich-Horten-Straße Kempen Internet:

2 Preisblatt 1 Preise für Zählpunkte mit Leistungsmessung (Jahresleistungspreis-System) Jahresbenutzungsdauer Entnahmestelle im unter h/a über h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw/a Ct/kWh /kw/a Ct/kWh Hochspannungsnetz incl. Umspannung 64,55 0,17 Mittelspannungsnetz 9,1 3,09 75,51 0,44 einschl. Umspannung 11,01 3,34 69,27 1,01 Niederspannungsnetz 15,09 4,01 40,85 2,98 Die Entnahmestelle und die Messung liegen im Regelfall auf der selben Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon wird, bei der Entnahme in der Mittelspannung und Messung in der Niederspannung, zur Deckung der Umspannverluste ein Aufschlag von 3% auf die gemessene elektrische Arbeit bei der Berechnung der Netzentgelte erhoben. Weitere mögliche Konstellationen werden individuell mit entsprechenden Ansätzen ermittelt. Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Preis für Blindstrom bei einem Leistungsfaktor cos phi induktiv kleiner 0,9 von 1,0 Ct/kvarh - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer

3 Preisblatt 2 Preisstellung für Zählpunkte ohne Leistungsmessung (Lastprofilkunden) Netznutzungsentgelte Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Grundpreis 30,40 /Jahr 36,18 /Jahr Arbeitspreis 5,61 ct/kwh 6,68 ct/kwh Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer Abrechnung von Mehr- und Mindermengen Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Lieferanten nach VDEW-Lastprofil eingespeisten elektrischen Arbeit und der vom Kunden an der Abnahmestelle tatsächlich entnommenen elektrischen Arbeit. Näheres hierzu regelt der 13 StromNZV und der Lieferanten-Rahmenvertrag. Gemäß 13 Abs. 3 StromNZV sind monatlich einheitliche Marktpreise für Mehr- und Mindermengen anzuwenden. Hierzu werden die Phelix-Spotmarktpreise der EEX, differenziert nach Base und Peak, ermittelt. Aus diesen Werten gebildete durchschnittliche Jahreswerte sind im Internet veröffentlicht. Die sich ergebenden Mengen der Base- und Peak-Anteile aus den Mehr-/Mindermengen werden mit dem Durchschnittswert multipliziert und in Ansatz gebracht. Es werden nur Energiemengen berechnet. Netzentgelte sind nicht Gegenstand der Mehr-/Mindermengenabrechnung.

4 Preisblatt 3 Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Preisstellung für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung Netznutzungsentgelte Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Elektro-Speicherheizung 1,50 ct/kwh 1,79 ct/kwh Elektro-Wärmepumpe 1,50 ct/kwh 1,79 ct/kwh Die o. g. Nettopreise verstehen sich zuzüglich: - Konzessionsabgabe entsprechend Preisblatt Konzessionsabgabe - Mehrkosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (siehe Preisblatt 6) - Mess- und Abrechnungspreis entsprechend Preisblatt Mess- und Abrechnungspreise - gesetzlicher Mehrwertsteuer

5 Preisblatt 4 Entgelte für Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb einschließlich Messung Netto-Preise Brutto-Preise inkl. 19% Mehrwertsteuer Messpreis Wechselstrom - Eintarifzähler 15,09 /a 17,96 /a Drehstrom - Eintarifzähler 16,00 /a 19,05 /a Drehstrom - Mehrtarif-Zähler 15,87 /a 18,89 /a Wechselstrom - Mehrtarif - Zähler 14,95 /a 17,79 /a Drehstrom - 2 Richtungszähler 18,85 /a 22,43 /a Zählpunkte mit Leistungsmessung Niederspannungsmessung je Zählpunkt 53,82 /a 64,05 /a Niederspannungsmessung als 2-Richtungszähler je 55,01 /a 65,46 /a Mittelspannungszähler sowie Zähler der Umspannung HS/MS Mittelspannungsmessung je Zählpunkt 48,66 /a 57,91 /a Mittelspannungsmessung als 2-Richtungszähler je 48,66 /a 57,91 /a Sonstige Messeinrichtung Stromwandler Niederspannung 31,56 /a 37,56 /a Stromwandler Mittelspannung 103,98 /a 123,74 /a Spannungswandler 107,79 /a 128,27 /a Tarifschaltung 13,57 /a 16,15 /a Telekommunikationseinrichtung Festnetz 12,12 /a 14,42 /a Telekommunikationseinrichtung GSM (Mobilfunknetz) 141,65 /a 168,56 /a (Die Preise für die sonstigen Messeinrichtungen sind je nach Anwendungsfall den Preisen für die Messung hinzu zu fügen.)

6 Preisblatt 5 Sonstige Entgelte Netto-Preise Konzessionsabgabe Cent/kWh Entnahmen < 30 kw und kwh ausgenommen Schwachlasttarife 1,59 Entnahmen im Schwachlasttarif 0,61 Entnahmen > 30 kw und kwh 0,11 KWK-Aufschlag ab 1. Januar 2017 Entgelte für Blindstrom (alle Spannungsebenen) Cent/kWh 0,438 Cent/kvarh Überschreitet die in einem Monat bezogene induktive Blindarbeit 50% der in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit, beträgt der Preis für die 50% der Wirkarbeit (kwh) übersteigende induktive Blindarbeit (kvarh) 1,00 Die vorstehenden Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer

7 Preisblatt 6 Offshore-Haftungsumlage für 2017 nach 17 f EnGW) Offshore-Haftungsumlage je Letztverbrauchergruppe (derzeit gültiges KWKG) Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 2017 `-0,028 ct/kwh 0,038 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Verbrauchsstelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Verbrauchsstelle kwh übersteigt, zahlen nach derzeit gültigem KWKG zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,038 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Verbrauchsstelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen nach derzeit gültigem KWKG zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh

8 Preisblatt 7 Mehrkosten nach 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 03. August 2011) geändert wurde, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. Netzentgeltbefreiung gemäß 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend 9 KWK-G auf alle Letztververbraucher (LV) umgelegt. Die für 2017 geltende Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV ist von den Übertragungsnetzbetreibern am noch nicht veröffentlicht worden und beträgt: Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C ,388 ct/kwh 0,05 ct/kwh 0,025 ct/kwh Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Verbrauchsstelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Verbrauchsstelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge macimal 0,025 ct/kwh Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.

9 Preisblatt 8 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Verbrauch Cent/kWh für alle kwh 0,006 Keine Umlageveröffentlichung und -erhebung im Jahr 2017 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) wird erstmals ab dem von Letztverbrauchern erhoben. Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Umlage noch nicht veröffentlicht. Da der Belastungsausgleich dieser Umlage nach 18 Abs. 1 Satz 1 AbLaV entsprechend 9 KWKG erfolgt, bedeutet dies, dass die AbLaV-Umlage ebenso wie der KWK-Abschlag als Aufschlag auf die Netzentgelte hinzukommt. Die AbLaV-Umlage ist daher von den Netzbetreibern den ab geltenden Stromnetzentgelten hinzuzurechnen.

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