Der internationale Rechtsschutz der Patente, Muster, Warenzeichen und des Wettbewerbes. Mit Erlauterungen. von. Dr. Albert Marek

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1 Der internationale Rechtsschutz der Patente, Muster, Warenzeichen und des Wettbewerbes Mit Erlauterungen von Dr. Albert Marek Patentanwalt in Berlin Berlin Verlag von Julius Springer 1924

2 AIle Rechte, insbesondere das der Ubersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. ISBN-13: DOl: / e-isbn-13:

3 Vorwort. Die vorliegende, mit Erlauterungen versehene Zusammenstellung der internationalen Abkommen auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes ist nicht nur fur den Fachmann bestimmt, sondern soli auch dem Erfinder und Gewerbetreibenden die Moglichkeit geben, sich uber die Bestimmungen und Wirkungen dieser Gesetze zu unterrichten. Die grobte Bedeutung unter diesen Vertragen besitzen Die Internationale Union zum Schutze des gewerblichen Eigentums und Das Madrider Abkommen betr. die internationale Eintragung von Fabrik- und Handelsmarken. Das Madrider Abkommen zur Unterdruckung der falschen Herkunftsangaben ist ebenfalls abgedruckt, obwohl Deutschland ihm noch nicht beigetreten ist. Der AnschluB Deutschlands steht jedoch in Erwagung und kann in Kurze erwartet werden. Bei der groben Wichtigkeit, welche heute dem internationalen Verkehr sowohl fur den Austausch von Waren als auch von Erfindungen zukommt, machte sich das Bedurfnis nach einer Zusammenstellung der bezuglichen Gesetze mit Erlauterungen unter Berucksichtigung der neuesten Rechtsprechung geltend. Berlin Patentanwalt Dr. Albert Marek.

4 Inhaltsverzeichnis. A. Die internationale Union zum Schutze des gewerbiichen Eigentums. 1. Einleitung 2. Kurze geschichtliche Ubersicht 3. Text del' Union und Ausfiihrungsverordnungen: a) Text der Union : b) Deutsches Gesetz zur Ausfiihrung der Union c) Bekanntmachung (Deutschland) zur Geltendmachung Prioritatsrechts Erlauterungen: Art. 1. Der Union angehorende Staaten Gleichberechtigung der Auslander mit den Inlandern Gleichberechtigung durch Wohnsitz oder Hauptnieder. lassung Prioritatsrecht Ausiibungszwang Fabrik und Handelsmarken Die Natur des Erzeugnisses bei Fabrik und Handels marken 53 7b. Verbandsmarken Handelsname Beschlagnahme widerrechtlich bezeichneter Waren 56,,10. Falsche Herkunftsbezeichnungen. 59 lob. Unlauterer Wettbewerb. 60 II. Ausstellungsschutz 61,,12. BehOrden fiir den gewerblichen Rechtsschutz Das Internationale Bureau zum Schutze des gewerblichen Eigentums Revisionen Sonderabkommen unter den Verbandsstaaten Zulassung weiterer Staaten 66 16b. Kolonien, abhangige Gebiete usw Inkraftsetzung des Vertrags innerhalb der einzelnen Staaten b. Dauer del' Union 67,,18. Ratifizierung des Vertrags Beurkundung des Vertrags 68 des Seite I

5 v Inhaltsverzeichnis. Seite B. Das Madrider Abkommen betr. die internationale Eintragung von Fabrik- und Handelsmarken. 1. Einleitung Text und A usfiihrungsverordn ungen: a) Gesetz vom 12. Juli 1922 tiber den Beitritt des Reichs 69 b) Text des Abkommens c) Ausfiihrungsordnung zum Abkommen d) Verordnung vom 9. November 1922 iiber die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken e) Bekanntmachung tiber die internationale Registrierung von Fa,brik- oder Handelsmarken vom 9. November Die dem Verband angehorenden Staaten Erlauterungen: Art. 1. Erfordernis des Heimatsschutzes Gleichberechtigung durch Wohnsitz odei' Hauptniederlassung ~ntstehung 4 b. Altere Eintragungen derselben Marke Eintragung und Veroffentlichung del' Marken..... des internationalen Schutzes. Unionsprioritat Zuriickweisung des Schutzes in einzclnen Landern 5 b. Abschriften aus dem internationalen Register Dauer des SchutZ8S Erneuerung des Schutzes Gebiihren b. Teilverzicht Nich~!gkeitserklarungen, L6schungen, Verzichtleistungen ~!1d Ubertragungen h. Uhertragungen auf Ansassige eines anderen Landes..,,10. Betr. Ausfiihrungsverordnung II. Ausdehnung des Schutzes auf neu heitretende Staaten. 12. Ratifizierung des Vertrags C. Das Madrider Abkommen betreffend die falschcn Herkunftsbezeichnungen D. Sonderabkommen des Dcutschen Reichs mit Auslandsstaaten. I. Sonderabkommen mit Osterreich und Ungarn vom 17. November Sonderabkommen mit der Schweiz vom 26. Mai Sonderabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika vom 23. Februar Vertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Am e I' i k a vom 20. Oktober Abkommen mit Danemark betr. den gegenseitigen Schutz del' Muster und Modelle vom 12. Juni ~andelsvertrag mit Frankreich vom 2. August 1862, Art Ubereinkunft mit Venezuela betr. Markenschutz vom 8. Dezember Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Portugal vom 30. November

6 Inhaltsverzeichnis. VI Seite 9. Bekanntmachung betr. Warenzeichenschutz in Costa Rica vom I. Oktober Bekanntmachung betr. Warenzeichenschutz in Argentinien vom 13. Marz II. Bekanntmachung betr. den gegenseitigen Schutz von Verbandszeichen im Deutschen Reiche und in Danemark vom 1. Oktober Friedensvertrag und Schiffahrtsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Finnland vom Jahre 1908 und Handels- und Schifffahrtsabkommen zwischen Deutschland und Finnland Die deutsch-chinesischen Vereinbarungen tiber die WiederhersteHung des Friedenszustandes vom 5. Juli llo 14. Deutsch-polnisches Abkommen tiber Oberschlesien vom ll. Juni llo 15. Bekanntmachung betr. den Markenschutz im Verhaltnis zwischen dem Deutschen Reiche und Island vom 17. Marz 1924 und yom 24. April ll2 16. Bekanntmachung betr. den Markenschutz im VerhaItnis zwischen dem Deutschen Reiche und Griechenland yom 24. April 1924 ll4 17. Das internationale Haager Abkommen tiber den ZivilprozeB ll4 18. Vertrag mit der Schweiz tiber die Beglaubigung offentlicher Urkunden und die Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs... ll5 19. Gesetz betr. die Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs mit den Niederlanden, Luxemburg und Norwegen... ll9 20. Vereinbarung betr. die weitere Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs mit Schweden Vereinbarung betr. die weitere Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs mit Osterreich UIid Danemark Gesetz betr. die Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs mit Danzig Vertrag betr. die Beglaubigung offentlicher Urkunden und Rechtsschutz und Rechtshilfe mit der Tschechoslowakischen Republik E. Gesetz zum Schutze des Genfer Neutralitatszeichens (Botes Kreuz) F. t)ber das panamerikanische Abkommen 125 Sachverzeichnis 127

7 Abkiirzungen. Actes = Actes de la Conference (de Bruxelles, Washington usw.). BGB. = Btirgerliches Gesetzbuch. BI. = Blatt ftir Patent-, Muster- und Zeichenwesen. Congres Rome = Deuxieme Congres de la chambre de commerce internationale It Rome Ie mars DJZ. = Deutsche Juristenzeitung. FV. = Friedensvertrag von Versailles vom 28. Juni GRuU. = Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Isay = Patentgesetz von H.!say. 3. Aufl. Magnus-Freund = Freund und Magnus: Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen. 5. Aufl MuW. = Markenschutz und Wettbewerb. Mitteilungen vom Verband = Mitteilungen vom Verband deutscher Patentanwalte. Osterrieth = Die Pariser Konvention, Kommentar von A. Osterrieth und A. Axster. Prop. Ind. = La Propriete Industrielle, Bern. RGBI. = ReichsgesetzbIatt. RGSt. = Reichsgericht Strafsachen. RGZ. = Reichsgericht Zivilsachen. Seligsohn Pat. = Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, erlautert von Dr. Arnold Seligsohn. 6. Aufl. Seligsohn Wz. = Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen, erlautert von Dr. Arnold Seligsohn. 2. Aufl. Tagung Berlin = Tagung der internationalen Vereinigung fur gewerblichen Rechtsschutz, deutsche Gruppe, vom II. und 12. Mai 1923 in Berlin.

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