Prüfungsanmeldung im Sommersemester BA-Studiengang Soziale Arbeit (PO 2010 und PO 2014)
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- Viktoria Busch
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1 Prüfungsanmeldung im Sommersemester 2017 BA-Studiengang Soziale Arbeit (PO 2010 und PO 2014) Anmeldezeiträume im Sommersemester 2017 Anmeldung zum Vertiefungsbereich (nur über LSF) vom bis Anmeldung zu Modulprüfungen (nur über LSF) vom bis Wichtig: Speichern bzw. drucken Sie unbedingt Ihre Prüfungsanmeldung/en zu Beweiszwecken! Sie können sich direkt online über die Internetseite lsf.fh-muenster.de über den Menüpunkt der Prüfungsverwaltung / Prüfungsan- und abmeldung zu den Prüfungen anmelden (nicht über die Veranstaltungs- bzw. Belegungsanmeldung). Die Anmeldung zur Modulprüfung ist verbindlich! Bei Fernbleiben von einer Prüfung ohne vorherigen Rücktritt gilt diese Prüfungsleistung gemäß 11 (1) AT PO vom als "nicht ausreichend" (5,0)! Zulassung zu den Modulprüfungen Die verbindliche Zulassung erfolgt am Jede/r Studierende ist verpflichtet, unverzüglich nach dem offiziellen Zulassungsdatum zu überprüfen, ob er/sie für die angemeldete/n Prüfung/en zugelassen worden ist. Ihren Status prüfen Sie bitte im LSF Portal unter dem Punkt Prüfungsverwaltung / Notenspiegel: hier sollte dann korrekterweise angemeldet sichtbar sein. Bei Unklarheiten setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Prüfungsamt in Verbindung. Hinweise: 1. Jeder Kandidat kann sich nur für Prüfungen in dem Studiengang anmelden, in dem er tatsächlich eingeschrieben ist. 2. Die Anmeldung erfolgt auf elektronischem Wege über die Internetseite lsf.fh-muenster.de. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist, ob Ihre Modulprüfungsanmeldung vom System erfolgreich angenommen wurde (siehe hierzu auch die Anleitung zur Online Modulprüfungsan- und abmeldung, die Sie im Internet auf der Informationsseite für Studierende in Ihrem Studiengang einsehen können). 3. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zu einer Modulprüfung gem. 13 (7) AT PO 2016 versagt werden kann bzw. gem. 9 (6) BB PO SA 2010 / 8 (6) BB PO SA 2014 versagt oder auch wieder entzogen werden kann, wenn Studierende nicht an einer von der prüfenden Person festzusetzenden Mindestzahl an Veranstaltungsstunden als Zulassungsvoraussetzung für das entsprechende (Teil-)Modul (Studienleistung im Sinne des 17 (1 und 2) AT PO 2016) teilgenommen haben.
2 4. Zu einer Modulprüfung kann nur zugelassen werden, wer die Studienvoraussetzungen gem. 13 (1) AT PO 2016 bzw. 9 BB PO SA 2010 / 8 BB PO SA 2014 erfüllt. 5. Ebenfalls kann nur zu einer Modulprüfung zugelassen werden, wer nicht bereits entsprechende Prüfungen in dem gewählten, einem verwandten oder vergleichbaren Studiengang im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden oder endgültig nicht erbracht hat oder durch Versäumnis einer Wiederholungsfrist den Prüfungsanspruch verloren hat. 6. Die Abmeldung von einer Modulprüfung kann auf elektronischem Wege über die Internetseite lsf.fh-muenster.de über den Menüpunkt der Prüfungsverwaltung / Prüfungsan- und abmeldung (nicht über die Veranstaltungs- bzw. Belegungsabmeldung!) oder schriftlich, auf den vor dem Prüfungsamt ausgelegten Rücktrittsformularen, erfolgen. 7. Handelt es sich um eine schriftliche oder mündliche Prüfung, kann die/der Studierende durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Prüfungsausschuss bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen und ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen Prüfungsversuche von der Modulprüfung zurücktreten Durchführung der Modulprüfungen Die Modulprüfungsklausuren finden in der Regel vormittags zwischen 08:30 10:30/12:30 Uhr und nachmittags zwischen 13:30 15:30 Uhr statt. Die Bekanntgabe der Klausurräume erfolgt spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (im LSF-Portal einsichtig). Notenabfrage via Internet (lsf.fh-muenster.de) Sie können über die o.g. Internetseite durch eine Datenbankanbindung Ihre Prüfungsergebnisse abrufen. Die Mitteilungen sind zunächst ohne Gewähr. Verbindlich ist letztlich, das vom Prüfungsamt in jedem Semester erneut genannte Datum der offiziellen Notenbekanntgabe. Ebenfalls können Sie über diese Internetseite Ihre An- und Abmeldungen zu den Modulprüfungen vornehmen (siehe oben). Um Datenmissbrauch zu verhindern, ist folgendes Verfahren (mit einigen Sicherheitsmechanismen) vorgesehen: Die Online-Notenabfrage und Online-An- und Abmeldung zu Modulprüfungen kann direkt über die Webseite (lsf.fh-muenster.de) gestartet werden. Für den Datenzugriff benötigen Sie Ihre FH-Mailkennung und das dazugehörige Passwort. Falls Sie Probleme mit Ihrem Datenzugriff haben, melden Sie sich bitte bei der Datenverarbeitungszentrale (DVZ).
3 Abschlussarbeiten und Kolloquien Wintersemester 2016/2017 Schriftliche Antragstellung/Anmeldung zur Abschlussarbeit:! neu Flexibilisierung! ab bis spät. zum d. J. (per Formular) Anders als bisher sind dabei nun Erstbetreuer*in (inkl. Unterschrift), Zweitgutachter*in (inkl. Unterschrift) und der zuvor mit dem/der Erstbetreuer*in abgestimmte Titel der Arbeit zu nennen. Die Zulassung erfolgt spätestens vier Wochen nach Antragstellung/Anmeldung. Die Abgabe der Arbeit muss spätestens vier Monate vor dem Ende des darauffolgenden Semesters stattfinden (30.04.). Die vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien finden dann in der zweiten Junihälfte statt. Sollte die Arbeit bereits bis zum (vier Monate vor Semesterende) abgegeben werden, besteht der Anspruch, an den vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im Wintersemester teilzunehmen, die künftig im Januar stattfinden werden. Wird die Arbeit jedoch nach dem abgegeben, besteht lediglich ein Anspruch auf Teilnahme an den folgenden vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im Sommersemester (zweite Junihälfte). Sollten Erstbetreuer*in und Zweitgutachter*in jedoch zustimmen, bestünde aber auch die Möglichkeit, das Kolloquium auf Wunsch selbstorganisiert bereits früher durchzuführen. Sommersemester 2017 Schriftliche Antragstellung/Anmeldung zur Abschlussarbeit! neu Flexibilisierung! ab bis spät. zum d. J. (per Formular) Anders als bisher sind dabei nun Erstbetreuer*in (inkl. Unterschrift), Zweitgutachter*in (inkl. Unterschrift) und der zuvor mit dem/der Erstbetreuer*in abgestimmte Titel der Arbeit zu nennen. Die Zulassung erfolgt spätestens vier Wochen nach Antragstellung/Anmeldung. Die Abgabe der Arbeit muss spätestens vier Monate vor dem Ende des darauffolgenden Semesters stattfinden (31.10.). Die vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien finden dann im Januar des Folgejahres statt. Sollte die Arbeit bereits bis zum (vier Monate vor Semesterende) abgegeben werden, besteht der Anspruch, bereits an den vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im Sommersemester teilzunehmen, die künftig in der zweiten Junihälfte stattfinden werden. Wird die Arbeit jedoch nach dem abgegeben, besteht lediglich ein Anspruch auf Teilnahme an den folgenden vom Prüfungsamt organisierten Kolloquien im Wintersemester (Januar). Sollten Erstbetreuer*in und Zweitgutachter*in jedoch zustimmen, bestünde aber auch die Möglichkeit, das Kolloquium auf Wunsch selbstorganisiert bereits früher durchzuführen.
4 Wichtige Infos zu Ihrer Abschlussarbeit Sie müssen zwei gebundene Exemplare (+ eine CD) Ihrer Abschlussarbeit abgeben. 1) Das Original Kennzeichnen Sie es bitte handschriftlich unten auf der ersten Rückseite vor dem Inhaltsverzeichnis durch den handschriftlichen Vermerk Original meiner Bachelorarbeit und Ihrer leserlichen Unterschrift. Bitte befestigen Sie am Ende Ihrer Arbeit (Umschlagdeckel) die CD, bitte beschriftet mit Ihren persönlichen Daten (Name, Matrikelnummer und BA- bzw. MA-Thesis ); verwenden Sie hierzu möglichst eine Papier- oder Kunststoffhülle. 2) Ein Zweitexemplar ( ohne o. gen. Vermerk und ohne CD ) Achtung! Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der Prüfling gem. 63 Abs. 5 Hochschulgesetz NRW exmatrikuliert werden. Anmerkung zu formalen Bestandteilen der Arbeit 1. Die vordere Umschlagseite der Arbeit muss wie folgt aufgebaut sein: Fachhochschule Münster Fachbereich Sozialwesen Angabe des Semesters ErstprüferIn: Titel, Vorname und Nachname ZweitprüferIn: Titel, Vorname und Nachname Titel der Arbeit AutorIn Matrikelnummer Straße, PLZ, Wohnort -Adresse Abgabedatum 1. Auf die letzte Seite des Originals als auch der Zweitschrift muss folgende Eidesstattliche Versicherung : Ich versichere hiermit, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt habe. Alle Stellen, die Ausführungen anderer Autoren wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, habe ich durch Angabe der Quellen als Zitate kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher weder in Teilen noch insgesamt einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.
5 3. Nur bei Gruppenarbeiten: Ich versichere hiermit, dass ich meinen jeweils entsprechend gekennzeichneten Anteil der vorliegenden Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt habe. Alle Stellen, die Ausführungen anderer Autoren wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, habe ich durch Angabe der Quellen als Zitate kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher weder in Teilen noch insgesamt einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht. 4. Es steht Ihnen frei, ebenfalls auf der letzten Seite des Originals als auch der Zweitschrift folgende Erklärung zuzufügen: Falls meine Bachelorarbeit die Note sehr gut (1,0 oder 1,3) erreicht, bin ich damit einverstanden, dass das Zweitexemplar in der Bibliothek des Fachbereichs Sozialwesen der Fachhochschule Münster ausgestellt wird. Sekretariat des Prüfungsausschusses, Raum C 2.08 und C 2.10a Birgit Decker Tel / Berthold Püttmann Tel / Julia Fey Tel / / Adresse: fb10-pruefungsamt@fh-muenster.de Aktuelle Informationen und Formulare finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes: Büro-Öffnungszeiten (i.d.r.): Di Do: 09:30 12:00 Uhr Mo und Fr: geschlossen Außerhalb unserer Büro-Öffnungszeiten erreichen Sie uns (i.d.r.) telefonisch unter den o. g. Rufnummern an folgenden Tagen: Mo: 14:00-16:00 Uhr Mi: 09:00-12:00 Uhr Fr: 09:00-12:00 Uhr
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