Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen

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1 Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik

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3 Fasane / km² Fasanenstrecken in Niedersachsen und JS Lingen Fasane /100ha ,6 Fasane /100ha 0 Niedersachsen: Fasane; Fasane = 1,53 Fasane/km² JS Lingen: 2008: Fasane; Fasane Hegering Hatten Dr. J. Kuhlmann

4 Jagdstrecke Hegering Wardenburg Rebhuhn Fasan Hase Fuchs

5 Welche Faktoren beeinflussen Wildtierbestände? Witterung Krankheiten Prädation Reproduktion Habitatverhältnisse ( Landschaftsstruktur ) - räumlich - zeitlich

6

7 Eine Veränderung der Agrarlandschaft und der Produktionsmethoden beeinflusst die Wildbestände z.b Rebhuhn, Wachtel, Birkwild Schalenwild v.a. Schwarzwild Hase, Fasan in Grünland- und Ackerbauregionen Fasan in den klassischen Gebieten

8 Immer weniger Saumbiotope in der Agrarlandschaft

9 GAP-Reform Der mehrjährige Finanzrahmen => Politische Einigung über den MFR am Profitiert die Natur und das Niederwild?

10

11 Antragsabgabe bis 15.Mai 2015

12 Greening: drei Komponenten Ökologische Vorrangfläche Erhalt von Dauergrünland Greening Anbaudiversifizierung

13 Greening: Dauergrünlanderhalt Ökologische Vorrangfläche Erhalt von Dauergrünland Greening Anbaudiversifizierung

14 FFH-Gebiete im Landkreis Cloppenburg Umwandlungs- und Pflugverbot in FFH- Gebieten

15 Greening: Anbaudiversifizierung Anbaudiversifizierung Ökologische Vorrangfläche Erhalt von Dauergrünland Greening Anbaudiversifizierung < 10 ha Ackerland Keine Beschränkungen ha Ackerland mind. 2 Kulturen Hauptkultur < 75% > 30 ha Ackerland mind. 3 Kulturen Hauptkultur < 75% die beiden größten Kulturen < 95%

16 Greening: Ökologische Vorrangfläche Ökologische Vorrangfläche Erhalt von Dauergrünland Greening Anbaudiversifizierung

17 Ökologische Vorrangfläche Betriebe größer 15 ha Ackerfläche Auf 5% der betrieblichen Ackerfläche ist ökologische Vorrangfläche (övf) zu schaffen.

18 Ökologische Vorrangfläche Gewichtungsfaktor Brachliegende Flächen auf Ackerland 1 Hecken und Knicks (CC), Baumreihen (CC) 2 Feldgehölze (CC), Einzelbäume (CC) LE an Ackerflächen 1,5 Feuchtgebiete (CC) 1 Feldränder, Pufferstreifen, Streifen an Waldrändern 1,5 Kurzumtriebsplantagen 0,3 Zwischenfruchtanbau 0,3 Eiweißpflanzen 0,7

19 Bracheflächen Arten und Regelungen 1. Bracheflächen auf Ackerland ohne Größenbegrenzung Anrechnungsfaktor 1,0 2. Feldrandstreifen (max. 20 m Breite) Anrechnungsfaktor 1,5 3. Pufferstreifen (max. 20 m Breite incl. Ufervegetation ab Böschungsoberkante ) - nur an Gewässern Anrechnungsfaktor 1,5 4. Waldrandstreifen (max. 10 m Breite - nur an Waldrändern) Anrechnungsfaktor 1,5 Aussaat: Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung - keine Vorgaben hinsichtlich der Arten bzw. Artenmischungen aber: keine Marktfrüchte weder in Reinsaat noch als Gemenge!!

20 Bracheflächen Arten und Regelungen Auflagen: - Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses ist in dem Zeitraum vom bis verboten. Ausnahme: Einsaat aufgrund von Verpflichtungen nach dem AUM - Einmal jährlich ist die Fläche zu pflegen, entweder durch Mahd mit Abfuhr des Mähgutes oder Zerkleinern und ganzflächige Verteilung des Aufwuchses - Kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln (auch nicht organische Düngemittel) - Keine Nutzung des Aufwuchses - Ausnahmen bei Pufferstreifen und Waldrandstreifen, hier ist die Beweidung und Schnittnutzung möglich Früheste Beseitigung: - nach dem des Antragsjahres bzw. sofern eine Kultur angebaut werden soll, die im Folgejahr zur Ernte führt, ab dem

21 Greening Feldrandstreifen max. 20 m Breite Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung an jeglichen Schlagrändern, auch an Gewässern oder Waldrändern möglich keine Erzeugung Muss innerhalb des Feldblocks liegen 1,5x!!!Achtung!!! Bei Überschreitung der maximalen Breite von 20 m automatische Abstufung zur Brache

22 Greening Pufferstreifen an Gewässern max. 20 m Breite incl. Ufervegetation ab Böschungsoberkante nur an Gewässern Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung Nutzung: Beweidung oder Schnittnutzung möglich Auch Fläche außerhalb des Feldblocks möglich, aber Verfügungsgewalt muss bestehen 1,5x

23 Greening Waldrandstreifen max. 10 m Breite nur an Waldrändern Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung Nutzung: Beweidung oder Schnittnutzung möglich 1,5x

24 `Waldrandstreifen`machen Sinn: Faktor 1,5 bei Greening / Ertragsausfall begrenzt / großer Nutzen fürs Wild

25 Greening Waldrandstreifen Übersicht aus 4 Standorten und 2 Jahren (`12/`13) Surwold, Haselünne, Handrup/Langen, Lohne 100 % Reihe Reihe 65 % 29 % Reihe 18 m m

26 Greening Greening geeignet!

27 Greening Greening geeignet!

28 Greening-Flächen können mehrjährig an einer Stelle bleiben!! auch ohne Nachsaat und Bodenbearb. - Brut- und Setzfläche!!

29 Code 177: 2015 nicht mehr!! Anlage von Bejagungsschneisen in / an Mais, Prämienanspruch für gesamte Fläche bleibt, Ausmessen entfällt, wenn nicht als ÖVF vorgesehen

30 Zwischenfrucht

31 Zwischenfrucht-Feldtag in Bösel Oktober hoch aktuelles Thema wegen Greening UND Düngevorschriften -

32 Ökologische Vorrangfläche => Zwischenfrüchte oder Untersaaten (Faktor 0,3) Im Antragsjahr nach der Ernte der Vorkultur dürfen nicht eingesetzt werden: chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel mineralische Stickstoffdüngemittel Klärschlamm Organische Dünger erlaubt in engen Grenzen Aussaattermin für Zwischenfrüchte: Frühester Umbruchtermin: des Folgejahres Zwischenfrüchte müssen aus mindestens zwei Arten bestehen

33 Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau nach dem Beschluss des Bundesrates vom über die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

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36 spp. alle Arten der Gattung Buchweizen

37 Ölrettich Saatstärke kg/ha Saatgutkosten ca. 70 /ha Saatzeit bis 20. August N-Düngung kg N/ha höchste Nematodenreduktion (bis zu 70 %) tiefe Durchwurzelung, große Pfahlwurzel kann Bodenverdichtungen lockern hohe Konkurrenzkraft friert bei hohen Saatstärken und guter Herbstentwicklung sicher ab Problem bei geringen Saatstärken / milden Wintern ist die Rettichbildung kaum anfällig für Kohlhernie, trotzdem nicht in Rapsfruchtfolgen

38 Senf Saatstärke kg/ha Saatgutkosten ca. 50 /ha Saatzeit bis 10. September N-.Düngung kg N/ha gute Nematodenreduktion (bis zu 60 %) geringere Durchwurzelung besonders bei hohen Saatstärken, dünnere Bestände bilden stärkere Pfahlwurzel aus hohe Konkurrenzkraft friert normalerweise sicher ab stark anfällig für Kohlhernie, keinesfalls in Rapsfruchtfolgen fördert Eisenfleckigkeit, daher nicht in Kartoffelfruchtfolgen

39 Phacelia Saatstärke 8-12 kg/ha Saatgutkosten ca /ha Saatzeit bis Ende August N-.Düngung kg N/ha Dunkelkeimer, daher Aussaat mit Drillmaschine erforderlich schwache Unkrautunterdrückung keine Nematodenreduktion geringe Durchwurzelung, reagiert empfindlich auf Bodenverdichtungen friert sicher ab ist mit keiner Kulturart verwandt, daher auch in Rapsfruchtfolgen geeignet Förderung der Eisenfleckigkeit in Kartoffeln

40 Pufferstreifen/ Brache/ Zwischenfrucht Beweggründe für die Landwirtschaft Imageverbesserung / - pflege in der Bevölkerung Kritische Abstände zu Gewässern und anderen Saumbiotopen werden entschärft ( Pflanzenschutz, Düngung ) Persönliche Verantwortung für die Natur Freude an der Natur Wildschutz Sicherung der Agrarförderung Quelle: Thomas Gr. Beilage

41 Jäger und Landwirte sollten Hand in Hand arbeiten Aussaat möglichst revierübergreifend organisieren!! Sägerät nur 1x abdrehen zeitliche Entlastung der Flächenbewirtschafter Saatgut kann zentral besorgt und gelagert werden Bodenbearbeitung und Saat in einem Arbeitsgang

42 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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