B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Kosel Eckernförde, 19. August 2011 Am Mittwoch, dem , findet um Uhr im Landgasthaus Koseler

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1 Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 18 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, Eckernförde und seinen Außenstellen in Fleckeby, Damp und Rieseby erhältlich oder kann im Abonnement (2,00 pro Ausgabe) vom Amt-Schlei- Ostsee bezogen werden; außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse eingesehen werden. Auf das Erscheinen und den Inhalt des amtlichen Teils des Amtsblattes wird in der Eckernförder Zeitung hingewiesen. Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Gemeindevertretung Kosel am (S. 02) 2. Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Goosefeld für den Bereich südlich des Gutes Marienthal und westlich der Landesstraße 42 (S. 03) 3. Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Dörphof, Amt Schlei-Ostsee, Krs. Rendsburg- Eckernförde für den Bereich Campingplatz Schubystrand nach 3 Abs. 2 BauGB (S. 05) 4. Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Damp, Krs. Rendsburg-Eckernförde, für das Gebiet "Campingplatz Koralle", Fischleger, und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Einladung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (S. 0 7) 5. Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp, Krs. Rendsburg-Eckernförde, für das Gebiet "Campingplatz Dorotheental", und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Einladung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (S. 08) 6. Aufstellung der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5/III der Gemeinde Damp, Krs. Rendsburg-Eckernförde, für das Gebiet "Ostseebad Damp Südteil/ Ferienwohnen, Wochenendhäuser und Internat", und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Ostseebad Damp, Südwestteil, Eingangsbereich - sowie Einladung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (S. 09) 7. Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby (S. 10) 8. Bekanntmachung des Wasserbeschaffungsverbandes Dänischer Wohld über Preisänderungen zum (S. 1 4) 9. Der Wasserbeschaffungsverband Dänischer Wohld teilt mit: Die Wasserableser kommen um die Wassermesser abzulesen (S. 1 5) - 1-

2 B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Kosel Eckernförde, 19. August 2011 Am Mittwoch, dem , findet um Uhr im Landgasthaus Koseler Hof, Kosel, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. I. Öffentlicher Teil T a g e s o r d n u n g 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner 4. Fragen und Anregungen der Gemeindevertreter/innen 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung 6. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Ausschussvorsitzenden und der Fraktionsvorsitzenden 7. Gestaltung des Dreicksplatzes / Ecke Koseler Hof 8. Vorschlag weiterer Maßnahmen am Ehrenhain Bohnert 9. Abschließende Gestaltung des Feuerwehrvorplatzes Kosel 10. Festlegung der Vorgehensweise bei Inventarveränderungen im Koseler Hof 11. Auswertung der Erfahrungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät 12. Aufhebung des Schulverbandes Rieseby-Kosel 13. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) 14. Bauliche Erweiterung in Bohnert II. Nichtöffentlicher Teil 15. Grundstücksangelegenheit "Altengerechtes Wohnen" in Kosel III. Öffentlicher Teil 16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Heinz Zimmermann-Stock Bürgermeister - 2-

3 B e k a n n t m a c h u n g Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Goosefeld für den Bereich südlich des Gutes Marienthal und westlich der Landesstraße 42 Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Goosefeld für den Bereich südlich des Gutes Marienthal und westlich der Landesstraße 42 betreffend die Biomassenutzungsanlage Gut Marienthal - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), nach einem ergänzenden Verfahren als Satzung beschlossen. Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt: - s. Lageplan / Übersichtskarte Dies wird hiermit bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in Eckernförde, Holm 13, Zimmer 224, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt/ der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt/ der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist Eckernförde, den Amt Schlei-Ostsee Der Amtsvorsteher Im Auftrage gez. Blaase L. S. Lageplan - 3-

4 SATZUNG DER GEMEINDE GOOSEFELD KREIS RENDSBURG ECKERNFÖRDE ÜBER DEN VORHABENBEZOGENENBEBAUUNGSPLAN NR, FLIR DEN BEREICH SÜDLICH DES GUTES MARIENTHAL UND WESTLICH DER LANDESSTRASSE 42 IN DER GEMEINDE GOOSEFELD GEMARKUNG MARIENTHAL, FLUR 1-4-

5 B e k a n n t m a c h u n g Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Dörphof, Amt Schlei- Ostsee, Krs. Rendsburg-Eckernförde für den Bereich Campingplatz Schubystrand nach 3 Abs. 2 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof hat in ihrer Sitzung am beschlossen, die 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich Campingplatz Schubystrand aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Dörphof für den Bereich Campingplatz Schubystrand - s. auch Lageplan/ Übersichtsplan sowie der Entwurf der Begründung liegen vom bis einschl in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in Eckernförde, Holm 13, Zimmer Nr.224, während der Öffnungszeiten (montags bis freitags Uhr Uhr sowie donnerstags zusätzlich Uhr Uhr) öffentlich aus. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, da es sich um einen Bebauungsplan nach 13 Baugesetzbuch handelt. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach 47 VwGO unzulässig Eckernförde den Amt Schlei-Ostsee Der Amtsvorsteher Im Auftrage gez. Blaase L. S. Lageplan/ Übersichtsplan - 5-

6 1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGEN EBAUUNGSPLANES NR. 3 DER GEMEINDE DÖRPHOF CAMPINGPLATZ SCHUBYSTRAND - 6-

7 B e k a n n t m a c h u n g Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Damp, Krs. Rendsburg-Eckernförde, für das Gebiet "Campingplatz Koralle", Fischleger, und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Einladung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat in ihrer Sitzung am beschlossen, die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet Campingplatz Koralle, Fischleger, sowie parallel dazu die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Begrenzung des Plangeltungsbereiches: Der Campingplatz liegt südlich des Ostseebades Damp an der Gemeindegrenze zu Waabs. Die Gesamtgröße der 4 Änderungsbereiche der B-Planänderung beträgt 1, 19 ha. Die Flächennutzungsplanänderung sieht 2 Änderungsbereiche vor. - s. auch Lageplan Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Gleichzeitig lädt die Gemeinde Damp nach 3 Abs. 1 BauGB zu einer Bürgerbeteiligung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) ein. Alle an der Planung Interessierte sind herzlich eingeladen. Die Bürgerbeteiligung findet am Dienstag, dem , um Uhr in der Außenstelle der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in Vogelsang-Grünholz statt. Die Gemeinde Damp wird während dieses Termines Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen Eckernförde den Amt Schlei-Ostsee Der Amtsvorsteher Im Auftrage gez. Blaase L. S. Lageplan - 7-

8 B e k a n n t m a c h u n g Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp, Krs. Rendsburg-Eckernförde, für das Gebiet "Campingplatz Dorotheental", und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Einladung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat in ihrer Sitzung am beschlossen, die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet Campingplatz Dorotheental betreffend die Errichtung von Campinghäusern - sowie parallel dazu die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Begrenzung des Plangeltungsbereiches: - im Norden durch die Zufahrt zum Campingplatz - im Osten durch eine vorhandene Anpflanzung und Standplätze - im Süden durch eine Grünfläche - im Westen durch die geplanten Standplätze - s. auch Lageplan Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Gleichzeitig lädt die Gemeinde Damp nach 3 Abs. 1 BauGB zu einer Bürgerbeteiligung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) ein. Alle an der Planung Interessierte sind herzlich eingeladen. Die Bürgerbeteiligung findet am Dienstag, dem , um Uhr in der Außenstelle der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in Vogelsang-Grünholz statt. Die Gemeinde Damp wird während dieses Termines Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen Eckernförde den Amt Schlei-Ostsee Der Amtsvorsteher Im Auftrage gez. Blaase L. S. Lageplan - 8-

9 B e k a n n t m a c h u n g Aufstellung der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5/III der Gemeinde Damp, Krs. Rendsburg-Eckernförde, für das Gebiet "Ostseebad Damp Südteil/ Ferienwohnen, Wochenendhäuser und Internat", und der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Ostseebad Damp, Südwestteil, Eingangsbereich - sowie Einladung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat in ihrer Sitzung am beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für das Gebiet "Ostseebad Damp Südteil/ Ferienwohnen, Wochenendhäuser und Internat" (betreffend die Errichtung einer Zentralsterilisation für die Kliniken) sowie parallel dazu die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Ostseebad Damp, Südwestteil, Eingangsbereich aufzustellen. Begrenzung des Plangeltungsbereiches: - im Norden durch einen Gemeindeweg - im Osten durch die Zufahrtsstraße zum Großparkplatz - im Süden durch den Großparkplatz - im Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen - s. auch Lageplan Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Gleichzeitig lädt die Gemeinde Damp nach 3 Abs. 1 BauGB zu einer Bürgerbeteiligung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) ein. Alle an der Planung Interessierte sind herzlich eingeladen. Die Bürgerbeteiligung findet am Dienstag, dem , um Uhr in der Außenstelle der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in Vogelsang-Grünholz statt. Die Gemeinde Damp wird während dieses Termines Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen Eckernförde den Amt Schlei-Ostsee Der Amtsvorsteher Im Auftrage gez. Blaase L. S. Lageplan - 9-

10 Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schl.-H., des 47 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schl.-H. in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Barkelsby vom folgende Satzung erlassen: Präambel: In der Absicht, die Satzung für das Ganztagsangebot für jeden Bürger verständlich lesbar zu verfassen, wird auf die Nennung der zwei Anredeformen Femininum und Maskulinum verzichtet. Die gewählte Anredeform bezieht ausdrücklich beide Geschlechter mit ein. 1 Allgemeines 1. Die Gemeinde Barkelsby ist Träger der Grundschule in Barkelsby. 2. Die Gemeinde bietet in geeigneten Räumen und in der Grundschule, Dorfstraße 13, Barkelsby, das Angebot einer Offenen Ganztagsschule (OGTS) an. 3. Dieses Angebot richtet sich an die Schüler, die in der Grundschule Barkelsby beschult werden. Die Anzahl der gleichzeitig zu betreuenden Kinder wird auf höchstens 28 festgesetzt. 4. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig. 2 Betreuungsumfang und -angebot 1. Die OGTS findet während der Schulzeit vor Schulbeginn von 7.00 Uhr bis zum Schulbeginn und im Anschluss an den Unterricht montags bis donnerstags bis Uhr und freitags bis Uhr statt. 2. Im Rahmen des Ganztagsangebotes werden pädagogisch sinnvolle, den Unterricht ergänzende und unterstützende Bildungsangebote durchgeführt. Die Kinder haben Gelegenheit, diese Zeit u. a. für sich zum selbstbestimmten Handeln zu nutzen. Über die konkreten Inhalte der OGTS entscheidet die Gruppenleitung unter Berücksichtigung der örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten an der Schule und in enger vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Gemeinde, der Schulleitung und den Erziehungsberechtigten. 3. Die Gemeinde stellt den notwendigen Personal- und Sachbedarf. 4. Wird die Offene Ganztagsschule aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus anderen zwingenden Gründen vorübergehend geschlossen oder in ihrem Betrieb eingeschränkt, besteht kein Anspruch auf eine anderweitige Betreuung oder auf Schadensersatz. Eine Erstattung der Gebühr erfolgt aus diesem Grund nicht. 3 Anmeldung, Aufnahme und Abmeldung 1. Verbindliche Anmeldungen für das OGTS-Angebot sind über die Grundschule Barkelsby beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, Eckernförde, abzugeben. 2. Die Anmeldung ist jeweils zum 01. oder 15. eines jeden Monats möglich. Die Anmeldung sollte grundsätzlich zu Beginn des Schuljahres erfolgen. Die Anmeldung hat schriftlich durch den oder die Erziehungsberechtigte(n) zu erfolgen. Sofern noch freie Plätze vor

11 handen sind, ist eine Anmeldung auch innerhalb eines Schuljahres zu den in Satz 1 genannten Terminen möglich. 3. Über die Aufnahme entscheidet die Gemeinde in Abstimmung mit der Schulleitung. 4. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. 5. Die Abmeldung eines Kindes ist in der Regel nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich. Die Abmeldung muss in diesem Fall von den Erziehungsberechtigten vier Wochen vorher schriftlich über die Grundschule Barkelsby beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, Eckernförde, eingereicht werden. Mit dem Erlöschen des Schulverhältnisses erfolgt automatisch die Abmeldung von der OGTS. 4 Gegenstand I Entstehung und Ende der Gebührenpflicht, Fälligkeit 1. Die Inanspruchnahme des OGTS-Angebotes ist gebührenpflichtig. 2. Die Verpflichtung zur Zahlung der Benutzungsgebühr entsteht mit der Aufnahme des Schülers an der OGTS und erlischt mit seinem Austritt. Die Verpflichtung zur Zahlung der zusätzlichen Benutzungsgebühr für das Mittagessen entsteht mit der Inanspruchnahme des Mittagessens. 3. Die Benutzungsgebühren für den Besuch der OGTS werden für 11 Monate/Jahr jeweils zum Beginn des laufenden Monats fällig. Sie sind monatlich im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats an die Gemeinde zu entrichten. 4. Die zusätzliche Benutzungsgebühr für das Mittagessen wird innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides fällig. Die Abrechnung erfolgt nachträglich monatlich. 5. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch dann, wenn die Angebote unregelmäßig in Anspruch genommen werden. 6. Kommt der Gebührenschuldner länger als zwei Monate mit der Zahlung der Gebühr in Verzug, geht der Anspruch auf einen OGTS -Platz verloren. 5 Festsetzung der Gebühren Die Benutzungsgebühren werden durch einen Festsetzungsbescheid des Amtes Schlei-Ostsee erhoben. 6 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Erziehungsberechtigten des Kindes. Sind mehrere Personen erziehungsberechtigt, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner. 7 Höhe der Gebühr 1. Zur teilweisen Deckung der Angebote der Offenen Ganztagsschule werden Benutzungsgebühren erhoben. 2. Sie betragen a. bei einer Teilnahme 1 x / Woche 10,00 / Monat b. bei einer Teilnahme 2-3 x / Woche 20,00 / Monat c. bei einer Teilnahme 4-5 x / Woche 30,00 / Monat 3. Sie betragen für die Teilnahme am Mittagessen zusätzlich 2,80 / Mittagessen. 4. Sofern eine Ermäßigung der Benutzungsgebühren gem. 8 gegeben ist, übernimmt die - 11-

12 Gemeinde die anteiligen Kosten für das Mittagessen. 8 Sozialstaffel 1. Auf Antrag kann die Benutzungsgebühr auf der Grundlage der Sozialstaffelregelung des Kreises Rendsburg-Eckernförde ermäßigt werden. 2. Anträge auf Einstufung in die Sozialstaffel sind an die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee, Holm 13, Eckernförde, zu richten. Diese nimmt die Berechnung vor und entscheidet auf der Grundlage der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Ermäßigung oder Übernahme von Teilnehmerbeiträgen oder Gebühren für den Besuch in Kindertageseinrichtungen (Sozialstaffelregelung) gem. 25 Abs. 3 KiTaG über den Antrag. Die jeweils gültige Richtlinie ist Bestandteil dieser Satzung. 9 Weisungsbefugnis 1. Während der OGTS-Zeiten unterliegen die anwesenden Schüler der Beaufsichtigung der Gruppenleitung. Zum Zwecke der Unfallverhütung ist sie den Schülern gegenüber weisungsbefugt. 2. Schüler, die den Betrieb der Einrichtung stören, können vom Besuch der OGTS ausgeschlossen werden. 3. Schüler, die aus Krankheitsgründen nicht am Schulunterricht teilnehmen, dürfen nicht an den Angeboten teilnehmen. Eine Erkrankung haben die Erziehungsberechtigten der Schule unverzüglich mitzuteilen. 10 Datenverarbeitung 1. Zur Ermittlung der Gebührenpflichtigen und zur Festsetzung der Benutzungsgebühr im Rahmen der Veranlagung nach dieser Satzung ist die Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ermittlung von Daten über den Empfang und die Höhe von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern sowie die Ermittlung der Höhe des Einkommens im Sinne des 9 dieser Satzung gemäß 11 in Verbindung mit 13 Abs.1, Abs. 3 Nr.1 Landesdatenschutzgesetz bei folgenden kommunalen Ämtern: a. Bürgerbüro und b. anderen Behörden zulässig. Soweit zur Festsetzung und Veranlagung zu Gebühren nach dieser Satzung im Einzelfall erforderlich, dürfen auch bei weiteren Behörden vorhandene personenbezogene Daten erhoben werden. Die Daten dürfen von der Daten verarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der Gebührenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeitet werden. 2. Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Satzung über Abs.1 hinaus erforderlich ist, darf der Schulträger oder eine von ihm beauftragte Stelle ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten der Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten gemäß 13 Abs.1 in Verbindung mit 13 Abs.3 Nr.1 Landesdatenschutzgesetz erheben, verarbeiten und nutzen. 11 Haftung Wenn und soweit Schäden, die während der Besuchszeit der OGTS entstehen, nicht über be

13 stehende Versicherungen, insbesondere den kommunalen Schadensausgleich Schleswig- Holstein, ausgeglichen werden, trifft die Gemeinde keinerlei Haftung, es sei denn, ihr bzw. ihren verfassungsmäßig berufenen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Haftungsbegrenzung in diesem Umfang erfasst jede Art von Schadensersatzanspruch, insbesondere auch Ansprüche aus einer Verletzung einer Amtspflicht. 12 Inkrafttreten Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Diese Satzung rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig wird die Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die betreute Grundschule Barkelsby aufgehoben. Eckernförde, Ohrt Bürgermeister - 13-

14 Bekanntmachung gemäß 32 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Dänischer Wohld über die Änderung der Ergänzenden Bestimmungen des Wasserbeschaffungsverbandes Dänischer Wohld zur AVB Wasser V Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung vom 05. Mai 2011 Änderungen der Ergänzenden Bestimmungen des WBV Dänischer Wohld zur AVB Wasser V zum 01. Oktober 2011 vorgenommen. Die Preise betragen nunmehr: Wasserpreis pro m³ (bisher: 0,749 brutto) 0,75 Euro netto zzgl. 7 % Mwst. = 0,8025 Euro Grundpreis pro Monat und Zähler Anschlüsse bis QN 10 (bisher 3,00 brutto) 3,30 Euro netto zzgl. 7 % Mwst. = 3,5310 Euro Grundpreis pro Monat und Zähler Anschlüsse mit Verbundzähler (bisher 3,00 brutto) 20,00 Euro netto zzgl. 7 % Mwst. = 21,40 Euro Grundpreis für Weidemesser pro Monat und Zähler (bisher 3,00 brutto) 3,30 Euro netto zzgl. 7 % Mwst. = 3,5310 Euro Anschlusskosten Grundbetrag zur Erstellung eines Wasseranschlusses bi zu einer Länge von 25 m ab Anbohrung an die Versorgungsleitung ohne Erdarbeiten - mit Wassermesser QN 2,5 887,85 Euro netto zzgl. 7 % Mwst. = 950,00 Euro (bisher 890,00) - mit Wassermesser QN 6,0 1093,46 Euro netto zzgl. 7 % Mwst. = 1170,00 Euro (bisher 1100,00) Die nun gültige Fassung kann im Büro des Wasserbeschaffungsverbandes Dänischer Wohld Am Wasserwerk 1, Schwedeneck nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 04308/312) eingesehen werden. Wasserbeschaffungsverband Dänischer Wohld Der Verbandsvorsteher - Bornhöft

15 Die Wasserableser kommen um die Wassermesser abzulesen Ab Mitte September bis ca. Ende Oktober sind wieder die Ableser im Dänischen Wohld täglich in der Zeit von Uhr unterwegs, um die Stände der Wassermesser für den Wasserbeschaffungsverband Dänischer Wohld abzulesen. Die Ableser können sich entsprechend ausweisen. Der WBV bittet darum, die Zähler für die Ablesung zugänglich zu machen. Eine besondere Bitte an alle Hundehalter: Nehmen Sie bitte Ihre Tiere beim Besuch der Ableser zurück wir haben den Ablesern geraten, sich nicht mit Vierbeinern anzulegen. Wer nicht angetroffen wird erhält eine Benachrichtigung und darf den Zählerstand auch telefonisch, per Fax oder per Mail durchgeben. Für die freundliche Unterstützung danken wir im Voraus. Wir weisen auch darauf hin, dass keine Ablesung der Zweitwassermesser für Gartenwasser vorgenommen wird. Diese Stände sind den Ämtern zu melden. Wasserbeschaffungsverband Dänischer Wohld Krusendorf Tel: 04308/312 Fax.: 04308/

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