Informationen zum Überweisungsverkehr
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- Anton Feld
- vor 6 Jahren
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1 Informationen zum Überweisungsverkehr In den letzten S PA-News haben wir Sie über das Thema SEPA im Allgemeinen informiert. Dieses Mal möchten wir Ihnen die Änderungen im Überweisungsverkehr näher bringen. Die SEPA-Überweisung oder auch uro-überweisung wurde bereits im Jahr 2008 eingeführt und kann für inländische und grenzüberschreitende Überweisungen in EUR genutzt werden. Zum wird die SEPA-Überweisung dann die bisherige Inlandsüberweisung vollständig ersetzen. Wie sieht eine uro-überweisung aus? Das Formular für eine uro-überweisung ähnelt dem der Inlandsüberweisung. Die einzigen Unterschiede sind: Es wird ein neuer Überweisungsbeleg genutzt Angabe der IBAN und der BIC des Zahlungsempfängers ( Die IBAN ist die internationale Kontonummer und die BIC ist die internationale Bankleitzahl des Zahlungsempfängers) Angabe der IBAN des Auftraggebers Bis zum können Sie beide Überweisungsbelege für Zahlungsaufträge nutzen
2 Welche Unterscheide gibt es zur Inlandsüberweisung? Inlandsüberweisung Anwendungsbereich Deutschland Betragsgrenze Keine keine Basisdaten Belege - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstitutes des Zahlungsempfängers Beleg: Überweisung (BS *20) uro-überweisung 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz - IBAN / BIC des Zahlungsempfängers Beleg: uro-überweisung (BS *16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO Die EU-Standard-Überweisung war bisher das amtliche Formular für Überweisungen in das europäische Ausland und wird durch die uro-überweisung abgelöst und gilt einheitlich für alle SEPA-Länder. Die Betraggrenze für Überweisungen in das europäische Ausland in Höhe von ,00 EUR entfällt bei der Nutzung der uro-überweisung. Ab dem können Sie den Überweisungsbeleg für die Inlandsüberweisung und für die EU-Standard-Überweisung nicht mehr nutzen. Tauschen Sie die Belege am besten schon frühzeitig aus. Wie lange dauert eine SEPA-Überweisung? Die Ausführungsfrist für eine SEPA-Überweisung wurde am auf maximal einen Bankarbeitstag festgelegt. Bei einem elektronischen Auftrag wird das Geld einen Bankarbeitstag nach der Auftragserteilung bei der Bank des Begünstigen gutgeschrieben. Bei einem beleghaften Auftrag verlängert sich die Ausführungsfrist um einen zusätzlichen Bankarbeitstag für die banktechnische Abwicklung.
3 Wie viel kostet eine SEPA-Überweisung? Eine SEPA-Überweisung kostet genauso viel wie eine Inlandsüberweisung. Die Gebühren für eine Auslandsüberweisung werden separat ausgewiesen und als Bestandteil Ihrer monatlichen Kontoabrechnung belastet. Die Gebühren werden zwischen dem Auftraggeber und dem Empfänger geteilt, das heißt, jeder übernimmt die Gebühren seiner eigenen Bank. Diese Gebührenregelung nennt man Share - kurz SHA. Bei Auslandsüberweisungen, welche die Betragsgrenze von ,00 EUR überschreiten, darf die Bank des ausländischen Zahlungsempfängers eine separate Gebühr berechnen. Weitere Besonderheiten bei SEPA-Überweisungen Wegfall des Konto-Nummer-Namensabgleich Bei der Gutschrift von SEPA-Überweisungen beim Zahlungsempfänger ist nur noch die IBAN als internationale Kontonummer maßgebend. Die Bank des Zahlungsempfängers ist nicht mehr zu einem Abgleich der Kontonummer und dem Namen des Zahlungsempfängers verpflichtet. Änderungen bei Überweisungsrückrufen Der Rückruf einer bereits ausgeführten Überweisung ist nur noch unter zwei bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Gründe für einen Überweisungsrückruf sind Betrug oder eine irrtümliche doppelte Ausführung einer Überweisung. Purpose-Codes Ein Purpose-Code ist ein Textschlüssel, der den Verwendungszweck der Überweisung unterstützt, zum Beispiel bei Gehaltszahlungen und VL-Leistungen. Dieser Textschlüssel wird an die Bank des Zahlungsempfängers weitergeleitet. Bei elektronischen Aufträgen können die Textschlüssel in dem jeweiligen Programm für das Online-Banking ausgewählt und hinterlegt werden.
4 Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung Die Meldepflicht für grenzüberschreitende Zahlungen über ,00 EUR besteht weiterhin für Überweisungen, die gem. 26 AWG in Verbindung mit 59 ff. AWV bestimmte Kriterien erfüllen. Für weitere Informationen zum außenwirtschaftlichen Meldewesen steht Ihnen die Deutsche Bundesbank unter der kostenlosen Hotline 0800 / zur Verfügung. Ab dem wird es keinen nationalen Zahlungsverkehr mehr geben! Das heißt, Sie müssen bis zu diesem Termin Ihren Zahlungsverkehr auf den neuen SEPA- Standard umgestellt haben. Wir werden Ihnen in jedem Anschreiben eine Checkliste zur Verfügung stellen, damit Sie Ihr Unternehmen schon jetzt auf SEPA vorbereiten können. In den nächsten S PA-News werden wir Sie über die Änderungen im Lastschriftverkehr informieren und Sie so Schritt für Schritt auf dem Weg Richtung SEPA begleiten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Marina Walbrodt Sophia Schetter marina.walbrodt@vb-schermbeck.de sophia.schetter@vb-schermbeck.de Telefon: 02853/98-93 Telefon: 02853/98-19
5 Checkliste SEPA ª Bestellen Sie unsere kostenlosen S PA-News, falls Sie dies noch nicht gemacht haben. Schreiben Sie entweder eine kurze Mail mit dem Stichwort SEPA-News an sepa@vb-schermbeck.de oder nutzen Sie das Anmeldeformular auf unserer Internetseite unter ª Statten Sie Ihre Buchhaltung bereits heute mit neuen Überweisungsträgern (BS 16) aus. Auf Wunsch bedrucken wir Ihnen gerne Überweisungsträger mit Ihrem Firmennamen und Ihrer IBAN. ª Statten Sie Ihre ausgehenden Rechnungen und Ihre Briefbögen bereits heute mit Ihrer IBAN und BIC aus. ª Fordern Sie von Ihren Geschäftspartnern deren IBAN und BIC an, um Ihre Zahlungen SEPA-fähig zu machen oder nutzen Sie unseren kostenlosen IBAN-Konverter. Auf unserer Internetseite finden Sie Musteranschreiben in verschiedenen Sprachen zum kostenlosen Download. ª Überprüfen Sie, ob Ihr Zahlungsverkehrsprogramm und Ihre Finanzbuchhaltung bereit für SEPA sind. (unsere Zahlungsverkehrsprogramme ProfiCash und VR-Networld sind bereits auf dem neuesten Stand) Bei Fragen und Anregungen rund um das Thema SEPA stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Marina Walbrodt Sophia Schetter Mail: sepa@vb-schermbeck.de Mail: sepa@vb-schermbeck.de Telefon: 02853/98-93 Telefon: 02853/98-19
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