Gemeinde Schmerikon Kanton St.Gallen. Projekt Nr Juli Teilzonenplan Chürzi. Planungsbericht.

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1 Gemeinde Schmerikon Kanton St.Gallen Projekt Nr Juli 2017 Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Stand Auflage

2 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 2 Ingress Zur besseren Lesbarkeit wird generell nur die männliche Schreibweise verwendet. Selbstverständlich sind damit auch weibliche Personen angesprochen und eingeschlossen. Plandarstellungen sind grundsätzlich nach Norden ausgerichtet. ERR Raumplaner AG Kasernenstrasse Herisau Telefon +41(0) Fax +41(0) herisau@err.ch Projektleitung: Markus Baumgartner Sachbearbeitung: Simon Lutz / Katharina Jutz

3 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Situation Grundeigentümer Anlass und Ziel Planungsverfahren Übergeordnete Planung Bundesgesetz über die Raumplanung RPG Raumkonzept St. Gallen Richtplanung Kantonaler Richtplan Kommunaler Richtplan Nutzungsplanung Zonenplan Kommunale Schutzverordnung ISOS Thematische Aspekte Teilzonenplan Konzept Flächenkapazität Einwohnerkapazität Interessenabwägung Information und Mitwirkung Rechtsverfahren Genehmigung... 17

4 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 4 1 Ausgangslage 1.1 Situation Das Planungsgebiet umfasst die Parzellen Nr. 1097, Nr. 1098, Nr und Nr. 1100, wobei von letztgenannter Parzelle nur der südliche Teil zum Planungsgebiet gezählt wird. Westlich erschliesst der Abzweiger Alte Eschenbacherstrasse (Sackgasse) das Planungsgebiet. Auf Parzelle Nr steht aktuell ein Stallgebäude. Gemäss rechtskräftigem Zonenplan befinden sich die betroffenen Parzellen in der Zone Übriges Gemeindegebiet ÜG, wobei die Parzellen Nr. 1097, Nr und Nr an der östlichen Parzellengrenze entlang des Goldbergbachs als Grünzone Freihaltung GF ausgewiesen sind. Geplant ist die Einzonung in eine Wohnzone W2a. Dabei soll auch die Grünzone bezüglich des Gewässerabstandes überprüft werden. Lage Planungsgebiet Chürzi geoportal.ch, Zugriff:

5 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite Grundeigentümer Von der vorliegenden Planung sind folgende Parzellen bzw. folgende Grundeigentümerinnen betroffen: Parzellen- Nummer Grundeigentümerin 1/1 Müller Urban, Erbengemeinschaft, Alte Eschenbacherstrasse 4, 8716 Schmerikon 1/1 Müller Urban, Erbengemeinschaft, Alte Eschenbacherstrasse 4, 8716 Schmerikon 1/1 Müller Urban, Erbengemeinschaft, Alte Eschenbacherstrasse 4, 8716 Schmerikon 1/2, Roos-Müller Karl, Egg 1, 8734 Ermenswil; 1/2, Roos-Müller Franziska, Egg 1, 8734 Ermenswil Vom TZP betroffene Parzellenfläche m m m m Anlass und Ziel Die Gemeinde Schmerikon möchte an dieser attraktiven Lage (gute Aussicht; Nähe zum Bahnhof Schmerikon) die bestehende «Lücke» der Bauzone schliessen und eine Überbauung ermöglichen.

6 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 6 2 Planungsverfahren Planungsinstrument: Um die Einzonung in die Wohnzone W2a zu ermöglichen, ist ein Teilzonenplan notwendig. Planungsablauf: Das Verfahren zur planungsrechtlichen Umsetzung sieht folgendermassen aus: Erlass TZP durch Gemeinderat Öffentliche Planauflage Information der Öffentlichkeit Fakultatives Referendum Eventuelles Einsprache- und Rekursverfahren Genehmigung durch das Baudepartement

7 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 7 3 Übergeordnete Planung 3.1 Bundesgesetz über die Raumplanung RPG Nach Art. 1 RPG 1 sorgen die Gemeinden, Kantone und der Bund für eine haushälterische Nutzung des Bodens sowie die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Die Tätigkeiten der jeweiligen Behörden sind aufeinander abzustimmen, um eine geordnete Besiedlung und die damit verbundene erwünschte Entwicklung zu erreichen. Dabei soll die Landschaft nach Art. 3 RPG durch die Beachtung der mit den betroffenen Planungen betrauten Behörden geschont werden. Der Erhalt genügender Fruchtfolgeflächen und der Landwirtschaft geeignetem Kulturland ist zu gewährleisten. Für ungenügende oder ungenutzte Flächen in Bauzonen sollen Massnahmen getroffen werden, um die Siedlungsfläche zu verdichten. 3.2 Raumkonzept St. Gallen Das Raumkonzept St. Gallen postuliert im Leitsatz 2 die Siedlungsentwicklung innerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen und an ausgewählten Entwicklungsschwerpunkten. Das dazugehörige Zukunftsbild weist Schmerikon der «Landschaft mit kompakten Siedlungen» zu, für das eine konzentrierte Siedlungsentwicklung an verkehrlich gut erschlossenen Standorten gefordert wird. Dorfstrukturen sollen klar von der Kulturlandschaft abgegrenzt sein. Schmerikon wird als «primärer Wohnschwerpunkt» eingestuft und ist somit mit der höchstmöglichen Priorisierung zu versehen. 1 Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz) SR 700

8 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite Richtplanung Kantonaler Richtplan Der rechtsgültige kantonale Richtplan (dat ) zielt im betreffenden Planungsgebiet auf keine konkreten Entwicklungen ab. Kantonaler Richtplan geoportal.ch, Zugriff: Im Vernehmlassungsentwurf des neuen kantonalen Richtplans, Teil Siedlung (Stand Januar 2017) ist das Planungsgebiet dem Siedlungsgebiet zugewiesen.

9 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite Kommunaler Richtplan Gemäss rechtsgültigem kommunalem Richtplan (dat ) ist das Planungsgebiet als kurzfristiges Siedlungsentwicklungsgebiet gekennzeichnet. Hierbei ist auch die Erstellung eines Überbauungs- oder Gestaltungsplans vorgesehen. Ein schmaler Streifen entlang des Goldbergbachs ist als Grünfläche gekennzeichnet. Durch das Planungsgebiet hindurchverlaufend sind verschiedene Fuss- und Wanderwege geplant. Kommunaler Richtplan 2009 Spaargaren und Partner AG, Rapperswil dat

10 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite Nutzungsplanung Zonenplan Gemäss rechtsgültigem Zonenplan (dat mit Nachführungen bis ) ist das Planungsgebiet überwiegend als Übriges Gemeindegebiet ÜG bzw. die betroffenen Parzellen im Bereich des Goldbergbachs als Grünzone Freihaltung GF ausgewiesen. Die Nutzungen der umliegenden Parzellen entlang der westlichen und südlichen Grenze des Planungsgebiets entsprechen der Wohnzone W2a. Ein Teil der Parzelle Nr. 332 ist aufgrund der Nähe zum Goldbergbach ebenfalls als Grünfläche Freihaltung GF ausgewiesen. Die Parzellen östlich des Planungsgebiets befinden sich ebenfalls in der Grünzone Freihaltung GF und in der Wohnzone W2a. Die angrenzenden Parzellen im Norden entsprechen dem Übrigem Gemeindegebiet ÜG. Zonenplan ERR Raumplaner AG Stand:

11 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite Kommunale Schutzverordnung Gemäss der rechtgültigen kommunalen Schutzverordnung (dat mit Nachtrag bis ) ist das Ufergehölz entlang des Goldbergbaches als Schutzobjekt ausgewiesen. Kommunale Schutzverordnung geoportal.ch, Zugriff: Eine Revision der Schutzverordnung wurde vom bis öffentlich aufgelegt, jedoch anschliessend aus diversen Gründen sistiert. Das weitere Vorgehen resp. eine Wiederaufnahme der Arbeit soll demnächst im Gemeinderat geklärt werden. 3.6 ISOS 2 Das Planungsgebiet befindet sich im Gebiet V des ISOS in der Aufnahmekategorie a (unerlässlicher Teil des Ortsbildes) und b (empfindlicher Teil des Ortsbildes). Das Gebiet hat das Erhaltungsziel a (Erhalt der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche) und wird als ansteigenden Wieshang mit locker stehenden Obstbäumen mit einem wertvollen Ortshintergrund beschrieben. 2 Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz

12 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 12 4 Thematische Aspekte Strassenklassierung: Die Parzellen Nr. 1098, Nr und Nr des Planungsgebiets können über den Abzweiger Alte Eschenbacherstrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse) erschlossen werden. Eine mögliche Erschliessung der Parzelle Nr von Süden oder Norden her ist im Rahmen des Baugesuchsverfahrens zu prüfen resp. nachzuweisen. Strassenklassierung geoportal.ch, Zugriff: Naturgefahren: Entsprechend dem Massnahmenkonzept Naturgefahren (Stand mit Revision am ) sind die Parzellen Nr. 1098, Nr und Nr von Hangmuren geringer bis mittlerer Gefährdung betroffen. Es sind neben geologischen Untersuchungen für den Fall der Einzonung oder Erschliessung dieses Bereichs zusätzlich entsprechende Massnahmen zu setzen. Konkret ist bei Bauvorhaben in mittlerer, durch Rutschung hervorgerufener Gefährdung zwingend ein Objektschutznachweis, der mitunter konkrete Objektschutzmassnahmen auflistet, nötig (siehe Massnahmenkonzept Naturgefahren Kapitel 3.3). Das Planungsgebiet ist von keinen weiteren Naturgefahren betroffen. Naturgefahren geoportal.ch, Zugriff:

13 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 13 Gewässerschutz: Das Planungsgebiet befindet sich im Süden teilweise im Gewässerschutzbereich Ao. Die restliche Fläche befindet sich im übrigen Bereich üb. Gewässerschutz geoportal.ch, Zugriff: Gewässernetz und Gewässerraum: Östlich des Planungsgebietes verläuft der Goldbergbach. Rechtszustand Gewässer geoportal.ch, Zugriff: Gewässerraum: Der Goldbergbach verläuft mit einer Sohlenbreite von bis zu 0.6 m (gemäss geoportal.ch, Stand ) östlich des Planungsgebietes. Bis zur definitiven Festlegung des Gewässerraumes für Fliessgewässer gemäss Artikel 41a GSchV gilt die Übergangsbestimmung zum Gewässerraum. Gemäss dem Übergangsrecht beträgt der Gewässerabstand zum Goldbergbach 8.6 m (0.6 m Gerinnesohlenbreite + 8 m bei Gewässern mit einer Gerinnesohlenbreite 12 m).

14 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 14 Öffentlicher Verkehr Güteklassen: Das Bundesamt für Raumentwicklung legt für das Planungsgebiet die Klasse D geringe Erschliessung fest. Der Bahnhof Schmerikon ist zu Fuss gut erreichbar. ÖV Güteklassen map.geo.admin.ch, Zugriff Kataster der belasteten Standorte: Im Kataster der belasteten Standorte (Stand ) sind keinerlei Verdachtsfälle eingetragen. Wald: Gemäss der Waldgesetzgebung befindet sich weder innerhalb des Planungsgebiets noch in unmittelbarer Umgebung davon Wald. Lärm: Vom Bundesamt für Strassen werden die Beurteilungspegel für Nacht und Tag mit weniger als 40 db(a) angegeben. Es ist davon auszugehen, dass der Planungswert bei einer Überbauung eingehalten werden kann. Nicht ionisierende Strahlung: Im vorliegenden Planungsgebiet gibt es weder Antennen noch Hochspannungsleitungen.

15 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 15 5 Teilzonenplan 5.1 Konzept Für das Planungsgebiet liegen keine konkreten Projektplanungen oder Studien vor. Vielmehr ist es das Ziel, an dieser attraktiven Lage eine Überbauung zu ermöglichen und die bestehende «Lücke» in der Bauzone zu schliessen. Im Rahmen dieser Teilzonenplanänderung wird entlang des Goldbergbaches die Grünzone Freihaltung GF zur Sicherstellung eines Korridors für den Gewässerraum gemäss Übergangsbestimmungen beibehalten. Teilzonenplanänderung Chürzi ERR, 2017

16 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite Flächenkapazität Die vom Teilzonenplan betroffenen Teilflächen präsentieren sich wie folgt: Parzelle Nr. Zone Bestand Fläche Bestand Zone Neu Fläche Neu Übriges Gemeindegebiet ÜG m 2 Grünzone Freihaltung GF 37 m 2 Übriges Gemeindegebiet ÜG m 2 Grünzone Freihaltung GF 38 m 2 Übriges Gemeindegebiet ÜG m 2 Grünzone Freihaltung GF 61 m 2 Wohnzone W2a m 2 Wohnzone W2a m 2 Wohnzone W2a m Übriges Gemeindegebiet ÜG 960 m 2 Wohnzone W2a 960 m 2 Die Bauzonenfläche der Gemeinde Schmerikon wird um 6'633 m 2 vergrössert. 5.3 Einwohnerkapazität Durch die Erweiterung der Bauzonenfläche erhöht sich auch die Einwohnerkapazität der Gemeinde Schmerikon. Zone Bestand Übriges Gemeindegebiet ÜG Fläche Bestand Zone Neu Fläche Neu Geschätzte Einwohner- Kennwerte 3 [Ew / ha] m 2 - Kapazität Zone Bestand [Ew] Kapazität Zone Neu [Ew] Wohnzone W2a m 2 7 Wohnzone W2a Wohnzone W2a Wohnzone W2a m m m 2 4 Summe 28 Mit dem Teilzonenplan Chürzi wird die Einwohnerkapazität der Gemeinde um 28 Einwohner erhöht. 3 Berechnung Effektive Einwohnerdichte, ERR dat

17 Gemeinde Schmerikon Teilzonenplan Chürzi Planungsbericht Seite 17 6 Interessenabwägung Mit dem vorliegenden Teilzonenplan soll eine bestehende «Lücke» im Siedlungsgebiet geschlossen werden und eine Überbauung an attraktiver Lage ermöglicht werden. Im kommunalen Richtplan ist das Planungsgebiet als kurzfristiges Siedlungsentwicklungsgebiet ausgewiesen. Durch die Einzonung wird die Einwohnerkapazität sowie die Flächenkapazität der Bauzone erhöht. Aktuell unterliegen die Gemeinden des Kantons St. Gallen einem Bauzonenmoratorium. Das bedeutet, dass jede Einzonung mit einer flächengleichen Auszonung einhergehen muss. Aufgrunddessen wird gleichzeitig mit dieser Einzonung ein Teilzonenplan mit flächengleichen Auszonungsflächen aufgelegt. Der Gewässerraum gemäss den Übergangsbestimmungen wird mit der Grünzone Freihaltung weiterhin sichergestellt. Der Teilzonenplan steht in keinem ersichtlichem Widerspruch zu übergeordneten Gesetzgebungen und Vorgaben. 7 Information und Mitwirkung Grundeigentümer, Anstösser und Bevölkerung werden durch die Gemeinde zeit- und sachgerecht informiert. 8 Rechtsverfahren Der Teilzonenplan Chürzi wird gemäss Artikel 29ff BauG während 30 Tagen öffentlich aufgelegt und ist im Anschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen. 9 Genehmigung Der Teilzonenplan Chürzi tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement des Kantons St. Gallen in Rechtskraft. Durch das Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

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