Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

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1 AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag Uhr Uhr Uhr Telefon: 09181/470-0 Telefax: 09181/ landratsamt@landkreis-neumarkt.de Das Amtsblatt wird auch veröffentlicht unter als Word-Dokument oder.pdf-datei. Nr Inhaltsverzeichnis Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Neumarkt i.d.opf. für das Haushaltsjahr 2015 und öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Lazarettstiftung Berching für das Haushaltsjahr 2015 und öffentliche Auslegung des Wirtschaftsplanes Übung von Einheiten der Entsendestaaten 129 Vollzug der Bienenseuchenverordnung; Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Neumarkt i.d.opf. im Gemeindebereich Freystadt, Landkreis Neumarkt i.d.opf. 129 Vollzug der Bienenseuchenverordnung; Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neumarkt i.d.opf. zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen Ausbruch im Landkreis Nürnberger Land 130 Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.opf. Anstalt des Öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.opf.; Jahresabschluss Teil II: Sonstige Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Satzung der Sparkasse Neumarkt i.d.opf.- Parsberg vom 26. Juni

2 Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Neumarkt i.d.opf. für das Haushaltsjahr 2015 und öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2015 I. Aufgrund der Art. 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 826 BayRS I) hat der Kreistag des Landkreises Neumarkt i.d.opf. in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 59 Abs. 3 LKrO bekannt gemacht wird: H a u s h a l t s s a t z u n g des Landkreises Neumarkt i.d.opf. für das Haushaltsjahr Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab ,- Euro ,- Euro 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 4 (1) Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Haushaltsjah-res 2015, der nach Art. 18 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegen ist, wird auf ,34 Euro festgestellt. (2) Die Kreisumlage wird in Hundertsätzen aus nachstehenden vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellten Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen bemessen:

3 Grundsteuer A ,- Euro Grundsteuer B ,- Euro Gewerbesteuer ,- Euro Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ,- Euro Gemeindeanteil am Umsatzsteueraufkommen ,- Euro 80 % der Gemeindeschlüsselzuweisungen ,- Euro Summe der Bemessungsgrundlagen: ,- Euro (3) Der Hebesatz für die Kreisumlage wird nach Art. 18 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes einheitlich auf 39,5 v. H. festgesetzt. (4) Die Steuersätze (Hebesätze) für Steuern, die der Landkreis auf gemeindefreien Grundstücken erhebt, werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v.h. b) für die Grundstücke (B) 260 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,- Euro festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. 7 II. Die Regierung der Oberpfalz hat die Haushaltssatzung 2015 mit RS vom , Az. ROP SG rechtsaufsichtlich gewürdigt. III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 59 Abs. 3 LKrO vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine Woche lang im Landratsamt Neumarkt i.d.opf., Zimmer Nr. A 146, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. LANDRATSAMT NEUMARKT i.d.opf. Neumarkt i.d.opf., Willibald Gailler Landrat

4 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Lazarettstiftung Berching für das Haushaltsjahr 2015 und öffentliche Auslegung des Wirtschaftsplanes 2015 I. Aufgrund der Art. 28 des Stiftungsgesetzes und 57 ff. der Landkreisordnung hat der Kreistag des Landkreises Neumarkt i.d.opf. in seiner Sitzung am folgende Stiftungssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 57 Abs. 3 LKrO bekannt gemacht wird: H a u s h a l t s s a t z u n g der Lazarettstiftung Berching für das Haushaltsjahr (1) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Lazarettstiftung Berching für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit ,00 und in den Aufwendungen mit ,00 im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. (1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 2 (1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 4 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf ,00 festgesetzt. 5 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft

5 II. Die Regierung der Oberpfalz hat die Haushaltssatzung 2015 mit RS vom , Az. ROP-SG rechtsaufsichtlich gewürdigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile waren nicht enthalten. III. Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan liegen gemäß Art. 59 Abs. 3 LKrO vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine Woche lang im Landratsamt Neumarkt i.d.opf., Zimmer Nr. A 146, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. LANDRATSAMT NEUMARKT i.d.opf. Neumarkt i.d.opf., Willibald Gailler Landrat 53-Az.070/083 Übung von Einheiten der Entsendestaaten Einheiten der Entsendestaaten führen folgende Übung durch: Einheit Übungsname Übungszeit Übungsraum Allied Spirit II Hohenfels-Parsberg- Lauterhofen Auf die "Allgemeinen Hinweise", veröffentlicht im Kreisamtsblatt Nr. 1/2015 wird hingewiesen. Sie gelten entsprechend. Neumarkt i.d.opf.,13. Juli 2015 Sachgebiet 53 Az Vollzug der Bienenseuchenverordnung; Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Neumarkt i.d.opf. im Gemeindebereich Freystadt, Landkreis Neumarkt i.d.opf. Wegen der amtlichen Feststellung der Amerikanischen Faulbrut in drei Bienenständen im Gemeindebereich Freystadt, Landkreis Neumarkt i.d.opf., wurde das Gebiet in einem Radius von ca. 3 km um die betroffenen Bienenstände im Amtsblatt Nr. 23 vom zu Sperrbezirken erklärt

6 Nachdem bei den gemäß 11 Abs. 1 Nr. 1 der Bienenseuchen-Verordnung durchgeführten Maßnahmen keine Amerikanische Faulbrut festgestellt wurde, werden hiermit die Sperrbezirke und die angeordneten Schutzmaßnahmen daher aufgehoben ( 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung). Neumarkt i.d.opf., 13. Juli 2015 LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF. I.V. gez. Amesdörfer Az Vollzug der Bienenseuchenverordnung; Allgemeinverfügung des Landratsamtes Neumarkt i.d.opf. zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen Ausbruch im Landkreis Nürnberger Land In einem Bienenstand in Burgthann, Ortsteil Großvoggenhof, Landkreis Nürnberger Land, wurde am die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt. Da der Betrieb genau auf der Landkreisgrenze liegt, reicht der vom Landratsamt Nürnberger Land eingerichtete Sperrbezirk in den Landkreis Neumarkt i.d.opf. hinein. Das Gebiet wurde deshalb in einem Radius von ca. 1 km um den betroffenen Bienenstand zum Sperrbezirk erklärt. Am teilte das Landratsamt Nürnberger Land mit, dass der Sperrbezirk um Großvoggenhof (Ortsteil von Burgthann) erloschen ist. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt des Landratsamtes Nürnberger Land am veröffentlicht. Somit kann auch der in den Landkreis Neumarkt i.d.opf. reichende Anteil des Sperrbezirkes aufgehoben werden. Die angeordneten Schutzmaßnahmen werden daher aufgehoben ( 12 Abs. 1 Bienenseuchen- Verordnung). Neumarkt i.d.opf., 13. Juli 2015 LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF. I.V. gez. Amesdörfer

7 Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.opf. Anstalt des Öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.opf. JAHRESABSCHLUSS 2014 Der Verwaltungsrat der Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.opf. hat am den Jahresabschluss 2014 einschließlich Lagebericht 2014 Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Verwendung des Jahresergebnisses 2014 Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres von ,65 wird auf neue Rechnung vorgetragen Bestimmung der maximalen Zuführung zu den freien Rücklagen nach 58 Nr. 7a AO Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: beschlossen: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.opf., Anstalt des öffentlichen Rechts, Neumarkt i.d.opf., für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und unter Beachtung der Bestimmungen der KHBV liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kommunalunternehmens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet

8 Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Vorschriften der KHBV und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der zwei Krankenhäuser des Kommunalunternehmens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. München, den 17. Juni 2015 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anita Botzenhardt Wirtschaftsprüfer ppa Christoph Tübbing Wirtschaftsprüfer beschlossen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden vom bis im Vorzimmer des Vorstands öffentlich während der üblichen Geschäftszeiten ausgelegt. Neumarkt i.d.opf., Der Vorstand Teil II: Sonstige Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Satzung der Sparkasse Neumarkt i.d.opf.-parsberg vom 26. Juni 2015 Satzung zur Änderung der Satzung der Sparkasse Neumarkt i.d.opf.-parsberg vom 26. Juni 2015 Aufgrund von Art. 21 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Sparkassengesetzes - SpkG - (BayRS I) wird die Satzung der Sparkasse Neumarkt i.d.opf.-parsberg vom 3. September 2002 (Amtsblatt des Landkreises Neumarkt i.d.opf. Nr. 21 vom , S. 243) durch

9 Beschluss des Verwaltungsrats vom 13. März 2015 mit Zustimmung des Zweckverbands der Sparkasse Neumarkt i.d.opf.-parsberg wie folgt geändert: 1 Änderungsbestimmungen 1. 4 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: (1) Der Verwaltungsrat besteht aus dreizehn Mitgliedern, nämlich - dem Vorsitzenden der kommunalen Trägerkörperschaft als Vorsitzenden, - dem ersten und zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden der kommunalen Trägerkörperschaft als stellvertretende Vorsitzende in dieser Reihenfolge, - sechs von der Verbandsversammlung der kommunalen Trägerkörperschaft gemäß Art. 8 Abs. 3 SpkG aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern, - vier von der Regierung der Oberpfalz als Sparkassenaufsichtsbehörde gemäß Art. 8 Abs. 4 SpkG bestellten Mitgliedern Abs. 3 wird wie folgt gefasst: (3) Die Vorstandsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil. 3. In 5 Abs. 3 wird ( 25 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a SpkO) durch ( 17 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a SpkO) ersetzt. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am rückwirkend zum 30. Dezember 2014 in Kraft. Neumarkt i.d.opf., den 26. Juni 2015 gez. Willibald Gailler Vorsitzender des Verwaltungsrats Landrat Willibald Gailler Willibald Gailler, Landrat

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