Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) Abgabe radioaktiver Stoffe ( 69)

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1 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, RS II 3, Postfach , Bonn An die für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung zuständigen Obersten Landesbehörden gemäß Verteiler Per Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) Abgabe radioaktiver Stoffe ( 69) HAUSANSCHRIFT Robert-Schuman-Platz Bonn POSTANSCHRIFT Postfach , Bonn TEL (0) FAX (0) andreas.czepuck@bmu.bund.de Aktenzeichen: RS II /9 Bonn, Seite 1 von 6 Sehr geehrte Damen und Herren, an den Bundesumweltminister ist die Bitte herangetragen worden, zu einem Vorschlag zur praxisgerechten Anwendung der Regelung des 69 Abs. 4 StrlSchV bei der Abgabe radioaktiver Stoffe nach Transporvorgängen Stellung zu nehmen. Es wurde vorgetragen, dass aus logistischen Gründen die Übergabe der Radiopharmaka nicht immer von Hand zu Hand innerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen oder nuklearmedizinischen Abteilungen der Krankenhäuser durchgeführt werden könne. Wenn der Fahrer in diesen Fällen die Schlüsselgewalt zu einem geeigneten Aufbewahrungsraum hätte, könnten die radioaktiven Stoffe in diesem eingestellt werden, ohne dass eine direkte körperliche Übergabe an den Empfänger erfolgt. Der Empfänger könnte dann die radioaktiven Stoffe zu einem späteren Zeitpunkt entgegennehmen. Der Aufbewahrungsraum würde entsprechend verschlossen werden um die radioaktiven Stoffe zu sichern. BMU hat diesen Vorschlag geprüft. Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, Stadtbahnlinien 66 und 68

2 Seite 2 von 2 69 Abs. 4 StrlSchV sieht eine direkte Übergabe der radioaktiven Stoffe vom Fahrer an den Empfänger oder eine von ihm berechtigte Person vor um den sicheren Verbleib zu gewährleisten und die Verantwortlichkeit klar festzulegen. Dementsprechend hat der Länderausschuss für Atomkernenergie Fachausschuss Strahlenschutz bereits 1984 beschlossen, dass bei der hier beschriebenen Fallgestaltung grundsätzlich nur eine direkte Übergabe zulässig sei, die jeweils zuständigen Behörden aber im Einzelfall Ausnahmen für den Beförderer und den Empfänger zulassen können, wenn der Strahlenschutz hier Schutz von Personen und Vorkehrungen gegen Entwendungen - auch auf andere Weise gewährleistet werden kann. Hiervon müsse sich die Behörde im Einzelfall überzeugen. Dabei sei ein strenger Maßstab anzulegen. Aus Sicht des BMU spricht auch heute nichts gegen die Gestattung einer Ausnahme nach 114 StrlSchV der direkten Übergabe sofern sichergestellt ist, dass ein missbrauchssicheres Verfahren gewährleistet wird. Herr Minister Gabriel hat in diesem Sinne geantwortet (s. Anlage). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Dr. Czepuck) Anlagen 1

3 Seite 3 von 3 Verteiler Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) Umweltministerium Baden-Württemberg z.h. Frau Brigitte Hahn o.v.i.a. -Referat 46- Kernerplatz Stuttgart Umweltministerium Baden-Württemberg z.h. Herrn Christian Grimm o.v.i.a. -Referat Umweltradioaktivität / Strahlen schutz- Kernerplatz Stuttgart Umweltministerium Baden-Württemberg z.h. Herrn Dr. Bernd Nahrath o.v.i.a. -Referat 36- Kernerplatz Stuttgart Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales, und Verbraucherschutz des Landes Berlin z.h. Herren Beihl/Diehl o.v. i.a. -Referat II G 5- Oranienstr Berlin Umweltministerium Baden-Württemberg z.h. Herrn Jürgen Fuchs o.v.i.a. -Referat 36- Kernerplatz Stuttgart Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz z.h. Herrn Dr. Rudolf Dehos o.v.i.a. -Referat 96- Rosenkavalierplatz München Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin z.h. Herrn Dr. Bernd Leps o.v.i.a. -Referat VIII A 1- Brückenstr Berlin Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenb -Referat 34- z.h. Frau Susann Tillack o.v.i.a. Heinrich-Mann-Allee Potsdam

4 Seite 4 von 4 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg z.h. Frau Reni Löffler o.v.i.a. -Referat 36- Heinrich-Mann-Allee Potsdam Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen z.h. Frau Andrea Kraft o.v.i.a. -Referat 31- Doventorcontrescarpe 172 (Block D) Bremen Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen z.h. Herrn Helmut Schwertner o.v.i.a. -Referat 23- Doventorscontrescarpe 172 (Block D) Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt -IB- Amt für Immissionsschutz und Betriebez.H. Herrn Dr. Michael Urbach o.v.i.a. Postfach Hamburg Bremen Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz z.h. Frau M. Schnatz-Büttgen o.v.i.a. -Referat G 23 / AS Strahlenschutz Billstr Hamburg Umweltministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern z.h. Frau Kristina Martinek o.v.i.a. -Referat 560- Alexandrinenstraße Schwerin Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz z.h. Herrn B. Müller-Kiemes o.v.i.a. -Referat IV 5- Mainzer Str. 80 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Postfach Magdeburg Wiesbaden

5 Seite 5 von 5 Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern z..h. Herrn Dr. Ulrich Chill o.v.i.a. -Referat IX 630 a- Werderstr Schwerin Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen z.h. Frau Ingrid Lucks o.v.i.a. -Referat II 3 Fürstenwall Düsseldorf Niedersächsisches Umweltministerium z.h. Herrn Dr. Hans-Christian Schober o.v.i.a. -Referat 43 Strahlenschutz und Anlagensicherung bei kerntechnischen Anlagen- Archivstr Hannover Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen z.h. Herrn Jürgen Schmitt o.v.i.a. -Abt. IV- Haroldstr Düsseldorf Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen z.h. Frau Dr. Claudia Fiebig o.v.i.a. -Abt. V Referat 8 Strahlenschutzvorsorge- Schwannstr Düsseldorf Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinl. Pfalz z.h. Herrn Günter Roos o.v.i.a. -Referat Kaiser-Friedrich-Str. 1 Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinl.-Pfalz z.h. Herrn Friedrich Eberbach o.v.i.a. -Abt Kaiser-Friedrich-Str Mainz Ministerium für Umwelt des Saarlandes z.h. Herrn Dr. Lorenz Kasper o.v.i.a. -Referat E/6 Keplerstr Saarbrücken Mainz

6 Seite 6 von 6 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft -Referat 54- z.h. Herrn Frank Leder o.v.i.a. Archivstraße Dresden Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt z.h. Herrn Dr. Stock o.v.i.a. -Referat 16- Olvenstedter Str Magdeburg Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein z.h. Herrn Andreas Ernst-Elz o.v.i.a. -Referat 25 Strahlenschutz- Adolf-Westphal-Str Kiel Ministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt z.h. Herren Dr. Mikoleit / Dr. Groh o.v.i.a. -Referat 43- Turmschanzenstr Magdeburg Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein z.h. Herrn Dr. Jürgen Müller o.v.i.a. -Referat 61 Abt. Reaktorsicherheit Adolf-Westphal-Str Kiel Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt z.h. Herrn G. Zimmermann o.v.i.a. Abteilung 4, Referat 46 Arnstädter Straße Erfurt

7 Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel Bundesminister Mitglied des Deutschen Bundestages Bundesministerium für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin Herrn Dr. Michael Meister, MdB Gartenstraße 19. Alexanderstraße 3, Berlin +49 (0) (0) Bensheim Berlin, 18.Okt Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31. August 2006, in dem Sie um Prüfung und Stellungnahme zu dem Anliegen von Herrn Strecker nach einer praxisgerechten Anwendung des 69 Abs. 4 der Strahlenschutzverordnung bitten. Die Strahlenschutzverordnung fordert grundsätzlich bei Transportvorgängen eine direkte Übergabe der radioaktiven Stoffe vom Beförderer an den Empfänger oder eine von ihm berechtigte Person. Das von Herrn Strecker vorgeschlagene Verfahren, die radioaktiven Stoffe aus logistischen Gründen ohne direkte Übergabe lediglich in gesicherte Räume abzuliefern, erscheint grundsätzlich nachvollziehbar. Voraussetzung ist allerdings, dass im konkreten Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass Unbefugte nicht an die radioaktiven Stoffe gelangen können. Ist dies gewährleistet, kann eine entsprechende behördliche Gestattung über 114 Strahlenschutzverordnung erfolgen. Da das vorgeschlagene Verfahren von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängt, kann ich eine generelle Zulassung nicht befürworten. Die zuständige Behörde muss in jedem einzelnen Fall prüfen, ob die Gegebenheiten vor Ort auch die notwendige Sicherheit der radioaktiven Stoffe gewährleisten. Auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Terrorgefahr hat die Sicherung und Sicherheit radioaktiver Stoffe besondere Bedeutung, so dass solche Übergaberegelungen im Einzelfall geprüft werden müssen. Haltestelle Alexanderplatz S-Bahn 5, 7, 9, 75 U-Bahn: 2, 5, 8 Tram: M4, M5, M6 Bus: 100, 200, 248, M48, TXL Lieferanschrift Alexanderstraße 3,10178 Berlin, Zustellanschrift Robert-Schuman-Platz 6, Bonn

8 -2 Ich nehme Ihr Schreiben aber zum Anlass, die Länder darauf hinzuweisen, dass wir die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in allen Fällen befürworten, in denen dies aus logistischen Gründen gewünscht wird und gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Übergabe durch ein missbrauchssicheres Verfahren ersetzt wird. Mit freundlichen Grüßen

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