Freiheitsentziehende Maßnahmen: Sackgasse oder Chance?

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1 Freiheitsentziehende Maßnahmen: Sackgasse oder Chance? Freiheitsentziehende Maßnahmen und Hilfeplanverfahren im Jugendamt Ina Lübke Stadt Brandenburg an der Havel Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit Fachgruppe Familie, Senioren und Soziale Einrichtungen

2 Gliederung 1. Grundsätze des pädagogischen Handeln im Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel Leitbild und Konsequenzen 2. Auftrag in der Hilfeplanung, unter Berücksichtigung eines Beschlusses 1631 b BGB 3. Melanie, wir begleiten sie 4. Fazit

3 Gliederung 1. Grundsätze des pädagogischen Handelns Leitbild und Konsequenz Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel 2. Auftrag in der Hilfeplanung, unter Berücksichtigung eines Beschlusses gem b BGB 3. Melanie, wir begleiten sie 4. Fazit

4 Kinder dürfen Kinder sein und haben ihr zu Hause Leitung ist verbindlich und klar Jeder der Hilfe braucht bekommt sie auch Kinder schützen Eltern helfen Wir sind fachlich kompetent und entscheiden selbständig Mutter und Vater bleiben in ihrer Verantwortung als Eltern Wir achten die Familie und deren Fähigkeiten

5 Gliederung 1. Grundsätze des pädagogischen Handeln im Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel Leitbild und Konsequenzen 2. Auftrag in der Hilfeplanung, unter Berücksichtigung eines Beschlusses 1631 b BGB 3. Melanie, wir begleiten sie 4. Fazit

6 Grundsätze für die Hilfeplanung im Bereich Hilfe zur Erziehung Mutter/ Vater sind die Experten ihrer Kinder familiär gilt es Ressourcen zu entdecken es geht um Erkennen eines Bedarfs es geht nicht um Schuld es geht um die Sicherstellung der Rahmenbedingungen für bedarfsgerechte Entwicklungsmöglichkeit ambulant vor stationär Prozessverantwortung muss definiert und transparent sein Hilfeplangespräche müssen zeitlich begrenzt sein

7 Grundsätze für die Hilfeplanung im Bereich Hilfe zur Erziehung, im Zusammenhang mit freiheitsentziehende Maßnahmen besonderer Bedarf, besonderes Setting eine Fallanalyse ist zwingend erforderlich, unter Beteiligung der Kooperationspartner/- innen es geht nicht um ordnungspolitische Maßnahmen es geht nicht um (ab)geschlossene Einrichtungen, sondern um die Möglichkeit einer individuellen Gestaltung von in sich geschlossenen Systemen Fallberatung mit Rollenklärung

8 Betroffene junge Menschen Beschluss gem b BGB, im Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel Fazit: Schnittstelle war in allen Fällen Jugendhilfe- und Kinder- und Jugendpsychiatrie

9 Anzahl der Beschlüsse pro Fall gem b BGB einmalig 2 Beschlüsse 3 Beschlüsse 4 Beschlüsse

10 Laufzeit der Beschlüsse gem b BGB

11 Gliederung 1. Grundsätze des pädagogischen Handeln im Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel Leitbild und Konsequenzen 2. Auftrag in der Hilfeplanung, unter Berücksichtigung eines Beschlusses 1631 b BGB 3. Melanie, wir begleiten sie 4. Fazit

12 Melanie geboren, als 4. Kind Kindertagesstätte 2006 Diagnostik in der KJP, Verhaltensauffälligkeiten, gestörte Mutter Kind Beziehung 2007 Behandlung, Therapie in der KJP Empfehlung: Unterbringung gem. 34 SGB VIII 2008/ 09 Einrichtung der HzE 2009 Krisenaufnahme in der KJP Empfehlung: heilpädagogische Einrichtung 2009 Wechsel der Einrichtung 2009 mehrfache Aufnahme in der KJP Krisenintervention 2009 Beschluss gem b BGB, Ziel: Begutachtung Entlassung in die Einrichtung 2010 Beschluss gem b BGB, Ziel: Therapie unter geschlossenen Bedingungen 2010 Wechsel der Einrichtung 2010 Aufnahme KJP, Ziel: Krisenintervention 2010 Beschluss gem b BGB, Ziel: Krisenintervention 2011 Wechsel der Einrichtung 2011 Aufnahme in den Kinder- und Jugendnotdienst 2011 Aufnahme KJP, Ziel: Krisenintervention 2011 Wechsel der Einrichtung 2011 Aufnahme KJP, Ziel: Krisenintervention 2011 Beschluss gem b BGB

13 Was war festzustellen: - hoch ambivalente Kindesmutter - häufiges Entweichen - häufiger Wechsel der Lebenssituation - häufiger Einrichtungswechsel - Kinder- und Jugendpsychiatrie - Einrichtung der HzE - Gewaltpotential zunehmend - Selbstverletzung - Fremdverletzung - verbindliche Strukturen waren nicht dauerhaft - hohe Distanzlosigkeit - es erfolgte eine Sozialisierung einer geistig Behinderten - verschiedene Medikationen - keine Gruppenfähigkeit - hoher Sicherheitsfaktor - komplexes Störungsbild - Verstärkung der Verhaltsmuster, aufgrund der bisher gescheiterten Hilfesettings

14 KJP 2 Vormund KJND/ erlebnispädagogische Maßnahme Melanie KJP 1 Sozialarbeiterin behandelnde Kinderärztin Einrichtung behandelnde Fachärztin Verfahrenspflegerin KJP 3 Kindesmutter Anwältin der Kindesmutter Schule Familiengericht Partner der Kindesmutter

15 Gliederung 1. Grundsätze des pädagogischen Handeln im Jugendamt der Stadt Brandenburg an der Havel Leitbild und Konsequenzen 2. Auftrag in der Hilfeplanung, unter Berücksichtigung eines Beschlusses 1631 b BGB 3. Melanie, wir begleiten sie 4. Fazit

16 Fazit: - Hilfe zur Erziehung ist Beziehungsarbeit und soll es auch bleiben - Einrichtungen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (räumliche Geschlossenheit) sollte keine weitere Wohnform werden - Beziehungsarbeit wird durch geeignete Strukturen unterstützt - Träger der Hilfe zur Erziehung brauchen Konzepte, die sich auf junge Menschen einstellen, die besonders belastet und/ oder traumatisiert sind - transparente und klare Strukturen führen zur Handlungssicherheit - junge Menschen brauchen das Gefühl: Ich bin willkommen - und Qualität hat ihren Preis

17 Was steht an: wir benötigen ein qualifiziertes Wissen, um zu erkennen worum es im Detail geht und begleiten Betroffene bei der Festsetzung ihrer Priorität im Rahmen von Hilfeplanung benötigt es eine Vorsorge für Krisen Weiterentwicklung der Transparenz zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe - Verantwortungsgemeinschaft konstruktive und gemeinsame Fehleranalyse Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten Konfuzius Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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