Gebührentarif für die Benützung von Schulanlagen durch Dritte

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1 Der Gemeinderat Gaiserwald erlässt in Anwendung von Art. 7 Abs. 3 des Reglementes über die Benützung von Schulanlagen durch Dritte vom 22. September 2008 folgenden Gebührentarif für die Benützung von Schulanlagen durch Dritte vom 7. Februar 2011 Art. 1 Tarifgruppen Für die Gebührenerhebung der Benutzung und Miete (exkl. Hauswartkosten) der Schulanlagen werden folgende Tarifgruppen unterschieden: 1. Tarif A; - Vereine mit Sitz in der Gemeinde; - Private mit Wohnsitz in der Gemeinde, keine kommerzielle Nutzung. 2. Tarif B; Alle übrigen Art. 2 Benützungsgebühren Kategorie Mehrzweckraum Engelburg (Doppelturnhalle) Bühne Mehrzweckhalle Engelburg Aula Schulhaus Grund (Unterkellerung Turnhalle) Schüleraufenthaltsraum Oberstufenzentrum Mühlizelg Pausenhallen (erweiterte Aula) /2 Tag (bis maximal Tag Tage wiederkehrende Benutzung eine Stunde pro Kategorie Klassenzimmer Gruppenräume Musikzimmer Medienzimmer pro Stunde wiederkehrende Benutzung eine Stunde pro

2 Seite Kategorie Werkräume Handarbeitszimmer Informatikzimmer Schulküchen Fotolabor pro/std wiederkehrende Benutzung eine Stunde pro Kategorie Einfachturnhallen inkl. Garderoben und Duschen für Turniere, Meisterschaftsspiele 1/2 Tag (bis maximal für Turniere, Meisterschaftsspiele 1 Tag für Turniere, Meisterschaftsspiele 2 Tage wiederkehrende Benutzung eine Stunde pro Kategorie Doppelturnhalle Engelburg inkl. Garderoben und Duschen - ganze Halle für Turniere, Meisterschaftsspiele 1/2 Tag (bis maximal für Turniere, Meisterschaftsspiele 1 Tag für Turniere, Meisterschaftsspiele 2 Tage wiederkehrende Benutzung eine Stunde pro /3 der Halle für Turniere, Meisterschaftsspiele 1/2 Tag (bis maximal für Turniere, Meisterschaftsspiele 1 Tag für Turniere, Meisterschaftsspiele 2 Tage wiederkehrende Benutzung eine Stunde pro /3 der Halle für Turniere, Meisterschaftsspiele 1/2 Tag (bis maximal für Turniere, Meisterschaftsspiele 1 Tag für Turniere, Meisterschaftsspiele 2 Tage wiederkehrende Benutzung eine Stunde pro Kategorie Aula Oberstufenzentrum Mühlizelg inkl. Bühne Mehrzweckhalle Engelburg inkl. Bühne /2 Tag (bis maximal Anlass 1 Tag ' Anlass 2 Tage '800.--

3 Seite Kategorie Office Aula Oberstufenzentrum Mühlizelg Küche Mehrzweckhalle Engelburg Küche Mehrzweckraum Engelburg /2 Tag (bis maximal Anlass, 1 Tag Anlass, 2 Tage Minderpreis ohne Kochen 50% 50% Kategorie Aussenbestuhlung pro Garnitur (nur Engelburg) gratis Innenbestuhlung pro Garnitur gratis Bartische pro Stck. gratis Geschirr, Gläser, Besteck (pro Korb) gratis Kochgeschirr, pro Stck. gratis Kühlschrank gratis Servierportemonnaie gratis Podeste gratis Stellwände gratis Sonnenschirme gratis Partyzelt gratis Art. 3 Benützungsdauer Die Gebühr für die wiederkehrende Belegung beinhaltet eine Nutzung von einer Stunde pro Woche für ein Jahr (eine Einheit). Bei länger dauernder Belegung durch den gleichen Benutzer bzw. die gleiche Benützerin wird für die folgenden Einheiten die Gebühr um 50 % reduziert. Angefangene Stunden gelten als ganze Einheit. Die Abteilungen eines Vereines gelten als unterschiedliche Benutzer. Dauert die Nutzung nicht ein volles Jahr, wird pro rata abgerechnet. Der Zeitbedarf für das Einrichten und Aufräumen zählt zur Benützungsdauer. Zusätzliche Belegungen ausserhalb der wiederkehrenden Benutzung für Zusatztrainings oder -proben sowie für zusätzliche Trainings, Proben, Einrichtungs- und Aufräumzeit ausserhalb eines Anlasses werden mit Fr pro Stunde (exkl. Übergabe und Rücknahme) verrechnet.

4 Seite 4 Art. 4 Reduktion Für die Benutzung und Miete der Schulanlagen durch Kinder und Jugendliche von Vereinen, Organisationen a) mit Sitz in der Gemeinde Gaiserwald wird keine Gebühr b) mit Sitz ausserhalb der Gemeinde Gaiserwald wird die Gebühr gemäss Tarif A erhoben. Als Jugendliche gelten Teilnehmer/-innen oder Benützer/-innen bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Für Veranstaltungen von Privaten, Vereinen und Organisationen mit einem gemeinnützigen Zweck kann die Benützungsgebühr auf schriftliches Gesuch reduziert oder erlassen werden. Für die Mitglieder der Betriebskommission Mehrzweckhalle Engelburg reduziert sich die Gebühr für die Mehrzweckhalle Engelburg um 50 %. Die gleiche Reduktion gilt für den Turnverein Abtwil-St.Josefen für die Turnhalle Grund. Präsenzzeiten, Reinigungsarbeiten, etc. der Hauswartung können auch bei einem Gebührenerlass oder -reduktion, weiterbelastet werden. Art. 5 Nebenkosten In den Benützungsgebühren sind die Kosten für die Übergabe und Rücknahme, elektrische Energie, das Kalt- und Warmwasser sowie die Heizung inbegriffen. Zusätzlich in Rechnung gestellt werden die effektiven Aufwendungen, wie für die Entsorgung von Abfall, Reinigungsarbeiten, Dienstgänge, etc. Dienstleistungen des Haus- und Saalwartes (z.b. Einrichten, etc.) Reinigungs- und Präsenzzeiten des Haus- und Saalwartes Fr /Std. Fr /Std. Mit der Bewilligungserteilung kann zur Sicherstellung der Bezahlung der Nebenkosten ein Depot erhoben werden. Art. 6 Anzahlung Mit der Bewilligungserteilung kann eine Anzahlung bis maximal 50 % der Benützungsgebühr verlangt werden. Art. 7 Annullierung Wird eine Reservation wieder aufgelöst, kann eine Bearbeitungsgebühr bis maximal Fr erhoben werden.

5 Seite 5 Art. 8 Beschädigungen und Verluste Die Kosten für Beschädigungen und Verluste werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt. Art. 9 Vollzugsbeginn Dieser Gebührentarif wird ab 1. August 2011 angewendet und gilt für sämtliche Benützungen ab diesem Zeitpunkt. Gemeinde Gaiserwald Andreas Haltinner Gemeindepräsident Andreas Kappler Ratsschreiber

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