Richtlinien für die Ehrung verdienter Gemeindebürgerinnen und -bürger (Ehrungsrichtlinien)

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1 Richtlinien für die Ehrung verdienter Gemeindebürgerinnen und -bürger (Ehrungsrichtlinien) vom Beschluss des Sozial- und Kulturausschusses: In-Kraft-Treten: Inhaltsübersicht: Seite 1. Vorbemerkung. Voraussetzung für die Ehrungen 3. Vorschlagsrecht 4. Durchführung der Ehrung 5. Ehrengaben 6. Zu ehrender Personenkreis 7. Schlussbestimmungen Anlage: Ehrengaben Ehrungsrichtlinien 1

2 1. Vorbemerkung In der Gemeinde Neubiberg sind Vereine, Verbände und Organisationen tätig, die das gesellschaftliche, kulturelle, soziale und sportliche Leben mitgestalten. Der Gemeinderat ehrt daher Personen bzw. Gruppen, die sich durch besonderen Einsatz zum Wohl der Allgemeinheit ausgezeichnet bzw. durch herausragende Leistungen das Ansehen der Gemeinde gesteigert haben.. Voraussetzung für die Ehrungen Die zu Ehrenden - sind Gemeindebürger oder - stehen in besonderer Beziehung zur Gemeinde oder - haben die zu ehrende Leistung als Mitglied eines Neubiberger Vereins, einer Organisation oder Institution erbracht 3. Vorschlagsrecht Vorschläge für Ehrungen können von den örtlichen Vereinen, Verbänden und Organisationen, dem Erstem Bürgermeister und Gemeinderatsmitgliedern sowie von jedem Gemeindebürger eingereicht werden. Sie sind in Form eines schriftlichen Antrages mit Darstellung der besonderen Verdienste des/der zu Ehrenden bei der Gemeindeverwaltung vorzulegen. Als sachbearbeitende Stelle prüft das Amt für Kultur und Gemeinschaftsförderung den Antrag sorgfältig auf Vorliegen der Ehrungsvoraussetzungen. 4. Durchführung der Ehrung Die Ehrungen werden in würdiger Form jährlich beim Neujahrsempfang der Gemeinde, bei Jahreshauptversammlungen der Vereine oder im Rahmen einer Festsitzung des Gemeinderates vorgenommen. 5. Ehrengaben Die zu verleihenden Ehrengaben ergeben sich aus der den Richtlinien als Anlage beigefügten Aufstellung. Die Gemeinde Neubiberg behält sich Abweichungen bzw. Änderungen bezüglich der Vergabe vor. Ehrungsrichtlinien

3 6. Zu ehrender Personenkreis a) Verdienstordensträger, die auf internationaler, Bundes- oder Landesebene besondere Auszeichnungen erhalten haben b) Personen, die durch langjährigen persönlichen Einsatz in caritativen oder sozialen Organisationen besondere Verdienste erworben haben c) Mitglieder von Vorstandschaften in den örtlichen Vereinen, Verbänden und Organisationen d) Personen, Mannschaften oder Gruppen, die besondere sportliche Erfolge bzw. herausragende Leistungen erbracht haben e) Personen, Gruppen und Initiativen, die in gesellschaftlicher, kultureller oder sozialer Hinsicht sowie im Bereich der Umwelt herausragende Leistungen erbracht haben 7. Schlussbestimmungen Diese Richtlinien gelten ab Gleichzeitig treten die Richtlinien für die Ehrung verdienter Gemeindebürger in der Gemeinde Neubiberg vom außer Kraft. Neubiberg, Günter Heyland Erster Bürgermeister Ehrungsrichtlinien 3

4 Anlage zu den Richtlinien für die Ehrung verdienter Gemeindebürgerinnen und -bürger Ehrengaben 1. Gemeindebürger, die einen Verdienstorden oder eine Auszeichnung auf internationaler und Bundesebene oder eine Auszeichnung auf Landes- oder regionaler Ebene erhalten haben Ehrenurkunde, Ehrenmedaille. Personen, die durch langjährige persönliche Einsatzbereitschaft in caritativen und sozialen Organisationen besondere Verdienste erworben haben 15, 0 Jahre Urkunde 5 Jahre Urkunde, Silbermedaille 30, 35, 40, 45 Jahre Urkunde 50 Jahre Ehrenurkunde, Goldmedaille 3. Mitglieder von Vorstandschaften in den örtlichen Vereinen, Verbänden und Organisationen 15, 0 Jahre Urkunde 5 Jahre Urkunde, Silbermedaille 30, 35, 40, 45 Jahre Urkunde 50 Jahre Ehrenurkunde, Goldmedaille Ehrungsrichtlinien 4

5 3.1. Freiwillige Feuerwehr (Mitgliedschaft) 10 Jahre Urkunde 5 Jahre Urkunde, Bronzemedaille 50 Jahre Ehrenurkunde, Silbermedaille 3.. Freiwillige Feuerwehr (Kommandant, stv. Kommandant, Atemschutzgerätewart) 15, 0 Jahre Urkunde 5 Jahre Urkunde, Silbermedaille 30, 35, 40, 45 Jahre Urkunde 50 Jahre Ehrenurkunde, Goldmedaille 3.3. Freiwillige Feuerwehr (Ehrenkreuzträger) für langjährige Mitgliedschaft Erwerb des Leistungsabzeichens III/5 Ehrenurkunde Ehrenurkunde für langjährige Mitgliedschaft und Ausübung einer wichtigen Funktion Ehrenurkunde, Geschenk (siehe 3.) 4. Ehrungen für Schulleiterinnen und Schulleiter 5 Jahre Urkunde, Silbermedaille Ehrungsrichtlinien 5

6 5. Personen, Mannschaften oder Gruppen, die besondere sportliche Erfolge bzw. herausragende Leistungen erbracht haben 5.1. Oberbayerische Meisterschaften 1. Platz Ehrenurkunde. Platz Urkunde 3. Platz Urkunde 5.. Bayerische Meisterschaften 1. Platz Ehrenurkunde, Bronzemedaille. Platz Ehrenurkunde 3. Platz Urkunde 5.3. Deutsche Meisterschaften 1. Platz Ehrenurkunde, Silbermedaille. Platz Ehrenurkunde, Bronzemedaille 3. Platz Ehrenurkunde 5.4. Internationale Meisterschaften 1. Platz Ehrenurkunde, Goldmedaille. Platz Ehrenurkunde, Silbermedaille 3. Platz Ehrenurkunde, Bronzemedaille Bei mehrmaligem Erreichen eines Platzes, erfolgt die Verleihung einer Urkunde. 6. Personen, Gruppen und Initiativen, die in gesellschaftlicher, kultureller oder sozialer Hinsicht sowie im Bereich der Umwelt herausragende Leistungen erbracht haben Dankesurkunde, Ehrenmedaille Ehrungsrichtlinien 6

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