Öffentliches Verfahrensverzeichnis
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- Kathrin Schumacher
- vor 8 Jahren
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1 Öffentliches Verfahrensverzeichnis Aufgrund der gesetzlichen Grundlage des 81 Absatz 4 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit den 4g und 4e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben die Sozialversicherungsträger jedem in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen: Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle Audi Betriebskrankenkasse Ettinger Straße Ingolstadt Vorstand Vorstandsvorsitzender: Vorstandsmitglied: Gerhard Fuchs Dirk Lauenstein Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung Leiter IT: Tobias Engelhardt (komm.) Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder nutzung Die Kranken- und Pflegeversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wieder herzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Damit die Audi BKK diese Aufgaben wahrnehmen kann, muss sie Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus 284 SGB V, für die Pflegeversicherung aus 94 SGB XI.
2 Folgende Zwecke sind dort aufgeführt: 1. Feststellung des Versicherungsverhältnisses 2. Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) 3. Durchführung von Beitragsangelegenheiten 4. Prüfung und Gewährung von Leistungen 5. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern 6. Kostenerstattung 7. Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze 8. Beitragsrückerstattung 9. Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) 10. Abrechnung mit den Leistungserbringern 11. Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern 12. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern 13. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten 14. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen 15. Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierten Versorgungsformen 16. Durchführung des Risikostrukturausgleichs und des Risikopools 17. Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme) 18. Durchführung des Versorgungsmanagements 19. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen 20. Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation 21. Koordinierung pflegerischer Hilfen 22. Statistische Zwecke 23. Aufgaben als Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge 24. Gewinnung von Mitgliedern ( 284 Abs. 4 SGB V) 25. Durchführung des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) 26. Übernahme der Behandlungskosten für nicht Versicherungspflichtige ( 264 SGB V)
3 Betroffene Personengruppen und diesbezügliche Datenarten Arten der gespeicherten Daten I. Sozialdaten der Mitglieder und Versicherten Daten zur Person Ordnungsmerkmale (z.b. Krankenversicherungsnummer) Geburtsdatum Geburtsort Kennzeichen zu Familienangehörigen Bankverbindung Familienstand Geschlecht Staatsangehörigkeit Mitgliedschaft in Organen der Kasse Rentenversicherungsnummer Daten zur Mitgliedschaft Vorversicherungszeiten Beginn und Ende Betreuende Stellen Kennzeichen zur Leistungsgewährung (z.b. Kostenerstattung) Kennzeichen zur Zusatzversicherung Daten zur Mitgliedschaft Art der Versicherung Beginn und Ende Meldegründe Angaben zur Tätigkeit Beitragsgruppen Arbeitsentgelte/Einkommen/Versorgungsbezüge Daten zur Beitrags-/Versicherungsfreiheit Daten zu Rentenantragstellung/Rentenbezug Arbeitgeber/Zahlstelle
4 Beitragsdaten (nur für Selbstzahler) Beitrags-Soll Beitrags-Ist Zahlungspflichtiger Daten für den Beitragseinzug Daten zum Mahn- und Beitreibungsverfahren Leistungsdaten Art der Leistung Diagnose Leistungsverordner Leistungserbringer Zeitraum/Leistungsbezug Kosten und Abrechnungsdaten Daten über Ruhen, Unterbrechung, Versagen, Verrechnung Wegfall von Leistungen Daten über andere Leistungsträger Daten über Auftragsleistungen Daten über Ersatzansprüche Daten über Versorgungsansprüche Eigenanteile/Zuzahlungen Daten zu strukturierten Behandlungsprogrammen integrierter Versorgung, Modellprojekten, Bonusprogrammen Daten zu Wahltarifen Zahlungs- und Überweisungsdaten Daten zur Pflegeperson Stammdaten (siehe Daten zur Person) Beginn und Ende der Pflegetätigkeit Meldegründe, Zeiträume Angaben zur Prüfung der Rentenversicherungspflicht Angaben zu Beitragseinzug und -abführung an den Rentenversicherungsträger Angaben zur Qualifikation Daten für statistische Meldungen nach 109 SGB XI Daten zum gesetzlichen Vertreter Name
5 II. Sozialdaten der Arbeitgeber und Zahlstellen Ordnungsmerkmale (z.b. Betriebsnummer) Bankverbindung Beitrags-Soll Beitrags-Ist Zahlungspflichtiger Daten für den Beitragseinzug Daten zum Mahnverfahren Betreuende Stellen Daten für Betriebsprüfungen Daten für Abrechnungsarten Daten zur Durchführung des AAG III. Sozialdaten der Leistungserbringer, Vertragspartner und Lieferanten Ordnungsmerkmale (z.b. Institutionskennzeichen) Bankverbindung Daten über den Abrechnungsverkehr IV. Sozialdaten der Bezieher von Publikationen Ordnungsmerkmale (z.b. Art, Umfang der Publikationen und lfd. Nr.) V. Sozialdaten der Interessenten Ordnungsmerkmale
6 Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können Hierbei handelt es sich um Empfänger, denen Daten von der Audi BKK mitgeteilt werden können. Die Datenübermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) oder anderer Rechtsvorschriften an: Träger der Renten- und Unfallversicherung Bundesanstalt für Arbeit Arbeitgeber und Zahlstellen Versorgungsverwaltung Leistungserbringer Wehrbereichsverwaltung Geldinstitute (im Rahmen des Zahlungsverkehrs) Übermittlung in Einzelfällen nach 67d ff SGB X Regelfristen für die Datenlöschung Die Löschung der Sozialdaten findet nach den gesetzlichen Vorschriften der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den einschlägigen Vorschriften des SGB (z.b. den 84 SGB X, 304 SGB V, 107 SGB XI) statt. Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung entfallen ist. Datenübermittlung in Drittstatten Es findet keine Datenübermittlung an Drittstaaten statt.
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