Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand )

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1 Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand ) Name der Serie: Audi Sport TT Cup DMSB-Genehmigungs-Nummer: 919/17 Status der Serie/Veranstaltungen International - International reserviert National A inkl. NSAFP (National Series with FIA-Approved Foreign Participation) National A inkl. NEAFP National A Vorwort: Der Audi Sport TT Cup ist ein Markenpokal, der unter der Bewerbung der Audi Sport GmbH als internationale Rennserie in 2017 im Rahmen der DTM veranstaltet wird. Der Audi Sport TT Cup 2017 richtet sich an junge erfahrene Motorsportler, denen der Einstieg in den Tourenwagen-Sport ermöglicht werden soll. Alle Fahrzeuge werden unter einer Blocknennung des Bewerbers Audi Sport GmbH zu den einzelnen Veranstaltungen gemeldet. Die Fahrzeuge werden zentral von der Audi Sport GmbH bzw. von einem von der Audi Sport GmbH beauftragten Generalunternehmen eingesetzt. Bei der Durchführung des Markenpokals legt die Audi Sport GmbH großen Wert auf Chancengleichheit, Kosteneffektivität und Sicherheit aller beteiligten Personen. Die männliche Bezeichnung und die weibliche Bezeichnung sind in vorliegender RahmenAusschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde nachfolgend die männliche Form gewählt; die jeweiligen Formulierungen sind entsprechend auf die weibliche Bezeichnung anzuwenden. Ausschreiber / Organisation: Audi Sport GmbH NSU Straße 24-32, Neckarsulm Ansprechpartner: Herr Philipp Mondelaers Projektleitung Audi Sport TT Cup, Abteilung I/YM Mobil-Nr.: +49 (0) Homepage: philipp.mondelaers@audi.de

2 Inhaltsverzeichnis: Teil 1 Sportliches Reglement 1. Einleitung 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie 2.2 Name des zuständigen ASN 2.3 ASN Visum/Genehmigungsnummer 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten (permanentes Büro) 2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees 2.6 Liste der Offiziellen (permanente Sportwarte) 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie 3.1 Offizielle Sprache 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung 3.3 Allgemeine Definitionen 4. Nennungen 4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung 4.2 Nenngeld für die Saison für permanente Teilnehmer für die Saison Startnummern, Teilnehmername und Landesflagge 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets 6. Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promoters 6.2 Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung, Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers 7. Veranstaltungen 7.1 Serien-Terminkalender 7.2 Maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge Betreuung, Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen 7.3 Durchführung der Wettbewerbe, Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch, Servicezelt, Audi Sport TT Cup Area, Safety-Car Durchführung der Wettbewerbe a) Training b) Qualifikation c) Startarten d) Wertungsläufe Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch Servicezelt. Audi Sport TT Cup Area Safety-Car 8. Wertung 8.1 Punktetabelle 8.2 Punktegleichheit 9. Private Trainings und Tests 10. Dokumentenabnahme 10.1 Zeitplan Dokumentenabnahme 10.2 Fahrerbesprechung/Briefing 2

3 11. Technische Abnahme/Technische Kontrollen 11.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen 11.2 Technische Abnahme vor Qualifikationstraining, dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan Parc Fermé 12. Rennen 12.1 Verwendung von Regenreifen 12.2 Max. Personenanzahl, die an einem Fahrzeug arbeiten und Sicherheitsausstattung 12.3 Boxenstopp-Sicherheit und Verantwortlichkeit des Bewerbers beim Start aus dem Boxenbereich Tätigkeiten in der Boxengasse während Trainings und Wertungsläufen 13. Titel, Preisgeld und Pokale 13.1a) Titel Gesamtsieger 13.1b) Titel Sieger Rookie-Wertung 13.2 Preisgeld und Pokale 14. Protest und Berufung 15. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung 16. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte 17. Besondere Bestimmungen 3

4 Teil 2 Technisches Reglement 1. Technische Bestimmungen der Serie 1.1 Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen 1.3 Allgemeines/Präambel 1.4 Fahrerausrüstung 1.5 Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten 1.6 Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast 1.7 Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren 1.8 Abgasvorschriften 1.9 Geräuschbestimmungen 1.10 Werbung an Fahrerausrüstung/Wettbewerbsfahrzeug und Startnummern 1.11 Sicherheitsausrüstung 1.12 Kraftstoff und ggf. Einheits-Kraftstoff Kraftstoffkontrollen Nachtanken, Tankanlagen und Kontrolle 1.13 Definitionen Technik 2. Besondere Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines 2.2 Motor Abgasanlage 2.3 Kraftübertragung 2.4 Bremsen 2.5 Lenkung 2.6 Radaufhängung 2.7 Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen 2.8 Karosserie und Abmessungen a) Karosserie außen (inkl. Scheiben) b) Fahrgastraum/Cockpit c) Zusätzliches Zubehör 2.9 Aerodynamische Hilfsmittel 2.10 Elektrische Ausrüstung 2.11 Kraftstoffkreislauf 2.12 Schmierungssystem 2.13 Datenübertragung 2.14 Sonstiges Teil 3 Anlagen/Zeichnungen Anlage 1: Werbung auf Fahrerausrüstung und Fahrzeug Anlage 2: Homologationsblatt Audi Sport TT Cup Anlage 3: Teilekatalog Audi Sport TT Cup Diese Ausschreibung besteht aus 33 Seiten inkl. 3 Anlagen. 4

5 Teil 1 Sportliches Reglement 1. Einleitung Der Audi Sport TT Cup 2017 wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes (ISG) und seiner Anhänge (das Gesetz), den Allgemeinen Bestimmungen der FIA für Rundstreckenrennen und den nationalen Wettbewerbsbestimmungen des DMSB durchgeführt. Er findet in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen und den Technischen Bestimmungen der Serie statt, wobei die Technischen Bestimmungen mit den Sicherheitsbestimmungen des Anhang J der FIA (Artikel 253 bzw. 277) übereinstimmen. Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Rundstreckenreglement des DMSB durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstalter nichts anderes bestimmt ist. Alle Fahrzeuge für den Audi Sport TT Cup 2017 werden von der Audi Sport GmbH (im Weiteren Audi Sport ) gestellt und von ihr oder dem von ihr beauftragten Generalunternehmer transportiert, vorbereitet und während der Veranstaltungen betreut. Audi Sport wird sich bemühen, alle eingesetzten Fahrzeuge durch die gesamte Saison auf gleichem technischem Niveau zu halten, um so das fahrerische Potenzial der einzelnen Teilnehmer unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen Einzelner deutlich zu machen. Für die Ausrichtung des Audi Sport TT Cups 2017 hat Audi Sport die unter Ziffer 2 beschriebene Organisation eingerichtet. Als Ansprechpartner gegenüber der Audi Sport GmbH für alle mit dem Audi Sport TT Cup in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten fungiert ausschließlich der jeweilige Teilnehmer, in keinem Fall dessen Eltern oder Betreuer. Die sportrechtlichen und zivilrechtlichen Kompetenzen der Erziehungsberechtigten werden dadurch nicht beeinflusst. 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie Die Audi Sport GmbH, nachfolgend Audi Sport bzw. Serienausschreiber genannt, schreibt für das Jahr 2017 den Audi Sport TT Cup als internationale reservierte Rennserie aus. D.h. die für den Audi Sport TT Cup zugelassenen Teilnehmer werden von Audi Sport ausdrücklich bestimmt und eingeladen. 2.2 Name des zuständigen ASN DMSB Deutscher Motor Sport Bund e.v. 2.3 ASN Visum/Genehmigungs-Nummer Die ausgeschriebene Serie mit dem vorliegenden sportlichen und technischen Reglement ist vom Deutschen Motor Sport Bund mit Datum am unter Reg.-Nr.: 919/17 genehmigt. 5

6 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten (permanentes Büro) Audi Sport GmbH Leitung Audi Sport TT Cup Philipp Mondelaers Heinrichsheimstrasse Neuburg an der Donau Deutschland Mobil: +49 (0) Zusammensetzung des Organisationskomitees Das Audi Sport TT Cup Organisationskomitee besteht aus dem Leiter Audi Sport TT Cup Audi Sport TT Cup Beirat Gremium bestehend aus 4 Personen Geschäftsführung der Audi Sport GmbH 2.6 Liste der Offiziellen (permanente Sportwarte) (siehe auch jeweilige Veranstaltungsausschreibung) Permanenter Sportkommissar des Audi Sport TT Cups Es wird ein permanenter Sportkommissar eingesetzt. Permanenter Technischer Kommissar Audi Sport TT Cup ein technischer Kommissar, der für die Fragen der Technik, insbesondere der Sicherheit des Audi Sport TT Cup verantwortlich ist. Die Namen der Sportkommissare sowie alle weiteren Offiziellen ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie Diese Serie unterliegt den folgenden Bestimmungen: Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen DMSB-Veranstaltungsreglement DMSB Rundstreckenreglement DMSB-Lizenzbestimmungen Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO) Rechts- und Verfahrensregeln der FIA Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB Umweltrichtlinien des DMSB Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA Sportliches und Technisches Reglement dieser Serie mit den vom DMSB genehmigten Änderungen und Ergänzungen (Bulletins) Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen dem Ethikkodex und Verhaltenskodex der FIA und dem Ethikkodex des DMSB den sonstigen Bestimmungen der FIA und des DMSB 6

7 3.1 Offizielle Sprache Deutsch Nur der deutsche, vom DMSB genehmigte Reglementtext ist verbindlich. 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung (1) Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Motorsports und auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. (2) Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die genehmigende Stelle geändert werden. Ab Beginn der Veranstaltung können Änderungen in Form von Bulletins nur durch die Sportkommissare der Veranstaltung vorgenommen werden. Änderungen sind grundsätzlich nur möglich, wenn sie aus Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt, oder aufgrund behördlicher Anordnung notwendig sind bzw. wenn die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte sich ändern oder offensichtliche Fehler in der Ausschreibung zu korrigieren sind. (3) Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder zu verlegen, falls dies durch außerordentliche Umstände notwendig ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. 3.3 Allgemeine Definitionen Serienausschreiber Audi Sport GmbH (im Weiteren Audi Sport) ist gegenüber den Motorsportbehörden der Ausrichter des Audi Sport TT Cups sowie Serienausschreiber gegenüber den Teilnehmern. Audi Sport TT Cup Beirat: Gremium für alle im Zusammenhang mit vorliegenden Einschreibe- und Durchführungsbedingungen zu treffenden Entscheidungen, soweit im Einzelfall nicht die nationalen oder internationalen Sportbehörden zuständig sind. Gesamtverantwortlicher Audi Sport TT Cup: Gesamtansprechpartner für sämtliche organisatorischen, sportlichen und sportrechtlichen Belange Technischer Verantwortlicher Audi Sport TT Cup: Ansprechpartner in allen Belangen zur Entwicklung, Aufbau und technischem Einsatz der TT Cup Fahrzeuge Verantwortlicher Vermarktung: Ansprechpartner in sämtlichen Belangen der Vermarktung und zu Partnerschaften des Audi Sport TT Cups Audi Sport TT Cup Instruktoren: erfahrene aktuelle und ehemalige Rennfahrer, die für die Aus- und Weiterbildung sowie Betreuung der Teilnehmer in fahrtechnischen, sportlichen und rennorganisatorischen Belangen über die gesamte Saison und während der einzelnen Veranstaltungen des Audi Sport Cups zuständig sind 7

8 Audi Sport TT Cup Berater: i.d.r. ein ehemaliger Rennfahrer der eine hohe Erfahrung in Markenpokal Veranstaltungen hat Generalunternehmen: von Audi Sport beauftragtes Unternehmen, das Aufgaben im Rahmen der technischen, sportlichen und kaufmännischen Durchführung des Audi Sport TT Cups in Abstimmung und im Auftrag von Audi Sport wahrnimmt TT cup Einzig zugelassenes Fahrzeug zur Teilnahme am Audi Sport TT Cup Technischer Serienkommissar / technical scrutineer Audi Sport TT Cup Ist als permanenter technischer Kommissar für die Serie Audi Sport TT Cup insbesondere für die sportrechtliche Überprüfung der TT Cup sowie für die technische Abnahme der TT Cup zuständig. Permanenter Serien Sportkommissar / permanent steward Audi Sport TT Cup Für den Audi Sport TT Cup permanent zuständiger Sportkommissar, der das Gremium der Sportkommissare des jeweiligen Veranstaltungswochenendes für Freies Training, Qualifikationstraining und die beiden Wertungsläufe des Audi Sport TT Cups ergänzt. Teilnehmer Teilnehmer sind sog. permanente Teilnehmer und sog. Gaststarter. Permanente Teilnehmer haben sich für die gesamte Saison als Teilnehmer bei Audi Sport beworben, erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer , haben eine entsprechende Teilnahmevereinbarung mit Audi Sport abgeschlossen und sind von Audi Sport für die Saison ausdrücklich als permanente Teilnehmer bestätigt worden. Nur permanente Teilnehmer nehmen an der Gesamtwertung des Audi Sport TT Cups 2017 teil und können den Titel Audi Sport TT Cup Champion 2017 erringen. Gaststarter sind Teilnehmer, welche ausschließlich von Audi Sport persönlich zur Teilnahme an einer bestimmten Rennveranstaltung eingeladen werden. Gaststarter haben die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer zu erfüllen. Rookie ist ein Teilnehmer, der in der Saison 2017 seine erste Saison im Audi Sport TT Cup bestreitet, nicht vor dem Jahr 1997 geboren ist und an allen 7 Veranstaltungen teilnimmt. Team Guide Der Team Guide wird dem Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn übergeben. Der Teilnehmer bestätigt den Erhalt des Team Guides durch Unterschrift auf einer bereitgestellten Unterschriftenliste. Der Team Guide erhält u.a. die folgenden Informationen: Rennprogramm der DTM und der Rahmenserien für das Wochenende Veranstaltungsprogramm inkl. Zeitplan des Audi Sport TT Cup, insbesondere Beginn und Ende der Audi Sport TT Cup Veranstaltung je Rennstrecke Wichtige Rufnummern von allen Verantwortlichen des Audi Sport TT Cup Informationen zur Rennstrecke Notfallrufnummern Öffnungszeiten des Servicezeltes, der Audi TT Area und der Audi Lounge Übersicht über die Teilnehmer Resultate (aus dem vorherigen Rennen) System der Punktevergabe und Fahrertabelle Rufnummern der Fahrer Vorschriften zum Dresscode Informationen zu der Push to Pass Funktion Übersicht über die TV Übertragungszeiten 8

9 4. Nennungen 4.1 Teilnahmevoraussetzungen, Einschreibungen, Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung Teilnahmevoraussetzungen Für permanente Teilnehmer Audi Sport schreibt den Audi Sport TT Cup für permanente Teilnehmer aus, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Mindestalter von 16 Jahren Besitz (während aller zum Cup zählenden Veranstaltungen) mindestens einer gültigen internationalen Fahrer-Lizenz Stufe D des DMSB oder eine vergleichbare Lizenz eines anderen Autorité Sportive Nationale (ASN). Lizenznehmer anderer ASN benötigen zusätzlich eine Auslandsstartberechtigung ihres ASN. Absendung des vollständig ausgefüllten Antrages auf Teilnahme an der Audi Sport TT Cup Saison 2017, erhältlich bei der Audi Sport GmbH, Herrn Philipp Mondelaers, I/YM, Heinrichsheimstrasse 200, Neuburg an der Donau.. Erfolgreiche Teilnahme (belegt durch schriftliche Bestätigung von Audi Sport) am Auswahlverfahren zum Audi Sport TT Cup. Abschluss der Teilnahmevereinbarung zwischen dem Teilnehmer, soweit dieser noch nicht volljährig ist, mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreter, und Audi Sport. Sofern bei Erfüllung obiger Voraussetzungen mehr Anträge auf Einschreibung von Bewerbern auf permanente Teilnahme bei Audi Sport eingehen, als Plätze im Audi Sport TT Cup 2017 zur Verfügung stehen, behält sich Audi Sport die Auswahl der Fahrer vor. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Startplätze für permanente Teilnehmer legt Audi Sport für jede Saison neu fest Für Gaststarter Audi Sport behält sich vor, eine bestimmte Anzahl von Startplätzen je Wertungslauf mit sog. Gaststartern zu besetzen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen: Mindestalter von 16 Jahren Besitz (während aller zum Cup zählenden Veranstaltungen) mindestens einer gültigen internationalen Fahrer-Lizenz Stufe D des DMSB oder eine vergleichbare Lizenz eines anderen Autorité Sportive Nationale (ASN). Lizenznehmer anderer ASN benötigen zusätzlich eine Auslandsstartberechtigung ihres ASN. sowie die erfolgreiche Teilnahme im Vorfeld des Einsatzes an einer von Audi Sport über die Audi Driving Experience durchgeführten speziellen Qualifizierung bzw. eines speziellen Lizenztrainings Einschreibung Für permanente Teilnehmer erfordert eine gültige Einschreibung neben der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer das rechtzeitige Vorliegen der vollständigen Einschreibeunterlagen und den rechtzeitigen Eingang der Einschreibegebühr/dem Nenngeld gemäß 4.2 sowie der Teilnahmevereinbarung bei Audi Sport. Gaststarter werden ausschließlich von Audi Sport persönlich eingeladen und erhalten im Zuge dieser Einladung das Nennformular zur Nennung als Gaststarter für eine bestimmte Rennveranstaltung. Da es sich um eine internationale Rennserie handelt, erhalten die angenommenen Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung, wenn sie von Audi Sport zur Teilnahme am Audi Sport TT Cup ausdrücklich zugelassen werden. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor Anträge auf Einschreibung mit Angabe von Gründen, insbesondere bei mehr Bewerbern als freie Plätze für die Saison 2017 vorhanden sind und bei erfolgloser Teilnahme am Auswahlverfahren abzulehnen. 9

10 4.1.3 Nennung, Nennungsschluss Mit dem Antrag auf Einschreibung beauftragen und bevollmächtigen die Teilnehmer Audi Sport, in ihrem Namen Nennungen zu den Veranstaltungen, bei denen Wertungsläufe zum Audi Sport TT Cup 2017 durchgeführt werden, im Rahmen der sog. Blocknennung abzugeben. Aus den jeweiligen Blocknennungen ergeben sich die vorläufigen Starterlisten für den jeweiligen Wertungslauf. Nach Dokumenten- und Technischer Abnahme werden die endgültigen Starterlisten am offiziellen Aushang veröffentlicht. Audi Sport gibt die Blocknennungen bis zum Nennungsschluss je Veranstaltung ab Teilnahmeverpflichtung Mit Absendung des vom Teilnehmer vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten, vom Teilnehmer oder, im Falle eines minderjährigen Teilnehmers, mit Zustimmung von seinen gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Antrag auf Einschreibung an den Serienausschreiber Audi Sport verpflichtet sich der Teilnehmer, an den Auswahl- und Saisoneinführungslehrgängen, sowie, bei entsprechender Bestätigung der Teilnahme durch Audi Sport, an allen zum Audi Sport TT Cup 2017 zählenden Veranstaltungen und Wertungsläufen der Saison 2017 teilzunehmen. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, auch später eingehende Anträge anzunehmen. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist an folgende Adresse zu senden: - Adresse des Serienausschreibers 4.2 Nenngeld / Einschreibegebühr für permanente Teilnehmer für die Saison 2017 Die Einschreibegebühr/Nenngeld sowie eine eventuelle Kaution sind gemäß dem Antrag auf Einschreibung fällig. Folgende Einschreibgebühren/Nenngeld sind vom Teilnehmer zu entrichten: Einschreibegebühr inkl. Nenngeld pro Teilnehmer Saison 2017: Kaution für Haftung für Schäden am TT cup: ,- zzgl. USt ,- ohne USt. 4.3 Startnummern, Teilnehmername und Landesflagge Die Teilnehmer erhalten vom Serien-Ausschreiber permanente Startnummern für die komplette Saison. Die Position und Gestaltung der Startnummern sowie die Größe der Streifen auf Windschutzund Heckscheibe richten sich nach den FIA/DMSB-Vorschriften 2017 für Startnummern und Werbung am Fahrzeug (nachzulesen im DMSB Handbuch Auto Blauer Teil). Die vordere Startnummer wird auf der Windschutzscheibe an der vorgegebenen Position angebracht. Die Farbe des Startnummernträgers richtet sich nach dem möglichen Startnummernsponsor, soweit die Erkennbarkeit der Startnummer davon nicht beeinträchtigt ist. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Startnummer. Die Startnummern werden vor der ersten Saisonveranstaltung unter den permanenten Teilnehmern verlost. Die Startnummer des Gaststarters wird von Audi Sport vergeben. 10

11 Teilnehmername und Landesflagge auf dem Fahrzeug Der Name des Teilnehmers wird auf dem Dachholm des Wettbewerbsfahrzeuges abhängig von der Fahrzeugfarbe in weißen oder schwarzen Buchstaben angebracht. Die entsprechende Landesflagge jedes Teilnehmers wird auf einem vordefinierten Bereich auf dem Fahrzeug abgebildet. Für die Beklebung sorgt das beauftragte Generalunternehmen. 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen a) Fahrer Fahrer mit einer für das Jahr 2017 gültigen Internationalen Fahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufen A, B, C, D, C/D-historisch, die von Audi Sport für den Audi Sport TT Cup ausdrücklich bestätigt worden sind und die Einschreibegebühren fristgerecht entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt. b) Bewerber Alle Fahrer des Audi Sport TT Cup starten unter folgender Bewerbung: Audi Sport GmbH, Bewerber-Lizenz-Nr Andere Bewerber sind im Audi Sport TT Cup nicht zulässig c) Gastfahrer Audi Sport kann Gastfahrer mit einer gültigen Internationalen Bewerber- und Fahrerlizenz gemäß Art. 5.1 Nationalen Lizenz der Stufe A Nationalen Junior-Lizenz zu den Wertungsläufen zulassen. Wenn diese von Audi Sport ausdrücklich bestimmt werden (internationale Rennserie) und die Bedingungen der Ausschreibung für die Teilnahme von Gaststartern zu der jeweiligen Veranstaltung erfüllen, können sie außerhalb der Punkte- und Preisgeldwertung teilnehmen. Die eingeschriebenen (permanenten) Teilnehmer haben vorrangige Startberechtigung. Besondere Bestimmungen/Regelungen für Gaststarter N/A d) Altersregelung gemäß den gültigen DMSB-Lizenzbestimmungen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets Bei Veranstaltungen mit dem Status International sind DMSB-Lizenznehmer sowie Lizenznehmer eines anderen der FIA angeschlossenen ASN teilnahmeberechtigt und erhalten Punkte für diese Serie. Bei allen Veranstaltungen benötigen ausländische Bewerber/Fahrer die Zustimmung des eigenen ASN nach Art des ISG. 6. Versicherung; Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promotors gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement 11

12 6.2 Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (=Teilnehmer) zum Ausschluss der Haftung, Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement 7. Veranstaltungen 7.1 Serien-Terminkalender Der Audi Sport Cup umfasst sieben (7) Rennveranstaltungen mit jeweils zwei (2) Wertungsläufen. Die einzelnen geplanten Veranstaltungen sind: Datum Land Veranstaltung Rundenanzahl je Rennveranstaltu ng Hockenheimring I * Nürburgring Grand Prix I* Norisring, Nürnberg* Zandvoort* Nürburgring Grand Prix II* Spielberg* Hockenheimring II* 13 *vorläufiger Terminkalender, Bestätigung der Termine steht noch aus, Änderungen vorbehalten 7.2 Zulässige Fahrzeuge, maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge, Betreuung, Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge Die maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge ist in der jeweiligen Streckenlizenz definiert und wird in den einzelnen Veranstaltungsausschreibungen geregelt Betreuung, Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen Betreuung der Fahrzeuge Die Fahrzeuge werden alle vollumfänglich und ausschließlich durch Audi Sport, das von Audi Sport beauftragte Generalunternehmen sowie ausdrücklich von Audi Sport berechtigte Personen, die auch als solche zu erkennen sind, betreut. Jegliche Wartungs-, Reparatur- und Einstellarbeiten dürfen ausschließlich von Mitarbeitern der Audi Sport, des beauftragten Generalunternehmens sowie der ausdrücklich von Audi Sport berechtigten Unternehmen durchgeführt werden. Jeder Verstoß gegen diese Regelung wird den Sportkommissaren zur Bestrafung gemeldet Einsatzfähigkeit des dem Teilnehmer überlassenen Fahrzeuges Der dem Teilnehmer überlassene TT cup wird von Audi Sport zu den jeweiligen Rennveranstaltungen in einem einsatzfähigem Zustand zur Verfügung gestellt, so dass sich der TT cup sowohl in technisch wie optisch einwandfreiem Zustand befindet bzw. dieser für die folgende Veranstaltung wiederhergestellt wird Einstellmöglichkeiten Auf Verlangen des Teilnehmers werden von den Mechanikern des beauftragten Generalunternehmens ausschließlich folgende individuelle Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen: Sitzposition und Pedaleinstellungen Anpassung der Pedaleriebox Lenkradposition 12

13 Sicherheitsgurtposition Einstellung des vorderen und hinteren Stabilisators Einstellung des TCS (Traction Control System) Einstellung des Differenzial-Mappings in drei definierten Modi Alle anderen Parameter werden ausschließlich vom beauftragten Generalunternehmen an allen Fahrzeugen einheitlich eingestellt und nicht individuell angepasst Tätigkeiten des Helfers des Teilnehmers Der Teilnehmer ist berechtigt einen (1) Helfer für die Audi Sport TT Cup Saison zu benennen. Dieser Helfer ist berechtigt, den Teilnehmer organisatorisch zu unterstützen. Er ist nicht berechtigt, außer in den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten, technische oder sonstige Maßnahmen am Fahrzeug zu tätigen: Reifendruck Messen der Reifentemperatur Boxentafel an der Strecke Angurten / Helm reichen Scheiben putzen Trinkflasche reichen Unterstützung des Teilnehmers nach dem freien Training bzw. nach Aufhebung vom Parc Fermé nach Qualifikationstraining und Wertungslauf den TT cup zu reinigen. Der Luftdruck der Reifen kann vom Teilnehmer bzw. seinem Helfer individuell eingestellt werden. Die vorgegebenen Reifendruckgrenzwerte der Audi Sport bzw. des beauftragten Generalunternehmens und/oder des Reifenlieferanten müssen eingehalten werden. Die Messgeräte zum Messen des Reifendrucks und der Reifentemperatur sind von dem Teilnehmer bzw. dem Helfer selbst und auf eigene Kosten anzuschaffen. Der Transport zur und die Verwendung bei der jeweiligen Veranstaltung erfolgen eigenverantwortlich durch jeweiligen Teilnehmer bzw. Helfer. Das Messgerät zum Messen des Reifendrucks darf nicht zur Erhöhung des Reifendrucks geeignet sein. Die Erhöhung des Reifendrucks darf nur mit den bei der Veranstaltung bereitstehenden und geeichten Geräten von Audi Sport bzw. des Generalunternehmers erfolgen. Der Helfer ist zur Vornahme der in dieser Ziffer erlaubten Tätigkeiten nur an dem Fahrzeug des Teilnehmers, den er unterstützt, berechtigt. An Fahrzeugen anderer Teilnehmer ist keinerlei Tätigkeit erlaubt, insbesondere -aber nicht abschließend- ist das Messen des von anderen Teilnehmern eingestellten Luftdrucks und der Reifentemperatur an deren Fahrzeugen untersagt Reparaturen Die Audi Sport, das beauftragte Generalunternehmen und von Audi Sport oder dem Generalunternehmen ausdrücklich berechtigte Unternehmen sind berechtigt, im Auftrag der Audi Sport Reparaturen an dem für den Einsatz überlassenen TT cup durchzuführen. Reparaturen umfassen die technische Durchsicht der Fahrzeuge TT cup, die Beseitigung von verschleißbedingten Beschädigungen ebenso wie die Beseitigung von im Zuge des Einsatzes des TT cup bei Veranstaltungen im Rahmen der Audi Sport TT Cup Saison am TT cup des Teilnehmers entstandenen Beschädigungen Revisionen und Verschleiß Alle Entscheidungen über die Notwendigkeit von Revisionen oder verschleißbedingten Reparaturen werden ausschließlich von den technischen Verantwortlichen der Audi Sport bzw. dem Generalunternehmen getroffen Reparaturen von Beschädigungen Die Entscheidung über die Reparatur bzw. Instandsetzung von Beschädigungen am Fahrzeug des Teilnehmers, die während dem Einsatz des Fahrzeuges entstanden sind, wird durch den technischen Verantwortlichen von Audi Sport, dem technischen Verantwortlichen des Generalunternehmens sowie in Fällen von Sicherheitsbauteilen durch den permanenten Technischen Kommissar getroffen. Der Entscheidung geht eine technische Besichtigung des Schadens durch die vorstehenden Personen und dem Teilnehmer voraus. Nach jedem Training, Qualifikationstraining sowie 13

14 nach jedem Wertungslauf wird ein Protokoll über die optisch erkennbaren Beschädigungen angefertigt. Das Protokoll ist von dem Teilnehmer und den technischen Vertretern des beauftragten Generalunternehmens und der Audi Sport zu unterschreiben. Über die optisch erkennbaren und aufgenommenen Schäden hinaus können bei der technischen Durchsicht bzw. Reparatur des TT cup weitere Schäden festgestellt werden. In solchen Fällen wird der Teilnehmer über die zusätzlichen Schäden informiert. Im Rahmen der Besichtigung und Anfertigung des Protokolls erhält der Teilnehmer entsprechendes Gehör betreffend den Schadenshergang. Der Teilnehmer hat kein Recht auf Einspruch gegen die Entscheidung über eine erforderliche Reparatur bzw. Instandsetzung im vorstehend beschriebenen Sinne. 7.3 Durchführung der Wettbewerbe, Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch, Servicezelt, Audi Sport TT Cup Area, Safety-Car Durchführung der Wettbewerbe Die Wettbewerbe werden nach den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes der FIA und dessen Anhänge, des DMSB-Veranstaltungs- und -Rundstreckenreglements durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung nichts anderes geregelt ist. Insbesondere gelten folgende Bestimmungen: Die Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse beträgt zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung grundsätzlich max. 60 km/h. Die Einhaltung dieser Geschwindigkeit kann mithilfe eines Pitspeedlimiters über das Lenkrad unterstützend reguliert werden, verantwortlich für die richtige Geschwindigkeit bleibt zu jeder Zeit der Teilnehmer. Überschreitungen während des Trainings bzw. Warm-ups werden mit einer Geldbuße von 25,- je km/h Überschreitung bestraft (zahlbar an den DMSB), Überschreitungen während des Rennens werden mindestens mit einer Drive through - bzw. Stop and go -Strafe geahndet. a) Training Pro Veranstaltung sind ein (Anzahl: 1) freies Trainings von 50 Minuten und ein (Anzahl: 1) Qualifikationstraining von 30 Minuten vorgesehen. Jeder Fahrer hat mindestens zwei (Anzahl: 2) gezeitete Trainingsrunden zu absolvieren, um sich für die beiden Wertungsläufe zu qualifizieren. Erfüllt er diese Voraussetzung nicht, kann ihm die Zulassung zum Rennen verweigert werden. Sofern sich ein Teilnehmer nicht qualifiziert hat, aber dennoch vom Rennleiter zum Rennen zugelassen wird, gilt folgende Regelung: Falls ein Teilnehmer zum Qualifikationstraining nicht antritt bzw. keine Zeit erzielt, jedoch am Freien Training teilgenommen hat, so wird er an das Ende des Starterfeldes gesetzt. Betrifft dies mehrere Teilnehmer, so erfolgt die Aufstellung dieser Teilnehmer nach ihren Fahrzeiten im Freien Training. Teilnehmer, die weder eine Zeit im Qualifikationstraining noch im Freien Training erzielt haben, jedoch vom Rennleiter zum Start zugelassen werden, werden als Letzte in der Startaufstellung platziert. Betrifft dies mehrere Teilnehmer, so erfolgt die Aufstellung nach dem aktuellen Stand des Audi Sport TT Cup, bei Punktgleichheit nach der Platzierung im letzten Rennen. Beim ersten Wertungslauf der Saison wird die Aufstellung der betroffenen Teilnehmer vom Rennleiter festgelegt. Teilnehmer, die aus welchen Gründen auch immer nicht am Rennen teilnehmen können, sind verpflichtet, sich schnellstmöglich bei der Rennleitung, spätestens eine Stunde vor der offiziellen Startzeit, abzumelden. Durch die Abmeldung frei werdende Plätze in der Startaufstellung werden durch Aufrücken der restlichen Teilnehmer geschlossen. Die Startaufstellung zu den Rennen wird grundsätzlich bis eine Stunde vor dem Start bekannt gegeben. 14

15 b) Qualifikation Qualifikationsminimum Das Qualifikationsminimum für die Zulassung zum Start ergibt sich aus dem Mittel der von den drei trainingsschnellsten Teilnehmern gefahrenen Runden-Bestzeiten im Qualifikationstraining (beste Rundenzeit des Trainingsschnellsten plus beste Rundenzeit des Zweitschnellsten plus beste Rundenzeit des Drittschnellsten geteilt durch 3) plus 20%. Teilnehmer, die diese Qualifikation nicht erreichen, werden grundsätzlich zum Start nicht zugelassen. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft der Rennleiter. Ablauf der Qualifikation Die Teilnehmer fahren die Fahrzeuge vom Servicezelt in die Boxengasse. Die Teilnehmer stellen die Fahrzeuge in der Pit Lane in den jeweiligen Arbeitsbereichen vor den einzelnen Boxen ab. Bis zum Beginn des freien Trainings oder des Qualifikationstrainings können an den Fahrzeugen durch die in der Boxengasse befindlichen Mechaniker Einstellmaßnahmen vorgenommen werden. Das freie Training bzw. das Qualifikationstraining beginnt, wenn die Boxenampel auf grün schaltet. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen die Fahrzeuge die Pit Lane verlassen und über die Fast Lane in Richtung Boxenausfahrt losfahren. Während des freien Trainings und des Qualifikationstrainings können die Teilnehmer ihr Fahrzeug in die Boxengasse zu den in Ziffer 17.4 beschriebenen Einstellmaßnahmen fahren. Nach Abschluss der Einstellungen kann das Training wieder aufgenommen werden. Bei der Boxenausfahrt hat der Teilnehmer den von hinten kommenden sich in der Fast Lane befindlichen anderen Teilnehmern Vorfahrt zu gewähren. In der gesamten Boxengasse gilt Überholverbot, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist zu beachten. Mit Beginn des Qualifikationstrainings hat jeder Teilnehmer die Gelegenheit, eine oder mehrere möglichst schnelle Runden zu fahren. Die jeweils schnellsten zwei Runden eines Teilnehmers während des Qualifikationstrainings werden zum Erstellen des Trainingsergebnisses herangezogen. Der schnellste Teilnehmer dieses Ergebnisses ist für Startplatz 1 (Position ergibt sich aus der Streckenlizenz) des ersten Wertungslaufs der Veranstaltung qualifiziert. Der zweitschnellste Teilnehmer des Qualifikationstrainings ist für Startplatz 2, der drittschnellste Teilnehmer für Startplatz 3 qualifiziert usw.. Werden bei einer Veranstaltung zwei Wertungsläufe durchgeführt, gilt das Ergebnis des Qualifikationstrainings als Basis für die Startaufstellung des 1. Wertungslaufs und des 2. Wertungslaufs. Die Startaufstellung für den 2. Wertungslauf einer Veranstaltung ergibt sich aus der Reihenfolge der jeweils zweitschnellsten gefahrenen Runde jedes Teilnehmers des Qualifikationstrainings. Sollten zwei oder mehr Teilnehmer eine übereinstimmende zweitschnellste Runde gefahren haben, so entscheidet die nächstschnellere Runde über den Startplatz im 2. Wertungslauf. Konnte kein Qualifying stattfinden, wird die Startaufstellung des 1. Wertungslaufes nach dem aktuellen Tabellenstand der Fahrerwertung gebildet. Die Gaststarter werden am Ende der Startaufstellung der permanenten Teilnehmer nach ihren Fahrzeugnummern numerisch aufsteigend positioniert. Die Startaufstellung aller Teilnehmer für den 2. Wertungslauf wird nach der jeweils schnellsten Rundenzeit eines Teilnehmers des 1. Wertungslaufs gebildet. c) Startarten Die Wertungsläufe werden wie folgt gestartet: rollender Start (Indianapolis-Start) stehender Start mit versetzter Startaufstellung (GP-Start) Vorstart, Startart, Führungsfahrzeug Die Fahrzeuge werden von den Teilnehmern aus dem Servicezelt in den Vorstart auf die Start- und Zielgerade gefahren und in den jeweiligen Startfeldern platziert. 15

16 Der Start zu einem Wertungslauf erfolgt bei allen Rennen stehend als Grand-Prix-Start mit versetzter Startaufstellung. Die Teilnehmer fahren die Einführungsrunde hinter einem Führungsfahrzeug, das am Ende dieser Runde die Strecke in die Boxengasse verlässt; die Teilnehmer fahren in die Startaufstellung und nehmen die Startplätze wieder ein. Der Start zu einem Wertungslauf erfolgt mit einer Startampelautomatik. Nachdem die Teilnehmer auf ihrer vorgesehenen Startposition stehen, wird am Ende des Feldes von einem Sportwart die grüne Flagge gezeigt. Danach zeigt der Starter den Teilnehmern die Tafel 5 Sekunden und schaltet anschließend die Startampel auf Rot. Nach Zeigen der grünen Flagge am Ende des Starterfeldes erscheint als Fünf-Sekunden Signal das erste rote Doppellicht und im Sekundenabstand jeweils ein weiteres rotes Doppellicht. Zwischen 0,2 und 3 Sekunden nach dem Erscheinen aller 5 roten Doppellichter wird das Startzeichen durch das Ausschalten der roten Lichter mit der Startampel erteilt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des DMSB Rundstreckenreglements d) Wertungsläufe Die Wertungsläufe gehen über eine Distanz von ca. 55 km bis ca. 65 km. Diese Distanz wird jeweils für den/die Wertungslauf/ -läufe in eine bestimmte Rundenzahl umgerechnet und für jede Veranstaltung angegeben. Wenn die vorgesehene Distanz für den Wertungslauf nach Ablauf von 30 Minuten vom Führenden noch nicht erreicht ist, wird der Führende bei der nächsten Zieldurchfahrt abgewinkt. Die Ziellinie gilt sowohl auf der Strecke als auch in der Boxengasse Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch Soweit verfügbar kann Audi Sport dem Teilnehmer ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Über einen Tausch auf ein Ersatzfahrzeug vor der technischen Abnahme entscheidet ausschließlich der Audi Sport TT Cup Beirat. Nach der technischen Abnahme ist ein Fahrzeugtausch sowie soweit vorhanden der Einsatz eines Ersatzfahrzeuges nur nach vorheriger Freigabe durch die Sportkommissare möglich. Der permanente Sportkommissar wird durch den Bewerbervertreter oder durch den technischen Verantwortlichen von Audi Sport bzw. dem Generalunternehmen entsprechend mit der Einholung der Freigabe betraut. Ein Einsatz eines Ersatzfahrzeuges kann auch während dem Freien Training oder dem Qualifikationstraining erfolgen, wenn der Ausfall des Fahrzeuges des Teilnehmers auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist, den Audi Sport oder der Generalunternehmer zu vertreten haben. Audi Sport ist nicht verpflichtet, Ersatzfahrzeuge bei den Rennveranstaltungen vorzuhalten. Der Teilnehmer hat insoweit keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeuges. Vorstehender Satz gilt insbesondere, wenn das dem Teilnehmer zugewiesene Fahrzeug nach der technischen Abnahme aus Gründen, die in der Sphäre des Teilnehmers liegen, nicht mehr eingesetzt werden kann Servicezelt, Audi Sport TT Cup Area Der Zutritt zum Servicezelt und den Fahrzeugen, einschließlich dem TT Cup des Teilnehmers, außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten ist nur nach Absprache mit dem verantwortlichen Teammanager des beauftragten Generalunternehmens möglich. Die offiziellen Öffnungszeiten werden im Team Guide für die jeweilige Rennveranstaltung des Audi Sport TT Cups kommuniziert, Änderungen während der Veranstaltung werden in der Audi Sport TT Cup Area bekanntgegeben. Die Audi Sport TT Cup Area dient als Team Hospitality. Schulungen, Audi Sport TT Cup interne Fahrerbesprechungen, Rennvor- und Nachbereitungen finden im Schulungsraum der Audi Sport TT Cup Area statt. Zutritt zur Team Hospitality ist grundsätzlich nur in Teamkleidung gestattet; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung von Audi Sport. Zugangsberechtigt sind ausschließlich der 16

17 permanente Teilnehmer und sein Helfer, Gaststarter, die Organisation des Audi Sport TT Cups sowie die Mitarbeiter der von Audi Sport beauftragten Unternehmen. Zutrittsberechtigungen können nicht erworben werden Safety-Car Audi Sport wird in Abstimmung mit dem Veranstalter und der Rennleitung ein Safety-Car zur Verfügung stellen und entsprechend einsetzen. Der Einsatz dieses Safety-Cars erfolgt gemäß dem DMSB-Rundstreckenreglement. 8. Wertung 8.1 Punktetabelle Sieger eines Wertungslaufes ist der Teilnehmer, der die gefahrene Distanz mit seinem Fahrzeug in der kürzesten Zeit unter Berücksichtigung aller Strafen zurückgelegt hat. Alle Teilnehmer, die gestartet sind, werden gewertet sofern sie mindestens 90% der Distanz des Siegers zurückgelegt haben. Bei Kürzung der Distanz oder Abbruch eines Rennens, soweit dieses nicht wieder aufgenommen wird, erhalten die Teilnehmer folgende Punkte: mind. 75% der vorgesehenen Distanz = 100% Punkte mind. 50% der vorgesehenen Distanz = 50% Punkte unter 50% der vorgesehenen Distanz = 0% Punkte Bei Erreichen der 30-Minuten-Grenze gemäß Ziffer d) im Rennbetrieb gilt die Distanz in jedem Fall als zu 100% zurückgelegt. Die Wertung einer Veranstaltung für die Gesamtwertung des Audi Sport TT Cups 2017 erfolgt nur, wenn mindestens zehn Teilnehmer zum jeweiligen Rennen gestartet sind. Bei weniger als zehn startfähigen Teilnehmern behält sich der Audi Sport TT Cup Beirat vor, den Wertungslauf nicht zu starten. Der Teilnehmer hat keine Ersatzansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Nichtstart. Die Ermittlung der zurückgelegten Distanz erfolgt anhand der Runden, die nach Start des Rennens gefahren wurden. Einführungs- und Ausrollrunden zählen nicht zu der zurückgelegten Distanz. Für die Wertungsläufe werden folgende Punkte vergeben: Platz Punkte Platz Punkte Die Punktewertung erfolgt auf Basis des endgültigen Ergebnisses des jeweiligen Wertungslaufs unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen: Für permanente Teilnehmer des Audi Sport TT Cup wird nach jedem Wertungslauf parallel zur Gesamtwertung eine eigene Audi Sport TT Cup Wertungslauf-Wertung erstellt. Gaststarter erhalten weder Punkte für die Gesamtwertung noch Preisgelder. Insoweit werden die Gaststarter für die Audi Sport TT Cup Wertung nicht berücksichtigt, permanente Teilnehmer rücken entsprechend auf und erhalten die Punkte und das Preisgeld des Platzes, auf den sie aufgerückt sind. Der bestplatzierte Teilnehmer dieser Audi Sport TT Cup Wertungslauf-Wertung erhält die für einen ersten Platz definierten Punkte vorstehender Tabelle, der Zweitbeste erhält die für einen zweiten Platz in vorstehender Tabelle definierten Punkte usw.. 17

18 Für die Jahresendwertung werden alle Ergebnisse der einzelnen Rennen berücksichtigt. Es gibt kein Streichresultat. Rookie-Wertung Die Rookie-Wertung ist eine von der gesamten Fahrerwertung unabhängige Wertung. Rookie ist ein Teilnehmer, der in der Saison 2017 seine erste Saison im Audi Sport TT Cup bestreitet und an allen 7 Veranstaltungen teilnimmt. Nimmt ein Rookie an einem Wertungslauf nicht teil, wird dieser von der Rookie-Wertung ausgeschlossen. Ist ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen zur Teilnahme an einem oder mehreren Wertungsläufen nicht in der Lage, gilt der vorstehende Satz nicht. Für die Jahresendwertung werden alle Ergebnisse der einzelnen Wertungsläufe berücksichtigt. Es gibt keine Streichresultate. Gaststarter sind von der Rookie-Wertung ausgeschlossen. Der Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl aus allen Wertungsläufen ist der Gesamtsieger der Rookie- Wertung. Siegerehrung Unmittelbar nach jedem Wertungslauf begeben sich die auf den ersten drei Plätzen des Wertungslaufes platzierten Teilnehmer, d.h. Teilnehmer an der Gesamtwertung wie auch teilnehmende Gaststarter, zur Siegerehrung. Audi Sport behält sich darüber hinaus vor, auch solche Gaststarter, die nicht auf die Plätze 1 3 gefahren sind, im Rahmen der Siegerehrung zu platzieren. Audi Sport ist berechtigt, weitere Aktivitäten, insbesondere mit den platzierten Teilnehmer innerhalb des Audi VIP-Hospitality (Audi Lounge) Programms bzw. des Audi Sponsorenprogramms durchzuführen. Die entsprechend ausgewählten Teilnehmer werden davon rechtzeitig informiert und sind zur Teilnahme verpflichtet. Werbung bei der Siegerehrung Teilnehmer, die einen der ersten drei Plätze bei einem Rennen belegen, sind verpflichtet, während der entsprechenden Siegerehrung und/oder Pressekonferenz die zur Verfügung gestellten Kappen zu tragen und so auszurichten, dass der Firmenschriftzug von vorn lesbar ist. Während der Nationalhymne ist die Kappe abzunehmen. Zur Siegerehrung dürfen weder Kappen noch Trinkflaschen, außer den hierfür von Audi Sport zur Verfügung gestellten, mit auf das Siegerpodest genommen werden. 8.2 Punktegleichheit Besteht bei der Endauswertung Punktgleichheit zwischen mehreren Fahrern, entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und der weiteren Plätze aller durchgeführten Läufe. 9. Private Trainings und Tests Permanente Teilnehmer, deren Einschreibung für den Audi Sport TT Cup 2017 angenommen wurde, verpflichten sich zwischen dem und dem in den im Folgenden aufgezählten Fällen Audi Sport darüber zu informieren und die Zustimmung einzuholen: Befahren einer Rennstrecke (ganz oder teilweise) mit einem motorisierten Fahrzeug, auf der im Jahr 2017 noch ein Wertungslauf zum Audi Sport TT Cup geplant ist, oder Befahren von Rennstrecken (ganz oder teilweise) außerhalb der Rennveranstaltungen des Audi Sport TT Cups mit einem TT cup Fahrzeug oder ähnlichen Fahrzeug (z.b. Cup-Scirocco, Seat Leon Cup Racer und vergleichbaren TCR/Cup/Markenpokalfahrzeugen), oder Teilnahme an einer anderen ausgeschriebenen Rennserie. Die Anfrage zur Zustimmung ist an den Projektleiter des Audi Sport TT Cup zu richten. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen eine Ablehnung an den Teilnehmer gesendet wird. 18

19 Verstöße gegen die oben genannten Punkte können eine Meldung an die Sportkommissare oder die jeweilige Sporthoheit zur Folge haben und mit einer Disqualifikation geahndet werden. Der permanente Sportkommissar des Audi Sport TT Cup ist ebenfalls berechtigt die Anzahl der Push-to-Pass Vorgänge für das nächste Rennen zu reduzieren. 10. Dokumentenabnahme Folgende Dokumente müssen vom Teilnehmer vor jeder Veranstaltung (der genaue Zeitpunkt ergibt sich aus dem Team Guide) vorgelegt werden: Nennbestätigung Lizenz von Bewerber Fahrerlizenz gegebenenfalls ASN Bestätigung (sofern nicht in der int. Lizenz enthalten) medizinische Eignungsbestätigung (sofern nicht in der int. Lizenz enthalten) 10.1 Zeitplan Dokumentenabnahme Siehe Ausschreibung / Team Guide der jeweiligen Veranstaltung bzw. Aushang 10.2 Fahrerbesprechung/Briefing Der Ort der Fahrerbesprechung/Briefing ist in den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen, dem Team Guide, angegeben. Eine festgestellte Nichtteilnahme oder nicht vollständige Teilnahme (gemäß Unterschriftenliste) zieht ohne besonderem Strafverfahren eine Geldbuße in Höhe von 125,00 nach sich. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung, Siegerehrung und Pressekonferenz ist Pflicht. Nichtteilnahme oder verspätetes Erscheinen wird mit 125,00, zahlbar an den DMSB, bestraft. Im Wiederholungsfall droht eine Disqualifikation vom gesamten Audi Sport TT Cup Alle Termine werden dem Teilnehmer im Audi Sport TT Cup Team Guide mitgeteilt, der vor der jeweiligen Veranstaltung herausgegeben wird. Änderungen während der jeweiligen Veranstaltung werden in der Audi Sport TT Cup Area mitgeteilt. 11. Technische Abnahme/Technische Kontrollen Bei der Technischen Abnahme müssen die Teilnehmer mit dem Wettbewerbsfahrzeug und der vorgeschriebenen Fahrer-Sicherheitsausrüstung erscheinen. Das Fahrzeug muss so vorgeführt werden, wie es im Wettbewerb eingesetzt wird (inkl. Startnummern) und muss den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen. Die Technische Abnahme findet im Servicezelt des Audi Sport TT Cups statt. Folgende Fahrzeug-Dokumente sind vorzulegen: Wagenpass oder Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I Wagenpass Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I Kopie Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II 19

20 Homologationsblatt Kopie Auszug aus der G-Fahrzeugliste Zertifikat für Überrollvorrichtung 11.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen Aufgrund des Zentraleinsatzes, den klaren Zuständigkeiten von Audi Sport und dem von Audi Sport beauftragten Dritten, insbesondere dem Generalunternehmen sowie den abschließend definierten Tätigkeiten des Helfers werden keine Fahrzeugteile verplombt oder besonders gekennzeichnet. Die vorstehenden Regelungen zur Reparatur sind abschließend Technische Abnahme vor Qualifikationstraining, dem Start und Schlussabnahme, Ort, Zeitplan Parc Fermé Ort Servicezelt Audi Sport TT Cup Zeitplan siehe für die jeweilige Veranstaltung im Team Guide Parc Fermé Der Parc fermé befindet sich grundsätzlich im Audi Sport TT Cup- Paddock/Servicezelt. Die Fahrzeuge sind nach dem Qualifikationstraining und jedem Wertungslauf auf direktem Weg zum Parc fermé zu bringen. Der Weg von der Zieldurchfahrt zum Parc fermé unterliegt den Parc-fermé-Bestimmungen. Parc Fermé endet automatisch nach Ablauf von 30 Minuten nach Aushang des von der Rennleitung bestätigten Endergebnisse des Qualifikationstrainings bzw. der Wertungsläufe. Der permanente Sportkommissar kann die Parc Fermé Zeit verlängern. Während Parc Fermé dürfen keine Arbeiten an den Fahrzeugen ausgeführt werden. Zugang zu den Fahrzeugen haben nur die Sportkommissare sowie der Technische Kommissar und von diesen ausdrücklich berechtigte Personen. 12. Rennen 12.1 Verwendung von Regenreifen Zeigt der Rennleiter Wet Practice oder Wet Race vor einem Freien Training, Qualifikationstraining oder einem Wertungslauf, ist die Verwendung von Regenreifen ausschließlich für das der Anzeige folgende Training oder Wertungslauf zugelassen. Der Rennleiter entscheidet die Verwendung von Regenreifen für das gesamte Teilnehmerfeld vorzuschreiben. Im Vorfeld der Entscheidung kann Audi Sport bzw. der TT Cup Beirat über den Bewerbervertreter beim Rennleiter einen Vorschlag äußern. Regenreifen werden nicht gekennzeichnet. Beginnt es während eines Wertungslaufs zu regnen und wurde vor dem Wertungslauf kein Wet Race gezeigt, obliegt es dem Rennleiter, den Wertungslauf zu unterbrechen und die Verwendung von Regenreifen nach einem eventuellen Neustart vorzuschreiben. Ein selbstständiges Wechseln auf Regenreifen ist nicht erlaubt. Nur der Generalunternehmer darf die Reifen wechseln Max. Personenanzahl, die an einem Fahrzeug arbeiten und Sicherheitsausstattung Vier (Anzahl: 4) Personen, die gleichzeitig technische Tätigkeiten am Fahrzeug ausüben. Daneben ist der Helfer berechtigt, die abschließend definierten Tätigkeiten auszuüben. Da kein Nachtanken in der Boxengasse erlaubt ist, tragen weder die Mechaniker noch die Helfer feuerfeste Kleidung. Vorgeschrieben ist lediglich Teamkleidung. 20

21 12.3 Boxenstopp-Sicherheit und Verantwortlichkeit des Teilnehmers beim Start aus dem Boxenbereich Die Fahrzeuge verlassen die Pit Lane über die Fast Lane in Richtung Boxenausfahrt. Bei der Boxenausfahrt hat der Teilnehmer den von hinten kommenden sich in der Fast Lane befindlichen anderen Teilnehmern Vorfahrt zu gewähren. In der gesamten Boxengasse gilt Überholverbot, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist zu beachten. Der Start des Quailfikationstrainings aus der Boxengasse ist in Ziffer b) abschließend beschrieben. Ein Start eines Wertungslaufes aus der Boxengasse ist nicht vorgesehen Tätigkeiten in der Boxengasse während Trainings und den Wertungsläufen In der Boxengasse sind ausschließlich die nachfolgenden Tätigkeiten durch die genannten Personen während dem freien Training und dem Qualifikationstraining erlaubt: Einstellung Stabilisator vorne und hinten durch die Mechaniker des Generalunternehmens Reifendruck durch den Helfer ausschließlich innerhalb der vorgegebenen Reifendruckgrenzwerte. Darüber hinaus darf der Helfer in der Box bzw. dem Arbeitsbereich vor der Box nur die für den Helfer nach vorliegender Rahmen-Ausschreibung erlaubten Tätigkeiten ausüben. Im Falle eines Reifendefektes ist der Wechsel des entsprechenden Reifens sowohl in den Trainings als auch in den Wertungsläufen erlaubt. Darüber hinaus sind Reifenwechsel nicht zulässig. 13. Titel, Preisgeld und Pokale 13.1a) Titel Gesamtsieger Der Teilnehmer, der nach dem letzten Wertungslauf die meisten Punkte in der Gesamtwertung hat, erhält den Titel: Audi Sport TT Cup Champion b) Titel Sieger Rookie-Wertung Der Rookie, der nach dem letzten Wertungslauf die meisten Punkte in der Rookie-Wertung hat, erhält den Titel: TT Cup Rookie

22 13.2 Preisgeld und Pokale Die permanenten Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Saison ein Preisgeld anhand ihrer in der Gesamtfahrerwertung erreichten Platzierung. Das Preisgeld wird für die permanenten Teilnehmer nach folgender Verteilung vergeben: Platzierung in der Preisgeld in Gesamtwertung , , , , , , , , , ,-- Platzierung in der Gesamtwertung Preisgeld in , , , , , , , , , ,-- Teilnehmende Gaststarter bekommen kein Preisgeld. Audi Sport vergibt Pokale für die drei Erstplatzierten. 14. Protest und Berufung Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA. Protestkaution (DMSB): Status International 500,00 Berufungskaution (DMSB): Status International 1.500,00 Berufungskaution (FIA) 6.000,00 zuzgl. DMSB-Kostenpauschale für Internationale Berufung (FIA) 3.000,00 (Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei) 15. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Bei Entscheidungen der FIA, des DMSB, deren Gerichtsbarkeiten, der Sportkommissare oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit sowie der Beauftragten des DMSB können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. 22

23 16. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte Vorbehaltlich des Abschlusses der Verhandlungen mit dem Veranstalter der DTM, der ITR e.v., liegen alle Copyright und Bildrechte, jedenfalls ein entsprechend umfangreiches Nutzungsrecht selbiger, beim Serienausschreiber einschließlich der Bilder, die von Fernsehübertragungen des Veranstalters der DTM und dessen beauftragten Medienunternehmen übernommen werden. Alle Fernsehrechte des Audi Sport TT Cups sowohl für terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen beim Audi Sport. Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung von Audi Sport verboten. 17. Besondere Bestimmungen Darüber hinaus erkennt der Teilnehmer mit Abgabe des Antrages auf Einschreibung die nachfolgenden Regelungen bzgl. Vermarktung und Nutzungsrechten an: Nutzungsrecht Der Teilnehmer des Audi Sport TT Cup räumt Audi Sport das einfache, übertragbare bzw. unterlizenzierbare sowie zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, mit seiner Person zu werben, insbesondere Namen, Marken, Bilder, Initialen, Fotografien sowie sonstige bildliche Darstellungen des Teilnehmers für werbliche Zwecke in jeglicher medialen Erscheinungsform, in unveränderter Form oder bearbeiteter und/oder umgestalteter Form zu benutzen. Die Rechteeinräumung schließt insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Ausstellung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie öffentlichen Zugänglichmachung ein. Der Teilnehmer stimmt schon jetzt der Einräumung von Nutzungsrechten durch Audi Sport an Dritte zu. Audi Sport ist zur Auswertung der Nutzungsrechte berechtigt, aber nicht verpflichtet. Vermarktungsrecht Audi Sport steht somit das alleinige Vermarktungsrecht des Audi Sport TT Cups zu. Audi Sport ist berechtigt, die sich daraus ergebenden Rechte Dritten zur Nutzung einzuräumen. Berechtigung des Teilnehmers zur Einräumung der Rechte Der Teilnehmer garantiert den Bestand der Audi Sport eingeräumten Rechte. Er sichert zu, zu der obigen Rechteeinräumung berechtigt zu sein und garantiert, dass durch die Nutzung in vorgenanntem Umfang durch Audi Sport und/oder der AUDI AG und/oder der Lizenznehmer der Audi Sport und/oder der AUDI AG keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte) verletzt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Audi Sport und/oder die AUDI AG und/oder die Lizenznehmer der Audi Sport und/oder der AUDI AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von Urheber-, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter durch die Nutzung in vorgenanntem Umfang freizustellen. Die Freistellung umfasst auch Kosten für eine unberechtigte Inanspruchnahme sowie Rechtsverteidigungskosten. Nutzungsrecht betreffend die Sponsoren des Teilnehmers Der Teilnehmer des Audi Sport TT Cup räumt Audi Sport die Rechte gemäß vorstehender Ziffer Nutzungsrecht betreffend seine persönlichen Sponsoren ein. Audi Sport ist insbesondere berechtigt, Unternehmensbezeichnungen, Namen, Marken, Bilder für werbliche Zwecke in jeglicher medialen Erscheinungsform (z.b. Abbildungen der Sponsorenlogos auf Fahreroverall oder Fahrzeugen) zu benutzen. Vorstehende Ziffer zur Berechtigung gilt entsprechend. 23

24 Mediadaten Audi Sport ist Inhaber sämtlicher Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den im Rahmen und/oder im Zusammenhang mit dem Audi Sport TT Cup erstellten Bilder, Fernsehübertragungen und/oder Internetübertragungen der Rennserie(nachfolgend: Mediadaten ). Hierzu gehören insbesondere sämtliche Vermarktungs-, Video-, Sende-, Fernsehübertragungs- (Kabel, Satellit, terrestrisch) und Onlineübertragungsrechte an den Mediaten. Jede Form der Nutzung der Mediadaten bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Audi Sport. Berechtigung des Teilnehmers zur Nutzung der Mediadaten Audi Sport ist Inhaber sämtlicher Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den im Rahmen und/oder im Zusammenhang mit dem Audi Sport TT Cup erstellten Bilder, Fernsehübertragungen und/oder Internetübertragungen der Rennserie(nachfolgend: Mediadaten ). Hierzu gehören insbesondere sämtliche Vermarktungs-, Video-, Sende-, Fernsehübertragungs- (Kabel, Satellit, terrestrisch) und Onlineübertragungsrechte an den Mediaten. Jede Form der Nutzung der Mediadaten bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Audi Sport und kann nur in dem Umfang gewährt werden, wie der Audi Sport auch das entsprechende Recht zusteht. 24

25 Teil 2 Technisches Reglement 1. Technische Bestimmungen der Serie 1.1 Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen Tourenwagen Markenpokal ISG Anhang J Kategorie I Zulässige Fahrzeuge Im Audi Sport TT Cup kommen ausschließlich Fahrzeuge vom Typ TT cup zum Einsatz, die den technischen Vorgaben aus Teil 2 vorliegender Rahmen-Ausschreibung entsprechen und in verschiedenen Grundfarben zur Verfügung stehen. Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt zu Beginn der Saison durch Losentscheid durch Audi Sport. Der eingeschriebene Teilnehmer hat über die gesamte Rennsaison keinen Anspruch auf ein Fahrzeug in der zugeordneten Farbe. Audi Sport behält sich das Recht vor, vor der jeweiligen technischen Abnahme gemäß Ziffer 11 die Fahrzeuge der Teilnehmer untereinander zu tauschen. Ob und welche Fahrzeuge getauscht werden, entscheidet der Audi Sport TT Cup Beirat. Gegen eine derartige Entscheidung des Audi Sport TT Cup Beirates ist kein Rechtsmittel bei der jeweiligen Sporthoheit zulässig. 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen gemäß Art. 251 und 277 des Anhang J (ISG der FIA) Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe/n Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil) Vorliegendes Technisches Reglement Homologationsblatt als Anlage 2 Teilekatalog als Anlage Allgemeines/Präambel Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße nach sich ziehen. 1.4 Fahrerausrüstung Das Tragen von Overalls gemäß FIA-Norm sowie Unterwäsche (mit langen Ärmeln und Beinen), Kopfhaube, Socken, Schuhe und Handschuhe gemäß FIA- Bestimmungen ist vorgeschrieben. Des Weiteren muss ein Helm: gemäß DMSB-Bestimmungen gemäß FIA-Bestimmungen (Anhang L des ISG) getragen werden. Darüber hinaus ist die Verwendung des Kopfrückhaltesystems (z.b. HANS): empfohlen vorgeschrieben 25

26 1.5 Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten Es dürfen Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Fahrzeugs gehören oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen dienen. Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmens durchgeführt werden. Durch Verschleiß oder Unfall beschädigte Teile dürfen nur durch identische Originalteile ausgetauscht werden. Am kompletten Fahrzeug dürfen die Befestigungs-Normteile, wie: Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben, Federringe, Federscheiben, Splinte durch gleichwertige, der Originalform entsprechende, Normteile ersetzt werden. Bei Gewinden sind Gewindeart, -größe und - steigung (Bsp. M 8 x 1,25) beizubehalten. 1.6 Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast (Gewichtswert, Ermittlung, ggf. Referenzwaage, Befestigung von Ballast) Das Mindestgewicht ist kg. Dies setzt sich zusammen aus der Summe Leergewicht des Fahrzeugs kg zuzüglich des Mindestgewichts des Fahrers inkl. dessen Ausrüstung von 80 kg. Zusätzlicher Ballast darf ausschließlich an den definierten Befestigungspunkten des Chassis befestigt und plombiert werden. 1.7 Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren Der Hubraumfaktor beträgt: Fahrzeuge mit Turbo-Lader (Otto-Motor): 1,7 Fahrzeuge mit mechanisch angetriebenen Lader (z.b. G-Lader): Diesel-Fahrzeuge mit Turbo-Lader: 1.8 Abgasvorschriften Die aktuellen DMSB-Abgasvorschriften (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten. Die Fahrzeuge müssen mit einem Katalysator gemäß DMSB-Abgasvorschriften ausgerüstet sein. 1.9 Geräuschbestimmungen Die max. zulässigen Geräuschgrenzwerte betragen 138 db(a) nach LWA Verfahren und 106 db(a) nach LP Verfahren. Dieser Geräuschwert wird nach der DMSB-Vorbeifahrt-Messmethode (obligatorisch für alle Rundstreckenveranstaltungen) ermittelt. Die aktuellen DMSB-Geräuschvorschriften (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten. 26

27 1.10 Werbung an Fahrerausrüstung/Wettbewerbsfahrzeug und Startnummern Die aktuellen FIA/DMSB-Vorschriften für Werbung an Fahrerausrüstung/ Wettbewerbsfahrzeugen und Startnummern sind einzuhalten (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil). ACHTUNG: Abweichungen von den FIA/DMSB-Bestimmungen bedürfen einer Sondergenehmigung des DMSB. Für die Fahrerausrüstung werden keine besonderen Werbevorschriften festgelegt: Auf dem Overall des Teilnehmer sind für persönliche Sponsoren des Teilnehmers ausschließlich die in Teil 3 Anlage 1, Ziffer 1 Sponsorenfläche Overall gekennzeichneten Flächen freigegeben. Im Übrigen ist die Audi Sport frei in der Wahl ihrer Sponsoren. Unter Beachtung der FIA/DMSB Vorschriften für Startnummern und Werbung an Fahrzeugen ist folgende verbindliche Werbung am Wettbewerbsfahrzeug vorgeschrieben. (siehe auch Anhang 1 dieser Ausschreibung): Auf dem Fahrzeug des Teilnehmer sind für persönliche Sponsoren des Teilnehmers ausschließlich die in Teil 3 Anlage 1, Ziffer 2 Sponsorenfläche Fahrzeug gekennzeichneten Flächen freigegeben. Im Übrigen ist die Audi Sport frei in der Wahl ihrer Sponsoren. Die Position und Gestaltung der Startnummern sowie die Größe der Streifen auf Windschutzund Heckscheibe richten sich nach den FIA/DMSB-Vorschriften 2017 für Startnummern und Werbung am Fahrzeug (nachzulesen im DMSB Handbuch Auto Blauer Teil) Sicherheitsausrüstung Die Fahrzeuge müssen folgende Sicherheitsausrüstung aufweisen. Die Artikelangaben beziehen sich, falls nicht anders angegeben auf den aktuellen Anhang J zum ISG Leitungen und Pumpen gemäß Art und bzw. Art Ölsammelbehälter gemäß Art Tankentlüftung gemäß Art Kreis-Bremsanlage gemäß Art Haubenhalter gemäß Art Sicherheitsgurte gemäß Art bzw. Art Hand-Feuerlöscher gemäß Art Feuerlöschanlage gemäß Art bzw. Art Überrollvorrichtung gemäß Art Überrollvorrichtung gemäß Art (Anhang J 1993) Überrollvorrichtung gemäß Art. 277 Rückspiegel gemäß Art bzw. Art Abschleppösen/-vorrichtungen gemäß Art bzw. Art Sicherheitsfolie an Fensterscheiben gemäß DMSB-Bestimmungen Verbundglas-Windschutzscheibe Türfangnetze gemäß Art oder DMSB-Bestimmungen Zusätzliche Befestigung der Windschutzscheibe gemäß Art Stromkreisunterbrecher gemäß Art Sicherheitskraftstoffbehälter nach FIA-Norm FT3/FT bzw. FT5 gemäß Art bzw

28 FIA-homologiertes Rückschlagventil im Kraftstoffeinfüllrohr gem. Art Feuerschutzwand gemäß Art bzw. Art Sitze und Befestigungen gemäß Art Kopfstütze gemäß Art Rücklicht gemäß Art Rückwärtsgang gemäß Art Verbot von Reifen-Druckkontrollventilen gemäß Art Artikel 277 Gemäß Anhang K zum ISG 1.12 Kraftstoff und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff Es darf ausschließlich handelsüblicher unverbleiter Kraftstoff gemäß Art Anhang J (ISG) verwendet werden, welcher der DIN EN 228 entspricht. Jegliche Zusätze, mit Ausnahme von Luft oder Schmieröl bei 2-Taktmotoren, sind verboten. Folgender Einheits-Kraftstoff muss verwendet werden: Super Plus bleifrei und entspricht mindestens DIN EN Kraftstoffkontrollen Kraftstoffproben können zu jeder Zeit der Veranstaltung durch die Technischen Kommissare entnommen werden. Es gelten die DMSB-Kraftstoffbestimmungen inklusive Kraftstoff- Restmengen (DMSB-Handbuch, blauer Teil) sowie die DMSB-Richtlinien für Kraftstoffprobeentnahmen Nachtanken, Tankanlagen und Kontrolle Nachtanken ist nur im Bereich des Servicezelt Audi Sport TT Cup bzw. an den offiziellen Tankanlagen der jeweiligen Rennstrecke erlaubt. Informationen erhalten die Teilnehmer im Team Guide der jeweiligen Veranstaltung oder am Aushang Definitionen Technik Neben den Definitionen gemäß dieses Artikels und Art. 3.3 (Teil 1) dieser Ausschreibung gelten die Allgemeinen Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu Technischen Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil) sowie die Definitionen gemäß Art. 251 des Anhang J (ISG). 2. Besondere Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines Zusätzlich zum Technischen Reglement gemäß Teil 2 dieser Ausschreibung gelten darüber hinaus nachfolgende Besondere Technische Bestimmungen. Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße nach sich ziehen. 28

29 2.2 Motor 2.0 TFSI Reihen-Vierzylinder-Ottomotor mit Benzindirekteinspritzung und Turboaufladung Hubraum: 1,984 ccm Leistung: 228 kw / 246 kw mit Push-to-pass Abgasanlage Sonderanfertigung der HJS Emission Technology GmbH & Co. KG (im weiteren HJS): 3 Abgasrohr ohne Schalldämpfer mit HJS Motorsport Katalysator wahlweise mit Vorschalldämpfer bei Geräusch-limitierten Strecken DMSB Homologationsnummer à WRC Teilenummer 8S wahlweise mit 8S (VSD- Vorschalldämpfer) 2.3 Kraftübertragung Sechsgang S tronic mit Schaltwippen am Lenkrad Frontantrieb mit Traktionskontrolle (ASR) aktives elektrohydraulisches Vorderachs-Sperrdifferenzial 2.4 Bremsen Hydraulische Zweikreis-Bremsanlage Scheibenbremse vorn (innenbelüftet) und hinten Verstellbare Bremskraftverteilung vorn/hinten ABS 2.5 Lenkung Serie Elektrolenkung à Teilenummer 5Q P mit Elektropumpe 3Q H 2.6 Radaufhängung Vorn: McPherson-Federbeine mit unteren Dreiecksquerlenkern aus Stahl, Aluminium Schwenklager, Stahl-Hilfsrahmen, Federbeine mit Schraubenfedern und verstellbaren Dämpfern, Stabilisatoren einstellbar Hinten: Vierlenker - Hinterachse, Schraubenfedern mit Dämpfern (Coil-over-Konfiguration), Hilfsrahmen aus Stahl, Aluminium Radträger, einstellbare Stabilisatoren 29

30 2.7 Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen Leichtmetallfelgen vorn und hinten: Größe 10 x 18 Zoll ET 36 Slickreifen und Regenreifen: VA: 260/ HA: 260/ Reifenlimitierung: Für eine Rennveranstaltung (Freies Training, Qualifikation, Wertungslauf 1 und 2) stehen einem Teilnehmer insgesamt 6 neue Slickreifen und 2 markierte Slickreifen aus der vorhergehenden Veranstaltung zur Verfügung (=Kontingent). Für das Freie Training stehen 2 neue Slickreifen und 2 markierte Slickreifen aus dem Kontingent zur Verfügung. Für das Qualifikationstraining und den ersten Wertungslauf hat ein Teilnehmer die Wahl aus insgesamt 4 gebrauchten Reifen (aus dem freien Training) und 2 neuen Slickreifen aus dem Kontingent. Für den zweiten Wertungslauf hat ein Teilnehmer die Wahl aus 4 gebrauchten markierten Reifen aus Rennen 1 und 2 neuen Slickreifen aus dem Kontingent. Sollte die Änderung der Reifenlimitierung bei einer Veranstaltung erforderlich sein, wird dies durch den Cup Beirat entschieden und an die Fahrer kommuniziert. Ausnahme: Für die erste Rennveranstaltung eines Teilnehmers in der Saison stehen diesem 8 neue Slickreifen zur Verfügung. Für das Freie Training stehen 4 neue Slickreifen zur Verfügung. Regenreifen: Die Entscheidung über den Wechsel auf Regenreifen liegt nicht bei den Teilnehmern. Der Renndirektor entscheidet, ob das Training oder die Qualifikation oder ein Wertungslauf auf als wet oder wet race deklariert wird. Die Entscheidung zum Wechseln der Reifen wird durch Audi Sport vom TT Cup Instruktor getroffen. Sollte vor einem Training oder Qualifikation oder Wertungslauf entschieden werden, die Reifen zu wechseln, wir der Wechsel ausschließlich durch das Generalunternehmen Abt durchgeführt. 2.8 Karosserie und Abmessungen a) Karosserie außen (inkl. Scheiben) Länge/Höhe/Breite 4.260/1.285/1.940 mm Rohkarosserie in Stahl-/Aluminium-Hybrid-Bauweise b) Fahrgastraum/Cockpit Eingeschweißte Stahlsicherheitszelle (gemäß ASN-Zertifikat RFEdA Nr. HES ) c) Zusätzliches Zubehör Lufthebeanlage 30

31 2.9 Aerodynamische Hilfsmittel Frontsplitter Teilenummer 8S Heckflügel Teilenummer 8S Elektrische Ausrüstung N/A 2.11 Kraftstoffkreislauf Kraftstofftank mit 3 Vorförderpumpen (Saugstrahlprinzip) Intank-Catchtank mit einer Serien Kraftstoffpumpe (Niederdruckpumpe) Vorlaufleitung zum Verbrennungsmotor Hochdruckpumpe (TFSI) am Verbrennungsmotor FIA Standard-Kraftstoffentnahmefitting im Motorraum FIA FT3 Sicherheitstank 2.12 Schmierungssystem Nasssumpf 2.13 Datenübertragung AIM Evo 4 Datenlogger-System mit MXG-Fahrerdisplay Onboardkamera Smarty Cam HD mit DMSB Haltekit optional bis zu drei GoPro Kameras im und zwei GoPro Kameras am Fahrzeug, die ausschließlich und nach Ermessen von der Audi Sport GmbH bzw. dem Dienstleister der Audi Sport GmbH angebracht werden; ausschließlich zur Gewinnung von Kommunikationsfootage. Die Befestigung der Kameras muss gemäß DMSB- Bestimmungen Art blauer Teil (Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen Reglements) erfolgen Sonstiges N/A 31

32 Teil 3 Anlagen/Zeichnungen Anlage 1: Werbung auf Fahrerausrüstung und Fahrzeug 1. SPONSORENFLÄCHE OVERALL Die farblich markierte Fläche inkl. Reißverschluss (Brustbereich 25 x 20 cm) steht dem Fahrer für seine persönlichen Sponsoren zur Verfügung. 2. FAHRERSPONSORENFLÄCHE FAHRZEUG Die farblich markierte Fläche (Motorhaube) entspricht einer Gesamtfläche von 1,2 m² und steht dem Fahrer für seine persönlichen Sponsoren zur Verfügung. 32

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