Studienordnung Anglistik und Amerikanistik
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- Kilian Langenberg
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1 Studienordnung für den Studiengang Anglistik und Amerikanistik als Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.2011 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulfreiheitsgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert am 08. Oktober 2009 (GV. NRW. 2009, S ), hat die Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf folgende Ordnung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Zulassung 3 Studienbeginn 4 Studiendauer und Studienvolumen 5 Gegenstand und Ziele des Studiums 6 Aufbau und Inhalte des Studiums 7 Auslandsaufenthalt 8 Lehrveranstaltungsarten 9 Beteiligungsnachweise und Anwesenheitspflicht 10 Abschlussprüfungen 11 Bachelorprüfung 12 Bachelorarbeit 13 Kreditpunkte 14 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 15 Studienberatung 16 Inkrafttreten
2 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung in Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom XX.XX.2011 Inhalt und Aufbau des Bachelorstudiengangs Anglistik und Amerikanistik als Kernfach oder Ergänzungsfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.). 2 Zulassung Zulassungsvoraussetzungen sind die allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife und einschlägige Kenntnisse in der englischen Sprache. Letztere können durch das Abiturzeugnis bzw. durch ein entsprechendes Zeugnis/Zertifikat nachgewiesen werden und müssen dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. 3 Studienbeginn Das Studium der Anglistik und Amerikanistik als Kern- oder Ergänzungsfach kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 4 Studiendauer und Studienvolumen Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Bachelorprüfungen beträgt drei Studienjahre (6 Semester). Das Studium der Anglistik und Amerikanistik als Kernfach hat einen Umfang von 108 Kreditpunkten (CP=Credit Points), die auf ca. 58 Semesterwochenstunden (SWS) entfallen, das Studium der Anglistik und Amerikanistik als Ergänzungsfach einen Umfang von 54 CP, die auf ca. 28 SWS entfallen. Auf den fachübergreifenden Wahlpflichtbereich entfallen zusätzlich 18 CPSWS.
3 5 Gegenstand und Ziele des Studiums Das Studium am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gilt der englischsprachigen Literatur, Sprache und Kultur. Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Anglistik und Amerikanistik erhalten die Studierenden eine grundständige Ausbildung in der analytisch-deskriptiven Durchdringung dieser Gegenstandsbereiche, ihre funktionale und kontextuelle Einbettung sowie ihre geschichtliche Variabilität. Die konzeptionellen Zugriffe auf die wichtigsten Wissensgebiete sind dabei von der englischen Sprache her konstituiert. Die fachwissenschaftliche Ausbildung, die die Grundlagen für eine hervorragende Fachkompetenz in sprachlichem, sprachwissenschaftlichem, literarischem, und kulturellem Wissen der englischsprachigen Welt schafft, ermöglicht zudem die kontinuierliche Weiterführung und Vertiefung in den aufbauenden Masterstudiengängen. Begleitet wird diese wissenschaftliche Ausbildung von berufsorientierenden und praxisnahen Veranstaltungen, die zum Teil auch in Zusammenarbeit mit der lokal angesiedelten Wirtschaft den Übergang ins spätere Berufsleben vorbereitet. Im Einzelnen liegt die Betonung auf folgenden Wissenskomponenten, wobei die Nennung als einzelne Elemente eher eine logisch-analytische als faktisch vorkommende Trennung darstellt: - höchste Sprachkompetenz (rezeptiv und produktiv, mündlich und schriftlich) in sämtlichen Sprachmedien und varietäten - exzellente Kenntnis der englischsprachigen Länder (von Faktenwissen bis zu kulturellen und Höflichkeitstraditionen, wie sie weiteren Fähigkeiten zugrunde liegen; - vertieftes Wissen um kulturelle Vorannahmen und Traditionen, die länderspezifische Gepflogenheiten prägen und die in der literarischen Tradition primär aufbewahrt sind; - Reflexionsfähigkeit narrativer Konstrukte, die u. a. elementare lebensweltliche Sphären wie biographische und historische Identitäten, kulturelle Räume und geographische Formationen prägen; - Interkulturelle Kompetenzen; - Textanalytische und textproduktive Kompetenzen; - Rhetorische Kompetenz; - Verhandlungskompetenz in sämtlichen unterschiedlichsten Kommunikationskanälen und Medien in englischer Sprache - Kompetenz in domänenspezifischer englischsprachiger Kommunikation (englischsprachige Videokonferenz, englischsprachige Textsorten in der Wirtschaft etc.) - Umgang mit primär englisch-basierten Formen des elektronischen Wissensmanagement sowohl in allgemeiner als auch fachspezifischer Form - Editorische, redaktionelle und publikatorische Grundkompetenz und Reflexionsfähigkeit.
4 6 Aufbau und Inhalte des Studiums (1) Der Bachelorstudiengang Anglistik und Amerikanistik ist in die Stufen Basic (in der Regel 1. bis 2. Semester), Intermediate (ab 2., in der Regel 3. und 4. Semester) und Advanced (ab 3., in der Regel 4. bis 6. Semester) unterteilt. Die Module umfassen jeweils systematisch, historisch, thematisch, regional oder berufsorientierend aufeinander bezogene Veranstaltungen (z. B. Vorlesung und Seminar). Module der Stufen Basic, Intermediate oder Advanced bestehen aus Veranstaltungen im Umfang von 5 bis 10 Kreditpunkten (CP) bzw. 4 bis 6 Semesterwochenstunden (SWS). Module müssen immer als Ganze studiert werden. Im Verlauf des Studiums müssen zwei Module zur Sprachpraxis belegt werden, die aus jeweils 8 SWS bestehen und 11 bis 13 CP ausmachen. Das Modul Language Skills I muss in den ersten beiden Semestern belegt werden; das Modul Language Skills II muss während des 3. bis 6. Semesters belegt werden. Im Ergänzungsfach ist lediglich das Modul Language Skills I bis zum 5. Semester zu studieren. (2) Die drei Basismodule im ersten und zweiten Semester des Kernfachs sind jeweils einem der drei Studienbereiche zugeordnet: 1. Ältere Anglistik (6 CP / 4 SWS), 2. Sprachwissenschaft (6 CP / 4 SWS), 3. Literaturwissenschaft: Amerikanische Literaturen, Englische Literatur und Anglophone Literatur (6 CP / 4 SWS). (3) Zu Beginn des Intermediate Level (ab 2., in der Regel 3. und 4. Semester) sollte im Kernfach nach Möglichkeit das Methodenmodul belegt werden, welches aus einem literatur- und einem sprachwissenschaftlichen Seminar sowie aus Übungen zur Informationskompetenz und zum wissenschaftlichen Schreiben besteht. Das Methodenmodul wird mit einer unbenoteten AbschlussprüfungP abgeschlossen (8 CP / 6 SWS). Zudem müssen Kernfachstudenten im Intermediate Level jeweils ein Modul zur Literatur- und ein Modul zur Sprachwissenschaft belegen, die beide mit einer benoteten AbschlussprüfungP abgeschlossen werden (je 8 CP / 4 SWS). Einzig das Praxismodul wird in dieser Ebene nicht mit einer APrüfung abgeschlossen. Es besteht aus Veranstaltungen zur Berufsorientierung, zur Anwendung von praxisorientierten Schlüsselqualifikationen oder aus Übungen zur vertieften Methoden- und Analysekenntnis (5 CP). (4) Die zweite Studienhälfte (ab 3. Semester, in der Regel 4. bis 6. Semester) dient der weiteren Ausdifferenzierung des Studiums in ausgewählte Teilgebiete, welche exemplarisch die zuvor erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen ausbauen. Dabei können die Studierenden selbst entscheiden, ob sie weiter breit gefächert studieren wollen oder stärker auf einen Studienschwerpunkt hinarbeiten. Die Advanced Module stellen stärker Anwendungs- und interdisziplinäre Bezüge her als die anderen Module im ersten und zweiten Studienjahr. (5) Ab dem 4. Semester müssen im Kernfach insgesamt drei Advanced Module belegt werden. Sie sind frei wählbar aus den fünf Fachbereichen Amerikanische Literaturen, Anglophone Literaturen, Englische Literaturen, Mediävistik und Sprachwissenschaft. Zwei von ihnen werden mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen (insgesamt jeweils 10 CP). (6) Im 2. und 3. Studienjahr muss mindestens eine benotete Abschlussprüfung als schriftliche Hausarbeit abgelegt werden.
5 Intermediate Module dürfen belegt werden, sobald die entsprechenden Basismodule erfolgreich (= bestandene AbschlussprüfungP) abgeschlossen wurden. Advanced Module dürfen belegt werden, sobald die entsprechenden Intermediate Module erfolgreich (= bestandene Abschlussprüfung) abgeschlossen wurden. (7) Von den 108 CP des Kernfachs entfallen 18 CP auf Basismodule, 29 CP auf Intermediate Module und 25 CP auf Advanced Module. Hierzu addieren sich 24 CP Sprachpraxis. Die verbleibenden 12 CP entfallen auf die Bachelorarbeit. (8) Von den 54 CP des Ergänzungsfachs entfallen 11 CP auf das Modul Language Skills I (inklusive AP). Zudem müssen zwei der drei Basismodule Ältere Anglistik, Literaturwissenschaft oder Sprachwissenschaft belegt und mit einer AbschlussprüfungP abgeschlossen werden (ingesamt 12 CP). Im Intermediate Level können zwei Module aus dem Bereich Sprach- oder Literaturwissenschaft frei gewählt werden, wenn das entsprechende Basismodul aus dem jeweiligen fachwissenschaftlichen Bereich erfolgreich abgeschlossen wurde. Beide Intermediate Module müssen mit einer APrüfung abgeschlossen werden (insgesamt 16 CP). Abschließend sind zwei Advanced Module zu belegen, von denen lediglich eins mit einer APrüfung abgeschlossen wird (insgesamt 15 CP). Es können nur diejenigen Advanced Module gewählt werden, zu denen zuvor entsprechende Intermediate Module aus dem jeweiligen fachwissenschaftlichen Bereich erfolgreich abgeschlossen wurden. 7 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten wird grundsätzlich empfohlen. Nach vorheriger Absprache mit dem Betreuer/der Betreuerin kann die Bachelorarbeit auch Erfahrungen eines Auslandspraktikums oder von Forschungsarbeit im Ausland mit einschließen. Weitere Auslandsaufenthalte werden dringend angeraten, sei es in Form von summer schools, language courses, Arbeitsaufenthalten oder im Rahmen der allgemeinen Kompatibilität der Studiengänge im europäischen und außereuropäischen Ausland (ECTS- System) und innerhalb der vorhandenen Austauschprogramme. 8 Lehrveranstaltungsarten (1) Kurse in den Basic Modulen und Vorlesungen sind Überblicksveranstaltungen zu einzelnen Bereichen der Literatur- oder Sprachwissenschaft. Sie können unterschiedliche Theorien, Methoden sowie Epochen der Literatur- oder Sprachgeschichte behandeln, sich mit den Werken einzelner Autoren beschäftigen oder Einblicke in besondere Forschungsbereiche vermitteln. (2) Intermediate Seminare dienen der exemplarischen Beschäftigung mit konkreten Fragestellungen und Gegenständen unter Anwendung wissenschaftlicher Theorien und Methoden aus den einzelnen Bereichen. Besonderes Gewicht erhält dabei die Lektüre von Texten oder anderen Medien, Text- und Projektarbeit in Gruppen sowie das Anfertigen von Referaten/Präsentationen über Einzelthemen und die gemeinsame Diskussion. (3) Übungen dienen der Vertiefung interpretatorischer, analytischer oder produktiver Kompetenzen im Rahmen praxisorientierter Aufgaben. Sie dienen dazu, durch angeleitete Lektüre den Wissenshorizont der Studierenden im Rahmen eines Moduls
6 weiter auszudifferenzieren. Ebenso können Übungen der Analyse und Planung beruflicher Orientierung sowie der Planung und Durchführung von Exkursionen und Feldforschung dienen (vgl. Praxismodul). Übungen und Tutorien können auch von Studierenden des Masterstudiengangs Comparative Studies in English and American Language, Literature and Culture durchgeführt werden. (4) Tutorien dienen der angeleiteten Beschäftigung mit den Anforderungen von Medienund Kommunikations-, Informations- und Recherchekompetenz sowie des angeleiteten Verfassens wissenschaftlich korrekter Darstellungs- und Diskussionsformen. Zudem können Tutorien im Anschluss von Seminaren besonders komplexe Problemstellungen und Konzepte anhand von weiteren Beispielen erneut aufgreifen und in der Diskussion mögliche spezifische Schwierigkeiten einzelner Studierender stärker berücksichtigen. (5) Advanced Seminare stellen höhere Anforderungen an Problemverständnis, Vorkenntnisse sowie Vertrautheit mit Themen, Theorien und theoretischen Konzepten des Fachs. 9 Beteiligungsnachweise und Anwesenheitspflicht (1) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung wird durch einen Beteiligungsnachweis (BN) bescheinigt. Beteiligungsnachweise werden nicht benotet. Wird in einer Lehrveranstaltung eine Abschlussprüfung abgelegt, gilt diese gleichzeitig als Beteiligungsnachweis. (2) Voraussetzung für die Ausstellung von Beteiligungsnachweisen sind die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung und eine dokumentierte Einzelaktivität. Einzelaktivitäten können je nach Organisation der Lehrveranstaltung sein z.b. ein Kurzreferat (ca. 20 Minuten), Protokoll, Kurzessay (3-6 Seiten), Lesejournal (5-7 x 1-2 Normseiten) oder ein schriftlicher Test. Beteiligungsnachweise werden nicht benotet und sind nicht an Bestehensgrenzen geknüpft. Sie müssen aber das Bemühen zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Thema erkennbar machen. Wird in einer Lehrveranstaltung eine Modulabschlussprüfung abgelegt, gilt diese gleichzeitig als Beteiligungsnachweis. (3) In den Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres (Basic I III, Language Skills I), in denen Basiswissen- und -fertigkeiten vermittelt werden, wird die Anwesenheit nicht kontrolliert. Ein Überprüfen des notwendigen Wissenstands, der für einen Fort-gang des Studiums notwendig ist, findet in den Abschlussklausuren statt. (4) Im Intermediate und Advanced Bereich wird die Anwesenheit dokumentiert. Bei mehr als 20 % Fehlzeit aus Gründen, die der/die Studierende nicht selbst zu verantworten hat, ist eine Ersatzleistung für jede darüber hinaus versäumte Sitzung zu erbringen. Ab einer Anzahl von 4 SWS unentschuldigten Fehlens kann ein BN verweigert werden.
7 10 Abschlussprüfungen (1) Die Abschlussprüfungen stehen in thematischem Zusammenhang mit den Modulveranstaltungen. Sie werden mit individuell zurechenbarer Prüfungsleistung in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung, einer Hausarbeit oder einer Studienarbeit abgenommen. In dem Bereich des Fachs, in dem die Bachelorarbeit geschrieben wird, muss mindestens ein Advanced Modul mit einer schriftlichen Hausarbeit abgeschlossen werden. Im Ergänzungsfach kann die Form der Prüfung bei Intermediate Modulen und Advanced Modulen unter Berücksichtigung von 16 BPO frei gewählt werden. Näheres dazu ist in der Bachelorprüfungsordnung geregelt. (2) Im Kernfach müssen die Studierenden des Bachelorstudiengangs Anglistik und Amerikanistik insgesamt 10 Abschlussprüfungen ablegen. Davon entfallen 2 Prüfungen auf die Sprachpraxis (Language Skills I und II), eine unbenotete Abschlussprüfung auf das Methodenmodul und 7 Prüfungen auf die anderen Studieninhalte des Kernfachs. Die Abschlussprüfung des Moduls Language Skills I besteht aus einer 90-minütigen Klausur zur Überprüfung der Grammatik und des Wortschatzes. Die Abschlussprüfung des Moduls Language Skills II besteht aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung. Im Einzelnen stellt sich die Verteilung der 10 Abschlussprüfungen idealtypisch wie folgt dar: Das 1. Studienjahr wird mit folgenden Abschlussprüfungen beendet: Jedes der drei Basismodule im ersten Studienjahr muss mit einer Abschlussprüfung (AP) beendet werden. Ein Intermediate Modul darf erst belegt werden, wenn das entsprechende Basismodul erfolgreich absolviert wurde. Parallel dazu muss nach dem ersten Studienjahr auch die Abschlussprüfung des Moduls Language Skills I abgelegt werden. Das 2. Studienjahr wird mit folgenden Abschlussprüfungen beendet: eine AP im Intermediate Modul der Sprachwissenschaft eine AP im Intermediate Modul der Literaturwissenschaft eine unbenotete AP im Methodenmodul Das 4. bis 6. Semester wird mit folgenden Abschlussprüfungen beendet: Zwei der drei Advanced Module müssen mit einer AP abgeschlossen werden. Die Module sind frei wählbar aus den fünf Fachbereichen Anglistik, Amerikanistik, Anglophonie, Mediävistik oder Sprachwissenschaft. das Modul Language Skills II. (3) Im Ergänzungsfach müssen die Studierenden des Bachelorstudiengangs Anglistik und Amerikanistik insgesamt 6 Abschlussprüfungen ablegen: Zwei der drei Basismodule müssen mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen werden. Darüber hinaus muss auch die Abschlussprüfung des Moduls Language Skills I abgelegt werden. Diese 3 Abschlussprüfungen müssen im Ergänzungsfach in den ersten zwei Studienjahren abgelegt werden. Im Intermediate Level können zwei Module aus dem Bereich Sprach- oder Literaturwissenschaft frei gewählt werden, wenn das entsprechende Basismodul aus dem jeweiligen fachwissenschaftlichen Bereich erfolgreich abgeschlossen wurde. Beide Intermediate Module müssen mit einer AP abgeschlossen werden.
8 Abschließend sind zwei Advanced Module zu belegen, von denen lediglich eines mit einer AP abgeschlossen werden muss. Advanced Module können nur gewählt werden, wenn das entsprechende Intermediate Modul aus dem jeweiligen fachwissenschaftlichen Bereich erfolgreich abgeschlossen wurde. 11 Bachelorprüfung (1) Die Bachelorprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Sie umfasst für das Kernfachstudium Anglistik und Amerikanistik 8 Abschlussprüfungen in den Bereichen Literatur- und Sprachwissenschaft, 2 Abschlussprüfungen im Bereich Language Skills sowie die Anfertigung der Bachelorarbeit. (2) Die Bachelorprüfung im Ergänzungsfach Anglistik und Amerikanistik umfasst 5 Abschlussprüfungen in den Bereichen Literatur- und Sprachwissenschaft sowie 1 Abschlussprüfung im Bereich Language Skills. 12 Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit ist im Zusammenhang mit einem Intermediate Modul oder einem Advanced Modul anzufertigen. Die Bachelorarbeit kann auch auf den Erfahrungen eines Auslandspraktikums oder auf Forschungsarbeit im Ausland gründen (vgl. 7). Die Bachelorarbeit ist in englischer Sprache abzufassen 13 Kreditpunkte Kreditpunkte (CP) bewerten Studienleistungen nach ihrem jeweiligen Arbeitsaufwand; für 30 Stunden Workload wird ein CP gutgeschrieben. Weitere CP werden für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie für die Vorbereitung der jeweiligen Abschlussprüfungen angerechnet. Für die Bachelorarbeit werden 12 CP gutgeschrieben. Übersicht:
9 Anglistik und Amerikanistik als Kernfach Jahr Modul CP 1 (Basic) 1-2 (Intermediate) 2-3 (Advanced) Summe Language Skills I Basismodul I Basismodul II Basismodul III Modul Literaturwiss. Modul Sprachwiss. Methodenmodul Praxismodul Frei wählbares Modul Frei wählbares Modul Frei wählbares Modul Language Skills II Bachelorarbeit 11 CP 06 CP 06 CP 06 CP 08 CP 08 CP 08 CP 05 CP 10 CP 10 CP 05 CP 13 CP 12 CP 108 CP Anglistik und Amerikanistik als Ergänzungsfach Jahr Modul Gesamt 1 (Basic) Language Skills I Basismodul 11 CP 06 CP 2 (Intermediate) 3 (Advanced) Summe Basismodul Zwei Intermediate Module (aus Litwiss. oder Sprachwiss.) Modul Modul 06 CP 08 CP 08 CP 10 CP 05 CP 54 CP 14 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach 9 der Bachelorprüfungsordnung. 15 Studienberatung (1) Die studienbegleitende Fachberatung im Bachelorstudiengang Anglistik und Amerikanistik erfolgt durch die Lehrenden am Institut für Anglistik und Amerikanistik. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studiengangs. Die Inanspruchnahme der studienbegleitenden Fachberatung wird vor allem in folgenden Fällen empfohlen: - bei Studienbeginn
10 - bei der Planung und Organisation des Studiums - bei Schwierigkeiten im Studium - vor Wahlentscheidungen im Studiengang - vor und nach längerer Unterbrechung des Studiums - bei Nichtbestehen einer Prüfung und - vor Abbruch des Studiums. 16 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. Sie gilt für alle Studierende, die ein Bachelorstudium zum Wintersemester 2011/12 oder später aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates des Philosophischen Fakultät vom xx. xx Düsseldorf, den xx.xx.2011 Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Hans Michael Piper Univ.-Prof. Dr. med. Dr. phil.
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