Kindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter

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1 Stadt Quickborn Ehrenamt, Kultur und Veranstaltungen Quickborn, Kindertagesstättenbedarf in Quickborn - Finanzierung von Kindertageseinrichtungen - Finanzielle Beteiligung Dritter 1. Rechtsgrundlagen SGB Teil VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) Tagesausbaubetreuungsgesetz (TAG) Kinderförderungsgesetz (KiFöG) Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz KiTaG ) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) 2. Einführung Lange Zeit war Kindertagesbetreuung in Quickborn auf Kinder zwischen 3 und 6 Jahren bzw. bis zum Schuleintritt beschränkt (Rechtsanspruch auf einen Elementarplatz). Zumeist fand diese Betreuung nur vormittags statt. Sowohl in der Altersstruktur der Kinder, die neben der Erziehung und Betreuung durch die eigenen Eltern ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, als auch in den täglichen Betreuungszeiten hat es in den letzten 15 Jahren in Quickborn aber deutliche Veränderungen gegeben. Nach Einführung des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr seit dem rückte mit dem Gesetz zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) im Jahre 2004 auch die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren in den Fokus der Kita-Bedarfsplanung in Quickborn. Neben anderen familienpolitischen Leistungen (u.a. Elterngeld, Kindergeld) gilt der Ausbau der Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung als eine wichtige Voraussetzung, um Paare bei der Realisierung bestehender Kinderwünsche zu unterstützen. Zusätzlich zu den damit verbundenen Zielen, die Geburtenrate wieder zu erhöhen, können wichtige arbeitsmarktpolitische Anforderungen erreicht werden. Es gilt, gut ausgebildeten und qualifizierten Müttern und Vätern bessere Chancen als bislang auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Grundlegende Elemente einer qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung sind auch die Aspekte Erziehung und Bildung, durch deren Einbeziehung der umfassende, ganzheitliche pädagogische Auftrag der Arbeit in Kindertageseinrichtungen deutlich wird. Außerdem vermittelt die Kindertagesbetreuung Kindern, die heute häufig ohne oder nur mit einem Geschwisterteil aufwachsen, wichtige Sozialisationserfahrungen. Auf dem Krippengipfel von Bund, Länder und Kommunen im Jahre 2007 wurde vereinbart, bis zum Jahre 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Angebot zur Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder im Rahmen der Tagespflege zu schaffen. Da Eltern aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse eine größere Vielfalt bei den Betreuungsangeboten benötigen, sieht das zum in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz den Ausbau der Kindertagespflege vor. Neben dem Ziel, bis zum Jahre 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot zu schaffen, sieht das Gesetz ab dem zudem einen Rechtsanspruch an Betreuungsplatz ab Vollendung des 1. Lebensjahres vor.

2 Aktuelle Kitaplatz-Situation in Quickborn (Stand: ) a) Kita-Platz-Situation in Quickborn- Ort Kita Krippenbereich Elementarbereich Hortplätze Plätze insgesamt Städt. Kita 10 Plätze 91 Plätze 42 Plätze 143 Plätze Kampstraße DRK Kita 20 Plätze 100 Plätze 20 Plätze 140 Plätze Talstraße Ev.- Kita 10 Plätze 75 Plätze 36 Plätze 121 Plätze Harksh. Weg 7 Gruppen Kath. Kita 10 Plätze 20 Plätze 0 Plätze 30 Plätze Kurzer Kamp 2 Gruppen JUH Kinderhaus 15 Plätze 75 Plätze 38 Plätze 128 Plätze Hans-Heyden-Str. 31 Gruppen 65 Plätze 361 Plätze 136 Plätze 562 Plätze b) Kita-Platz-Situation in Quickborn-Heide Kita Krippenbereich Elementarbereich Hortplätze Plätze insgesamt AWO-Kita 10 Plätze 80 Plätze 20 Plätze 110 Plätze Th.-Storm-Str. 6 Gruppen JUH-Kita 10 Plätze 112 Plätze 37 Plätze 159 Plätze Ric.-Huch-Str Gruppen 15 Gruppen 20 Plätze 192 Plätze 57 Plätze 269 Plätze c) Summe der Kita-Plätze in Quickborn Krippenbereich Elementarbereich Hortbereich Insgesamt 85 Plätze 553 Plätze 193 Plätze 831 Plätze d) Tagespflege Im Rahmen der Tagespflege stehen in Quickborn weitere 60 Plätze für Krippenkinder zur Verfügung, so dass sich für diesen Betreuungsbereich insgesamt 145 Plätze ergeben.

3 Geburtenentwicklung in Quickborn Stichtag Geburtsdatum Quickborn- Ort Quickborn- Heide insgesamt Analyse der Bedarfssituation Krippenplatzbereich In dem Zeitraum vom bis gibt es 465 Kinder unter 3 Jahren. Einem Anteil von 35 % entspricht 163 Plätze. Dies bedeutet, dass bis zum Jahre 2013 mindestens 163 Plätze für unter 3-jährige in Quickborn in Kindertageseinrichtungen oder im Rahmen der Tagespflege bereitgestellt werden müssen. Aktuell gibt es insgesamt in Quickborn 145 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (siehe auch Ziffer 3 d). Dies ergibt eine aktuelle Betreuungsquote von 31,2 %. Durch die Ausweisung von Baugebieten (s. B-Plan 104) wird sich der Bedarf zur Schaffung weiterer Krippenplätze noch erhöhen. Es ist dann erforderlich, eine neue Einrichtung zu errichten, um den Bedarf abdecken zu können. Elementarbereich Für den Elementarbereich ist auszuführen, dass bei der Berechnung der Betreuungsquote von 3,5 Jahren (Stichtag somit 575 Kinder) auszugehen ist, da nicht alle Kinder mit Vollendung des 6. Lebensjahres die Kitas verlassen, um in die Schule zu gehen. Die aktuelle Gesamtzahl der Elementarplätze in den Kitas reicht aus (Bedarfsabdeckung von 96 %). Der derzeitige Versorgungsgrad ist ausreichend. Es wird sich jedoch durch die Ausweisung von Baugebieten ein Fehlbedarf ergeben, weil davon auszugehen ist, dass es auch in diesem Bereich Familien gibt, die einen oder mehrere Elementarplätze benötigen. Diese Aussage wird durch die Erfahrungen des Kita-Bedarfs in anderen Baugebieten (z. B. B-Pläne 85 und 87) bestätigt. Durch die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten durch entsprechendes Bauleitplanverfahren wird zusätzlicher Bedarf an Kitaplätzen entstehen, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen kompensiert werden kann. Es ist dann erforderlich, eine neue Einrichtung zu errichten, um den Bedarf abdecken zu können. 6. Ausführungen im Zusammenhang mit dem B-Plan 104 Im Bereich des Bebauungsplans 104 wird ein Wohngebiet mit ca. 160 Wohneinheiten entstehen. Es ist davon auszugehen, dass in einer nicht unerheblichen Anzahl Kinder in diese Wohneinheiten einziehen bzw. wohnen werden, die einen Kitaplatz in Anspruch nehmen wollen bzw. müssen. Da in den vorhandenen Kitas in Quickborn keine freien Kapazitäten vorhanden sind, entsteht somit der Bedarf zu einer Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung. Die Errichtung dieser neuen Kindertageseinrichtung ist auf dem Grundstück der Wilden 13 in Quickborn-Heide (Ricarda-Huch-Str. 13 / Johann-Ristkehre 85) realisierbar. Auf den Grundstücken der anderen Kindertageseinrichtungen in Quickborn sind keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr vorhanden.

4 - 4 - Das Erfordernis, eine neue Kindertagesstätte zu errichten, trifft die Stadt Quickborn zu einem Zeitpunkt mit einem strukturellen Haushaltsdefizit für das Jahr 2012 von rd. einer Mio. Euro. Aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2013 ergibt sich z.z. ein strukturelles Haushaltsdefizit von über 2 Mio. Euro. Um den Bedarf an neuen Kitaplätzen, ausgelöst durch den B-Plan 104, in Quickborn-Heide decken zu können, muss eine Einrichtung geschaffen werden mit 25 Krippenplätzen und 30 Elementarplätzen. Es ist von Gesamtinvestitionskosten von 1,6 Mio. auszugehen. Für einen Krippenplatz entstehen Investitionskosten einschließlich Einrichtungskosten von rund und für einen Elementarplatz von rund Darstellung der ungedeckten Investitionskosten: Kostenträger Krippenplatz Elementarplatz Investitionskosten Euro Euro. / Euro 0,00 Euro Zuschuss /Platz Bundes und Landes (befristet bis )./. Zuschuss des Kreises Euro Euro Pinneberg Stadtanteil Euro Euro Für die Stadt Quickborn ergibt sich ein Investitionsaufwand von Euro für die Schaffung von 25 Krippen und 30 Elementarplätzen. 7. Beteiligung Dritter an den Investitionskosten Aufgrund der vorigen Ausführungen ist ersichtlich, dass nach (finanziellen) Lösungsmöglichkeiten gesucht werden muss. Dies bedeutet dass sofern ein Grundstückseigentümer oder Bauträger eine größere Anzahl von Wohneinheiten errichtet er sich, soweit rechtlich möglich, auch an den Kosten der Infrastruktur (hier speziell an den Investitionskosten) für die neue Kindertagesstätte) zu beteiligen hat. Es ist jedoch zu unterscheiden, ob eine Kindertagesstätte direkt in einem Wohnbaugebiet errichtet wird oder nicht. Liegt eine solche Einrichtung in einem größeren neuen Baugebiet, muss davon ausgegangen werden, dass diese fast ausschließlich auch von den Kindern des Gebietes besucht wird. Sonst ist damit zu rechnen, dass auch Kinder außerhalb des Baugebietes in der neuen Einrichtung betreut werden. Aus Sicht des Fachbereiches Ehrenamt, Kultur und Veranstaltungen sollte bei der Ausweisung von Bauland bzw. Überplanungen der Grundstückseigentümer/Bauträger/Erschließer durch städtebaulichen Vertrag/Erschließungsvertrag verpflichtet werden, Investitionskostenzuschüsse unter Zugrundelegung folgender Gesichtspunkte zu errichten: a) Wird die Kindertagesstätte in einem allgemeinen/reinen Wohnbaugebiet erstellt, in dem so viele Wohneinheiten errichtet werden, dass davon auszugehen ist, dass die Belegung der Einrichtung überwiegend von den Kindern aus dem Gebiet erfolgen, ist ein Investitionskostenzuschuss von je Wohneinheit zu entrichten. Dies entspricht einem Anteil von rd. 15 % der Investitionskosten für den Krippenplatz und 10 % für einen Elementarplatz.

5 - 5 - b) Wird durch ein Bauleitverfahren erstmalig Wohnbauland ausgewiesen oder ein Gebiet nach 34 BauGB überplant, mit der Folge, dass eine höhere Anzahl von Wohneinheiten errichtet werden kann, die Errichtung dieser Kindertagesstätte jedoch nicht in dem Gebiet vorgesehen ist, beträgt der Investitionskostenzuschuss /Wohneinheit. Dies entspricht einem Anteil von rd. 7,5 % der Investitionskosten für den Krippenplatz (bzw. 20 % für einen Elementarplatz). Im Auftrage gez. Carsten Möller Fachbereichsleiter

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