Krankenversicherung. Krankenversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Krankenversicherung. Krankenversicherung"

Transkript

1 spflicht (1) StudentInnen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) versicherungspflichtig......entweder beitragsfrei in der elterlichen Familienversicherung oder -wenn kein Anspruch darauf bestehtin einer gesetzlichen. Folie 1 spflicht (2) Der einheitliche StudentInnentarif in der KV beträgt zur Zeit (Stand 2004) bundesweit 46,60 Euro im Monat ( 245 SGB V). Hinzu kommen 7,92 Euro als Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung ( 57 Abs. 1 SGB XI). Das sind insgesamt 54,52 Euro. Folie 2 1

2 spflicht (3) Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der studentischen KV (eigentlich das Recht, sich in der studentischen KV zu versichern) ist die Immatrikulation an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der BRD - bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. - bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. TeilnehmerInnen an studienvorbereitenden Kursen wie dem Studienkolleg oder Deutschkursen sind nicht versicherungspflichtig. Folie 3 Familienversicherung (1) Familienversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung als Familienmitglied (vgl. 10 SGB V für KV und 25 SGB XI für Pflegeversicherung). - Bei den Eltern: Dafür gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren (Verlängerung durch Wehr- oder Zivildienst möglich). - Als EhegattIn: Keine Altersbegrenzung. Folie 4 2

3 Familienversicherung (2) Ausschlusskriterien bei der Familienversicherung: - Wegfall der Familienversicherung bei einem regelm. Verdienst über 400, Euro im Monat. - Regelmäßige Überschreitung der Beitragsbemessunhgsgrenze durch den höher verdienenden Elternteil, wenn dieser nicht gesetzlich versichert Nach Ausscheiden aus der beitragsfreien Familienversicherung ist eine gesetzliche Weiterversicherung innerhalb von drei Monaten möglich. Folie 5 Soziale Pflegeversicherung ( 25 SGB XI, analog zu KV) Befreiung von der Versicherungspflicht... ist während der ersten drei Monate des Studiums oder nach Beendigung der Familienversicherung möglich ( 8 SGB V). Achtung: Sie ist unwiderruflich! Folie 6 3

4 Härtefallregelungen der gesetzlichen KV (1) Nach den Regelungen des Fünften Sozialgesetzbuches ( SGB V) sind Versicherte mit geringem Einkommen von der Zuzahlung zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln vollständig oder teilweise zu befreien. Nach der sogenannten»sozialklausel«( 61 SGB V) ist eine vollständige, nach der»überforderungsklausel«( 62 SGB V) eine teilweise Befreiung möglich. Folie 7 Härtefallregelungen der gesetzlichen KV (2) Die bis zum mögliche, einkommensabhängige vollständige Zuzahlungsbefreiung bei unzumutbarer Belastung (Chronisch Kranke, Verdienst unter 938 Euro, Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Arbeitslosenhilfe und BAföG) hat der Gesetzgeber zum abgeschafft. Die Befreiung von der Zuzahlung erfolgt grundsätzlich nur noch teilweise. Zuzahlungen werden nun immer bis zu einer Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens zugemutet; für chronisch Kranke beträgt die Einkommensgrenze ein Prozent. Folie 8 4

5 Ende der Versicherungspflicht (1) Die Versicherungspflicht gem. 5Abs. 1 Nr. 9 SGB V besteht - bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder - bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Dabei ist das 14. Fachsemester des aktuellen Studiengangs (nicht Hochschulsemester!) gemeint. Folie 9 Verlängerung der Versicherungspflicht (1) Abs. 1 Nr. 9 SGB V regelt: Studenten nach Abschluss des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Die genaue Umsetzung des Gesetzestextes regelt das Rundschreiben 96d der Spitzenverbände vom Folie 10 5

6 Verlängerung der Versicherungspflicht (2) Verlängerung der Versicherungspflicht durch die Art der Ausbildung lässt sich u.a. begründen durch: - Aufbaustudiengänge, die für das Erreichen des Berufsziels unbedingt notwendig sind, oder - ein Auslandsstudium. Ein Promotionsstudium verlängert die spflicht nicht (BSG AZ 12 RK 45/92). Folie 11 Verlängerung der Versicherungspflicht (3) Verlängerung durch familiäre / persönl. Gründe (vgl. Rundschreiben der Spitzenverbände vom bzw. vom ) : - Erkrankung, - das Studium dauernd beeinträchtigende Behinderung (max. 7 Semester), - Geburt/Kindererziehung (max. 3 Semester), - Betreuung kranker/behinderter Angehöriger - Mitarbeit in Hochschulgremien, - Nichtzulassung zum Wunschstudium im Auswahlverfahren, - Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr. Folie 12 6

7 Verlängerung der Versicherungspflicht (4) Verlängerung bei Erwerb der Zugangsvoraussetzung auf dem Zweiten Bildungsweg. Bei Erwerb der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg gilt die Altersgrenze (30 Jahre) nur bedingt. Sie wird dann um die Zeiten über das 30. Lebensjahr hinaus verlängert, die vor dem 30. Lebensjahr mit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verbracht wurden. Sie endet aber auch hier spätestens nach dem 14. Fachsemester (vgl. Rdschr. 96 d). Folie 13 Nach dem Ende der Versicherungspflicht Freiwillige Weiterversicherung bei den gesetzlichen en: Sechsmonatiger Übergangstarif von ca. 90,50 Euro, danach der volle Beitragssatz in Höhe von ca. 114,24 Euro (Vergleichsgröße AOK Rheinland, unterschiedlich je nach Krankenkasse in Abhängigkeit vom jeweils gültigen Beitragssatz). Die freiwillige Weiterversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Antrag! Achtung: Wer als freiwillig Versicherter einem Job nachgeht, muss bei einem Verdienst ab z. Zt. 793,33 Euro (Stand 2003) mit einer Beitragsprogression rechnen! Folie 14 7

8 Nach dem Ende der Versicherungspflicht weitere Alternativen: - Private en - Bloß nicht: Kein Versicherungsschutz! Folie 15 8

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an

Mehr

Bekanntmachung. Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten

Bekanntmachung. Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 53108 Bonn Bekanntmachung Gemäß 1 Satz 2 der Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die

Mehr

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1

Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten1 Merkblatt über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten 1 (Stand Wintersemester 2015/ 16) 1 (gem. Studentenkrankenversicherungs Meldeverordnung vom 27.03.1996; aktualisiert zum Wintersemester

Mehr

Was bleibt unterm Strich?

Was bleibt unterm Strich? Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40 Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung

Mehr

Muster. Versicherungsbescheinigung. Die/Der unten genannte Studentin/Student. ist bei uns versichert.

Muster. Versicherungsbescheinigung. Die/Der unten genannte Studentin/Student. ist bei uns versichert. Best.-Nr. 1106 (02.02) Blatt 1 Die/Der unten genannte Studentin/Student ist versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig. Herr/Frau ist bei uns versichert.

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

PKV-Info. Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung als Alternative für Studenten

PKV-Info. Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung als Alternative für Studenten PKV-Info Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung als Alternative für Studenten VERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG E.V. 50946 KÖLN POSTFACH 51 10 40 TELEFON 0221 / 3 76 62-0 TELEFAX 0221 /

Mehr

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr

Mehr

Referent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015

Referent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015 Student und Selbständigkeit Referent: Frank Niehuisen Datum: 28.04.2015 Agenda Versicherung als Student Versicherung als Selbständiger Abgrenzung Student oder Selbständig Folie 2 Krankenversicherung als

Mehr

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten

Mehr

Richtig gut versichert.

Richtig gut versichert. Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da! Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

15. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

15. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 15. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 14. Satzungsnachtrages

Mehr

Sozialversicherungskennzahlen 2010

Sozialversicherungskennzahlen 2010 Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN

LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN M e r k b l a t t Famulatur Stand: Juli 2014 Die viermonatige Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung

Mehr

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013) Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur

Mehr

Studenten Haufe Redaktion, Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Redaktion, Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann, Harald Janas TK Lexikon Arbeitsrecht

Studenten Haufe Redaktion, Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Redaktion, Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann, Harald Janas TK Lexikon Arbeitsrecht Studenten Haufe Redaktion, Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Redaktion, Dipl.-Finw. (FH) Holm Geiermann, Harald Janas TK Lexikon Arbeitsrecht 1. Januar 2016 Sozialversicherung 1 Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Mehr

Niederlassung Coesfeld

Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc

Mehr

e) Kostenbeteiligung

e) Kostenbeteiligung e) Kostenbeteiligung aa) Zuzahlungspflichten des Versicherten Z.B. Stationäre Krankenhausbehandlung, 39 Abs. 4 SGB V: Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Freiwillige Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer

NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Richtig gut versichert.

Richtig gut versichert. Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da! Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

BEWERBUNGSBOGEN INTEBUS - INTERNATIONAL BUSINESS SCHOOL SINCE 1848

BEWERBUNGSBOGEN INTEBUS - INTERNATIONAL BUSINESS SCHOOL SINCE 1848 BEWERBUNGSBOGEN INTEBUS - INTERNATIONAL BUSINESS SCHOOL SINCE 1848 BEWERBUNGSBOGEN BITTE VOLLSTÄNDIG UND LESERLICH AUSFÜLLEN Studiengang (z.b. Business Administration (International Studies) (B.A.) Studienort

Mehr

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Autor: Andreas Schulz Gliederung des Vortrages Zuständigkeit für die Auslandsförderung Förderung eines zeitlich begrenzten Auslandsstudiums in aller Welt im Rahmen eines Studiums in Deutschland oder in

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Andreas Schulz (Teamleiter Ausbildungsförderung bei der Region Hannover) 1 Gliederung des Vortrages Zuständigkeit

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit

Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und

Mehr

Informationen für neue Stipendiaten

Informationen für neue Stipendiaten Informationen für neue Stipendiaten Inhalt 1. Guideline für neue Stipendiaten des Int. Graduiertenkollegs 802 Risikomanagement 2. Musterbrief für Einschreibung 3. Musterbrief für Internetzugang / Bibliothek

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:

Mehr

GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2

GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2 GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2 Wesentliche Änderungen Aktualisierung, Stand 08/2014 Wesentliche Änderungen Das Verfahren bei Antragstellung wurde um den Online-Antrag ergänzt. - GA 2.3 Abs.

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung

Mehr

PKV-Info Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung

PKV-Info Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung PKV-Info Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung Die Alternative für Studentinnen und Studenten Private Kranken- und Pflegepflichtversicherung Die Alternative für Studentinnen und Studenten Inhalt

Mehr

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem

Mehr

Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV

Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV Nebenberufliche Selbstständigkeit - Grundlagen gesetzliche KV Es berät Sie Roland Schwarz, Gebietsleiter der KKH Sie erreichen ihn unter 0160.90 53 31 22 persönlich. Was bin ich Arbeitnehmer oder selbstständig?

Mehr

6 Mutterschutz und Leistungen der Krankenkassen

6 Mutterschutz und Leistungen der Krankenkassen 6 Mutterschutz und Leistungen der Krankenkassen 6.1 Mutterschutzgesetz Für Studentinnen, die während ihres Studiums einem Mini-Job oder einer Werksstundentätigkeit nachgehen und über einen eigenen Verdienst

Mehr

Ausgewählte Versicherungsbeispiele*

Ausgewählte Versicherungsbeispiele* Ausgewählte Versicherungsbeispiele* Sachverhalt Kranken- und Pflegeversicherung Arbeitslosen- und Rentenversicherung Unfallversicherung Es besteht kein Versicherungsschutz gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII,

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.

Bezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Richtig gut versichert.

Richtig gut versichert. Richtig gut versichert. Mit der Audi BKK durchs Studium. Wir sind für Sie da! Alles Gute fürs Studium. Versichert mit der Audi BKK alles, was Sie wissen müssen. Wer ein Studium beginnt, startet in einen

Mehr

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig 13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat

Mehr

Rundschreiben. Laufende Nummer RS 2010/240

Rundschreiben. Laufende Nummer RS 2010/240 Rundschreiben Laufende Nummer RS 2010/240 Thema: Anlass: Für Fachbereich/e: EU Neue VO (EG) 883/04 und VO (EG) 987/09 Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten oder Ereignissen; Versicherungsrechtliche

Mehr

Eingangsformel. 1 Unterrichtung der Studienbewerber und Studenten. 2 Versicherungsbescheinigung. 3 Zuständigkeitsregelung SKV-MV

Eingangsformel. 1 Unterrichtung der Studienbewerber und Studenten. 2 Versicherungsbescheinigung. 3 Zuständigkeitsregelung SKV-MV Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studenten (Studentenkrankenversicherungs- Meldeverordnung - SKV-MV) SKV-MV Ausfertigungsdatum:

Mehr

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Ingo Beyersdorf. SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund

Ingo Beyersdorf. SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund Ingo Beyersdorf SIGNAL IDUNA Gruppe Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Im Hause der Handwerkskammer Dortmund 0231 / 55 74 06-19 ingo.beyersdorf@signal-iduna.net Privatperson Geschäftsperson Sinn und Unsinn

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice

Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice Die Betriebskrankenkasse Philips* Ziel der Personal- und Sozialpolitik von Philips Deutschland ist es, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mehr

Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung

Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung RE RENTE Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung Frauen seltener als Männer sozialversicherungspflichtig rentenversichert Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt

Mehr

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012 Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

Das Ticket in die private Krankenversicherung KombiMed Option Tarif KOPT

Das Ticket in die private Krankenversicherung KombiMed Option Tarif KOPT Das Ticket in die private Krankenversicherung KombiMed Option Tarif KOPT Ich vertrau der DKV KombiMed Option Tarif KOPT Das Ticket in die private Krankenversicherung Inhalte Zielgruppen und Bedarf Tarif

Mehr

Duales Studium Gesetzliche Änderungen 2012 Handlungsempfehlungen

Duales Studium Gesetzliche Änderungen 2012 Handlungsempfehlungen Duales Studium Gesetzliche Änderungen 2012 Handlungsempfehlungen Ottmar Weber Fred Baumsteiger Okan Karabiyik 2012: Was ändert sich? Wegfall der Einkommensgrenze für den Bezug von Kindergeld Wiedereinführung

Mehr

5 Versicherungspflicht

5 Versicherungspflicht 5 Versicherungspflicht (1) Versicherungspflichtig sind 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, 2. 2a. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Personen

Mehr

Quittungsheft für Zuzahlungen

Quittungsheft für Zuzahlungen Quittungsheft für Zuzahlungen Das Quittungsheft wird geführt für Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Quittungsheft für Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel Fahrkosten Heilmittel

Mehr

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. 16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz

Mehr

Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg

Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7 Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz Lars Schubert Telefon Telefax E-Mail 0711 2069-1141 0711 2069-911141 lars.schubert@bw.aok.de ? Beitragsschulden?

Mehr

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite

Mehr

Ihr persönliches Rezept gegen Zuzahlungen

Ihr persönliches Rezept gegen Zuzahlungen KOMBIMED ARZNEIMITTEL TARIF KAZM Ihr persönliches Rezept gegen Zuzahlungen KOMBIMED ARZNEIMITTEL. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Meine Kasse bietet doch einiges. Und

Mehr

GKV oder PKV, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen

GKV oder PKV, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen GKV oder, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen 1. Beiträge und srecht (allgemein) Aspekt GKV Grundlage der - Freiwillige (entsprechend der gesetzlichen Regelungen bzw. Satzung der jeweiligen Krankenkasse.

Mehr

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem

Mehr

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014)

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) 1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) Die nachfolgende Auflistung zeigt, für welche Einnahmen auch Rentner Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Höhe

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!

Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern

Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Ab 01. April 2007 wird der Wechsel von Arbeitnehmern aus der GKV in die PKV erschwert. Versicherungsfrei sind nur noch die Arbeiter und Angestellten, die in drei die

Mehr

Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben.

Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. Seminar Versicherungspflicht/-freiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. 2 Headline Personenkreis Versicherungspflichtige Arbeitnehmer Sozialversicherungspflicht

Mehr

Informationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am 16.

Informationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am 16. Informationsveranstaltung Sozialversicherungsrecht Künstlersozialkasse - Deutsche Rentenversicherung Bund - Ausgewählte Praxisfragen am in Köln Vizepräsident der Steuerberaterkammer Köln 1 I. Familienversicherung

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen In guten Händen. LVM Die finanziellen Belastungen tragen die Angehörigen allein Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine schmerzliche Erfahrung.

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

IKK-INFORMATIV. Krankenversichert als Student

IKK-INFORMATIV. Krankenversichert als Student IKK-INFORMATIV Krankenversichert als Student KRANKENVERSICHERT ALS STUDENT Vorwort Hunderttausende junge Menschen ergattern jedes Jahr in Deutschland einen Studienplatz und starten in einen vollkommen

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr