Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen"

Transkript

1 (06. SEPTEMBER 2017) Umsatzsteuer: (Erfreuliche) aktuelle Entwicklungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen Gebrochene Lieferungen hindern nicht die Steuerfreiheit Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen sind in Österreich in Art 6 und 7 der Binnenmarktregelung sowie in der dazu ergehenden VO 401/1996 geregelt. Bisher vertrat die Finanzverwaltung die Ansicht, dass eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann vorliegt, wenn nur einer der beiden Beteiligten also entweder Lieferant oder Abnehmer für die Warenbewegung verantwortlich ist. Sofern beide an der Warenbewegung beteiligt sind, liegen laut Sichtweise der Finanzverwaltung zwei Warenbewegungen bzw zwei zu beurteilende Lieferungen vor. In einem aktuellen Erkenntnis des VwGH wird die bisherige vorherrschende Rechtsmeinung, wonach bei einer gebrochenen Lieferung die Steuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt, widerlegt. Im nachfolgenden Newsletter werden die aktuellen Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis dargestellt. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Innergemeinschaftliche Lieferungen sind steuerfrei, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Der Unternehmerr oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das Übergemeinschaftsgebiet befördert oder versendet. Der Abnehmer ist ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat oder bei der Lieferung eines Fahrzeuges auch jeder andere Erwerber und der Erwerb des Gegenstands der Lieferung ist beim Abnehmen in einem anderen Mitgliedsstaat steuerbar. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungenn ist eine echte Steuerbefreiung, sodass trotz Steuerbefreiungen kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug eintritt. Das Vorliegen der Voraussetzung muss vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen werden. In der VO 401/1996 hat das BMF dargelegt, wie der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Wipplingerstraße 24, 1010 Wien tel +43 (1) fax +43 (1) mail office@steuer-service.at web

2 Nachweis, dass der Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet worden ist, zu erbringen ist. In der Verordnung wird geregelt, dass bei Beförderung durch den Unternehmer der Nachweis zur Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet unter anderem noch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten zu erbringen ist. In Abholfällen ist der Nachweis durch eine sogenannte Verbringungserklärung zu führen. In den Gegenständen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet versendet (sich also eines Spediteurs oder Frachtführers für den Transport bedient), hat der Unternehmer den Nachweis durch einen Versendungsbeleg isd 7 Abs 5 UStG insbesondere Frachtbriefe etc zu führen. Praxistipp Muster der Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (Verbringungserklärung) sowie Erklärung über den Empfang von Waren (Empfangsbestätigung) sind als Anhang 5 und 6 Umsatzsteuerrichtlinien angefügt. Die Verwendung dieser Muster oder inhaltsgleicher Erklärungen ist dringend zu empfehlen, um das Risiko einer Nichtanerkennung des Nachweises zu minimieren. Bei Führung des Nachweises mittels Verbringungserklärung in Abholfällen ist darauf zu achten, dass auch die Identität des unterzeichnenden Abholenden festgehalten wird. Dies kann durch eine Fotokopie eines amtlichen Ausweises (Reisepass, Führerschein) erfolgen. Ebenfalls wäre eine Kopie des Beauftragungsnachweises (zb Vollmacht) anzufertigen und aufzubewahren. Nach 6 der Verordnung hat der Unternehmer (unter anderem) auch folgendes aufzuzeichnen: Namen, Anschrift und UID-Nummer des Abnehmers, Namen und Anschrift des Beauftragten, des Abnehmers in Abholfällen, Handelsübliche Bezeichnung und Menge des Gegenstandes der Lieferung, Tag der Lieferung, Vereinbarte Entgelt oder bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelt das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung, Tag der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet und Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet. 2

3 Praxistipp Es empfiehlt sich, eine Prüfung der UID-Nummer des Leistungsempfängers nicht nur beim Erstkontakt mit dem Kunden vorzunehmen, sondern auch nachfolgend in regelmäßigen Abständen die Gültigkeit der UID-Nummer des Kunden zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem Kunden häufige und quantitativ hohe Umsätze erzielt werden. In den Rechnungen ist auf die Steuerfreiheit der Lieferung hinzuweisen und die (ausländische) UID-Nummer des Leistungsempfängers anzuführen. Der Umsatz ist in der österreichischen Umsatzsteuervoranmeldung in der KZ 000 und 017 darzustellen. Zusätzlich ist der Umsatz auch in der Zusammenfassenden Meldung aufzunehmen. Aktuelle Entwicklungen Nach Art 7 Binnenmarkregelung ist unter anderem Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass der Unternehmer oder Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Fraglich ist, inwieweit auch ein gebrochener Transport möglich ist. Alte Rechtsansicht Die Finanzverwaltung hat diese Bestimmung im Umsatzsteuerprotokoll 2010 dahingehend ausgelegt, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung nur dann vorliegt, wenn einer der beiden am Umsatzgeschäft Beteiligten - entweder der Lieferant oder der Abnehmer - für die mit diesem Umsatz konkret in Zusammenhang stehenden Warenbewegungen verantwortlich ist, anderenfalls zwei Warenbewegungen bzw zwei Lieferungen vorliegen. Insbesondere kann nach Meinung des Fiskus aus dem Wortlaut dieser Bestimmung nicht abgleitet werden, dass auch dann eine innergemeinschaftliche Lieferung isd Art 7 BMR vorliegt, wenn der Lieferer die Ware bis zu einem bestimmten Punkt in Österreich befördert und der Abnehmer sie anschließend versendet. Liefert somit der österreichische Lieferant gem 3a Abs 8 UStG mit der Übergabe der Ware an das Beförderungsunternehmen und verschafft sie einem Kunden hiermit die Verfügungsmacht und endet die Warenbewegung aber in Österreich, liegt keine innergemeinschaftliche Lieferung vor, sondern eine (steuerpflichtige) Inlandslieferung. Der Weitertransport der Waren von Österreich ins EU-Ausland durch den Kunden stellt ein innergemeinschaftliches Verbringen isd Art 7 Abs 2 UStG dar. Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Lieferung ist daher, dass die gesamte Warenbewegung ausschließlich in der 3

4 Disposition des Lieferanten oder es Kunden liegt, wobei auch eine teilweise Eigenbeförderung und teilweise Beauftragung eines dritten Spediteurs unschädlich ist. Aktuelle Rechtsansicht Die obige Rechtsmeinung kann durch das Erkenntnis vom 27. April 2017, Ro 2015/15/0026 des VwGH nicht mehr aufrecht erhalten werden. Der VwGH und bereits auch das BFG (BFG 15. Mai 2015, RV/ /214) hat die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in diesem Zusammenhang anerkannt, da der innere Zusammenhang zwischen Lieferung und Warenbewegung durch die gewählte Vorgangsweise nicht beseitigt wurde. Auf eine ausschließliche Beförderung durch den Abnehmer oder Lieferant hat der EuGH nach Ansicht des VwGH in seiner Rechtsprechung nicht Bezug genommen. Nach Meinung des VwGH ist lediglich maßgeblich, dass Liefergeschäfte mit einem dort genannten Abnehmer durchgeführt und die Waren nachweislich von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat, in dem der Erwerb steuerbar ist, verbracht werden (vgl auch VwGH 27. November 2014, 2012/15/0192). Unterbrechungen des Transports im Rahmen eines Transportvorgangs als auch eine gebrochene Beförderung oder Versendung (teilweise Warenbewegung durch den Lieferer bzw Abnehmer durch Beförderung oder Versendung) sind für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung unschädlich, wenn der Abnehmer zu Beginn des Transports feststeht und der liefernde Unternehmer nachweist, dass ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen der Lieferung des Gegenstandes und seiner Beförderung sowie ein kontinuierlicher Ablauf des Transportvorganges vorliegen (vgl EuGH 18. November 2010, C-84/09, X, RX3348). Es ist daher im Ergebnis festzuhalten, dass - entgegen der im Umsatzsteuerprotokoll 2010 normierten Rechtsansicht der Finanzverwaltung - eine innergemeinschaftliche Lieferung auch vorliegen kann, wenn eine gebrochene Lieferung vorliegt und sowohl der Lieferant als auch der Leistungsempfänger den Gegenstand der Lieferung befördern bzw versenden. Auswirkungen für die Praxis Österreichische Unternehmer, die daher nach den Vertragsbedingungen mit dem Kunden den Gegenstand der Lieferung innerhalb Österreichs versenden, von wo aus der Gegenstand der Lieferung durch den Kunden ins übrige Gemeinschaftsgebiet weitertransportiert wird, können daher die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen unter den sonstigen Voraussetzungen in Anspruch nehmen. 4

5 Für den Inhalt verantwortlich: StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. Beispiel Sachverhalt Von der österreichischen Firma Ö werden Waren vereinbarungsgemäß an einen österreichischen Ort X zur Muttergesellschaft des deutschen Leistungsempfängers versandt. Von dort werden die Waren mittels Zug an die deutsche Tochtergesellschaft (= Leistungsempfänger) weitertransportiert. Lösung Unter den sonstigen Voraussetzungen (unter anderem Nachweis des Transports nach Deutschland zb mit Frachtbrief) kann die Lieferung steuerfrei gestellt werden. Durch die eindeutigen Aussagen des VwGH ist zur erwarten, dass auch eine baldige Adaptierung der Aussagen im Umsatzsteuerprotokolll 2010 durch die Finanzverwaltung vorgenommen werden muss. Inwieweit das Erkenntnis auch Auswirkungen für gebrochene Ausfuhrlieferungen hat, bleibt abzuwarten. Eine gleichartige Auslegung kann jedoch auch bei Ausfuhrlieferungen aufgrund des sehr ähnlichen Wortlautes interpretiert werden. Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen zur Verfügung: StB. Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. Tel.: 01/ ; michael.kern@steuer-service..at WP/StB. Mag. (FH) Thomas Hlawenka Tel.: 01/ ; thomas hlawenka@steuer-service.at Ihr persönliches Betreuungsteam Alle bisherigen Quick News finden Sie auch auf unserer Website service.at/ unter der Rubrik "NEWS". Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. Die Steuer & Service Steuerberatungs GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Steuer & Anschrift:1010 Wien, Wipplingerstraße 24 Service Steuerberatungs GmbH Die Offenlegung gemäß Mediengesetz finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: service.at/impressum.39.0.html 5

Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung

Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten)

C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) C.O.X. Umsatzsteuerbefreiung für Exporte (Nachweispflichten) Mitja Wolf Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen - Ausfuhrlieferungen - Innergemeinschaftliche

Mehr

Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF

Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF Rundschreiben Nr. 254 Berlin, 09. Dezember 2015, ma/ka Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF Sehr geehrte Damen und Herren, als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom

Mehr

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen

Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer. Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen Teil A Dienstleistungen der Spediteure und Frachtführer Kap 2 Güterbeförderungsleistungen und Nebenleistungen 2.1 Ort der Leistung Seit 1. Jänner 2010 wird zwischen Dienstleistungen an Unternehmer isd

Mehr

17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen

17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungsund Versendungsfällen Dok.-Nr.: 9119880 Gesetzgeber Verordnung (Gesamttext) Stand: 25.03.2013 Letzte Bekanntmachung: 21.02.2005 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) (gültig ab 01.10.2013) Zu 4 Nr. 1 Buchstabe b und

Mehr

innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I

innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I (BFG 4. 8. 2017, RV/5100898/2012) innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I Eine GmbH hat bei einem deutschen Autohändler einen gebrauchten Audi (Erstzulassung 22.11.2006; Kilometerstand

Mehr

Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016

Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016 Quick NEWS ( (29. SEPTEMBER 2016) Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016 Mit BGBl 77/2016 wurde das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) veröffentlicht,

Mehr

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung

Mehr

Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Wipplingerstraße 24, 1010 Wien tel +43 (1) fax +43 (1) mail

Steuer & Service Steuerberatungs GmbH Wipplingerstraße 24, 1010 Wien tel +43 (1) fax +43 (1) mail Quick NEWS (25.JULI( 2017) Haftung für die Umsatzsteuer ausländischer Lieferanten Wie kann diese in der Praxis vermieden werden? Die Umsatzsteuer-Abfuhrverpflichtung nach 27 Abs 4 UStG stellt eine Steuersicherungsmaßnahme

Mehr

Nach 6a UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Nach 6a UStG liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: die unentgeltliche Lieferung von Mustern und Proben. Ist der Ausführer ein Unternehmer kann er die auf den ausgeführten Gegenstand entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Wird allerdings der ausgeführte

Mehr

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Stand: Oktober 2009 Copyright 2009 Dashöfer Holding Ltd., Zypern & Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. Alle Rechte, insbesondere

Mehr

Reihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg.

Reihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Reihengeschäfte ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS Copyright 2006 Verlag Dashöfer Michael Debus Inhalt 1 Allgemeines 1

Mehr

Die Mitteilungspflicht gemäß 109 a EStG

Die Mitteilungspflicht gemäß 109 a EStG Quick NEWS (19. JÄNNER 2009) Die Mitteilungspflicht gemäß 109 a EStG Das EStG sieht im 109 a eine kalenderjahrbezogene Mitteilungsverpflichtung für bestimmte Leistungen vor. Wer muss melden? Jeder Unternehmer

Mehr

Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG

Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG Das Einkommensteuergesetz sieht durch 109a und 109b eine kalenderjahrbezogene Mitteilungsverpflichtung für bestimmte Leistungen vor, die die Gleichmäßigkeit

Mehr

Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen

Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Mandantensonderrundschreiben Buch- und Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 15.11.2012 ED Sehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin, seit Beginn des Binnenmarktes 1993 müssen Unternehmer

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Leseprobe aus "Die Umsatzsteuer für Spediteure und Frachtführer"

Leseprobe aus Die Umsatzsteuer für Spediteure und Frachtführer Kap 1 Einleitung Die Umsatzsteuer ist besonders im Transportbereich durch komplexe Regelungen zum Ort der Leistung und zu den Steuerbefreiungen geprägt. Die Finanzverwaltung verlangt die korrekte Abbildung

Mehr

tschaft und Unternehmenssteuern

tschaft und Unternehmenssteuern Quick NEWS ( Rechnungswesen, Betriebswirt tschaft und Unternehmenssteuern Die Mitteilungspfli icht gemäß 109 a EStG Das Einkommensteuergesetz sieht im 109 a eine kalenderjahrbezogene Mit- teilungsverpflichtung

Mehr

Wichtiger Steuertermin: 30. September 2018

Wichtiger Steuertermin: 30. September 2018 Wichtiger Steuertermin: 30. September 2018 Der 30. September ist einer der wichtigsten steuerlichen Jahrestermine, der sowohl für die Arbeitnehmerpflichtveranlagung, für die letzte Möglichkeit der Herabsetzung

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand

Mehr

Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen

Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen Inhalt: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer durch ein Doppel der Rechnung sowie weitere nachweisen, dass er oder der Abnehmer

Mehr

Warenverkauf in der EU

Warenverkauf in der EU Warenverkauf in der EU Innergemeinschaftliche Lieferungen Warenlieferungen zwischen Unternehmern innerhalb der EU sind unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche (ig) Lieferungen von der

Mehr

Zur Zuordnung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften siehe Abschnitt Zur innergemeinschaftlichen Lieferung siehe Abschnitt

Zur Zuordnung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften siehe Abschnitt Zur innergemeinschaftlichen Lieferung siehe Abschnitt SWK-Spezial: Reihen- und reiecksgeschäfte 2.1.2.2. Beförderungs- und Versendungslieferungen Wird der Gegenstand der durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die als dort ausgeführt,

Mehr

6 Reihengeschäft. 6.1 Allgemeines

6 Reihengeschäft. 6.1 Allgemeines 6 Reihengeschäft 6.1 Allgemeines Das Reihengeschäft ist seit dem 1. Januar 1997 in 3 Abs. 6 Sätze 5 und 6 und Abs. 7 UStG neu geregelt worden. Beim Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmer über denselben

Mehr

Pendlerpauschale & Pendlereuro Freud und Leid kommt auf Arbeitnehmer & Arbeitgeber zu

Pendlerpauschale & Pendlereuro Freud und Leid kommt auf Arbeitnehmer & Arbeitgeber zu Pendlerpauschale & Pendlereuro Freud und Leid kommt auf Arbeitnehmer & Arbeitgeber zu Am 11. 12. 2012 passierte die Regierungsvorlage betreffend Neuregelung der Pendlerpauschale den Ministerrat und wurde

Mehr

Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen werden.

Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen werden. Neuregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 1.1.2014 Innergemeinschaftliche Lieferungen sind umsatzsteuerfrei. Jedoch müssen die Voraussetzungen hierfür vom leistenden Unternehmer nachgewiesen

Mehr

Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2017 (Begutachtungsentwurf) Sebastian Pfeiffer

Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2017 (Begutachtungsentwurf) Sebastian Pfeiffer Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2017 (Begutachtungsentwurf) Sebastian Pfeiffer Inhaltsverzeichnis Highlights aus dem UStR-Wartungserlass - Vorbehaltsfruchtgenuss Substanzabgeltung - Reprographie-

Mehr

IST DAS ANGEKOMMEN? - WARENLIEFERUNGEN IN EUROPA

IST DAS ANGEKOMMEN? - WARENLIEFERUNGEN IN EUROPA 18.11.2014 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de www.haubner-stb.de IST DAS ANGEKOMMEN? - WARENLIEFERUNGEN IN EUROPA IHK

Mehr

I M N A M E N D E R R E P U B L I K!

I M N A M E N D E R R E P U B L I K! I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Zorn, die Hofrätin Dr. Büsser sowie die Hofräte MMag. Maislinger, Mag. Novak und Dr. Sutter als Richter, unter Mitwirkung

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Verlag Dashöfer GmbH Hamburg

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Verlag Dashöfer GmbH Hamburg Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Programmübersicht 1. Innergemeinschaftliche Lieferungen 2. Versandhandelsregelung 3. Innergemeinschaftliche Erwerbe 2 I.g. Lieferungen

Mehr

Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit

Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der

Mehr

Europa-Forum Bayern. Steuerfallen bei EU-Exporten. Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR München

Europa-Forum Bayern. Steuerfallen bei EU-Exporten. Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR München Europa-Forum Bayern Steuerfallen bei EU-Exporten Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR München Voraussetzungen für Steuerbefreiung Lieferant Rechnung Kunde Waren Voraussetzungen nach 6a Abs.

Mehr

Reihen- und Dreiecksgeschäfte Aktuelle Judikatur. Mario Mayr, 20. März 2019

Reihen- und Dreiecksgeschäfte Aktuelle Judikatur. Mario Mayr, 20. März 2019 Reihen- und Dreiecksgeschäfte Aktuelle Judikatur, 1 Reihengeschäfte Abholung durch den Dritten BPM BIDI Kreuzmayr EuGH 21.2.2018, C-628/16 Kreuzmayr GmbH nur eine bewegte Lieferung (hier die 2. Lieferung)

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem

Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem Umsatzsteuerliche Behandlung von internationalen Güterbeförderungsleistungen seit dem 01.01.2010 Seit dem 01.01.2010 ist es für die Bestimmung des Leistungsorts bei Güterbeförderungen nicht mehr entscheidend,

Mehr

Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans:

Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans: Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans: So feiern und beschenken Sie Ihre Mitarbeiter zu Weihnachten abgabenfrei Haben Sie die Weihnachstfeier noch vor sich? Oder gar schon abgehalten?

Mehr

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen Beförderungs- und Versendungsnachweis

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen Beförderungs- und Versendungsnachweis Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-730 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:

Mehr

3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer

3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Kap 3 Lieferungen 3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Eine Ausfuhrlieferung ist steuerfrei ( 7 Abs 1 UStG), wenn der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung ins Drittland befördert oder versendet

Mehr

Erhöht sich das große Pendlerpauschale wenn ein Umweg gefahren wird?

Erhöht sich das große Pendlerpauschale wenn ein Umweg gefahren wird? Erhöht sich das große Pendlerpauschale wenn ein Umweg gefahren wird? Immer wieder ist die Wegstrecke ein Diskussionsthema, vorallem beim großen Pendlerpauschale. Diese Info gibt Ihnen einen Praktikerüberblick

Mehr

Konten für UStVA-Formular zuordnen

Konten für UStVA-Formular zuordnen Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für

Mehr

Konten für UStVA-Formular zuordnen

Konten für UStVA-Formular zuordnen Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für

Mehr

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. Änderungen in der Umsatzsteuer 2013

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. Änderungen in der Umsatzsteuer 2013 Änderungen in der Umsatzsteuer 2013 Gemeinsam Die Änderungen in der Umsatzsteuer betreffen drei Bereiche: den Bereich der Rechnungsvorschriften, den Bereich des Ortes der sonstigen Leistungen an eine juristische

Mehr

Fall 6 P liefert Ware an K. Wo ist der Ort der Lieferung? Wo unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer?

Fall 6 P liefert Ware an K. Wo ist der Ort der Lieferung? Wo unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer? Sommersemester 1 Fall 1 Kunde K kauft am 15.01.01 beim Computerhändler C einen Computer für 2000,-. Die Ware soll wie folgt bezahlt werden: 500,- bei Übergabe des Gerätes am 01.02.01, die restlichen 1500,-

Mehr

Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte. Larissa Langlitz

Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte. Larissa Langlitz Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte Larissa Langlitz Dipl.-Kauffrau (FH) Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte 10.12.2014 1 Voraussetzungen für ein Reihengeschäft nach 3

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX MDg

Mehr

Innergemeinschaftlicher Warenverkehr und grenzüberschreitende Handwerksleistungen

Innergemeinschaftlicher Warenverkehr und grenzüberschreitende Handwerksleistungen Innergemeinschaftlicher Warenverkehr und grenzüberschreitende Handwerksleistungen -Informationsveranstaltung für das Handwerk am 21.06.2012- Helmfried Schmitt Finanzamt Trier, 13.06.2012 Informationen

Mehr

Umsatzsteuertagung 2006

Umsatzsteuertagung 2006 Lieferungen ausländischer Unternehmer aus dem Drittland nach und in Österreich Linz, 29. November 2006 Übersicht > Grundlagen Einfuhrtatbestand Vorsteuerabzug > Sonderfragen EUSt-Abzug beim Reihengeschäft

Mehr

Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei gebrochener Beförderung oder Versendung und zu Reihengeschäften

Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei gebrochener Beförderung oder Versendung und zu Reihengeschäften Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei gebrochener Beförderung oder Versendung und zu Reihengeschäften Anmerkung zum BMF-Schreiben v. 07.12.2015 Praxisproblem

Mehr

Belegnachweis für grenzüberschreitende Beförderungen Brief International: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Belegnachweis für grenzüberschreitende Beförderungen Brief International: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick Belegnachweis für grenzüberschreitende Beförderungen Brief International: Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick 1. In welchen Fällen ist ein Belegnachweis zu führen? Unternehmen, die Waren

Mehr

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Der hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Zorn und die Hofrätin Dr. Büsser sowie die Hofräte MMag. Maislinger, Mag. Novak und Dr. Sutter als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.

Mehr

Umsatzsteuer-Webinar. 10. Oktober 2018

Umsatzsteuer-Webinar. 10. Oktober 2018 10. Oktober 2018 2 Ihre Referenten Stefan Heinrichshofen, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht Partner bei Peters, Schönberger & Partner s.heinrichshofen@psp.eu Dr. Patrick Burghardt

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/1962-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der IGmbH., 1000Wien, B.g., vertreten durch Schmitt & Schmitt Wirtschaftstreuhandges.m.b.H.,

Mehr

Solidarbeitrag für Besserverdienende

Solidarbeitrag für Besserverdienende News- letter- Inhalt Quick NEWS (20. FEBRUAR 2012) Solidarbeitrag für Besserverdienende Nun ist er da, der Begutachtungsentwurf des Stabilitätsgesetzes 2012. Dieser Gesetzesentwurf enthält die steuerlichen

Mehr

Das Sparpaket ein Kurzinfo-ABC

Das Sparpaket ein Kurzinfo-ABC Das Sparpaket ein -ABC Am Freitag, den 10. 2. 2012 präsentierte der Kanzler und sein Vize das Reformpaket. Das sind jene geplanten Maßnahmen, die bis 2016 den Staatshaushalt sanieren sollen. Wir haben

Mehr

Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Österreich. Miriam Hofer Michael Tumpel

Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Österreich. Miriam Hofer Michael Tumpel Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Miriam Hofer Michael Tumpel Überblick Innergemeinschaftliche Erwerbe in Innergemeinschaftliche Reihenlieferungen Werklieferungen innergemeinschaftlicher

Mehr

Checkliste für EU-Verkäufe von Gebrauchtwagen

Checkliste für EU-Verkäufe von Gebrauchtwagen Checkliste für EU-Verkäufe von Gebrauchtwagen "Checkliste" oben aufliegend im Fahrzeugakt hinterlegen. Fehlendes bitte farblich markieren. Käufer : Name/Firma Straße Ort Land USt-ID-Nr. Fahrzeugdaten Typ

Mehr

Die Bedeutung der UID-Nummer

Die Bedeutung der UID-Nummer 105 Die Bedeutung der UID-Nummer Art 28 UStG idf BudBG 2009, BGBl I 2009/52 vom 30.12.2009, Rz 4336-4361 UStR idf Wartungserlass 2009 Die Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer liegt insbesondere

Mehr

Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte in der Ausfuhr

Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte in der Ausfuhr Umsatzsteuerliche e in der Peter Pichler Linz, 20. März 2019 www.leitnerleitner.com Überblick Umsatzsteuerliche Aspekte Zollrechtliche Aspekte Beispiel reihengeschäft Praxisthema über deutschen Hafen bei

Mehr

Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen

Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen IHK-Merkblatt Umsatzsteuerfreie Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen 1. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit 2. Rechnungsstellung bei Steuerbefreiung 3.

Mehr

UMSATZSTEUER. für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter. Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH. 9/2017 Nr.: 51

UMSATZSTEUER. für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter. Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH. 9/2017 Nr.: 51 UMSATZSTEUER für Steuersachbearbeiter/ Bilanzbuchhalter Thomas EPPLY Heidemarie ZEHETNER Sabine GEPPERTH 9/2017 Nr.: 51 UStG 1994 Umsatzsteuergesetz 1994 einschließlich Abgabenänderungsgesetz 2016 (AbgÄG

Mehr

Mustergültige Lösung von Praxisfällen

Mustergültige Lösung von Praxisfällen Swetlana Muth und Christoph Wenhardt 1/8 Mustergültige Lösung von Praxisfällen Die innergemeinschaftliche Lieferung und der innergemeinschaftliche Erwerb im Lichte des Jahressteuergesetzes 2010 von StB

Mehr

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirigent Dr. Günter Hofmann Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 22.

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirigent Dr. Günter Hofmann Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 22. An das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirigent Dr. Günter Hofmann Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 22. Februar 2013 608 Nachweispflichten für die Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlicher

Mehr

Umsatzsteuer richtig gestalten

Umsatzsteuer richtig gestalten Beck-Rechtsberater im dtv 50679 Umsatzsteuer richtig gestalten Ein Ratgeber und Nachschlagewerk, um Gefahren und Kostenrisiken zu vermeiden von Stefan Mücke 1. Auflage Umsatzsteuer richtig gestalten Mücke

Mehr

In den nächsten Wochen steigt der Bedarf, durch Einarbeiten von Fensterund Feiertagszwischentagen Personalkosten zu optimieren.

In den nächsten Wochen steigt der Bedarf, durch Einarbeiten von Fensterund Feiertagszwischentagen Personalkosten zu optimieren. Personalkosten sparen mit dem richtigen Einarbeitungskonzept In den nächsten Wochen steigt der Bedarf, durch Einarbeiten von Fensterund Feiertagszwischentagen Personalkosten zu optimieren. Einarbeiten

Mehr

Skript zum Online-Training. Umsatzsteuer IV. Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Umsatzsteuer IV. Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit Skript zum Online-Training Umsatzsteuer IV Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr Rechtsstand: Januar 2018 In Kooperation mit Inhalt 1 Überblick... 1 2 Innergemeinschaftliche Leistungen... 4

Mehr

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirektor Michael Sell Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 25.

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirektor Michael Sell Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 25. An das Bundesministerium der Finanzen Herrn Ministerialdirektor Michael Sell Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 25. Oktober 2012 608 Referentenentwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Mehr

M e r k b l a t t K f z H a n d e l i n D r i t t l ä n d e r

M e r k b l a t t K f z H a n d e l i n D r i t t l ä n d e r M e r k b l a t t K f z H a n d e l i n D r i t t l ä n d e r 1. Verkauf eines fahrbereiten Kfz (Neu- Gebrauchtfahrzeug) in ein Drittland Käufer ist. Rechnung des deutschen Kfz- a) Belegnachweise Beförderung

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftliche Lieferung 159 Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftliche Lieferung auf einen Blick 1. Rechtsquellen 4 Nr. 1 Buchst. b und 6a UStG 17a bis 17c UStDV Abschn. 6a.1 bis

Mehr

GZ: IV D 3 - S 7030/12/10006 DOK:

GZ: IV D 3 - S 7030/12/10006 DOK: Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Hn/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de E-Mail 25. Oktober 2012 Referentenentwurf des

Mehr

- Kurzinformation. Stand: Januar

- Kurzinformation. Stand: Januar Der Warenverkehr in der EU Erwerb/Bezug - Kurzinformation Stand: Januar 2017 2 Eingänge aus EU-Ländern Seit dem 1. Januar 1993 gelten im Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten in wesentlichen Bereichen

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftliche Lieferung Voraussetzungen für Steuerfreiheit (Art 7 UStG) Beförderung oder Versendung in anderen EU-Staat (durch Lieferer oder Abnehmer) Erwerb durch Unternehmer für Unternehmen

Mehr

Heidrich & Müller-Hansen

Heidrich & Müller-Hansen Umsatzsteuer bei Reihengeschäften, Kettengeschäften Zuordnung der bewegten Lieferung, Lieferortbestimmung, Steuerbefreiung und Gestaltungsmöglichkeiten Der Begriff Kettengeschäft wird synonym mit dem Begriff

Mehr

DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT

DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. DIE UMSATZSTEUER IM ERWEITERTEN BINNENMARKT von MMag. Dr. Klaus Hilber

Mehr

Die Fiskalvertretung

Die Fiskalvertretung Die Fiskalvertretung Darstellung des internationalen Warenverkehrs im Umsatzsteuerrecht von Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland Steuerberater unter Mitarbeit von Dipl.-Finanzwirt Paul Eichmann RICHARD BOORBERG

Mehr

5. Für welche Unternehmen ist eine EU-Verzollung von besonderem Interesse?

5. Für welche Unternehmen ist eine EU-Verzollung von besonderem Interesse? EU-Verzollung Fragen: 1. Was versteht man unter einer EU-Verzollung? 2. Was sind die Voraussetzungen für eine EU-Verzollung? 3. Welche umsatzsteuerrechtlichen Folgen ergeben sich aus der EU-Verzollung?

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Umsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen. Praxishandbuch

Umsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen. Praxishandbuch 3. Die Bestimmung des Lieferortes Fernand Dupont Umsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen Praxishandbuch Mit praxisgerechten Erläuterungen, Grafiken & Beispielen 3. Auflage, aktualisiert,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis... Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort... 6 Hinweise zum Buch... 7 Übersicht Beispiele... 15 Abkürzungsverzeichnis... 25 Allgemeiner Teil... 29 A.1. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis... 29 A.1.1.

Mehr

Besondere Fälle in der Umsatzsteuer

Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Besondere Fälle in der Umsatzsteuer Steuerforum am 11. Mai 2017 1 Lieferung von Ware aus Berlin nach Paris an einen anderen

Mehr

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand

Mehr

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG

Mehr

Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung (Grundregel)

Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung (Grundregel) 2.2.2. Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung (Grundregel) 2.2.2.4. Lieferung von Gegenständen ohne Beförderung im Gemeinschaftsgebiet/Drittland Eingangsrechnung von Lieferanten aus dem Gemeinschaftsgebiet/Drittland

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt www.nwb.de Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 6. Auflage nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE REGELUNGEN DES UMSATZSTEUER-BINNENMARKTES

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MRin Himsel Vertreterin Unterabteilungsleiter

Mehr

Umsatzsteuer; Auswirkungen durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union IV A 2 - S /06

Umsatzsteuer; Auswirkungen durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union IV A 2 - S /06 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Jörg Kraeusel Unterabteilungsleiter IV A POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Lieferungen und sonstige Leistungen an Diplomaten und internationale Organisationen

Lieferungen und sonstige Leistungen an Diplomaten und internationale Organisationen Lieferungen und sonstige Leistungen an Diplomaten und internationale Organisationen Alles auf einen Blick! Generell ist zu beachten, dass Lieferungen und sonstige Leistungen an Diplomaten nicht von vornherein

Mehr

Umsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen. Praxishandbuch

Umsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen. Praxishandbuch 3. Die Bestimmung des Lieferortes Fernand Dupont Umsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen Praxishandbuch Mit praxisgerechten Erläuterungen, Grafiken & Beispielen 3. Auflage, aktualisiert,

Mehr

Latente Steuern im Jahresabschluss idf RÄG 2014

Latente Steuern im Jahresabschluss idf RÄG 2014 (6. SEPTEMBER 2016)! Advisory/Tax Latente Steuern im Jahresabschluss idf RÄG 2014 Die neuen Bestimmungen zum RÄG 2014 sind erstmals bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 anzuwenden. Im

Mehr

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung

Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Steuerinfo 9/09 Umsatzsteuer - BMF-Schreiben zum Ort der sonstigen Leistung Zum 1.1.2010 ergeben sich einschneidende Änderungen bei der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung. Außerdem müssen neue

Mehr

Lieferungen ins Drittland (Ausfuhren)

Lieferungen ins Drittland (Ausfuhren) Lieferungen ins Drittland (Ausfuhren) Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Die Lieferungen von Waren eines Unternehmers mit Sitz in Deutschland ins Drittland (Ausfuhren bzw. Exportgeschäfte)

Mehr

Umsatzsteuer ist ein großes Problem, nicht nur für Tochtergesellschaften ausländischer Mutterunternehmen.

Umsatzsteuer ist ein großes Problem, nicht nur für Tochtergesellschaften ausländischer Mutterunternehmen. High Risk VAT as Cost factor be careful with export sales A. Umsatzsteuer als Kostenfaktor Umsatzsteuer ist ein großes Problem, nicht nur für Tochtergesellschaften ausländischer Mutterunternehmen. Fehler

Mehr

Die neuen Regelungen in der UStDV sehen im Einzelnen vor:

Die neuen Regelungen in der UStDV sehen im Einzelnen vor: Vom Bundesfinanzministerium wurde am 16.09.2013 ein Schreiben zu den neuen Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen ( Gelangensbestätigung ), mit der Übergangsregelung bis zum 31.12.2013,

Mehr

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro.

Vorsteuerfallen. Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Vorsteuerfallen Allein durch Umsatzsteuersonderprüfungen erzielte der Fiskus im Jahr 2015 ein Mehrergebnis von rund 1,70 Milliarden Euro. Nach 14 Abs. 4 UStG muss eine ordnungsgemäße Rechnung die folgenden

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 4185 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34

Mehr

Wenn Sie mal den Überblick verlieren!

Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Stephan Hackling Reihengeschäft WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Gliederung: I. Einführung II. Ortsbestimmung III. Risiken

Mehr

VwGH: Versagung der KESt-Rückerstattung Gewinnausschüttung bei Missbrauch isd Mutter-Tochter-Richtlinie

VwGH: Versagung der KESt-Rückerstattung Gewinnausschüttung bei Missbrauch isd Mutter-Tochter-Richtlinie Quick NEWS (12.NOVEMBER VwGH: Versagung der KESt-Rückerstattung auf Gewinnausschüttung bei Missbrauch isd Mutter-Tochter-Richtlinie Die Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) soll sicherstellen, dass Gewinnausschüttungen

Mehr