Das Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 7 und 8 Maßnahmen. Dr. Thea Hammerschmidt

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1 Das Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 7 und 8 Maßnahmen Dr. Thea Hammerschmidt

2 Überblick - Allgemeine REACh-Einflüsse in 7 und 8 - Abschnitt im Detail - Neue Hilfestellungen: Leitlinien SDB der ECHA, BekGS220 - Quellen 2

3 Maßnahmen: das Herzstück für den Arbeitsschützer Abschnitt 7 und 8: Handhabung/Lagerung/Expositionskontrolle Grundlage der alltäglichen Arbeit mit gefährlichen Chemikalien eines Arbeitnehmers Wichtiger Teil für Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen Maßnahmen sind das Resultat vieler anderer Abschnitte: 1.2 (identifizierte Verwendung), 2, 3, 9, 10, 11, 12, 15, ES 3

4 REACh/CLP-Einflüsse Abschnitt 7 und 8 REACh bringt mehr Informationen und entlarvt damit mehr Stoffe als gefährlich Neue CLP-VO verschiebt die Einstufungsgrenzen und bringt damit mehr eingestufte Stoffe Beides führt häufiger zu verpflichtenden SDBs 4

5 REACh-Einflüsse Abschnitt 7 und 8 Früher waren Informationen verstreut Heute sollen sie gebündelt und geprüft werden Elektronischer Austausch macht s möglich Standardisierung ist nötig 5

6 REACh-Einflüsse Abschnitt 7 und 8 Früher kannte der Registrant den Lebenszyklus seines Stoffes nicht heute muss der Registrant sich mit dem Lebenszyklus beschäftigen Registranten müssen zeigen, dass eine sichere Verwendung möglich ist, dies ist die Identifizierung von Verwendungen Früher kannte der Verwender die richtigen Maßnahmen für seine Verwendung heute muss er dieses Wissen teilen Informationen zur Identifizierung müssen übermittelt werden und Meldung von unbekannten Wirkungen + unangemessenen Maßnahmen 6

7 Große Herausforderung für den Ersteller => Ziel kleine Herausforderung für den Verwender SDB-Ersteller muss sicherstellen: Angemessenheit Zielgruppengerechte Darstellung Übersichtlichkeit Widerspruchsfreiheit 7

8 Große Herausforderung für den Ersteller => Ziel kleine Herausforderung für den Verwender Abschnitt 7 Hinweise zur sicheren Handhabung für identifizierte Verwendungen und spezifische Eigenschaften angemessen soll AG unterstützen bei der Festlegung geeigneter Arbeitsabläufe und organisatorischer Maßnahmen gemäß 98/24/EG und 2004/37/EG Abschnitt 8 Geltende Grenzwerte erforderliche RMM Verweis auf 7 möglich Angaben CSR, identifizierte Verwendungen und Maßnahmen müssen passen 8

9 Leitlinien der ECHA: SDB Überarbeitung ECHA Leitlinien zur Erstellung von SDB in Konsultationsphase Anhörung der Ausschüsse Inhalte: Transfer von Part G und update von Informationen im Bezug auf Expositionsszenarien und die Konsolidierung im Hauptteil des SDB Streichen von Inhalten, die in Leitlinien für Leitlinie im Blick behalten nachgeschaltete Anwender schon abgedeckt sind Anpassung Übergangsfristen auf aktuellen Stand und weitere 9

10 Mehr Informationen in 7 und 8 durch ES SDB und OC/RMM aus Expositionsszenarien SDB-Ersteller müssen OC/RMM der ES weitergeben Nachgeschaltete Anwender müssen prüfen, ob sie von einem ES abgedeckt sind Aufnahme der ES-Information in Gemisch-SDBs kann auf verschiedenen Wegen erfolgen 10 Beispiele für Parameter, die die Expositionshöhe beeinflussen Bedingungen aus PROC (z.b. Kapselung) Konzentration der Substanz Menge, Häufigkeit Verwendungsdauer Raumgröße Temperatur Lüftung angenommene Bedingungen Zusätzliche lokale Absaugung mit Wirksamkeit Atemschutz Training Gute Arbeitshygiene Verwendungsbedingung (OC)/ Risikomanagementmaßnahme (RMM) OC OC OC OC OC OC OC RMM RMM RMM RMM Widerspruchsfreiheit

11 Leitlinien der ECHA: SDB Appendix 2. Including relevant exposure scenario information into Safety Data Sheets Leitlinie zurzeit noch unkonkret, wie eine Konsolidierung der Bedingungen aus dem ES in Abschnitte 7 und 8 erfolgen kann Wie soll Abschnitte nicht überfrachtet werden und gleichzeitig spezifische OC/RMM für spezifische Verwendungen enthalten? 11

12 Leitlinien der ECHA: SDB Appendix 2. Including relevant exposure scenario information into Safety Data Sheets Noch widersprüchlich, wo welche Informationen zu finden sein sollten Momentane Tendenz in Anhang II, OC/RMM nur in 8.2 unterzubringen - entgegen momentaner Praxis - entgegen der Idee, OC/RMM nicht auseinander zu reißen entgegen Hinweisen aus dem Gesetzestext 12

13 Verhältnis 7 zu 8 Abschnitt 7: Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich möglicherweise auch in Abschnitt 8 relevante Angaben Abschnitt 8.2: Diese Angaben müssen die bereits in Abschnitt 7 enthaltenen Angaben ergänzen REACh lässt die Querverweise zwischen 7 und 8 zu es bleibt wichtig, dass Information enthalten, nicht wo Generell Informationsgehalt in 7+8: nicht überfrachten => denn ein SDB soll die spezifische Personengruppe, die es bekommt, bedienen 13

14 Herausforderung Zielgruppengerechte Darstellung und Übersichtlichkeit Stoff-Registrant und Stoff-SDB-Ersteller: produziert oftmals viele Stoffe beschreibt große Anzahl verschiedenster identifizierter Verwendungen verwendet die Stoffe kaum selber in den Spezialanwendungen steht am Anfang einer sehr komplizierten, langen, nicht überschaubaren Lieferkette Aufgabe: muss alle Stoff-Informationen in die Lieferketten einspeisen Zielgruppe: v.a. Formulierer ES für Stoffe müssen angehängt werden Frage der Konsolidierung noch ungelöst Überfrachtung der Abschnitte 7 und 8 vermeiden Sinnvolle Zusammenfassung möglich? 14

15 Herausforderung: Zielgruppengerechte Darstellung und Übersichtlichkeit Formulierer und Gemisch-SDB-Ersteller: erhält viele Stoffe produziert viele Gemische für Spezialanwendungen Kennt die Anforderungen an das Gemisch Kennt die Verwender des Gemisches in Spezialanwendungen Ist die entscheidende Verbindung zwischen chemischer Industrie und Endanwendern Aufgabe: muss spezifische Gemisch-Informationen in die Lieferketten einspeisen Zielgruppe: v.a. Endanwender ES der Einzelstoffe in Abschnitt 7 und 8 konsolidieren Passgenaue Maßnahmen für Gemische einfügen nicht ES anhängen bei SDS für Endanwender stattdessen spezifische Umgangsempfehlungen anhängen 15

16 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Vorsichtsmaßnahmen entsprechend der identifizierten Verwendungen Maßnahmen zu Einschluss Verhinderung der Freisetzung und Lüftung Maßnahmen zum Schutz vor Brand und Explosion Maßnahmen zur Verhinderung von Stäuben und Aerosolen Empfehlungen zu Unverträglichkeiten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt Allgemeine Hygienemaßnahmen etc. Verschiedene Tätigkeiten können verschiedene Empfehlungen auslösen (z.b. Mengenbänder) Nicht zwingend alle Empfehlungen 1:1 umzusetzen, aber Abweichungen dokumentieren REACh-Pflichten können resultieren 16

17 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Vorsichtsmaßnahmen entsprechend der identifizierten Verwendungen Maßnahmen zu Einschluss Verhinderung der Freisetzung und Lüftung Maßnahmen zum Schutz vor Brand und Explosion Maßnahmen zur Verhinderung von Stäuben und Aerosolen Empfehlungen zu Unverträglichkeiten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt Allgemeine Hygienemaßnahmen etc. REACh-Pflichten können resultieren: Prüfen, ob ein CSR für nachgeschaltete Anwender nötig ist (Art 37) Unzureichende und übertriebene Maßnahmeempfehlungen dem Lieferanten formlos melden (Art. 34) 17

18 Neue Bekanntmachung 220 Bekanntmachung 220 im Juni 2013 überarbeitet: Dopplungen mit REACh Text weitestgehend entfernt => Verweis auf ECHA Leitlinien Schwerpunkt Berücksichtigung nationaler Aspekte bei der Erstellung von SDBs Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/Bekanntmachung- 220.pdf? blob=publicationfile&v=6 18

19 Neue Bekanntmachung 220 Allgemeines: Hinweis im SDB auf Wirkungen der Stoffe: - TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe - TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren und auf Tätigkeiten oder Verfahren, die als solche CMR sind - TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen v.a. Abschnitt 2, 11, 15 mit möglichen Auswirkungen auf 7/8 19

20 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen Für Abschnitt 7 und 8 besondere Schutzmaßnahmen nach GefStoffV nach 10 Kann z.b. bedeuten: organisatorischer Maßnahmen in 7: Hinweis geben: Dauer der Tätigkeit begrenzen Hinweis geben: Beratung der Beschäftigten Hinweis geben: Gefahrenbereich abzugrenzen technische Maßnahme in 7 oder 8: Hinweis darauf, dass abgesagte Luft nicht an Arbeitsplatz zurückgeführt werden darf, außer ausreichend gereinigt 20

21 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 21 Angaben zu den Lagerbedingungen Risiken durch PC-Gefahren und Unverträglichkeiten Risiken aus Arbeitsplatzumfeld, Wirkungen von Umgebungsfaktoren, Erhaltung der Eigenschaften durch Zusätze Anforderungen an Belüftung Anforderungen an Lagerräume und Behälter Anforderungen an Verpackungen Mengenbegrenzungen Zur Lagerung kann die Aufbewahrung am Arbeitsplatz gehören Aus BekGS 220 nationale Besonderheiten: Angabe der nationalen Lagerklasse TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern heranziehen (zukünftig auch TRGS 509 beachten) Vereinfachte Ableitung von Verboten oder Beschränkungen bezl. der Zusammenlagerung Angabe Lagerklasse kann auch unter Abschnitt 15 erfolgen

22 7.3 spezifische Endanwendungen ausführliche und praxistaugliche Empfehlungen entsprechend der identifizierten Verwendungen Verweis auf ES zulässig Quelle und Erscheinungsdatum mit ausführlichem Bezug auf Branchen- und sektorspezifische Leitlinien Aus BekGS 220 nationale Besonderheiten: z.b. TRGS (z.b. 500 Reihe, 430, 611 etc.) Anerkannte standardisierte Arbeitsverfahren nach Verfahrensund Stoffspezifische Kriterien (VSK) (TRGS 420) Schutzleitfäden Schriften Unfallversicherungsträger Branchenregelungen (Liste nicht vollständig) 22

23 8.1 Zu überwachende Parameter für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG, RL 2004/37/EG und alle weiteren für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale biologische Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG und alle weiteren für wichtigste Stoffe aktuell empfohlene Überwachungsverfahren Luftgrenzwerte für gefährliche Stoffe, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen Relevante DNEL- und PNEC-Werte zu angehängten ES Bei Verwendung von Control-Banding-Ansätzen Bezugsrahmen und Anwendungsgrenzen 23

24 8.1 Zu überwachende Parameter für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG, RL 2004/37/EG und alle weiteren für In Deutschland Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale biologische Grenzwerte aufgrund RL nationale 98/24/EG AGW und (TRGS alle weiteren 900) inkl. Spitzenbegrenzung und Herkunft des für Grenzwerts wichtigste Stoffe aktuell empfohlene Überwachungsverfahren Hinweise wie hautresorptiv, atemwegs- und haut-sensibilisierend, Risiko Luftgrenzwerte Fruchtschädigung für gefährliche Wiedergabe Stoffe, empfohlen die bei bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen Relevante DNEL- und PNEC-Werte Bei Verwendung von Control-Banding-Ansätzen Bezugsrahmen und Anwendungsgrenzen 24

25 8.1 Zu überwachende Parameter für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG, RL 2004/37/EG und alle weiteren für In Deutschland Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale biologische Grenzwerte aufgrund RL nationale 98/24/EG AGW und (TRGS alle weiteren 900) für MAK, wichtigste wenn Stoffe kein AGW aktuell vorhanden empfohlene Überwachungsverfahren Risikobezogene Beurteilungsmaßstäbe für krebserzeugende Gefahrstoffe Luftgrenzwerte (BekGS 910) für gefährliche Stoffe, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen Relevante Internationale DNEL- AGWs und PNEC-Werte unter Gestis Bei bei Verwendung der OSHA von Control-Banding-Ansätzen Bezugsrahmen und Anwendungsgrenzen 25

26 8.1 Zu überwachende Parameter für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG, RL 2004/37/EG und alle weiteren für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale biologische Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG und alle weiteren In für Deutschland wichtigste Stoffe aktuell empfohlene Überwachungsverfahren nationale BGW (TRGS 903) inklusive zu untersuchender Parameter, Luftgrenzwerte für gefährliche Stoffe, die bei bestimmungsgemäßer Material, Zeitpunkt Probenahme, Herkunft Verwendung entstehen BAT, wenn kein BGW vorhanden Relevante DNEL- und PNEC-Werte Siehe auch Auskunftssystem BAuA Bei Verwendung von Control-Banding-Ansätzen Bezugsrahmen und Anwendungsgrenzen 26

27 8.1 Zu überwachende Parameter für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG, RL 2004/37/EG und alle weiteren für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale biologische Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG und alle weiteren für die wichtigsten Stoffe aktuell empfohlene Überwachungsverfahren Luftgrenzwerte Aktuell empfohlene für gefährliche Verfahren Stoffe, nach BekGS die bei 220: bestimmungsgemäßer Verwendung Zusammenstellung entstehen Empfohlene Analysenverfahren für Relevante Arbeitsplatzmessungen DNEL- und PNEC-Werte der BAuA Bei Arbeitsmappe Verwendung Messung von Control-Banding-Ansätzen von Gefahrstoffen des Bezugsrahmen IFA und Anwendungsgrenzen Online-Datenbank Gestis - Analysenverfahren für chemische Substanzen des IFA 27

28 8.1 Zu überwachende Parameter für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG, RL 2004/37/EG und alle weiteren für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale biologische Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG und alle weiteren für wichtigste Stoffe aktuell empfohlene Überwachungsverfahren Luftgrenzwerte für gefährliche Stoffe bei bestimmungsgemäßer Verwendung Relevante DNEL- und PNEC-Werte zu angehängten ES Bei Verwendung von Control-Banding-Ansätzen Bezugsrahmen und Anwendungsgrenzen Für Arbeitsschutz auch Reaktionsprodukte relevant: Bspe: Staub, Stickoxide, Nitrosamine, PAH, CO 28

29 8.1 Zu überwachende Parameter für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG, RL 2004/37/EG und alle weiteren für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale biologische Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG und alle weiteren für wichtigste Stoffe aktuell empfohlene Überwachungsverfahren Luftgrenzwerte für gefährliche Stoffe, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen Relevante DNEL- und PNEC-Werte zu angehängten ES Bei DNEL Verwendung und PNEC von von Control-Banding-Ansätzen Komponenten eines Bezugsrahmen Gemischs müssen und Anwendungsgrenzen nicht zwingend angegeben sein, außer ES wurde angehängt Sinnvoll ist die Angabe, wenn die Komponente in relevanter Konzentration enthalten ist und es keinen AGW gibt 29

30 DNEL versus AGW AGW inhalative Exposition empfindlichste Wirkung Ableitung: unabhängige Experten im AGS festgelegt gesetzlicher Grenzwert = bindend 30

31 DNEL versus AGW DNELs für den Arbeitnehmer: Expositionsweg Dauer Zielorgan inhalativ chronisch lokal systemisch AGW akut lokal systemisch dermal chronisch lokal systemisch akut lokal systemisch Überschreitungsfaktoren DNEL Auch für Verbraucher auch dermale Exposition Ableitung: Industrie 31

32 DNEL versus AGW BekGS409 zum Verhältnis AGW zum DNEL: AGW ist ein gesetzlich verpflichtender Wert für die Luftbelastung DNEL ist Beurteilungsmaßstab, wenn kein AGW verfügbar ist 32

33 DNEL versus AGW DNEL = AGW: DNEL > AGW: kein Problem Einhaltung des DNEL reicht nicht aus in Deutschland muss der AGW eingehalten werden DNEL < AGW: AGS überprüft die AGW-Ableitung TRGS 409: Nutzung der REACH- Informationen für den Arbeitsschutz Hinweise von Arbeitgebern erwünscht 33

34 8.1 Zu überwachende Parameter Control Banding Modelle erlauben die Ermittlung von Maßnahmen auf Grundlage weniger Eingangsgrößen in Bändern für Stoff oder jeden Stoff im Gemisch: Nationale Grenzwerte aufgrund RL 98/24/EG, Das Ergebnis RL 2004/37/EG der Beurteilung und sind alle abgestufte weiteren Maßnahmenpakete für Unter Stoff 8.1 oder nennen: jeden Stoff im Gemisch: Nationale biologische Grenzwerte aufgrund RL für 98/24/EG welche identifizierte und alle weiteren Verwendung das Modell angewendet wurde für die wichtigste ermittelte Stoffe Maßnahmenstufe aktuell empfohlene Überwachungsverfahren die erforderlichen Parameter für die Abschätzung (z. B. Menge, Staubigkeit, Relevante Ausstattung DNEL- mit technischen und PNEC-Werte Einrichtungen) Grenzen des Modells (z. B. CMR-Eigenschaften, hohe Temperaturen, Nanoeigenschaften, Technologien, für die es noch keine Schutzleitfäden gibt weil ihre Freisetzungen noch nicht untersucht wurden) Der entsprechende Schutzleitfaden muss angehängt werden Bei Verwendung von Control-Banding-Ansätzen Bezugsrahmen und Anwendungsgrenzen 34

35 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Spezifische Verwendungsbedingungen angeben, die das Auslassen von Tests unwesentlicher Exposition begründen (Anhang XI Abschnitt 3) Transportierte isolierte Zwischenprodukte (TOSII) dürfen nur unter streng kontrollierten Bedingungen gehandhabt werden Auch wenn kein SDB nötig ist, muss die Information über geeignete RMM und spezifische Bedingungen dem Abnehmer übermittelt werden 35

36 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition geeignete technische Steuerungseinrichtungen individuelle Schutzmaßnahmen, z.b. PSA a) Augen-/Gesichtsschutz b) Hautschutz c) Atemschutz d) Thermische Gefahren Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Einklang mit 98/24/EC und 2004/37/EC: Tragen von okklusiven Handschuhen länger als 4 h in DE als Risiko definiert Sollte eher unter Abschnitt 7 unter den Bedingungen auftauchen sieht ES dieses vor, sollte die Information an vorgeschalteten Akteur erfolgen, dass diese Maßnahme nicht angemessen ist 36

37 Hat sich eingespielt Angaben aus ES, die bereits regelhaft in 7 und 8 gefunden werden Lüftung lokale Absaugung PSA: Handschutz, Augenschutz, Atemschutz Noch nicht regelhaft in 7/8 aus ES: Unterscheidung der verschiedenen Prozesse und Tätigkeiten Stoffmengen aus PROC o. EMKG-Parameter drinnen/draußen/raumgröße Verwendungsdauer Training 37

38 Nicht im ES zu finden im ES werden typischerweise nur Parameter mit Einfluss auf abgeschätzte Expositionshöhe innerhalb des verwendeten Modells angegeben Selten im ES: Keine Angaben im ES zu(r): Hygiene Lagern: Feuchtigkeit, Witterungsverhältnissen, Reaktionen, Unverträglichkeiten etc. Brand- und Explosionsschutz EMKG berücksichtigt diese Angaben 38

39 Verwendete und empfohlene Quellen BAuA: Allgemein SDB Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220: Sicherheitsdatenblatt Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 409: Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Zusammenstellung Empfohlene Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen der BAuA ECHA: Informationen über Stoffe nach Art Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (erweitertes SDB) in Überarbeitung: Sonstige: Online-Datenbank Gestis - Analysenverfahren für chemische Substanzen des IFA Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen des IFA 39

40 Abkürzungen AGS: Ausschuss für Gefahrstoffe AGW: Arbeitsplatzgrenzwert BekGS: Bekanntmachung für Gefahrstoffe BAT: Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert BGW: Biologischer Grenzwert CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung CMR: kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch DNEL: derived no effect level EMKG: Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe ES: Expositionsszenarium/en MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration OC: Verwendungsbedingungen PNEC: predicted no effect concentration PROC: Prozesskategorie PSA: persönliche Schutzausrüstung RMM: Risikomanagmentmaßnahmen (e)sdb: (erweitertes) Sicherheitsdatenblatt TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe 40

41 Disclaimer Diese Information ist eine Interpretation der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Sie wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen des Chemikalienrechts. Da die Auslegung der REACH sich noch in der Entwicklung befindet, sind im Einzelfall auch andere Auslegungen möglich. Etwaige rechtliche Empfehlungen, Auskünfte und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt. Haftungsansprüche materieller oder ideeller Art gegen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. 41

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