13. September arbeitsrecht praxisnah Ledfuß Rechtsanwälte
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- Uwe Weiß
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1 Wrkshp Arbeitsrecht 13. September
2 Inhalt des Arbeitsverhältnisses Pflichten des Arbeitgebers Pflichten des Arbeitnehmers Direktinsrecht des Meisters Grenzen Umgang mit Leistungsstörungen Arbeitsrechtliche Knsequenzen Abmahnung Kündigung 2
3 Pflichten des Arbeitgebers Hauptpflicht Nebenpflichten (Auswahl) Entgeltfrtzahlung im Krankheitsfall Urlaubsgewährung Unterweisung nach 12 ArbSchG Einhaltung der Beschäftigungsverbte nach dem MuSchG Beachtung des JArbSchG und des ArbZG 81 SGB IX 3
4 Pflichten des Arbeitnehmers Hauptpflicht: Erbringung der Arbeitsleistung Art der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung 4
5 106 GewO Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, sweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages der gesetzliche Vrschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. 5
6 Grenzen des Direktinsrechts: Bestimmungen in Arbeitsvertrag BV anwendbarer TV gesetzlichen Regelungen Belange des Arbeitnehmers nach billigem Ermessen 6
7 Grenzen des Direktinsrechts: Beteiligungsrechte des Betriebsrats 87 BetrVG Fragen der Ordnung und des Verhaltens der AN im Betrieb Beginn/Ende der täglichen Arbeitszeit/Pausen/Verteilung auf die einzelnen Wchentage Vrübergehende Verlängerung/Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit 99 BetrVG bei Versetzung 7
8 Grenzen des Direktinsrechts: Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit/des Arbeitsentgelts unterliegt nicht dem Direktinsrecht Vertragsänderung erfrderlich einvernehmlich Änderungskündigung 8
9 Sammlung / Erarbeitung häufig vrkmmender Leistungsstörungen 9
10 Frmen mangelhafter Leistung Quantitätsmängel der AN arbeitet nicht genug die Intensität der Arbeit ist unzureichend das Temp stimmt nicht Qualitätsmängel die Güte der Arbeit stimmt nicht 10
11 Frmen mangelhafter Leistung Leistungsmangel der AN könnte besser, wenn er wllte; er hält seine Arbeitskraft zurück AN bringt nicht die Leistung, die er bei gehöriger Anstrengung bringen könnte Eignungsmangel AN möchte mehr der besser arbeiten, er kann es aber nicht alters-, krankheits- der behinderungsbedingt 11
12 Was schuldet der Arbeitnehmer? 12
13 Was schuldet der Arbeitnehmer? Leistungserwartung des Arbeitgebers Bundesarbeitsgericht: subjektiver Leistungsmaßstab der AN muss tun, was er sll, und zwar s gut wie er kann AN schuldet keine Mindestleistung, keine Nrmalleistung AN muss unter angemessener Anspannung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten srgfältig arbeiten 13
14 Abmahnung Bedeutung und Funktin der Abmahnung Anfrderungen an eine wirksame Abmahnung ausnahmsweise Entbehrlichkeit der Abmahnung Rechtsflgen Kündigung persnenbedingte Kündigung verhaltensbedingte Kündigung 14
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