Begründung zum Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Werl Lindenallee / Buchenweg
|
|
- Nicolas Michel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Werl Lindenallee / Buchenweg Inhaltsverzeichnis Gebietsentwicklungsplan / Flächennutzungsplan Verfahren / Geltungsbereich Planungsanlass Bestand Erschließung Entwässerung Art der baulichen Nutzung Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft Altlasten Denkmäler und denkmalpflegerische Belange Flächenstatistik Seite 1 von 5
3 Gebietsentwicklungsplan / Flächennutzungsplan Der Gebietsentwicklungsplan weist das Plangebiet als Wohnsiedlungsbereich aus. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche und Gemeinbedarfsfläche Schule dargestellt. Verfahren / Geltungsbereich Der Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 Werl Lindenallee / Buchenweg und gab den Planentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. 3 (1) BauGB und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB frei. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich südwestlich der Innenstadt. 76 Planungsanlass Nachdem die Briten und Belgier die Siedlung 1994 an die Wehrbereichsverwaltung zurück überführt hatten, hat der Rat der Stadt Werl die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Ziel der Planung war seinerzeit u.a. die Sicherung des baulichen Bestandes, Erweiterungsmöglichkeiten der Baukörper sowie die Erhaltung und Ergänzung der Infrastrukturmaßnahmen. Die weitere Entwicklung des Bereiches vollzog sich im Rahmen einer verträglichen Nachverdichtung. Die Umnutzungen konnten wie auch die Nachverdichtungen in den Baugenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung des 34 BauGB einvernehmlich geregelt werden, so dass zu der Zeit kein weiterer Planungsbedarf vorlag. Der Bebauungsplan soll aus den zuvor dargestellten Gründen als einfacher Bebauungsplan die Art der Nutzungen zur planungsrechtlichen Absicherung des Bereiches festsetzen. Darüber hinaus werden für die erhaltenswerten Laubbäume, die die Freibereiche prägen und für einen Spielplatz entsprechende Festsetzungen getroffen. Ziel des Bebauungsplanes ist zum einen die Regelung der Nutzungsarten und zum anderen die Erhaltung des Wohnumfeldes im Siedlungsgebiet. Ahornallee.doc Seite 2 von 5
4 Bestand Der Siedlungsbereich Lindenallee / Buchenweg / Ahornallee ist überwiegend mit Mehrfamilienwohnhäusern aus den 50er Jahren als ehemalige Natoliegenschaften der Briten / Belgier und teilweise mit neu errichteten kleineren ein- und Zweifamilienwohnhäusern bebaut. Die Siedlung ist in den ersten Nachkriegsjahren mit den damaligen Gedanken der Gartenhaussiedlung und dem erforderlichen Freiraum entstanden. Diese Siedlungsstruktur sowie die Nutzung der Freiflächen haben sich in den letzten Jahren aufgrund der geänderten Besitztumsverhältnissen und deren Bewohner-/innen und Bedürfnissen verändert. Die im Siedlungsbereich vorhandenen Schulen der Briten und Belgier wurden zum einen von der Stadt Werl als Grundschule übernommen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe erwarb den Bereich der ehemaligen britischen Schule und des Lebensmittelmarktes und errichtete nach Abbruch der Immobilien eine Schule für Körperbehinderte. Erschließung Der Siedlungsbereich wird über die Unnaer Straße und den Westuffler Weg erschlossen. Die weitere Erschließung der Grundstücke erfolgt ausschließlich über vorhandene innere Erschließungsstraßen. Entwässerung Das Plangebiet wird in einem Mischsystem entwässert. Die anfallenden Niederschlagswässer und häuslichen Abwässer werden in einem vorhandenen Mischwasserkanal in den Westuffler Weg eingeleitet. Art der baulichen Nutzung Das Baugebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) gem. 4 BauNVO festgesetzt, und zwar entsprechend seiner vorhandenen Nutzung. Das Baugebiet dient somit vorwiegend dem Wohnen. Entsprechend sind sämtliche Hauptnutzungsarten des 4 Abs. 2 BauNVO zulässig. Ausnahmen nach 4 Abs. 3 Nr. 4 (Gartenbaubetriebe) und Nr. 5 (Tankstellen) sind ausgeschlossen. Der Ausschluß begründet sich in der Zielsetzung des Planes, dass Siedlungsgebiet mit seinem Charakter, als Mehrfamilienwohnhausgebiet mit großen Freiflächen und starker Durchgrünung zu erhalten. Die Möglichkeit der Unterbringung der ausgeschlossenen Nutzungsarten besteht jedoch in den übrigen Gebieten der Stadt Werl. Der Ausschluss erfolgt gem. 1 (6) BauNVO. Für bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen, hier B1, wurde folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen; (1) Längs der Bundesfernstraße (B1) dürfen nicht errichtet werden 1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn. Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfangs. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. (2) Im Übrigen bedürfen Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde, wenn 1. bauliche Anlagen längs der Bundesstraße (B1) bis zu 40 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen. Die Zustimmungsbedürftigkeit nach Satz 1 gilt entsprechend für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht anzeigepflichtig sind. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Als bauliche Anlagen im Sinne dieses Gesetzes gelten auch die im Landesbaurecht den baulichen Anlagen gleichgestellten Anlagen. Anlagen der Außenwerbung stehen den Hochbauten des Absatzes 1 und den baulichen Anlagen des Absatzes 2 gleich. Ahornallee.doc Seite 3 von 5
5 Für die Bereiche der Schulen wurde Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule gem. 9 (1) 5 BauGB festgesetzt. Für einen Teilbereich des Grundstückes der Norbert-Schule wurde eine Fläche für Spielanlagen gem. 9 (1) 5 BauGB festgesetzt. Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in den Naturhaushalt im Verfahren zum Bebauungsplan durch ausgleichende Maßnahmen abschließend zu regeln. Da es sich um ein bestehendes Baugebiet handelt, in dem nur noch eine eingeschränkte Nachverdichtung gemäß 34 BauGB möglich ist, wird im Rahmen der Baugenehmigung für ein sachgerechtes Einbringen der naturschutzfachlichen Belange des Flächen-, Biotop- und Artenschutzes zu sorgen sein. Zum Erhalt der vorhandenen Grünbereiche und der Bäume (Kastanie, Birke, Ahorn, Hainbuche, Rotbuche und Rotdorn) sind folgende Festsetzungen getroffen worden: Im Bebauungsplan (Planentwurf) wurden 203 Bäume zum Erhalt festgesetzt. Bindung für die Erhaltung von Bäumen gem. 9 (1) 25 b BauGB hier: Die vorhandenen Bäume sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Sie sind vor schädigenden Einflüssen, besonders bei Auf- und Abtragsarbeiten im Wurzelbereich, zu bewahren und durch entsprechende Schutzmaßnahmen (z.b. Bauzaun) ist vorsorge zu treffen (DIN 18920). Bei Abgang und/oder Beseitigung ist Ersatz durch Neupflanzung eines heimischen Laubbaumes 1. Ordnung, Stammumfang cm, (keine Kugelform) am Standort bzw. in dessen Nähe zu schaffen. Die Neupflanzung ist zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang und /oder Beseitigung wie oben beschrieben zu ersetzen. In den festgesetzten Flächen zum Erhalt (Baumgruppen) befinden sich zusätzlich 98 Bäume. Fläche mit Bindung für die Erhaltung von Bäumen gem. 9 (1) 25 b BauGB hier: Baumgruppen (Bäume 1. und 2. Ordnung) Bei Abgang und/oder Beseitigung einzelner Bäume oder der gesamten Gruppe ist Ersatz durch artgleiche Neupflanzung(en), Stammumfang cm, am Standort bzw. in dessen Nähe zu schaffen. Die Neupflanzung ist zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang und/oder Beseitigung wie oben beschrieben zu ersetzen. 37 Bäume sind als sonstige vorhandene Bäume dargestellt. Hier handelt es sich um Bäume auf die bestimmt durch Zustand, Art und/oder Lage gegebenenfalls verzichtet werden kann. Festsetzung für den vorhandenen Wall entlang der B1: Fläche mit Bindung für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern gem. 9 (1) 25 b BauGB Im südwestlichen Bereich der Siedlung ist ein Wald entlang der B1 vorhanden. Der Wald wird gem. 9 (1) 18 b BauGB (Fläche für Wald) festgesetzt. Für die Flächen für Anpflanzungen / Aufforstungen entlang der B1 wurde folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen; In der Fläche mit Bindung für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern * gem. 9 (1) 25 b BauGB und der Fläche für Wald gem. 9 (1) 18 b BauGB ist aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs auf der B1 das Pflanzen von Hochstämmen in einer Entfernung bis zu 10 m, jeweils gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der B1, nicht zulässig. Der Wall und der Wald befinden sich im Eigentum der Stadt Werl Altlasten In der Aufstellung Erfassung von Altlasten im Kreis Soest ist der Planbereich nicht aufgeführt; für einen Altlastenverdacht bestehen z.z. keine Hinweise. Ahornallee.doc Seite 4 von 5
6 Denkmäler und denkmalpflegerische Belange Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde und/oder dem Westf. Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel.: FAX: ) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten ( 15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monate in Besitz zu nehmen ( 16 Abs. 4 DschG NW). Flächenstatistik Allgemeine Wohngebiete Flächen für Wald Maßnahmen für Natur und Landschaft /Wall Flächen für Gemeinbedarf / Schulen Fläche für Spielanlagen Grünfläche / Kinderspielplatz ha 0.91 ha 0.30 ha 4.07 ha 0.15 ha 0.08 ha Werl, im Juni 2004 FB 3 / Abt. 61 Der Bürgermeister (Grossmann) Ahornallee.doc Seite 5 von 5
Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht
Anlage Nr. 2 Stadt Soest Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB Darstellung auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte mit Genehmigung des Katasteramtes Soest vom 20.05.2002
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr. 91 Werl-Hilbeck Schöntalweg
Seite 1 von 4 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 91 Werl-Hilbeck Schöntalweg Der Geltungsbereich des zukünftigen Baugebietes liegt südlich des Schöntalweges und wird im Osten durch die Westgrenze der bebauten
Mehr422600, Beb.-Plan 56. Kirchnerstraße
4 4500,000000 4550,000000 4600,000000 436 386 5 3 8 6 30 385 3 Beb.-Plan 56 383 38 384 4 6 358 38. Änderung 36 EINLEITUNGSBESCHLUSS Die Einleitung des beschleunigten Verfahrens zur. Änderung des Bebauungsplanes
Mehr4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR BUNGERN - Begründung
1 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 6.2 - BUNGERN - Begründung vom 27.04.2017 1. Erfordernis der Planaufstellung Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6.2 Bungern ist für die Grundstücke des ehemaligen
Mehr424750, Beb.-Plan Änderung
b 9 77 5 069 570650,000000 70 570600,000000 76 69 695 7 5a 5 a 9 GRZ 0, I o E 775 777 SD 570550,000000 Beethovenstraße 650,000000 696 776 WA 0,5 66 a 697 760 89 80 Joseph-Haydn-Weg b 0 8 6 9 95 96 58 580
MehrAnlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500
Stadt Soest Bebauungsplan Nr. 123 C Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500 Anlage 2 Festsetzungen, Zeichenerklärungen, Hinweise Festsetzungen gem. 9 BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des
MehrSATZUNG NACH 34 (4) S. 1 NR. 3 STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1. Inhaltsverzeichnis
STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1 Inhaltsverzeichnis der Begründung zur 11. Änderung der Satzung der Stadt Bad Laasphe gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Niederlaasphe,
Mehr3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"
Gemeinde Reken Maßstab 1 :25.000 Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten" 3. März 2005 3 Ausfertigungen. Ausfertigung 2 Gemeinde Reken Satzung über die
Mehr424250, , Lüenbrink. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gem. 9 (7) BauGB
1 1 10 5 5 571050,000000 050,000000 100,000000 6 1 150,000000 59 00,000000 1 17 19 1 50,000000 70 90 00,000000 Übersichtsplan M. 1: 10.000 50,000000 05 571050,000000 EINLEITUNGSBESCHLUSS Die Einleitung
MehrGemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
MehrSatzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Hennef (Sieg) vom in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom
Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Hennef (Sieg) vom 13.12.1978 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 17.12.2001 Aufgrund des 7 Absatz 1 in Verbindung mit 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe
MehrBebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung
Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3
MehrGemeinde Borchen. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Hilgenthal
Gemeinde Borchen Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Hilgenthal Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensschritt: Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrSATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN
Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3
MehrStadt Erwitte. Erstellt vom Aufgabenbereich Stadtplanung
Februar 2019 BEGRÜNDUNG GEM. 9 ABS. 8 BAUGESETZBUCH ZUM BEBAUUNGSPLAN BAD WESTERNKOTTEN NR. 15 KURPARK, 2. ÄNDERUNG - - Stadt Erwitte Erstellt vom Aufgabenbereich Stadtplanung Verfahrensstand: Frühzeitige
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev
MehrSTADT GERSFELD (RHÖN)
Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de
MehrGEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.
GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:
MehrBauleitplanung der Gemeinde Bomlitz
Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften
MehrBEGRÜNDUNG. einschl. Umweltbericht. der 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altena (Westf.) -Bereich Lennestein (Lidl)"- vom
1 BEGRÜNDUNG einschl. Umweltbericht der 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altena (Westf.) -Bereich Lennestein (Lidl)"- vom 14.12.2009 1. Einleitung Rechtliche Grundlage für den Flächennutzungsplan
MehrFEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum
MehrMarkt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
MehrGemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung
Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister Begründung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nie-23 Oberkrüchtener Weg im Rahmen des vereinfachten Verfahrens Gemarkung Niederkrüchten, Flur 14, Flurstücke 570 und
MehrBebauungsplan Nr. II/2/61.00
Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe
MehrStadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum
Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.
Mehrzum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg
1 DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachdienst Bauordnung und Bauleitplanung ENTSCHEIDUNGSBEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 614 - Gebiet: nördlich Thüringsberg gem. 2a i. V. m. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrBegründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. S t a n d :
STADT WEIKERSHEIM Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes S t a n d : 2 2. 0 8. 2 0 1 8 KAPITEL 1 Allgemeines 1 Allgemeines 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Der Gemeinderat
Mehr- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d
- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
MehrBegründung Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 73 Kurgebiet (Bereich Forellenpark
Begründung Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 73 Kurgebiet (Bereich Forellenpark Übersichtskarte: ohne Maßstab Inhalt 1 LAGE DES PLANGEBIETES 3 2 PLANUNGSANLASS 3 3 VORGABE
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
MehrBebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung Begründung -gem. 2a BauGB- Teil A - gem. 2a Nr. 1 BauGB - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen 1.0 Rechtsgrundlagen
MehrGemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung
Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und
MehrSatzung zum Schutz von Bäumen in der Kreisstadt Homburg vom 18. Februar 2009
Satzung zum Schutz von Bäumen in der Kreisstadt Homburg vom 18. Februar 2009 Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl.
MehrSTADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000
STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrSatzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20
Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung
MehrBebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB 2. Änderung BP 610 "Kirchlöh Ost" Stadt Plettenberg * Gemarkung Plettenberg * Flur 10
318.00 317.00 Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB 2. Änderung BP 610 "Kirchlöh Ost" Stadt Plettenberg * Gemarkung Plettenberg * Flur 10 52 53 P2 54 55 Brachtweg 56 326.43 326.85 57 325.42
MehrBebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
MehrStadt Lichtenau. Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau OT Atteln 10/17
Stadt Lichtenau Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau OT Atteln Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand:
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrBebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße
STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrStadt Wasserburg a. Inn. Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung BaumschutzV)
Stadt Wasserburg a. Inn Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung BaumschutzV) 2 Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über den Schutz des Bestandes
MehrGemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung
Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung
MehrStadt Delbrück. Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren. Verfahrensschritt:
Stadt Delbrück Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 106 Betreutes Wohnen Ostenland (B-Plan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB) Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrGemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung
Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße
MehrSatzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung)
Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung) Aufgrund des 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr " Nördl.-Victor-Gollancz-Straße " 1. vereinfachte Änderung
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 80.3 " Nördl.-Victor-Gollancz-Straße " 1. vereinfachte Änderung Stadt Jülich Planungsamt Inhalt 1. Städtebauliche Begründung 3 Seite 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung
MehrTEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe
Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13
MehrBebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße
Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,
MehrBebauungsplan Nr. 41 " Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg "6. Änderung
ÜBERSICHTSKARTE Maßstab 1 : 2500 Plangebiet Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Gemeinde Saterland Landkreis Cloppenburg Stand: 20.02.2019 Bebauungsplan
MehrErgänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6
Ergänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 L 6 - Neuharlinger/Altharlinger Sieltief Jann Berghaus Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwälte Berghaus,
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrGemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"
Gemeinde Hatten Bebauungsplan Nr. 68 1. Änderung "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg" Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-
MehrVERBANDSGEMEINDE LINGENFELD
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE
MehrAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
MehrGemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
MehrAm Ochtmisser Kirchsteig
Hansestadt Lüneburg Bebauungsplan Nr. 176 Begründung Quelle Luftbild: bing maps Inhalt: 1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes... 1 2 Anlass, allgemeine Ziele und Zwecke der Planung... 1 3 Räumliche und
MehrS a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"
GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,
MehrE n t w u r f. ObermöllrichV
Silo Feuerwehr Ev. Kirche Silo Flur Mühlenpfad Satzung zur vereinfachten Änderung Nr. des Bebauungsplanes Fritzlar-Obermöllrich Nr. im Bereich An der Hand Änderung nach den Bestimmungen des 13a BauGB (
MehrFlächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg
Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass
Mehr2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow
27,3 gi,. LangendarfA.EsWJS» Afouf 29,1. ;',' 3J3C" 4*1^ >5M 2S.5 Ci'iitPHKJ!«. : 1 5-"^ %. 09.02.2006 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Lüssow Begrü äsihaltsveneächsiäs
MehrGEMEINDE HECHTHAUSEN 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 2 AUF DEN LÖHBERGEN GRUNDZÜGE DER PLANUNG - IM VERFAHREN NACH 13 A BAUGB -
SAMTGEMEINDE HEMMOOR - LANDKREIS CUXHAVEN 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 2 AUF DEN LÖHBERGEN - IM VERFAHREN NACH 13 A BAUGB - GRUNDZÜGE DER PLANUNG APRIL 2009 ohne Maßstab ÜBERSICHTSKARTE MIT ABGRENZUNG
MehrBebauungsplan Nr. 2/S. Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung. (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel
Stadt Löningen Landkreis Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 2/S Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau. Bauanlagen an an Bundesfernstraßen
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r r ü f f d i i e n s t t (BPD) (BPD):: 12/1991 12/1991 Bauanlagen an an Bundesfernstraßen Um Beachtung
MehrBegründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg
Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.
MehrGemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015
Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrBebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark
Stadt Barsinghausen Region Hannover Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark Zeichnerische und textliche Festsetzungen Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 13a i. V. m. 3(1) BauGB
MehrOrtsgemeinde Fischbach bei Dahn
Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0
MehrStadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße
Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.
MehrStadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf
Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559
MehrGemeinde Offenbach/Queich
Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN
MehrStadt Erwitte. Erstellt vom Aufgabenbereich Stadtplanung
- Mai 2019 BEGRÜNDUNG GEM. 9 ABS. 8 BAUGESETZBUCH ZUM BEBAUUNGSPLAN ERWITTE NR. 50 AN DER SCHLEDDE, 1. ÄNDERUNG - - Stadt Erwitte Erstellt vom Aufgabenbereich Stadtplanung Verfahrensstand: Frühzeitige
Mehrgem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrBegründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes
Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet
MehrVerordnung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwarzenbruck (Baumschutzverordnung)
Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwarzenbruck (Baumschutzverordnung) Auf Grund von 29 Abs. 1 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Art. 51 Abs. 1 Nr.
MehrBebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen
Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen Konzept zur frühzeitigen Beteiligung 2 Ablauf der Präsentation (1) Konzept für die Platzgestaltung (2) Bebauungsplanverfahren (3) Konzept des Bebauungsplans
MehrFestsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen
Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen
MehrOrtskern Schatthausen 1.Ä Bebauungsplan. Projekt: Plantyp: Br M: 1: Art der baulichen Nutzung. 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
59. Art der baulichen Nutzung ( 5 Abs.2 Nr., 9 Abs.Nr.BauGB, bis BauNVO) Allgemeine Wohngebiete ( 4 BauNVO) 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen ( 9 Abs.Nr.2 BauGB, 22 und 23 BauNVO) Baugrenze 30 3 2/ 30
MehrBEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrStadt Geestland Landkreis Cuxhaven. Bebauungsplan Nr. 9 Am Debstedter Grenzweg, Ortschaft Langen 2. Änderung
Stadt Geestland Landkreis Cuxhaven Bebauungsplan Nr. 9 Am Debstedter Grenzweg, Ortschaft Langen 2. Änderung Kartengrundlage TK2 20 Begründung Abschrift Stand 22.0.207 Stadt Geestland B-Plan Nr. 9 Am Debstedter
MehrSTADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver
STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
MehrBegründung nach 9 Abs. 8 BauGB
Große Kreisstadt Eichstätt 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Begründung nach 9 Abs. 8 BauGB Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eichstätt... (Steppberger, A.) Planverfasser: Wolfgang
MehrBEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus
BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des
MehrVerordnung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Lindberg (Baumschutzverordnung) vom
Verordnung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Lindberg (Baumschutzverordnung) vom 25.04.2012 Auf Grund von 29 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrSatzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb von Teilbereichen des Ortsteiles Bissendorf der Gemeinde Wedemark
Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb von Teilbereichen des Ortsteiles Bissendorf der Gemeinde Wedemark Aufgrund der 28 und 30 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes in der z. Zt. gültigen
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
Mehr